| 
				300 Millionen 
				Euro an NRW-Kommunen ausgezahlt - Kommunalminister Jäger: 
				Gemeinsam Schritt für Schritt zu besseren Kommunalfinanzen | 
		
		
			| 
				 
				
				Düsseldorf/Duisburg, 
				22. Dezember 2010 - Das Land hat heute (22.12.) die versprochene 
				Soforthilfe von 300 Millionen Euro an die Kommunen in NRW 
				ausgezahlt. "Wir lösen Schritt für Schritt unsere Zusagen 
				planmäßig ein. Heute haben wir einen ersten Baustein unseres 
				Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Kommunalfinanzen 
				realisiert", sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
				 
				Mit den 300 Millionen Euro wurde das GFG 2010 rückwirkend um 
				rund 4 Prozent auf 7,9 Milliarden Euro aufgestockt. 256 
				Millionen Euro der Soforthilfe entfallen auf die frei 
				verwendbaren Schlüsselzuweisungen. Die verbleibenden Mittel 
				erhöhen die Ansätze der Investitionspauschalen, die 
				finanzkraftunabhängig zugewiesen wurden. Deshalb profitieren von 
				der heute ausgezahlten Soforthilfe vor allem die finanzschwachen 
				Städte und Gemeinden. 
				Grundlage ist das Gesetz zur Änderung des 
				Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2010, das der Landtag in 
				seiner letzten Sitzung am 16. Dezember beschlossen hatte.   
				
				Parlamentsbilanz 
				Zu 20 Plenarsitzungen sind die 181 Abgeordneten des 15. Landtags 
				Nordrhein-Westfalen seit der konstituierenden Sitzung am 9. Juni 
				2010 zusammen gekommen. 
				Dabei haben sich die Abgeordneten der 5 Fraktionen mit 23 
				Gesetzentwürfen auseinandergesetzt. Zehn Gesetze hat der Landtag 
				seither verabschiedet, darunter den Nachtragshaushalt 2010, das 
				Schulrechtsänderungsgesetz und das Gesetz zur Revitalisierung 
				des Gemeindewirtschaftsrechts. 
				Die Fachausschüsse des Landtags tagten in den zurückliegenden 
				Monaten in 140 Sitzungen und befragten in12 öffentlichen 
				Anhörungen, beispielsweise zum Artenschutz, zu Studiengebühren, 
				zum Jugendmedienschutz, externe Sachverständige zu Anträgen und 
				Gesetzesvorhaben. 
				Neben seiner Gesetzgebungskompetenz hat der Landtag auch seine 
				Kontrollfunktion wahrgenommen: Die Abgeordneten stellten in den 
				vergangenen sieben Monaten insgesamt 405 Kleine Anfragen sowie 
				eine Große Anfrage zu Neofaschismus bzw. Rechtsextremismus in 
				Nordrhein-Westfalen. 
				Am 10. November 2010 hat der Landtag eine Enquetekommission 
				„Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf 
				den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen“ eingesetzt. 
				Mit Beginn der neuen Wahlperiode wurde auch der Anbau des 
				Landtags weit vor der veranschlagten Zeit fertiggestellt. Nach 
				und nach konnten Fraktionsmitarbeiter sowie Landtagsbeschäftigte 
				dort ihre neuen Büros beziehen. Fünfzig Landtagsbeschäftigte 
				sind nun wieder im Hauptgebäude statt in externen Liegenschaften 
				untergebracht. Die bisher in der Stadt Düsseldorf angemieteten 
				Büros konnten aufgegeben und die Mietzahlungen gespart werden. 
				Im Plenarsaal konnten mit moderner Lichttechnik und effektivem 
				Sonnenschutz nicht nur die Arbeitsbedingungen für die 
				Abgeordneten verbessert, sondern auch der Energieverbrauch 
				deutlich gesenkt werden.  | 
		
        
			| 
				Kabinett 
				beschließt Lockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber in NRW | 
		
