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Außerordentlicher DFB-Bundestag: Große Mehrheit für die Fortsetzung der 3. Liga
Saisonabbruch in 2. Frauen-Bundesliga und B-Juniorinnen-Bundesliga
Foto Thomas Böcker/DFB

Frankfurt/Duisburg, 25. Mai 2020 - Im Vordergrund des DFB-Bundestages stehen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den deutschen Fußball. Es wird daher Beratungen und Beschlussfassungen über die Durch- und Fortführung beziehungsweise den möglichen Abbruch von DFB-Spielklassen einschließlich der erforderlichen Entscheidungen über Auf- und Abstieg und die gegebenenfalls notwendigen Änderungen der Statuten geben.
Zu den DFB-Spielklassen zählen die 3. Liga, die FLYERALARM Frauen-Bundesliga, die 2. Frauen-Bundesliga sowie die B-Juniorinnen-Bundesliga und die beiden Junioren-Bundesligen. Auch über wirtschaftliche und weitere spieltechnische Auswirkungen auf den Spielbetrieb wird beraten. Zudem soll es einen Beschluss über Haftungsbeschränkungen für die gesetzlichen Vertreter, Organe und Ausschussmitglieder des DFB geben.

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Umlaufverfahren einen Außerordentlichen Bundestag einberufen, was bereits in der Sitzung am vergangenen Freitag angekündigt worden war.


DFB-Bundestag bestätigt Fortsetzung der Saison in der 3. Liga
Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat heute der Fortsetzung der Saison in der 3. Liga zugestimmt. Das positive Votum von 222 Delegierten sorgte für eine klare Mehrheit und bestätigte damit das Vorgehen des DFB-Präsidiums, sodass in der 3. Liga ab 30. Mai der Spielbetrieb wie geplant wieder aufgenommen werden kann. Gegen den Antrag stimmten zwölf Delegierte, 16 Vertreter*innen enthielten sich.

In Folge der offiziellen Zustimmung zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs kam der Antrag auf einen sofortigen Abbruch der Saison in der 3. Liga, den die Fußballverbände Sachsen und Sachsen-Anhalt gemeinsam eingereicht hatten, nicht zur separaten Abstimmung.

Zweigleisige 3. Liga erhielt nur 18 Ja-Stimmen
Abgelehnt worden war zuvor bereits der Antrag des Saarländischen Fußballverbandes auf Einführung einer zweigleisigen 3. Liga zur kommenden Saison. 220 Delegierte stimmten gegen den SFV-Antrag, nur 18 dafür. Hinzu kamen 15 Enthaltungen.
Die 3. Liga nimmt ihren Spielbetrieb am 30. Mai mit dem 28. Spieltag wieder auf. Der Rest der Saison wird durchgehend im Rhythmus englischer Wochen absolviert, enden soll die Saison mit dem 38. Spieltag am 4. Juli.

Die anschließende Relegation zur 2. Bundesliga soll bis zum 11. Juli abgeschlossen sein. Diese Rahmenplanungen sind in enger Abstimmung mit dem Ausschuss 3. Liga erfolgt. Terminliche Abweichungen, beispielsweise durch etwaige Mannschaftsquarantänen bedingt, sind weiterhin möglich. Im Zuge des heutigen Beschlusses wurde der DFB-Vorstand vom DFB-Bundestag ermächtigt, über weitergehende Regelungen zu entscheiden – beispielsweise für den Fall, dass im Verlauf der Saison doch noch eine vorzeitige Beendigung der Spielzeit nötig werden sollte. Dies umfasst die Festlegung der spieltechnischen Folgen eines Abbruchs, insbesondere die Regelungen über die Wertung der Spielzeit einschließlich des Auf- und Abstiegs.

Auch die Frage, wie mit den kommenden Spielzeiten zu verfahren wäre, fällt nun in die Zuständigkeit des DFB-Vorstands. Er wird dabei die Empfehlungen des DFB-Präsidiums, des zuständigen Ausschusses 3. Liga sowie der Versammlung der Vereine und Kapitalgesellschaften der 3. Liga miteinbeziehen.

