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Bund und L�nder gemeinsam gegen die Corona-Pandemie
Weitere Ma�nahmen zur Eind�mmung des Infektionsgeschehens

Duisburg, 27. August 2020 - Zur weiteren Eind�mmung des Infektionsgeschehens habe man weitere gemeinsame Ma�nahmen vereinbart, um die Erfolge zu halten.

Deutschland hat die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten gut bew�ltigt, sagte Bundeskanzlerin Merkel. In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wieder gestiegen.

"F�r die Ausbreitung des Virus haben sich Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und urlaubsbedingte Mobilit�t als besonders g�nstig erwiesen", so Merkel. Angesichts dieser gestiegenen F�lle m�sse man jetzt einen neuen Anlauf nehmen. Gemeinsames Ziel ist es, die Infektionszahlen wieder so weit wie m�glich zu senken.

Den Bund-L�nder-Beschluss zur Corona-Pandemie finden Sie hier.

Mindestabstand, Hygieneregeln und Alltagsmasken gelten weiterhin
Bund und L�nder sind sich einig: In Zeiten steigender Infektionszahlen sind weitere Lockerungen der bisher geltenden Regeln nicht zu rechtfertigen. B�rgerinnen und B�rger m�ssen grunds�tzlich auch weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Erg�nzend ist in bestimmten �ffentlichen Bereichen, in denen der Abstand nicht durchg�ngig einzuhalten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Hygieneregeln sind einzuhalten.

Zielgerichtetes Testangebot erforderlich
Von entscheidender Bedeutung f�r die Eind�mmung der Pandemie sind Testungen. Die Vielzahl an positiven Testergebnissen bei Reiser�ckkehrern aus Risikogebieten zeigt, dass ein niederschwelliges, zielgerichtetes Testangebot erforderlich ist. Deshalb bleibt die Testpflicht zun�chst bestehen. Bei den freiwilligen Testungen von R�ckreisenden aus Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten Infektionen dagegen au�erordentlich gering. Aus diesem Grund endet die M�glichkeit zur kostenlosen Testung f�r Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesl�nder mit dem 15. September 2020.

Wie bisher werden symptomatische Verdachtsf�lle und enge Kontaktpersonen priorit�r getestet. Gleiches gilt f�r Testungen, um in gef�hrdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Krankenh�usern und Einrichtungen f�r Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitgehenden R�ckkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sehen die L�nder je nach Infektionsgeschehen daneben auch zielgerichtete Reihentestungen, vor allem bei den Lehrkr�ften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor.

Quarant�nepflicht nach R�ckkehr aus Risikogebieten
Reiser�ckkehrer aus Risikogebieten sind in jedem Fall weiterhin dazu verpflichtet, sich unverz�glich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich f�r einen Zeitraum von 14 Tagen st�ndig dort zu isolieren. Zum 1. Oktober soll die Quarant�ne dann fr�hestens nach f�nf Tagen mit einem negativen Testbefund aufgeboben werden k�nnen.

Bund und L�nder appellieren mit Nachdruck an alle Reiser�ckkehrer, ihre Quarant�nepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung f�r ihre Mitb�rgerinnen und Mitb�rger nachzukommen. Wo immer m�glich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, betont die Kanzlerin. Bund und L�nder streben kurzfristig eine Rechts�nderung an. Ziel ist es, dass bundeseinheitlich eine Entsch�digung f�r den Einkommensausfall dann nicht gew�hrt wird, wenn eine Quarant�ne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.

Folgende Ma�nahmen haben Bund und L�nder vereinbart:

F�r Verst��e gegen die Maskenpflicht werden die L�nder (mit Ausnahme Sachsen-Anhalts) ein Mindestregelbu�geld in H�he von 50 Euro festlegen. Die Verkehrsminister von Bund und L�ndern werden gebeten zu pr�fen, wie dar�ber hinaus f�r alle Verkehrstr�ger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen daf�r geschaffen werden k�nnen, dass ein - wie ein Bu�geld wirkendes - erh�htes Bef�rderungsentgelt eingef�hrt werden kann.

Die M�glichkeit freiwilliger kostenloser Tests f�r Einreisende aus Nicht-Risikogebieten endet zum Ende der Sommerferien aller Bundesl�nder mit dem 15. September 2020.

F�r Reisende aus Risikogebieten wird die Testpflicht vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive Umsetzung der Quarant�nepflicht gew�hrleistet ist. M�glichst am 1. Oktober soll eine neue Regelung zur Selbstisolation eingef�hrt werden. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Quarant�ne fr�hestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach R�ckkehr m�glich.

Gro�veranstaltungen bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht m�glich ist, bleiben weiterhin untersagt, mindestens bis zum 31.12.2020. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.

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