		
			| 
				 
				
				Düsseldorf/Duisburg, 
				21. Dezember 2010 - Das Kabinett hat heute (21.12.) eine 
				Verordnung gebilligt, die es Asylbewerbern in 
				Nordrhein-Westfalen künftig ermöglicht, sich vorübergehend 
				generell erlaubnisfrei im gesamten Landesgebiet aufzuhalten. 
				"Damit nutzen wir landesrechtliche Spielräume im Sinne der 
				Menschen und im Sinne eines modernen und aufgeschlossenen 
				Aufenthaltsrechts", sagte Innenminister Ralf Jäger in 
				Düsseldorf.  
				Die bisherige Regelung sah vor, dass Asylbewerber sich 
				erlaubnisfrei nur in dem Regierungsbezirk aufhalten dürfen, in 
				dem die für sie zuständige Ausländerbehörde liegt. "Solche 
				räumlichen Beschränkungen greifen in die Bewegungsfreiheit der 
				Betroffenen in erheblichem Maße ein und führen nicht selten zu 
				sozialer Isolation. Sie sind lebensfremd und schränken die 
				berechtigten Mobilitätsinteressen der Betroffenen unnötig ein. 
				So kann es beispielsweise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, 
				zur Pflege sozialer Kontakte oder zur Teilnahme an kulturellen 
				oder sportlichen Aktivitäten wichtig für die Betroffenen sein, 
				regelmäßig den Regierungsbezirk zu verlassen", sagte Jäger. In 
				der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die bestehenden 
				Regelungen zu unbilligen Ergebnissen führen können. Der 
				Innenminister verwies dabei auf den Fall eines 
				fußballbegeisterten 13-jährigen iranischen Asylbewerbers. Ihm 
				war eine Fahrt zum Bundesliga-Spiel Borussia Dortmund - Bayern 
				München in Dortmund ge! 
				schenkt worden. Die Ausländerbehörde hatte dem Jungen die Fahrt 
				zunächst mit der Begründung verweigert, er dürfe den 
				Regierungsbezirk Düsseldorf nicht verlassen.  
				 
				"Die heute vom Kabinett beschlossene Lockerung der 
				Residenzpflicht für Asylbewerber in NRW ist ein klares 
				Bekenntnis zugunsten der hier schutzsuchenden Menschen", 
				erklärte der Minister.       | 
		
        
			| 
				300 Millionen 
				Euro Soforthilfe für die Kommunen  per Gesetzesänderung 
				beschlossen | 
		
		
			| 
				 
				
				Düsseldorf/Duisburg, 
				16. Dezember 2010 - Das Land hat heute (16.12.) die Grundlage 
				dafür geschaffen, dass die Kommunen noch vor Weihnachten die 
				versprochene Soforthilfe von 300 Millionen Euro erhalten können. 
				Dazu hat der Landtag heute (16.12.) das Gesetz zur Änderung des 
				Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2010 beschlossen. Damit wird 
				das GFG 2010 rückwirkend um rund 4 Prozent auf dann 7,9 
				Milliarden Euro aufgestockt. "Als Partner der Kommunen lösen wir 
				Schritt für Schritt unsere Zusagen planmäßig ein. Heute haben 
				wir einen ersten Baustein unseres Gesamtkonzeptes zur 
				Verbesserung der Kommunalfinanzen auf den Weg gebracht", sagte 
				Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.  
				 
				Das Gesetz beteiligt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wieder 
				mit 134 Millionen Euro am Aufkommen des Landes an der 
				Grunderwerbsteuer. Gleichzeitig soll die Befrachtung der 
				Kommunen mit 166 Millionen Euro an der Konsolidierung des 
				Landeshaushalts entfallen. Die vorherige Landesregierung habe 
				diese Mittel im kommunalen Finanzausgleich jahrelang den 
				Kommunen vorenthalten. "Als Anwalt der Kommunen haben wir die 
				notwendige Gerechtigkeit wieder hergestellt", sagte Jäger. 
				 
				Rund 256 Millionen Euro der Soforthilfe sind für die Aufstockung 
				der frei verwendbaren Schlüsselzuweisungen eingeplant. Die 
				verbleibenden Mittel sollen der Erhöhung der Ansätze der 
				Investitionspauschalen dienen, die finanzkraftunabhängig 
				zugewiesen werden. Im Ergebnis profitieren von der Soforthilfe 
				vor allem die finanzschwachen Städte und Gemeinden.  
				
