Einbringung des Haushaltsentwurfs 2011 in den Rat der Stadt
Duisburg am 17.01.2011 - Etatrede von Herrn Stadtk�mmerer Dr.
Langner
Grundsteuererh�hung soll 2011 rund 7,4 und 2012 14 Millionen
Euro zus�tzlich bringen
Ein Haushalt im Jahr 2 eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK)
kann inhaltlich keine �berraschung beinhalten, es sei denn, die
Rahmenbedingungen h�tten sich gravierend ver�ndert.
Bei einem Haushaltssicherungskonzept geht es schlie�lich darum,
�ber einen Mehrjahreszeitraum durch eine F�lle von konkreten
Einzelma�nahmen das strukturelle Defizit kontinuierlich runter
zu fahren. Nach der enormen politischen Kraftanstrengung, ein
solches Sanierungskonzept mit der selbst in der Duisburger
Konsolidierungshistorie einmaligen Zielgr��e f�r j�hrliche
�echte� Haushaltsentlastungen von rd. 120 Mio. Euro - also ohne
die politischen Forderungen an Bund und Land - im Rat zu
verabschieden, war es vornehmste Aufgabe der Verwaltung bei der
Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2011, dieses
Haushaltssicherungskonzept zun�chst m�glichst 1 : 1 umzusetzen.
Inzwischen, viele Wochen nach Abschluss der verwaltungsinternen
Beratungen des Haushaltsentwurfs 2011, liegt die Bewertung des
Haushaltssicherungskonzepts durch die uns in diesen Fragen
�bergeordnete Autorit�t, die Bezirksregierung D�sseldorf vor.
Wenn man versucht, deren Bewertung zusammenzufassen, dann lautet
die
Botschaft: Ein gewichtiger Schritt in die richtige Richtung,
aber ihr m�sst noch ��ne Sch�ppe drauflegen�. Solange Ihr das
nicht tut, bleiben Euch die Handlungsspielr�ume, die anderen
St�dten einger�umt werden, versperrt.
Damit stellt sich eine zentrale Frage: Wie angef�llt muss denn
die Sch�ppe sein, wie gro� genau - in Euro gemessen - ist denn
die Zielverfehlung?
Darauf gibt die Haushaltsverf�gung der Bezirksregierung vom
02.12.2010 leider keine konkrete Antwort. Sie erinnert lediglich
an die gesetzliche Zielvorgabe des � 76 GO NW, wonach ein
Haushaltssicherungskonzept nur dann
genehmigungsf�hig ist, wenn die darin beinhaltete Haushalts-
Finanz- und Konsolidierungsplanung innerhalb eines
Vierjahreszeitraums den Haushaltsausgleich gew�hrleistet.
Damit kennen wir allerdings nur den maximalen Eckwert der
Zielverfehlung. Eine strukturelle Haushaltsentlastung von immer
noch rd. 135 Mio. Euro - zus�tzlich zu den 120 Mio. Euro -
fehlt, um unseren Haushalt im Jahr 2014 auszugleichen.
Einen zus�tzlichen Konsolidierungsbetrag von 135 Mio. Euro
angesichts der eigentlichen Ursachen f�r die desastr�se
Defizitentwicklung allein aus eigener Kraft sozialvertr�glich
und ohne kommunale Strukturen zu zerschlagen darzustellen, ist
freilich v�llig unrealistisch.
Dies r�umt in erfrischender Deutlichkeit auch die Gemeinsame
Erkl�rung von neuer Landesregierung und kommunalen
Spitzenverb�nden vom 10. September 2010 ein. Sie sieht den
entscheidenden Grund f�r die hohen Fehlbetr�ge in den kommunalen
Haushalten in NRW in den �seit Jahren stetig steigenden und
kommunal finanzierten Aufwendungen f�r soziale Leistungen und
die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise wegbrechenden
Steuereinnahmen�.
