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Anträge für Corona-Soforthilfe können ab 17. April wieder gestellt werden
'Fake-Formulare' im Netz! NRW stoppt vorerst Antragstellung für die Corona-Soforthilfe

Kleine Unternehmen und Selbstständige können Soforthilfe beantragen

Niederrheinische IHK, 'Bund der Steuerzahler' und Land NRW informieren

Düsseldorf/Duisburg, 16. April 2020 - Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unterstützung kommen, können von Freitag an wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Antragsseite kann – wie bereits zuvor – ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen. Nachdem Betrüger Daten abgegriffen hatten, hat die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlung und Antragstellung gestoppt.


'Fake-Formulare' im Netz! NRW stoppt vorerst Antragstellung für die Corona-Soforthilfe
Düsseldorf/Duisburg, 09. April 2020 - Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium des Innern teilt mit:
Nach ersten Erkenntnissen des LKA wurden Fake-Formulare im Zusammenhang mit der NRW-Soforthilfe 2020 genutzt, um Daten abzugreifen und möglicherweise für kriminelle Machenschaften zu verwenden. Daher hat das Wirtschaftsministerium die Auszahlungen heute früh gestoppt. Darüber hinaus hat das Land - in Absprache mit den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster – auch die Bewilligungen ausgesetzt und die Corona-Soforthilfe-Seiten vom Netz genommen. Nach ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das Wirtschaftsministerium am Dienstag Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.
 
Rund 3.500 bis 4.000 Antragsteller sind nach bisherigen Erkenntnissen betroffen. Eine Ermittlungskommission des Landeskriminalamtes aus Finanz- und Cyberermittlern sowie Spezialisten für Wirtschaftskriminalität ist eingerichtet. Gleichzeitig wird behördenübergreifend daran gearbeitet, betrügerische Anträge zu identifizieren und zu erschweren. Es handelt sich um hochprofessionelle Täter, die im Darknet nach Menschen suchen, die gegen eine Gewinnbeteiligung ihre Konten zur Verfügung stellen. Von diesen Konten wird der Gewinnanteil des Betrügers dann in Kryptowährung umgewandelt und damit anonymisiert, was die Identifizierung erschwert.
 
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Kleinbetriebe und Soloselbstständigen in Nordrhein-Westfalen sind gerade in der Corona-Krise auf die Wertschätzung und die Unterstützung der Gesellschaft dringend angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass die NRW-Soforthilfe auch in die richtigen Hände gelangt. Deshalb überprüfen wir mit den Bezirksregierungen und der Finanzverwaltung die offenen Anträge und Bewilligungen und bitten die Unternehmerinnen und Unternehmer um etwas Geduld und Verständnis. Wir werden die Zahlungen schnellstmöglich wieder aufnehmen und auch die Corona-Soforthilfe-Seite freischalten. Denn eines ist klar: Wir brauchen die Kleinunternehmer, um schnell wieder aus der Krise zu kommen.“
 
Innenminister Herbert Reul: „Diese Masche ist nicht nur hoch kriminell, sondern moralisch besonders verwerflich. Diese Betrüger meinen, sie könnten eine akute Notlage auf Kosten der Allgemeinheit ausnutzen. Das müssen wir unbedingt verhindern. Daran arbeiten alle staatlichen Stellen mit Hochdruck und großem Einsatz.“


Schutzschirm ab heute 12 Uhr
Kleine Unternehmen und Selbstständige können Soforthilfe beantragen
Milliardensoforthilfe für den Wirtschaftsmotor des Landes startet ab heute
Bezirksregierungen bearbeiten Förderanträge für NRW-Soforthilfe

Düsseldorf/Duisburg, 27. März 2020 - Corona-Krise: Bund und Land haben Hilfsprogramme für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen beschlossen. Ab Freitag können Betriebe Zuschüsse beantragen. Die Niederrheinische IHK hilft ihren Unternehmen bei der Antragstellung.

„Die Soforthilfen sind für viele unserer Betriebe eine wichtige Unterstützung zum Überleben. Wir sind froh, dass Bund und Land so schnell und beherzt auf die Krise reagiert haben und unbürokratisch Hilfen zur Verfügung stellen“, lobt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger. Die beschlossenen Zuschüsse sind ein weiteres Instrument, um schnell Liquidität herzustellen. Die Möglichkeit, verschiedene Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu stunden, bestehen bereits.

Wer kann die Soforthilfen beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern erhalten 9.000 Euro, mit bis zu 10 Mitarbeitern 15.000 Euro und größere Betriebe 25.000 Euro jeweils als einmaligen Zuschuss. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, sind allerdings zu versteuern. Die Anträge werden von der Bezirksregierung geprüft und bewilligt. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich online.

„Jetzt kommt es vor allem auf Schnelligkeit an. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, haben wir der Bezirksregierung unsere Unterstützung zugesagt. Ab morgen stehen 20 unserer Mitarbeiter bereit, um die Unternehmen zu beraten und ihnen beim Ausfüllen des Antrags zu helfen“, so Dietzfelbinger.

