Politik in Duisburg  Sitzungen Rat der Stadt
Bezirksvertretungen - Aussch�sse  2008

 

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan "Ruhrgebiet West" 

 

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan�Ruhrgebiet West�
Beschlussentwurf
1. Zur Einhaltung der Grenzwerte f�r Feinstaub und Stickstoffdioxid wird ein Ruhrgebiet umfassender Ansatz zur Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet begr��t.
2. Der Stellungnahme zum Ma�nahmenkatalog der Bezirksregierung wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die stadt�bergreifenden Ma�nahmen mit den Ruhrgebietsst�dten abzustimmen und umzusetzen.
4. Die Einf�hrung einer Umweltzone mit einer gr��eren Gebietsabgrenzung, die alle belasteten Hauptverkehrsstra�en einschlie�t, wird als Baustein eines Ma�nahmenb�ndels bef�rwortet.
5. Die Bezirksregierung D�sseldorf wird aufgefordert, weitere Ma�nahmen gegen�ber den Hauptemittenten aus dem Bereich Industrie/Gewerbe im Luftreinhalteplan aufzunehmen.
6. Die Bezirksregierung D�sseldorf wird aufgefordert, die Belange der Luftreinhaltung auf der Planungsebene (z. B. neuer Kohlekraftwerke, M�liverbrennungsanlagen oder Zementwerke) zu ber�cksichtigen.
7. Der Entwicklung und Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes f�r die Innenstadt wird zugestimmt.
 

Problembeschreibung / Begr�ndung
Die Luftreinhaltung ist seit Inkrafttreten von Grenzwerten f�r Feinstaub (PM1O) in 2005 ein wichtiges Thema geworden. Die rechtlichen Vorgaben und das Instrument der Ma�nahmenpl�ne nach EU-Vorgabe zur Verbesserung der Luftqualit�t in Duisburg wurden ausf�hrlich in den DS 6238, DS 04-0318/2 � DS 04-0318/2, DS 04-0318/3, DS 06-2234 dargestellt. Im Rat der Stadt wurde am 26.04.07 einstimmig die Einf�hrung einer regionalen Umweitzone mit Verkehrsbeschr�nkungen f�r Fahrzeuge mit hohem Schadstoffaussto� als eine von zahlreichen Ma�nahmen bef�rwortet (DS 07-0576).
Seit dem 21.4.2008 liegt der Luftreinhalteplanentwurf (208 Seiten) Ruhrgebiet- Teilplan �Ruhrgebiet West� zur Offentlichkeitsbeteiligung in den Bezirks�mtern aus. Die Einwendungsfrist endet am 3.6.2008. Das Inkrafttreten des Luftreinhalteplans mit seinen 107 Ma�nahmenvorschl�gen soll am 01 .07.2008 erfolgen.
Im Weiteren werden die f�r Duisburg wesentlichen Aspekte aus dem Planentwurf dargestellt.
Gesetzliche Verpflichtung zur Luftreinhalteplanung
Rechtsgrundlage f�r die Aufstellung des Luftreinhalteplans sind die � 40 und 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BI mSchG). Danach m�ssen die zust�ndigen Beh�rden einen Luftreinhalteplan aufstellen, wenn die lmmissionsgrenzwerte (22. BlmSchV - Verordnung �ber Immissionswerte f�r Schadstoffe in der Luft �) einschlie�lich festgelegter Toleranzmargen �berschritten werden. Die im Luftreinhalteplan festgelegten Ma�nahmen m�ssen geeignet sein, die Luftverunreinigungen dauerhaft zu vermindern, um den Anforderungen der 22. BImSchV zu entsprechen.
Luftbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid
Die Luftmessstationen im Ruhrgebiet und Berechnungen (Ampelkarte) des Landesamts f�r
Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zeigten, dass die
Grenzwerte f�r PM1O und NO in den Jahren 2004 bis 2007 in unzul�ssigem Umfang
�berschritten wurden. In Duisburg sind gem�� Ampelkarte Stra�enabschnitte mit einer
Gesamtl�nge von 16 km von Grenzwert�berschreitungen f�r Stickstoffdioxid (40 ig/m g�ltig
ab 2010) und von 57 km mit erh�hten Feinstaubbelastungen betroffen.
