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Pilotprojekt
Kontrollbarometer: Mehr Transparenz – mehr Verbraucherschutz
Eine Stärkung des Verbraucherschutzes durch mehr Transparenz
und mehr Information aus der Lebensmittelüberwachung führte
2007 zur Einführung des freiwilligen Smiley in Duisburg. Das
„Kontrollbarometer“ für bestimmte Gastronomiebetriebe wird
nun als Pilotprojekt in Duisburg und Bielefeld erstmals für
NRW eingeführt.
Von Gaststätten, Imbissen, Restaurants, Eisherstellern und
Eiscafes werden Teilergebnisse der Risikobeurteilung im
Internet durch die Verbraucherzentrale NRW veröffentlicht.
Dieser Teil der Risikobeurteilung wird als
„Kontrollbarometer“ bezeichnet und stammt aus der
Routinearbeit der Lebensmittelüberwachung von
Betriebskontrollen. Hintergrund ist das
Verbraucherinformationsgesetz und damit die Auskunftspflicht
der Behörde. Alle betroffenen Betriebe erhalten ein
Anhörungsschreiben mit den von der VZ angeforderten Daten
ehe die Ergebnisse zur Veröffentlichung freigegeben werden.
Auf das gemeinsame Pilotprojekt mit der Verbraucherzentrale
NRW haben sich das Land NRW sowie Duisburg und Bielefeld
verständigt. Es soll im Juni 2013 beginnen und ein bis zwei
Jahre laufen. Im Internet werden die Ergebnisse der
Risikobeurteilung rückwirkend seit 1. Juli 2012 zu finden
sein. Die letzten drei Routinekontrolle werden später als
Historie für die Betriebe nachvollziehbar sein. Die
Risikobeurteilung der Routinebetriebskontrollen erfolgt
bereits seit Jahren bei jedem Betrieb separat. Genutzt für
das „Kontrollbarometer“ werden die Hauptmerkmale, wie
Verlässlichkeit, Personalschulungen, Eigenkontrollsysteme,
Temperaturkontrollen, die bauliche Beschaffenheit,
Sauberkeit und Personal- und Produktionshygiene. (s.
Tabelle)
1 = sehr gut 3 = zufrieden stellend 5 = nicht
ausreichend
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Bewertungsschema |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
maximal |
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HM II |
Verlässlichkeit d. Untern. |
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15 |
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1.Einhalt. lebensmittelrechtl.
Best. |
0 |
1 |
2 |
3 |
5 |
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2. Rückverfolgbarkeit |
0 |
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2 |
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3 |
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3. Mitarbeiterschulung |
0 |
2 |
4 |
6 |
7 |
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HM III |
Betriebl. Eigenkontrolls. |
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25 |
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1. HACCP-Verfahren |
0 |
3 |
6 |
9 |
12 |
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2. Untersuchung von Produkten |
0 |
1 |
2 |
3 |
5 |
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3.Temperatureinh. (Kühlung) |
0 |
2 |
4 |
6 |
8 |
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HM IV |
Hygienemanagement |
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40 |
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1.Bauliche Beschaffenheit (Instandhaltung) |
0 |
1 |
2 |
3 |
5 |
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2. Reinigung und Desinfektion |
0 |
2 |
4 |
6 |
8 |
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3. Personalhygiene |
0 |
3 |
5 |
8 |
11 |
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4. Produktionshygiene |
0 |
4 |
7 |
10 |
13 |
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5. Schädlingsbekämpfung |
0 |
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2 |
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3 |
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Die Bewertung erfolgt ähnlich der
Schulnotenvergabe. Eine 5 ist mangelhaft. Zum Gesamtergebnis
werden alle Noten addiert. Es ergeben sich drei
Beurteilungsstufen:
· grün 0 - 40 Punkte: Der Betrieb hat kaum oder
nur geringfügige Mängel.
· gelb 41 - 60 Punkte: Der Betrieb zeigt mehrere und/oder
mittelgradig schwere Mängeln.
· rot 61 - 80 Punkte: Ein so beurteilter Betrieb weist
schwerwiegende Mängel auf.
Das aktuelle und später die drei letzten Kontrollergebnisse
werden im Internet zu finden sein. So kann sich der
Verbraucher im Vorfeld eines Gastronomiebesuchs über den
Zustand des Betriebes und die Betriebsführung kundig machen
kann. Geplant sind Informationsveranstaltungen für die
betroffen Betriebsinhaber von Speisegaststätten,
lmbissbetrieben, Gasthausbrauereien, Eiscafés, Pensionen,
Hotels garni, Cafés und Milchbars sowie Besen- und
Straußenwirtschaften.
