

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -
Teilplan�Ruhrgebiet West�
Beschlussentwurf
1. Zur Einhaltung der Grenzwerte f�r Feinstaub und Stickstoffdioxid wird
ein Ruhrgebiet umfassender Ansatz zur Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet
begr��t.
2. Der Stellungnahme zum Ma�nahmenkatalog der Bezirksregierung wird
zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die stadt�bergreifenden Ma�nahmen mit
den Ruhrgebietsst�dten abzustimmen und umzusetzen.
4. Die Einf�hrung einer Umweltzone mit einer gr��eren Gebietsabgrenzung,
die alle belasteten Hauptverkehrsstra�en einschlie�t, wird als Baustein
eines Ma�nahmenb�ndels bef�rwortet.
5. Die Bezirksregierung D�sseldorf wird aufgefordert, weitere Ma�nahmen
gegen�ber den Hauptemittenten aus dem Bereich Industrie/Gewerbe im
Luftreinhalteplan aufzunehmen.
6. Die Bezirksregierung D�sseldorf wird aufgefordert, die Belange der
Luftreinhaltung auf der Planungsebene (z. B. neuer Kohlekraftwerke,
M�liverbrennungsanlagen oder Zementwerke) zu ber�cksichtigen.
7. Der Entwicklung und Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes f�r die
Innenstadt wird zugestimmt.
Problembeschreibung / Begr�ndung
Die Luftreinhaltung ist seit Inkrafttreten von Grenzwerten f�r Feinstaub
(PM1O) in 2005 ein wichtiges Thema geworden. Die rechtlichen Vorgaben
und das Instrument der Ma�nahmenpl�ne nach EU-Vorgabe zur Verbesserung
der Luftqualit�t in Duisburg wurden ausf�hrlich in den DS 6238, DS
04-0318/2 � DS 04-0318/2, DS 04-0318/3, DS 06-2234 dargestellt. Im Rat
der Stadt wurde am 26.04.07 einstimmig die Einf�hrung einer regionalen
Umweitzone mit Verkehrsbeschr�nkungen f�r Fahrzeuge mit hohem
Schadstoffaussto� als eine von zahlreichen Ma�nahmen bef�rwortet (DS
07-0576).
Seit dem 21.4.2008 liegt der Luftreinhalteplanentwurf (208 Seiten)
Ruhrgebiet- Teilplan �Ruhrgebiet West� zur Offentlichkeitsbeteiligung in
den Bezirks�mtern aus. Die Einwendungsfrist endet am 3.6.2008. Das
Inkrafttreten des Luftreinhalteplans mit seinen 107 Ma�nahmenvorschl�gen
soll am 01 .07.2008 erfolgen.
Im Weiteren werden die f�r Duisburg wesentlichen Aspekte aus dem
Planentwurf dargestellt.
Gesetzliche Verpflichtung zur Luftreinhalteplanung
Rechtsgrundlage f�r die Aufstellung des Luftreinhalteplans sind die � 40
und 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BI mSchG). Danach m�ssen die
zust�ndigen Beh�rden einen Luftreinhalteplan aufstellen, wenn die
lmmissionsgrenzwerte (22. BlmSchV - Verordnung �ber Immissionswerte f�r
Schadstoffe in der Luft �) einschlie�lich festgelegter Toleranzmargen
�berschritten werden. Die im Luftreinhalteplan festgelegten Ma�nahmen
m�ssen geeignet sein, die Luftverunreinigungen dauerhaft zu vermindern,
um den Anforderungen der 22. BImSchV zu entsprechen.
Luftbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid
Die Luftmessstationen im Ruhrgebiet und Berechnungen (Ampelkarte) des
Landesamts f�r
Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zeigten,
dass die
Grenzwerte f�r PM1O und NO in den Jahren 2004 bis 2007 in unzul�ssigem
Umfang
�berschritten wurden. In Duisburg sind gem�� Ampelkarte
Stra�enabschnitte mit einer
Gesamtl�nge von 16 km von Grenzwert�berschreitungen f�r Stickstoffdioxid
(40 ig/m g�ltig
ab 2010) und von 57 km mit erh�hten Feinstaubbelastungen betroffen.