Der eigentliche zentrale Inhalt dieser Gemeinsamen Erkl�rung,
meine Damen und Herren, ist freilich, dass erstmals von einer
nordrhein-westf�lischen Landesregierung der Versuch unternommen
wird einen Weg aufzuzeigen, wie die Zielvorstellung
�Haushaltsausgleich� dennoch auch in einer Stadt wie Duisburg
nicht mehr nur als bare Utopie gesehen, sondern in die N�he
einer realistischen Handlungsoption ger�ckt werden kann.
F�nf Bausteine sind es, die auf diesem Weg eine Rolle spielen,
und ein jeder dieser f�nf Bausteine ist es wert, dass ich ihn
hier n�her beleuchte.
Der erste Baustein betrifft die finanzielle Ausstattung des
j�hrlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes des Landes und die
Verteilungsmechanismen des kommunalen Finanzausgleichs. Hier
waren zum einen in der letzten Legislaturperiode durch zwei
Ma�nahmen strukturelle K�rzungen von rd. 300 Mio. Euro
vorgenommen worden, die nunmehr - mit dem Beschluss des Landtags
zum Nachtragshaushalt 2010 erstmals geschehen - dauerhaft
zur�ckgenommen werden sollen. Duisburg profitiert hierbei mit
rd. 9 Mio. Euro p. a.

Zum Zweiten korrigiert die neue Landesregierung mit dem seit
Mitte Dezember vorliegenden Referentenentwurf zum
Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 - jedenfalls in einem 1.
Schritt - ein inzwischen unertr�glich gewordenes, vermutlich
l�ngst verfassungswidriges Vers�umnis. F�r die Verteilung der
Landesmittel auf die einzelnen St�dte und Gemeinden spielt u. a.
die H�he der dort jeweils gemessenen Soziallasten eine Rolle.
Bis zuletzt - also noch im GFG 2010 - hat der Landesgesetzgeber
hierf�r die Ergebnisse der
Jahresrechnungsstatistik des Jahres 1999 (!) zugrunde
gelegt. Dass diese elf Jahre alten Zahlen nicht mehr die heutige
Lebenswirklichkeit - f�nf Jahre nach der Hartz 1V-Reform -
widerspiegeln, d�rfte sogar jeder Grundsch�ler nachvollziehen
k�nnen. Durch die jetzt aufgegriffene Grunddatenanpassung - eine
viermal h�here Gewichtung der Soziallasten als bisher - ergibt
sich f�r die Stadt Duisburg eine rechnerische Besserstellung um
48 Mio. Euro j�hrlich. In unserem Haushalt 2011 niederschlagen
wird sich davon zun�chst die H�lfte des Betrages, also 24 Mio.
Euro, da sich die Landesregierung mit Blick auf die ja
offensichtlich erheblichen Umverteilungswirkungen zwischen den
Kommunen - �berwiegend zu Lasten des l�ndlichen Raums - dazu
entschlossen hat, diese �berf�llige Grunddatenanpassung
schrittweise zu vollziehen.
Das lauthalse Lamentieren des St�dte- und Gemeindebundes gegen
diesen, die Lebenswirklichkeit in unseren St�dten zum Ende des
Jahrzehnts widerspiegelnden Reformschritt ist v�llig
unangemessen. Ich hoffe, dass sich die Landesregierung bei ihrem
morgigen Kabinettbeschluss und der Landtag bei seinen Beratungen
davon nicht beeinflussen l�sst.
Der zweite Baustein, der geeignet ist den finanziellen Horizont
der Stadt Duisburg aufzuhellen, betrifft die aktuellen
Beratungen in Berlin in der von Herrn BMF Dr. Sch�uble
geleiteten Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen. Hier geht
es u. a. um die Forderung der St�dte, dass sich der Bund endlich
angemessen und dauerhaft an den auf Bundesrecht beruhenden
explodierenden Sozialkosten beteiligt. Die Unterbringung von
Hartz 1V-Empf�ngern, die Grundsicherung im Alter und bei der
Hilfe zur Pflege oder die Leistungen f�r behinderte Menschen,
dies alles betrifft mit immensem Kostenaufwand
Leistungsbereiche, die keine origin�r kommunale Aufgabenstellung
beinhalten. Ein erster �ffentlich gewordener Diskussionsbeitrag
des Bundesfinanzministers l�sst hier auf eine gewisse Entlastung
der Kommunen hoffen.
