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Ratsitzung 21.09.2015: Haushaltsentwurf 2016
Rede OB Sören Link - Etatrede von Dr. Langner

Erstmals ausgeglichener Haushalt seit 1992! Die Schwarze Null ist ein Meilenstein!
Duisburg, 21. September 2015 - Oberbürgermeister Sören Link und Stadtkämmerer Dr. Peter Langner stellten vor Sitzung des Rates der Stadt am Montag, 21. September, den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 einschließlich des seit 2012 fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplans (HSP) Medienvertretern vor.  

V.l.: Stadtsprecherin Susanne Stölting, der frisch vermählte OB Sören Link, Dr. Peter Langner und der Leiter der Stadtkämmerer Frank Schulz
 

Mit diesem Haushaltsentwurf 2016 wird ein besonderer Meilenstein erreicht: Erstmals seit 1992 ist die Planung in Aufwendungen und Erträgen ausgeglichen, damit erfüllt die Stadt die Auflagen der Landesregierung im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes.  
Zeitgleich wird in die Sitzung eine sogenannte Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters eingebracht, die der aktuellen Entwicklung wesentlicher Eckdaten des städtischen Haushalts geschuldet ist:  
Zum einen hat die erste Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zu einer deutlichen Minderung der Schlüsselzuweisungen, welche die größte Ertragsposition des städtischen Haushalts darstellen, um 15,9 Mio. Euro geführt. Zum anderen mussten die Haushaltsdaten für den Bereich der Flüchtlinge und Asylbewerber infolge der hochdynamischen Entwicklung zwingend angepasst werden. So mussten hier nicht nur. weitere Aufwendungen veranschlagt werden, sondern auch die avisierte finanzielle Unterstützung insbesondere des Bundes.  
An dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich insbesondere bei den Plandaten für diesen extrem dynamischen Bereich immer nur um eine Momentaufnahme handeln kann, da die tatsächliche Entwicklung für das 2016 nicht mal ansatzweise vorhersehbar ist.  
Dennoch bleibt das wesentliche Eckdatum des Haushaltsplans auch nach diesen Aktualisierungen erhalten: Der Haushalt weist weiterhin für 2016 mit einem geplanten Überschuss in Höhe von rd. 2,6 Mio. Euro das erforderliche positive Ergebnis aus und erfüllt damit die im Jahr 2012 beschlossene und mit der Kommunalaufsicht für den Haushaltssanierungsplan der Stadt Duisburg vereinbarte Ergebnislinie.
Zudem erwartet der Kämmerer für Ende September nicht nur die erneute Auszahlung der Stärkungspakthilfe in Höhe von rd. 53 Mio. Euro, sondern auch die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Kapitalerhöhung der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft stehende Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans auf der Grundlage der Haushaltsnachtragssatzung für das Jahr 2015.  

Die Schwarze Null ist ein Meilenstein!
Rede von Oberbürgermeister Sören Link
Ich freue mich heute ganz besonders, Sie zur heutigen Sitzung des Rates begrüßen zu dürfen und heiße Sie hier im Ratssitzungssaal herzlich willkommen. Gleich, nachdem ich zu Ihnen gesprochen habe, wird Stadtkämmerer Dr. Peter Langner Ihnen die konkreten Zahlen und Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs 2016 vorstellen.

Auch für ihn ist das heute sicher ein besonderer Tag: denn er wird heute aufgrund seines nahenden Ruhestandes zum letzten Mal einen Haushaltsplanentwurf vorlegen.
Mit diesem Haushaltsplanentwurf haben meine Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung Duisburg für die anstehenden Beratungen eine ausgezeichnete Arbeitsgrundlage geschaffen - dafür möchte ich mich an dieser Stelle schon einmal herzlich bedanken.

1. Ausgeglichener Haushalt (erstmals seit 1992 !) erster ausgeglichener Haushalt seit 1992 - ein historischer Moment - die schwarze Null!
Ein tolles Signal für die Zukunft unserer Stadt! endlich wieder Perspektive (Licht am Ende des Tunnels!):
-      finanzpolitische Handlungsfähigkeit
-      ein Stück Freiheit und Autonomie
-      kommunale Selbstverwaltung nicht mehr bloß auf dem Papier ein toller Erfolg, eine herausragende Leistung, auf die wir stolz sein können!

