Klinik

Notdienste in Duisburg Straßen  PLZ-und  Stadtteile in DU  -
Nachbarschafts-Nothilfezentrum bei Katastrophen

 

Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Duisburg

Stand 04/2003  Feuerwehr und Zivilschutzamt

1. ALLGEMEINES ................................................................................6

1.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN..................................................................................6

1.2 DER RETTUNGSDIENSTBEDARFSPLAN ......................................................................6

2 STRUKTURDATEN DER STADT DUISBURG.........................................8

2.1 LAGE DER STADT .................................................................................................8

2.2 FLÄCHE..............................................................................................................8

2.3 EINWOHNER .......................................................................................................8

2.4 VERKEHR............................................................................................................9

2.5 VORBEHALTSSTRAßENNETZ / RETTUNGSWEGENETZ.................................................10

2.6 INDUSTRIE........................................................................................................10

2.7 HAFEN.............................................................................................................11

2.8 WASSERFLÄCHEN ..............................................................................................11

2.9 HOCHSCHULEN UND INSTITUTE............................................................................11

3 NOTFALLMEDIZINISCHE VERSORGUNG.......................................... 12

3.1 KRANKENHAUSVERSORGUNG ..............................................................................12

3.2 KASSENÄRZTLICHER NOTDIENST...........................................................................12

4 DURCHFÜHRUNG DES RETTUNGSDIENSTES: .................................. 13

4.1 LEITSTELLE........................................................................................................13

4.1.1 Mindestanforderungen..............................................................................13

4.1.2 Leitstelle Feuerwehr Duisburg ....................................................................14

4.1.2.1 Technik...................................................................................................................................14

4.1.2.2 Organisation..........................................................................................................................15

4.1.2.3 Bedarfsberechung .................................................................................................................16

4.1.2.4 Leitstellenpersonal................................................................................................................17

4.1.3 Bewertung ................................................................................................18

4.2 NOTÄRZTLICHE VERSORGUNG INKL. LUFTRETTUNG .................................................19

4.2.1 Planungsgrößen ........................................................................................19

4.2.1.1 Hilfsfrist ..................................................................................................................................19

4.2.1.2 Technik...................................................................................................................................19

4.2.1.3 Organisation..........................................................................................................................20

4.2.1.4 Personal..................................................................................................................................20

4.2.2 Ist-Zustand ................................................................................................21

4.2.2.1 Hilfsfrist ..................................................................................................................................21

4.2.2.2 Technik...................................................................................................................................21

4.2.2.3 Organisation..........................................................................................................................21

4.2.2.4 Personal..................................................................................................................................22

4.2.2.5 Gesamtvorhaltung und Einsatzzahlen...............................................................................22

4.2.2.6 Auslastung der NEF und des RTH .......................................................................................23

4.2.2.7 Einsatzorte.............................................................................................................................24

4.2.3 Örtliche Zielsetzung ...................................................................................24

4.2.4 Beurteilung ...............................................................................................24

4.3 NOTFALLRETTUNG .............................................................................................26

4.3.1 Planungsgrößen ........................................................................................26

4.3.1.1 Hilfsfrist ..................................................................................................................................26

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

3

4.3.1.2 Technik...................................................................................................................................27

4.3.1.3 Organisation..........................................................................................................................27

4.3.1.4 Personal..................................................................................................................................27

4.3.2 Ist-Zustand ................................................................................................28

4.3.2.1 Hilfsfristen..............................................................................................................................28

4.3.2.2 Technik...................................................................................................................................29

4.3.2.3 Organisation..........................................................................................................................29

4.3.2.4 Personal und Ausbildung.....................................................................................................29

4.3.2.5 Gesamtvorhaltung und Einsatzzahlen...............................................................................30

4.3.2.6 Auslastung der RTW..............................................................................................................31

4.3.2.7 Einsatzorte.............................................................................................................................31

4.3.2.8 Zuständigkeitsbereiche.........................................................................................................32

4.3.3 Bedarfsrechnung .......................................................................................33

4.3.4 Örtliche Zielsetzung ...................................................................................34

4.3.4.1 Rettungswagen.....................................................................................................................34

4.3.4.2 Verbesserungen der Zuständigkeitsbereiche....................................................................34

4.3.4.3 Bedarf an zusätzlichen RTW ................................................................................................34

4.3.5 Beurteilung ...............................................................................................34

4.4 KRANKENTRANSPORT .........................................................................................36

4.4.1 Planungsgrößen ........................................................................................36

4.4.1.1 Hilfsfrist ..................................................................................................................................36

4.4.1.2 Technik...................................................................................................................................36

4.4.1.3 Organisation..........................................................................................................................36

4.4.1.4 Personal..................................................................................................................................37

