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					 Düsseldorf/Duisburg, 16. April 2020 -
					Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und 
					Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte 
					finanzielle Unterstützung kommen, können von Freitag an 
					wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die 
					korrekte Antragsseite kann – wie bereits zuvor – 
					ausschließlich über
					
					https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden. 
					Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird 
					voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen. Nachdem 
					Betrüger Daten abgegriffen hatten, hat die Landesregierung 
					Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlung und 
					Antragstellung gestoppt.
 
  'Fake-Formulare' im Netz! 
					NRW stoppt vorerst Antragstellung für die Corona-Soforthilfe 
					Düsseldorf/Duisburg, 09. April 2020 - Das 
					Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und 
					Energie und das Ministerium des Innern teilt mit: Nach 
					ersten Erkenntnissen des LKA wurden Fake-Formulare 
					im Zusammenhang mit der NRW-Soforthilfe 2020 
					genutzt, um Daten abzugreifen und möglicherweise für 
					kriminelle Machenschaften zu verwenden. Daher hat das 
					Wirtschaftsministerium die Auszahlungen heute früh gestoppt. 
					Darüber hinaus hat das Land - in Absprache mit den 
					Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und 
					Münster – auch die Bewilligungen ausgesetzt und die 
					Corona-Soforthilfe-Seiten vom Netz genommen. Nach ersten 
					Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen 
					prominent platziert waren, hatte das Wirtschaftsministerium 
					am Dienstag Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.   
					Rund 3.500 bis 4.000 Antragsteller sind nach bisherigen 
					Erkenntnissen betroffen. Eine Ermittlungskommission des 
					Landeskriminalamtes aus Finanz- und Cyberermittlern sowie 
					Spezialisten für Wirtschaftskriminalität ist eingerichtet. 
					Gleichzeitig wird behördenübergreifend daran gearbeitet, 
					betrügerische Anträge zu identifizieren und zu erschweren. 
					Es handelt sich um hochprofessionelle Täter, die im Darknet 
					nach Menschen suchen, die gegen eine Gewinnbeteiligung ihre 
					Konten zur Verfügung stellen. Von diesen Konten wird der 
					Gewinnanteil des Betrügers dann in Kryptowährung umgewandelt 
					und damit anonymisiert, was die Identifizierung erschwert. 
					  Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die 
					Kleinbetriebe und Soloselbstständigen in Nordrhein-Westfalen 
					sind gerade in der Corona-Krise auf die Wertschätzung und 
					die Unterstützung der Gesellschaft dringend angewiesen. Umso 
					wichtiger ist es, dass die NRW-Soforthilfe auch in die 
					richtigen Hände gelangt. Deshalb überprüfen wir mit den 
					Bezirksregierungen und der Finanzverwaltung die offenen 
					Anträge und Bewilligungen und bitten die Unternehmerinnen 
					und Unternehmer um etwas Geduld und Verständnis. Wir werden 
					die Zahlungen schnellstmöglich wieder aufnehmen und auch die 
					Corona-Soforthilfe-Seite freischalten. Denn eines ist klar: 
					Wir brauchen die Kleinunternehmer, um schnell wieder aus der 
					Krise zu kommen.“   Innenminister Herbert Reul: „Diese 
					Masche ist nicht nur hoch kriminell, sondern moralisch 
					besonders verwerflich. Diese Betrüger meinen, sie könnten 
					eine akute Notlage auf Kosten der Allgemeinheit ausnutzen. 
					Das müssen wir unbedingt verhindern. Daran arbeiten alle 
					staatlichen Stellen mit Hochdruck und großem Einsatz.“ 
					
