Duisburg, 21. Oktober 2020 - Die
Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 100,1
erreicht. Angepasst an diese erhebliche Verschärfung der
Lage hat der Krisenstab der Stadt Duisburg nun weitere
Maßnahmen beschlossen.
Die neue Allgemeinverfügung
der Stadt Duisburg ist ab dem morgigen Donnerstag,
22. Oktober, gültig und umfasst folgende Regelungen:
In den städtischen Fußgängerzonen und
Einkaufsstraßen gilt künftig die Pflicht, einen
Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sie gilt an
allen Tagen jeweils von 7 Uhr und mit einem
Nachlauf von einer halben Stunde nach Ablauf der Sperrstunde
bis 23.30 Uhr. Mit dieser Regelung sollen
Menschen insbesondere dort geschützt werden, wo wenig
Abstand gehalten werden kann. Die betreffenden Bereiche
werden nachfolgend aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass
das Geschehen dynamisch ist, weswegen es zu Anpassungen bei
den Straßen kommen kann.
Kontaktsport
untersagt
Sporthallen dürfen für Kontaktsport
nicht mehr genutzt
werden, dies umfasst auch den Schulsport.
Kontaktsport ist auch unter freiem Himmel untersagt. Dies
bedeutet , dass der Spielbetrieb in den Duisburger
Amateurligen ausgesetzt werden muss.
Nutzung
von Umkleide- und Duschräumen verboten
Trainingseinheiten in klassischen Kontaktsportarten wie zum
Beispiel Fußball sind aber möglich. Diese müssen jedoch an
die Situation angepasst werden und kontaktlos erfolgen.
Zudem ist die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen – mit
Ausnahme der Toiletten – nicht erlaubt.
Mund-Nasen-Schutz in weiterführenden Duisburger Schulen lt.
Landesverordnung In den weiterführenden
Duisburger Schulen gilt nun durch eine Landesverordnung
generell die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Hiermit soll zum einen die Weiterverbreitung des Virus
verhindert werden, zum anderen aber auch die dauerhafte
Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gesichert werden. Der
Maskenschutz minimiert bei Auftreten einer Infektion
erheblich die Anzahl der Mitschüler, die für eine mögliche
Quarantäne in Betracht kommen.
Städtische Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen mit
Masken-Pflicht 1. Bezirk Duisburg-Walsum:
• Kometenplatz, • Franz-Lenze-Platz
2.
Bezirk Duisburg-Hamborn: • Jägerstraße, •
Hamborner Altmarkt, • Rathausstraße zwischen Duisburger
Straße und Hinter dem Rathaus, • August-Bebel-Platz,
• Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Egonstraße und Weseler
Straße), • Kaiser-Friedrich-Straße (zwischen Weseler
Straße und Roonstraße), • Weseler Straße (zwischen
Wolfstraße und Grillostraße)
3. Bezirk
Duisburg-Meiderich/Beeck: • Von-der-Mark-Straße
(zwischen Auf dem Damm und Am Bahnhof), • Holtener
Straße (zwischen Fiskusstraße und Lehrer Straße)
4. Bezirk Duisburg-Homberg/Ruhrort/Baerl: •
Augustastraße (zwischen Moerser Straße und Viktoriastraße)
5. Bezirk Duisburg-Mitte • Münzstraße
(zwischen Peterstal und Steinsche Gasse), • Kasinostraße
(zwischen Beeckstraße und Steinsche Gasse), • Kuhstraße,
• Königstraße, • Sonnenwall, • Düsseldorfer
Straße zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße,
• Claubergstraße (zwischen Königstraße und
Börsenstraße), • Tonhallenstraße (zwischen Königstraße
und Am Buchenbaum), • Hohe Straße (zwischen Königstraße
und Am Buchenbaum), • König-Heinrich-Platz, •
Portsmouthplatz, • Oststraße (zwischen Bismarckstraße
und Grabenstraße), Hochfeld •
Wanheimer Straße (zwischen Heerstraße und Wörthstraße),
• Platz vor der Pauluskirche, Wanheimerort
• Fischerstraße (zwischen Hultschiner Straße und
Düsseldorfer Straße)
6. Bezirk
Duisburg-Rheinhausen • Friedrich-Alfred-Straße
(zwischen Krefelder Straße und Günterstraße)
Bitte beachten: Jeder kann mithelfen, die
Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere,
indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Außerdem
können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen:
Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer
infizierten Person geraten sind und daraus ein
Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten
schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der
Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind
freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google
Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Neue Corona Landesverordnung ab Samstag, 17.10.2020, gültig
|