Der dritte Stein des Baukastens, der das Thema
Haushaltsausgleich auch in Duisburg wieder in den Blick geraten
l�sst, ist ein neues innovatives Instrument der Landespolitik;
das gerade f�r unsere Stadt von existentieller Bedeutung sein
d�rfte. In den Finanzverwaltungen der Aktionsb�ndnis-St�dte
schon vor zwei Jahren konzeptionell erarbeitet, mit dem fr�heren
Finanzminister Dr. Linssen bereits andiskutiert, hat nun die
neue Landesregierung in der schon erw�hnten Gemeinsamen
Erkl�rung mit den kommunalen Spitzenverb�nden fest zugesagt,
beginnend mit dem Jahr 2011 eine finanzielle Hilfe zur
nachhaltigen Entschuldung besonders belasteter Kommunen zu
leisten.
Die n�here Ausgestaltung dieser Entschuldungshilfe - wer bekommt
Hilfe, in welcher H�he, welche Auflagen m�ssen vom
Hilfeempf�nger erf�llt werden - ist noch nicht bekannt, auch
liegt das dazu bei zwei renommierten Wissenschaftlern in Auftrag
gegebene Gutachten, das zun�chst f�r Anfang November erwartet
wurde, noch nicht vor.
Meine Damen und Herren, warum ist eine wie auch immer
ausgestaltete Entschuldungshilfe f�r unsere Stadt von so
existentieller Bedeutung? In dem Vorwort zu unserem
Haushaltssicherungskonzept bin ich darauf schon vor einem Jahr
ausf�hrlich eingegangen. Dieses Instrument zielt auf die
Beherrschung der tickenden Zeitbombe der inzwischen auf 1,7 Mrd.
Euro aufgelaufenen Kassenkredite. Unsere aktualisierte, auf der
konsequenten Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts fu�ende
Finanzplanung zeigt auf, dass die realistische Chance besteht,
das st�dtische Betriebsergebnis, d. h. das Ergebnis aus
laufender Verwaltungst�tigkeit bis zum Jahr 2014 ausgeglichen zu
gestalten. Was dann als einziger Defizitverursacher verbliebe,
w�re das durch die horrenden Zinsaufwendungen weiter
anwachsende, aus eigener Kraft nicht beherrschbare negative
Finanzergebnis. Nicht nur, weil niemand von uns wei�, zu welchen
Irrationalit�ten die internationalen und nationalen
Kapitalm�rkte noch neigen m�gen, eine auf den Sprengsatz
Kassenkredite zielende Entschuldungshilfe ist f�r diese Stadt
unverzichtbar und alternativlos.
Ich sage das hier bereits in aller Deutlichkeit: Denn zumindest
in einem Punkt d�rfte das nordrhein-westf�lische Konzept der
Entschuldungshilfe so ausgestaltet sein wie z. B. in
Rheinland-Pfalz. Die Annahme der Hilfe ist freiwillig, d. h. der
Rat der Stadt entscheidet, ob er die Hilfe annehmen will oder
nicht. �ber die zweite Alternative auch nur eine Sekunde
nachzudenken - etwa weil m�gliche Auflagen als zu hart empfunden
werden - w�re in unserer konkreten Situation ein
unverantwortliches Spiel mit dem Feuer.
Sind Auflagen zu erwarten? Und wenn ja welche? Einer m�glichen
Antwort auf diese Fragen kann man sich n�hern, wenn man die
mutma�lichen Finanziers des Entschuldungsfonds und deren
jeweilige Interessenlage in den Blick nimmt.