Der DFB-Vorstand ist laut Beschluss zudem befugt, erforderliche Änderungen des Grundlagenvertrags im Zusammenhang mit der Durchführung des Spielbetriebs der Saison 2019/2020 und 2020/2021 sowie deren Auswirkungen auf folgende Spielzeiten zu genehmigen.

DFB-Bundestag gibt grünes Licht für "Task Force Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga"

Der Außerordentliche DFB-Bundestag ist dem Antrag des Ausschusses 3. Liga gefolgt und hat die Bildung einer Task Force „Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“ beschlossen. Neben dem Aspekt des nachhaltigen Wirtschaftens in der 3. Liga soll sich die Task Force mit der Weiterentwicklung der 3. Liga als Profispielklasse sowie der gesamten Struktur des Profifußballs unterhalb der 2. Bundesliga beschäftigen.

Die Gründung einer solchen Expert*innengruppe war erstmals am 11. Mai innerhalb des DFB-Präsidiums thematisiert und anschließend vom Ausschuss 3. Liga aufgegriffen worden. Zusätzlich zu Vertreter*innen des DFB, der DFL, der Regional- und Landesverbände sowie der Vereine soll sich die Task Force aus Expert*innen anderer Sportarten und Bereiche zusammensetzen. Ziel ist es, das weitere Vorgehen auch unter Einbindung externer Spezialist*innen aus verschiedenen Perspektiven zu diskutieren, zu bewerten und daraus passende Maßnahmen abzuleiten.

Die genaue Besetzung steht noch nicht fest. Die Mitglieder der Task Force sollen auf Vorschlag des Ausschusses 3. Liga vom DFB-Präsidium eingesetzt werden. Tom Eilers, Vorsitzender des Ausschusses 3. Liga, sagt: „Ich bedanke mich beim DFB-Bundestag für das überwältigende Votum. Das ist ein wichtiger Schritt, um die 3. Liga als Profispielklasse zu erhalten und zu stärken. Uns weiter zu öffnen, quer zu denken, neue Ideen zu entwickeln und die daraus entstehenden Entscheidungen auf ein breites Fundament zu stellen, kann der 3. Liga und dem professionellen Unterbau der Lizenzligen nur helfen.“

DFB-Bundestag passt Regelungen zum Aufstieg in die 3. Liga an
Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat sich neben der Fortsetzung der Saison in der 3. Liga auch mit dem Aufstieg aus der Regionalliga beschäftigt. Das höchste Gremium des Deutschen Fußball-Bundes legte dabei fest, dass bei einer vorzeitigen Beendigung der Saison in der Regionalliga der zuständige Regionalverband beziehungsweise Rechtsträger der jeweiligen Staffel über die sportliche Qualifikation zum Aufstieg in die 3. Liga beziehungsweise zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen entscheiden muss. Diese Meldungen sind für den DFB bindend.
Der DFB-Spielausschuss kann auf Vorschlag der DFB-Zentralverwaltung eine Ausschlussfrist festlegen, innerhalb derer die Aufsteiger sowie die beiden Teilnehmer an den Aufstiegsspielen benannt sein müssen. Wird bis zum Ablauf dieser Frist vom zuständigen Regionalliga-Träger kein Klub gemeldet, würde das Aufstiegsrecht beziehungsweise Teilnahmerecht an den Aufstiegsspielen für die jeweilige Staffel ersatzlos verfallen. Wäre davon eine Regionalliga betroffen, die in der aktuellen Saison ein direktes Aufstiegsrecht hat, würden die Aufstiegsspiele entfallen und die hierfür gemeldeten Teilnehmer stattdessen beide direkt aufsteigen. Die Rechtssicherheit der Aufsteiger in die 3. Liga ist vom zuständigen Träger der jeweiligen Regionalliga sicherzustellen.