Dar�ber hinaus wiesen Immissionsmessungen im Auftrag der Stadt zur Ermittlung der
Feinstaubbelastung (PM1O) an einer verkehrsbelasteten Station (Asterlager Stra�e) in
Duisburg-Rheinhausen ebenfalls auf Grenzwert�berschreitungen hin.
Gebietsabgrenzung
Als zust�ndige Beh�rde hat die Bezirksregierung D�sseldorf die Verpflichtung, den
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet West zur Reduzierung der Feinstaub- und
Stickstoffdioxidbelastung aufzustellen.
Die Grenze des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet-Teilplan West- umfasst die administrativen
Grenzen der St�dte
> Duisburg (232,82 km 497 000 Einwohner),
> Oberhausen (77,04 km 218 000 Einwohner),
> M�lheim an der Ruhr (92 km 169 000 Einwohner) und
Essen (210 km 583 000 Einwohner)
mit einer Gesamtfl�che von 612 km und 1 467 000 Einwohnern.
Die Fl�che der Umweltzonen im Ruhrgebiet umfasst ca. 225 km Auf dem Stadtgebiet von
Duisburg sind ca 50 km von der Umweitzonenregelung betroffen.
Die Grenzen der geplanten Umweitzone f�r Duisburg und das Ruhrgebiet sind in den
Abbildungen 1 und 2 (Anhang 1) dargestellt.
Zeitgleich wurden andere Teilpl�ne f�r das Ruhrgebiet aufgestellt (Ruhrgebiet Nord durch die Bezirksregierung M�nster, Ruhrgebiet Ost durch die Bezirksregierung Arnsberg).
U rsachenanalyse
Die Emissionen der untersuchten Emittentengruppen werden in der folgenden Tabelle f�r
Duisburg dargestellt.

* Bezugsjahre �Verkehr� f�r Stra�e 2006, Schiff 2000, Schiene 2006.
Als wesentliche Quelle der Emissionen ist die Industrie gefolgt vom Verkehrsbereich zu erkennen. Da der Schadstoffaussto� in unterschiedlichen H�hen erfolgt, kann hieraus nicht direkt auf den Anteil an der Immissionssituation geschlossen werden. Regionale und �berregionale Quellen tragen ebenfalls zur Immissionsbelastung bei.
lmmissionsseitig liegen die Ursachen f�r die erh�hte Feinstaubkonzentration einerseits in der hohen regionalen Hintergrundbelastung (33% bis 75%) und in Duisburg andererseits durch den hohen Industrieanteil (47% bis 56%) begr�ndet. Der lokale Verkehr ist mit max. 10% Anteil mitverantwortlich f�r die Immissionsbelastung durch PM1 0.
Die Stickstoffdioxidbelastung wird mit einem Anteil von 28% bis 46% ebenfalls durch den
regionalen Hintergrund gepr�gt. Der lokale Kfz-Verkehr in Duisburg verursacht jedoch einen
Beitrag von 10% bis 37%. Die Industrie tr�gt 9% bis 24% zur Gesamtbelastung durch
Stickstoffdioxid bei. Der Schiffsverkehr verursacht lokal bis zu 25% der N0
Auswirkungen der Luftbelastung auf die Bev�lkerung / Betroffenheit
Wissenschaftliche Untersuchungen weisen auf deutliche Zusammenh�nge zwischen kurzen Episoden mit hoher Feinstaubexposition und Auswirkungen auf die Sterblichkeit und Erkrankungsrate hin. Eine aktuelle Studie im Ruhrgebiet konnte zeigen, dass Menschen, die n�her an einer Hauptverkehrsstra�e wohnen, eine st�rkere Verkalkung der Herzkranzgef��e aufweisen (Heinz Nixdorf Recall Studie an �ber 4 800 Einwohnern).
