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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung ein!
Keine "Affenlaute", keine rassistischen Beleidigungen!
BZ - auf ein Wort v. Jochem Knörzer

Duisburg, 25. Januar 2022 - Das erinnert an das 'Hornberger Schießen' oder auch an 'Viel Rauch um Nichts'.
Von "Affenlauten" und "rassistischer Beleidigung", die zum ersten Spielabbruch aufgrund Rassismus führte, ist letztendlich ein beleidigender Ausruf übrig geblieben, wie er in allen Stadien dieser Erde an jedem Spieltag gerufen wird!

Das zeichnete sich aber bereits nach der Pressemeldung der Polizei am Abend des Spielabbruchs ab, spätestens nach den
ersten Zeugenaussagen, die sowohl den MSV, die Polizei und auch die BZ erreichten.

Bleibt Linienrichter Fabian Schneider, der "Affenlaute" gehört haben will, die auch der Spieler mit der Rückennummer 30, Aaron Opoku, nicht wahrgenommen, ein Schiedsrichter, der aus nichtigem Grund ein Spiel abgebrochen und eine Osnabrücker Mannschaft, die grundlos einen Spielabbruch provoziert hat.

Wie ist es, ihr alten weißen ... Männer beim DFB, welche Strafen gibt es denn dafür?

Folgende Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg erreichte uns heute:

Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung beim Spiel MSV Duisburg gegen VfL Osnabrück eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat das gegen einen Zuschauer des Drittligaspiels zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück wegen des Verdachts der Beleidung eingeleitete Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil ein hinreichender Tatverdacht nicht begründet werden kann.

Der Beschuldigte stand im Verdacht, bei dem Spiel am 19. Dezember 2021 den Fußballspieler Opoku des VfL Osnabrück mit der Rückennummer 30 beleidigt zu haben mit den Worten: „Du kannst doch eh keine Ecke schießen, du Affe!“
Aufgrund dessen wurde das Spiel in der 32. Minute beim Spielstand von 0-0 im Einvernehmen aller Beteiligten abgebrochen.
„Wir nehmen Vorwürfe dieser Art sehr ernst. Natürlich sind die Beteiligten emotional stark betroffen, das ist ja verständlich. Darum haben wir intensiv ermittelt und eine zweistellige Anzahl von Zeuginnen und Zeugen vernommen und alle optischen und akustischen Aufzeichnungen des Spiels ausgewertet. Die Vorwürfe haben sich jedoch nicht bestätigt“, sagt Staatsanwalt Martin Mende.

Der Sachverhalt stellt sich nach Abschluss der Ermittlungen wie folgt dar:

Florian Kleinhansl, Rückennummer 3
Der Spieler Kleinhansl mit der Rückennummer 3 wollte in der 32. Minute eine Ecke für die Mannschaft des VfL Osnabrück ausführen. Als dieser sich den Ball zur Ausführung der Ecke zurecht legte, näherte sich der Spieler Opoku ebenfalls dem Eckpunkt. In diesem Moment kam es zu dem oben benannten Ausruf.

Fast alle Zeugen, die anwesend waren, haben im Rahmen ihrer polizeilichen Vernehmung angegeben, dass der Beschuldigte nicht den Spieler Opoku, sondern den Spieler Kleinhansl gemeint habe, der die Ecke ausführen wollte. Dies bestätigt der Beschuldigte auch selbst. Etwas Gegenteiliges ergab sich auch aus den Mitschnitten des Spiels nicht.

Keine Affenlaute
Auch ließen sich in diesem Ermittlungsverfahren die sogenannten Affenlaute nicht feststellen. Auf den gesicherten Tonspuren der Übertragung sind diese nicht zu hören. Zudem hat die weit überwiegende Mehrheit der vernommenen Zeugen, ebenso wie der Spieler Opoku selbst, die Laute nicht gehört.

Eine Straftat zum Nachteil des Spieler Opoku kann daher nicht mit der für einen Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit nachgewiesen werden.

Der von dem Beschuldigten offensichtlich tatsächlich angesprochene Spieler Kleinhansl stellte keinen Strafantrag, der aber nach § 194 des Strafgesetzbuches absolut unverzichtbare und zwingende Voraussetzung für die Strafverfolgung einer Beleidigung ist.

Daher war das Verfahren insgesamt einzustellen.


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