| 
					Rat der Stadt Duisburg gedenkt der 
					Opfer von PermVor Beginn seiner heutigen Sitzung haben die Mitglieder des 
					Rates der Stadt Duisburg der Opfer der Feuerkatastrophe in 
					der russischen Partnerstadt Perm gedacht. Die Politikerinnen 
					und Politiker erhoben sich dafür von ihren Plätzen und 
					ehrten mit einigen Augenblicken der Stille die Opfer des 
					Brandes. Am vergangenen Samstag waren bei einem Feuer 
					während einer Feier in einem Permer Nachtclub 112 Menschen 
					ums Leben gekommen, mehr als 100 weitere wurden verletzt, 
					einige schwer.
 
  „Wir hatten am Wochenende Kontakt nach Perm“, sagte 
					Oberbürgermeister Adolf Sauerland: „dabei sowie in einem 
					Kondolenzschreiben habe ich meinem Amtskollegen 
					Oberbürgermeister Igor Shubin Hilfe und Unterstützung aus 
					Duisburg angeboten.“
 Seit Oktober 2007 sind Duisburg und das 3.200 Kilometer 
					Luftlinie entfernte Perm partnerschaftlich miteinander 
					verbunden. Oberbürgermeister Sauerland hob in seiner kurzen 
					Ansprache hervor, dass sich zwischen beiden Städten in den 
					vergangenen zwei Jahren ausgesprochen enge und herzliche 
					Beziehungen entwickelt hätten.
 Im 
					Rat selbst standen heute neben Wahlen von Listen der 
					sachkundigen Bürger in städtische Ausschüsse, dem 
					
					Baerl Schacht Gerdt, der Drahtwalzstraße in Duisburg-Meiderich 
					- siehe unten - auch die in den 
					letzten Tagen in Duisburg diskutierten Themen der Vorwürfe 
					gegen ehemals dort handelnde Personen bei der Werkstatt für 
					Behinderte (Anfrage der CDU) sowie  sowie eine 
					SPD-Anfrage zur Position des OB zur geplanten Loveparade an. 
					Zur Situation bei der Werkstatt für Behinderte gab der 
					Rechtsdezernent der Stadt Wolfgang Rabe Auskunft, soweit 
					dies in einer öffentlichen Sitzung zulässig war. Er 
					erklärte, dass aufgrund der Vorwürfe gezielte Ermittlungen 
					laufen. Es geht dabei um eine Person. Seitens der Verwaltung 
					hat sich das Rechnungsprüfungsamt der Sache angenommen, aber 
					auch die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt. Zudem wird 
					es am 11. Dezember auch eine außerordentliche 
					Aufsichtsratsitzung geben. 
					Zur Loveparade lauteten die Fragen der SPD: 1. 
					Ist der Oberbürgermeister für die Durchführung der 
					Loveparade in Duisburg oder ist er dagegen?  
					Antwort: Er ist dafür, wird aber nicht auf einem Wagen 
					mitfahren 2. 
					Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt eine Schätzung, welche Kosten 
					bei der Durchführung der Loveparade auf die Stadt und deren 
					Gesellschaften zu kommen? Wenn ja, welche Kosten in welcher 
					Höhe muss die Stadt tragen, bzw. kommen auf die städtischen 
					Gesellschaften zu? 
					Antwort: Seit dem Antrag vom Juni 2007, den der Rat per 
					Beschluss zustimmte,  gibt es nur Gespräche, 
					Überlegungen zur Zugstrecke und Fluchtmöglichkeiten, aber es 
					ging nie über die Kosten.
 3. Wenn es zum jetzigen Zeitpunkt keine Kostenschätzung 
					gibt, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Kostenschätzung zu 
					rechnen und wann wird diese dem Rat bzw. den zuständigen 
					Ratsgremien vorgelegt?
 