In Duisburg sind Stra�enabschnitte mit einer Gesamtl�nge von ca. 57 km von erh�hten
Feinstaubkonzentrationen betroffen (Hauptverkehrsstra�en gem�� Ampelkarte). An diesen
Stra�en wohnen rund 48 000 Menschen.
Durch das Reizgas NO nehmen Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu. In Duisburg leben ca. 16 700 Menschen an Hauptverkehrsstra�en mit erh�hter Stickstoffdioxidbelastung.
Nach Bezirken sortiert, ergeben sich folgende, von Grenzwert�berschreitungen betroffene Einwohnerzahlen (auf der Grundlage der Ampelkarten von 2006).
Tabelle 2: Anzahl der von Grenzwert�berschreitungen Betroffenen in Duisburger Bezirken und Ortsteilen.

Im Bezirk Mitte ist die Anzahl der Betroffenen am h�chsten. Rund 15 200 Menschen wohnen hier an Stra�en mit erh�hten Feinstaubbelastungen. F�r NO sind dies ca. 5 100 Betroffene.
Ma�nahmen zur Luftreinhaltung
Im Luftreinhalteplan erfolgt die Ma�nahmendarstellung nach Raumbezug gegliedert:
regional wirkende Ma�nahmen in allen drei Teilpl�nen des Ruhrgebiets
> st�dte�bergreifende Ma�nahmen im Teilplan West (Duisburg, M�lheim, Essen, Oberhausen) und
stadtbezogene Ma�nahmen mit zeitlicher Staffelung.
Der Ma�nahmenkatalog umfasst ca. 107 Ma�nahmen im Teilplan Ruhrgebiet West. Im wesentlichen sind verkehrliche Ma�nahmen enthalten, insbesondere die Einrichtung von Umweitzonen sowie verkehrliche Einzelma�nahmen an weiteren Belastungsschwerpunkten. Erg�nzt werden sie durch industriell wirkende, verkehrs- und st�dteplanerische Ma�nahmen. Au�erdem werden Ma�nahmen der Erneuerung von Fahrzeugflotten der �ffentlichen Hand und des �ffentlichen Personennahverkehrs aufgef�hrt.

Industrie
Die Verringerung industriell bedingter Emissionen ist in der Stadt Duisburg von gro�er
Bedeutung. Die Industrie in Duisburg emittiert fast 7 000 tla an Feinstaub. Die
Luftreinhaltepl�ne f�r Duisburg-Nord (2004, 2005) und der Aktionsplan Duisburg-Nord (2005) treten au�er Kraft. Die dort genannten Ma�nahmen wurden fristgerecht bis Ende 2007 von TKS umgesetzt. Die verkehrlichen Ma�nahmen (LKW-Durchfahrverbot mit Ausnahme des 26.05.2008
Lieferverkehrs) im Umfeld des H�ttenwerks bleiben bestehen. Die Inbetriebnahme des neuen Hochofens 8 und die �berf�hrung des Hochofens 4 in die Zustelireserve f�hrt zu einer deutlichen Verringerung der PM1 0-Emissionen.
Die Untere Immissionsschutzbeh�rde der Stadt Duisburg wird bis Ende 2008 alle Anordnungen zur Altanlagensanierung in ihrem Zust�ndigkeitsbereich umsetzen.
Der Sonderluftreinhalteplan Duisburg bleibt jedoch weiterhin in Kraft, da neben PM1O und N02 auch weitere Schadstoffe betrachtet werden.
Hausbrand/Klein gewerbe
Hierzu z�hlen Ma�nahmen, B�rgerinformation �ber energetische
Geb�udesanierungskonzepte und F�rderm�glichkeiten (Klimatisch), die energetische
Geb�udesanierungen f�rdern, aber auch das Energiesparprojekt an Duisburger Schulen
(ESPADU).