4.4.2 Ist-Zustand ................................................................................................37

4.4.2.1 KTW-Transportaufkommen gesamt...................................................................................37

4.4.2.2 Gesamtvorhaltung................................................................................................................38

4.4.2.3 KTW-Transportaufkommen Feuerwehr.............................................................................38

4.4.2.3.1 Bedienzeiten......................................................................................................................38

4.4.2.3.2 Technik..............................................................................................................................38

4.4.2.3.3 Organisation .......................................................................................................................39

4.4.2.3.4 Personal und Ausbildung....................................................................................................39

4.4.2.3.5 Bedarfsberechnung.............................................................................................................39

4.4.3 Örtliche Zielsetzung ...................................................................................39

4.4.4 Beurteilung ...............................................................................................40

4.5 BESONDERE RETTUNGSDIENSTLICHE LAGEN...........................................................41

4.5.1 Planungsgrößen ........................................................................................41

4.5.1.1 Hilfsfrist ..................................................................................................................................41

4.5.1.2 Organisation..........................................................................................................................41

4.5.1.3 Technik...................................................................................................................................42

4.5.1.4 Anzahl zu behandelnder Personen.....................................................................................42

4.5.1.5 Personal..................................................................................................................................43

4.5.2 Mindestanforderungen..............................................................................44

4.5.3 Ist-Zustand ................................................................................................45

4.5.3.1 Hilfsfristen..............................................................................................................................45

4.5.3.2 Technik...................................................................................................................................45

4.5.3.3 Organisation..........................................................................................................................45

4.5.4 Bewertung ................................................................................................46

5 UNTERHALTUNG DES RETTUNGSDIENSTES..................................... 47

5.1 PERSONAL........................................................................................................47

5.1.1 Personalbedarf ..........................................................................................47

5.1.2 Ausbildung................................................................................................49

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

4

5.1.3 Fortbildung ...............................................................................................50

5.1.4 Rettungsassistentenschule .........................................................................50

5.1.5 Bewertung ................................................................................................51

5.2 TECHNIK...........................................................................................................52

5.2.1 Fahrzeuge .................................................................................................52

5.2.1.1 Wartung und Desinfektion ..................................................................................................52

5.2.1.2 Instandhaltung / Reparatur..................................................................................................52

5.2.1.3 Nutzungsdauer.....................................................................................................................52

5.2.1.4 Bewertung ..............................................................................................................................53

5.2.2 Medizinische Geräte ..................................................................................53

5.2.2.1 Wartung und Desinfektion, Instandhaltung, Reparatur ( Rechtl. Grundlagen )......53

5.2.2.2 Ist-Zustand.............................................................................................................................54

5.2.2.3 Bedarfsrechnung ...................................................................................................................54

5.2.2.4 Bewertung ..............................................................................................................................55

5.2.3 Schutzausrüstung......................................................................................55

5.3 VERWALTUNG...................................................................................................56

5.3.1 Fachverwaltung.........................................................................................56

5.3.2 Finanzen, Controlling, allgemeine und zentrale Verwaltung ........................56

5.3.2.1 Innerhalb der Feuerwehr......................................................................................................56

5.3.2.2 Zentrale Dienste außerhalb der Feuerwehr......................................................................57

5.4 QUALITÄTSSICHERUNG .......................................................................................58

5.4.1 Einsatzdokumentation ...............................................................................58

5.4.2 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst ..................................................................58

6 STRUKTUR DES RETTUNGSDIENSTES.............................................. 59

6.1 RETTUNGSWACHEN............................................................................................59

6.1.1 Allgemein ..................................................................................................59

6.1.2 Standortbeschreibung ...............................................................................59

6.1.3 Einsatzbereiche der Rettungswachen..........................................................60

6.1.4 Konsequenzen...........................................................................................61

7 SCHLUSSFOLGERUNGEN ............................................................... 63

7.1 FINANZIERUNGSPLANUNG...................................................................................63

7.1.1 Fahrzeuge im Rettungsdienst .....................................................................63

7.1.2 Medizinisch technische Beladung ...............................................................63

7.1.3 Kommunikations- und Alarmierungstechnik................................................64

7.1.4 Anlagentechnik der Leitstelle .....................................................................64

7.1.5 Einsatzdokumentation ...............................................................................65

7.1.6 Rettungsassistentenschule .........................................................................65

7.1.7 Ltd. Notarzt-Gruppe ..................................................................................65

7.1.8 Personalkosten ..........................................................................................65

7.1.9 Rettungswachen........................................................................................65

7.2 ZUSAMMENFASSENDE BETRACHTUNG ..................................................................65

8 ANLAGEN..................................................................................... 67

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

5

Abkürzungen

FMS Funkmeldesystem

FRw Feuer- und Rettungswache

FSHG Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen

GIS Graphisches Informationssystem

GPS Global Position System

KHG NW Krankenhausgesetz Nordrhein Westfalen

KTW Krankentransportwagen

MANV Massenanfall von Verletzten

MPBetreibV Medizinprodukte-Betreiberverordnung

MPG Medizinproduktegesetz

NAW Notarztwagen

NEF Notarzteinsatzfahrzeug

OVG Oberverwaltungsgericht ( für das Land NW in Münster )

