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Das NEUE Kurzarbeitergeld
Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

Duisburg, 09. April 2020 - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen. Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden.
In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die BA ist nicht Absender dieser Mail.

Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20. Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld schriftlich oder online anzeigen.


Das NEUE Kurzarbeitergeld
Duisburg, 20. März 2020 - Die Unternehmen in Duisburg sind durch die Coronapandemie und ihre Folgen stark getroffen. Um die Verluste und Auftragsrückgänge der Unternehmen abzufedern, können Betriebe bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. Aktuell haben sich knapp 600 Unternehmen in Duisburg zur Kurzarbeit aufgrund des Coronavirus beraten lassen.

Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld hat der Gesetzgeber beschlossen:
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Um rückwirkend zum 1. März Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen die Unternehmen bis Ende März die Anzeige gestellt haben.

Schritte zum Kurzarbeitergeld
Im ersten Schritt zeigen Unternehmen und Betriebe die Kurzarbeit schriftlich bei der Agentur für Arbeit an. Vordrucke und weitere Informationen sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit zu finden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber füllen den Ausdruck aus, scannen die unterschriebene Kurzarbeitsanzeige und senden sie per E-Mail an Essen.031-OS@arbeitsagentur.de.

Höhe des Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate gezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent.

Alle Informationen und Möglichkeiten der Beantragung:
Online:
www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

Unsere Empfehlung für den schnellsten Weg, Kurzarbeit anzuzeigen oder zu beantragen, ist der eService der Bundesagentur für Arbeit.

Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Bei dieser müssen sich Arbeitgeber über eine PIN verifizieren, die automatisiert per Post zugeschickt wird. Beim Arbeitgeber-Service erhalten sie anschließend eine Kennung. Dieses zentrale Verfahren können wir leider vor Ort nicht ändern. Um die erforderliche Kennung schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, bieten wir den Betrieben daher jetzt an, sich per E-Mail direkt an uns zu wenden: Duisburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

So erreichen Sie uns für Beratungsanfragen:
Telefonisch
Montag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr: Kostenlose Hotline für Arbeitgeber    0800 4 5555 20
über Mail: Duisburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Wenn Arbeitnehmer Fragen zur Kurzarbeitergeld haben nutzen Sie bitte die neue Sammelhotline 0203 302 1111