Ein Direktaufstiegsaufrecht haben in dieser Saison die Regionalligen Südwest, Nord und Bayern. Der vierte Aufsteiger ist aus den Staffeln West und Nordost zu ermitteln. Der DFB-Spielausschuss kann nach dem heutigen Beschluss des Außerordentlichen DFB-Bundestages bei entsprechender Notwendigkeit beschließen, dass die Aufstiegsspiele in einem neutralen Stadion mit Hin- und Rückspiel oder nur als einfaches Entscheidungsspiel durchgeführt werden. Diese Möglichkeit wurde im übergeordneten Sinne des Wettbewerbs zur Durchführung des Spielbetriebs geschaffen, insbesondere zur Gewährleistung und Durchsetzung hygienischer Standards im Zuge der Pandemie-Bekämpfung. Sollten die Aufstiegsspiele aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht rechtzeitig ausgetragen werden können, würde der DFB-Vorstand über die Folgen entscheiden.

Saisonabbruch in 2. Frauen-Bundesliga und B-Juniorinnen-Bundesliga
Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat am heutigen Montag den Abbruch der Saison in der 2. Frauen-Bundesliga und in der B-Juniorinnen-Bundesliga beschlossen. Die Delegierten folgten mit ihrem Votum der Empfehlung des DFB-Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball sowie des DFB-Ausschusses Frauen-Bundesligen, die sich bereits Anfang Mai für den Abbruch der Saison in beiden Wettbewerben ausgesprochen hatten.
Grundlage der Empfehlung dieser Ausschüsse bildeten Meinungsbilder, die Anfang Mai bei den Vereinen der 2. Frauen-Bundesliga und der B-Juniorinnen-Bundesliga eingeholt worden waren. Beide Umfragen ergaben ein eindeutiges Bild: In der 2. Frauen-Bundesliga sprachen sich 13 von 14 Vereinen für einen Saisonabbruch aus, in der B-Juniorinnen-Bundesliga waren es 28 von 30 Klubs aus den Staffeln Nord/Nordost, West/Südwest und Süd.

DFB-Bundestag spricht sich für Wiederaufnahme der Frauen-Bundesliga aus
Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat sich für die Fortsetzung der Saison 2019/2020 in der FLYERALARM Frauen-Bundesliga ausgesprochen. Er folgte damit heute in seiner digitalen Sitzung dem gemeinsamen Antrag des DFB-Ausschusses Frauen-Bundesligen und des Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball. Die Vereine der FLYERLALARM Frauen-Bundesliga hatten zuvor schon mit großer Mehrheit für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs votiert. In zahlreichen Bundesländern liegen inzwischen die positiven Verfügungslagen dafür vor.

Sollte im weiteren Verlauf der Spielzeit durch eine neue Pandemie-Welle oder andere zwingende Ereignisse doch noch ein Abbruch der Saison erforderlich werden, so wird der DFB-Vorstand ermächtigt, über diesen zu entscheiden und die notwendigen Regelungen, beispielsweise zur Wertung der Saison, zu treffen.

Der Vorstand wird in diesem Fall die Empfehlungen des DFB-Präsidiums, der für die Spielklasse zuständigen Ausschüsse und der Versammlung der Vereine der FLYERALARM Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga in seine Entscheidung miteinbeziehen. Diese Ermächtigung umfasst auch die Festlegung der spieltechnischen Folgen im Falle eines Abbruchs – dann insbesondere die Regelungen über die Wertung der Spielzeit einschließlich der Ermittlung des Deutschen Meisters, der Teilnehmer für den internationalen Wettbewerb sowie der Absteiger.