2. aber: was ist mit Genehmigung des Haushalts 2015?
Der Blick auf den Haushalt hat jedoch ein lachendes und ein weinendes Auge
- der Haushaltsplan für 2015 wurde noch nicht genehmigt.
- hatten wir mit großem Engagement und einer Menge Aufwand fristgerecht Haushalt vorgelegt, der Vorgaben erfüllte und genehmigungsfähig war
- doch dann, als die Genehmigung bereits kurz bevorstand: neue Entwicklung, die uns alle überraschte:
-       es war erforderlich, DVV mit Kapitalerhöhung notwendigen Handlungsspielraum zu gestatten -
-       und typisch Duisburg: Lösung wurde gesucht und gefunden (Kredit für DVV und Nachtragshaushalt)
- habe Verständnis für die gründliche und zeitaufwändige Prüfung der Bezirksregierung
-       schließlich haben viele Kommunen ähnliches Problem: nicht nur unsere  Stadtwerke sind durch Energiewende in Schieflage geraten
-       aber bin sicher: Genehmigung kommt bald!
-       das haben wir uns einfach verdient!
- Mein Appell an Bezirksregierung: Duisburg will endlich Lohn für seine Mühen
- doch, um Sie alle zu beruhigen: auch wenn Genehmigung derzeit noch nicht vorliegt:
-       habe dennoch keinen Zweifel, dass Landeshilfe (Stärkungspakt) in diesem Jahr ausgezahlt wird!

3. Hilfe von Land und Bund (Konnexitätsprinzip! - wer bestellt, zahlt) Land wird seiner Verantwortung auch in diesem Jahr gerecht!
-       nicht nur, was Stärkungspakt betrifft (wichtige Grundlage für erfolgreiche Haushaltspolitik)
-       Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden mit insgesamt 700 Mio. € unterstützt, um Heraus-forderungen der Unterbringung von Flüchtlingen zu stemmen (davon gehen immerhin 24 Mio. € nach Duisburg)

- auch der Bund muss nun finanzielle Rahmenbedingungen schaffen, um dieser nationalen Verantwortung gerecht zu werden!
-       Flüchtlingssituation mit stark steigenden Asylbewerberzahlen hat selbst für leistungsfähigste Kommunen (von Hamburg bis München) außerordentlichen Aufwand zur Folge, der unmöglich ohne Unterstützung geschultert werden kann -       nachdem hier für 2015 bereits 1 Mrd. EUR geflossen sind, wurden nun für 2016 3 Mrd. EUR zugesagt
-       doch das genügt längst nicht, um Grundrecht auf Asyl umsetzen und menschenwürdige Unterkünfte und Betreuung anbieten zu können
-       hier werde ich weiter für mehr finanzielle Unterstützung kämpfen: ich fordere dauerhafte, strukturelle und dynamische Unterstützung!
• und das gilt nicht nur für die Bewältigung der Flüchtlingssituation
-       Städte wie Duisburg mit hohen Sozialausgaben werden von oben ständig neue Aufgaben übertragen, aber Aufwendungen nicht angemessen abgedeckt dank Einsatz meiner Amtskolleg(inn)en und mir ist es bereits gelungen, dieser chronischen Unterfinanzierung entgegen zu steuern (es geht in die richtige Richtung)!
Bund übernimmt endlich Verantwortung: Gelder durch Investitionsoffensive des Bundes (70 Mio. €)
-       bitter nötig: finanzieller Spielraum gegen den Investitionsstau bei Infrastruktur und beim ÖPNV Kostenübernahme für Grundsicherung im Alter, darüber hinaus 40 Mio. € für Eingliederungshilfe o so werden die uns übertragenen Aufgaben wenigstens zum Teil abgedeckt! anhand dieser Beispiele wird deutlich: es lohnt sich, in Düsseldorf und Berlin für unsere Belange und Handlungsfähigkeit zu kämpfen!
Seitdem ich Oberbürgermeister in Duisburg bin, kämpfe ich dafür, dass Bund und Land ihren Verpflichtungen nachkommen (frei nach dem Konnexitätsprinzip: "Wer bestellt, soll auch zahlen!") hierbei sind wir als Stadt nicht Bittsteller, es handelt sich hier um berechtigte  Forderungen:
-       haben gezeigt, dass Land und Bund sich auf uns verlassen können!
-       Nun ist es an der Zeit, dass auch Land und Bund unter Beweis stellen, dass unsere Kommunen sich auf sie verlassen können! unser Land braucht finanziell handlungsfähige Kommunen! Hier in Kommunen findet das Leben statt, hier vor Ort wird das gute Zusammenleben gefördert! (hier sind wir wieder beim Thema: Asyl!) derzeit gelingt es dank vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements (z.B. im Rahmen der Flüchtlingshilfe), Aufgaben zu stemmen schon immer Stärke der Menschen unserer Stadt: Bereitschaft, mit anzupacken, sich für Gemeinwesen zu engagieren. Das ist unbezahlbar!  