Dar�ber hinaus wiesen Immissionsmessungen im Auftrag der Stadt zur
Ermittlung der
Feinstaubbelastung (PM1O) an einer verkehrsbelasteten Station
(Asterlager Stra�e) in
Duisburg-Rheinhausen ebenfalls auf Grenzwert�berschreitungen hin.
Gebietsabgrenzung
Als zust�ndige Beh�rde hat die Bezirksregierung D�sseldorf die
Verpflichtung, den
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet West zur Reduzierung der Feinstaub- und
Stickstoffdioxidbelastung aufzustellen.
Die Grenze des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet-Teilplan West- umfasst die
administrativen
Grenzen der St�dte
> Duisburg (232,82 km 497 000 Einwohner),
> Oberhausen (77,04 km 218 000 Einwohner),
> M�lheim an der Ruhr (92 km 169 000 Einwohner) und
Essen (210 km 583 000 Einwohner)
mit einer Gesamtfl�che von 612 km und 1 467 000 Einwohnern.
Die Fl�che der Umweltzonen im Ruhrgebiet umfasst ca. 225 km Auf dem
Stadtgebiet von
Duisburg sind ca 50 km von der Umweitzonenregelung betroffen.
Die Grenzen der geplanten Umweitzone f�r Duisburg und das Ruhrgebiet
sind in den
Abbildungen 1 und 2 (Anhang 1) dargestellt.
Zeitgleich wurden andere Teilpl�ne f�r das Ruhrgebiet aufgestellt
(Ruhrgebiet Nord durch die Bezirksregierung M�nster, Ruhrgebiet Ost
durch die Bezirksregierung Arnsberg).
U rsachenanalyse
Die Emissionen der untersuchten Emittentengruppen werden in der
folgenden Tabelle f�r
Duisburg dargestellt.

* Bezugsjahre �Verkehr� f�r Stra�e 2006, Schiff 2000, Schiene 2006.
Als wesentliche Quelle der Emissionen ist die Industrie gefolgt vom
Verkehrsbereich zu erkennen. Da der Schadstoffaussto� in
unterschiedlichen H�hen erfolgt, kann hieraus nicht direkt auf den
Anteil an der Immissionssituation geschlossen werden. Regionale und
�berregionale Quellen tragen ebenfalls zur Immissionsbelastung bei.
lmmissionsseitig liegen die Ursachen f�r die erh�hte
Feinstaubkonzentration einerseits in der hohen regionalen
Hintergrundbelastung (33% bis 75%) und in Duisburg andererseits durch
den hohen Industrieanteil (47% bis 56%) begr�ndet. Der lokale Verkehr
ist mit max. 10% Anteil mitverantwortlich f�r die Immissionsbelastung
durch PM1 0.
Die Stickstoffdioxidbelastung wird mit einem Anteil von 28% bis 46%
ebenfalls durch den
regionalen Hintergrund gepr�gt. Der lokale Kfz-Verkehr in Duisburg
verursacht jedoch einen
Beitrag von 10% bis 37%. Die Industrie tr�gt 9% bis 24% zur
Gesamtbelastung durch
Stickstoffdioxid bei. Der Schiffsverkehr verursacht lokal bis zu 25% der
N0
Auswirkungen der Luftbelastung auf die Bev�lkerung / Betroffenheit
Wissenschaftliche Untersuchungen weisen auf deutliche Zusammenh�nge
zwischen kurzen Episoden mit hoher Feinstaubexposition und Auswirkungen
auf die Sterblichkeit und Erkrankungsrate hin. Eine aktuelle Studie im
Ruhrgebiet konnte zeigen, dass Menschen, die n�her an einer
Hauptverkehrsstra�e wohnen, eine st�rkere Verkalkung der Herzkranzgef��e
aufweisen (Heinz Nixdorf Recall Studie an �ber 4 800 Einwohnern).
In Duisburg sind Stra�enabschnitte mit einer Gesamtl�nge von ca. 57 km
von erh�hten
Feinstaubkonzentrationen betroffen (Hauptverkehrsstra�en gem��
Ampelkarte). An diesen
Stra�en wohnen rund 48 000 Menschen.