Hannelore Ratzeburg, DFB-Vizepräsidentin für Frauen- und Mädchenfußball, sagt: “Die Vereine und die zuständigen Ausschüsse haben sich mit überwältigender Mehrheit für die Fortsetzung der Spielzeit in der FLYERALAM Frauen-Bundesliga ausgesprochen. Dennoch ist uns bewusst, dass sich die Rahmenbedingungen dafür auch nachträglich noch derart verändern können, dass wir die Situation neu bewerten müssen. Dafür haben wir mit dem Bundestagsbeschluss zur Ermächtigung des DFB-Vorstands die notwendigen Regelungen getroffen, die uns erlauben, wichtige Entscheidungen im Falle eines Abbruchs zu treffen.”

Auf dem Außerordentlichen DFB-Bundestag wurde zudem beschlossen, die Tabelle des 16. Spieltags als Abschlusstabelle für die 2. Frauen-Bundesliga zu werten. Damit steigen der SV Werder Bremen und der SV Meppen in die FLYERALARM Frauen-Bundesliga auf.
Der Abstieg aus der 2. Frauen-Bundesliga wird ausgesetzt.

Aus den Regionalligen steigen fünf Mannschaften in die 2. Frauen-Bundesliga auf, diese wird damit in der Saison 2020/2021 entsprechend aufgestockt. Aufgrund des vorzeitigen Saisonabbruchs wird es in der B-Juniorinnen-Bundesliga keinen Deutschen Meister geben, sondern drei Staffelmeister. Zudem entfällt der Abstieg aus der B-Juniorinnen-Bundesliga in die nächsttiefere Spielklasse des jeweiligen Regional- beziehungsweise Landesverbands in der Saison 2020/2021. Die abschließende Saisonwertung findet auf Basis der aktuellen Tabelle statt.

In den Spielklassen, in denen eine unterschiedliche Anzahl an Spielen ausgetragen wurde, wird der Punkteschnitt pro absolviertem Spiel (Quotientenregelung) berechnet. Bei den B-Juniorinnen steigen jeweils zwei Mannschaften in die Staffeln Nord/Nordost, West/Südwest und Süd auf. Die Benennung der Aufsteiger erfolgt durch die jeweiligen Spielklassenträger in eigener Zuständigkeit. Der DFB-Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball kann eine Ausschlussfrist für die Benennung setzen. Die B-Juniorinnen-Bundesliga der Saison 2020/2021 kann grundsätzlich jeweils mit bis zu zwölf Teilnehmern in allen drei Staffeln gespielt werden.

Der DFB-Vorstand wurde ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse notwendigen Änderungen in den Ordnungen des DFB – insbesondere der DFB-Spielordnung und der DFB-Jugendordnung – zu beschließen. Dies umfasst vor allem die Beschlussfassung über das künftige Spielklassenformat sowie über Regelungen zu einem vermehrten Abstieg zur Reduzierung der Teilnehmer der B-Juniorinnen-Bundesliga auf die ursprüngliche Zahl von zehn Vereinen je Staffel. Hiermit wird sich der DFB in den kommenden Wochen intensiv auseinandersetzen, am gemeinsamen Dialog festhalten und in diesem Kontext die B-Juniorinnen-Bundesliga der Saison 2020/2021 bestmöglich vorbereiten.

Hannelore Ratzeburg, DFB-Vizepräsidentin für Frauen- und Mädchenfußball, sagt: “Die Entscheidung, den Spielbetrieb in der 2. Frauen-Bundesliga und in der B-Juniorinnen-Bundesliga zu beenden, ist sehr schade, aber in der aktuellen Situation der richtige Schritt. Bei beiden Wettbewerben handelt es sich um Ligen, in denen keine Berufsspielerinnen aktiv sind. Die Umsetzung des Hygiene- und Gesundheitskonzepts der ‘Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb’ mit den strengen Auflagen wäre sowohl für die Vereine als auch für die Spielerinnen nicht umsetzbar gewesen.”


