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Probleme rund um den Lebensmittelpunkt   

 

 

Petra Weis MdB: Konstruktiver Dialog mit der Bahn war erfolgreich 
Lärmschutz in Bissingheim wird ausgeweitet, Signale für Neudorf sind ermutigend"

 

Berlin, 30. Juni 2007 - "Ich freue mich, dass das Eisenbahnbundesamt nun dem Antrag der DB-ProjektBau auf Erhöhung der Lärmschutzwand in Bissingheim auf drei Meter Höhe zugestimmt hat. Die Schallschutzwand soll nun bis zum Bissingheimer Sportplatz reichen. Damit sind wichtige Forderungen der Bissingheimer Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt worden." Das sagte die Duisburger SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Weis, kurz nachdem sie heute Mittag durch die DB-ProjektBau von der soeben erteilten Genehmigung des Antrages auf Errichtung einer Schallschutzwand an der Eisenbahnstrecke 2321 im Bereich Duisburg-Bissingheim durch das Eisenbahnbundesamt erfahren hatte.

"Dieses erfreuliche Ergebnis ist auch Resultat der konstruktiven Gespräche zwischen allen Beteiligten, der Bürgerinitiative, der Stadt und der ausführenden DB-ProjektBau. Ich hoffe, dass es jetzt schnell zu einem Planungsbeschluss kommt und mit den Baumaßnahmen für die dringend benötigte Lärmschutzmaßnahme bald begonnen werden kann". Im aktuellen freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes für bestehende Schienenwege, das 2007 von ursprünglich ca. 51 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro nahezu verdoppelt wurde, ist Duisburg mit ausgewählten rechtsrheinischen Strecken vordringlich vertreten. Die Planungsphase für die Lärmsanierung in den Bereichen Bissigheim und Neudorf ist in vollem Gange. Für den Bereich Neudorf gibt es erste Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen auf der abzweigenden Strecke 2323, an deren Verlauf die Grundschule an der Mozartstraße liegt Danach besteht hier ein Anspruch auf Lärmschutz. Petra Weis: "Das ist ein Segen für die Schülerinnen und Schüler - und natürlich auch für die Lehrerschaft - der Grundschule, die nun in absehbarer Zeit hoffentlich wieder einem ungestörten Schulbetrieb nachgehen können."-

Aufforderung zum „demokratischen Ungehorsam“ nicht mehr an Wahlen teilzunehmen
Bürger klagen an:

 Die Bundesregierung

Das Verkehrsministerium

Das Eisenbahnbundesamt

Verkehrsausschuss des Bundestages

Petitionsausschuss des Bundestages

 

Bahn AG-Chef Hartmut Mehdorn

DB Netz Herrn Schleicher in Frankfurt

Railon

Länder-Konzernchefs der Bahn AG

DB ProjektBau GmbH in Berlin

 

Bürger sagen Bundeskanzlerin Merkel, dass Minister Tiefensee und Hartmut Mehdorn nicht mehr tragbar sind

Orgie an Unverbindlichkeiten hier – Gesundheitliche Schädigungen und Gefährdung der Sicherheit der Bürger mit Gebäudeschäden dort

 

Rund 16 Millionen Menschen sind in Deutschland von gesundheitsschädlichem Schienenverkehrslärm betroffen. Darauf weist der Verkehrsclub Deutschland (VCD) anlässlich des Tags gegen Lärm am 25. April hin.

Herz-Kreislaufprobleme, Schlafstörungen sowie die Beeinträchtigung der Konzentrations- und Leistungsfähigkeit könnten die Folgen von erhöhten Lärmpegeln sein.

 

Die Bundesregierung hat es unter den Verkehrsministern Bodewig, Stolpe und nun Tiefensee immer noch nicht geschafft, die Bevölkerung vor den Gesundheits- und Gebäudeschäden durch den  Schienenbetrieb der Bahn AG – hier vornehmlich Güterzugbetrieb - zu schützen. Durch zu schnelle und zu schwere Gütertransporte ist die Gebäudesicherheit und damit der Schutz des Lebens keinesfalls garantiert.

 

Wenn in den Ballungszentren wie im Ruhrgebiet, im Nieder-, Mittel- und Oberrheingebiet, Hessen und Niedersachsen ganze Gemeinden ausbluten, Ortschaften veröden, weil immer weniger aufgrund des Lärms und der Erschütterungen investieren wollen oder wenn die Kleinsten in einer Grundschule wie in Duisburg Angst in der von Schienenlärm betroffenen Schule haben, dann reicht es.

Es ist wenig hilfreich, wenn sich die Politik mit dem Sicherheitsmäntelchen der Erhöhung der Lärmsanierungskosten brüsten – diese werden durch zu langwierige Prüfungen des Eisenbahnbundesamtes oder Verzögerungen der Bahn, vor allem von den Verantwortlichen bei der mit der Umsetzung betrauten DB ProjektBau GmbH, so torpediert, dass selbst die 100 Millionen jährlicher Fondsgelder oft genug nur zur Hälfte abgerufen werden können.

Davon werden nicht einmal 2 Mio. für die Verbesserung des Schallschutzes in den so ruhebedürftigen Schlafräumen verbaut. Immer noch werden die Umsetzungen der passiven Lärmschutzmaßnahmen (Fenster- und Rollladenkästen- + Dach- + Wand-Dämmung) an den betroffen Objekten verzögert.