					Antwort: Das ist Sache der Veranstalter uns einen Antrag 
					vorzulegen. Aber das ist bisher nicht geschehen. Harald 
					Jeschke | 
				
					| 
					Top | 
					Beschlüsse öffentliche 
					Sitzung | 
				
					| 1 | Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der 
					Stadt vom 16.11.2009 | 
				
					| 
					  | 
					
					Beschlussvorlagen   | 
				
					| 
					2 | 
					
					Beschlussfassung über Ausschussvorlagen   
					einstimmig | 
				
					| 
					3 | 
					Besetzung 
					der Ausschüsse mit sachkundigen Einwohnerinnen und 
					Einwohnern  einstimmig
 | 
				
					| 
					4 | 
					Bildung des 
					Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 9. Mai 2010  einstimmig
 | 
				
					| 
					5 | 
					Bildung des 
					Wahlausschusses für die Kommunalwahlen 2014   
					einstimmig | 
				
					| 
					6 | 
					Neuwahl des 
					Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt 
					Duisburg gemäß § 11 des Gesetzes zur Sicherung des 
					Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft 
					(Landschaftsgesetz -LG) Nordrhein-Westfalen   
					einstimmig | 
				
					| 
					7 | 
					
					Sitzungsplan 2010   
					einstimmig | 
				
					| 
					8 | 
					
					Gesellschafterversammlung der Duisburger Versorgungs- und 
					Verkehrsgesellschaft mbH (DVV);hier: Gesellschafterwechsel für WFD Werkstatt und Fuhrpark 
					Duisburg GmbH und BVD BusVerkehr Duisburg GmbH   
					einstimmig
 | 
				
					| 
					9 | 
					
					Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino & 
					filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg;hier: Wirtschaftsplan 2010
 mehrheitlich bei Enthaltung Linke
 | 
				
					| 
					10 | 
					
					Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH - 
					GfB; hier: Gesellschafterversammlung der GfB Wirtschaftspläne 
					2010 der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG -
 mehrheitlich bei Enthaltung Linke und 
					FDP
 | 
				
					| 
					11 | 
					Änderung 
					der Jagdsteuersatzung  mehrheitlich bei Ablehnung Linke
 | 
				
					| 
					12 | 
					
					Bebauungsplan Nr. 1140 - Baerl - Schacht Gerdt;hier: 1. Aufstellungsbeschluss
 2. Prioritätenliste
 3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der 
					Öffentlichkeit
 
					Jürgen Brandt (SPD): Wir 
					sehen keinen Konflikt im Bereich Arbeitsplätze gegen Umwelt 
					- der Investor hätte ja seit seit mehr als zwei Jahren sein 
					Projekt zügig umsetzen. Nun stehen für uns Freizeit und 
					Erholung obenan. Wir wollen das Rheinvorland geschlossen 
					erhalten und sollten hier also Nägel mit Köpfen machen." 
					
