Wesel/Hamminkeln, 20. Oktober 2020 -
Am Dienstag, 20. Oktober 2020, hat die
7-Tages-Inzidenz f�r den Kreis Wesel den Wert von 50
�berschritten. Entsprechend der aktuellen
Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
stellt der Kreis Wesel daher die sogenannte Gef�hrdungsstufe
2 fest.
Ma�geblich sind die
t�glichen Ver�ffentlichungen des Landeszentrums f�r
Gesundheit (LZG) , hier liegt die 7-Tages-Inzidenz
aktuell bei 50,9 (Stand 20. Oktober 2020, 0 Uhr). Die
entsprechenden Ma�nahmen zum Entgegenwirken der
Ausbreitungsdynamik sind in einer Allgemeinverf�gung
erlassen worden und gelten ab Mittwoch, 21. Oktober 2020, 0
Uhr.
Es gelten danach die Schutzma�nahmen f�r
Risikogebiete, die das Land NRW zentral in der
Coronaschutzverordnung festgelegt hat. Dar�ber hinaus wurden
in Abstimmung mit den kreisangeh�rigen Kommunen zus�tzlich
weitergehende Kapazit�tsbegrenzungen f�r Veranstaltungen
sowie eine Maskenpflicht f�r besonders belebte �ffentliche
Bereiche (z.B. bestimmte Fu�g�ngerzonen) angeordnet.
Insgesamt bestehen damit im Kreis Wesel im
Wesentlichen folgende erh�hte Beschr�nkungen:
Personen im �ffentlichen Raum
Eine Gruppe, die im �ffentlichen Raum zusammentrifft, darf
grunds�tzlich aus h�chstens 5 Personen bestehen.
Mund-Nase-Bedeckung im �ffentlichen Raum
Besucherinnen und Besucher von Konzerten, Auff�hrungen,
sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen
R�umen sowie von s�mtlichen Sportveranstaltungen (auch im
Freien) m�ssen zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung
tragen. Dies gilt auch am Steh- oder Sitzplatz.
Auch
in einzelnen �ffentlichen Au�enbereichen (z.B. bestimmte
Fu�g�ngerzonen) gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung. Welche Bereiche betroffen sind, ist in
Anlage 1 der Allgemeinverf�gung aufgef�hrt.
Zuschauer- und Teilnehmerbegrenzung f�r
Veranstaltungen Ab Samstag, 24. Oktober
2020, ist die zul�ssige Teilnehmerzahl f�r Veranstaltungen
auf maximal 100 Personen begrenzt. Bei Veranstaltungen mit
einer Teilnehmerzahl �ber 100 und maximal 250 Personen im
Innenraum bzw. maximal 500 Personen im Freien muss drei Tage
vorher ein Hygieneschutzkonzept vorgelegt werden.
Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen �ber 250 bzw. 500
Personen sind unzul�ssig.
Gleichzeitig gelten
weiterhin Beschr�nkungen bei Zuschauerzahlen. Die maximalen
Zuschauerzahlen f�r Veranstaltungen und Versammlungen sind
auf ein Drittel der Regelauslastung (Kapazit�t des
Veranstaltungsortes) begrenzt. Bei Sportveranstaltung gilt
die Reduzierung der Zuschauerzahlen auf ein F�nftel der
Regelauslastung.
�ffnungszeiten
gastronomischer Einrichtungen und Verkaufsverbot f�r
alkoholische Getr�nke Gastronomische
Einrichtungen m�ssen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr
geschlossen werden. W�hrend dieser Zeit ist der Verkauf von
alkoholischen Getr�nken an allen Verkaufs- und sonstigen
Ausgabestellen verboten.
Personenbegrenzung
bei privaten Feiern An privaten Feiern
au�erhalb von Wohnungen d�rfen h�chstens 10 Personen
teilnehmen.
Die kreisangeh�rigen St�dte und Gemeinden
haben auch weiterhin die M�glichkeit, weitergehende
Anordnungen und Auflagen aufgrund von �rtlichen
Gegebenheiten zu erlassen. Bereits bestehende weitergehende
Anordnungen und Auflagen aufgrund von Verf�gungen der
�rtlichen Ordnungsbeh�rden bleiben unber�hrt.
Die nun
vom
Kreis Wesel erlassenen Regeln gelten
zus�tzlich zu der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in
ihrer aktuellen Fassung und gelten ab Mittwoch, 21. Oktober
2020, 0 Uhr, und so lange, bis die 7-Tages-Inzidenz f�r den
Kreis Wesel f�r die Dauer von sieben zusammenh�ngenden Tagen
unter dem Wert von 50 liegt.
Schwerpunkte des
Infektionsgeschehens im Kreis Wesel liegen nach bisherigen
Erkenntnissen zurzeit bei privaten Feiern und bei gr��eren
Ansammlungen von Personen. Daher hat der Kreis Wesel mit dem
Landeszentrum Gesundheit sowie der Bezirksregierung
D�sseldorf die getroffenen weiteren Regelungen als
Schutzma�nahmen abgestimmt.
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