Durch das Reizgas NO nehmen Atemwegserkrankungen und
Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu. In Duisburg leben ca. 16 700 Menschen an
Hauptverkehrsstra�en mit erh�hter Stickstoffdioxidbelastung.
Nach Bezirken sortiert, ergeben sich folgende, von
Grenzwert�berschreitungen betroffene Einwohnerzahlen (auf der Grundlage
der Ampelkarten von 2006).
Tabelle 2: Anzahl der von Grenzwert�berschreitungen Betroffenen in
Duisburger Bezirken und Ortsteilen.
Im Bezirk Mitte ist die Anzahl der Betroffenen am h�chsten. Rund 15 200
Menschen wohnen hier an Stra�en mit erh�hten Feinstaubbelastungen. F�r
NO sind dies ca. 5 100 Betroffene.
Ma�nahmen zur Luftreinhaltung
Im Luftreinhalteplan erfolgt die Ma�nahmendarstellung nach Raumbezug
gegliedert:
regional wirkende Ma�nahmen in allen drei Teilpl�nen des Ruhrgebiets
> st�dte�bergreifende Ma�nahmen im Teilplan West (Duisburg, M�lheim,
Essen, Oberhausen) und
stadtbezogene Ma�nahmen mit zeitlicher Staffelung.
Der Ma�nahmenkatalog umfasst ca. 107 Ma�nahmen im Teilplan Ruhrgebiet
West. Im wesentlichen sind verkehrliche Ma�nahmen enthalten,
insbesondere die Einrichtung von Umweitzonen sowie verkehrliche
Einzelma�nahmen an weiteren Belastungsschwerpunkten. Erg�nzt werden sie
durch industriell wirkende, verkehrs- und st�dteplanerische Ma�nahmen.
Au�erdem werden Ma�nahmen der Erneuerung von Fahrzeugflotten der
�ffentlichen Hand und des �ffentlichen Personennahverkehrs aufgef�hrt.
Industrie
Die Verringerung industriell bedingter Emissionen ist in der Stadt
Duisburg von gro�er
Bedeutung. Die Industrie in Duisburg emittiert fast 7 000 tla an
Feinstaub. Die
Luftreinhaltepl�ne f�r Duisburg-Nord (2004, 2005) und der Aktionsplan
Duisburg-Nord (2005) treten au�er Kraft. Die dort genannten Ma�nahmen
wurden fristgerecht bis Ende 2007 von TKS umgesetzt. Die verkehrlichen
Ma�nahmen (LKW-Durchfahrverbot mit Ausnahme des 26.05.2008
Lieferverkehrs) im Umfeld des H�ttenwerks bleiben bestehen. Die
Inbetriebnahme des neuen Hochofens 8 und die �berf�hrung des Hochofens 4
in die Zustelireserve f�hrt zu einer deutlichen Verringerung der PM1
0-Emissionen.
Die Untere Immissionsschutzbeh�rde der Stadt Duisburg wird bis Ende 2008
alle Anordnungen zur Altanlagensanierung in ihrem Zust�ndigkeitsbereich
umsetzen.
Der Sonderluftreinhalteplan Duisburg bleibt jedoch weiterhin in Kraft,
da neben PM1O und N02 auch weitere Schadstoffe betrachtet werden.
Hausbrand/Klein gewerbe
Hierzu z�hlen Ma�nahmen, B�rgerinformation �ber energetische
Geb�udesanierungskonzepte und F�rderm�glichkeiten (Klimatisch), die
energetische
Geb�udesanierungen f�rdern, aber auch das Energiesparprojekt an
Duisburger Schulen
(ESPADU).
Ferner wird ein verst�rkter Anschluss von Wohngebieten an das
Fernheiznetz und eine
verst�rkte Dach- und Fassadenbegr�nung vorgeschlagen.
Verkehr
Die Stadt Duisburg soll bis zum 31.12.2008 Ma�nahmen zur Verstetigung
der Verkehrs, Geschwindigkeitsbegrenzung, LKW-Durchfahrverbote und die
Einrichtung von Ladezonen f�r den Lieferverkehr pr�fen.
Verkehrsienkende und andere Ma�nahmen in der Innenstadt sind in der DS
08-0553 ausf�hrlich beschrieben.
Der Bau der Osttangente (Fertigstellung in 2008) und der L473n wird eine
Entlastung der Wohngebiete in Rheinhausen durch LKW-Verkehr bewirken.
Voraussichtlich bis Mitte September 2007 soll ein dynamisches
Parkleitsystem ( PLS ) in der Innenstadt fertig gestellt sein. Das PLS
reduziert den Parksuchverkehr und leitet den Pkw � Verkehr zielgerichtet
in die Innenstadt � Parkh�user. Eine Reduzierung von Fahrwegen und Staus
wird erwartet.
Die bereits umgesetzten Ma�nahmen zur Verringerung der durchfahrenden
Verkehre � weder Ziel noch Quelle in Duisburg � zeigen Wirkung. So
konnte der Anteil des gesamten Verkehrsaufkommens auf Stadtstra�en von
43,1 % im Jahr 1991 auf 34,8 % im Jahr 2007
(Quelle: Verkehrsentwicklung in Duisburg � Riegelz�hlungen � vom
15.04.2008 ) verringert werden.
Im Bereich des OPNV�s sind neben der Beschaffung von schadstoffarmen
Neufahrzeugen durch die Verkehrsbetriebe, Optimierung des
Parkraummanagements (P + R � Pl�tze), Verbesserung des Angebotes der
Verkehrsbetriebe (z.B. kostenlose Fahrradmitnahme), Optimierung der
Taktzeiten des OPNV, Erh�hung der Fahrgeschwindigkeiten des OPNV,
Vorrangschaltung f�r den OPNV (Lichtzeichenanlage), Einrichtung eigener
Fahrstreifen f�r den OPNV im Planentwurf angef�hrt.
Umweltzone
In allen Teilpl�nen des LRP ist die Einrichtung von Umweltzonen ab dem
01.10.2008
vorgesehen. Innerhalb der Umweltzone besteht ein Verkehrsverbot f�r
Fahrzeuge der
Schadstoffgruppe 1. Ausf�hrliche Informationen zur Fahrzeugeinstufung
sind in der DS 07- 0576 und auf den Internetseiten der Stadt Duisburg
dargestellt. Die r�umliche Ausdehnung der Umweltzone muss einen engen
Bezug zu den Grenzwert�berschreitungen der Luftschadstoffe haben. Auf
der Basis der Ampelkarten wurde der Bezirksregierung eine Abgrenzung der
Umweltzone f�r das Stadtgebiet von Duisburg vorgeschlagen. Dieser
Vorschlag wurde am 23.01 .08 in Abstimmung mit dem Landesamt f�r Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz angenommen. Die urspr�ngliche Planung
umfasste ein Gebiet von 124km auf dem Stadt-gebiet von Duisburg. Ferner
waren keine Korridore zwischen den St�dten vorgesehen.
Nach Ressortabstimmung zwischen dem Umwelt-, Verkehrs- und
Wirtschaftsministerium NRW wurde die Ausdehnung der Umweltzone(n)
Ruhrgebiet deutlich verringert und in acht isolierte Zonen gegliedert.
Die vom Landeskabinett beschlossene Umweltzonen-Regelung weist eine
Gesamtfl�che von ca. 225 km auf. Die Umweltzone auf dem Stadtgebiet
Duisburg wurde auf eine Fl�che von ca. 50 km verkleinert. In Rheinhausen
wurde auf eine Umweltzonenregelung trotz belasteter Bereiche verzichtet.
Ferner wurden gr��ere Industrie- und Gewerbebereiche an Rhein/Ruhr von
der Umweltzonenregelung ausgenommen.
Die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung der Umweltzonen im
Ruhrgebiet erfolgt nach den gleichen Kriterien. Dieses betrifft
insbesondere Ausnahmen von Fahrverboten.
