Nordrhein-Westfalen passt
Corona-Schutzverordnung an: In Regionen mit
Inzidenzen von 10 oder weniger werden
bestehende Maßnahmen auf das Notwendigste
reduziert
Düsseldorf/Duisburg, 9. Juli 2021 - Die
aktualisierte
Corona-Schutzverordnung gilt ab 9.
Juli 2021 und bis einstweilen 5. August.
Angesichts
landesweit weiterhin niedriger
Inzidenzzahlen und der ebenfalls deutlich
abnehmenden Zahl schwerer
Krankheitsverläufe, erforderlicher
Krankenhauseinweisungen und
Intensivbehandlungen wird eine neue
„Inzidenzstufe 0“ eingeführt.
Diese
Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien
Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine
7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger
aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung
eines Großteils der bestehenden Regeln und
Maßnahmen zur Eindämmung der
Coronavirus-Pandemie. Sie ermöglicht damit
eine weitgehende Normalisierung vieler
Lebensbereiche. So entfallen in den Regionen
der Inzidenzstufe 0 beispielsweise die
Kontaktbeschränkungen. Auch die Einhaltung
des Mindestabstands zu anderen Personen wird
weitgehend nur noch empfohlen.
Wenn
– wie derzeit – auch für das Land die
Inzidenzstufe 0 gilt, gilt die Maskenpflicht
grundsätzlich nur noch im ÖPNV und im Handel
und wird ansonsten auch in Innenbereichen
lediglich empfohlen. Die Regelung zur
Maskenpflicht in Schulen bleibt von den
Änderungen unberührt. In vielen Bereichen
kann die Verpflichtung der
Kontaktdatenerfassung entfallen. Letzteres
gilt auch für die Gastronomie. Die neuen
Landesregelungen gelten nur für die
Bereiche, die das Land selbst regeln kann.
So bleiben weitergehende bundesrechtliche
Vorgaben insbesondere des Arbeitsschutzes
auch in der neuen Inzidenzstufe 0 bestehen.
Da in diesem Zahlenbereich dann schon sehr kleine
Infektionsausbrüche relevante Schwankungen verursachen
können, erfolgt eine Rückstufung in
die Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Wert
von 10 wieder acht Tage hintereinander überschritten wird.
Wenn ein dynamischer Anstieg vorliegt, der nicht lokal
begrenzt ist, kann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales die Inzidenzstufe auch schon nach drei Tagen
des Überschreitens wieder hochstufen. Tagesaktuelle Infos
gibt es unter www.mags.nrw.
Zur Absicherung für den Fall eines
Wiederanstiegs der Infektionszahlen durch
ansteckendere Virusvarianten oder
Reisetätigkeiten greifen bei Inzidenzwerten
über 10 weiterhin die bekannten und im
wesentlichen unveränderten Regelungen der
Inzidenzstufen 1 (7-Tage-Inzidenz von über
10 bis 35), 2 (über 35 bis 50) und 3 (über
50). Wenn die Inzidenz also am Tag des
Inkrafttretens der Änderungen noch keine
fünf Tage hintereinander bei höchstens 10
liegt oder wieder über diesen Wert steigt,
bleibt es bei den beziehungsweise greifen
automatisch (wieder) die bisherigen
Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 1.
Auch regelmäßige Testungen
aller noch nicht geimpften Personen spielen
weiter eine wichtige Rolle, um eine vierte
Welle zu verhindern. Eine neue Regelung zum
Testen gibt es angesichts der Virusvarianten
gerade im Hinblick auf die nun anstehenden
Reise- und Urlaubsaktivitäten: Beschäftigte
ohne vollständigen Impfschutz oder
Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli
2021 mindestens fünf Tage aufgrund von
Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht
gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr
am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein
negatives Testergebnis vorweisen oder vor
Ort einen Test durchführen.
Krankheit
oder Home-Office-Zeiten lösen keine
Testpflicht aus. Die aktualisierte
Corona-Schutzverordnung wird um vier Wochen
bis einschließlich 5. August 2021
verlängert. Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann: „Die neue Corona-Schutzverordnung
trägt den nachhaltig positiven Entwicklungen
aller relevanten Pandemiezahlen der letzten
Wochen Rechnung. Sie bedeutet für viele
Lebensbereiche die weitgehende Rückkehr in
die Normalität. Wir öffnen aber mit Augenmaß
und haben ein Sicherheitsnetz gespannt, auf
das wir im Falle steigender Inzidenzen
zurückfallen. So können wir schnell auf
einen Wiederanstieg der Infektionszahlen
reagieren.“
Die neue
Inzidenzstufe 0 gilt für Kreise und
kreisfreie Städte sowie für das Land, wenn
der Inzidenzwert an fünf Tagen
hintereinander bei höchstens 10 liegt.