RA Rettungsassistent

RettAssG Rettungsassistentengesetz

RettG Rettungsdienstgesetz

RH Rettungshelfer

RS Rettungssanitäter

RTH Rettungshubschrauber

RTW Rettungswagen

Rw Rettungswache

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

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1. Allgemeines

1.1 Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung

und den Krankentransport durch Unternehmen ( Rettungsgesetz NRW ) in

der Fassung vom 15. Juni 1999.

Gemäß § 6 Rettungsgesetz NRW ( RettG ) ist die Stadt Duisburg verpflichtet, die

bedarfs- und fachgerechte sowie flächendeckende Versorgung der Bevölkerung

mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes als medizinische

und organisatorische Einheit der Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge sicherzustellen.

Die Verpflichtung beinhaltet, die für die bedarfsgerechte und flächendeckende

Versorgung notwendigen Maßnahmen zu planen. Die Stadt Duisburg

nimmt diese Aufgabe als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr.

Für Schadenereignisse mit einer großen Anzahl an Verletzten oder Erkrankten sind

seitens des Trägers des Rettungsdienstes gemäß § 7 Abs. 3 RettG Leitende Notärztinnen

oder Notärzte zu bestellen und deren Einsatz zu regeln. Der Träger trifft

weiterhin entsprechende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel

und des notwendigen Personals.

Der Träger des Rettungsdienstes arbeitet gemäß § 11 RettG zur Aufnahme von

Notfallpatientinnen und Notfallpatienten mit den örtlichen Krankenhäusern zusammen.

§ 12 Abs. 1 RettG legt fest, dass die Stadt Duisburg als Träger des Rettungsdienstes

einen Rettungsdienstbedarfsplan aufzustellen hat.

Der Entwurf des Bedarfsplanes ist gemäß Abs. 3 mit den vollständigen Anlagen

den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen,

den Verbänden der Krankenkassen, dem Landesverband der gewerblichen

Berufsgenossenschaften und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme

zuzuleiten.

1.2 Der Rettungsdienstbedarfsplan

Der Rettungsdienstbedarfsplan dient als Grundlage für die Dimensionierung des

Rettungsdienstsystems innerhalb der Stadt Duisburg.

Der vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan orientiert sich am Muster-Bedarfsplan,

der im Auftrag des nordrhein-westfälischen Städtetages in Zusammenarbeit mit

einer Expertenkommission erstellt wurde.

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

7

Die Ermittlung des personellen und des technischen Bedarfs sowie die Festlegung

der Zuständigkeitsbereiche der Rettungsmittel werden im Rettungsdienstbedarfsplan

dargelegt.

Der Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Duisburg wurde erstmalig im November

des Jahres 1975 erstellt und 1982 überarbeitet.

Mit der Novellierung des RettG vom 17. Dezember 1998 wurde im § 12 festgelegt,

dass der Bedarfsplan kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle

vier Jahre - erstmals im Jahre 2000 - zu ändern ist.

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

8

2 Strukturdaten der Stadt Duisburg

2.1 Lage der Stadt

Die Stadt Duisburg ist eine kreisfreie Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen und

liegt am südwestlichen Rand des Ruhrgebietes. Sie ist Oberzentrum des Niederrheins.

Das Stadtgebiet wird vom Rhein und von der Ruhr durchzogen, wobei die

Ruhr innerhalb des Stadtgebietes in den Rhein mündet.

Im Norden grenzt Duisburg an die zum Kreis Wesel gehörende Stadt Dinslaken.

Die kreisfreien Städte Oberhausen und Mülheim sind die Nachbarn im Osten. Im

Süden wird das Stadtgebiet durch die kreisfreie Stadt Düsseldorf und die zum

Kreis Mettmann gehörende Stadt Ratingen begrenzt. Zu den westlichen Nachbarn

zählen die kreisfreie Stadt Krefeld und im Kreis Wesel die Städte Moers und Rheinberg.

Die mittlere Höhe des Stadtkerns liegt 33m über NN. Geographisch ist Duisburg

auf 51° 26‘ 01‘‘ nördlicher Breite und 6° 46‘ 16‘‘ östlicher Länge zu finden.

2.2 Fläche

Das Stadtgebiet nimmt eine Fläche von 232,82 km2 ein; die größte Ausdehnung in

Nord-Süd-Richtung beträgt 25 km und die in West-Ost-Richtung 14 km. Die gesamte

Stadtgrenze weist eine Länge von 101,5 km auf.