Ferner wird ein verst�rkter Anschluss von Wohngebieten an das Fernheiznetz und eine
verst�rkte Dach- und Fassadenbegr�nung vorgeschlagen.
Verkehr
Die Stadt Duisburg soll bis zum 31.12.2008 Ma�nahmen zur Verstetigung der Verkehrs, Geschwindigkeitsbegrenzung, LKW-Durchfahrverbote und die Einrichtung von Ladezonen f�r den Lieferverkehr pr�fen.
Verkehrsienkende und andere Ma�nahmen in der Innenstadt sind in der DS 08-0553 ausf�hrlich beschrieben.
Der Bau der Osttangente (Fertigstellung in 2008) und der L473n wird eine Entlastung der Wohngebiete in Rheinhausen durch LKW-Verkehr bewirken.
Voraussichtlich bis Mitte September 2007 soll ein dynamisches Parkleitsystem ( PLS ) in der Innenstadt fertig gestellt sein. Das PLS reduziert den Parksuchverkehr und leitet den Pkw � Verkehr zielgerichtet in die Innenstadt � Parkh�user. Eine Reduzierung von Fahrwegen und Staus wird erwartet.
Die bereits umgesetzten Ma�nahmen zur Verringerung der durchfahrenden Verkehre � weder Ziel noch Quelle in Duisburg � zeigen Wirkung. So konnte der Anteil des gesamten Verkehrsaufkommens auf Stadtstra�en von 43,1 % im Jahr 1991 auf 34,8 % im Jahr 2007
(Quelle: Verkehrsentwicklung in Duisburg � Riegelz�hlungen � vom 15.04.2008 ) verringert werden.
Im Bereich des OPNV�s sind neben der Beschaffung von schadstoffarmen Neufahrzeugen durch die Verkehrsbetriebe, Optimierung des Parkraummanagements (P + R � Pl�tze), Verbesserung des Angebotes der Verkehrsbetriebe (z.B. kostenlose Fahrradmitnahme), Optimierung der Taktzeiten des OPNV, Erh�hung der Fahrgeschwindigkeiten des OPNV, Vorrangschaltung f�r den OPNV (Lichtzeichenanlage), Einrichtung eigener Fahrstreifen f�r den OPNV im Planentwurf angef�hrt.
Umweltzone
In allen Teilpl�nen des LRP ist die Einrichtung von Umweltzonen ab dem 01.10.2008
vorgesehen. Innerhalb der Umweltzone besteht ein Verkehrsverbot f�r Fahrzeuge der
Schadstoffgruppe 1. Ausf�hrliche Informationen zur Fahrzeugeinstufung sind in der DS 07- 0576 und auf den Internetseiten der Stadt Duisburg dargestellt. Die r�umliche Ausdehnung der Umweltzone muss einen engen Bezug zu den Grenzwert�berschreitungen der Luftschadstoffe haben. Auf der Basis der Ampelkarten wurde der Bezirksregierung eine Abgrenzung der Umweltzone f�r das Stadtgebiet von Duisburg vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde am 23.01 .08 in Abstimmung mit dem Landesamt f�r Natur, Umwelt und Verbraucherschutz angenommen. Die urspr�ngliche Planung umfasste ein Gebiet von 124km auf dem Stadt-gebiet von Duisburg. Ferner waren keine Korridore zwischen den St�dten vorgesehen.
Nach Ressortabstimmung zwischen dem Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium NRW wurde die Ausdehnung der Umweltzone(n) Ruhrgebiet deutlich verringert und in acht isolierte Zonen gegliedert. Die vom Landeskabinett beschlossene Umweltzonen-Regelung weist eine Gesamtfl�che von ca. 225 km auf. Die Umweltzone auf dem Stadtgebiet Duisburg wurde auf eine Fl�che von ca. 50 km verkleinert. In Rheinhausen wurde auf eine Umweltzonenregelung trotz belasteter Bereiche verzichtet. Ferner wurden gr��ere Industrie- und Gewerbebereiche an Rhein/Ruhr von der Umweltzonenregelung ausgenommen.
