Soforthilfe für Tierheime in
Corona-Zeiten: Unbürokratisches Antragsverfahren gestartet
Düsseldorf/Duisburg, 17. April 2020 - Ab sofort können
nordrhein-westfälische Tierheime Anträge auf finanzielle
Unterstützung der Futterkosten stellen. Das Antragsformular
kann bis zum 30. April 2020 auf der Website des
Umweltministeriums unter https://url.nrw/Futterkostenförderung heruntergeladen
werden. Mit Ende des Monats (Poststempel) endet die
Antragsfrist.
Zur Unterstützung der Einrichtungen in
der aktuellen Krisenlage stellt das Land 400.000 Euro zur
Verfügung. Pro Einrichtung kann ein einmaliger Zuschuss in
Höhe von bis zu 2.000 Euro ausgezahlt werden.
Antragsberechtigt sind bereits vor dem 31.12.2019 tätige,
gemeinnützige Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen
mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die eine gültige Erlaubnis
nach § 11 Tierschutzgesetz haben.
Umweltministerin
Ursula Heinen-Esser erklärte: "Auch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Tierheime arbeiten unter den erschwerten
Bedingungen schon längst an der persönlichen
Belastungsgrenze. Mit unserer Nothilfe unterstützen wir sie
jetzt bei ihrer wichtigen Arbeit zur Versorgung der Tiere."
Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen, wie z.B.
Tierpensionen oder Gnadenhöfe, leiden derzeit unter der
Corona-Pandemie: Spenden für Futterkosten sind weggebrochen,
Vermittlungen von Tieren finden wegen Besuchsverboten kaum
noch statt. Betroffene Einrichtungen können die Förderung
jetzt schnell und unkompliziert nach Vorlage einer gültigen
tierschutzrechtlichen Erlaubnis sowie des Nachweises über
die Gemeinnützigkeit der Einrichtung und der Futterkosten
beantragen.
Umweltministerium stellt 400.000 Euro für
Futter bereit Düsseldorf/Duisburg, 10. April 2020 - Das
Land stellt zur Unterstützung von nordrhein-westfälischen
Tierheimen und Gnadenhöfen in der aktuellen Krisenlage
400.000 Euro für Futterkosten zur Verfügung. Pro Einrichtung
kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro
ausgezahlt werden. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser
erklärte: "Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Tierheime arbeiten unter den erschwerten Bedingungen schon
längst an der persönlichen Belastungsgrenze. Mit unserer
Nothilfe unterstützen wir sie bei ihrer wichtigen Arbeit zur
Versorgung der Tiere."
Tierheime und Gnadenhöfe
leiden derzeit unter der Corona-Pandemie: Spenden für
Futterkosten sind weggebrochen, Vermittlungen von Tieren
finden wegen Besuchsverboten kaum noch statt. Betroffene
Einrichtungen können die Förderung schnell und unkompliziert
nach Vorlage einer gültigen tierschutzrechtlichen Erlaubnis
sowie des Nachweises über die Gemeinnützigkeit der
Einrichtung und der Futterkosten beantragen.
Das
Verfahren wird bewusst sehr einfach gehalten. Das
Umweltministerium wird rechtzeitig nach Ostern über die
konkreten Modalitäten informieren.
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