 

Immer wieder verzögern sogenannte Gutachter - und hier sind nicht die unabhängigen Gutachter, sondern die der ProjektBau mit den Verantwortlichen in Köln angesprochen - mit ihren Stellungnahmen ob nun aktiver oder passiver Lärmschutz – statt „eines sowohl als auch“ den Lärmschutz grundsätzlich zum Wohl der Betroffenen anzugehen. Vorgaben und Abwicklung der ProjektBau sind nicht verständlich – dass gründlich geprüft werden soll, versteht sich, aber wie an einer grünen Ampel – man kann auch warten, bis es wieder rot wird. Es wird sich versteift  auf Minimalhöhe der Lärmwände und damit verzögert sich die Planfeststellung der betroffenen Gebiete

 

Aus Sicht der Anwohner hat sich auf zu vielen Strecken die Frequentierung gegenüber dem Betrieb der 90 Jahre manchmal nicht nur verdoppelt. Dabei hat die Bahn AG seit Jahren die Modernisierung und damit die bereits vorhandenen Möglichkeiten der Geräuschminimierungen der Züge (Bremsen, Gleis, usw.) sträflich vernachlässigt.

Wenn selbst Petitionen für lärmgeschädigte Grundschüler wegen der nicht gegebenen Schutzwürdigkeit von nicht 24 Stunden genutzten öffentlichen Gebäuden dem Petitionsausschuss als Ablehnung für Lärmsanierung oder fehlende fünf Dezibel als Ablehnung gelten, ist das Maß voll. Mit welcher Begründung werden Altenheime, Krankenhäuser und Schulen von den passiven Lärmschutzmaßnahmen ausgeschlossen? Wer verweigert unseren Kindern die schalldichteren Fenster oder die Schalldämmlüfter?

 

Wir Bürger klagen an

 

·          dass der Bürger keinen Rechtsanspruch auf aktiven oder passiven Lärmschutz hat

·          dass lediglich ein Fonds der Bundsregierung zur Sanierung der Güterstrecken seit 1998 besteht

·          dass sich Ministerium und Eisenbahnbundesamt mehr oder weniger als Lobbyisten der Bahn darstellen

·          dass bestehende EU-Richtlinien nicht zur Anwendung kommen oder gar ignoriert werden

·          dass Volksvertreter analog ihrer Bezeichnung in dieser Sache das Volk nur unzureichend vertreten und das Volk nicht nachdrücklich genug vertreten

·          dass Staatsekretäre aus den Ministerium Bürger nur über eine mögliche Klage gegen die Bahn informieren, wobei  nach den zur Zeit bestehenden Gesetzen bei einer Klage bei der Sanierung kaum bis gar nicht mit Erfolg zu rechnen ist

·          dass die Bahn und Verantwortliche mit Menschen verachtender Arroganz – „Wir machen auf unseren Strecken was wir wollen“ auftreten

·          dass sich die Bahn oder Eisenbahnbundesamt oft genug hinter vor einem halben Jahrhundert oder mehr getätigten Planfeststellungsbescheiden verschanzen

·          dass sich Richter in Deutschland diesem „Mauerwerk“ zu oft bedienen

·          dass von der Verfassung dem Bürger zugesicherte Grundrechte außer Kraft gesetzt werden

·          dass zu oft Verkehrsprognosen den tatsächlichen Lärm unter den Tisch kehren

·          dass der immer noch gewährte und heute absolut zu Unrecht bestehende Schienenbonus noch immer berücksichtigt wird!  Gerade für den nächtlichen Lärm ist das völlig unverständlich

·          dass es Nachtflugverbote an deutschen Flughäfen aber kein Nachtfahrverbot bzw. Einschränkungen für die  ohnehin im Wettbewerb bevorteilte Bahn AG an den Strecken gibt, die durch Ballungszentrum führen

 

Wir Bürger fordern

 

·          Nachtfahrten so lange gesetzlich verbieten, bis Lärmschutz oder modernstes Equipment nachgewiesen ist 

·          Geschwindigkeitsreduzierung in Ballungsräumen damit weitere Gesundheits– und Gebäudeschäden unterbunden werden und die Sicherheit der Menschen gewährleistet ist

·          Eine Überwachung der Einhaltung der geforderten Geschwindigkeitsreduzierungen

·          dass bestehende Schäden ersetzt werden

·          die Einführung eines Bürgerbeauftragten

·          dass die Umsetzung der Maßnahmen schneller voranschreiten, d.h. dass die Lärmsanierung nicht über einen Zeitraum von 25 bis 40 Jahren geplant wird, sondern dass die Maßnahmen innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre umgesetzt werden.
Das Geld für eine umfangreiche und schnelle Sanierung ist da, wird nur von der DB ProjektBau, wegen interner Querelen, Missgunst sowie Kompetenzrangeleien massiv verzögert!

 

Wir Bürger werden

 

·          die Unternehmen anprangern, die bei der Bahn AG angeblich auf Nachtfahrten drängen und somit der Bevölkerung und der deutschen Volkswirtschaft Schaden zufügen

·          davon sprechen, dass die Bundesregierung, das Verkehrsministerium des Bundes  und das Eisenbahnbundesamt unterlassene Hilfeleistung gegenüber den Betroffenen praktizieren

·          bundesweit zu Protestaktionen aufrufen

·          werden die demokratischen Grundrechts-Möglichkeit zu wählen aufgeben, dazu auffordern, jede Wahl zu boykottieren, da die Politik nicht hilft. Es ist nicht einzusehen, das Parteien noch von Wählerstimmen Geld erhalten, aber in ihren Programmen nur Papiertiger für den Bevölkerungsschutz zu finden ist