Die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung der Umweltzonen im Ruhrgebiet erfolgt nach den gleichen Kriterien. Dieses betrifft insbesondere Ausnahmen von Fahrverboten.
Betroftenheit der Kraftfahrzeuge
Die Kfz-Bestandsdaten vom 01 .01 .2007 zeigen, dass im westlichen Ruhrgebiet 5% der Pkw und 30 % der Nutzfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 gem�� Kennzeichnungsverordnung zugeordnet werden. In Duisburg sind 12 000 Pkw und 3 900 Lkw im Januar 2007 der SG 1 zugeordnet. Vor dem Hintergrund, dass die Fahrverbote f�r Bewohner und Gewerbebetriebe innerhalb der Umweltzone erst zum 30.09.2009 gelten sowie umfangreiche Ausnahmeregelungen vorgesehen sind (z. B. Kfz, die zur Wahrnehmung �berwiegender und unaufschiebbarer Interessen Einzelner erforderlich sind), wird mit Antr�gen auf Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen in einer Gr��enordnung von 15 000 und mehr gerechnet.
Ausnahmeregelungen
Grunds�tzlich bestehen bundesweit nach der 35. BImSchV (Kennzeichnungsverordnung) Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen f�r mobile Maschinen und Ger�te, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreir�drige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung, Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die die Merkzeichen �aG, H oder BI� in ihrem Behindertenausweis haben, Oldtimer mit H � oder 07er Kennzeichen und Fahrzeuge mit Sonderrechten nach � 35 StVO. Dieses sind z. B. M�llabfuhr, Messfahrzeuge der Regulierungsbeh�rde f�r Telekommunikation und Post, Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Zoll.

Ferner sind auf Antrag weitere Ausnahmebewilligungen m�glich. Vorraussetzung ist, dass ein �ffentliches Interesse vorliegt, z. B. zur Versorgung der Bev�lkerung mit lebensnotwendigen G�tern und Dienstleistungen oder �berwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner eine Ausnahme erfordern, z. B. zur Aufrechterhaltung von Fertigungs und Produktionsprozessen. Auf Antrag k�nnen somit Ausnahmen f�r Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, von Altenheimen, Krankenh�usern und �hnlichen �ffentlichen Einrichtungen, von Wochenm�rkten, aber auch zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, zur Behebung von Geb�udesch�den einschlie�lich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektrosch�den sowie f�r soziale und pflegerische Hilfsdienste in Anspruch genommen werden. Soziale Aspekte und der besondere Lebensumstand werden bei der Ausnahmeregelung nicht gesondert ber�cksichtigt.
�bergangsregelungen Innerhalb der Umweltzone erhalten Kfz-Halterinnen und �Halter mit Hauptwohnsitz eine Bewohner-Ausnahmeregelung bis zum 30.09.2009.
Gewerbebetriebe mit Gesch�ftssitz in der Umweltzone erhalten eine Gewerbe Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09.2009.
Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweis erhalten durch Allgemeinverf�gung eine Ausnahme bis zum 31.12.2010.
Im �ffentlichen Interesse eingesetzte Busse k�nnen bis zum 31.12.2010 von der Umweltzonenregelung befreit werden.
Konkrete Ausf�hrungsvorschriften f�r die Ausnahmeregelungen sind vom MUNLV angek�ndigt worden.
Beschilderung
Unter der Voraussetzung, dass der Kostentr�ger die jeweilige Genehmigungsbeh�rde ist und die Stadt Duisburg somit nicht von den Kosten f�r die Autobahnbeschilderung betroffen ist, entstehen der Stadt Duisburg f�r das Aufstellen der zur Beschilderung der Umweltzone notwendigen Verkehrszeichen an ca. 310 Standorten Gesamtkosten in H�he von ca. 57 000 Euro. Die Angaben beziehen sich auf den Bereich der Umweltzone in ihrer derzeitigen Grenze.