Da in diesem Zahlenbereich dann schon
sehr kleine Infektionsausbrüche relevante
Schwankungen verursachen können, erfolgt
eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1
erst, wenn der Wert von 10 wieder acht Tage
hintereinander überschritten wird. Wenn aber
ein dynamischer Anstieg vorliegt, der nicht
lokal begrenzt ist, kann das
Gesundheitsministerium die Inzidenzstufe
auch schon nach drei Tagen des
Überschreitens wieder hochstufen und damit
die erhöhten Schutzmaßnahmen der Stufe 1
wieder in Kraft setzen. In der
Inzidenzstufe 0 sind ab 9. Juli 2021 auch
jene Angebote mit Negativtest und
Hygienekonzept zulässig, deren
Wiedereröffnung bisher auf den 27. August
2021 festgelegt war (zum Beispiel
Diskotheken, Sportveranstaltungen,
Volksfeste etc.). Zudem werden die meisten
bestehenden Regelungen von verpflichtenden
Ge- und Verboten in Empfehlungen umgewandelt
oder ganz aufgeboben.
Von dieser
grundsätzlichen Öffnung gelten dann nur noch
vor allem folgende Ausnahmen:
Maskenpflicht In Kreisen und
kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 gilt
die Maskenpflicht nur noch in Bereichen, auf
deren Nutzung auch Personen, die noch kein
Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend
angewiesen sind, nämlich im öffentlichen
Personennah- und -fernverkehr samt Taxen und
Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in
Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen.
Betreiber anderer Angebote und
Einrichtungen können deren Nutzung
allerdings weiterhin vom Tragen einer Maske
abhängig machen. Beschäftigte mit einem
besonders nahen Kundenkontakt wie die
Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder
Servicekräfte in der Gastronomie müssen
weiterhin eine Maske tragen oder über einen
negativen Testnachweis verfügen. Erfassung
von Kontaktdaten Die Pflicht zur Erfassung
von Kontaktdaten zur Nachverfolgung kann
weitgehend entfallen. Ausnahmen gelten nur
noch in Beherbergungsbetrieben, bei
außerschulischen Bildungsangeboten und beim
Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen
Einrichtungen in geschlossenen Räumen.
Der Betrieb letzterer ist
unter dieser Voraussetzung sowie mit einem
negativen Test und bei Vorliegen eines
genehmigten Hygienekonzeptes ab 9. Juli
möglich. Negativtestnachweis Weil der
Teststrategie gerade bei Angeboten mit
vielen Teilnehmenden und einer hohen
regionsübergreifenden Mobilität eine
wichtige Bedeutung zukommt, sind negative
Testnachweise für nicht immunisierte
Personen weiterhin erforderlich beim Besuch
von Kulturveranstaltungen (alternativ:
Sitzordnung mit Mindestabständen oder nach
Schachbrettmuster), von Sportveranstaltungen
in geschlossenen Räumen (alternativ: mit
Mindestabständen oder
Sitzordnung nach Schachbrettmuster
mit höchstens 33 Prozent der
Kapazität) und bei der Beherbergung von
Gästen aus Regionen mit einer Inzidenz über
10.
Auch bei Ferienangeboten für
Kinder- und Jugendliche, bei privaten Feiern
ohne Mindestabstände und den erst jetzt
zulässigen Angeboten wie Sportfesten,
Volksfesten und in Diskotheken etc. sind
Negativteste für alle nicht geimpften oder
genesenen Personen erforderlich. Private
Feiern und Volksfeste Bei privaten
Veranstaltungen kann auf Mindestabstände und
Maskenpflicht verzichtet werden, wenn auch
landesweit die Inzidenzstufe 0 gilt und bei
Veranstaltungen mit mehr als 50
Teilnehmenden sämtliche nicht immunisierten
Personen über einen negativen Testnachweis
verfügen. Bei einer landesweiten
Inzidenzstufe 0 sind auch Volksfeste,
Stadt-, Dorf- und Straßenfeste,
Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche
Festveranstaltungen wieder möglich, sofern
sämtliche teilnehmenden Personen über einen
negativen Testnachweis verfügen.