				
				
				Gesetz zur Änderung des 
				Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2010      Modellrechnung            | 
		
        
			| 
				Initiative 
				bringt neue Perspektiven für die Kommunen - Kommunalminister 
				Jäger: Das Ziel bleibt der Etatausgleich zum möglichst frühen 
				Zeitpunkt | 
		
		
			| 
				 
				
				Düsseldorf/Duisburg, 
				1. Dezember 2010 - Künftig soll 
				für die Genehmigungsfähigkeit eines kommunalen 
				Haushaltssicherungskonzeptes auch ein längerer Zeitraum als die 
				bisherigen vier Jahre ausreichen, forderte Kommunalminister Ralf 
				Jäger gestern in Düsseldorf. "Das ist notwendig und sinnvoll, 
				damit die 137 Nothaushaltskommunen so schnell wie möglich zu 
				rechtsgültigen Haushalten kommen können", betonte Jäger. Eine 
				entsprechende Gesetzesinitiative zur Änderung des 
				Gemeindehaushaltsrechtes werden die Koalitionsfraktionen am 
				kommenden Freitag in den Landtag einbringen.  
				 
				"Damit geht NRW den gleichen Weg wie die anderen Flächenländer 
				auch", stellte der Minister fest. Es werde ein Rechtszustand 
				hergestellt, wie er heute schon in den meisten unionsgeführten 
				Ländern wie Niedersachsen und Hessen gelte.  
				 
				"Derzeit könnten Nothaushaltskommunen zum Beispiel nur 
				ausnahmsweise energetisch sanieren, selbst wenn sich diese 
				Investition innerhalb kurzer Zeit rechnet. "Da Kommunen 
				rechtlich nicht verpflichtet sind, eine moderne energiesparende 
				Heizungsanlage einzubauen, darf eine Nothaushaltskommune solche 
				Baumaßnahme auch nicht durchführen", erläuterte der 
				Kommunalminister. Gleiches gelte zum Beispiel auch für die 
				Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Zwar stünden 
				einer solchen Umrüstung schon nach wenigen Jahren Einsparungen 
				bei den Stromkosten in gleicher Höhe gegenüber, dennoch seien 
				solche Investitionen einer Nothaushaltskommune rechtlich oftmals 
				nicht erlaubt.  
				 
				Auch im Bereich des Personals ist eine Nothaushaltskommune heute 
				nicht wettbewerbsfähig: So kann sie beispielsweise 
				Feuerwehrleute nicht befördern, obwohl diese Beförderungen den 
				städtischen Haushalt nur mit wenigen Tausend Euro belasten. 
				Stattdessen muss sie zusehen, wie diese Beschäftigten in andere 
				Kommunen abwandern, die befördern dürfen. 
				 
				Die geplante Gesetzesänderung sei alles andere als ein Freibrief 
				für mehr Verschuldung. Jäger verspricht sich vielmehr einen 
				neuen Motivationsschub für die Kommunalpolitiker in den 
				Nothaushaltskommunen: "Wenn der Rat an dem Ziel festhält, den 
				eigenen Haushalt zum frühestens möglichen Zeitpunkt 
				auszugleichen, wird er künftig viele Gestaltungsmöglichkeiten 
				haben, die ihm derzeit verwehrt sind." Wie weit dieser Spielraum 
				konkret geht, wird jede Nothaushaltskommune mit ihrer 
				Aufsichtsbehörde abstimmen müssen.  
   | 
		
        
			| 
				
				
				
				Aktuelle Stunden zum Steag-Verkauf, U3-Betreuung, 
				Gemeinschaftsschule sowie Landesarchiv | 
		