Betroftenheit der Kraftfahrzeuge
Die Kfz-Bestandsdaten vom 01 .01 .2007 zeigen, dass im westlichen
Ruhrgebiet 5% der Pkw und 30 % der Nutzfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1
gem�� Kennzeichnungsverordnung zugeordnet werden. In Duisburg sind 12
000 Pkw und 3 900 Lkw im Januar 2007 der SG 1 zugeordnet. Vor dem
Hintergrund, dass die Fahrverbote f�r Bewohner und Gewerbebetriebe
innerhalb der Umweltzone erst zum 30.09.2009 gelten sowie umfangreiche
Ausnahmeregelungen vorgesehen sind (z. B. Kfz, die zur Wahrnehmung
�berwiegender und unaufschiebbarer Interessen Einzelner erforderlich
sind), wird mit Antr�gen auf Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen in
einer Gr��enordnung von 15 000 und mehr gerechnet.
Ausnahmeregelungen
Grunds�tzlich bestehen bundesweit nach der 35. BImSchV
(Kennzeichnungsverordnung) Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen f�r
mobile Maschinen und Ger�te, Arbeitsmaschinen, land- und
forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreir�drige Kraftfahrzeuge,
Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung, Kraftfahrzeuge mit denen
Personen fahren oder gefahren werden, die die Merkzeichen �aG, H oder
BI� in ihrem Behindertenausweis haben, Oldtimer mit H � oder 07er
Kennzeichen und Fahrzeuge mit Sonderrechten nach � 35 StVO. Dieses sind
z. B. M�llabfuhr, Messfahrzeuge der Regulierungsbeh�rde f�r
Telekommunikation und Post, Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und
Katastrophenschutz, Zoll.
Ferner sind auf Antrag weitere Ausnahmebewilligungen m�glich.
Vorraussetzung ist, dass ein �ffentliches Interesse vorliegt, z. B. zur
Versorgung der Bev�lkerung mit lebensnotwendigen G�tern und
Dienstleistungen oder �berwiegende und unaufschiebbare Interessen
Einzelner eine Ausnahme erfordern, z. B. zur Aufrechterhaltung von
Fertigungs und Produktionsprozessen. Auf Antrag k�nnen somit Ausnahmen
f�r Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, von
Altenheimen, Krankenh�usern und �hnlichen �ffentlichen Einrichtungen,
von Wochenm�rkten, aber auch zum Erhalt und zur Reparatur
betriebsnotwendiger technischer Anlagen, zur Behebung von Geb�udesch�den
einschlie�lich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektrosch�den
sowie f�r soziale und pflegerische Hilfsdienste in Anspruch genommen
werden. Soziale Aspekte und der besondere Lebensumstand werden bei der
Ausnahmeregelung nicht gesondert ber�cksichtigt.
�bergangsregelungen Innerhalb der Umweltzone erhalten Kfz-Halterinnen
und �Halter mit Hauptwohnsitz eine Bewohner-Ausnahmeregelung bis zum
30.09.2009.
Gewerbebetriebe mit Gesch�ftssitz in der Umweltzone erhalten eine
Gewerbe Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09.2009.
Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweis erhalten durch Allgemeinverf�gung
eine Ausnahme bis zum 31.12.2010.
Im �ffentlichen Interesse eingesetzte Busse k�nnen bis zum 31.12.2010
von der Umweltzonenregelung befreit werden.
Konkrete Ausf�hrungsvorschriften f�r die Ausnahmeregelungen sind vom
MUNLV angek�ndigt worden.
Beschilderung
Unter der Voraussetzung, dass der Kostentr�ger die jeweilige
Genehmigungsbeh�rde ist und die Stadt Duisburg somit nicht von den
Kosten f�r die Autobahnbeschilderung betroffen ist, entstehen der Stadt
Duisburg f�r das Aufstellen der zur Beschilderung der Umweltzone
notwendigen Verkehrszeichen an ca. 310 Standorten Gesamtkosten in H�he
von ca. 57 000 Euro. Die Angaben beziehen sich auf den Bereich der
Umweltzone in ihrer derzeitigen Grenze.