Über die Mail-Hotline soforthilfe@niederrhein.ihk.de wenden sich Unternehmen an die IHK und erhalten einen Rückruf aus dem Beratungsteam. Die Anträge und weitere Informationen hat die Landesregierung auf ihrer Website zur Verfügung gestellt: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020


NRW-Soforthilfe 2020: Antragsverfahren startet am Freitag!
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern. Erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten sollen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen zwischen 9.000 und 25.000 Euro für die Monate abgefedert werden.

Am heutigen Freitag (27. März) wird das Antragsverfahren im Laufe des Tages freigeschaltet.
Es wird ausschließlich dieses Online-Verfahren angeboten. Sie müssen bei der Beantragung verschiedene personen- und betriebsbezogene Angaben machen. Sie benötigen z. B. Ihr amtliches Ausweisdokument, Steuernummer und Steueridentifikationsnummer, Anzahl der Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) u.a.  

Bitte informieren Sie sich bereits im Vorfeld des Antrags unter Link , welche Unterlagen und Angaben zu den Beschäftigten Sie einzureichen haben.


Gesammelte Maßnahmenvorschläge für Ihre Liquidität
Der BdSt-Infoservice "Corona-Krise - Das müssen Sie jetzt wissen" mit Hinweisen für A wie Arbeitnehmer über F wie Freiberufler bis V wie Verein zeigt kompakt, woran jetzt gedacht werden muss. Der Infoservice wird laufend aktualisiert.

Stundungen beantragen, um Liquidität zu halten
Um Liquiditätsengpässe zu mindern, können z.B. Anträge auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gestellt werden. Verwenden Sie unseren Musterbrief. Dieser kann auch für die Herabsetzung der Vorauszahlung bei der Gewerbesteuer genutzt werden. Ansprechpartner ist dabei Ihre Stadt oder Gemeinde. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen.

Auch für kommunale Abgaben, wie Gewerbesteuer, Grundsteuer und weitere Gebühren können Sie eine Stundung beantragen.

Auch die Sozialversicherungsbeiträge können Sie stunden lassen.
Musteranträge können Sie bei uns anfordern und auf der Sonderseite abrufen.

Die Finanzämter nehmen Ihre Anträge per Post, Elster und über das Kontaktformular im Internet an. Auch mit dem Kontaktformular Ihres Finanzamtes im Internet können Sie eine Datei anhängen und übermitteln.

Wissenswertes für Privatpersonen - Arbeitnehmer und Senioren
Zusätzliche Informationen zu Entschädigungszahlungen bei Quarantäne, Kurzarbeitergeld und steuerliche Absetzbarkeit von Mehraufwendungen finden Sie auf unserer Sonderseite www.steuerzahler.de/nrw/corona und in dem  "BdSt-Infoservice "Corona-Krise - Das müssen Sie jetzt wissen"


Milliardensoforthilfe für den Wirtschaftsmotor des Landes startet ab heute
Bezirksregierungen bearbeiten Förderanträge für NRW-Soforthilfe

Düsseldorf/Duisburg, 27. März 2020 - Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ab sofort finanzielle Unterstützung vom Land und Bund. Ab heute, Freitag, 27. März 2020, können Unternehmen bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die Zuschüsse stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als Soforthilfe. Damit das Geld schnell ankommt, müssen die Förderanträge online gestellt werden. Zahlungseingänge sind frühestens zum Ende nächster Woche möglich.

Da die Bezirksregierungen mit mehreren hunderttausenden Anträgen rechnen, stehen in den fünf Regierungspräsidien fast 700 Beschäftigte der Landesverwaltung zur Verfügung, um die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch weiterzugeben.
Möglicherweise kann es aufgrund einer hohen Anzahl von Anträgen zu Überlastungen kommen. Bitte haben Sie dann ein wenig Geduld.

In einem historischen Kraftakt unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Das Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige. Kleinunternehmer erhalten somit aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm nochmals ordentlich auf, um heimische Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu unterstützen.

Siehe hierzu auch die Informationen des NRW Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden 3 Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor:
           Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)
           Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)
           Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

Voraussetzungen
       Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März sind durch die Corona-Krise weggefallen, oder
       Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert, oder
       Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv eingeschränkt, oder
       Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten 
 
Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:
           Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
           Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
           Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
           Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
           Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen

Welche Informationen sind für den Antrag wichtig?
           Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
           Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht
           Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer
           Bankverbindung für die Auszahlung
           die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
           Anzahl der Beschäftigten
           Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich! 

Wie kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag kann online ausgefüllt werden. Es müssen keine Dokumente hochgeladen werden:
https://soforthilfe-corona.nrw.de/ 

Welche Fristen gibt es?
Ab Freitag (27. März 2020) können die Anträge online gestellt werden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet. Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden. 

Wo kann ich mich weiter informieren?
Eine Übersicht zu Bürgschaften, Bürgschaftsbank, KfW-Kredite, Steuerstundungen, Entschädigungen für Quarantäne und Beteiligungskapital für Kleinunternehmen gibt es auf dem Informationsportal des NRW-Wirtschaftsministeriums:
www.wirtschaft.nrw/corona 

Mit der Gesamthilfe von Bund und Land wird nahezu jeder zweite Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Bereits jetzt können freischaffende Künstler Unterstützungen bei den Bezirksregierungen beantragen.
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus