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Corona-Wocheninzidenz in Duisburg über 200!
Stadt erlässt weitere Corona-Schutzmaßnahmen

Duisburg, 28. Oktober 2020 - Die Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 201,5 erreicht. Um Infektionsketten zu unterbrechen ist es deshalb ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen Kontakte auf ein Minimum reduziert.

Der Krisenstab der Stadt Duisburg legt durch eine Allgemeinverfügung fest, dass im öffentlichen Raum nur noch zwei Personen zusammenkommen dürfen.
Die bisherigen Ausnahmen, die in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt sind, gelten auch weiterhin.

Das bedeutet, dass sich mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum nur dann aufhalten dürfen, wenn es sich

·        ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
·        ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften
·        um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder feste Gruppen von Kindern, die in einer Einrichtung im Sinne der Coronabetreuungsverordnung ohne Einhaltung von Mindestabständen betreut werden dürfen, oder
·        um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen handelt.

Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg gilt ab dem morgigen Donnerstag, 29. Oktober.

Das Bürger- und Ordnungsamt wird die neue Regelung kontrollieren, ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.


Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes in Fußgängerbereichen
Der Krisenstab der Stadt Duisburg hatte aufgrund der steigenden Inzidenzzahl die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte Fußgängerbereiche im Stadtgebiet durch eine Allgemeinverfügung ab 22. Oktober angeordnet. In den letzten Tagen haben die Mitarbeiter des Außendienstes viele Aufklärungsgespräche mit den Duisburgerinnen und Duisburgern geführt, um die Akzeptanz der Maßnahme zu verstärken.

Die Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes wird aktuell durch die Anbringung von Hinweisschildern in den betroffenen Bereichen verdeutlicht. Sobald die Beschilderung angebracht ist, werden die Verstöße mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro geahndet. Wer dies nicht akzeptiert, muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.

Die Stadt Duisburg appelliert noch einmal eindringlich an die Duisburger Bevölkerung, zum Eindämmen des Coronavirus beizutragen.