Nach Nutzungsart gliedert sich die Fläche des Stadtgebietes in folgende Bereiche:

Flächentyp Fläche in km2 Anteil in %

Gebäude- und Freiflächen 65,59 26,53

Gartenflächen, Wiesen, Erholungsflächen 39,74 16,07

Betriebsflächen 30,73 12,43

Verkehrsflächen 18,25 7,38

Wald-, Moor-, Reb-, Heideflächen 18,99 7.68

Wasserflächen 24,01 9,71

sonstige Flächen 49,93 20,19

Tabelle 1: Flächenverteilung im Stadtgebiet ( Stand: 12/2001 )

2.3 Einwohner

Die Stadt Duisburg ist in 7 Stadtbezirke und 46 Ortsteile aufgeteilt, in denen insgesamt

510.378 Einwohner ( Stand 12/2001 ) leben. Das entspricht einer Bevölkerungsdichte

von 2.192 Einwohnern/km2. Der Ausländeranteil beträgt 15.18%. BeR9ettungsd9ienstbe9darfsplan9

der Sta9dt Duisb9urg 99998de

9

zogen auf die Einwohnerzahl ist Duisburg die 11. größte Stadt in der Bundesrepublik

Deutschland.

Neben den in Duisburg wohnenden Menschen ist besonders an Werktagen mit einer

hohen Zahl an Einpendlern zu rechnen. Pro Tag pendeln durchschnittlich

83.000 Menschen ( 63.000 Berufspendler und etwa 20.000 Studenten und Schüler)

in die Stadt ein. Die Zahl der Auspendler beträgt durchschnittlich 65.000

( etwa 60.000 Berufspendler sowie 5.000 Studenten und Schüler) pro Tag. Dadurch

erhöht sich die Zahl der am Tag in Duisburg lebenden und arbeitenden

Menschen auf etwa 528.000 Menschen.

2.4 Verkehr

Duisburg ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt an Rhein und Ruhr. Das Stadtgebiet

wird von ca. 70 km Autobahn durchzogen bzw. tangiert; im einzelnen sind

das die A3, A40, A42, A 59 und die A 524 sowie in deren Verlängerung die B 288.

Neben dem örtlichen Quell - Zielverkehr findet starker Durchgangsverkehr für das

westliche Ruhrgebiet, die Region Niederrhein und die angrenzenden Niederlande

statt. Aufgrund der regionalen Struktur ist das Verkehrsaufkommen, mit einem

hohen LKW-Anteil, groß.

Die Deutsche Bahn AG und Duisburger Hafen AG betreiben ein weit verzweigtes

Schienenverkehrsnetz mit vielen Rangierbahnhöfen und Anschlussgleisen im

Stadtgebiet. Neben dem Personenverkehr mit S- und Fernbahnen überwiegt der

Transport von Massengütern für die Industrie. Dazu gehören auch viele gefährliche

Stoffe und Güter.

Duisburg ist ICE- EC / IC-Haltepunkt der Deutschen Bahn. Als Mitglied des Verkehrsverbundes

Rhein-Ruhr ( VRR ) verfügt die Stadt Duisburg im öffentlichen Personennahverkehr

über 603 km Linienlänge. Im innerstädtischen Bereich werden

die Straßenbahnlinien als U-Bahn geführt.

Der Rhein ist im Stadtgebiet die am dichtesten befahrene Bundeswasserstraße in

Deutschland; täglich passieren laut Wasser- und Schifffahrtsamt 600 Schiffseinheiten

die Duisburger Reede.

Das Straßennetz in Duisburg hat eine Länge von 1.234 km. In Duisburg sind

274.954 Kraftfahrzeuge ( Stand November 2002 ) zugelassen.

Außer der o.g. allgemeinen Verkehrssituation sind für die rettungsdienstlichen

Belange ( die Einhaltung der Hilfsfristen ) die Bedingungen im Straßenverkehr von

hoher Bedeutung. Die Anfahrtsdauer wird grundlegend von der verkehrstechnischen

Infrastruktur bestimmt. In einem großstädtischen Ballungsraum beeinflussen

die Verkehrsführung ( z.B. Einbahnstraßen ), der allgemeine Straßenzustand

( z.B. Fahrbahnbelag, Baustellen ) die Verkehrsdichte und die Ampelschaltungen

sowie das Verhalten der Verkehrsteilnehmer die Fahrgeschwindigkeit. Hierbei ist

auch der Berufsverkehr in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie zwischen

15:00 Uhr und 18:00 Uhr zu berücksichtigen.

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

10

Aufgrund von Verkehrsberuhigungen sind viele Bereiche im Stadtgebiet nur mit

einer gewissen Verzögerung zu erreichen. Um dennoch innerhalb der Hilfsfrist an

die Einsatzziele zu gelangen, ist ein Netz von sog. Vorbehaltstraßen bzw. ein Rettungswegenetz

festgelegt worden.

2.5 Vorbehaltsstraßennetz / Rettungswegenetz

Im November 1990 hat der Rat der Stadt Duisburg gemeinsam mit dem Vorbehaltsstraßennetz

ein Rettungswegenetz beschlossen.

Das Vorbehaltsstraßennetz bietet ein Netz von vorrangig auf der Fahrt zu Einsatzstellen

zu benutzenden Straßen, auf dem bei Fahrten mit Sonderrechten die notwendigen

Durchschnittsgeschwindigkeiten erreicht werden können und der wartepflichtige

Verkehr ohne Hindernisse überholt werden kann.

Beim Rettungswegenetz handelt es sich um ein bei der Fahrt zum Einsatzort vorrangig

benutztes Straßennetz abseits der Vorbehaltstraßen. Um das Ziel, Einsatzstellen

in der vorgegebenen Zeit erreichen zu können, nicht zu gefährden, müssen

auch für Rettungswege Einschränkungen bei verkehrsberuhigenden Maßnahmen

in Kauf genommen werden.

Bei der Bedarfsplanung ist von einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit von

48,3 km/h bei Alarmfahrten für Rettungswagen ausgegangen worden, die durch

Auswertung von 150 Einsatzfahrten aus dem Jahr 2002 ermittelt wurde. Abweichend

hiervon sind für Fahrten auf den innerstädtischen Autobahnen und der

Bundesstraße B288 die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit angenommen

worden. Behinderungen während der Hauptverkehrszeiten bleiben unberücksichtigt.

Die in der Nacht erreichte Fahrgeschwindigkeit unterscheidet sich nicht sonderlich

von der am Tag gefahrenen; das lässt sich z.B. auf analoge Straßenverhältnisse,

auf verschlechterte Sichtverhältnisse und eine erschwerte Orientierung aufgrund

der Dunkelheit zurückführen.

Auf Autobahnen / Schnellstraßen können deutlich höhere Geschwindigkeiten

zugrunde gelegt werden.

Durch Verfügung der Bezirksregierung ist die Feuerwehr Duisburg auch auf Autobahnabschnitten

außerhalb des Stadtgebietes zuständig ( § 2 FSHG ). Im Gegenzug

sind benachbarte Feuerwehren auf Autobahnabschnitten in Duisburg zuständig,

die sie schneller erreichen können. Die Details sind in Anlage 1 dargestellt.

2.6 Industrie

Das industrielle Stadtbild Duisburgs ist geprägt durch die Montanindustrie. 51,2 %

des Roheisens und 35,6 % des Rohstahls der Gesamterzeugung im Bundesgebiet

stammten 2001 aus Duisburg.; bei der Steinkohlenförderung waren es bezogen

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

11

auf das Bundesgebiet 6.96 % ( 2001 ). In Duisburg werden zur Zeit fünf Hochöfen

betrieben.

Duisburg verfügt über rund 215.300 Arbeitsplätze, wobei die Schwerpunkte im

Bereich des verarbeitenden Gewerbes, der Dienstleistungen, dem Handel sowie im

Bereich von Verkehr und Nachrichtenübermittlung liegen.

2.7 Hafen

Im Stadtgebiet befindet sich ein kombinierter Binnen- und Seeschiffhafen. Es gibt

15 Hafenbereiche mit etwa 1.210 ha Gesamtfläche. Die öffentliche Duisburger Hafen

AG verfügt über 22 Hafenbecken mit 40 km Kai- und Uferlänge, wovon 17 km

als Umschlagufer genutzt werden.

In 2001 betrug der Güterumschlag aller Duisburger Häfen etwa 46 Mio. t. Im Hafengebiet

sind mehrere Werften und Schiffsreparaturbetriebe angesiedelt.

Über Schleusen ist die Schifffahrt zur Ruhr und zum Rhein-Herne-Kanal möglich.

2.8 Wasserflächen

Die Stadt Duisburg verfügt über insgesamt 2.388 ha Wasserflächen. Neben dem

Rhein und der Ruhr sind im Stadtgebiet Duisburg 5 weitere große Seen und die

Regattabahn sowie eine Vielzahl von kleinen Wasserflächen vorhanden. Besonders

die Seen werden zur Freizeitgestaltung ( Wassersport, Angeln ) intensiv genutzt.

2.9 Hochschulen und Institute

Die Universität Duisburg-Essen ( Standort Duisburg ) verfügt über eine große Zahl

an Fachbereichen, wobei die Naturwissenschaften, die Ingenieurwissenschaften,

die Wirtschaftswissenschaften und die Gesellschafts- sowie die Geisteswissenschaften

den Schwerpunkt bilden. Insgesamt werden mehr als 27 Studiengänge

angeboten. Knapp 15.000 Studierende sind an der Universität eingeschrieben.

