| NRW setzt Beschlüsse aus der 
					Bund Länder Konferenz um - neue Regeln gelten auch für 
					Duisburg Duisburg, 30. Oktober 
					2020 - Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs 
					der Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der 
					Corona-Pandemie beschlossen. Mit Einführung der neuen 
					Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen gelten die 
					Regelungen ab Montag, 2. November auch in Duisburg. Um 
					Infektionsketten zu unterbrechen, ist es dabei weiterhin 
					ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen 
					Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert.
 
 Diese 
					Vorgaben gelten nun in Duisburg:
 - Treffen in der 
					Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen 
					Hausstandes und eines weiteren Hausstandes erlaubt. 
					Insgesamt dürfen sich aber nicht mehr als zehn Personen 
					zusammen aufhalten.
 - 
					Geschlossen werden Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und 
					Kneipen. Die Abholung und Lieferung von Speisen bleibt 
					erlaubt.
 - Untersagt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb 
					mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit 
					dem eigenen Hausstand
 - Profisportveranstaltungen können 
					nur ohne Zuschauer stattfinden.
 - Geschlossen werden z. B. Theater, Opern, Kinos, 
					Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder und andere 
					Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen.
 - Geschlossen werden Betriebe für Körperpflege wie 
					Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios. 
					Friseurbesuche unter den bestehenden Hygiene-Auflagen 
					bleiben erlaubt.
 - Übernachtungsangebote gibt es nur 
					noch für notwendige, nicht touristische Zwecke.
 
 Die 
					neue Verordnung sieht vor, dass Kitas und Schulen 
					gegebenenfalls ihre Hygienekonzepte nachschärfen sollen, 
					jedoch geöffnet bleiben. Auch der Groß- und Einzelhandel 
					bleibt unter Auflagen geöffnet.
 
 Unternehmen und 
					Einrichtungen, die von temporären Schließung erfasst sind, 
					wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe 
					gewähren. Bestehende Hilfsmaßnahmen werden verlängert. Dies 
					gilt etwa für den Bereich der Kultur- und 
					Veranstaltungswirtschaft und die Solo-Selbstständigen.
 
 Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich 
					erneut beraten und notwendige Anpassung vornehmen. Den 
					vollständigen Beschluss von Bund und Land gibt es hier: www.land.nrw/corona.
 
 
 
 Berlin/Duisburg, 28. Oktober 2020 - Bis dato 
					hat Bundeskanzlerin Angela Merkel gerade in der 
					'Corona-Pandemie' einen besonnenen und seriösen Eindruck 
					hinterlassen, zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Worte 
					gefunden, auch wenn sie die 'Landesfürsten' leider nicht auf 
					eine Linie in der 'Corona-Schutzverordnung' bringen konnte.
 
 Erich Honeckers späte Rache
 Jetzt 
					scheint Frau Merkel mit ihren Forderungen weit an dem Ziel 
					vorbei zu schießen und zumindest einen Teil der deutschen Wirtschaft vorsätzlich 
					an die Wand fahren zu wollen. So macht sie ihrem Ruf als 
					'Erich Honeckers späte Rache' alle Ehre!
 
 Hotels und 
					Restaurants, die sich von dem ersten Lockdown im Frühjahr 
					diesen Jahres noch nicht erholt haben, sollen wieder 
					zwangsschließen, obwohl doch jeglicher Beweis, dass diese zu 
					dem dramatischen Anstieg der Neuinfiziertenzahlen auch 
					dementsprechend beigetragen haben, fehlt. Schulen, die 
					nachweislich durch Schließungen die Infiziertenzahl um ca. 
					15 Prozent reduzierten und jetzt immer wieder durch positve 
					Coronavirus-Tests ganze Klassen nach Hause schicken, sollen 
					mit Gewalt offen gehalten werden.
 Warum?
 Weil viele 
					Mütter und Väter überfordert sind, wenn sie ihre Kinder 
					nicht mehr in die Ganztagsbetreuung geben können?
 Wie 
					haben es nur unsere Eltern und Großeltern vor der Einführung 
					der staatlichen Betreuung geschafft?
 Hilft den Kindern 
					dieser 'Flickenteppich', mit dem sie seit März 2020 
					"beschult" werden?
 
 Warum werden (private) 
					Veranstaltungen, auf denen 100, 300 und auch 600 Menschen in 
					engem Kontakt unter Missachtung jeglicher Hygieneregeln 
					feiern, nicht strenger kontrolliert und unterbunden? Auch in 
					Stadtteilen mit mehrheitlichem Migrations- und 
					Zuwanderungshintergrund. Und wenn, wie u. a. in Duisburg, 
					das Ordnungsamt personell damit überfordert ist, kann doch 
					die Hilfe der Bundeswehr angenommen werden.
 
  Auch muss man fragen, ob sich eine Demokratie auf lange 
					Sicht Demonstrationen leisten muss, die die Demokratie mit 
					Füßen treten, völlig in Frage stellen und Falschmeldungen 
					verbreiten.
 
 Was Frau Merkel in ihrem schon 
					blindwütigen Aktionismus veranstaltet, bezeichne ich als 
					'Symptombekämpfung'.
 Die Ursachen werden dabei höchstens 
					gestreift!
 
 Ab dem 02.11.2020 bis Ende 
					November (30.11.2020) gilt
 - Hotel für Touristen 
					geschlossen
 Keine touristische 
					Übernachtungsangebote, Geschäftsreisen erlaubt
 
 - Restaurants, Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken 
					geschlossen
 Speisen-Lieferung und 'to go' 
					erlaubt
 
 - Freizeiteinrichtungen wie Theater 
					und Konzerthäuser geschlossen
 
 - Kein mannschaftlicher 
					Freizeit- und Amateursport
 
 - Profisport ohne 
					Zuschauer
 
 - Kosmetik- und Tattoostudies geschlossen
 
 - Massagepraxen geschlossen, aber Physiotherapie 
					erlaubt!
 
 - Kontaktbeschränkungen
 Nur Angehörige, max. ein weiterer Hausstand erlaubt, bis 10 
					Personen
 
 - Schulen, Kitas und Groß- und Einzelhandel bleiben 
					geöffnet
 
 Ziel ist es, den 
					7-Tage-Inzidenz in den Städten und Kreisen unter 50 zu 
					bringen.
 
 Beschluss vom 28.10.2020
 Bekämpfung der 
					SARS-Cov2-Pandemie
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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