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Das Kontrollbarometer im Gastronomie- und Lebensmittelbereich
Pilotprojekt Kontrollbarometer: Mehr Transparenz – mehr Verbraucherschutz

Pilotprojekt Kontrollbarometer: Mehr Transparenz – mehr Verbraucherschutz  
Eine Stärkung des Verbraucherschutzes durch mehr Transparenz und mehr Information aus der Lebensmittelüberwachung führte 2007 zur Einführung des freiwilligen Smiley in Duisburg. Das „Kontrollbarometer“ für bestimmte Gastronomiebetriebe wird nun als Pilotprojekt in Duisburg und Bielefeld erstmals für NRW eingeführt.  
Von Gaststätten, Imbissen, Restaurants, Eisherstellern und Eiscafes werden Teilergebnisse der Risikobeurteilung im Internet durch die Verbraucherzentrale NRW veröffentlicht. Dieser Teil der Risikobeurteilung wird als „Kontrollbarometer“ bezeichnet und stammt aus der Routinearbeit der Lebensmittelüberwachung von Betriebskontrollen. Hintergrund ist das Verbraucherinformationsgesetz und damit die Auskunftspflicht der Behörde. Alle betroffenen Betriebe erhalten ein Anhörungsschreiben mit den von der VZ angeforderten Daten ehe die Ergebnisse zur Veröffentlichung freigegeben werden.
Auf das gemeinsame Pilotprojekt mit der Verbraucherzentrale NRW haben sich das Land NRW sowie Duisburg und Bielefeld verständigt. Es soll im Juni 2013 beginnen und ein bis zwei Jahre laufen. Im Internet werden die Ergebnisse der Risikobeurteilung rückwirkend seit 1. Juli 2012 zu finden sein. Die letzten drei Routinekontrolle werden später als Historie für die Betriebe nachvollziehbar sein.   Die Risikobeurteilung der Routinebetriebskontrollen erfolgt bereits seit Jahren bei jedem Betrieb separat. Genutzt für das „Kontrollbarometer“ werden die Hauptmerkmale, wie Verlässlichkeit, Personalschulungen, Eigenkontrollsysteme, Temperaturkontrollen, die bauliche Beschaffenheit, Sauberkeit und Personal- und Produktionshygiene. (s. Tabelle)     
                                                                                                               
 1 =  sehr gut                3 = zufrieden stellend   5 = nicht ausreichend  

 

Bewertungsschema 1 2 3 4 5 maximal
HM II Verlässlichkeit d. Untern. 15
1.Einhalt. lebensmittelrechtl. Best. 0 1 2 3 5
2.      Rückverfolgbarkeit 0 2 3
3.      Mitarbeiterschulung 0 2 4 6 7
HM III Betriebl. Eigenkontrolls. 25
1.      HACCP-Verfahren 0 3 6 9 12
2.      Untersuchung von Produkten 0 1 2 3 5
3.Temperatureinh. (Kühlung) 0 2 4 6 8
HM IV Hygienemanagement 40
1.Bauliche Beschaffenheit (Instandhaltung) 0 1 2 3 5
2.      Reinigung und Desinfektion 0 2 4 6 8
3.      Personalhygiene 0 3 5 8 11
4.      Produktionshygiene 0 4 7 10 13
5. Schädlingsbekämpfung 0 2 3

 

Die Bewertung erfolgt ähnlich der Schulnotenvergabe. Eine 5 ist mangelhaft. Zum Gesamtergebnis werden alle Noten addiert. Es ergeben sich drei Beurteilungsstufen:
·  grün   0 - 40 Punkte: Der Betrieb hat kaum oder nur geringfügige Mängel.
· gelb  41 - 60 Punkte: Der Betrieb zeigt mehrere und/oder mittelgradig schwere Mängeln.
· rot    61 - 80 Punkte: Ein so beurteilter Betrieb weist schwerwiegende Mängel auf.  