Prognose zur Ver�nderung der Luftschadstoffbelastung
Im Jahr 2010 werden ohne zus�tzliche Ma�nahmen weiterhin Grenzwert�berschreitungen f�r NO und PM1O zu erwarten sein.
Die meisten Ma�nahmen aus dem Luftreinhalteplanentwurf sind nicht in ihrer Wirkung quantifzierbar und wurden bereits im Vorfeld der Erstellung des vorliegenden Luftreinhalteplans umgesetzt bzw. eingeleitet.
Die Umweltzone ist ein wirksames Instrument zur Senkung der Gesamtimmissionen im Stadtgebiet. Ihre Wirkung ist jedoch ganz wesentlich von der Fl�che abh�ngig, in der Fahrverbote gelten. F�r Feinstaub wird eine Abnahme von ca. 1-2 ig/m und eine zus�tzliche Reduzierung um drei bis sechs Uberschreitungstage erwartet. Verkehrsbedingte Stickoxide werden durch die Einrichtung der Umweltzone um 3-4 g/m abnehmen.
In den n�chsten Jahren erfolgt eine intensive Uberpr�fung der Ma�nahmen auf ihre Wirkung. Sollte die Evaluation in 2010 belegen, dass die Wirkung der Ma�nahmen nicht ausreichen, erfolgt eine Ver�nderung der Umweltzonenregelung in 2011, d. h. eine m�gliche Ausweitung der Fahrzeugbeschr�nkungen und des Umweltzonengebietes.
Alternative zur Umweitzone
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom September 2007 deutlich gemacht, dass Anwohner stark belasteter Stra�en ein individuell einklagbares Recht auf saubere Luft haben. Bleibt die Stadt Duisburg unt�tig, k�nnte sie auf juristischem Wege dazu gezwungen werden, durch Einzelma�nahmen an den jeweils betroffenen Orten die Feinstaubbelastung zu senken. Allein in Duisburg sind �ber 200 Stra�enabschnitte von Grenzwert�berschreitungen betroffen.
Sollte die Umweltzone nicht realisiert werden, m�sste im Extremfall eine punktuelle Sperrung oder Umleitung nach der anderen verh�ngt werden. Durch den zwangsl�ufigen Ausweichverkehr w�rde das Problem nur verlagert werden. Fahrverbote lassen sich meist nicht umsetzen, da die Verkehre keine Alternativrouten au�erhalb von Wohngebieten zur Verf�gung stehen. Nur langfristig k�nnen Umgehungsstra�en gebaut und sp�rbare Verbesserungen des Modal Splits zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel zur Minderung verkehrsbedingter Schadstoffe beitragen.
Die erste Klage von einem B�rger gegen die Stadt Herne ist vor dem Verwaltungsgericht anh�ngig. Grunds�tzlich besteht ein Handlungsdruck f�r die Kommune. Hierbei ist aber zu ber�cksichtigen, dass die Kommune die Umweltzonenregelung mit Fahrverboten nicht als planungsabh�ngige Ma�nahme umsetzen kann. Die Umweltzone kann nur �ber einen Luftreinhalteplan in Kraft treten. Folglich k�nnen nur verkehrsbeschr�nkende und lenkende Ma�nahmen von der �rtlichen Stra�enverkehrsbeh�rde angeordnet werden. Diese Ma�nahmen sind grunds�tzlich gegen alle Kraftfahrzeuge und/oder Lkw unabh�ngig vom Abgasverhalten gerichtet.
Bewertung des Luftreinhalteplanentwurfs
Zur Einhaltung der Grenzwerte f�r Feinstaub und Stickstoffdioxid wird ein �berregionaler Ansatz zur Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet grunds�tzlich begr��t.
Aus diesem Grund ist das Instrument Umweltzone mit einer zeitnahen, einheitlichen Umsetzung besonders geeignet und sinnvoll. Eine gro�fl�chige Umweltzone sch�tzt mehr Menschen vor gesundheitssch�dlichen Abgasen und verhindert Verkehrsverlagerungen.