Wenn
keine Zugangskontrolle erfolgen, müssen
Veranstalter verpflichtend stichprobenhafte
Kontrollen durchführen und die Besucher über
die Notwendigkeit des Negativtests
informieren, zum Beispiel über Aushänge.
Großveranstaltungen wie Fußballspiele etc.
In der Coronaschutzverordnung werden auch
die Vereinbarungen der Länder zu
Großveranstaltungen im Profifußball etc.
umgesetzt: Auch Großveranstaltungen sind
zulässig, ab 5.000 Zuschauerinnen und
Zuschauern (inklusive immunisierte Personen)
müssen aber alle nicht immunisierten
Personen einen Negativtest haben.
Zudem
ist die Zuschauerzahl auf höchstens
25.000 Personen, maximal aber 50 Prozent der
Kapazität, beschränkt, und es muss
ein genehmigtes Hygienekonzept geben, das
gegebenenfalls auch weitere Beschränkungen
(zum Beispiel zum Alkoholausschank etc.)
vorsehen muss. Mit der neu eingeführten
Inzidenzstufe 0 sieht die
Corona-Schutzverordnung ab 9. Juli 2021
nunmehr 4 Stufen vor (Hinweis: Scrollbalken,
um in der Ansicht auf dem Desktop-Monitor
nach rechts zu navigieren, befindet sich
unter der Tabelle):
►Stufe
0 Inzidenz 0-10 Stufe
►1
Inzidenz 10,1 ≤ 35
►Stufe
2 Inzidenz 35,1-50
►Stufe
3 Inzidenz ≥ 50 Kontakt beschränkungen
Keine Beschränkungen Mindestabstände
als Empfehlung Treffen im öffentlichen Raum
sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige
aus fünf Haushalten; außerdem für 100
Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne
Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei
Haushalten; außerdem für zehn Personen mit
Test aus beliebigen Haushalten Treffen im
öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung
erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
Außerschulische Bildung Kontaktdaten
erheben, im Übrigen keine Beschränkungen
ohne Maske am festen Sitzplatz wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen
ohne Test Präsenzunterricht mit Test ohne
Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit
Sitzplan Musikunterricht mit
Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10
Personen mit Test Präsenzunterricht ohne
Begrenzung nach Personen oder Inhalten,
innen mit Test Musikunterricht mit
Gesang/Blasinst- rumenten innen mit 5
Personen Kinder-/ Jugend- arbeit Bei
Ferienfrei-zeiten einmalige Testpflicht zu
Beginn des Angebots, bei Kinder- und
Jugendreisen zu Anfang und Ende des
An-gebots, ansonsten keine Einschränkungen
mehr Gruppenangebote innen 30, außen 50
junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne
Test .
Ferienangebote und
Ferienreisen mit Test Gruppenangebote innen
20, außen 30 junge Menschen ohne
Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne
Maske Gruppenangebote innen 10, außen 20
junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit
Test Ferienangebote und Ferienreisen mit
Test Kultur Bei Veranstaltungen (Theater,
Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan
nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine
Beschränkungen
Ab 5.000
Zuschauerinnen/Zuschauern Test und
Hygienekonzept erforderlich -
Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen
(auch ohne Maske) - Musikfestivals
etc. schon vor dem 27.08. zulässig -
Veranstaltungen außen und innen, Theater,
Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen
(Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach
Schachbrettmuster - nicht-berufsmäßiger
Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen,
mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten ab
27.08.: Musikfestivals mit bis zu 1.000
Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis
zu 500 Personen (Sitzplan) und Test,
Sitzordnung nach Schachbrettmuster -
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit
20 Personen, Test, mit
Gesang/Blasinstrumenten Museen usw. ohne
Termin Veranstaltungen außen mit bis zu 500
Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung
nach Schachbrett-muster Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen
(Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach
Schachtbrett-muster -
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne
Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen,
Test, ohne Gesang / Blasinstrumente Sport
Sportausübung ohne Beschränkungen
-
Sportveranstaltungen bis zu 25.000
Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
- Bis 5.000 Zuschauer
außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit
Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und
einer max. Auslastung von 33 Prozent der
Kapazität. Ab 5.000
Zuschauerinnen/Zuschauern Test und
Hygienekonzept erforderlich - Außen
und innen Kontaktsport mit bis zu 100
Personen mit Test Außen über 1.000 bis zu
25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der
Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit
Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils
mit Sitzplan, Sitzordnung nach
Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in
Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test
- ab 27.08.: Sportfeste ohne
Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept
mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000
Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen
mit Test, kontaktfreier Sport ohne
Personenbegrenzung und ohne Test -
Innen (einschl. Fitnessstudios)
kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung,
Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils
mit Kontaktverfolgung und Test - Außen
bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der
Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500
Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach
Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb
von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
- Freibäder für Sportausübung (keine
Liegewiesen) mit Test - Außen bis zu
500 Zuschauer mit Test, Sitz-plan, ohne
pro-zentuale Kapazi-tätsbegrenzung Freizeit
Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung
aufgehoben (wenn auch für das Land
Inzidenzstufe 0 gilt) - Betrieb von
Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit
Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test
Freibäder ohne Test Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis
zu 250 Personen mit Test - ab 27.08.:
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs
und Diskotheken auch Innenbereich und ohne
Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem
Konzept Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und
Indoorspielplätze mit Test und
Personenbegrenzung - wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks
und Spielbanken mit Test und
Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz
ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit
Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen
und ähnlichen Einrichtungen mit Test Öffnung
kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf,
Kletterpark, Hochseilgarten mit Test -
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den
Außenbereichen und Test Einzelhandel Wegfall
der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch
für das Land Inzidenzstufe 0 gilt),
Maskenpflicht bleibt bestehen Wegfall
Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine
Person pro 10 qm (betrifft nur Einzelhandel,
der nicht Grundversorgung ist) Wegfall click
& meet, ohne Test, Reduzierung der
Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm
(betrifft nur Einzelhandel, der nicht
Grundversorgung ist) Messen/ Märkte Keine
Beschränkungen (wenn auch für das Land
Inzidenzstufe 0 gilt)
- ab 27.08.:
auch Jahr- und Spezialmärkte mit
Kirmes-elementen ohne Test Jahr- und
Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit
Test auch Kirmeselemente zulässig Messen und
Ausstellungen mit Personen-begrenzung und
Hygienekonzept Tagungen/ Kongresse Keine
Beschränkungen außen und innen bis zu 1.000
Personen mit Test außen und innen bis zu 500
Teil-nehmer mit Test - Private
Veranstaltungen - Bei mehr als 50
Teilnehmenden Testpflicht, dann keine
Beschränkungen. Ohne Test müssen
Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50
Teilnehmenden weiter beachtet werden. außen
bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100
Gäste mit Test außen bis zu 100, innen bis
zu 50 Gäste mit Test - Partys Bei mehr als
50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine
Beschränkungen. - Bis zu 100 Personen
im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand
und Maske aber mit Test und
Rückverfolgbarkeit - Große
Festveranstaltungen Mit Test erlaubt (wenn
auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt)
ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste,
Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit
genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz
ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung
- Gastronomie Keine Einschränkungen,
solange Abstand oder Abtrennung zwischen
Tischen; Bedienpersonal mit Test
(Selbsttest genügt) oder Maske wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch
Innengastronomie ohne Test Außengastronomie
ohne Test Öffnung von Innengastronomie mit
Test und Platzpflicht Öffnung von Kantinen
(für Betriebsangehörige ohne Test) Öffnung
Außengastronomie mit Test und Platz-pflicht
- Wegfall Umkreis- Verzehrverbot
Beherbergung/ Tourismus
Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen,
Testerfordernis nur noch bei Gästen aus
Gebieten mit einer Inzidenz über 10
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn
alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤
35 kommen volle gastronomische Versorgung
für private Gäste „Autarke“ Übernachtungen
(Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit
Test Öffnung von Hotels ohne
Kapazitätsbegrenzung auch für private
Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne
weitere Innengastronomie; mit Test Busreisen
mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60
Prozent), falls nicht aus-schließlich
Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle
Atemschutzmasken tragen.