Das aktuelle und später die drei letzten Kontrollergebnisse werden im Internet zu finden sein. So kann sich der Verbraucher im Vorfeld eines Gastronomiebesuchs über den Zustand des Betriebes und die Betriebsführung kundig machen kann.   Geplant sind Informationsveranstaltungen für die betroffen Betriebsinhaber von Speisegaststätten, lmbissbetrieben, Gasthausbrauereien, Eiscafés, Pensionen, Hotels garni, Cafés und Milchbars  sowie Besen- und  Straußenwirtschaften.
Die Veranstaltungen werden zum Teil auch in Zusammenarbeit mit der dehoga erfolgen, über den Inhalt und Ablauf wird frühzeitig über die Medien informiert.   Die Feststellung von Mängeln bei Routinekontrollen kann je nach Schwere der Verstöße Ordnungswidrigkeitenmaßnahmen bis hin zur Betriebsschließung nach sich ziehen. Das Kontrollbarometer sagt jedoch nichts über Art und Umfang der behördlichen Maßnahmen aus. Auch lässt sich daraus nicht die Kontrollfrequenz ableiten.   Bei schlechtem Abschneiden werden keine amtlichen Routinekontrollen außerhalb des fachlich erforderlichen Zeitrahmens erfolgen, auch nicht auf Antrag eines Lebensmittelunternehmers.
Mit der Einführung des Kontrollbarometers ist beabsichtigt mehr Vertrauen beim Verbraucher zu den Betrieben zu schaffen aber auch die Rolle des Verbrauchers zu stärken. Unternehmer sollen zur Abstellung von Mängeln motiviert werden.   Duisburg unterstützt das Ziel der Umsetzung transparenter Darstellung von Kontrollergebnissen und steht auch dem Kontrollbarometer positiv gegenüber.  

 

 

11 Fragen - 11 Antworten zu den Pilotprojekten in Bielefeld und Duisburg
1.  Das Kontrollbarometer in NRW

Düsseldorf/Duisburg, 6. März 2013 - Die Landesregierung will die Verbraucherrechte deutlich stärken. Ein Weg, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Schaffung von Transparenz. Daher setzt sich die Landesregierung seit Jahren für die Einführung eines bundesweiten Transparenz-Systems bei den amtlichen Kontrollergebnissen im Gastronomie- und Lebensmittelbereich (Kontrollbarometer,  auch als „Restaurant-Ampel“, „Gastro-Ampel“, „Hygiene-TÜV“, „Hygiene-Barometer“, „Hygiene-Smiley“ bezeichnet) ein.
Die Landesregierung NRW hatte im Frühjahr 2011 das Modell für eine bundesweite Gastro-Ampel ausgearbeitet und vorgestellt. Die Verbraucherministerinnen und Verbraucherminister der Länder haben mehrmals seit 2011 für die Einführung eines solchen bundesweiten Systems votiert (mit Ausnahme von Bayern). Gescheitert ist die Einführung aber an Bundesverbraucherschutzministerin Aigner (CSU) und der CDU/FDP. 
Die Landesregierung NRW hält aber trotzdem weiterhin an der Umsetzung fest und begrüßt die Pilotprojekte in Bielefeld und Duisburg, die von der Verbraucherzentrale NRW durchgeführt werden, ausdrücklich und wohlwollend. Das Land beteiligt sich im Rahmen der Projektförderung an der Umsetzung der internetbasierten Veröffentlichung der Verbraucherzentrale NRW. Die Ergebnisse der Pilotprojekte sollen auch als Grundlage für eine Entscheidung darüber dienen, ein solches Transparenz-System landesweit einführen.  

 

 2. Warum ist eine Kontroll-Ampel überhaupt notwendig?
Das NRW-Verbraucherschutzministerium sieht nicht erst durch die drei aktuellen Skandale um Pferdefleisch, vermeintliche Bio-Eier und Schimmelpilz-Verdacht in der Milch die Notwendigkeit einer größeren Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle. Darüber hinaus gibt es vier konkrete Gründe für die NRW-Landesregierung:

a. Seit Jahren keine Verbesserung bei Beanstandungsquoten Seit Jahren gibt es keine wesentlichen Verbesserungen der Beanstandungsquoten, die bei amtlichen Lebensmittelkontrollen festgestellt werden. Hier ist die Notwendigkeit, den Druck auf die schwarzen Schafe zu erhöhen, damit wir hier Fortschritte erreichen können. 2011 wurden beispielsweise 55.620 Restaurant/Imbiß/Cafe-Betriebe kontrolliert und bei 17.729 Betrieben Verstöße festgestellt. 
b. Vorbild Dänemark Anders ist das in Dänemark. Das Land hat vor einigen Jahren ein ähnliches Transparenz-System mit „Smileys" eingeführt und das Resultat ist deutlich: Die Beanstandungsquoten gingen deutlich zurück.
c. Freiwilliges NRW-System der Vorgängerregierung ist gescheitert Das von der CDU/FDP vor einigen Jahren in NRW eingeführte freiwillige Smiley-System ist gescheitert, weil sich von mehr als 100.000 betroffenen Unternehmen nur knapp 500 beteiligt haben. Es zeigt, dass man mit einer Freiwilligkeit nicht weit kommt.     d. Verstöße blieben bisher im Dunkeln Bisher ist es in NRW auch zu massiven Hygiene-Verstößen gekommen, von denen die Verbraucherinnen und Verbraucher nichts mitbekommen haben.
So wurden etwa 2011 von der  Lebensmittelüberwachung bei der Kontrolle von Großbäckereien insgesamt 9 Betriebsschließungen oder Schließungen von Teilbereichen auf Grund von Mängeln in der Betriebshygiene vorgenommen, 2 weitere Betriebe hatten zur Durchführung von Reinigungsarbeiten freiwillig geschlossen. In 49 Fällen mussten Bußgelder von mehr als 200 Euro erhoben werden und in 7 Fällen wurden sogar staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet. http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse120424_a.php   Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben von den mangelhaften hygienischen Verhältnissen kaum etwas erfahren, was besonders bei einer Großbäckerei im Regierungsbezirk Arnsberg mit 130 Filialen und etwa 1000 Beschäftigten zutraf. Bei mehreren Betriebsbegehungen wurden umfangreiche Mängel der Betriebshygiene in fast allen Bereichen des Betriebes festgestellt. Dazu wurden Bußgelder von bis zu 80.000 Euro erhoben.
Laut Bußgeldbescheiden wies dieser Betrieb in allen Produktions- und Lagerbereichen massive Hygienemängel auf, die von der Lagerung (überlagerte oder ranzige Ware) über die Produktion (verunreinigte Insektengitter, Schabenbefall, lebende Mäuse, massiver Schimmelbefall, unsachgemäße Lagerung von Schädlingsbekämpfungsmitteln) bis hin zur Ware selbst (eingebackene Schabe) und deren Auslieferung (gravierende Hygiene-Mängel in den Auslieferungsfahrzeugen) reichten.
Für gute und ehrlich arbeitende Betriebe wird es ein Qualitätssiegel werden, für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Orientierungshilfe und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben eine Verbesserung des Arbeitsumfeldes. So profitieren alle von der neuen „Gastro-Ampel“.

3. Welche Betriebe werden kontrolliert?
Lebensmittelkontrolle, die diesen Namen auch verdient, muss engmaschig sein. Deshalb werden zurzeit alle Lebensmittelbetriebe regelmäßig durch die Lebensmittelbehörden kontrolliert, also etwa Gaststätten, Supermärkte, Metzgereien, Bäckereien und das produzierende Lebensmittelgewerbe. Bei den Pilotkommunen in Duisburg und Bielefeld erfragt die VZ NRW bei den Lebesmittelüberwachungsämtern die amtlichen Kontrollergebnisse der Restaurants, Cafes und Imbißbetrieben  auf Basis des Verbraucherinformationsgesetzes. Sie beabsichtigt, die Ergebnisse im Internet zu veröffentlichen

4. Was untersuchen die Kontrolleure eigentlich?
Gründlichkeit ist das Prinzip der Kontrollen. So wird konsequent die Anwendung aller Vorschriften des Lebensmittelrechts überprüft. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure achten zum Beispiel darauf, dass alle Vorschriften zu Sauberkeit und Hygiene in allen Räumen, in denen Lebensmittel verarbeitet oder angeboten werden, eingehalten werden. Sie informieren sich über die Hygiene-Pläne und Eigenkontrollergebnisse der Betriebe. Zudem wird geprüft, ob alle Lebensmittel korrekt gekennzeichnet sind, d.h. ob alle Inhaltsstoffe und Zutaten korrekt sind.

5. Es sollen positive und negative Ergebnisse veröffentlicht werden – warum?
Nach wie vor fehlt es an echter Transparenz. Ein Blick in die Küche gibt es derzeit nur in Ausnahmefällen in wenigen Restaurants. Daher sind Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf Augenhöhe mit den Gastronomen. Zudem haben sich die Beanstandungsquoten seit Jahren nicht verbessert. Das soll die neue „Gastro-Ampel“ ändern, denn der Druck auf die schwarzen Schafe wird dadurch erhöht – und dabei geht es nicht um eine defekte Kachel oder andere Kleinigkeiten. In der Kategorie „rot“ werden sich nur solche Betriebe wiederfinden, die nachweisbar schwerwiegende Verstöße etwa gegen die Hygiene-Vorschriften begangen haben. Gut arbeitende Betriebe hingegen werden mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet: „Grün“ für gutes Genießen. Damit erfüllt das Kontrollbarometer die Funktion eines Verbraucherlotsen durch die Gastronomie-Branche.