Der aktuelle Vorschlag zur Gebietsabgrenzung der Umweltzone auf dem Stadtgebiet von Duisburg und im gesamten Ruhrgebiet (acht kleine Umweitzonen) wird kritisch betrachtet, da es Korridore zwischen den St�dten gibt und somit gro�r�umige Umfahrungen erm�glicht werden. Ferner wird beanstandet, dass nicht alle Belastungspunkte auf dem Stadtgebiet von Duisburg in der verkleinerten Umweltzone liegen. Hier ist insbesondere der Randbereich der Umweltzone mit belasteten Stra�en (z. B. Ehinger Stra�e) anzuf�hren. Im Bezirk Homberg und Rheinhausen ist eine Umweltzonenregelung nicht vorgesehen. Die S�d- und Osttangente reichen nicht aus, um auch Belastungsschwerpunkte (z. B. Asterlager Stra�e) durch andere verkehrliche Ma�nahmen zu entlasten. Vor diesem Hintergrund ist aus fachlicher Sicht eine gr��ere Umweltzone auf dem Stadtgebiet von Duisburg geboten.

Die Umweltzone bezieht mit der Duisburger Innenstadt das Hauptzentrum der Stadt ein, f�r das erhebliche Anstrengungen unternommen wurden und werden, um hier wesentliche Steigerungen der Zentralit�t Duisburgs zu erzielen.
Die Einbeziehung bedeutet einen klaren Wettbewerbsnachteil zu nicht integrierten Lagen auf der gr�nen Wiese in den Nachbarst�dten, die nicht innerhalb der Umweltzone liegen. Investitionen zur Zentralit�tssteigerung wie z.B. die Errichtung des Citypalais und des Forums werden geschw�cht, wenn diese Angebote nicht oder nur erschwert von Besuchern au�erhalb der Umweitzone (z.B. aus Nachbarkommunen und -l�ndern) genutzt werden k�nnen.

Mit dem Masterplan von Lord Norman Foster, der neben einer stadt�kologisch und Iufthygienisch gebotenen wesentlichen Erh�hung der Gr�n- und Freifl�chenanteile auch die deutliche Ver�nderung des Modal Split zugunsten des Rad- und Fu�verkehrs postuliert, wurde eine klare Richtungsentscheidung zur Reduzierung der Luftstadtstoffbelastung in der Duisburger Innenstadt getroffen. Hierauf aufbauend werden ein dynamisches Parkleitsystem, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept und verkehrslenkende Ma�nahmen die innerst�dtische Wohnquartiere von �bergeordnetem Wirtschaftsverkehr entlasten. Gleichzeitig erfolgt eine kontinuierliche Steigerung der Attraktivit�t f�r den Rad- und Fu�g�ngerverkehr durch entsprechende st�rkere Ber�cksichtigung bei Aus- und Neubauma�nahmen im �ffentlichen Raum (z.B. Landfermann-/ K�hnen- / Gutenbergstra�e � teilweise Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone und Streckengeschwindigkeit von 30 km/h sowie Bau von Radwegen).
Aufgrund der vorgenannten geplanten und teilweise bereits durchgef�hrten Ma�nahmen ist Duisburg gut aufgestellt, um die Luftqualit�t an den �Hot Spots� zu verbessern. Auch um Wettbewerbsverzerrung gegen�ber benachbarten st�dtebaulich nicht integrierten Zentren zu vermeiden, ist die Ausweisung einer gro�en Umweltzone f�r das gesamte Ruhrgebiet sinnvoll.
Der Ma�nahmenteil des Luftreinhalteplans ist sehr stark auf verkehrsbezogene und kommunale Ma�nahmen ausgerichtet. Aus der Emittentenstruktur und Verursacheranalyse wird deutlich, dass in Duisburg der industrielle Beitrag �berragend ist. Hierbei steht die Stahlindustrie als Hauptverursacher mit deutlichem Abstand fest.