					Angenommen durch Mehrheit mit SPD, Linke und Grüne 
					PlanungsrechtDer Bereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan 
					als Grünfläche dargestellt. Als nachrichtliche Übernahme ist 
					die Deichschutzzone und als Hinweis der Wetterschacht 
					eingetragen.
 Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen 
					den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes.
 Der gesamte Bereich ist gern. § 35 BauGB (Bauen im 
					Außenbereich) zu beurteilen. 3 Anlass der Planung
 Im Plangebiet gibt es Bestrebungen, im Bereich der 
					leerstehenden Bergwerkshallen und der umgebenden Freiflächen 
					dauerhafte gewerbliche Nutzungen einzurichten.
 4 Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im 
					Bebauungsplan
 Die Anlage Gerdt ist aus rein bergtechnischen Gründen in den 
					Jahren 1941-1945 im
 Außenbereich auf einer bis dahin landwirtschaftlich 
					genutzten Fläche errichtet
 worden. Die Fläche steht in keinem Zusammenhang mit anderen 
					Gewerbe. bzw.
 Industrieflächen oder Siedlungsbereichen. Sie ist daher als 
					Enklave zu betrachten.
 Die unmittelbare Umgebung ist in Gänze als 
					Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
 Aus diesen Gründen strebt die Stadt Duisburg für die 
					Gesamtfläche wieder eine Freiraumnutzung an. Diese ist im 
					Zusammenhang mit dem südlich angrenzenden Naherholungsgebiet 
					Uettelsheimer See sowie dem östlich angrenzenden 
					Rheinvorland Niederhalen zu sehen. Beide Gebiete besitzen 
					eine starke landschaftsräumliche Qualität. An dem Westufer 
					des Uettelsheimer Sees bestehen bereits Konzentrationen von 
					Freizeitnutzungen. Die Fläche um den Wetterschacht Gerdt 
					soll als Bindeglied zwischen den v. g. Freiräumen dienen. 
					Diese Arrondierung der Freiraumnutzung stärkt zusätzlich die 
					Naherholungsqualitäten des Ortsteiles Baerl.
 Gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im 
					Lande Nordrhein-
 Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) wurde der 
					Förderschacht der
 Zeche Rheinpreußen und die an ihn direkt anschließenden 
					Gebäudeteile vorläufig
 unter Schutz gestellt. Die vorläufige Unterschutzstellung 
					umfasst folgende Bereiche:
 Innen- und Außenraum des Schachtturms einschließlich seiner 
					technischen Einrichtungen und die an ihn anschließenden 
					Gebäudeteile. Diese werden wie folgt beschrieben:
 Der Turm wird im unteren Bereich nach Nordosten und 
					Südwesten durch aus der
 Flucht der Turrnfassaden vorspringende kurze Anbauten 
					erweitert. Der Anbau nach
 Nordosten bildet den Anschluss an eine nahezu 60 Meter lange 
					Halle.
 Bedingt durch die dichte Rheinlage hat der Förderturm des 
					Schachtes Gerdt die
 Wirkung einer Landmarke im umliegenden Landschafts- und 
					Stadtbild und ist
 besonders gut von der nahe vorbeiführenden Autobahn A 42 zu 
					sehen.
 Der Turm steht auch in einem optischen Wirkungsverhältnis 
					zur eng am Turm vorbeiführenden 1910-12 erbauten 
					Haus-Knipp-Brücke.
 Der Turm akzentuiert das symmetrisch aufgebaute 
					Linienelement der Brücke durch eine aufstrebende 
					Vertikalform.
 Damit symbolisiert der Turm auch heute noch weithin sichtbar 
					die Bedeutung der ehemals freien Stadt Homberg bzw. der 
					Ausläufer der dörflichen Siedlung Baerl für den Bergbau im 
					Ruhrgebiet.
 Mit der vorläufigen Unterschutzstellung unterliegt das 
					Gebäude den Vorschriften des
 Denkmalschutzgesetzes NRW. Gern. § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB 
					handelt es sich um
 ein, das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude. Hier 
					sind Änderungen oder
 Nutzungsänderungen zulässig, wenn das Vorhaben einer 
					zweckmäßigen
 Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts 
					dient.
 Die Bezirksregierung Arnsberg als Nachfolger der ehemaligen 
					Bergämter bzw. des Landesoberbergamtes betreibt z. Z. das 
					Verfahren zur Beendigung der Bergaufsicht für den seit 2004 
					nicht mehr benötigten Wetterschacht Gerdt. Der zeitliche 
					Abschluss des Verfahrens steht noch nicht fest.
 Mit dem Bebauungsplan soll die Anschlussnutzung nach 
					Beendigung der
 Bergauf sicht verbindlich geregelt werden. Der 
					Geltungsbereich des
 Bebauungsplanes soll als öffentliche Grünfläche festgesetzt 
					werden. Die durch das
 Denkmalschutzgesetz geschützten Gebäude müssen innerhalb 
					dieser öffentlichen
 Grünfläche erhalten bleiben. Sie können wegen ihrer 
					Landschaftsbild prägenden
 Bedeutung z. B. zu Wohnzwecken genutzt werden.
 
 Weiterer Verfahrensablauf
 Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird ein 
					Bebauungsplanentwurf erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt 
					zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung 
					vorgelegt wird.
 Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird 
					gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
 Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und 
					städtebaulichen Plänen im Bereich dieses Bebauungsplanes 
					getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten dieses 
					Bebauungsplanes durch die hiermit getroffenen Festsetzungen 
					ersetzt.
 Einstufung in die Prioritätenliste
 Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan, gemäß den in 
					DS 07-0141
 (Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung) dargestellten 
					Kriterien, in der
 Prioritätenliste unter Position 20 zu führen.
 
  
					  | 
				
					| 
					13 | 
					Antrag der 
					ArcelorMittal Hochfeld GmbH auf Erteilung eines 
					Vorbescheides nach § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 
					zur Errichtung und Betrieb einer Drahtwalzstraße in Duisburg-Meiderich  einstimmig 
					