DFB-Bundestag ergänzt Teilnahmeberechtigung für den DFB-Pokal
Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat am heutigen Montag beschlossen, die Teilnahmeberechtigung für den DFB-Pokal der Männer und den DFB-Pokal der Frauen der kommenden Saison 2020/2021 zu ergänzen. Er folgte damit den Anträgen des DFB-Spielausschusses und des DFB-Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball.
Zur Teilnahme am DFB-Pokal sind grundsätzlich die 36 Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der Meister, der Zweit-, Dritt- und Viertplatzierte der 3. Liga der abgelaufenen Spielzeit berechtigt. Teilnehmer sind zudem die 21 Landesverbandspokalsieger sowie drei Vereine der Landesverbände, die die meisten Männer-Mannschaften im Spielbetrieb haben.
Sollte der Pokalwettbewerb eines Landesverbandes der Spielzeit 2019/2020 bei den Männern bis zum Ablauf der Meldefrist nicht beendet sein, wurde nun beschlossen, dass der jeweilige Landesverband innerhalb einer Meldefrist statt des Verbandspokalsiegers in eigener Verantwortlichkeit einen anderen Teilnehmer für den DFB-Pokal der Männer für die Spielzeit 2020/2021 benennen kann.

Wird innerhalb der Frist von einem Landesverband kein Teilnehmer benannt, wird der Startplatz an einen anderen Landesverband, der bislang keinen zweiten Teilnehmer stellen darf, vergeben. Die Meldefrist für die kommende Spielzeit liegt in der Zuständigkeit des DFB-Spielausschusses. DFB-Vizepräsident Peter Frymuth sagt: “Unabhängig vom konkreten Meldetermin ist es derzeit fraglich, ob die Pokalwettbewerbe der Landesverbände rechtzeitig vor dem Beginn der neuen Spielzeit im DFB-Pokal zu Ende gespielt werden können. Mit dieser Änderung schaffen wir die formalen Voraussetzungen, dass in diesem Fall dennoch Vertreter aller Landesverbände am DFB-Pokal der Spielzeit 2020/2021 teilnehmen können.”

Teilnahmeberechtigt am DFB-Pokal der Frauen sind die Mannschaften der FLYERALARM Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga, die Aufsteiger in die 2. Frauen-Bundesliga, die Meister der fünf Regionalligen und die Pokalsieger der 21 Landesverbände des abgelaufenen Spieljahres 2019/2020. Ist ein Pokalsieger seines Landesverbandes bereits gemäß dieser Vorschrift teilnahmeberechtigt, tritt an seine Stelle die nächstplatzierte Mannschaft im Pokalwettbewerb des Landesverbandes; ist auch diese bereits gemäß dieser Vorschrift teilnahmeberechtigt, kann der betreffende Landesverband eine andere Mannschaft für den Vereinspokal melden.
Sofern ein Landespokalwettbewerb oder die Spielrunde einer Regionalliga der Spielzeit 2019/2020 bis zum Ablauf der Meldefrist nicht beendet ist, können die jeweiligen Landesverbände statt des Verbandspokalsiegers beziehungsweise Meisters der Regionalliga in eigener Verantwortlichkeit jeweils einen anderen Teilnehmer für Saison 2020/2021 benennen.
Wird innerhalb der Frist kein Teilnehmer benannt, so entfällt der jeweilige Startplatz ersatzlos. Sollte keine ausreichende Anzahl an Vereinen benannt werden, so dass sich insgesamt nicht mehr als 32 Teilnehmer ergeben, wird der Vereinspokal der Frauen der Spielzeit 2020/2021 in nur vier Runden ausgetragen.
Hannelore Ratzeburg, DFB-Vizepräsidentin für Frauen- und Mädchenfußball, sagt: “Angesichts der dynamischen Lage ist es wichtig, dass die Vertreter und Vertreterinnen der Landesverbände die Sicherheit haben, am Pokalwettbewerb teilnehmen zu können. Dies ist durch die vorliegende Anpassung der Teilnahmeberechtigung gewährleistet.”


