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Impfstart in den Impfzentren am 1. Februar –  Terminvergabe beginnt am 25. Januar
Vom Termin bis zur Impfung - Wer sich wann, wo und wie impfen lassen kann
Arbeit.Gesundheit.Soziales

Impfstart in den Impfzentren am 1. Februar –  Terminvergabe beginnt am 25. Januar
Düsseldorf/Hamminkeln, 13. Januar 2021 – Gemäß der Impfstrategie des Landes Nordrhein Westfalen sind seit dem 27. Dezember 2020 zunächst die besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Senioren- und Pflegeheimen gegen das Coronavirus geimpft worden. Diese Aufgabe wird bis Ende des Monats weitgehend geschafft sein: Bis heute werden allein im Rheinland rund 96.000 Impfdosen in rund 730 Heimen verabreicht worden sein. Ende der Woche werden es bereits über 100.000 Impfdosen in über 800 Einrichtungen sein.

Am 1. Februar 2021 nehmen die 53 Impfzentren in NRW – davon 26 in Nordrhein – ihren Impfbetrieb auf. Ab diesem Datum werden zunächst Bürgerinnen und Bürger geimpft, die im Januar 80 Jahre oder älter sind, zu Hause leben und noch mobil sind. Sie erhalten im Laufe der kommenden Woche über ihre Kommune einen Brief des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann mit Informationen zum Ablauf der Impfung. In diesem Schreiben wird eine kostenlose 0800-Rufnummer sowie eine Webadresse mitgeteilt, unter der Über-80-Jährige Termine für die Erst- und Zweitimpfung in einem nahegelegenen Impfzentrum vereinbaren können. Die Termine werden wiederum schriftlich bestätigt. 

Terminvergabe primär online – und über Telefon-Hotline
Vor dem Start beginnt am 25. Januar die Terminvergabe, sowohl telefonisch als auch online. Die Webadresse wird noch bekanntgegeben. Anspruch auf einen Impftermin haben zunächst ausschließlich über 80-jährige Personen, die das Informationsschreiben des NRW-Gesundheitsministers erhalten haben. Sie werden in kleinen Schritten mit den derzeit zur Verfügung stehenden Impfdosen versorgt.

„Ich bin froh, dass es in den Impfzentren endlich losgehen kann. Wir sind vorbereitet. Die Impfung ist der wichtigste Schritt zur Überwindung der Corona-Pandemie.“ Der KVNO-Chef weist aber darauf hin, dass die Impfung ein Marathon werde – und kein Sprint. „In den Impfzentren können zunächst nur die über 80-Jährigen geimpft werden“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Die Impfstoffmengen reichen für etwa 85.000 Menschen pro Woche in Nordrhein-Westfalen.  

Geduld bei der Terminvergabe
„Alle, die geimpft werden möchten, werden einen Termin bekommen – aber nicht alle im Februar oder Anfang März. Wir können aufgrund der derzeit verfügbaren Impfstoffmengen nur nach und nach impfen. Die Impfung allein der über 80-Jährigen wird voraussichtlich bis Mitte April dauern“, sagt Bergmann. Aufgrund der absehbar großen Nachfrage aus dieser Gruppe empfehlen wir die Online-Buchung der Impftermine. Dabei können und sollten die jüngeren Familienmitglieder helfen.“

Die KVNO weist darauf hin, dass alle, die laut Corona-Impfverordnung nicht zu dieser Gruppe gehören, nicht anrufen sollen, ehe auch für sie die Terminvergabe startet. Darüber wird rechtzeitig informiert. „Sonst wird die Telefon-Hotline bei der zu erwartenden Zahl an Anrufern trotz gewaltiger Kapazitäten zum Nadelöhr“, sagt Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Wir wollen unbedingt vermeiden, dass die Nummer zu Beginn überlastet wird und Impfberechtigte deshalb womöglich nur schwer Termine vereinbaren können. Daher raten wir auch zur Online-Buchung“, so König. 


Informationen zum Ablauf der Corona-Impfung in NRW
Vom Termin bis zur Impfung - Wer sich wann, wo und wie impfen lassen kann

Duisburg, 28. Dezember 2020 -  Es können sich nicht alle gleichzeitig impfen lassen. Dafür gibt es zunächst nicht genug Impfstoff. Deshalb haben Menschen, die besonders von der Krankheit gefährdet sind, zunächst Vorrang: vor allem Ältere und Menschen, die aufgrund ihres Berufs von einer Ansteckung besonders bedroht sind.
Nach der bundesweit geltenden Coronavirus-Impfverordnung haben bei der Schutzimpfung folgende Personen höchste Priorität:
Personen ab 80 Jahren,
Personen, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen betreut werden,
Beschäftigte
- der stationären Pflegeeinrichtungen
- der ambulanten Pflegedienste
- der medizinischen Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko (zum Beispiel Intensivstationen, Notaufnahmen, Onkologie, Transplantationsmedizin, Impfzentren und Rettungsdienste).
Weitere gefährdete Personen werden im Anschluss die Möglichkeit zur Impfung haben. Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können sich dann weitere Personengruppen gegen das Coronavirus impfen lassen. 