					SPD-Bürgermeister Manfred Osenger: "Seit 1997 haben wir 
					darüber in Klausurtagungen diskutiert. Nach 13 Jahren wird 
					das Projekt endlich umgesetzt." 
					BegründungDas Unternehmen ArcelorMittal Hochfeld GmbH beabsichtigt 
					mittelfristig, das Drahtwalzwerk mit einer dreiadrigen 
					Drahtwalzstraße in Hochfeld stillzulegen.
 Dafür soll am Standort Duisburg-Meiderich an der 
					Vohwinkelstraße ein Drahtwalzwerk mit einer einadrigen 
					Drahtwalzstraße modernster Bauart auf dem Betriebsgelände 
					der ArcelorMittal Duisburg GmbH (Anlage 1) errichtet und 
					betrieben werden. Diese Walzstraße ist für die Walzung von 
					Qualitätsstählen aus Knüppeln bei einer 
					Ofenaustrittstemperatur von bis zu 1200 CC und für einen 
					Durchsatz von 120 tlh ausgelegt.
 Verbunden mit der Errichtung und dem Betrieb des 
					Drahtwalzwerkes ist die Schaffung von ca. 25 Arbeitsplätzen. 
					Insgesamt werden die Investitionskosten ca. 70 Mio. € 
					betragen. Die Inbetriebnahme des Werkes ist für 2012 
					geplant, zeitnah, max. 2 — 6 Monate nach Inbetriebnahme des 
					neuen Werks, wird das „alte“ Werk in Hochfeld stillgelegt 
					werden.
 Damit wird der Stahlstandort Duisburg gestärkt und für die 
					Zukunft weiter gesichert, weil dieser wichtige 
					Produktionsschritt, die Walzung von Qualitätsstählen, in 
					Duisburg bleibt und erheblich modernisiert wird.
 Das Vorhaben ist aus Sicht der Stadt Duisburg zu begrüßen, 
					denn so kann das Projekt “RheinPark“, das ein neues 
					Stadtquartier in hervorragender Lage am Rhein und nah an der 
					City schafft, weiter umgesetzt werden.
 Das Projekt RheinPark in Duisburg steht für die Entwicklung 
					eines rund 60 ha großen Areals zu einem neuen Stadtquartier 
					am Rhein. Eingebettet in eine Park- und Freizeitlandschaft 
					werden neue Angebote für Wohnen und Arbeiten entwickelt. Im 
					1. Bauabschnitt, der etwa 25 ha Frei- und Erholungsflächen 
					umfasst, wurde der Südteil des Areals und der rund 1,4 km 
					lange Uferbereich zu einer Parkanlage umgebaut und im Mai 
					2009 für die Öffentlichkeit freigegeben.
 
  
 | 
				
					| 
					14 | 
					
					Wirtschaftsplan 2010 des Immobilien-Management Duisburg  mehrheitlich bei Enthaltung Linke
 | 
				
					| 
					15 | 
					2. Änderung 
					der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt 
					öffentlichen Rechts über die Straßenreinigung und die 
					Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Duisburg 
					(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)  einstimmig
 | 
				
					| 
					16 | 
					2. Änderung 
					der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt 
					öffentlichen Rechts über die Abfallentsorgung in der Stadt 
					Duisburg (Abfallentsorgungssatzung)einstimmig
 | 
				
					| 
					17 | 
					1. Änderung 
					der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt 
					öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die 
					Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg 
					(Abfallentsorgungsgebührensatzung)  einstimmig
 | 
				
					| 
					18 | 
					2. Änderung 
					der Satzung über die Erhebung von 
					Abwasserbeseitigungsgebühren, Abwasserabgabengebühren, 
					Entgelten für die Abfuhr von Schlamm und Abwasser aus 
					privaten Abwasserbehandlungsanlagen sowie über den 
					Kostenersatz für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen 
					(Abwassergebührensatzung) einstimmig
 | 
				
					| 
					19 | 
					2. Änderung 
					der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR über die 
					Abwasserbeseitigung in der Stadt Duisburg 
					(Abwasserbeseitigungssatzung)  einstimmig
 | 
				
					| 
					20 | 
					2. Änderung 
					der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der 
					Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen 
					Rechts (WBD-AöR)  einstimmig
 | 
				
					| 
					21 | 
					
					Wirtschaftsplan 2010 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR  mehrheitlich bei Enthaltung Linke
 | 
				
					| 
					  | 
					
					Anträge/Anfragen   | 
				
					| 
					  | 
					
					Mitteilungsvorlage   | 
				
					| 
					22 | 
					
					Beteiligungsbericht 2008; hier: 15. Bericht  einstimmig
 | 
				
					| 
					  | 
					Nachtrag   | 
				
					| 
					23. | 
					Antrag der 
					SPD-Fraktion "Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose muss erhalten 
					bleiben"
 |