		
			| 
				 
				
				Düsseldorf/Duisburg, 29. November 2010 - „Unkalkulierbare 
				Risiken für Ruhrgebietskommunen verhindern – Drohende 
				Steag-Übernahme verstößt gegen Landesinteressen“ wird das Thema 
				der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 1. 
				Dezember 2010, sein. Die Antrag stellende FDP-Fraktion führt zur 
				Begründung an, dass Evonik entgegen der bisherigen Ankündigung 
				nicht nur 51 Prozent der Steag zu einem Kaufpreis von 614 
				Millionen Euro veräußern wolle, sondern in drei bis fünf Jahren 
				auch die restlichen 49 Prozent. Für das Konsortium der 
				Stadtwerke von Dortmund, Bochum, Duisburg, Essen, Oberhausen und 
				Dinslaken, das sich an dem Bieterverfahren zur Übernahme des 
				fünftgrößten Stromerzeugers Steag beteiligen wolle, bedeute das, 
				dass es sich bereits jetzt zu einer Zahlung von 1,2 Milliarden 
				Euro verpflichten müsste. Über den Zuschlag solle bereits Mitte 
				Dezember entschieden werden. Für die hoch verschuldeten 
				Ruhr-Städte, so die FDP-Fraktion, sei die Übernahme der Steag 
				ein dramatisches finanzielles Abenteuer. Die Landesregierung 
				müsse dem Landtag darlegen, welche Maßnahmen sie im Rahmen ihrer 
				kommunalaufsichtsrechtlichen Befugnisse ergreifen wird, um 
				Schaden von den Kommunen abzuwenden. 
				 
				„Hat Ministerin Schäfer den Finanzminister belogen?“, möchte die 
				CDU-Fraktion in der Aktuellen Stunde der Plenarsitzung am 
				Donnerstag, 2. Dezember 2010, wissen. Zum Hintergrund: Im 
				Nachtragshaushalt 2010 werden 150 Millionen Euro für rund 1.300 
				begonnene Maßnahmen zur U3-Betreuung bereitgestellt. Es gebe 
				aber, so die CDU, keine Anhaltspunkte für die von Ministerin 
				Schäfer behaupteten 1.300 Bauruinen. Ein Haushaltsnachtrag von 
				150 Millionen Euro, der auf einer nicht darstellbaren 
				Deckungslücke fuße, sei jedoch nicht hinnehmbar. 
				 
				In einer zweiten Aktuellen Stunde soll ebenfalls am Donnerstag 
				auf Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN über das 
				„Modellvorhaben Gemeinschaftsschule“ diskutiert werden. Die 
				kommunalen Spitzenverbände und das Präsidium des Städte- und 
				Gemeindebundes hätten das Modellvorhaben begrüßt. Die sachliche 
				Auseinandersetzung über das Modellvorhaben werde durch Begriffe 
				wie „Schulkrieg“ und andere martialische Töne gestört. Der 
				CDU-Generalsekretär werde mit den Worten zitiert, die 
				Gemeinschaftsschule stelle „Unzucht mir Abhängigen“ dar. Dies 
				stoße alle vor den Kopf, die sich um den besten Weg für die 
				Schulentwicklung in NRW bemühten. Die Aktuelle Stunde wird 
				verbunden mit dem Antrag der FDP-Fraktion: „Die sogenannte 
				Gemeinschaftsschule ist keine tragfähige Lösung vor Ort – 
				Differenzierte Bildungsgänge erhalten und drohende 
				Schulverwerfungen zwischen den Kommunen vermeiden.“ 
				 
				Für die Kostenexplosion beim NRW-Landesarchiv in Duisburg von 
				ursprünglich 30 auf rund 90 Millionen Euro sei die frühere 
				CDU/FDP-Landesregierung verantwortlich, so der „Spiegel“ in 
				seiner jüngsten Ausgabe. Die Fraktion „DIE LINKE“ möchte darüber 
				in der Plenarsitzung am Freitag, 3. Dezember 2010, im Rahmen 
				einer Aktuellen Stunde debattieren.  | 
		
        
			| 
				
				
				
				Anhörungen zum Schulsystem sowie zu Studiengebühren | 
		
		
			| 
				 
				
				Düsseldorf/Duisburg, 22. November 2010 - Öffentliche Anhörungen 
				von Sachverständigen zum Schulsystem sowie zur Abschaffung der 
				Studiengebühren bzw. zur Beibehaltung der Studienbeiträge an den 
				nordrhein-westfälischen Hochschulen stehen in dieser Woche auf 
				der Tagesordnung von Ausschüssen im Landtag NRW. 
				 