Saisonabbruch der Junioren-Wettbewerbe
Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat am heutigen Montag den Abbruch der Saison 2019/2020 der Junioren-Wettbewerbe beschlossen. Sowohl die drei Staffeln der A-Junioren-Bundesliga als auch die drei Staffeln der B-Junioren-Bundesliga sowie der DFB-Pokal der Junioren werden nicht fortgesetzt. Damit folgten die Delegierten dem Antrag des DFB-Jugendausschusses und der Stellungnahme des DFB-Bundesjugendtages.
Der DFB hatte Anfang Mai ein Meinungsbild von den 53 beteiligten Vereinen eingeholt. Dabei sprachen sich 50 Vereine für einen Saisonabbruch aus, ein Verein votierte für eine Fortführung, zwei Vereine enthielten sich der Stimme. Auch Videokonferenzen mit Vereinsvertretern und eine enge Abstimmung mit dem DFB-Jugendausschuss waren Teil des gemeinsamen Prozesses.

Ronny Zimmermann, DFB-Vizepräsident Jugendfußball, sagt: “Da die aktuellen Verfügungslagen eine Beendigung des Wettbewerbs bis 30. Juni 2020 nicht realistisch erscheinen lassen und wir auch im Sinne des eingeholten Meinungsbildes handeln möchten, ist der Saisonabbruch folgerichtig. Der Austausch mit allen beteiligten Vereinen war vorbildlich. Über alle sechs Staffeln hinweg herrschten ein hohes Verantwortungsbewusstsein und eine große Lösungsbereitschaft. Diesen gemeinsamen Weg werden wir fortsetzen. Die Vereine haben nun Planungssicherheit und wir werden die Weichen für die Saison 2020/2021 stellen. Wir alle wünschen uns, dass unsere jungen Fußballer zur neuen Spielzeit wieder auf den Rasen zurückkehren können.”

Die Saison 2019/2020 wird in den betroffenen Junioren-Wettbewerben auf Bundesebene wie folgt gewertet: Die Wertung der insgesamt sechs Staffeln der A- und B-Junioren-Bundesliga erfolgt auf Basis der aktuellen Tabelle beziehungsweise – sollten nicht alle Vereine dieselbe Anzahl an Spielen absolviert haben – unter Anwendung der Quotientenregel (Punkteschnitt pro absolviertem Spiel). Es gibt keinen Deutschen Meister. Gekürt werden lediglich Staffelmeister gemäß der o.g. Wertung. Es gibt keine Absteiger aus den Junioren-Bundesligen.

Es gibt Aufsteiger in die Junioren-Bundesligen.
Es gibt keinen Sieger im DFB-Pokal der Junioren. Die Benennung der Aufsteiger erfolgt durch die jeweiligen Spielklassenträger in eigener Zuständigkeit. Der DFB-Jugendausschuss kann eine Ausschlussfrist für die Benennung setzen. Die A- und B-Junioren-Bundesligen der Saison 2020/2021 können grundsätzlich jeweils mit bis zu 17 Teilnehmern aus dem Bereich der Staffel West sowie mit bis zu 18 Teilnehmern aus dem Bereich der Staffeln Nord/Nordost und Süd/Südwest gespielt werden.

Der DFB-Vorstand wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse notwendigen Änderungen in den Ordnungen des DFB – insbesondere der DFB-Spielordnung und der DFB-Jugendordnung – zu beschließen. Dies umfasst vor allem die Beschlussfassung über das künftige Spielklassenformat sowie über Regelungen zu einem vermehrten Abstieg zur Reduzierung der Teilnehmer der Junioren-Bundesligen auf die ursprüngliche Zahl von 14 Vereinen je Staffel. Hiermit wird sich der DFB in den kommenden Wochen intensiv auseinandersetzen, am gemeinsamen Dialog festhalten und in diesem Kontext die Junioren-Wettbewerbe der Saison 2020/2021 bestmöglich vorbereiten.