|
Stufe
0 Inzidenz 0-10 |
Stufe 1
Inzidenz 10,1 ≤ 35 |
Stufe 2
Inzidenz 35,1-50 |
Stufe 3
Inzidenz ≥ 50 |
Kontakt-
beschrän- kungen
|
Keine
Beschränkungen
Mindestabstände als Empfehlung
|
Treffen
im öffentlichen Raum sind ohne
Begrenzung erlaubt für Angehörige
aus fünf Haushalten; außerdem für
100 Personen mit Test aus beliebigen
Haushalten
|
Treffen
im öffentlichen Raum sind ohne
Begrenzung erlaubt für Angehörige
aus drei Haushalten; außerdem für
zehn Personen mit Test aus
beliebigen Haushalten
|
Treffen
im öffentlichen Raum sind ohne
Begrenzung erlaubt für Angehörige
aus zwei Haushalten
|
Außerschulische Bildung
|
Kontaktdaten erheben, im Übrigen
keine Beschränkungen
|
ohne
Maske am festen Sitzplatz wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch
innen ohne Test
|
Präsenzunterricht mit Test ohne
Mindestabstände bei festen
Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit
Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10
Personen mit Test
|
Präsenzunterricht ohne Begrenzung
nach Personen oder Inhalten, innen
mit Test Musikunterricht mit
Gesang/Blasinst- rumenten innen
mit 5 Personen
|
Kinder-/
Jugend- arbeit
|
Bei
Ferienfrei-zeiten einmalige
Testpflicht zu Beginn des Angebots,
bei Kinder- und Jugendreisen zu
Anfang und Ende des An-gebots,
ansonsten keine Einschränkungen mehr
|
Gruppenangebote innen 30, außen 50
junge Menschen ohne Altersbegrenzung
ohne Test Ferienangebote und
Ferienreisen mit Test
|
Gruppenangebote innen 20, außen 30
junge Menschen ohne Altersbegrenzung
mit Test auch innen ohne Maske
|
Gruppenangebote innen 10, außen 20
junge Menschen ohne Altersbegrenzung
mit Test Ferienangebote und
Ferienreisen mit Test
|
Kultur
|
Bei
Veranstaltungen (Theater, Kino,
Konzert) wahlweise Test oder
Sitzplan nach Schachbrettmuster, im
Übrigen keine Beschränkungen
Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern
Test und Hygienekonzept erforderlich
Besuch von Museen usw. ohne
Einschränkungen (auch ohne Maske)
Musikfestivals etc. schon vor
dem 27.08. zulässig
|
Veranstaltungen außen und innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu
1.000 Personen (Sitzplan) und Test,
Sitzordnung nach Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger
Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50
Personen, mit Test, mit Gesang /
Blasinstrumenten
ab
27.08.: Musikfestivals mit bis zu
1.000 Zuschauern mit Test und
genehmigtem Konzept
|
Konzerte
innen, Theater, Oper, Kinos mit bis
zu 500 Personen (Sitzplan) und Test,
Sitzordnung nach Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger
Probenbetrieb innen mit 20 Personen,
Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin
|
Veranstaltungen außen mit bis zu 500
Personen (Sitzplan) und Test,
Sitzordnung nach Schachbrett-muster
Konzerte innen, Theater, Oper,
Kinos mit bis zu 250 Personen
(Sitzplan) und Test, Sitzordnung
nach Schachtbrett-muster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb
außen ohne Personenbegrenzung, innen
mit 20 Personen, Test, ohne Gesang /
Blasinstrumente
|
Sport
|
Sportausübung ohne Beschränkungen
Sportveranstaltungen bis zu
25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent
der Kapazität. Bis 5.000
Zuschauer außen ohne weitere
Beschränkungen, innen mit Test oder
Sitzplan im Schachbrettmuster und
einer max. Auslastung von 33 Prozent
der Kapazität. Ab 5.000
Zuschauerinnen/Zuschauern Test und
Hygienekonzept erforderlich
|
Außen und
innen Kontaktsport mit bis zu 100
Personen mit Test Außen über
1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max.
50 Prozent der Kapazität, innen bis
zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33
Prozent der Kapazität, jeweils mit
Sitzplan, Sitzordnung nach
Schachtbrettmuster, wenn Land
ebenfalls in Inzidenzstufe 1:
Innensport ohne Test ab
27.08.: Sportfeste ohne
Personenbegrenzung mit genehmigtem
Konzept mit Test;
Sportveranstaltungen bis zu 25.000
Zuschauer, max. 50 Prozent der
Kapazität.
|
Außen
Kontaktsport mit bis zu 25 Personen
mit Test, kontaktfreier Sport ohne
Personenbegrenzung und ohne Test
Innen (einschl. Fitnessstudios)
kontaktfreier Sport ohne
Personenbegrenzung, Kontaktsport mit
bis zu 12 Personen, jeweils mit
Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max.