				Schulsystem: Die Abgeordneten des Ausschusses für Schule und 
				Weiterbildung hören sich am Mittwoch, 24. November 2010, 13 Uhr, 
				Raum E3 - A02 die Stellungnahmen von Sachverständigen zu einem 
				Antrag der FDP-Fraktion an: Schulvielfalt erhalten - Keine 
				Einheitsschule für NRW (Drs. 15/21). Darin wird in dem Ziel von 
				SPD und GRÜNEN, mindestens 30 Prozent aller weiterführenden 
				Schulen in NRW in Einheitsschulen umzuwandeln, eine ideologisch 
				motivierte Schulstrukturveränderung gesehen. Die schrittweise 
				Abschaffung der Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen werde 
				extreme Unruhe in die Schulen tragen, das Leistungsniveau 
				absenken und die Gesellschaft sozial spalten. Der Landtag soll 
				deshalb die Landesregierung auffordern, die Vielfalt des 
				nordrhein-westfälischen Schulsystems zu erhalten. 
				 
				Studiengebühren/Studienbeiträge: Experten nehmen im Ausschuss 
				für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie am 
				Freitag, 26. November 2010, 10 Uhr, Raum E3 - A02, 
				Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drs. 15/97) und der Fraktion 
				DIE LINKE (Drs. 15/30) sowie einen Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 
				15/126) unter die Lupe. Landesregierung wie LINKE möchten mit 
				ihren Gesetzentwürfen die Studiengebühren an den 
				nordrhein-westfälischen Hochschulen abschaffen. Studiengebühren 
				wirkten sozial abschreckend und erschwerten insbesondere jungen 
				Menschen aus einkommensschwachen Haushalten den Zugang zu den 
				Hochschulen. Es sei, so DIE LINKE, auch nicht zu spürbaren 
				Verbesserungen in der Qualität der Lehre gekommen. Durch den 
				Wegfall der Studienbeiträge gebe es für die Hochschulen 
				Mindereinnahmen. Die Landesregierung will den Hochschulen den 
				Gesamtbetrag des bisherigen Studienbeitragsaufkommens 
				zweckgebunden garantieren. Die LINKE will die Mindereinnahmen 
				durch zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt kompensieren.
				 
				 
				Nach Auffassung der FDP-Fraktion war die Einführung der 
				Studienbeiträge hingegen ein voller Erfolg. Die Abschaffung der 
				Studienbeiträge sei unfair und rechtlich fragwürdig. Die 
				Gesamtsumme, die die Landesregierung zur Verfügung stellen 
				wolle, werde auf alle Hochschulen mit Ausnahme der 
				Fernuniversität Hagen verteilt, so dass auch Hochschulen, die 
				bislang keine oder ermäßigte Studienbeiträge erhoben hätten, 
				davon profitierten. Außerdem drohe eine Hochschulpolitik nach 
				Kassenlage, die Haushaltsführung der Landesregierung entscheide 
				dann über die den Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel und 
				damit über die Studienbedingungen. Die Landesregierung wird 
				aufgefordert, den Hochschulen die Möglichkeit zu belassen, 
				Studienbeiträge sozialverträglich zu erheben. 
   | 
		
        
			| 
				Innenminister 
				Jäger: Sicherheitsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen erhöht | 
		
		
			| 
				 
				
				Düsseldorf/Duisburg, 17. November 2010 - 
				In 
				Nordrhein-Westfalen sind die bundesweit abgestimmten 
				Sicherheitsmaßnahmen 
				
				 gegen 
				mögliche Terroranschläge weiter verstärkt worden. "Wir nehmen 
				die erhöhte Gefährdungslage ernst", sagte Innenminister Ralf 
				Jäger heute (17.11) in Düsseldorf. Der Bundesinnenminister geht 
				für Deutschland aktuell von einer intensivierten Gefährdung 
				durch islamistische Terroristen aus. "Es gibt aber bislang keine 
				Hinweise auf konkret bevorstehende Anschläge in 
				Nordrhein-Westfalen", betonte Jäger. 
				Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern treffen schon seit 
				längerem in enger Abstimmung Vorkehrungen auf hohem Niveau. "Die 
				nordrhein-westfälische Polizei führt bereits intensive Maßnahmen 
				an möglichen gefährdeten Objekten durch", erklärte der Minister. 
				Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage verstärkt die 
				Polizei ihre Präsenz, insbesondere an Orten mit hohem 
				Publikumsverkehr. An Flughäfen und Bahnhöfen stimmt sie ihre 
				Maßnahmen eng mit der Bundespolizei ab. "Es ist wichtig, die 
				Menschen zu sensibilisieren, wachsam zu sein", sagte Jäger, 
				warnte aber vor Panikmache.  
				Die Innenminister von Bund und Länder werden sich auf ihrer 
				Konferenz in Hamburg ausführlich mit diesem Thema befassen. 
				
				Innenminister Jäger: Demokratie braucht engagierte Jugendliche - 
			Jugendkongress gegen Rechtsextremismus 
				
				
				Düsseldorf/Moers/Duisburg, 15. November 2010 
				
				"Die aktuellen Gefahren aus der rechtsextremistischen Szene sind die 
			steigende Gewaltbereitschaft von Neonazis, rechtsextremistische 
			Propaganda im Internet und die gezielte Tarnung menschenverachtender 
			Inhalte", warnte Innenminister Ralf Jäger in Moers zur Eröffnung des 
			Jugendkongresses "Moers ist bunt". "Rechtsextremisten sprechen 
			Jugendliche gezielt an, indem sie ihre Ideologien von gestern im 
			Gewand von heute verpacken", so Jäger.  
			Dem setze die Landesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Aufklärung 
			und Sensibilisierung vor den Gefahren des Rechtsextremismus 
			entgegen. Beispiele dafür sind der Bildungscomic "Andi", spezifische 
			Fortbildungen für Lehrer oder die Förderung demokratischer 
			Netzwerke. 
			Die vom Schlosstheater Moers mit Unterstützung des Innenministeriums 
			ausgerichtete Veranstaltung sei ein weiterer Baustein im Kampf gegen 
			Rechtsextremismus. "Unsere offene und tolerante Gesellschaft braucht 
			engagierte Jugendliche. Wir müssen fremdenfeindlicher Propaganda mit 
			demokratischen Ideen und Werten entgegentreten", appellierte 
			Minister Jäger an die rund 150 jugendlichen Kongressteilnehmer. Sie 
			suchen dort nach weiteren Wegen, dem Rechtsextremismus wirksam 
			entgegenzutreten und die Demokratie zu fördern.  | 
		
        
			
				
				
				
				Landtag berät über Bürgermeisterabwahl 
				
				 
				Umstrittener OB Duisburgs mit Ketchup bespritzt | 
		
		
			| 
				 
				
				Mehr Demokratie begrüßt Gesetzesinitiative der Linken 
				 
				Düsseldorf/Duisburg, 10. November 2010 -Auf Antrag der Linken 
				berät der Landtag am morgigen Donnerstag über die Neuregelung 
				von Bürgermeisterabwahlen in Nordrhein-Westfalen. Die Linke hat 
				einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem die Initiative zu 
				einem Abwahlverfahren auch von den Bürgern ausgehen kann. Bisher 
				kann ein Abwahlverfahren nur auf Beschluss eines Rates 
				eingeleitet werden.  
				„Stimmt der Landtag dieser Gesetzesänderung zu, zieht er damit 
				die richtige Konsequenz aus den Vorgängen um das 
				Loveparade-Unglück in Duisburg“, erklärte Alexander Slonka, 
				Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Im Duisburger Rat war 
				vor kurzem ein Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens 
				gegen Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) gescheitert, weil 
				die vorgeschriebene Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande kam. 
				„Die Duisburger hätten die Möglichkeit bekommen sollen, ihren OB 
				abzuwählen oder ihm das bei seiner Wahl gegebene Vertrauen zu 
				bestätigen“, meint Slonka. Beim aktuellen Verfahren seien sie 
				aber in der Abwahlfrage nur Zuschauer statt eigenständige 
				Akteure.  Sauerland wurde übrigens heute bei der Einweihung 
				eines umgestalteten Marktes in Rheinhausen mit Ketchup 
				bespritzt. 
				Vorbild für das von Mehr Demokratie geforderte Abwahlverfahren 
				sind die Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein, wo 
				die Wähler ihren Bürgermeister bereits auf eigene Initiative 
				seines Amtes entheben können. Nach dem Vorschlag von Mehr 
				Demokratie soll das Unterschriftenquorum für einen Abwahlantrag 
				dem bei Bürgerbegehren zu Sachfragen entsprechen. Hier gilt je 
				nach Gemeindegröße eine Hürde von 3 bis 10 Prozent aller 
				Wahlberechtigten, in Kreisen gilt ein Quorum von 3 bis 5 
				Prozent. Tritt ein Bürgermeister aufgrund eines Abwahlantrags 
				nicht zurück, kommt es zum Bürgerentscheid über den Verbleib in 
				seinem Amt.  
				 