6. Was soll zukünftig veröffentlicht werden?
Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure vergeben sogenannte Risikopunkte. Ein sauberer und guter Betrieb mit guter Kennzeichnung bekommt weniger Risikopunkte als ein unsauberer mit schlechter Kennzeichnung. Je schlechter, desto mehr Punkte – und zwar auf einer Skala von Null bis 80. Diese Skala kann in drei Risiko-Gruppen unterteilt werden, die durch Farben symbolisiert werden:
Grün = Null bis 40 Punkte,
Gelb = 41 bis 60 Punkte,

Rot = 61 bis 80 Punkte.
Ein Pfeil zeigt an, wie die Bewertung genau ausgefallen ist. Wenn ein bundesweites System für eine Gastro-Ampel in Kraft tritt, sollen neben dem Ergebnis der aktuellen Kontrolle auch die Ergebnisse der drei vorhergehenden Kontrollen dargestellt werden. So bekommen wir nicht nur eine Momentaufnahme, sondern eine repräsentative Gesamtaussage für den jeweiligen Betrieb.

7. Wie viele Betriebe schneiden gut ab, wie viele schlecht?
Aktuelle Zahlen für NRW liegen derzeit noch nicht vor. Erhebungen aus anderen Bundesländern lassen aber auch für NRW erwarten, dass der weitaus größere Anteil der Betriebe mit mehr als 70 Prozent im grünen Bereich liegen wird, im roten Bereich hingegen nur ein Anteil im einstelligen Prozentbereich.

8. Wo sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden?
Die NRW-Landesregierung favorisiert weiterhin einen Aushang mit den Ergebnissen direkt in den Betrieben, etwa Restaurants, Cafes, Bäckereien und Metzgereien. Dies ist auf Basis des geltenden Rechts leider nicht möglich.  Daher wird die Veröffentlichung bei den beiden Pilotkommunen in Bielefeld und Duisburg auf der Internetseite der VZ NRW erfolgen.

9. Soll der Unternehmer oder die Unternehmerin gegen die Bewertung der Prüfer Einspruch erheben können?
Grundsätzlich besteht zunächst die Möglichkeit, gegen Feststellungen  im Vorfeld von behördlichen Maßnahmen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Anhörung Stellung zu nehmen. Gegen behördliche Maßnahmen besteht die Möglichkeit der Klageerhebung vor den Verwaltungsgerichten. Wenn Kontrolleurinnen oder Kontrolleure gravierende Mängel festgestellt haben, die behoben werden müssen, werden die Betriebe erneut überprüft. Diese Nachkontrollen müssen die Unternehmer bezahlen.  

10. Welche Kosten entstehen durch die Gastro-Ampel?
Das entwickelte Transparenzsystem knüpft an die bereits in den Ländern angewendeten Verfahren der amtlichen Lebensmittelüberwachung an. Seit 2007 führen die Lebensmittelüberwachungsbehörden nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) bundesweit auf der Grundlage der Ergebnisse der Betriebskontrollen eine Risikobeurteilung der Lebensmittelbetriebe durch und dokumentieren diese im behördeneigenen EDV-System. Die Daten werden im Rahmen dieser Tätigkeit erhoben, so dass keine nennenswerten zusätzlichen Kosten für die Kontrolle von Betrieben entstehen werden.  

11. Wird gewährleistet, dass bei möglichen Beanstandungen (die zum Beispiel zu eine „gelben“ Bewertung führen) eine zeitnahe Zweitkontrolle stattfindet?
Zusätzliche Kontrollen werden immer dann durchgeführt, wenn sich aus den Ergebnissen der amtlichen Kontrollen die Notwendigkeit hierzu ergibt. Je schwerwiegender die festgestellten Mängel sind, um so zeitnaher werden diese Kontrollen durchgeführt. Dies ist langjährig geübte und gängige Praxis der Lebensmittelüberwachungsbehörden. Diese Nachkontrollen sind allerdings gebührenpflichtig und belasten daher die Kommunen nicht.
Stand: 04. März 2013

 
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