Weitere Hochschulen sind die Staatliche Hochschule für Musik Ruhr-Institut Duisburg

und die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NW, Abt. Duisburg.

Neben den Hochschulen gibt es eine größere Zahl an Forschungsinstituten. Zu

nennen sind hier z.B. das Fraunhofer-Institut für Mikroelektronische Schaltungen

und Systeme, die Versuchsanstalt für Binnenschiffbau, das Institut für Sportmedizin,

das Institut für Umwelttechnologie und Umweltanalytik, etc.

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

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3 Notfallmedizinische Versorgung

3.1 Krankenhausversorgung

Für die medizinische Versorgung stehen den Einwohnern Duisburgs 14 Krankenhäuser

mit einem breiten Spektrum an Leistungsangeboten und insgesamt 4.576

( Stand: 03/2002 ) Krankenbetten zur Verfügung.

Die Fachklinik St. Camillus, die Evangelischen Krankenanstalten Nord, das St. Johannes-

Hospital, das St. Barbara-Hospital, das St. Joseph-Hospital und das Herzzentrum

Kaiser-Wilhelm-Krankenhaus sind in den Stadtbezirken Walsum, Hamborn,

Meiderich/Beeck zu finden. In den Stadtbezirken Homberg /Ruhrort und

Rheinhausen sind das St. Johannes-Stift, das Johanniter-Krankenhaus und das Bertha

Krankenhaus angesiedelt. In den Stadtbezirken Innenstadt und Süd befinden

sich das St. Vincenz-Hospital, das Bethesda Krankenhaus, das Marien-Hospital, das

Klinikum Duisburg, die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik und das St. Anna -

Krankenhaus.

Von den insgesamt 14 Krankenhäusern sind 8 Krankenhäuser als sog. Notfallaufnahmekrankenhäuser

( Anlage 2 ) ausgewiesen, die in der Lage sind, chirurgische

und internistische Notfälle aufzunehmen. Dementsprechend existieren 8 Notfallaufnahmebereiche

in der Stadt Duisburg.

Mit der Festlegung von Notfallaufnahmebereichen gemäß § 11 RettG sowie §§ 2

und 11 Krankenhausgesetz NRW ( KHG ) vom 16. Dezember 1998 sind die jeweiligen

Krankenhäuser verpflichtet, Notfallpatienten aus diesen Bereichen aufzunehmen.

Das hat zur Folge, dass ein Krankenhaus einen Notfallpatienten aus seinem

Notfallaufnahmebereich nicht abweisen darf.

3.2 Kassenärztlicher Notdienst

Der Kassenärztliche Notdienst für die Stadt Duisburg verfügt über eine eigene

Einsatzzentrale, die über die Tel.-Nr. 19 292 zu erreichen ist. Die Einsatzzentrale ist

wochentags in der Zeit von 20:00 Uhr ( mittwochs ab 17:00 Uhr ) bis 06:00 Uhr

und an den Wochenenden rund um die Uhr zu erreichen.

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

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4 Durchführung des Rettungsdienstes:

4.1 Leitstelle

Nach § 21 FSHG müssen Kreise und kreisfreie Städte eine ständig besetzte Leitstelle

für den Feuerschutz unterhalten, die nach § 8 RettG mit der Leitstelle für den

Rettungsdienst zusammenzulegen ist.

Eine Leitstelle ist eine ständig mit Personal besetzte und mit Fernmeldemitteln

ausgestattete Anordnung von Räumen, in denen Notrufe entgegengenommen

und unverzüglich Maßnahmen getroffen werden, um Personal, Fahrzeuge und Geräte

zu entsenden.

Die Leitstelle dient dem Bürger in Notfällen als Servicezentrale. Sie ist Meldestelle

für sämtliche an den Rettungsdienst gerichtete Hilfeersuchen; sie erteilt die

Einsatzanordnungen an die Rettungswachen, lenkt und leitet den Einsatz aller im

Rettungsdienstbereich vorhandener Rettungsmittel. Die Leitstelle übernimmt damit

die zentrale Lenkungs- und Koordinierungsfunktion innerhalb des Systems Rettungsdienst,

um neben der Unterstützung der Einsatzleitung das reibungslose Zusammenwirken

mit anderen Leistungsbereichen der medizinischen Versorgung zu

gewährleisten.

4.1.1 Mindestanforderungen

Die technische Einrichtung einer Leitstelle muss der Funktion als Nachrichten- und

Einsatzzentrale in vollem Umfang entsprechen. Eine wesentliche Voraussetzung ist

dabei ein reibungslos funktionierendes Nachrichtensystem.

Zur technischen Mindestausstattung einer integrierten Leitstelle gehören folgende

ggf. untereinander verbundenen Grundelemente:

- Notrufeinrichtung

- Telefonanlage

- Funkanlage

- Antennenanlage

- Alarmierungseinrichtungen

- Dokumentationsanlage ( Kurz- und Langzeitdokumentation )

- Unterbrechungsfreie Stromversorgung

- Vorhaltung redundanter Systeme

Die ständig besetzten Einsatzleitplätze der Disponenten sind gleichartig auszustatten,

damit von diesen alle anfallenden Aufgaben abgewickelt werden können.

Die Leitstelle lenkt die Einsätze des Rettungsdienstes. Die Alarm- und Ausrückeordnung

findet Anwendung. Die Leitstelle muss ständig besetzt und erreichbar

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

14

sein. Das setzt eine ständige personelle Verfügbarkeit von mindestens zwei Disponenten

voraus.

Die Führung einer rettungsdienstlichen Lage bedeutet, dass die Leitstelle Kenntnis

über die Aufnahmekapazität der Krankenhäuser hat; es ist ein Krankenbettennachweis

zu führen.

Das mit der Lenkung der Einsätze des Rettungsdienstes beauftragte Personal muss

nicht nur mit der Bedienung der fernmeldetechnischen Einrichtungen vertraut

sein, es muss insbesondere über rettungsdienstliche und einsatztaktische Erfahrungen

verfügen. Daher müssen Disponenten in der Leitstelle eine Ausbildung zum

Rettungsassistenten und eine Leitstellenausbildung absolviert haben.

4.1.2 Leitstelle Feuerwehr Duisburg

Die Leitstelle der Feuerwehr Duisburg wird auf der Hauptwache ( Wintgensstraße )

betrieben und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Sie ist für das Stadtgebiet

von Duisburg zuständig. Es handelt sich um eine kombinierte Leitstelle für den

Feuerschutz und den Rettungsdienst.

4.1.2.1 Technik

Zur Entgegennahme von Hilfeersuchen und Anforderungen von Krankentransporten

sowie zur Disposition der Einsatzmittel stehen insgesamt 6 Einsatzleitplätze

zur Verfügung, von denen aus alle Tätigkeiten abgewickelt werden können.

Die Leitstelle nimmt Hilfeersuchen über Notruf 112 und über die bundeseinheitliche

Rufnummer 19222 Anforderungen von Krankentransporten entgegen. Sie ist

ständig besetzt und rund um die Uhr erreichbar. Notrufmeldungen und andere

einsatzrelevante Gespräche werden aufgezeichnet. Alle Feuer- und Rettungswachen

der Feuerwehr Duisburg sowie die Notarztstationen sind über Fernsprechleitungen

an die Leitstelle angebunden.

Die Disposition der Rettungsmittel wird durch den Einsatzleitrechner unterstützt.

Durch dessen Kopplung mit dem Funkmeldesystem ( FMS ) kann der aktuelle Status

des jeweiligen Rettungsmittels erkannt und ein Vorschlag zum jeweils einzusetzenden

Rettungsmittel gemacht werden. Ein weiteres Hilfsmittel bei der Disposition

der Rettungsmittel ist die Satellitenortung ( GPS ). Ein graphisches System

zeigt den Standort und unterschiedlich farbig den Status des jeweiligen Fahrzeugs

an. Eine Routenoptimierung und eine effizientere Disposition der Einsatzmittel ist

möglich. Sämtliche Einsätze werden über den Einsatzleitrechner dokumentiert.

Die Alarmierung der Einsatzkräfte im Rettungsdienst erfolgt über digitale Meldeempfänger

( DME ) mit alphanumerischer Datenübertragung, über den Fahrzeugfunk

oder über die Rundspruchanlagen auf den jeweiligen Rettungswachen.

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

15

Für den Betrieb der DME sind im Stadtgebiet 15 digitale Alarmumsetzer ( DAU )

vorhanden.

Es ist möglich, das Einsatzstichwort und die Einsatzadresse unter Nutzung digitaler

Datenfernübertragung von der Leitstelle in das jeweilige Rettungsmittel zu übertragen.

Dadurch wird nicht nur der Funkverkehr zwischen den Rettungsmitteln

und der Leitstelle verringert, sondern auch der Datenschutz berücksichtigt, da keine

Patientennamen und Einsatzadressen über Funk übermittelt werden.

Für die Datenkommunikation wurde bis zum Ende des Jahres 2001 ein öffentliches

Datenkommunikationsnetz ( MODACOM ) der Deutschen Telecom eingesetzt. Den

Betrieb dieses Netzes stellte die Deutsche Telecom zum Anfang des Jahres 2002

ein, so dass ab Januar 2002 das System ersetzt werden muss. Als Ersatz soll der

paketorientierte Datendienst GPRS ( General Paket Radio Service ) genutzt werden.