Da ist zum einen das Land Nordrhein-Westfalen. Im Entwurf des
Haushalts 2011 sollen rd. 400 Mio. Euro als erste Tranche f�r
diesen Zweck bereitstehen. Wenn Vertreter der Landesregierung zu
dem Thema sprechen ist regelm��ig von einer �nachhaltigen�
Entschuldung der Kommunen die Rede. Mit �nachhaltig� ist
gemeint, dass nach erfolgter Operation das Problem der
Verschuldung bei den mit Hilfe bedachten Kommunen endg�ltig
erledigt sein soll. Auf deutsch: Es soll kein Geld in ein Fass
ohne Boden gegeben werden, weil alles andere dem Steuerzahler
und W�hler kaum vermittelbar w�re. Keine neuerliche Verschuldung
ist denklogisch aber nur zu gew�hrleisten, wenn zuk�nftige
Haushalte dieser Kommunen zumindest ausgeglichen gestaltet sind.
Als Mitfinanzier bei dem Entschuldungsfonds hat die
Landesregierung nach bisher bekannt gewordenen Absichten auch
die finanzst�rkeren Kommunen im Visier. Hier wird es darum
gehen, interkommunale Solidarit�t einzufordern, die - wenn sie
gelingen soll - nie und nimmer als Einbahnstra�e ausgestaltet
sein kann. Denn die Reflexe in den R�ten dieser finanzstarken
Kommunen gegen�ber dem Ansinnen, St�dten wie Duisburg,
Oberhausen, Hagen oder Wuppertal Entschuldungshilfe zu leisten,
sind leicht vorstellbar. Sie d�rften den Reflexen nicht
un�hnlich sein, die die meisten Bundesb�rger - und damit auch
die meisten von uns - hatten bei der Diskussion �ber die
Kredithilfen f�r die ansonsten �berschuldeten und wohl auch
zahlungsunf�higen L�nder Griechenland und Irland. �Wir werden
wohl helfen m�ssen, aber doch wohl nur, wenn diesen L�ndern ab
sofort strikteste Haushaltsdisziplin abverlangt wird� war das
weitgehend einhellige Credo.
Damit
muss jedem hier im Raum klar sein, was mit der Formulierung in
der schon zitierten Gemeinsamen Erkl�rung der Landesregierung
und der kommunalen Spitzenverb�nde gemeint ist, wonach �die
Empf�ngerkommunen der Entschuldungshilfe eigene
Konsolidierungspotenziale konsequent auszusch�pfen haben.�
Damit haben wir dann auch den vierten Baustein auf dem Weg zu
einem wieder ausgeglichenen Haushalt der Stadt Duisburg. Wir
m�ssen - ich zitiere die Haushaltsverf�gung vom 2. Dezember -
�selbst alle M�glichkeiten zur Konsolidierung unseres Haushalts
ausnutzen�, was nach Auffassung der Bezirksregierung als
zust�ndigem �Sprachrohr� der Landesregierung bislang offenbar
noch nicht bzw. nicht ausreichend geschehen ist.
Meine Damen und Herren, damit schlie�t sich der Kreis und ich
bin wieder bei der Ausgangsfrage: Wie angef�llt muss denn die
Sch�ppe sein, die wir auf unser Haushaltssicherungskonzept noch
draufzulegen haben?
Wir kennen zum jetzigen Zeitpunkt nur die schon erw�hnte
maximale Spannweite - bis zu 135 Mio. Euro. Wie viel davon durch
zus�tzliche eigene Sparan- strengungen auszuf�llen ist, wird
sich erst sagen lassen, wenn s�mtliche Parameter der anderen
genannten Bausteine bekannt sind. Dies d�rfte - so meine
Einsch�tzung - zur Mitte des Jahres der Fall sein.
Was wir aber schon ab heute tun k�nnen, tun m�ssen, ist uns -
und damit meine ich Verwaltung wie Politik gleicherma�en - auf
die sich dann abzeichnende Aufgabenstellung vorzubereiten. Die
erneute �berpr�fung s�mtlicher freiwilliger Leistungen im Lichte
der von der Bezirksregierung eingeforderten strengen Ma�st�be
muss sicher dazugeh�ren.