Duisburg zukunftsfähig aufstellen! historische Gelegenheit, Duisburgs Finanzen auf Sicht und selbstbestimmt in den Griff zu bekommen
-      durch weiterhin verantwortungsvolle und erfolgreiche Haushaltspolitik
-      bedeutet nicht, unsere Stadt kaputt zu sparen oder weiter an der Steuerschraube zu drehen
-      vielmehr gilt es, die richtigen Akzente zu setzen Lassen Sie uns diese Chance ergreifen! Es gilt, Duisburg zukunftsfähig aufzustellen!

-      mehr Wohnflächen, um die Menschen hier zu halten und neue Einwohner hierhin zu locken
-       mehr Gewerbeflächen, um Firmen für den Standort Duisburg zu gewinnen
- mehr Arbeitsplätze!
-       DU 2027 (teilräumliche Strategiekonzepte als Orientierungsrahmen für die nachhaltige Stadtentwicklung Duisburgs) in den vergangenen Sitzungen bereits über viele Bebauungspläne beraten, die zu diesem Ziel beitragen! auch in der heutigen Sitzung können durch Ihre Beschlüsse weitere Projekte angestoßen werden, die unsere Stadt nach vorne bringen! jeder soll sehen:
hier in Duisburg geht es vorwärts! hier wird weiter intensiv und konzentriert an der Zukunft dieser Stadt gearbeitet! Haushaltsplanentwurf 2016 sollte uns den nötigen Mut für anstehende Aufgaben machen! Die Schwarze Null ist ein Meilenstein!

Etatrede von Stadtkämmerer Dr. Peter Langner  

"Es besteht kein Handlungsbedarf des Rates für zusätzliche Spar- oder Einnahmen-Maßnahmen!" 

 

Es war schon historisch, weil alle Reden des Kämmerers an diesem tag leztmalig sind. Acht Jahre war er Wahlbemater in Gelsenkircne udn nach nun 16 Jahren in Duisburg wird für den 16. Januar 2016 wird sein Nachfolger bzw. Nachfolgerin gesucht. Namen werden gehandelt, so z.B. Duisburgs Monika Kluge - eine Monika Kuban hatte sich vor langer Zeit um die Etats gekümmert - vom Personalamt der Stadt. Es gibt wohl auch Stimmen zum Zahlen-Mann Frank Schulz, dem Leiter der Kämmerei. Aber gehandelt bzw. spekuliert ist nicht gewählt. Das Vorschlagsrecht für die B6-Position für 8 Jahre hat die SPD im Rat (nebst OB).

 

Die Stadt Duisburg sucht zum 01. Februar 2016 eine/einen Stadtkämmerin/Stadtkämmerer
Zum Geschäftsbereich gehören zurzeit: Die Stadtkämmerei einschließlich der Beteiligungsverwaltung, das Amt für Rechnungswesen und Steuern, die Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik sowie die Stabsstelle Investitionsoffensive 2015. Eine andere Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Die Einstellung erfolgt als kommunale/r WahlbeamtinlWahlbeamter auf Zeit zunächst für die Dauer von acht Jahren.
Die Besoldung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Wahl gelten- den Eingruppierungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stelle soll nach Besoldungsgruppe B 6 ÜBesG ausgewiesen werden. Die Stadtverwaltung Duisburg hat sich in den letzten Jahren zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt und führt diesen Prozess der Verwaltungsmodernisierung konsequent fort. Vor dem Hintergrund eines pflichtig fortzuschreibenden Haushalts- sanierungsplans stellt dies eine besondere Herausforderung dar.
Gesucht wird daher eine Persönlichkeit, die mit Zielstrebigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft die Zukunft der Stadt mitgestaltet.                 
Um ihre Bewerbung werden nur hervorragend qualifizierte und erfahrene Persönlichkeiten mit Managementqualitäten gebeten. Es wird erwartet, dass Ausbildung und berufliches Profil der Bewerberlinnen einen überzeugenden Nachweis für die herausgehobene Position erbringen, Die Stadtverwaltung Duisburg erfolgt offensiv das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern.
Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NW. Bewerbungenvon Schwerbehinderten sind ebenfalls erwünscht. 

