Duisburg, 27. August 2020 - Zur weiteren
Eind�mmung des Infektionsgeschehens habe man weitere
gemeinsame Ma�nahmen vereinbart, um die Erfolge zu halten.
Deutschland hat die Corona-Pandemie in den vergangenen
Monaten gut bew�ltigt, sagte Bundeskanzlerin Merkel. In den
letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wieder
gestiegen.
"F�r die Ausbreitung des Virus haben sich
Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und
urlaubsbedingte Mobilit�t als besonders g�nstig erwiesen",
so Merkel. Angesichts dieser gestiegenen F�lle m�sse man
jetzt einen neuen Anlauf nehmen. Gemeinsames Ziel ist es,
die Infektionszahlen wieder so weit wie m�glich zu senken.
Den
Bund-L�nder-Beschluss zur Corona-Pandemie finden Sie
hier.
Mindestabstand, Hygieneregeln und
Alltagsmasken gelten weiterhin Bund und L�nder
sind sich einig: In Zeiten steigender Infektionszahlen sind
weitere Lockerungen der bisher geltenden Regeln nicht zu
rechtfertigen. B�rgerinnen und B�rger m�ssen grunds�tzlich
auch weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern
einhalten. Erg�nzend ist in bestimmten �ffentlichen
Bereichen, in denen der Abstand nicht durchg�ngig
einzuhalten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die
Hygieneregeln sind einzuhalten.
Zielgerichtetes Testangebot erforderlich Von
entscheidender Bedeutung f�r die Eind�mmung der Pandemie
sind Testungen. Die Vielzahl an positiven Testergebnissen
bei Reiser�ckkehrern aus Risikogebieten zeigt, dass ein
niederschwelliges, zielgerichtetes Testangebot erforderlich
ist. Deshalb bleibt die Testpflicht zun�chst bestehen. Bei
den freiwilligen Testungen von R�ckreisenden aus
Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten
Infektionen dagegen au�erordentlich gering. Aus diesem Grund
endet die M�glichkeit zur kostenlosen Testung f�r
Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der
Sommerferien aller Bundesl�nder mit dem 15. September 2020.
Wie bisher werden symptomatische Verdachtsf�lle und enge
Kontaktpersonen priorit�r getestet. Gleiches gilt f�r
Testungen, um in gef�hrdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in
Alten- und Pflegeheimen, Krankenh�usern und Einrichtungen
f�r Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitgehenden
R�ckkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen
und Schulen sehen die L�nder je nach Infektionsgeschehen
daneben auch zielgerichtete Reihentestungen, vor allem bei
den Lehrkr�ften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor.
Quarant�nepflicht nach R�ckkehr aus
Risikogebieten Reiser�ckkehrer aus
Risikogebieten sind in jedem Fall weiterhin dazu
verpflichtet, sich unverz�glich nach der Einreise auf
direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich f�r
einen Zeitraum von 14 Tagen st�ndig dort zu isolieren. Zum
1. Oktober soll die Quarant�ne dann fr�hestens nach f�nf
Tagen mit einem negativen Testbefund aufgeboben werden
k�nnen.
Bund und L�nder appellieren mit Nachdruck an
alle Reiser�ckkehrer, ihre Quarant�nepflicht einzuhalten und
damit ihrer Verantwortung f�r ihre Mitb�rgerinnen und
Mitb�rger nachzukommen. Wo immer m�glich, ist auf Reisen in
ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, betont die
Kanzlerin. Bund und L�nder streben kurzfristig eine
Rechts�nderung an. Ziel ist es, dass bundeseinheitlich eine
Entsch�digung f�r den Einkommensausfall dann nicht gew�hrt
wird, wenn eine Quarant�ne aufgrund einer vermeidbaren Reise
in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet
erforderlich wird.
Folgende Ma�nahmen haben
Bund und L�nder vereinbart:
F�r Verst��e
gegen die Maskenpflicht werden die L�nder (mit Ausnahme
Sachsen-Anhalts) ein Mindestregelbu�geld in H�he von
50 Euro festlegen. Die Verkehrsminister von Bund
und L�ndern werden gebeten zu pr�fen, wie dar�ber hinaus f�r
alle Verkehrstr�ger im Regional- und Fernverkehr die
Voraussetzungen daf�r geschaffen werden k�nnen, dass ein -
wie ein Bu�geld wirkendes - erh�htes Bef�rderungsentgelt
eingef�hrt werden kann.
Die M�glichkeit
freiwilliger kostenloser Tests f�r Einreisende aus
Nicht-Risikogebieten endet zum Ende der Sommerferien
aller Bundesl�nder mit dem 15. September 2020.
F�r
Reisende aus Risikogebieten wird die Testpflicht
vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive
Umsetzung der Quarant�nepflicht gew�hrleistet ist. M�glichst
am 1. Oktober soll eine neue Regelung zur Selbstisolation
eingef�hrt werden. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der
Quarant�ne fr�hestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach
R�ckkehr m�glich.
Gro�veranstaltungen bei denen eine
Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht
m�glich ist, bleiben weiterhin untersagt, mindestens
bis zum 31.12.2020. Zum einheitlichen Umgang mit
Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine
Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien
eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen
soll.
Der Bund sagt weitere 500
Millionen Euro f�r verl�ssliche digitale
HomeschoolingAngebote zu, sollte kein
Pr�senzschulbetrieb stattfinden k�nnen.
Gesetzlich Versicherte erhalten in diesem Jahr f�nf Tage
zus�tzlich Kinderkrankentagegeld pro Elternteil,
Alleinerziehende zehn.
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