Prognose zur Ver�nderung der Luftschadstoffbelastung
Im Jahr 2010 werden ohne zus�tzliche Ma�nahmen weiterhin
Grenzwert�berschreitungen f�r NO und PM1O zu erwarten sein.
Die meisten Ma�nahmen aus dem Luftreinhalteplanentwurf sind nicht in
ihrer Wirkung quantifzierbar und wurden bereits im Vorfeld der
Erstellung des vorliegenden Luftreinhalteplans umgesetzt bzw.
eingeleitet.
Die Umweltzone ist ein wirksames Instrument zur Senkung der
Gesamtimmissionen im Stadtgebiet. Ihre Wirkung ist jedoch ganz
wesentlich von der Fl�che abh�ngig, in der Fahrverbote gelten. F�r
Feinstaub wird eine Abnahme von ca. 1-2 ig/m und eine zus�tzliche
Reduzierung um drei bis sechs Uberschreitungstage erwartet.
Verkehrsbedingte Stickoxide werden durch die Einrichtung der Umweltzone
um 3-4 g/m abnehmen.
In den n�chsten Jahren erfolgt eine intensive Uberpr�fung der Ma�nahmen
auf ihre Wirkung. Sollte die Evaluation in 2010 belegen, dass die
Wirkung der Ma�nahmen nicht ausreichen, erfolgt eine Ver�nderung der
Umweltzonenregelung in 2011, d. h. eine m�gliche Ausweitung der
Fahrzeugbeschr�nkungen und des Umweltzonengebietes.
Alternative zur Umweitzone
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom September 2007
deutlich gemacht, dass Anwohner stark belasteter Stra�en ein individuell
einklagbares Recht auf saubere Luft haben. Bleibt die Stadt Duisburg
unt�tig, k�nnte sie auf juristischem Wege dazu gezwungen werden, durch
Einzelma�nahmen an den jeweils betroffenen Orten die Feinstaubbelastung
zu senken. Allein in Duisburg sind �ber 200 Stra�enabschnitte von
Grenzwert�berschreitungen betroffen.
Sollte die Umweltzone nicht realisiert werden, m�sste im Extremfall eine
punktuelle Sperrung oder Umleitung nach der anderen verh�ngt werden.
Durch den zwangsl�ufigen Ausweichverkehr w�rde das Problem nur verlagert
werden. Fahrverbote lassen sich meist nicht umsetzen, da die Verkehre
keine Alternativrouten au�erhalb von Wohngebieten zur Verf�gung stehen.
Nur langfristig k�nnen Umgehungsstra�en gebaut und sp�rbare
Verbesserungen des Modal Splits zugunsten umweltfreundlicher
Verkehrsmittel zur Minderung verkehrsbedingter Schadstoffe beitragen.
Die erste Klage von einem B�rger gegen die Stadt Herne ist vor dem
Verwaltungsgericht anh�ngig. Grunds�tzlich besteht ein Handlungsdruck
f�r die Kommune. Hierbei ist aber zu ber�cksichtigen, dass die Kommune
die Umweltzonenregelung mit Fahrverboten nicht als planungsabh�ngige
Ma�nahme umsetzen kann. Die Umweltzone kann nur �ber einen
Luftreinhalteplan in Kraft treten. Folglich k�nnen nur
verkehrsbeschr�nkende und lenkende Ma�nahmen von der �rtlichen
Stra�enverkehrsbeh�rde angeordnet werden. Diese Ma�nahmen sind
grunds�tzlich gegen alle Kraftfahrzeuge und/oder Lkw unabh�ngig vom
Abgasverhalten gerichtet.
Bewertung des Luftreinhalteplanentwurfs
Zur Einhaltung der Grenzwerte f�r Feinstaub und Stickstoffdioxid wird
ein �berregionaler Ansatz zur Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet
grunds�tzlich begr��t.
Aus diesem Grund ist das Instrument Umweltzone mit einer zeitnahen,
einheitlichen Umsetzung besonders geeignet und sinnvoll. Eine
gro�fl�chige Umweltzone sch�tzt mehr Menschen vor gesundheitssch�dlichen
Abgasen und verhindert Verkehrsverlagerungen.
