Frankfurt/Duisburg, 25. Mai 2020 - Im Vordergrund des
DFB-Bundestages stehen die
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den deutschen Fußball.
Es wird daher Beratungen und Beschlussfassungen über die
Durch- und Fortführung beziehungsweise den möglichen Abbruch
von DFB-Spielklassen einschließlich der erforderlichen
Entscheidungen über Auf- und Abstieg und die gegebenenfalls
notwendigen Änderungen der Statuten geben. Zu den
DFB-Spielklassen zählen die 3. Liga, die FLYERALARM
Frauen-Bundesliga, die 2. Frauen-Bundesliga sowie die
B-Juniorinnen-Bundesliga und die beiden
Junioren-Bundesligen. Auch über wirtschaftliche und weitere
spieltechnische Auswirkungen auf den Spielbetrieb wird
beraten. Zudem soll es einen Beschluss über
Haftungsbeschränkungen für die gesetzlichen Vertreter,
Organe und Ausschussmitglieder des DFB geben.
Das
Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im
schriftlichen Umlaufverfahren einen Außerordentlichen
Bundestag einberufen, was bereits in der Sitzung am
vergangenen Freitag angekündigt worden war.
DFB-Bundestag
bestätigt Fortsetzung der Saison in der 3. Liga
Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat heute der Fortsetzung
der Saison in der 3. Liga zugestimmt. Das positive Votum von
222 Delegierten sorgte für eine klare
Mehrheit und bestätigte damit das Vorgehen des
DFB-Präsidiums, sodass in der 3. Liga ab 30. Mai der
Spielbetrieb wie geplant wieder aufgenommen werden kann.
Gegen den Antrag stimmten zwölf Delegierte, 16
Vertreter*innen enthielten sich.
In Folge der
offiziellen Zustimmung zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs
kam der Antrag auf einen sofortigen Abbruch der Saison in
der 3. Liga, den die Fußballverbände Sachsen und
Sachsen-Anhalt gemeinsam eingereicht hatten, nicht zur
separaten Abstimmung.
Zweigleisige 3. Liga
erhielt nur 18 Ja-Stimmen
Abgelehnt worden war zuvor bereits der Antrag des
Saarländischen Fußballverbandes auf Einführung einer
zweigleisigen 3. Liga zur kommenden Saison. 220 Delegierte
stimmten gegen den SFV-Antrag, nur 18 dafür. Hinzu kamen 15
Enthaltungen. Die 3.
Liga nimmt ihren Spielbetrieb am 30. Mai mit dem 28.
Spieltag wieder auf. Der Rest der Saison wird durchgehend im
Rhythmus englischer Wochen absolviert, enden soll
die Saison mit dem 38. Spieltag am 4. Juli.
Die anschließende
Relegation zur 2. Bundesliga soll bis zum 11. Juli
abgeschlossen sein. Diese Rahmenplanungen sind in
enger Abstimmung mit dem Ausschuss 3. Liga erfolgt.
Terminliche Abweichungen, beispielsweise durch etwaige
Mannschaftsquarantänen bedingt, sind weiterhin möglich. Im
Zuge des heutigen Beschlusses wurde der DFB-Vorstand vom
DFB-Bundestag ermächtigt, über weitergehende Regelungen zu
entscheiden – beispielsweise für den Fall, dass im Verlauf
der Saison doch noch eine vorzeitige Beendigung der
Spielzeit nötig werden sollte. Dies umfasst die Festlegung
der spieltechnischen Folgen eines Abbruchs, insbesondere die
Regelungen über die Wertung der Spielzeit einschließlich des
Auf- und Abstiegs.
Auch die Frage, wie
mit den kommenden Spielzeiten zu verfahren wäre, fällt nun
in die Zuständigkeit des DFB-Vorstands. Er wird dabei die
Empfehlungen des DFB-Präsidiums, des zuständigen Ausschusses
3. Liga sowie der Versammlung der Vereine und
Kapitalgesellschaften der 3. Liga miteinbeziehen.