Bei dieser Vorbereitung werden wir auch einen f�nften, letzten
Baustein mit in den Blick nehmen k�nnen. Die D�sseldorfer
Regierungsfraktionen haben vor vier Wochen im Landtag einen
Gesetzentwurf eingebracht, wonach im � 76 Abs. 2 Satz 3 der
Gemeindeordnung die Festlegung des Zeitraums der mittelfristigen
Finanzplanung als Frist f�r den Haushaltsausgleich gestrichen
wird. Anders ausgedr�ckt: Ab sp�tem Fr�hjahr - die notwendige
Landtagsmehrheit hier mal unterstellt - wird der bisherige f�r
ein Haushaltssicherungskonzept verbindliche
Konsolidierungszeitraum von vier Jahren f�r die St�dte und
Gemeinden, die keinen origin�r ausgeglichenen Haushalt
aufweisen, aufgehoben sein.
Durch diese �nderung entf�llt zwar nicht das
Haushaltssicherungsrecht mit der Verpflichtung der Vorlage und
Genehmigung eines auf die fr�hestm�gliche Wiedererreichung eines
strukturellen Haushaltsausgleichs angelegten
Haushaltssicherungskonzepts. Der Konsolidierungszeitraurn und
damit auch die Gr��e der Konsolidierungsschritte in den
einzelnen Jahren wird aber gegen�ber der Kommunalaufsicht
verhandelbar.
Frau Regierungspr�sidentin L�tkes hat in diesem Zusammenhang in
dem sog. �Haushaltsgespr�ch�, das sie mit Herrn
Oberb�rgermeister Sauerland und mir am 26. November gef�hrt
hatte, der Stadt das Angebot unterbreitet, in n�chster Zukunft
mit der Kommunalaufsicht zu einer vertraglichen Vereinbarung zu
kommen, in der sich auch der Rat der Stadt zu konkreten, einem
regelm��igen Controlling unterworfenen Konsolidierungszielen und
-schritten verpflichtet. Im Gegenzug k�nnten dann wieder jene
Duldungsspielr�ume einger�umt werden, die uns mit der
Haushaltsverf�gung vom 2. Dezember noch bis auf weiteres versagt
werden: bei den freiwilligen Leistungen, bei die
Personalwirtschaft betreffenden Entscheidungen oder bei der
Aufbringung kommunaler Eigenanteile zur Nutzung von
F�rderprogrammen.

Damit sich aber niemand m�glichen Illusionen hingibt: Weder wird
ein � ich �berspitze mal � �HSK Duisburg 2050�, also ein
Hinausschieben des Haushaltsausgleichs auf den �Sankt
Nimmerleinstag� akzeptabel sein. Noch ergibt sich aus der hier
beschriebenen �ffnung der Gemeindeordnung eine Minderung des
Spardrucks, jedenfalls nicht f�r St�dte wie Duisburg, deren
bilanzielle �berschulung eingetreten ist. Denn in einem
entscheidenden Punkt bleibt die Gemeindeordnung unver�ndert, das
strikte �berschuldungsverbot gilt weiterhin. Das aber hei�t: F�r
eine Genehmigungsf�higkeit unseres Haushaltssicherungskonzeptes,
f�r die Wiedereinr�umung von Duldungsspielr�umen m�ssen wir in
der zeitlichen Perspektive nicht nur den strukturellen
Haushaltsausgleich darstellen, sondern dar�ber hinaus j�hrliche
Haushalts�bersch�sse erwirtschaften, die in der Summe geeignet
sind, das zwischenzeitlich negative Eigenkapital in der Bilanz
auf zumindest 1 Euro plus wieder aufzuf�llen.
Damit ist jeder Schritt, der dazu beitr�gt, das negative
Eigenkapital nicht �ber Geb�hr anwachsen zu lassen, ein Schritt
auf dem hier heute skizzierten Weg zur R�ckgewinnung kommunaler
Handlungsf�higkeit. Zu einer solchen vorausschauenden Politik
geh�rt auch, bereits heute jene Handlungsnotwendigkeiten und
Handlungsm�glichkeiten zu erkennen, an denen morgen ohnehin kein
Weg vorbeif�hrt.
