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NRW: Erwerbstätige arbeiteten 2020 durchschnittlich 1.305 Stunden
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 11. Juni 2022 - Die durchschnittliche Arbeitsleistung war in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 mit 1 305 Stunden je Erwerbstätigen um 47 Stunden (−3,5 Prozent) niedriger als 2019.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, fiel der Rückgang für Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Bundestrend geringer aus (Vergleich 2020 zu 2019: −4,1 Prozent, von 1 382 auf 1 324 Stunden).
Die höchsten Pro-Kopf-Arbeitsleistungen ermittelten die Statistiker für das Jahr 2020 überwiegend entlang der Rheinschiene: Spitzenreiter war Düsseldorf mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1 353 Stunden je Erwerbstätigen,
gefolgt von den Kreisen Gütersloh (1 331 Stunden) und Mettmann (1 329 Stunden) sowie Köln (1 324 Stunden) und Leverkusen (1 321 Stunden).
Die landesweit niedrigsten Werte wurden für Oberhausen (1 264 Stunden) und den Kreis Wesel (1 259 Stunden) ermittelt.
Im Vergleich zum Vorjahr waren die Ergebnisse in allen Kreisen und kreisfreien Städten rückläufig. Der Rückgang der durchschnittlichen Arbeitsleistung ist maßgeblich auf die höhere Zahl von Kurzarbeitern und sonstigen Freistellungen im Zuge der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie zurückzuführen.
Den höchsten Rückgang der Pro-Kopf-Arbeitsleistung gab es im Kreis Neuss (−4,0 Prozent), der niedrigste Rückgang war in der Städteregion Aachen und der Stadt Gelsenkirchen (jeweils −3,1 Prozent) zu verzeichnen.

In den Bereichen „Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe)” und „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit” verringerte sich die jährliche Arbeitszeit um 2,5 Prozent (−36 bzw. −32 Stunden) und damit geringer als im NRW-Durchschnitt.

Im Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei” ist die jährliche Arbeitszeit um 2,7 Prozent gesunken.
Im Verarbeitenden Gewerbe sank die jährliche Arbeitszeit um 2,8 Prozent (40 Stunden) und das Baugewerbe verzeichnet einen Rückgang von 3,2 Prozent (−50 Stunden).

Bei den Wirtschaftszweigen „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- u.
Wohnungswesen
” und „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation” ergab sich ein stärkerer Rückgang der jährlichen Arbeitszeit als im NRW-Durchschnitt.

In dem Bereich „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- u.
Wohnungswesen
” sank die jährliche Arbeitszeit um 4,2 Prozent (−56 Stunden).
Im Wirtschaftszweig „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation” ergab sich ein Rückgang um 4,9 Prozent (−66 Stunden).

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder”, dem auch IT.NRW angehört. Das Standard-Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen (Voll- und Teilzeit), die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige oder als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben.
Hierzu zählen auch die Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/etr


Mehr als zwei Drittel der 18- bis 64-Jährigen lebten vom eigenen Erwerbseinkommen
Düsseldorf/Duisburg, 1. April 2022 - Über zwei Drittel (68,8 Prozent) der 18 bis 64-Jährigen in Nordrhein-Westfalen bestritten ihren Lebensunterhalt im Jahr 2021 überwiegend durch eine eigene Erwerbstätigkeit.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand von ersten Ergebnissen des Mikrozensus 2021 mitteilt, lebten weitere 13,6 Prozent hauptsächlich von den Einkünften Angehöriger.
Zwölf Prozent der Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren bestritten ihren Lebensunterhalt überwiegend mit öffentlichen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld I und II, Grundsicherung im Alter, BAföG oder Elterngeld).
Weitere 4,4 Prozent lebten von Renten- oder Pensionszahlungen und etwa jede/-r Hundertste (1,1 Prozent) vom eigenen Vermögen (einschließlich Ersparnisse sowie Einnahmen aus Zinsen, Vermietung und Verpachtung).

87,3 Prozent und damit der überwiegende Teil der ab 65-Jährigen in NRW lebte 2021 hauptsächlich von Renten- und Pensionszahlungen.
4,8 Prozent der Menschen dieser Altersgruppe bestritten den überwiegenden Lebensunterhalt aus öffentlichen Leistungen, während 3,3 Prozent von den Einkünften angehöriger Personen lebten.
Weitere drei Prozent der ab 65-Jährigen finanzierten ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eine eigene Erwerbstätigkeit und 1,6 Prozent lebten vom eigenen Vermögen.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, waren für 91,6 Prozent der Personen unter 18 Jahren in NRW 2021 die Einkünfte von Angehörigen die überwiegende Lebensunterhaltsquelle.
Überwiegend von öffentlichen Leistungen lebten 7,5 Prozent der unter 18-Jährigen.
Durch eine eigene Erwerbstätigkeit finanzierten sich in dieser Altersgruppe 0,8 Prozent.

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neu gestaltet. Die Ergebnisse für die Jahre 2020 und 2021 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung wird ab dem Erhebungsjahr 2020 zwischen „Erstergebnissen” und „Endergebnissen” unterschieden. Sowohl die Erst- als auch die Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten.
Den Endergebnissen liegt eine höhere Zahl befragter Haushalte zugrunde. Dies beruht darauf, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres noch Daten von Haushalten einfließen, die nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft gegeben haben. Dieses Datenmaterial wird zudem auf Basis aktualisierter Bevölkerungszahlen hochgerechnet. Aufgrund des größeren Stichprobenumfangs und der aktualisierten Hochrechnung können dabei Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen. Die hier vorgestellten Daten basieren auf den Erstergebnissen des Erhebungsjahres 2021.