 

Dr. Peter Langner: "Es besteht kein Handlungsbedarf des Rates für zusätzliche Spar- oder Einnahmen-Maßnahmen!" 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren,   wenn ich mir meine erste Etatrede als Stadtkämmerer in Duisburg vom 13. März 2000 zum damaligen Doppelhaushalt 2000/2001 vor Augen führe und mit der heutigen, die auch meine letzte sein wird, vergleiche, so sind es drei wesentliche Unterschiede, die auffallen:  
-       Zum einen hieß die Währungseinheit, in der damals gerechnet wurde noch „Deutsche Mark“, heute steht hinter jeder Zahl der Euro.  
-       Im Jahr 2000 hieß das finanzwirtschaftliche Korsett, in das wir eingezwängt waren, „Haushaltssicherungskonzept (HSK)“, heute folgt die Stadt Duisburg gesetzlich verpflichtet einem „Haushaltssanierungsplan (HSP)“. Was über die Jahre offensichtlich gleich geblieben ist, ist der Grundtenor der Haushaltsgestaltung: Sanierung.  


-       Allerdings, meine Damen und Herren, und das ist der dritte und bedeutsamste Unterschied:        
Während zu Beginn des neuen Jahrtausends hinsichtlich des eigentlichen Ziels jeglicher Sanierung, nämlich den städtischen Haushalt strukturell auszugleichen, allenfalls ein winziges Lichtlein am Ende des Tunnels zu erkennen war,  - das sich dann später im Übrigen als Fata Morgana erwies – kann Ihnen die Verwaltung heute – erstmals seit einem Vierteljahrhundert – einen in Aufwand und Ertrag ausgeglichenen Etatentwurf 2016 vorlegen.  
Um dieses erfreuliche Ergebnis richtig einordnen und bewerten zu können, ist freilich ein kurzer Rückblick in die jüngere Vergangenheit erforderlich. Wo kommen wir her?  
In der Folge der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise, ausgelöst durch die Pleite der Lehman-Bank in den USA im September 2008, sprang das Defizit des Duisburger Haushalts im Jahr 2009 auf den negativen Rekordwert von 187 Mio. Euro. Noch zwei Jahre zuvor hatte das Defizit auf dem Weg einer steten Konsolidierung bei 81 Mio. Euro gelegen. Binnen Jahresfrist war unser Gewerbesteuerergebnis von 253 Mio. Euro auf 116 Mio. Euro eingebrochen, also 137 Mio. Euro weniger als zuvor.  
Binnen der letzten sieben Jahre wurde das Haushaltsdefizit also von besorgniserregenden minus 187. Mio. Euro p. a. auf eine „schwarze Null“ zurückgeführt. Wie war das möglich?  
Im Kern sind es drei Hauptakteure, die für die kommunale Haushaltsentwicklung maßgebend sind:   Der Bund, das Land und die Entscheidungsverantwortlichen vor Ort. Und in der Tat war und ist es das seit Ewigkeiten erstmals gemeinsame, in Richtung Haushaltskonsolidierung „an einem Strick ziehen“ dieser drei Akteure, das für den Duisburger Haushaltsausgleich im Jahr 2016 ursächlich ist. Ein Geschehen im Übrigen, an dem das stete hartnäckige Drängen des Aktionsbündnisses der Oberbürgermeister und Kämmerer des Ruhrgebiets und des Bergischen Landes einen nicht unwesentlichen Anteil hat.   Ich beginne mit dem Akteur Land NRW.