Die Veranstaltungen werden zum Teil auch in Zusammenarbeit
mit der dehoga erfolgen, über den Inhalt und Ablauf wird
frühzeitig über die Medien informiert. Die Feststellung
von Mängeln bei Routinekontrollen kann je nach Schwere der
Verstöße Ordnungswidrigkeitenmaßnahmen bis hin zur
Betriebsschließung nach sich ziehen. Das Kontrollbarometer
sagt jedoch nichts über Art und Umfang der behördlichen
Maßnahmen aus. Auch lässt sich daraus nicht die
Kontrollfrequenz ableiten. Bei schlechtem Abschneiden
werden keine amtlichen Routinekontrollen außerhalb des
fachlich erforderlichen Zeitrahmens erfolgen, auch nicht auf
Antrag eines Lebensmittelunternehmers.
Mit der Einführung des Kontrollbarometers ist beabsichtigt
mehr Vertrauen beim Verbraucher zu den Betrieben zu schaffen
aber auch die Rolle des Verbrauchers zu stärken. Unternehmer
sollen zur Abstellung von Mängeln motiviert werden.
Duisburg unterstützt das Ziel der Umsetzung transparenter
Darstellung von Kontrollergebnissen und steht auch dem
Kontrollbarometer positiv gegenüber.

11 Fragen - 11 Antworten zu den
Pilotprojekten in Bielefeld und Duisburg
1. Das Kontrollbarometer in NRW
Düsseldorf/Duisburg, 6. März 2013 - Die Landesregierung will
die Verbraucherrechte deutlich stärken. Ein Weg, um dieses
Ziel zu erreichen, ist die Schaffung von Transparenz. Daher
setzt sich die Landesregierung seit Jahren für die
Einführung eines bundesweiten Transparenz-Systems bei den
amtlichen Kontrollergebnissen im Gastronomie- und
Lebensmittelbereich (Kontrollbarometer, auch als
„Restaurant-Ampel“, „Gastro-Ampel“, „Hygiene-TÜV“,
„Hygiene-Barometer“, „Hygiene-Smiley“ bezeichnet) ein.
Die Landesregierung NRW hatte im Frühjahr 2011 das Modell
für eine bundesweite Gastro-Ampel ausgearbeitet und
vorgestellt. Die Verbraucherministerinnen und
Verbraucherminister der Länder haben mehrmals seit 2011 für
die Einführung eines solchen bundesweiten Systems votiert
(mit Ausnahme von Bayern). Gescheitert ist die Einführung
aber an Bundesverbraucherschutzministerin Aigner (CSU) und
der CDU/FDP.
Die Landesregierung NRW hält aber trotzdem weiterhin an der
Umsetzung fest und begrüßt die Pilotprojekte in Bielefeld
und Duisburg, die von der Verbraucherzentrale NRW
durchgeführt werden, ausdrücklich und wohlwollend. Das Land
beteiligt sich im Rahmen der Projektförderung an der
Umsetzung der internetbasierten Veröffentlichung der
Verbraucherzentrale NRW. Die Ergebnisse der Pilotprojekte
sollen auch als Grundlage für eine Entscheidung darüber
dienen, ein solches Transparenz-System landesweit einführen.
2. Warum ist eine
Kontroll-Ampel überhaupt notwendig?
Das NRW-Verbraucherschutzministerium sieht nicht
erst durch die drei aktuellen Skandale um Pferdefleisch,
vermeintliche Bio-Eier und Schimmelpilz-Verdacht in der
Milch die Notwendigkeit einer größeren Transparenz bei der
Lebensmittelkontrolle. Darüber hinaus gibt es vier konkrete
Gründe für die NRW-Landesregierung:
a. Seit Jahren keine Verbesserung bei Beanstandungsquoten
Seit Jahren gibt es keine wesentlichen Verbesserungen der
Beanstandungsquoten, die bei amtlichen
Lebensmittelkontrollen festgestellt werden. Hier ist die
Notwendigkeit, den Druck auf die schwarzen Schafe zu
erhöhen, damit wir hier Fortschritte erreichen können. 2011
wurden beispielsweise 55.620 Restaurant/Imbiß/Cafe-Betriebe
kontrolliert und bei 17.729 Betrieben Verstöße
festgestellt.
b. Vorbild Dänemark Anders ist das in Dänemark. Das Land hat
vor einigen Jahren ein ähnliches Transparenz-System mit
„Smileys" eingeführt und das Resultat ist deutlich: Die
Beanstandungsquoten gingen deutlich zurück.
c. Freiwilliges NRW-System der Vorgängerregierung ist
gescheitert Das von der CDU/FDP vor einigen Jahren in NRW
eingeführte freiwillige Smiley-System ist gescheitert, weil
sich von mehr als 100.000 betroffenen Unternehmen nur knapp
500 beteiligt haben. Es zeigt, dass man mit einer
Freiwilligkeit nicht weit kommt. d. Verstöße blieben
bisher im Dunkeln Bisher ist es in NRW auch zu massiven
Hygiene-Verstößen gekommen, von denen die Verbraucherinnen
und Verbraucher nichts mitbekommen haben.
So wurden etwa 2011 von der Lebensmittelüberwachung bei der
Kontrolle von Großbäckereien insgesamt 9
Betriebsschließungen oder Schließungen von Teilbereichen auf
Grund von Mängeln in der Betriebshygiene vorgenommen, 2
weitere Betriebe hatten zur Durchführung von
Reinigungsarbeiten freiwillig geschlossen. In 49 Fällen
mussten Bußgelder von mehr als 200 Euro erhoben werden und
in 7 Fällen wurden sogar staatsanwaltschaftliche
Ermittlungen eingeleitet.
http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse120424_a.php
Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben von den
mangelhaften hygienischen Verhältnissen kaum etwas erfahren,
was besonders bei einer Großbäckerei im Regierungsbezirk
Arnsberg mit 130 Filialen und etwa 1000 Beschäftigten
zutraf. Bei mehreren Betriebsbegehungen wurden umfangreiche
Mängel der Betriebshygiene in fast allen Bereichen des
Betriebes festgestellt. Dazu wurden Bußgelder von bis zu
80.000 Euro erhoben.
Laut Bußgeldbescheiden wies dieser Betrieb in allen
Produktions- und Lagerbereichen massive Hygienemängel auf,
die von der Lagerung (überlagerte oder ranzige Ware) über
die Produktion (verunreinigte Insektengitter, Schabenbefall,
lebende Mäuse, massiver Schimmelbefall, unsachgemäße
Lagerung von Schädlingsbekämpfungsmitteln) bis hin zur Ware
selbst (eingebackene Schabe) und deren Auslieferung
(gravierende Hygiene-Mängel in den Auslieferungsfahrzeugen)
reichten.
Für gute und ehrlich arbeitende Betriebe wird es ein
Qualitätssiegel werden, für Verbraucherinnen und Verbraucher
eine Orientierungshilfe und für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Betrieben eine Verbesserung des
Arbeitsumfeldes. So profitieren alle von der neuen
„Gastro-Ampel“.
3. Welche Betriebe werden
kontrolliert?
Lebensmittelkontrolle, die diesen Namen auch
verdient, muss engmaschig sein. Deshalb werden zurzeit alle
Lebensmittelbetriebe regelmäßig durch die
Lebensmittelbehörden kontrolliert, also etwa Gaststätten,
Supermärkte, Metzgereien, Bäckereien und das produzierende
Lebensmittelgewerbe. Bei den Pilotkommunen in Duisburg und
Bielefeld erfragt die VZ NRW bei den
Lebesmittelüberwachungsämtern die amtlichen
Kontrollergebnisse der Restaurants, Cafes und
Imbißbetrieben auf Basis des
Verbraucherinformationsgesetzes. Sie beabsichtigt, die
Ergebnisse im Internet zu veröffentlichen
4. Was untersuchen die
Kontrolleure eigentlich?
Gründlichkeit ist das Prinzip der Kontrollen. So wird
konsequent die Anwendung aller Vorschriften des
Lebensmittelrechts überprüft. Die Kontrolleurinnen und
Kontrolleure achten zum Beispiel darauf, dass alle
Vorschriften zu Sauberkeit und Hygiene in allen Räumen, in
denen Lebensmittel verarbeitet oder angeboten werden,
eingehalten werden. Sie informieren sich über die
Hygiene-Pläne und Eigenkontrollergebnisse der Betriebe.
Zudem wird geprüft, ob alle Lebensmittel korrekt
gekennzeichnet sind, d.h. ob alle Inhaltsstoffe und Zutaten
korrekt sind.
5. Es sollen positive und negative Ergebnisse
veröffentlicht werden – warum?
Nach wie vor fehlt es an echter Transparenz. Ein
Blick in die Küche gibt es derzeit nur in Ausnahmefällen in
wenigen Restaurants. Daher sind Verbraucherinnen und
Verbraucher nicht auf Augenhöhe mit den Gastronomen. Zudem
haben sich die Beanstandungsquoten seit Jahren nicht
verbessert. Das soll die neue „Gastro-Ampel“ ändern, denn
der Druck auf die schwarzen Schafe wird dadurch erhöht – und
dabei geht es nicht um eine defekte Kachel oder andere
Kleinigkeiten. In der Kategorie „rot“ werden sich nur solche
Betriebe wiederfinden, die nachweisbar schwerwiegende
Verstöße etwa gegen die Hygiene-Vorschriften begangen haben.
Gut arbeitende Betriebe hingegen werden mit dem
Qualitätssiegel ausgezeichnet: „Grün“ für gutes Genießen.
Damit erfüllt das Kontrollbarometer die Funktion eines
Verbraucherlotsen durch die Gastronomie-Branche.
6. Was soll zukünftig veröffentlicht werden?
Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure vergeben
sogenannte Risikopunkte. Ein sauberer und guter Betrieb mit
guter Kennzeichnung bekommt weniger Risikopunkte als ein
unsauberer mit schlechter Kennzeichnung. Je schlechter,
desto mehr Punkte – und zwar auf einer Skala von Null bis
80. Diese Skala kann in drei Risiko-Gruppen unterteilt
werden, die durch Farben symbolisiert werden:
Grün = Null bis 40 Punkte,
Gelb = 41 bis 60 Punkte,
Rot =
61 bis 80 Punkte.
Ein Pfeil zeigt an, wie die Bewertung genau
ausgefallen ist. Wenn ein bundesweites System für eine
Gastro-Ampel in Kraft tritt, sollen neben dem Ergebnis der
aktuellen Kontrolle auch die Ergebnisse der drei
vorhergehenden Kontrollen dargestellt werden. So bekommen
wir nicht nur eine Momentaufnahme, sondern eine
repräsentative Gesamtaussage für den jeweiligen Betrieb.
7. Wie viele Betriebe schneiden gut ab, wie viele
schlecht?
Aktuelle Zahlen für NRW liegen derzeit noch nicht vor.
Erhebungen aus anderen Bundesländern lassen aber auch für
NRW erwarten, dass der weitaus größere Anteil der Betriebe
mit mehr als 70 Prozent im grünen Bereich liegen wird, im
roten Bereich hingegen nur ein Anteil im einstelligen
Prozentbereich.
8. Wo sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden?
Die NRW-Landesregierung favorisiert weiterhin einen Aushang
mit den Ergebnissen direkt in den Betrieben, etwa
Restaurants, Cafes, Bäckereien und Metzgereien. Dies ist auf
Basis des geltenden Rechts leider nicht möglich. Daher wird
die Veröffentlichung bei den beiden Pilotkommunen in
Bielefeld und Duisburg auf der Internetseite der VZ NRW
erfolgen.
9. Soll der Unternehmer oder die Unternehmerin gegen
die Bewertung der Prüfer Einspruch erheben können?
Grundsätzlich besteht zunächst die Möglichkeit, gegen
Feststellungen im Vorfeld von behördlichen Maßnahmen im
Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Anhörung Stellung zu
nehmen. Gegen behördliche Maßnahmen besteht die Möglichkeit
der Klageerhebung vor den Verwaltungsgerichten. Wenn
Kontrolleurinnen oder Kontrolleure gravierende Mängel
festgestellt haben, die behoben werden müssen, werden die
Betriebe erneut überprüft. Diese Nachkontrollen müssen die
Unternehmer bezahlen.
10. Welche Kosten entstehen durch die Gastro-Ampel?
Das entwickelte Transparenzsystem knüpft an die
bereits in den Ländern angewendeten Verfahren der amtlichen
Lebensmittelüberwachung an. Seit 2007 führen die
Lebensmittelüberwachungsbehörden nach Maßgabe der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV
RÜb) bundesweit auf der Grundlage der Ergebnisse der
Betriebskontrollen eine Risikobeurteilung der
Lebensmittelbetriebe durch und dokumentieren diese im
behördeneigenen EDV-System. Die Daten werden im Rahmen
dieser Tätigkeit erhoben, so dass keine nennenswerten
zusätzlichen Kosten für die Kontrolle von Betrieben
entstehen werden.
11. Wird gewährleistet, dass bei möglichen
Beanstandungen (die zum Beispiel zu eine „gelben“ Bewertung
führen) eine zeitnahe Zweitkontrolle stattfindet?
Zusätzliche Kontrollen werden immer dann durchgeführt, wenn
sich aus den Ergebnissen der amtlichen Kontrollen die
Notwendigkeit hierzu ergibt. Je schwerwiegender die
festgestellten Mängel sind, um so zeitnaher werden diese
Kontrollen durchgeführt. Dies ist langjährig geübte und
gängige Praxis der Lebensmittelüberwachungsbehörden. Diese
Nachkontrollen sind allerdings gebührenpflichtig und
belasten daher die Kommunen nicht.
Stand: 04. März 2013
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