Düsseldorf/Duisburg, 11. Juni 2022 - Die
durchschnittliche Arbeitsleistung war in Nordrhein-Westfalen
im Jahr 2020 mit 1 305 Stunden je Erwerbstätigen um
47 Stunden (−3,5 Prozent) niedriger als 2019. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, fiel der Rückgang für
Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Bundestrend geringer
aus (Vergleich 2020 zu 2019: −4,1 Prozent, von 1 382 auf
1 324 Stunden). Die höchsten
Pro-Kopf-Arbeitsleistungen ermittelten die
Statistiker für das Jahr 2020 überwiegend entlang der
Rheinschiene: Spitzenreiter war Düsseldorf mit einer
durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1 353 Stunden
je Erwerbstätigen, gefolgt von den Kreisen Gütersloh
(1 331 Stunden) und Mettmann (1 329 Stunden) sowie Köln
(1 324 Stunden) und Leverkusen (1 321 Stunden). Die
landesweit niedrigsten Werte wurden für
Oberhausen (1 264 Stunden) und den Kreis Wesel
(1 259 Stunden) ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr waren
die Ergebnisse in allen Kreisen und kreisfreien Städten
rückläufig. Der Rückgang der durchschnittlichen
Arbeitsleistung ist maßgeblich auf die höhere Zahl von
Kurzarbeitern und sonstigen Freistellungen im Zuge der
Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie zurückzuführen.
Den höchsten Rückgang der Pro-Kopf-Arbeitsleistung gab
es im Kreis Neuss (−4,0 Prozent), der niedrigste Rückgang
war in der Städteregion Aachen und der Stadt Gelsenkirchen
(jeweils −3,1 Prozent) zu verzeichnen.
In den
Bereichen „Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe)”
und „Öffentliche und sonstige Dienstleister,
Erziehung, Gesundheit” verringerte sich die
jährliche Arbeitszeit um 2,5 Prozent (−36 bzw. −32 Stunden)
und damit geringer als im NRW-Durchschnitt.
Im
Bereich „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei”
ist die jährliche Arbeitszeit um 2,7 Prozent gesunken.
Im Verarbeitenden Gewerbe sank die
jährliche Arbeitszeit um 2,8 Prozent (40 Stunden) und das
Baugewerbe verzeichnet einen Rückgang von
3,2 Prozent (−50 Stunden).
Bei den
Wirtschaftszweigen „Finanz-, Versicherungs- und
Unternehmensdienstleister, Grundstücks- u. Wohnungswesen”
und „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und
Kommunikation” ergab sich ein stärkerer Rückgang
der jährlichen Arbeitszeit als im NRW-Durchschnitt.
In dem Bereich „Finanz-, Versicherungs- und
Unternehmensdienstleister, Grundstücks- u. Wohnungswesen”
sank die jährliche Arbeitszeit um 4,2 Prozent (−56 Stunden).
Im Wirtschaftszweig „Handel, Verkehr,
Gastgewerbe, Information und Kommunikation” ergab
sich ein Rückgang um 4,9 Prozent (−66 Stunden).
Die
hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf vorläufigen
Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des
Bundes und der Länder”, dem auch IT.NRW angehört. Das
Standard-Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete
Arbeitszeit aller Erwerbstätigen (Voll- und Teilzeit), die
als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als
Selbstständige oder als mithelfende Familienangehörige eine
auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben.
Hierzu zählen auch die Arbeitsstunden von Personen mit
mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.statistikportal.de/de/etr
Mehr als zwei Drittel der 18- bis
64-Jährigen lebten vom eigenen Erwerbseinkommen Düsseldorf/Duisburg, 1. April 2022 - Über
zwei Drittel (68,8 Prozent) der 18 bis 64-Jährigen in
Nordrhein-Westfalen bestritten ihren Lebensunterhalt im Jahr
2021 überwiegend durch eine eigene Erwerbstätigkeit. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt anhand von ersten Ergebnissen des
Mikrozensus 2021 mitteilt, lebten weitere 13,6 Prozent
hauptsächlich von den Einkünften Angehöriger. Zwölf
Prozent der Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren
bestritten ihren Lebensunterhalt überwiegend mit
öffentlichen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld I und II,
Grundsicherung im Alter, BAföG oder Elterngeld). Weitere
4,4 Prozent lebten von Renten- oder Pensionszahlungen und
etwa jede/-r Hundertste (1,1 Prozent) vom eigenen Vermögen
(einschließlich Ersparnisse sowie Einnahmen aus Zinsen,
Vermietung und Verpachtung).
87,3 Prozent und damit
der überwiegende Teil der ab 65-Jährigen in NRW lebte 2021
hauptsächlich von Renten- und Pensionszahlungen.
4,8 Prozent der Menschen dieser Altersgruppe bestritten den
überwiegenden Lebensunterhalt aus öffentlichen Leistungen,
während 3,3 Prozent von den Einkünften angehöriger Personen
lebten. Weitere drei Prozent der ab 65-Jährigen
finanzierten ihren Lebensunterhalt überwiegend durch eine
eigene Erwerbstätigkeit und 1,6 Prozent lebten vom eigenen
Vermögen.
Wie das Statistische Landesamt weiter
mitteilt, waren für 91,6 Prozent der Personen unter 18
Jahren in NRW 2021 die Einkünfte von Angehörigen die
überwiegende Lebensunterhaltsquelle. Überwiegend von
öffentlichen Leistungen lebten 7,5 Prozent der unter
18-Jährigen. Durch eine eigene Erwerbstätigkeit
finanzierten sich in dieser Altersgruppe 0,8 Prozent.
Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neu gestaltet. Die
Ergebnisse für die Jahre 2020 und 2021 sind deshalb nur
eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Zur Verkürzung
des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und der
Ergebnisbereitstellung wird ab dem Erhebungsjahr 2020
zwischen „Erstergebnissen” und „Endergebnissen”
unterschieden. Sowohl die Erst- als auch die Endergebnisse
beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten.
Den Endergebnissen liegt eine höhere Zahl befragter
Haushalte zugrunde. Dies beruht darauf, dass auch nach Ende
eines Erhebungsjahres noch Daten von Haushalten einfließen,
die nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft gegeben haben.
Dieses Datenmaterial wird zudem auf Basis aktualisierter
Bevölkerungszahlen hochgerechnet. Aufgrund des größeren
Stichprobenumfangs und der aktualisierten Hochrechnung
können dabei Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen
entstehen. Die hier vorgestellten Daten basieren auf den
Erstergebnissen des Erhebungsjahres 2021.
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