Die mit den hohen Defiziten explosionsartig ansteigende Verschuldung insbesondere der strukturschwachen Städte hatte schon die Regierung unter MP Rüttgers alarmiert. Über die Vergabe eines Gutachtens, was getan werden kann, war sie allerdings nicht hinausgekommen.   Es war dann die Regierung Kraft, die mit dem im Dezember 2011 verabschiedeten Stärkungspaktgesetz zunächst den 34 am höchsten verschuldeten Städten Konsolidierungshilfe in dreistelliger Millionenhöhe über einen 10-Jahreszeitraum zur Verfügung gestellt hat. Wir erhalten bekanntlich jährlich 53 Mio. Euro.  
Mindestens ebenso bedeutsam für die Stadt Duisburg war, dass die Regierung unter MPin Kraft zudem sehr rasch den kommunalen Finanzausgleich zugunsten strukturschwacher Städte reformiert hat. Die Stärkung des Soziallastenansatzes z. B. war dabei ein wichtiger Reformbaustein.  
Im Ergebnis liegen die sog. Schlüsselzuweisungen des Landes, bekanntlich unsere wichtigste Einnahmequelle, im Durchschnitt des 6-Jahreszeitraums von 2010 bis heute um 130 Mio. Euro p. a. höher als die durchschnittliche Zahlung, die wir in den Jahren zwischen 2004 und 2009 erhalten haben (durchschnittlich 2004 – 2009: 302 Mio. Euro, durchschnittlich 2010 – 2015: 432 Mio. Euro). Das ist wahrlich mehr als „ein Schluck aus der Pulle“.  
Meine Damen und Herren, der Stärkungspakt des Landes war und ist als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert. Entsprechend war und ist der Akteur Stadt Duisburg zu zusätzlichen eigenen Sparanstrengungen verpflichtet, wenn die im Jahr 2012 mit der Bezirksregierung verabredete „Schwarze Null-Linie“ des HSP in Gefahr gerät.   Dieser Verpflichtung ist der Rat der Stadt bislang regelmäßig in vorbildlicher Weise nachgekommen. Noch im vergangenen Jahr hat – bezogen auf den Haushalt 2015 – Handlungsbedarf bestanden,  dem der Rat in diesem Fall mit einer weiteren Grundsteuererhöhung nachgekommen ist.  
Auch die strukturelle haushaltsentlastende Wirkung dieser – wie ich finde – sozialverträglichen Eigenanstrengung auf dem Weg hin zur „schwarzen Null“ möchte ich beispielhaft beziffern. Wir können heute Jahr für Jahr bei der Grundsteuer B strukturell 58 Mio. Euro mehr vereinnahmen, als noch im Jahr unseres höchsten Defizits 2009.  
Meine Damen und Herren, fehlt noch der dritte Hauptakteur in der gemeinsamen Verantwortung für die Situation der Kommunalfinanzen: Der Bund, der mit seinen gesetzlichen Normen für den Sozial- und Jugendbereich gut die Hälfte der Ausgaben eines jeden Kommunalhaushalts determiniert.  
Im Lichte der kommunalen Rekorddefizite des Jahres 2009 hat der nordrhein-westfälische Landtag im Oktober 2010 in einer denkwürdigen Sondersitzung dazu klar und eindeutig Position bezogen. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sei – so die damals nahezu einstimmig gefasste Resolution – nur wieder herzustellen, wenn der Bund dauerhaft und nachhaltig 50 Prozent der durch ihn normierten Kosten im Sozial- und Jugendbereich übernimmt.  