Der aktuelle Vorschlag zur Gebietsabgrenzung der Umweltzone auf dem
Stadtgebiet von Duisburg und im gesamten Ruhrgebiet (acht kleine
Umweitzonen) wird kritisch betrachtet, da es Korridore zwischen den
St�dten gibt und somit gro�r�umige Umfahrungen erm�glicht werden. Ferner
wird beanstandet, dass nicht alle Belastungspunkte auf dem Stadtgebiet
von Duisburg in der verkleinerten Umweltzone liegen. Hier ist
insbesondere der Randbereich der Umweltzone mit belasteten Stra�en (z.
B. Ehinger Stra�e) anzuf�hren. Im Bezirk Homberg und Rheinhausen ist
eine Umweltzonenregelung nicht vorgesehen. Die S�d- und Osttangente
reichen nicht aus, um auch Belastungsschwerpunkte (z. B. Asterlager
Stra�e) durch andere verkehrliche Ma�nahmen zu entlasten. Vor diesem
Hintergrund ist aus fachlicher Sicht eine gr��ere Umweltzone auf dem
Stadtgebiet von Duisburg geboten.
Die Umweltzone bezieht mit der Duisburger Innenstadt das Hauptzentrum
der Stadt ein, f�r das erhebliche Anstrengungen unternommen wurden und
werden, um hier wesentliche Steigerungen der Zentralit�t Duisburgs zu
erzielen.
Die Einbeziehung bedeutet einen klaren Wettbewerbsnachteil zu nicht
integrierten Lagen auf der gr�nen Wiese in den Nachbarst�dten, die nicht
innerhalb der Umweltzone liegen. Investitionen zur
Zentralit�tssteigerung wie z.B. die Errichtung des Citypalais und des
Forums werden geschw�cht, wenn diese Angebote nicht oder nur erschwert
von Besuchern au�erhalb der Umweitzone (z.B. aus Nachbarkommunen und
-l�ndern) genutzt werden k�nnen.
Mit dem Masterplan von Lord Norman Foster, der neben einer
stadt�kologisch und Iufthygienisch gebotenen wesentlichen Erh�hung der
Gr�n- und Freifl�chenanteile auch die deutliche Ver�nderung des Modal
Split zugunsten des Rad- und Fu�verkehrs postuliert, wurde eine klare
Richtungsentscheidung zur Reduzierung der Luftstadtstoffbelastung in der
Duisburger Innenstadt getroffen. Hierauf aufbauend werden ein
dynamisches Parkleitsystem, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept und
verkehrslenkende Ma�nahmen die innerst�dtische Wohnquartiere von
�bergeordnetem Wirtschaftsverkehr entlasten. Gleichzeitig erfolgt eine
kontinuierliche Steigerung der Attraktivit�t f�r den Rad- und
Fu�g�ngerverkehr durch entsprechende st�rkere Ber�cksichtigung bei Aus-
und Neubauma�nahmen im �ffentlichen Raum (z.B. Landfermann-/ K�hnen- /
Gutenbergstra�e � teilweise Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone und
Streckengeschwindigkeit von 30 km/h sowie Bau von Radwegen).
Aufgrund der vorgenannten geplanten und teilweise bereits durchgef�hrten
Ma�nahmen ist Duisburg gut aufgestellt, um die Luftqualit�t an den �Hot
Spots� zu verbessern. Auch um Wettbewerbsverzerrung gegen�ber
benachbarten st�dtebaulich nicht integrierten Zentren zu vermeiden, ist
die Ausweisung einer gro�en Umweltzone f�r das gesamte Ruhrgebiet
sinnvoll.
Der Ma�nahmenteil des Luftreinhalteplans ist sehr stark auf
verkehrsbezogene und kommunale Ma�nahmen ausgerichtet. Aus der
Emittentenstruktur und Verursacheranalyse wird deutlich, dass in
Duisburg der industrielle Beitrag �berragend ist. Hierbei steht die
Stahlindustrie als Hauptverursacher mit deutlichem Abstand fest.
