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Kindertagesstätten und Kindertagespflege werden schrittweise geöffnet

Duisburg, 11. Mai 2020 - Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hat beschlossen, dass die Kindertagesstätten und Kindertagespflege schrittweise wieder geöffnet werden sollen.

Konkret bedeutet das

- ab dem 14. Mai:
Die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird geöffnet für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Betroffene Eltern reichen die beigefügte (und im Internet zur Verfügung stehende) Erklärung mit entsprechenden Unterlagen in der Kita ein.

Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen (und  Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde) wieder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden.

Die Kindertagespflegestellen mit ihrem familiennahen Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.

- ab dem 28. Mai:
Es ist geplant, dass die Kindertageseinrichtungen alle weiteren Vorschulkinder aufnehmen.

- ab 11. Juni:
Allen Kindern soll wieder der Besuch ihrer Einrichtung oder ihrer Kindertagespflegestelle ermöglicht werden. In welchem Umfang dies möglich ist, kann heute noch nicht seriös prognostiziert werden. Dies wird fortlaufend vor dem

- Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens,
- den Erfahrungen aus den vorangegangenen Schritten und
- aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den beteiligten Partnern

auf Landesebene beraten und entschieden werden.

Alle Voraussetzungen, die ein solcher Schritt erfordert – Hygienefragen, Personalfragen, pädagogische Aspekte – werden dabei genau geprüft und soweit erforderlich auch neue Empfehlungen herausgegeben.