Der eine oder andere Schritt in die richtige Richtung ist seither erfolgt. So erstattet der Bund inzwischen in Gänze die Kosten der Grundsicherung im Alter und entlastet unseren Haushalt damit strukturell um 34,6 Mio. Euro.  
Auch die im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung ab 2018 zugesagte Entlastung der Kommunalhaushalte um 5 Mrd. Euro ist ein wichtiger Baustein, wobei die im Vorfeld gewährte sog. „Vorab-Milliarde“ sich im Duisburger Haushalt mit 8,1 Mio. Euro niederschlägt.  
Diese – ich wiederhole – Schritte in die richtige Richtung reichen freilich angesichts der zwischenzeitlichen Kostendynamik bei den Soziallasten längst nicht mehr aus, zumal neue Aufgaben wie die U3-Betreuung oder die Inklusion hinzugekommen sind.   Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, ist es ein Riesenerfolg, dass unserem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ bei unseren Gesprächen mit allen Fraktionen des Deutschen Bundestages im Februar gelungen ist, nach der Sondersitzung des NRW-Landtages im Jahr 2010 nunmehr auch eine Plenarberatung der prekären kommunalen Finanzlage im Deutschen Bundestag durchzusetzen. Am kommenden Donnerstag, den 24. September 2015, ist es soweit.    
Wir Städte werden unseren Debattenbeitrag wieder in eine „Berliner Erklärung“ fassen, wobei die Forderung nach einer grundlegenden Neuordnung der Soziallastenfinanzierung und einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen selbstverständlich erneut ganz oben auf der Agenda steht.   Auch die Positionierung der beiden Regierungsfraktionen CDU und SPD liegt in Form eines Antrages bereits vor, und ich freue mich auch darüber, dass dort die Sorge formuliert wird, dass durch das zunehmende Auseinanderdriften von armen und reichen Kommunen die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unseren Städten unter Druck gerät.  
Diese Bereitschaft, in der Problemanalyse zu differenzieren und genau hinzuschauen und nicht einfach durch die Berliner Brille nur bundesdeutsche Durchschnittswerte wahrzunehmen, ist neu und stimmt hoffnungsvoll.    
Und in der Tat ist in den letzten Wochen ja schon Entscheidendes in Bewegung geraten, wenn ich an die Ausgabenexplosion durch die stark gestiegene Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern denke. Die immer wieder wiederholte Forderung, dass die Finanzierung der Folgen internationaler Konflikte, des Zusammenbruchs staatlicher Strukturen in Libyen, Syrien oder Irak nun wahrlich keine Aufgabe von Kommunalhaushalten sein kann, scheint auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein.  
Auf konkrete Fakten werden wir wohl noch bis zum „Flüchtlingsgipfel“ bei der Kanzlerin – ebenfalls am kommenden Donnerstag - warten müssen.    
Aber es ist bereits heute absehbar, dass sich der Bund strukturell, d. h. mit zunehmenden Flüchtlingszahlen entsprechend ansteigend, an den Asylkosten beteiligt. Damit sollten wir uns allerdings nicht zufrieden geben. Hier ist volle Kostenerstattung durch Bund und Land angesagt.  
Und, meine Damen und Herren, wofür ich auch werben will: Verbindliche Reglungen – gerne auch durch eine Änderung des Grundgesetzes – müssen dafür sorgen, dass die Bundesgelder an die Kommunen für Asyl auch tatsächlich ungekürzt vor Ort ankommen, und nicht an dem ein oder anderen „klebrigen“ Landesfinger hängen bleiben.  
Meine Damen und Herren, nun nochmal ganz konkret zum Haushalt 2016. Erstmals wieder seit 1992 legt Ihnen die Verwaltung heute – wie vom Stärkungspaktgesetz für das kommende Jahr gefordert – einen in Ertrag und Aufwand ausgeglichenen Haushaltsentwurf vor. Sie müssen dazu den eigentlichen Haushaltsentwurf (Erkenntnisstand der Verwaltung von Anfang Juni) und die Ihnen ebenfalls heute vorgelegte Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters (VNOB), die den ganz aktuellen Erkenntnisstand der Verwaltung widerspiegelt, im Zusammenhang betrachten.  
Anders als vor einem Jahr ergibt sich für den Rat der Stadt danach kein neuer Handlungsbedarf, weil etwa ein gegenüber der „Schwarzen Null-Linie“ neu entstandenes Defizit durch zusätzliche Sparmaßnahmen zu kompensieren wäre.      
Gewisse Verschiebungen gegenüber der letztjährigen Planung, die es immer gibt, wie etwa bei den Schlüsselzuweisungen als systemimmanente Reaktion auf überproportional starke Gewerbesteuereinnahmen im ersten Halbjahr, können beim Zinsaufwand für unsere Liquiditätskredite kompensiert werden. Auch unser Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sprudelt ergiebiger als geplant.  