Der DFB-Vorstand ist
laut Beschluss zudem befugt, erforderliche Änderungen des
Grundlagenvertrags im Zusammenhang mit der Durchführung des
Spielbetriebs der Saison 2019/2020 und 2020/2021 sowie deren
Auswirkungen auf folgende Spielzeiten zu genehmigen.
DFB-Bundestag
gibt grünes Licht für "Task Force Wirtschaftliche Stabilität
3. Liga" Der
Außerordentliche DFB-Bundestag ist dem Antrag des
Ausschusses 3. Liga gefolgt und hat die Bildung einer Task
Force „Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“ beschlossen.
Neben dem Aspekt des nachhaltigen Wirtschaftens in der 3.
Liga soll sich die Task Force mit der Weiterentwicklung der
3. Liga als Profispielklasse sowie der gesamten Struktur des
Profifußballs unterhalb der 2. Bundesliga beschäftigen.
Die Gründung einer
solchen Expert*innengruppe war erstmals am 11. Mai innerhalb
des DFB-Präsidiums thematisiert und anschließend vom
Ausschuss 3. Liga aufgegriffen worden. Zusätzlich zu
Vertreter*innen des DFB, der DFL, der Regional- und
Landesverbände sowie der Vereine soll sich die Task Force
aus Expert*innen anderer Sportarten und Bereiche
zusammensetzen. Ziel ist es, das weitere Vorgehen auch unter
Einbindung externer Spezialist*innen aus verschiedenen
Perspektiven zu diskutieren, zu bewerten und daraus passende
Maßnahmen abzuleiten.
Die genaue Besetzung
steht noch nicht fest. Die Mitglieder der Task Force sollen
auf Vorschlag des Ausschusses 3. Liga vom DFB-Präsidium
eingesetzt werden. Tom Eilers, Vorsitzender des Ausschusses
3. Liga, sagt: „Ich bedanke mich beim DFB-Bundestag für das
überwältigende Votum. Das ist ein wichtiger Schritt, um die
3. Liga als Profispielklasse zu erhalten und zu stärken. Uns
weiter zu öffnen, quer zu denken, neue Ideen zu entwickeln
und die daraus entstehenden Entscheidungen auf ein breites
Fundament zu stellen, kann der 3. Liga und dem
professionellen Unterbau der Lizenzligen nur helfen.“
DFB-Bundestag
passt Regelungen zum Aufstieg in die 3. Liga an
Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat sich neben der
Fortsetzung der Saison in der 3. Liga auch mit dem Aufstieg
aus der Regionalliga beschäftigt. Das höchste Gremium des
Deutschen Fußball-Bundes legte dabei fest, dass bei einer
vorzeitigen Beendigung der Saison in der Regionalliga der
zuständige Regionalverband beziehungsweise Rechtsträger der
jeweiligen Staffel über die sportliche Qualifikation zum
Aufstieg in die 3. Liga beziehungsweise zur Teilnahme an den
Aufstiegsspielen entscheiden muss. Diese Meldungen sind für
den DFB bindend. Der
DFB-Spielausschuss kann auf Vorschlag der
DFB-Zentralverwaltung eine Ausschlussfrist festlegen,
innerhalb derer die Aufsteiger sowie die beiden Teilnehmer
an den Aufstiegsspielen benannt sein müssen. Wird bis zum
Ablauf dieser Frist vom zuständigen Regionalliga-Träger kein
Klub gemeldet, würde das Aufstiegsrecht beziehungsweise
Teilnahmerecht an den Aufstiegsspielen für die jeweilige
Staffel ersatzlos verfallen. Wäre davon eine Regionalliga
betroffen, die in der aktuellen Saison ein direktes
Aufstiegsrecht hat, würden die Aufstiegsspiele entfallen und
die hierfür gemeldeten Teilnehmer stattdessen beide direkt
aufsteigen. Die Rechtssicherheit der Aufsteiger in die 3.
Liga ist vom zuständigen Träger der jeweiligen Regionalliga
sicherzustellen.
Ein
Direktaufstiegsaufrecht haben in dieser Saison die
Regionalligen Südwest, Nord und Bayern. Der vierte
Aufsteiger ist aus den Staffeln West und Nordost zu
ermitteln. Der DFB-Spielausschuss kann nach dem heutigen
Beschluss des Außerordentlichen DFB-Bundestages bei
entsprechender Notwendigkeit beschließen, dass die
Aufstiegsspiele in einem neutralen Stadion mit Hin- und
Rückspiel oder nur als einfaches Entscheidungsspiel
durchgeführt werden. Diese Möglichkeit wurde im
übergeordneten Sinne des Wettbewerbs zur Durchführung des
Spielbetriebs geschaffen, insbesondere zur Gewährleistung
und Durchsetzung hygienischer Standards im Zuge der
Pandemie-Bekämpfung. Sollten die Aufstiegsspiele aufgrund
der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht rechtzeitig
ausgetragen werden können, würde der DFB-Vorstand über die
Folgen entscheiden.
Saisonabbruch in
2. Frauen-Bundesliga und B-Juniorinnen-Bundesliga
Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat am heutigen Montag
den Abbruch der Saison in der 2. Frauen-Bundesliga und in
der B-Juniorinnen-Bundesliga beschlossen. Die Delegierten
folgten mit ihrem Votum der Empfehlung des DFB-Ausschusses
für Frauen- und Mädchenfußball sowie des DFB-Ausschusses
Frauen-Bundesligen, die sich bereits Anfang Mai für den
Abbruch der Saison in beiden Wettbewerben ausgesprochen
hatten. Grundlage der
Empfehlung dieser Ausschüsse bildeten Meinungsbilder, die
Anfang Mai bei den Vereinen der 2. Frauen-Bundesliga und der
B-Juniorinnen-Bundesliga eingeholt worden waren. Beide
Umfragen ergaben ein eindeutiges Bild: In der 2.
Frauen-Bundesliga sprachen sich 13 von 14 Vereinen für einen
Saisonabbruch aus, in der B-Juniorinnen-Bundesliga waren es
28 von 30 Klubs aus den Staffeln Nord/Nordost, West/Südwest
und Süd.
DFB-Bundestag
spricht sich für Wiederaufnahme der Frauen-Bundesliga aus
Der
Außerordentliche DFB-Bundestag hat sich für die Fortsetzung
der Saison 2019/2020 in der FLYERALARM Frauen-Bundesliga
ausgesprochen. Er folgte damit heute in seiner digitalen
Sitzung dem gemeinsamen Antrag des DFB-Ausschusses
Frauen-Bundesligen und des Ausschusses für Frauen- und
Mädchenfußball. Die Vereine der FLYERLALARM
Frauen-Bundesliga hatten zuvor schon mit großer Mehrheit für
die Wiederaufnahme des Spielbetriebs votiert. In zahlreichen
Bundesländern liegen inzwischen die positiven
Verfügungslagen dafür vor.
Sollte im weiteren Verlauf der Spielzeit durch eine
neue Pandemie-Welle oder andere zwingende Ereignisse doch
noch ein Abbruch der Saison erforderlich werden, so wird der
DFB-Vorstand ermächtigt, über diesen zu entscheiden und die
notwendigen Regelungen, beispielsweise zur Wertung der
Saison, zu treffen.
Der Vorstand wird in diesem Fall die Empfehlungen des DFB-Präsidiums, der für
die Spielklasse zuständigen Ausschüsse und der Versammlung der Vereine der
FLYERALARM Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga in seine Entscheidung
miteinbeziehen. Diese Ermächtigung umfasst auch die Festlegung der
spieltechnischen Folgen im Falle eines Abbruchs – dann insbesondere die
Regelungen über die Wertung der Spielzeit einschließlich der Ermittlung des
Deutschen Meisters, der Teilnehmer für den internationalen Wettbewerb sowie der
Absteiger.
Hannelore Ratzeburg, DFB-Vizepräsidentin für Frauen- und
Mädchenfußball, sagt: “Die Vereine und die zuständigen Ausschüsse haben sich mit
überwältigender Mehrheit für die Fortsetzung der Spielzeit in der FLYERALAM
Frauen-Bundesliga ausgesprochen. Dennoch ist uns bewusst, dass sich die
Rahmenbedingungen dafür auch nachträglich noch derart verändern können, dass wir
die Situation neu bewerten müssen. Dafür haben wir mit dem Bundestagsbeschluss
zur Ermächtigung des DFB-Vorstands die notwendigen Regelungen getroffen, die uns
erlauben, wichtige Entscheidungen im Falle eines Abbruchs zu treffen.”
Auf dem Außerordentlichen DFB-Bundestag wurde zudem
beschlossen, die Tabelle des 16. Spieltags als
Abschlusstabelle für die 2. Frauen-Bundesliga zu werten.
Damit steigen
der SV Werder Bremen und der SV Meppen in die FLYERALARM
Frauen-Bundesliga auf.
Der Abstieg aus der 2. Frauen-Bundesliga wird ausgesetzt.
Aus den Regionalligen
steigen fünf Mannschaften in die 2. Frauen-Bundesliga auf,
diese wird damit in der Saison 2020/2021 entsprechend
aufgestockt. Aufgrund des vorzeitigen Saisonabbruchs wird es
in der B-Juniorinnen-Bundesliga keinen Deutschen Meister
geben, sondern drei Staffelmeister. Zudem entfällt der
Abstieg aus der B-Juniorinnen-Bundesliga in die
nächsttiefere Spielklasse des jeweiligen Regional-
beziehungsweise Landesverbands in der Saison 2020/2021. Die
abschließende Saisonwertung findet auf Basis der aktuellen
Tabelle statt.
In den Spielklassen,
in denen eine unterschiedliche Anzahl an Spielen ausgetragen
wurde, wird der Punkteschnitt pro absolviertem Spiel (Quotientenregelung)
berechnet. Bei den B-Juniorinnen steigen jeweils zwei
Mannschaften in die Staffeln Nord/Nordost, West/Südwest und
Süd auf. Die Benennung der Aufsteiger erfolgt durch die
jeweiligen Spielklassenträger in eigener Zuständigkeit. Der
DFB-Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball kann eine
Ausschlussfrist für die Benennung setzen. Die
B-Juniorinnen-Bundesliga der Saison 2020/2021 kann
grundsätzlich jeweils mit bis zu zwölf Teilnehmern in allen
drei Staffeln gespielt werden.
Der DFB-Vorstand
wurde ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse
notwendigen Änderungen in den Ordnungen des DFB –
insbesondere der DFB-Spielordnung und der DFB-Jugendordnung
– zu beschließen. Dies umfasst vor allem die
Beschlussfassung über das künftige Spielklassenformat sowie
über Regelungen zu einem vermehrten Abstieg zur Reduzierung
der Teilnehmer der B-Juniorinnen-Bundesliga auf die
ursprüngliche Zahl von zehn Vereinen je Staffel. Hiermit
wird sich der DFB in den kommenden Wochen intensiv
auseinandersetzen, am gemeinsamen Dialog festhalten und in
diesem Kontext die B-Juniorinnen-Bundesliga der Saison
2020/2021 bestmöglich vorbereiten.
Hannelore Ratzeburg,
DFB-Vizepräsidentin für Frauen- und Mädchenfußball, sagt:
“Die Entscheidung, den Spielbetrieb in der 2.
Frauen-Bundesliga und in der B-Juniorinnen-Bundesliga zu
beenden, ist sehr schade, aber in der aktuellen Situation
der richtige Schritt. Bei beiden Wettbewerben handelt es
sich um Ligen, in denen keine Berufsspielerinnen aktiv sind.
Die Umsetzung des Hygiene- und Gesundheitskonzepts der ‘Task
Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb’ mit den strengen
Auflagen wäre sowohl für die Vereine als auch für die
Spielerinnen nicht umsetzbar gewesen.”
