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7-Tage-Inzidenz �ber 50: Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Wesel

Wesel/Hamminkeln, 20. Oktober 2020 - Am Dienstag, 20. Oktober 2020, hat die 7-Tages-Inzidenz f�r den Kreis Wesel den Wert von 50 �berschritten. Entsprechend der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt der Kreis Wesel daher die sogenannte Gef�hrdungsstufe 2 fest.

Ma�geblich sind die t�glichen Ver�ffentlichungen des Landeszentrums f�r Gesundheit (LZG) , hier liegt die 7-Tages-Inzidenz aktuell bei 50,9 (Stand 20. Oktober 2020, 0 Uhr). Die entsprechenden Ma�nahmen zum Entgegenwirken der Ausbreitungsdynamik sind in einer Allgemeinverf�gung erlassen worden und gelten ab Mittwoch, 21. Oktober 2020, 0 Uhr.

Es gelten danach die Schutzma�nahmen f�r Risikogebiete, die das Land NRW zentral in der Coronaschutzverordnung festgelegt hat. Dar�ber hinaus wurden in Abstimmung mit den kreisangeh�rigen Kommunen zus�tzlich weitergehende Kapazit�tsbegrenzungen f�r Veranstaltungen sowie eine Maskenpflicht f�r besonders belebte �ffentliche Bereiche (z.B. bestimmte Fu�g�ngerzonen) angeordnet.

Insgesamt bestehen damit im Kreis Wesel im Wesentlichen folgende erh�hte Beschr�nkungen:

Personen im �ffentlichen Raum
Eine Gruppe, die im �ffentlichen Raum zusammentrifft, darf grunds�tzlich aus h�chstens 5 Personen bestehen.

Mund-Nase-Bedeckung im �ffentlichen Raum
Besucherinnen und Besucher von Konzerten, Auff�hrungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen R�umen sowie von s�mtlichen Sportveranstaltungen (auch im Freien) m�ssen zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt auch am Steh- oder Sitzplatz.

Auch in einzelnen �ffentlichen Au�enbereichen (z.B. bestimmte Fu�g�ngerzonen) gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Welche Bereiche betroffen sind, ist in Anlage 1 der Allgemeinverf�gung aufgef�hrt.

Zuschauer- und Teilnehmerbegrenzung f�r Veranstaltungen
Ab Samstag, 24. Oktober 2020, ist die zul�ssige Teilnehmerzahl f�r Veranstaltungen auf maximal 100 Personen begrenzt. Bei Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl �ber 100 und maximal 250 Personen im Innenraum bzw. maximal 500 Personen im Freien muss drei Tage vorher ein Hygieneschutzkonzept vorgelegt werden. Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen �ber 250 bzw. 500 Personen sind unzul�ssig.

Gleichzeitig gelten weiterhin Beschr�nkungen bei Zuschauerzahlen. Die maximalen Zuschauerzahlen f�r Veranstaltungen und Versammlungen sind auf ein Drittel der Regelauslastung (Kapazit�t des Veranstaltungsortes) begrenzt. Bei Sportveranstaltung gilt die Reduzierung der Zuschauerzahlen auf ein F�nftel der Regelauslastung.

�ffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen und Verkaufsverbot f�r alkoholische Getr�nke
Gastronomische Einrichtungen m�ssen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr geschlossen werden. W�hrend dieser Zeit ist der Verkauf von alkoholischen Getr�nken an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen verboten.

Personenbegrenzung bei privaten Feiern
An privaten Feiern au�erhalb von Wohnungen d�rfen h�chstens 10 Personen teilnehmen.

Die kreisangeh�rigen St�dte und Gemeinden haben auch weiterhin die M�glichkeit, weitergehende Anordnungen und Auflagen aufgrund von �rtlichen Gegebenheiten zu erlassen. Bereits bestehende weitergehende Anordnungen und Auflagen aufgrund von Verf�gungen der �rtlichen Ordnungsbeh�rden bleiben unber�hrt.

Die nun vom Kreis Wesel erlassenen Regeln gelten zus�tzlich zu der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in ihrer aktuellen Fassung und gelten ab Mittwoch, 21. Oktober 2020, 0 Uhr, und so lange, bis die 7-Tages-Inzidenz f�r den Kreis Wesel f�r die Dauer von sieben zusammenh�ngenden Tagen unter dem Wert von 50 liegt.

Schwerpunkte des Infektionsgeschehens im Kreis Wesel liegen nach bisherigen Erkenntnissen zurzeit bei privaten Feiern und bei gr��eren Ansammlungen von Personen. Daher hat der Kreis Wesel mit dem Landeszentrum Gesundheit sowie der Bezirksregierung D�sseldorf die getroffenen weiteren Regelungen als Schutzma�nahmen abgestimmt.