				„ Dass der Gesetzentwurf der Linken bei der Abstimmung kein 
				Quorum vorsieht, ist ein Vorteil gegenüber den Plänen der 
				rot-grünen Landesregierung“, erläutert Slonka. SPD und Grüne 
				hatten in ihrem Koalitionsvertrag ebenfalls die Einführung der 
				Bürgermeisterabwahl per Bürgerbegehren vereinbart, wollen beim 
				Bürgerentscheid aber ein Drittel-Quorum setzen. Damit ein 
				Abwahl-Bürgerentscheid gültig ist, müsste sich also je nach Art 
				des Quorums ein Drittel aller Wahlberechtigten an der Abstimmung 
				beteiligen oder für den Abwahlantrag stimmen. „Bei Wahlen gilt 
				das bewährte Prinzip Mehrheit entscheidet, gleiches sollte dann 
				auch bei Abwahlverfahren gelten“, forderte Slonka. Andernfalls 
				bleibe die Stärkung der Bürgerrechte in diesem Bereich ein 
				Papiertiger.  
				 
				Mehr Informationen:  
				Bürgermeisterabwahl - Auch per Bürgerbegehren  
				http://www.nrw.mehr-demokratie.de/abwahl.html
				 
				Gesetzentwurf der Linken zur Bürgermeisterabwahl
				 
				http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-465.pdf
				 
   | 
		
        
			| 
				
				
				
				Aktuelle Stunden zur Atompolitik, zur Steuerschätzung, zu 
				Verstößen gegen Arbeitszeitvorgaben | 
		
		
			| 
				 
				
				Düsseldorf/Duisburg, 8. November 2010 - "Atompolitik von 
				Kanzlerin Merkel und Atomminister Röttgen spaltet die 
				Gesellschaft" lautet der Antrag der Fraktionen von SPD und 
				GRÜNEN auf eine Aktuelle Stunde, die in der Plenarsitzung am 
				Mittwoch, 10. November 2010, debattiert wird. Zur Begründung 
				führen die beiden Fraktionen die Laufzeitverlängerung für die 
				deutschen Atomkraftwerke sowie die für sie nicht 
				nachvollziehbare Aussage von Bundesminister Röttgen an, die 
				Frage der Endlagerung sei völlig unabhängig zu betrachten von 
				der Laufzeitverlängerung. Letztere, so SPD und GRÜNE, habe 
				jedoch in mehrfacher Hinsicht massive Auswirkungen auf NRW. 
				 