DFB-Bundestag
ergänzt Teilnahmeberechtigung für den DFB-Pokal
Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat am heutigen Montag
beschlossen, die Teilnahmeberechtigung für den DFB-Pokal der
Männer und den DFB-Pokal der Frauen der kommenden Saison
2020/2021 zu ergänzen. Er folgte damit den Anträgen des
DFB-Spielausschusses und des DFB-Ausschusses für Frauen- und
Mädchenfußball. Zur
Teilnahme am DFB-Pokal sind grundsätzlich die 36 Vereine der
Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der Meister, der Zweit-,
Dritt- und Viertplatzierte der 3. Liga der abgelaufenen
Spielzeit berechtigt. Teilnehmer sind zudem die 21
Landesverbandspokalsieger sowie drei Vereine der
Landesverbände, die die meisten Männer-Mannschaften im
Spielbetrieb haben.
Sollte der Pokalwettbewerb eines Landesverbandes der
Spielzeit 2019/2020 bei den Männern bis zum Ablauf der
Meldefrist nicht beendet sein, wurde nun beschlossen, dass
der jeweilige Landesverband innerhalb einer Meldefrist statt
des Verbandspokalsiegers in eigener Verantwortlichkeit einen
anderen Teilnehmer für den DFB-Pokal der Männer für die
Spielzeit 2020/2021 benennen kann.
Wird innerhalb der
Frist von einem Landesverband kein Teilnehmer benannt, wird
der Startplatz an einen anderen Landesverband, der bislang
keinen zweiten Teilnehmer stellen darf, vergeben. Die
Meldefrist für die kommende Spielzeit liegt in der
Zuständigkeit des DFB-Spielausschusses. DFB-Vizepräsident
Peter Frymuth sagt: “Unabhängig vom konkreten Meldetermin
ist es derzeit fraglich, ob die Pokalwettbewerbe der
Landesverbände rechtzeitig vor dem Beginn der neuen
Spielzeit im DFB-Pokal zu Ende gespielt werden können. Mit
dieser Änderung schaffen wir die formalen Voraussetzungen,
dass in diesem Fall dennoch Vertreter aller Landesverbände
am DFB-Pokal der Spielzeit 2020/2021 teilnehmen können.”
Teilnahmeberechtigt
am DFB-Pokal der Frauen sind die Mannschaften der FLYERALARM
Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga, die
Aufsteiger in die 2. Frauen-Bundesliga, die Meister der fünf
Regionalligen und die Pokalsieger der 21 Landesverbände des
abgelaufenen Spieljahres 2019/2020. Ist ein Pokalsieger
seines Landesverbandes bereits gemäß dieser Vorschrift
teilnahmeberechtigt, tritt an seine Stelle die
nächstplatzierte Mannschaft im Pokalwettbewerb des
Landesverbandes; ist auch diese bereits gemäß dieser
Vorschrift teilnahmeberechtigt, kann der betreffende
Landesverband eine andere Mannschaft für den Vereinspokal
melden. Sofern ein
Landespokalwettbewerb oder die Spielrunde einer Regionalliga
der Spielzeit 2019/2020 bis zum Ablauf der Meldefrist nicht
beendet ist, können die jeweiligen Landesverbände statt des
Verbandspokalsiegers beziehungsweise Meisters der
Regionalliga in eigener Verantwortlichkeit jeweils einen
anderen Teilnehmer für Saison 2020/2021 benennen.
Wird innerhalb der Frist kein Teilnehmer benannt, so
entfällt der jeweilige Startplatz ersatzlos. Sollte keine
ausreichende Anzahl an Vereinen benannt werden, so dass sich
insgesamt nicht mehr als 32 Teilnehmer ergeben, wird der
Vereinspokal der Frauen der Spielzeit 2020/2021 in nur vier
Runden ausgetragen.
Hannelore Ratzeburg, DFB-Vizepräsidentin für Frauen- und
Mädchenfußball, sagt: “Angesichts der dynamischen Lage ist
es wichtig, dass die Vertreter und Vertreterinnen der
Landesverbände die Sicherheit haben, am Pokalwettbewerb
teilnehmen zu können. Dies ist durch die vorliegende
Anpassung der Teilnahmeberechtigung gewährleistet.”