Ein solches Handlungsfeld beinhaltet das Aussch�pfen der eigenen
M�glichkeiten zur Steigerung der st�dtischen Ertragslage. Hilfe
von Dritten zu erwarten ist schwerlich vorstellbar, wenn andere
potentielle Hilfeempf�nger uns in dieser Hinsicht deutlich
voraus sind.
Die Verwaltung schl�gt Ihnen daher zur Erg�nzung unseres
Haushaltssicherungskonzepts eine ma�volle Anhebung der
Grundsteuer in zwei Schritten vor: von 500 v.H. auf 550 v.H. im
Jahr 2011 und schlie�lich auf 590 v.H. im Jahr 2012. Wie Sie der
Einzelvorlage zur Grundsteuererh�hung entnehmen k�nnen, w�rden
wir damit dem guten Beispiel anderer Nothaushaltskommunen �
allen voran der Stadt Essen � folgen, die einen solchen Schritt
als festen Bestandteil bereits in die erste Auflage ihres
Haushaltssicherungskonzepts integriert haben.
Ich erachte die Grundsteuererh�hung
als ein wirkungsvolles Instrument, weil sie den
Haushalt strukturell und nachhaltig entlastet. Sie ist aber auch
ein gerechtes Instrument, weil sie zum einen alle B�rger an den
Finanzierungslasten ihrer Stadt beteiligt, gleichzeitig aber
auch je nach Wohntyp � Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus � und
Wohnlage �ber den sog. Einheitswert der unterschiedlichen
Leistungsf�higkeit der Steuerzahler Rechnung tr�gt. Schlie�lich
bleiben jene sozial schw�cheren Mitb�rger, die �ber die
staatlichen Transfersysteme z.B. Kompensation bei den Mietkosten
erfahren, von weiteren Belastungen verschont.
Ma�voll in der Wirkung f�r den Einzelnen, l�sst sich eine
beachtliche Wirkung f�r die Gesamtheit erzielen. Ich will Ihnen
Beispiele sagen. Der Besitzer eines durchschnittlichen
Eigenheims in Wehofen wird nach dem ersten Schritt 3,60 Euro,
nach dem zweiten Schritt insgesamt 6,50 Euro pro Monat mehr
zahlen. F�r den ausgew�hlten Besitzer einer Eigentumswohnung in
Ruhrort f�llt eine monatliche Mehrbelastung nach der ersten
Erh�hung von 2,30 Euro, in der Endstufe von insgesamt 4,15 Euro
an. F�r die zur Miete in einem 8- Familienhaus in
Mittelmeiderich wohnende Familie erh�hen sich die
Mietnebenkosten � so der Hauseigent�mer die Grundsteuererh�hung
auf die Mieter �berw�lzt � im ersten Schritt um monatlich 90
Cent, in der zweiten Stufe um dann insgesamt 1,60 Euro. Dies
sind Beispiele, die im konkreten Fall nat�rlich abh�ngig von der
Grundst�cksgr��e und �lage variieren werden.
Es bleibt aber dabei, wir sprechen in allen F�llen �ber Betr�ge,
die � zumal die letzte Grundsteuererh�hung bereits 10 Jahre
zur�ckliegt � das Portmonee des einzelnen B�rgers wirklich nur
in Grenzen strapazieren, die in der Summe aber eine enorme
Wirkung erzeugen. In diesem Jahr wird das Grundsteueraufkommen
um 7,6 Mio. Euro, im Jahr 2012 um dann insgesamt 14 Mio. Euro
anwachsen.
Meine Damen und Herren, v�llig anders als noch vor einem Jahr
konnte ich Ihnen heute f�nf Bausteine beschreiben, die zusammen
genommen das Potential haben, eine Dynamik zur R�ckgewinnung
kommunaler Handlungsfreiheit auch in unserer Stadt zu entfalten.
Die �beraus erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung in
Deutschland tr�gt das ihre bei, untermauert sie doch unsere
Einnahmeerwartung in der mittelfristigen Finanzplanung
insbesondere bei der Gewerbesteuer zur�ck auf das Niveau vor der
Finanz- und Wirtschaftskrise.
Wirkte sich vor noch gar nicht langer Zeit gerade auch im Lichte
der
Auswirkungen der Finanzkrise das seinerzeit ja durchaus
zutreffende Bild der
Vergeblichkeitsfalle bei manchen von uns eher l�hmend aus, so
sind jetzt wichtige Weichenstellungen auf Landesebene,
hoffentlich auch auf Bundesebene erkennbar, die ein Gesamtbild
ergeben, in dem Def�tismus kein Platz mehr haben sollte. Die
Perspektive, dass die entscheidenden Federstriche des Bildes
nicht mehr auf Dauer im D�sseldorfer Regierungspr�sidium
gezeichnet werden, ist gegeben. Wir m�ssen dann aber auch
wirklich bereit sein, den Stift an den gefragten Stellen selbst
in die Hand zu nehmen.
Was hei�t das nun konkret f�r die kommenden Wochen und Monate?
Wir sollten zun�chst alle Anstrengungen unternehmen, den
kurzfristig ja noch unvermeidlichen Zuwachs der bilanziellen
Oberschuldung so gering wie m�glich zu halten. Diese
Notwendigkeit ergibt sich im �brigen auch, weil es deutliche
Anzeichen gibt, dass ein weiteres Aufstocken unseres
Kassenkreditbedarfs auf den Finanzm�rkten �ber kurz oder lang
nicht nur wegen der ab 2013 greifenden neuen Kapital � und
Liquidit�tsvorgaben im Bankensektor (Basel III) an Grenzen
sto�en kann.

Zu diesen Anstrengungen geh�rt insbesondere, dass das
beschlossene Haushaltssicherungskonzept in allen seinen
Einzelma�nahmen konsequent umgesetzt wird. Nicht m�glicherweise
noch so nachvollziehbare Individualinteressen � sowohl in den
Fachbereichen der Verwaltung wie auch in den Fachaussch�ssen des
Rates � d�rfen den Ausschlag geben, sondern die mit Beschluss
des Rates eingegangene Selbstverpflichtung zur Einhaltung
konkreter Konsolidierungsziele darf allein ma�gebend sein. Und
wenn im Einzelfall eine HSK-Ma�nahme nicht umgesetzt werden kann
oder soll, dann muss in der jeweiligen Fachzust�ndigkeit im
Interesse und zum Wohle des Ganzen haushaltsentlastende
Kompensation in mindestens gleicher Gr��enordnung aufgezeigt
werden. Der n�chste Controlling-Bericht zum
Haushaltssicherungskonzept wird zeigen, dass wir hinsichtlich
seiner konsequenten Umsetzung noch besser werden k�nnen.

Auch die r�ckwirkend zum 1. Januar geltende Grundsteueranhebung
geh�rt zu den kurzfristig umsetzbaren Ma�nahmen.
Zum anderen sollten wir die kommenden Wochen und Monate nutzen,
uns auf das nach meiner Erwartung zur Mitte des Jahres
konkretisierende Szenario vorzubereiten. Wenn dann hoffentlich
alle derzeit noch Unbekannten aus den beschriebenen Bausteinen
feststehen � d.h. welche Stadt bekommt Hilfen in welcher H�he
und zu welchen Bedingungen, welchen Betrag wird der Bund
leisten, wie positioniert sich die Bezirksregierung zur Frage
der Ausweitung des Konsolidierungszeitraumes � werden wir einen
Strich darunter ziehen und sehen k�nnen, was an zus�tzlichem
Konsolidierungsbedarf noch �brig bleibt.
F�r diese sich dann stellenden und zu erledigenden eigenen
Hausaufgaben sollten wir dann auch rasch handlungsf�hig sein.
Dies k�nnen wir schaffen, wenn wir schon ab morgen mit einer
erneuten fl�chendeckenden Aufgabenkritik, diesmal unter Anlegung
der in der Haushaltsverf�gung beschriebenen strengen Ma�st�be,
beginnen.
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