33 Prozent der Kapazität, ohne Test,
innen bis zu 500 Zuschauer mit Test
und Sitzordnung nach
Schachbrettmuster jeweils mit
Sitzplan
|
Kontaktfreier Außensport auf und
außerhalb von Sportanlagen mit bis
zu 25 Personen Freibäder für
Sportausübung (keine Liegewiesen)
mit Test Außen bis zu 500
Zuschauer mit Test, Sitz-plan, ohne
pro-zentuale Kapazi-tätsbegrenzung
|
Freizeit
|
Keine
Beschränkungen,
Kontaktnachverfolgung aufgehoben
(wenn auch für das Land
Inzidenzstufe 0 gilt)
Betrieb von Clubs und Diskotheken
innen erlaubt, mit Konzept,
Kontaktnachverfolgung und Test
|
Freibäder
ohne Test Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit
Außenbereichen bis zu 250 Personen
mit Test ab 27.08.: wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Disko-theken auch
Innen-bereich und ohne
Personenbegrenzung mit Test und
genehmigtem Konzept
|
Öffnung
aller Bäder, Saunen usw. und
Indoorspielplätze mit Test und
Personenbegrenzung wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50:
Freizeitparks und Spielbanken mit
Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50:
Ausflugsfahrten mit Schiffen,
Kutschen, historischen Eisenbahnen
und ähnlichen Einrichtungen mit Test
|
Öffnung
kleinerer Außen-Einrichtungen:
Minigolf, Kletterpark,
Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen
usw. mit den Außenbereichen und Test
|
Einzelhandel
|
Wegfall
der flächenmäßigen Begrenzungen
(wenn auch für das Land
Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht
bleibt bestehen
|
Wegfall
Sonderregel für über 800 qm große
Geschäfte
|
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf
eine Person pro 10 qm (betrifft nur
Einzelhandel, der nicht
Grundversorgung ist)
|
Wegfall
click & meet, ohne Test, Reduzierung
der Kundenbegrenzung auf 1 Person
pro 20 qm (betrifft nur
Einzelhandel, der nicht
Grundversorgung ist)
|
Messen/
Märkte
|
Keine
Beschränkungen (wenn auch für das
Land Inzidenzstufe 0 gilt)
|
ab
27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte
mit Kirmes-elementen ohne Test
|
Jahr- und
Spezialmärkte mit
Personenbegrenzung, mit Test auch
Kirmeselemente zulässig
|
Messen
und Ausstellungen mit
Personen-begrenzung und
Hygienekonzept
|
Tagungen/
Kongresse
|
Keine
Beschränkungen
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außen und
innen bis zu 1.000 Personen mit Test
|
außen und
innen bis zu 500 Teil-nehmer mit
Test
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-
|
Private
Veranstaltungen
|
Bei mehr
als 50 Teilnehmenden Testpflicht,
dann keine Beschränkungen. Ohne Test
müssen Mindestabstände und
Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden
weiter beachtet werden.
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außen bis
zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu
100 Gäste mit Test
|
außen bis
zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit
Test
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-
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Partys
|
Bei mehr
als 50 Teilnehmenden Testpflicht,
dann keine Beschränkungen.
|
Bis zu
100 Personen im Freien und 50 in
Innenräumen ohne Abstand und Maske
aber mit Test und Rückverfolgbarkeit
|
-
|
-
|
Große
Festveranstaltungen
|
Mit Test
erlaubt (wenn auch für das Land
die Inzidenzstufe 0 gilt)
|
ab
27.08.: Volksfeste, Schützenfeste,
Stadtfeste usw. bis zu 1.000
Besucher mit genehmigtem Konzept;
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
ohne Besucherbegrenzung
|
-
|
-
|
Gastronomie
|
Keine
Einschränkungen, solange Abstand
oder Abtrennung zwischen Tischen;
Bedienpersonal mit Test
(Selbsttest genügt) oder Maske
|
wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch
Innengastronomie ohne Test
|
Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit
Test und Platzpflicht Öffnung von
Kantinen (für Betriebsangehörige
ohne Test)
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Öffnung
Außen-gastronomie mit Test und
Platz-pflicht Wegfall
Umkreis- Verzehrverbot
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Beherbergung/ Tourismus
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Kontaktnachverfolgung bleibt
bestehen, Testerfordernis nur noch
bei Gästen aus Gebieten mit einer
Inzidenz über 10
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Busreisen
ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn
alle Teilnehmer aus Regionen mit
Inzidenz ≤ 35 kommen
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volle
gastronomische Versorgung für
private Gäste
|
„Autarke“
Übernachtungen (Ferienwohnungen,
Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne
Kapazitätsbegrenzung auch für
private Übernachtungen mit
Frühstück, aber ohne weitere
Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und
Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent),
falls nicht aus-schließlich
Geimpfte/Genesene teilnehmen oder
alle Atemschutzmasken tragen
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