Saisonabbruch der Junioren-Wettbewerbe
Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat am heutigen Montag
den Abbruch der Saison 2019/2020 der Junioren-Wettbewerbe
beschlossen. Sowohl die drei Staffeln der
A-Junioren-Bundesliga als auch die drei Staffeln der
B-Junioren-Bundesliga sowie der DFB-Pokal der Junioren
werden nicht fortgesetzt. Damit folgten die Delegierten dem
Antrag des DFB-Jugendausschusses und der Stellungnahme des
DFB-Bundesjugendtages.
Der DFB hatte Anfang Mai ein Meinungsbild von den 53
beteiligten Vereinen eingeholt. Dabei sprachen sich 50
Vereine für einen Saisonabbruch aus, ein Verein votierte für
eine Fortführung, zwei Vereine enthielten sich der Stimme.
Auch Videokonferenzen mit Vereinsvertretern und eine enge
Abstimmung mit dem DFB-Jugendausschuss waren Teil des
gemeinsamen Prozesses.
Ronny Zimmermann,
DFB-Vizepräsident Jugendfußball, sagt: “Da die aktuellen
Verfügungslagen eine Beendigung des Wettbewerbs bis 30. Juni
2020 nicht realistisch erscheinen lassen und wir auch im
Sinne des eingeholten Meinungsbildes handeln möchten, ist
der Saisonabbruch folgerichtig. Der Austausch mit allen
beteiligten Vereinen war vorbildlich. Über alle sechs
Staffeln hinweg herrschten ein hohes
Verantwortungsbewusstsein und eine große
Lösungsbereitschaft. Diesen gemeinsamen Weg werden wir
fortsetzen. Die Vereine haben nun Planungssicherheit und wir
werden die Weichen für die Saison 2020/2021 stellen. Wir
alle wünschen uns, dass unsere jungen Fußballer zur neuen
Spielzeit wieder auf den Rasen zurückkehren können.”
Die Saison 2019/2020
wird in den betroffenen Junioren-Wettbewerben auf
Bundesebene wie folgt gewertet: Die Wertung der insgesamt
sechs Staffeln der A- und B-Junioren-Bundesliga erfolgt auf
Basis der aktuellen Tabelle beziehungsweise – sollten nicht
alle Vereine dieselbe Anzahl an Spielen absolviert haben –
unter Anwendung der Quotientenregel (Punkteschnitt pro
absolviertem Spiel). Es gibt keinen Deutschen Meister.
Gekürt werden lediglich Staffelmeister gemäß der o.g.
Wertung. Es gibt keine Absteiger aus den
Junioren-Bundesligen.
Es gibt
Aufsteiger in die Junioren-Bundesligen.
Es gibt keinen Sieger im DFB-Pokal der Junioren. Die
Benennung der Aufsteiger erfolgt durch die jeweiligen
Spielklassenträger in eigener Zuständigkeit. Der
DFB-Jugendausschuss kann eine Ausschlussfrist für die
Benennung setzen. Die A- und B-Junioren-Bundesligen der
Saison 2020/2021 können grundsätzlich jeweils mit bis zu 17
Teilnehmern aus dem Bereich der Staffel West sowie mit bis
zu 18 Teilnehmern aus dem Bereich der Staffeln Nord/Nordost
und Süd/Südwest gespielt werden.
Der DFB-Vorstand wird
ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse notwendigen
Änderungen in den Ordnungen des DFB – insbesondere der
DFB-Spielordnung und der DFB-Jugendordnung – zu beschließen.
Dies umfasst vor allem die Beschlussfassung über das
künftige Spielklassenformat sowie über Regelungen zu einem
vermehrten Abstieg zur Reduzierung der Teilnehmer der
Junioren-Bundesligen auf die ursprüngliche Zahl von 14
Vereinen je Staffel. Hiermit wird sich der DFB in den
kommenden Wochen intensiv auseinandersetzen, am gemeinsamen
Dialog festhalten und in diesem Kontext die
Junioren-Wettbewerbe der Saison 2020/2021 bestmöglich
vorbereiten.
|