Dieser Tatbestand findet keine auch nur ann�hernd ad�quate Umsetzung in
Ma�nahmen f�r Industrie und Gewerbe. Eine deutliche Ausweitung des
Ma�nahmenteils f�r den industriellen Bereich ist notwendig. Um eine
messbare Verbesserung der lmmissionssituation zu erreichen, helfen nur
Ma�nahmen, die die Minderung der Emissionen an diesen Quellen zum Ziel
haben. Aus diesem Grund wird eine fristgerechte Umsetzung der
Altanlagensanierung gefordert. Ferner sollte eine Ubertragung der von
der Firma TKS umgesetzten Ma�nahmen aus den bestehenden
Luftreinhaltepl�nen und dem Aktionsplan auf andere Industriegebiete
erfolgen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Ma�nahme
lmmissionsschutzwall in Duisburg-Bruckhausen nicht mehr aufgef�hrt wird,
obwohl sie im Luftreinhalteplan Duisburg-Nord als geeignete Ma�nahme
genannt wurde.
Die Verwaltung hat im Rahmen eines Hearings am 14.05.08 �ber 30
Vertreter von lnteressensgruppen aus den Bereichen Wirtschaft, Handel,
Handwerk, B�rgerinitiativen, Umweltverb�nden und auch der parit�tischen
Wohlfahrtsverb�nde �ber die Ma�nahmen des Luftreinhalteplans informiert
und um eine Bewertung gebeten.
Es wurde besonders die Umweltzone kritisiert, da die Fahrverbote die
klein- und mittelst�ndischen Betriebe zus�tzlich belasten und vielfach
eine Nachr�stung von �lteren Fahrzeugen nicht m�glich ist. Der
Einzelhandel bef�rchtet einen Wettbewerbsnachteil f�r die Standorte
innerhalb der Umweltzone. Den Umweltverb�nden ist die Abgrenzung der
Umweltzone zu klein und der Ausnahmekatalog zu umfangreich und dehnbar.
Ferner wurde allgemein kritisiert, dass im Bereich der Industrie als
Hauptverursacher der Luftbelastung keine dem Verursacherbeitrag
angemessene Ma�nahmenplanung erfolgte. Hinsichtlich der F�rderung des
OPNV wurde vielfach die fehlende finanzielle Unterst�tzung kritisiert.
Die parit�tische Wohlfahrtsverb�nde waren nicht vertreten und haben
keine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Umweltzone abgegeben.
Weiteres Vorgehen
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird die Stellungnahme zum
Luftreinhalteplan der Bezirksregierung D�sseldorf �bermittelt. Die
planaufstellende Bezirksregierung entscheidet �ber die Anregungen und
Bedenkungen zum Luftreinhalteplanentwurf und wird diese ggf. im
verbindlichen Luftreinhalteplan aufnehmen. Am 1.7.08 soll der Plan in
Kraft treten.
Falls die Gebietsabgrenzung der Umweitzone gem�� Planentwurf bestehen
bleibt, werden die erforderlichen Ma�nahmen zur Umsetzung von der
Verwaltung eingeleitet. Hierzu geh�ren u. a. die Beschilderung, aber
auch eine weitergehende Abstimmung bez�glich der Ausnahmegenehmigungen
(Kriterienkatalog) mit dem MUNLV und den betroffenen St�dten. Ferner
sind planunabh�ngige Ma�nahmen au�erhalb der Umweltzone an
Belastungsschwerpunkten (z.B. in Rheinhausen) von der Stadt Duisburg zu
pr�fen.
Weiterhin muss sichergestellt werden, dass ausreichend Personal (ca. 8
Vollzeitstellen) f�r die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur
Verf�gung steht.
Die Information der Bev�lkerung �ber die zu erwartenden Regelungen der
Umweltzonen im Ruhrgebiet erfolgt in Zusammenarbeit mit dem MUNLV. Alle
Medien sollen mit umfassenden Informationen bedient werden. Der Rahmen
der regionalen Offentlichkeitsarbeit wird vom MUNLV erarbeitet. Hierzu
z�hlt auch eine mehrsprachige Information der benachbarten L�nder �ber
die Umweltzonenregelung im Ruhrgebiet. |