Düsseldorf/Duisburg, 8. März 2022 -
5,1 Millionen nordrhein-westfälische Wohnungen wurden 2018
überwiegend mit Gas beheizt.
Wie Information und
Technik als Statistisches Landes-amt Nordrhein-Westfalen
mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 64,5 Prozent an
allen 7,9 Millionen bewohnten Wohnungen in Wohngebäuden
(ohne Wohnheime). Die zweithäufigste Art der Beheizung
war Heizöl mit einem Anteil von 17,7 Prozent, gefolgt von
Fernwärme (9,2 Prozent). Weitere 5,1 Prozent der Wohnungen
wurden mit Strom und 3,2 Prozent mit erneuerbaren Energien
(Biogas, Erdwärme, Solarenergie oder Holz) als überwiegende
Energieart beheizt.
Mit 78,0 Prozent wurde der
höchste Anteil der mit Gas beheizten Wohnungen im Jahr 2018
für die Stadt Aachen ermittelt, gefolgt von Dortmund
(77,7 Prozent) und dem Kreis Borken (76,4 Prozent). Am
niedrigsten fielen die Anteile in den Kreisen Heinsberg
(42,6 Prozent), Höxter (43,7 Prozent) und Wesel
(47,4 Prozent) aus.
Bei den Baugenehmigungen für neu
zu errichtende Wohngebäude (ohne Wohnheime) in NRW ist der
Anteil von mit Gas als primäre Heizenergiequelle beheizten
Gebäuden von 2016 bis 2020 zurückgegangen: Damals wurden
noch 10 336 neue Wohngebäude mit Gasheizung genehmigt – das
waren 52,0 Prozent aller 19 896 genehmigten Wohngebäude. Im
Jahr 2020 lag dieser Anteil nur noch bei 32,9 Prozent (6 039
von insgesamt 18 367 Wohngebäuden).
Der Anteil der
erneuerbaren Energien als primäre Heizquelle ist dagegen von
2016 bis 2020 gestiegen. 2020 wurde mehr als jedes zweite
Wohngebäude (57,8 Prozent) mit erneuerbaren Energien als
Beheizungsart geplant (10 611 der genehmigten Wohngebäude).
Im Jahr 2016 hatte dieser Anteil noch bei 39,8 Prozent
(7 909 Wohngebäude) gelegen.
Das Statistische
Landesamt weist darauf hin, dass es sich bei den
Bestandszahlen zur überwiegend verwendeten Heizenergie der
Wohnungen um Angaben aus dem Zusatzprogramm Wohnen des
Mikrozensus handelt. Diese Daten werden nur alle vier Jahre,
zuletzt 2018, zusätzlich zum Grundprogramm des Mikrozensus
erfragt. Erfasst werden hier bewohnte Wohnungen in
Wohngebäuden. Bei den Angaben zur Art der primären
Heizenergie der genehmigten neuen Wohngebäude swurden die
Energiearten Holz, Holzpellets, Biomasse (außer Holz),
Biogas, Sonnenenergie, Erd- und andere Umweltwärme und
Abluftwärme zu der Kategorie erneuerbare Energien
zusammengefasst.
|