  Schutzschirm ab heute 12 Uhr Kleine Unternehmen und 
					  Selbstständige können Soforthilfe beantragen 
					  Milliardensoforthilfe für den Wirtschaftsmotor des Landes 
					  startet ab heute Bezirksregierungen bearbeiten 
					  Förderanträge für NRW-Soforthilfe  Düsseldorf/Duisburg, 27. März 2020 - 
					Corona-Krise: Bund und Land haben Hilfsprogramme für 
					Solo-Selbständige und Kleinunternehmen beschlossen. Ab 
					Freitag können Betriebe Zuschüsse beantragen. Die 
					Niederrheinische IHK hilft ihren Unternehmen bei der 
					Antragstellung. 
  „Die Soforthilfen sind für viele 
					unserer Betriebe eine wichtige Unterstützung zum Überleben. 
					Wir sind froh, dass Bund und Land so schnell und beherzt auf 
					die Krise reagiert haben und unbürokratisch Hilfen zur 
					Verfügung stellen“, lobt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan 
					Dietzfelbinger. Die beschlossenen Zuschüsse sind ein 
					weiteres Instrument, um schnell Liquidität herzustellen. Die 
					Möglichkeit, verschiedene Steuern und 
					Sozialversicherungsabgaben zu stunden, bestehen bereits.  
					 Wer kann die Soforthilfen beantragen? 
					Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 50 
					Beschäftigten. Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern erhalten 
					9.000 Euro, mit bis zu 10 Mitarbeitern 15.000 Euro und 
					größere Betriebe 25.000 Euro jeweils als einmaligen 
					Zuschuss. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, 
					sind allerdings zu versteuern. Die Anträge werden von der 
					Bezirksregierung geprüft und bewilligt. Die Abwicklung 
					erfolgt ausschließlich online. 
  „Jetzt kommt es vor 
					allem auf Schnelligkeit an. Um die Bearbeitung zu 
					beschleunigen, haben wir der Bezirksregierung unsere 
					Unterstützung zugesagt. Ab morgen stehen 20 unserer 
					Mitarbeiter bereit, um die Unternehmen zu beraten und ihnen 
					beim Ausfüllen des Antrags zu helfen“, so Dietzfelbinger.
					
  Über die Mail-Hotline 
					
					soforthilfe@niederrhein.ihk.de wenden sich 
					Unternehmen an die IHK und erhalten einen Rückruf aus dem 
					Beratungsteam. Die Anträge und weitere Informationen hat die 
					Landesregierung auf ihrer Website zur Verfügung gestellt: 
					
					https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 
					
  NRW-Soforthilfe 2020: Antragsverfahren startet am 
					Freitag! Um den Schaden für Solo-Selbstständige und 
					Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat 
					der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die 
					Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 
					an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den 
					Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der 
					Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern. 
					Erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche 
					Schwierigkeiten sollen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen 
					zwischen 9.000 und 25.000 Euro für die Monate abgefedert 
					werden.
  Am heutigen Freitag (27. März) wird das
					
					Antragsverfahren im Laufe des Tages freigeschaltet.
					 Es wird ausschließlich dieses Online-Verfahren 
					angeboten. Sie müssen bei der Beantragung verschiedene 
					personen- und betriebsbezogene Angaben machen. Sie benötigen 
					z. B. Ihr amtliches Ausweisdokument, Steuernummer und 
					Steueridentifikationsnummer, Anzahl der Beschäftigten 
					(umgerechnet auf Vollzeitkräfte) u.a.  
  Bitte 
					informieren Sie sich bereits im Vorfeld des Antrags unter
					
					Link , welche Unterlagen und Angaben zu den 
					Beschäftigten Sie einzureichen haben.
  
					Gesammelte Maßnahmenvorschläge für Ihre Liquidität 
					Der
					
					BdSt-Infoservice "Corona-Krise - Das müssen Sie jetzt 
					wissen" mit Hinweisen für A wie Arbeitnehmer über F wie 
					Freiberufler bis V wie Verein zeigt kompakt, woran jetzt 
					gedacht werden muss. Der Infoservice wird laufend 
					aktualisiert.
  Stundungen beantragen, um Liquidität 
					zu halten Um Liquiditätsengpässe zu mindern, können 
					z.B. Anträge auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen 
					auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gestellt 
					werden. Verwenden Sie unseren
					
					Musterbrief. Dieser kann auch für die Herabsetzung der 
					Vorauszahlung bei der Gewerbesteuer genutzt werden. 
					Ansprechpartner ist dabei Ihre Stadt oder Gemeinde. 
					Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene 
					Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter 
					Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des 
					Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen 
					stellen.
  Auch für kommunale Abgaben, wie 
					Gewerbesteuer, Grundsteuer und weitere Gebühren können Sie 
					eine Stundung beantragen. 
  Auch die 
					Sozialversicherungsbeiträge können Sie stunden lassen.  
					Musteranträge können Sie bei uns anfordern und auf der 
					Sonderseite abrufen.
  Die Finanzämter nehmen Ihre 
					Anträge per Post, Elster und über das Kontaktformular im 
					Internet an. Auch mit dem Kontaktformular Ihres 
					Finanzamtes im Internet können Sie eine Datei anhängen und 
					übermitteln. 
  Wissenswertes für Privatpersonen - 
					Arbeitnehmer und Senioren Zusätzliche 
					Informationen zu Entschädigungszahlungen bei Quarantäne, 
					Kurzarbeitergeld und steuerliche Absetzbarkeit von 
					Mehraufwendungen finden Sie auf unserer Sonderseite
					
					www.steuerzahler.de/nrw/corona und in dem  "BdSt-Infoservice 
					"Corona-Krise - Das müssen Sie jetzt wissen" 
					
  Milliardensoforthilfe für den 
					Wirtschaftsmotor des Landes startet ab heute 
					Bezirksregierungen bearbeiten Förderanträge für 
					NRW-Soforthilfe  
					Düsseldorf/Duisburg, 27. März 2020 - Unternehmen, die 
					von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ab sofort 
					finanzielle Unterstützung vom Land und Bund. Ab heute, 
					Freitag, 27. März 2020, können Unternehmen bei der 
					jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die Zuschüsse 
					stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als 
					Soforthilfe. Damit das Geld schnell ankommt, müssen die 
					Förderanträge online gestellt werden. Zahlungseingänge sind 
					frühestens zum Ende nächster Woche möglich. 
					
					 Da die Bezirksregierungen mit mehreren hunderttausenden 
					Anträgen rechnen, stehen in den fünf Regierungspräsidien 
					fast 700 Beschäftigte der Landesverwaltung zur Verfügung, um 
					die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch 
					weiterzugeben.
					
					Möglicherweise kann es aufgrund einer hohen Anzahl von 
					Anträgen zu Überlastungen kommen. Bitte haben Sie dann ein 
					wenig Geduld.
  In einem historischen Kraftakt 
					unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in der 
					Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen 
					Wirtschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Das Angebot 
					richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige. 
					Kleinunternehmer erhalten somit aus dem Programm des Bundes 
					Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit 
					„NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses 
					Programm nochmals ordentlich auf, um heimische Unternehmen 
					mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu 
					unterstützen. 
  Siehe hierzu auch die Informationen 
					des NRW Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, 
					Digitalisierung und Energie:  
					
					
					https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 
					
					 Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden 3 
					Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor: 
					
					
					
					•          
					
					
					
					Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel) 
					
					
					
					•          
					
					
					
					Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel) 
					
					
					
					•          
					
					
					
					Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)
  
					Voraussetzungen 
					
					
					•      
					
					
					
					Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. 
					März sind durch die Corona-Krise weggefallen, oder 
					
					
					
					•      
					
					
					
					Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat 
					halbiert, oder 
					
					
					•      
					
					
					
					Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv 
					eingeschränkt, oder  
					
					
					•      
					
					
					
					Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum 
					Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten  
					
					  
					Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. 
					Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 
					Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte: 
					
					
					•          
					
					
					
					Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5 
					
					
					•          
					
					
					
					Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75 
					
					
					•          
					
					
					
					Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1 
					
					
					
					•          
					
					
					
					Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3 
					
					
					
					•          
					
					
					
					Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen
  
					Welche Informationen sind für den Antrag wichtig? 
					
					
					•          
					
					
					
					Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) 
					
					
					
					•          
					
					
					
					Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das 
					zugehörige Amtsgericht 
					
					
					•          
					
					
					
					Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der 
					Eigentümer 
					
					
					•          
					
					
					
					Bankverbindung für die Auszahlung 
					
					
					•          
					
					
					
					die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit 
					
					
					
					•          
					
					
					
					Anzahl der Beschäftigten 
					
					
					•          
					
					
					
					Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich!  
					 
					Wie kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann 
					online ausgefüllt werden. Es müssen keine Dokumente 
					hochgeladen werden: 
					
					
					https://soforthilfe-corona.nrw.de/  
					 
					Welche Fristen gibt es? Ab Freitag (27. März 2020) können 
					die Anträge online gestellt werden. Die Anträge werden auch 
					am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 
					Bezirksregierung bearbeitet.
					
					Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden.  
					 
					Wo kann ich mich weiter informieren? Eine Übersicht zu 
					Bürgschaften, Bürgschaftsbank, KfW-Kredite, 
					Steuerstundungen, Entschädigungen für Quarantäne und 
					Beteiligungskapital für Kleinunternehmen gibt es auf dem 
					Informationsportal des NRW-Wirtschaftsministeriums: 
					
					
					www.wirtschaft.nrw/corona  
					 
					Mit der Gesamthilfe von Bund und Land wird nahezu jeder 
					zweite Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen unterstützt. 
					Bereits jetzt können freischaffende Künstler Unterstützungen 
					bei den Bezirksregierungen beantragen. 
					
					
					https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
  
					
					 
					
					
  
					 
  
					 
					 
					
  
					 
					   
					
					
  
					 
					  
					  
					 
					 
					  
					
					
  
					 
					
 
 
 
  
 
 
  
					 
					  
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