Was nicht hätte kompensiert werden können, weshalb entsprechender neuer Handlungsbedarf zur Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Haushaltsausgleichs entstanden wäre, sind die massiven Steigerungen bei den Flüchtlingskosten. Die Kosten für wirtschaftliche Hilfen und für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sind nach letzten Erkenntnissen für das kommende Jahr um 40,4 Mio. Euro höher zu veranschlagen, als noch bei der letzten Fortschreibung des HSP vor einem Jahr und damit vor dem jüngsten dramatischen Anstieg der Flüchtlingszahlen angenommen.  
Nicht nur weil hier erheblicher gesellschaftspolitischer Sprengstoff hätte entstehen können ist die Verwaltung froh, dass Land und insbesondere Bund inzwischen reagiert haben und wir diese Mehrkosten durch entsprechende Mehreinnahmen ausgleichen können.  
Beim Land ergibt sich die Haushaltsentlastung durch die beabsichtigte Anpassung der sog. Stichtagsregelung im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Die Berechnung der pauschalierten Landeszuweisung soll künftig anhand einer Prognose der zu erwartenden Flüchtlinge und nicht mehr auf der Grundlage längst überholter Vergangenheitswerte vorgenommen werden.  
Die genaue Größenordnung der Entlastung durch den Bund werden wir erst nach dem „Flüchtlingsgipfel“ am kommenden Donnerstag kennen.  
Dennoch hat die Verwaltung in der VNOB, abgeleitet aus den Debattenbeiträgen der maßgeblichen Bundespolitiker der letzten Wochen, bereits einen Erwartungswert veranschlagt. Übrigens einen Erwartungswert nicht nur für 2016, sondern – da sich das Flüchtlingsproblem kaum kurzfristig in Luft auflöst – fortgeschrieben auch in der Mittelfristigen Finanzplanung. Sollte sich hier noch Korrekturbedarf ergeben, wird dies im Laufe Ihrer Haushaltsberatungen über eine weitere VNOB erfolgen.  
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir abschließend noch einen kurzen Ausblick in die Zukunft.  
Ich sehe den Haushalt und den HSP der Stadt Duisburg auf einem guten Weg. Nicht nur wegen der gerade skizzierten Erfolgsgeschichte der letzten sieben Jahre.  
Natürlich wird der Abschluss der Haushaltssanierungsphase bis 2021 kein Selbstläufer. Die Umsetzung mancher Konsolidierungsmaßnahme wird noch erhebliche Anstrengungen erfordern, nicht zuletzt auch im Personalbereich. Und es werden sich in dem breiten Aufgabenspektrum des Konzerns Stadt sicherlich auch zukünftig immer mal wieder neue Risiken auftun, an die heute noch niemand denkt.  
Aber es werden sich auch neue Chancen ergeben. So sind bis 2019 wegen des Auslaufens einiger zentralen finanzpolitischen Regelungen die föderalen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen. Dazu gehört auch der Länderfinanzausgleich, bei dem das Land NRW bisher massiv benachteiligt wird. Wenn sich hier der derzeit von manchen favorisierte Korrekturvorschlag durchsetzt – die Ostländer sperren sich wohl noch – würde NRW ab 2020 um jährlich 1,9 Mrd. Euro entlastet. Überlegen Sie mal, was das für den kommunalen Finanzausgleich bedeuten könnte. Städte und Gemeinden sind derzeit mit 23 Prozent an derartigen Mehreinnahmen zu beteiligen.  
Und auch die kommunale Finanzierungsbeteiligung zu den Einheitslasten (Solidarpakt II und Fonds Deutsche Einheit) läuft 2019 aus. Wir haben daher auch in unserem HSP ab dem Jahr 2020 eine Entlastung von jährlich 17 Mio. Euro veranschlagt. Ich hoffe die kommunale Familie im Westen der Republik wird auf der Hut sein und sich zu gegebener Zeit gegen möglicherweise neu aufkeimende Begehrlichkeiten erfolgreich wehren.  
Unsere hohen Liquiditätskreditbestände nicht nur in Duisburg könnten bei nachhaltig ansteigenden Zinsen fraglos zu einer Bedrohung für die kommunale Haushaltssanierung geraten. In der von mir schon angesprochenen Berliner Erklärung wird daher auch die  Forderung enthalten sein, dass Bund und Länder insbesondere den hoch verschuldeten Kommunen weitere Unterstützung beim Abbau der Altschulden gewähren. Wenn man sich allerdings die tieferen Gründe vergegenwärtigt, die die EZB sei Jahren zu ihrer Niedrigstzinspolitik veranlasst, so vermag ich einen nachhaltigen Zinsanstieg für die nächsten Jahre nicht zu erkennen.  
Meine Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen in der Kämmerei haben mit der Erarbeitung des Haushaltsentwurfs 2016 und der vierten Fortschreibung des HSP wieder einen tollen Job gemacht, wofür ich mich ganz herzlich bedanke.