				Nach der aktuellen Steuerschätzung für die Jahre 2010 bis 2012 
				können Bund, Länder und Kommunen 2010 Steuermehreinnahmen von 
				15,2 Mrd. Euro einplanen. NRW kann 2010 mit 1,1 Mrd. Euro 
				Steuermehreinnahmen rechnen. Im Nachtragshaushalt seien jedoch 
				erst 400 Mio Euro eingestellt, so die CDU-Fraktion, und werfen 
				der Landesregierung wegen der von dieser geplanten Erhöhung der 
				Nettoneuverschuldung Unverantwortlichkeit vor. Der Antrag der 
				CDU-Fraktion "Die Ergebnisse der Steuerschätzung zeigen: 
				Nachtragshaushalt zurückziehen - Schuldenorgie stoppen" wird in 
				der Plenarsitzung am Donnerstag, 11. November 2010, diskutiert. 
				Der Eilantrag der FDP-Fraktion "Die Steuerschätzung macht 
				deutlich: Die Landesregierung muss den Entwurf des 
				Nachtragshaushalts umgehend zurückziehen" wird im Rahmen der 
				Aktuellen Stunde mitbehandelt. 
				In der Plenarsitzung am Freitag, 12. November 2010, wird auf 
				Antrag der FDP-Fraktion das Thema "Massive Verstöße gegen 
				Arbeitszeitvorgaben an nordrhein-westfälischen Krankenhäusern 
				endlich beenden" auf der Tagesordnung stehen. Aktuelle Zahlen, 
				von Arbeitsminister Schneider vorgestellt, zeigten einen 
				eklatanten Missstand beim Arbeitsnehmerschutz an Krankenhäusern 
				in NRW. In über 92 Prozent der Krankenhäuser seien Verstöße 
				gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt worden. Übermüdetes und 
				überlastetes Klinikpersonal beeinträchtige die 
				Versorgungsqualität und gefährdeten die Patientensicherheit. 
   | 
		
        
			| 
				
				
				
				Anhörungen zur Schulrechtsänderung sowie zum Jugendmedienschutz 
				und Gemeindewirtschaftsrecht | 
		
		
			| 
				 
				
				Düsseldorf/Duisburg, 2. November 2010 - Im Düsseldorfer Landtag 
				stehen in der ersten Novemberwoche drei Anhörungen auf der 
				Tagesordnung der Fachausschüsse. Die Sachverständigen werden 
				sich sowohl zum Schulrechtsänderungsgesetz, zur Novellierung des 
				Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sowie zum Gesetz zur 
				„Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ äußern. 
				 
				• Anhörung zur Schulrechtsänderung am Mittwoch, 3. November:  
				Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 15/24) 
				sowie Die Linke (Drs. 15/28,15/29, 15/36 und 15/37) planen in 
				ihren jeweiligen Gesetzentwürfen unter anderem die Mitbestimmung 
				von Schülerinnen und Schülern in den Schulen zu stärken, die 
				Grundschuleinzugsbezirke wiedereinzuführen, die Kopfnoten 
				abzuschaffen sowie die verbindlichen Grundschulgutachten 
				aufzuheben. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Vorsitz 
				Wolfgang Große Brömer, SPD) nimmt ab 13.00 Uhr im Plenarsaal 
				Stellung zu den Expertisen. 
				 
				• Anhörung zum Jugendmedienschutz am Donnerstag, 4. November:
				 
				Der Haupt- und Medienausschuss (Vorsitz Wolfram Kuschke, SPD) 
				berät ab 11.00 Uhr im Plenarsaal über die Novellierung des 
				Jugendmedienschutz-Staatsvertrags als Artikel 1 des 14. 
				Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Anlässe zur Überarbeitung des 
				rundfunkrechtlichen Staatsvertrags gaben der Landesregierung 
				unter anderem der Amoklauf von Winnenden und der damit 
				verbundene Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Juni 
				2009 (Drs. 15/17). Mit den Sachverständigen soll beispielsweise 
				darüber diskutiert werden, welche neuen Möglichkeiten der 
				Alterskennzeichnung für onlinevertriebene Computerspiele 
				bestehen und mit welchen optischen oder akustischen Mitteln 
				entwicklungsbeeinträchtigende Sendungen gekennzeichnet werden 
				können. 
				 
				• Anhörung zum Gemeindewirtschaftsrecht am Freitag, 5. November:
				 
				Mit ihrem Gesetzentwurf zur „Revitalsierung des 
				Gemeindewirtschaftsrechts“ wollen die Fraktionen der SPD und 
				Bündnis 90/Die Grünen das Gemeindewirtschaftsrecht wieder auf 
				den Stand vor der Änderung im Jahr 2007 bringen (Drs. 15/27). 
				Ziel der Antrag stellenden Fraktionen ist es, „die 
				Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von 
				deregulierten Märkten zu erhalten und wieder zu verbessern.“ 
				Dazu hören der Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz Carina 
				Gödecke, SPD) und der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und 
				Energie (Vorsitz Dr. Jens Petersen, CDU) ab 10.00 Uhr im Raum E3 
				– D01 Experten an.  |