Dieser Tatbestand findet keine auch nur ann�hernd ad�quate Umsetzung in Ma�nahmen f�r Industrie und Gewerbe. Eine deutliche Ausweitung des Ma�nahmenteils f�r den industriellen Bereich ist notwendig. Um eine messbare Verbesserung der lmmissionssituation zu erreichen, helfen nur Ma�nahmen, die die Minderung der Emissionen an diesen Quellen zum Ziel haben. Aus diesem Grund wird eine fristgerechte Umsetzung der Altanlagensanierung gefordert. Ferner sollte eine Ubertragung der von der Firma TKS umgesetzten Ma�nahmen aus den bestehenden Luftreinhaltepl�nen und dem Aktionsplan auf andere Industriegebiete erfolgen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Ma�nahme lmmissionsschutzwall in Duisburg-Bruckhausen nicht mehr aufgef�hrt wird, obwohl sie im Luftreinhalteplan Duisburg-Nord als geeignete Ma�nahme genannt wurde.
Die Verwaltung hat im Rahmen eines Hearings am 14.05.08 �ber 30 Vertreter von lnteressensgruppen aus den Bereichen Wirtschaft, Handel, Handwerk, B�rgerinitiativen, Umweltverb�nden und auch der parit�tischen Wohlfahrtsverb�nde �ber die Ma�nahmen des Luftreinhalteplans informiert und um eine Bewertung gebeten.
Es wurde besonders die Umweltzone kritisiert, da die Fahrverbote die klein- und mittelst�ndischen Betriebe zus�tzlich belasten und vielfach eine Nachr�stung von �lteren Fahrzeugen nicht m�glich ist. Der Einzelhandel bef�rchtet einen Wettbewerbsnachteil f�r die Standorte innerhalb der Umweltzone. Den Umweltverb�nden ist die Abgrenzung der Umweltzone zu klein und der Ausnahmekatalog zu umfangreich und dehnbar. Ferner wurde allgemein kritisiert, dass im Bereich der Industrie als Hauptverursacher der Luftbelastung keine dem Verursacherbeitrag angemessene Ma�nahmenplanung erfolgte. Hinsichtlich der F�rderung des OPNV wurde vielfach die fehlende finanzielle Unterst�tzung kritisiert. Die parit�tische Wohlfahrtsverb�nde waren nicht vertreten und haben keine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Umweltzone abgegeben.
Weiteres Vorgehen
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird die Stellungnahme zum Luftreinhalteplan der Bezirksregierung D�sseldorf �bermittelt. Die planaufstellende Bezirksregierung entscheidet �ber die Anregungen und Bedenkungen zum Luftreinhalteplanentwurf und wird diese ggf. im verbindlichen Luftreinhalteplan aufnehmen. Am 1.7.08 soll der Plan in Kraft treten.
Falls die Gebietsabgrenzung der Umweitzone gem�� Planentwurf bestehen bleibt, werden die erforderlichen Ma�nahmen zur Umsetzung von der Verwaltung eingeleitet. Hierzu geh�ren u. a. die Beschilderung, aber auch eine weitergehende Abstimmung bez�glich der Ausnahmegenehmigungen (Kriterienkatalog) mit dem MUNLV und den betroffenen St�dten. Ferner sind planunabh�ngige Ma�nahmen au�erhalb der Umweltzone an Belastungsschwerpunkten (z.B. in Rheinhausen) von der Stadt Duisburg zu pr�fen.
Weiterhin muss sichergestellt werden, dass ausreichend Personal (ca. 8 Vollzeitstellen) f�r die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Verf�gung steht.
Die Information der Bev�lkerung �ber die zu erwartenden Regelungen der Umweltzonen im Ruhrgebiet erfolgt in Zusammenarbeit mit dem MUNLV. Alle Medien sollen mit umfassenden Informationen bedient werden. Der Rahmen der regionalen Offentlichkeitsarbeit wird vom MUNLV erarbeitet. Hierzu z�hlt auch eine mehrsprachige Information der benachbarten L�nder �ber die Umweltzonenregelung im Ruhrgebiet.