So wird der Impftermin im Impfzentrum ablaufen
Die Anmeldung: 
Sobald ausreichend Impfstoff in den Impfzentren angeliefert worden ist, können Interessierte, die zur priorisierten Gruppe gehören, einen Termin vereinbaren.
Denn: Eine Impfung ist nur mit Termin möglich. Es macht keinen Sinn, ohne Termin zum Impfzentrum zu kommen.
Für die Terminvereinbarung wird es eine bundesweit einheitliche Telefonnummer geben. Außerdem wird die Anmeldung über eine Internetseite und eine App für das Smartphone möglich sein.

Der Termin im Impfzentrum: 
Die Impfzentren sind so ausgewählt worden, dass sie regional gut mit Bus und Bahn zu erreichen sind. Für Autos gibt es ausreichend Parkplätze.
Planen Sie für Ihren Termin bitte etwas Wartezeit ein. Nach Ihrer Anmeldung werden Sie ausführlich von einem qualifizierten Arzt oder Ärztin beraten. Dabei geht es sowohl um Ihre medizinische Vorgeschichte als auch alle Fragen rund um die Impfung.  

Merkblatt zur Impf-Aufklärung
Die Impfung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung und nur, wenn keine Komplikationen vorliegen. Das wird in einem Anamnese- und Einwilligungsbogen abgefragt, den Sie am besten bereits vor dem Impftermin ausdrucken, gut durchlesen und ausfüllen. Sie können das jedoch auch erst im Impfzentrum machen.

Anamnese- und Einwilligungsbogen
Ihre Angaben auf den Formularen gehen Sie dann zusammen mit dem Arzt oder der Ärztin durch. Erst nach Ihrer Unterschrift, mit der Sie Ihren Wunsch nach einer Impfung bestätigen, geht es zur eigentlichen Impfung.

Die Impfung: 
Sie wird von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, mit Unterstützung von geschultem Fachpersonal. Die eigentliche Impfung verläuft dann ähnlich wie bei den bekannten Grundimpfungen: Der Impfstoff wird intramuskulär gespritzt – in der Regel in den Oberarm. Dabei wird eine sehr kleine Menge von nur 0,3 Millilitern injiziert. Die Einstichstelle wird desinfiziert und mit einem Pflaster geschützt.

Nach der Impfung: 
Sie bleiben danach noch rund 30 Minuten zur Überwachung im Beobachtungsraum. So wird beispielsweise sichergestellt, dass Ihnen nicht unterwegs unwohl wird. Danach können Sie den Weg nach Hause antreten.

Zweite Impfung: 
Für den wirksamen Schutz ist eine zweimalige Impfung erforderlich. Sie erhalten also zwei Impftermine im Abstand von drei Wochen. Der Ablauf ist dann identisch zur ersten Impfung.

Bitte vergessen Sie den zweiten Termin nicht, sonst ist die erste Impfung wirkungslos!

Diese Unterlagen bitte zum Impftermin mitbringen:
- Terminbestätigung
- Impfpass
- Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste – falls vorhanden)
Nachweis für die priorisierte Berechtigung zur Impfung
- Altersnachweis: Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis
- Für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor
- Bei chronischen Erkrankungen: ärztliches Zeugnis
- Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person


So wird der Impftermin mit einem mobilen Team ablaufen:
Mobile Teams besuchen zunächst die besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Sie impfen das Personal und die Bewohnerinnen und Bewohner direkt vor Ort in der Einrichtung.
Die Impfung läuft dann ebenso ab wie in den Impfzentren – auch hier kommen nur qualifizierte Ärztinnen und Ärzte sowie geschultes Personal zum Einsatz.


In folgenden Fällen ist keine Impfung möglich:
Wie bei allen Impfungen gibt es Fälle, bei denen aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist: z.B. bei einer akuten Erkrankung mit Fieber. Oder wenn Sie auf einen der Inhaltsstoffe überempfindlich reagieren. Diese Punkte werden vor der Impfung abgefragt.

Merkblatt zur Impf-Aufklärung
Zurzeit sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre von der Impfung ausgeschlossen, ebenso Schwangere und Mütter in der Stillzeit.

Die Impfung ist eine einzigartige Chance, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen.

Jetzt kommt es darauf an, dass wir alle dabei verantwortungsvoll und rücksichtsvoll handeln.
Für die Gesundheit aller Menschen in Nordrhein-Westfalen.


Hier erfahren Sie mehr:
Corona-Schutzimpfung – der Ablauf von der Terminvereinbarung bis zur zweiten Impfung
Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung
0211 / 9119-1001
Montag - Freitag, 8 bis 20 Uhr
Samstag und Sonntag, 10 bis 18 Uhr