Duisburg, 25.
Januar 2022 - Das erinnert an das 'Hornberger Schießen' oder
auch an 'Viel Rauch um Nichts'. Von "Affenlauten" und
"rassistischer Beleidigung", die zum ersten Spielabbruch
aufgrund Rassismus führte, ist letztendlich ein
beleidigender Ausruf übrig geblieben, wie er in allen
Stadien dieser Erde an jedem Spieltag gerufen wird!
Das zeichnete sich aber bereits nach der Pressemeldung der
Polizei am Abend des Spielabbruchs ab, spätestens nach den
ersten Zeugenaussagen, die sowohl den MSV, die Polizei und
auch die BZ erreichten.
Bleibt Linienrichter Fabian
Schneider, der "Affenlaute" gehört haben will, die auch der
Spieler mit der Rückennummer 30, Aaron Opoku, nicht
wahrgenommen, ein Schiedsrichter, der aus nichtigem Grund
ein Spiel abgebrochen und eine Osnabrücker Mannschaft, die
grundlos einen Spielabbruch provoziert hat.
Wie ist es, ihr alten weißen ... Männer beim DFB, welche
Strafen gibt es denn dafür?
Folgende
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg erreichte
uns heute:
Ermittlungsverfahren wegen
Beleidigung beim Spiel MSV Duisburg gegen VfL Osnabrück
eingestellt Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat
das gegen einen Zuschauer des Drittligaspiels zwischen dem
MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück wegen des Verdachts der
Beleidung eingeleitete Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs.
2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil ein
hinreichender Tatverdacht nicht begründet werden
kann.
Der Beschuldigte stand im Verdacht, bei dem
Spiel am 19. Dezember 2021 den Fußballspieler Opoku des VfL
Osnabrück mit der Rückennummer 30 beleidigt zu haben mit den
Worten: „Du kannst doch eh keine Ecke schießen, du Affe!“
Aufgrund dessen wurde das Spiel in der 32. Minute beim
Spielstand von 0-0 im Einvernehmen aller Beteiligten
abgebrochen. „Wir nehmen Vorwürfe dieser Art sehr ernst.
Natürlich sind die Beteiligten emotional stark betroffen,
das ist ja verständlich. Darum haben wir intensiv ermittelt
und eine zweistellige Anzahl von Zeuginnen und Zeugen
vernommen und alle optischen und akustischen Aufzeichnungen
des Spiels ausgewertet. Die Vorwürfe haben sich jedoch nicht
bestätigt“, sagt Staatsanwalt Martin Mende.
Der
Sachverhalt stellt sich nach Abschluss der
Ermittlungen wie folgt dar:
Florian
Kleinhansl, Rückennummer 3 Der Spieler
Kleinhansl mit der Rückennummer 3 wollte in der 32. Minute
eine Ecke für die Mannschaft des VfL Osnabrück ausführen.
Als dieser sich den Ball zur Ausführung der Ecke zurecht
legte, näherte sich der Spieler Opoku ebenfalls dem
Eckpunkt. In diesem Moment kam es zu dem oben benannten
Ausruf.
Fast alle Zeugen, die anwesend waren, haben
im Rahmen ihrer polizeilichen Vernehmung angegeben, dass der
Beschuldigte nicht den Spieler Opoku, sondern den Spieler
Kleinhansl gemeint habe, der die Ecke ausführen wollte. Dies
bestätigt der Beschuldigte auch selbst. Etwas Gegenteiliges
ergab sich auch aus den Mitschnitten des Spiels nicht.
Keine Affenlaute Auch ließen sich in
diesem Ermittlungsverfahren die sogenannten Affenlaute nicht
feststellen. Auf den gesicherten Tonspuren der Übertragung
sind diese nicht zu hören. Zudem hat die weit überwiegende
Mehrheit der vernommenen Zeugen, ebenso wie der Spieler
Opoku selbst, die Laute nicht gehört.
Eine Straftat
zum Nachteil des Spieler Opoku kann daher nicht mit der für
einen Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden
Sicherheit nachgewiesen werden.
Der von dem
Beschuldigten offensichtlich tatsächlich angesprochene
Spieler Kleinhansl stellte keinen Strafantrag, der aber nach
§ 194 des Strafgesetzbuches absolut unverzichtbare und
zwingende Voraussetzung für die Strafverfolgung einer
Beleidigung ist.
Daher war das Verfahren insgesamt
einzustellen.
Chronologie
Spielabbruch nach angeblichen rassistischen Rufen gegen den
Osnabrücker Aaron Opoku in der 34. Minute
BZ auf ein Wort: Was führte tatsächlich zum Spielabbruch
beim Spiel des MSV gegen Osnabrück?
MSV & VfL plädieren für Wiederholungsspiel! Fußball darf
nicht der Verlierer sein
Kein Rassismus, keine Affenlaute beim Spielabbruch?
Wahrheit, nichts als die Wahrheit!
DFB entscheidet auf Wiederholungsspiel -
Staatsanwaltschaft und Rechtssprechung vor DFB!
Sachstandsnachfrage zur 'Beleidigungsanzeige' beim
Spielabbruch zwischen MSV und VfL
MSV Duisburg zu den Ergebnissen der Polizeiermittlung
anlässlich des Spiels gegen Osnabrück
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