Ein verzögertes Ausrücken der Rettungsmittel wird mittels automatischer Überschreitungsalarmierung

gemeldet, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden

können.

4.1.2.2 Organisation

Basierend auf der Notrufabfrage erfolgt nach einem Indikationskatalog die Disposition

für einen Notarzteinsatz bzw. einen Rettungswageneinsatz oder für einen

Krankentransport. Bei der Abfrage der Notrufe wird nach einem standardisierten

Schema vorgegangen. Eine telefonische Beratung bei Notfällen bis zum Eintreffen

des Rettungsdienstes ist bedingt möglich.

Die kontinuierliche Führung einer rettungsdienstlichen Lage ist möglich.

Bei einem plötzlich auftretenden Großschadenereignis ist eine kurzfristige Aufstockung

des Leitstellenpersonals ( Besetzung aller zur Verfügung stehender Einsatzleitplätze

) durch eine entsprechende Dienstplangestaltung gewährleistet. In besonderen

Fällen ist es auch denkbar, Leitstellenpersonal aus der Freizeit nachzualarmieren.

Die Alarmierung der Rettungsmittel erfolgt unter Berücksichtigung der Alarm- und

Ausrückeordnung.

Notrufe aus dem Stadtteil Baerl werden von der Leitstelle des Kreises Wesel bzw.

der Stadt Moers entgegengenommen; die Leitstelle des Kreises Wesel bzw. der

Stadt Moers entsendet vertraglich vereinbart Rettungsmittel des eigenen Zuständigkeitsbereiches

und informiert die Leitstelle der Feuerwehr Duisburg über den

Einsatz.

Notrufe aus dem Stadtteil Düsseldorf-Angermund, der telefonisch an Duisburg

angebunden ist, werden von der Leitstelle der Feuerwehr Duisburg entgegengenommen

und an die Leitstelle Düsseldorf weitergeleitet.

 

16

In der Luftrettung ist die Leitstelle für den Einsatzbereich des Rettungshubschraubers

„Christoph 9“ zuständig. Dieser umfasst ein Gebiet mit einem Radius von etwa

50 km um Duisburg.

Der „Zentrale Bettennachweis“ wird als negativer Bettennachweis wahrgenommen,

d.h. die Krankenhäuser verständigen die Leitstelle, wenn die Aufnahmekapazität

der jeweiligen Fachabteilung ( Intensivstation, chirurgische oder internistische

Fachabteilung ) erschöpft ist, besondere, notfallmedizinisch relevante Einrichtungen

der Diagnostik oder Therapie ( OP-Bereiche, CT oder Beatmungsplätze ) belegt

sind oder aufgrund technischer Störungen bzw. aufgrund von Wartungsarbeiten

nicht zur Verfügung stehen.

4.1.2.3 Bedarfsberechung

Als Grundlage der Bedarfsberechnung für die Besetzung der Leitstellenplätze dienen

die im Jahr 2001 an die Feuerwehr Duisburg herangetragenen Hilfeersuchen:

28.871 Notfalleinsätze

22.643 Krankentransporte

4.085 Feuerwehreinsätze

1.661 Hilfeersuchen, statistisch nur nach Uhrzeit und

Tag zuzuordnen.

57.260

Neben den Hilfeersuchen muss auch der erwartete Umfang an Auskunftsersuchen

oder anderen Anrufen ( u.a. Missbrauch des Notrufs ) Berücksichtigung finden. Da

hierzu keine genauen Angaben vorliegen, wird ein Aufschlag von 100% auf die

eingegangenen Hilfeersuchen als ausreichend dimensionierter Schätzwert vorgegeben.

Dementsprechend kamen insgesamt 114.520 Ereignisse zur Auswertung.

Für die Bedarfsberechnung wird eine risikoabhängige und eine frequenzabhängige

Bemessung zugrunde gelegt.

Die risikoabhängige Bemessung basiert auf einer mittleren Gesprächsdauer von 1

Minute ( Fa. FORPLAN, Dr. Schmiedel GmbH; Notfall & Rettungsmedizin 2001-4,

23-31, Springer-Verlag 2001 ) und der Häufigkeit der eingegangenen Auskunftsund

Hilfeersuchen je Aufgabenbereich, aufgeschlüsselt nach Tages- und Stundenintervall.

Bei der frequenzabhängigen Bemessung werden als mittlere Bearbeitungszeit pro

Einsatz folgende Werte ( Fa. FORPLAN, Dr. Schmiedel GmbH; Notfall & Rettungsmedizin

2001-4, 23-31, Springer-Verlag 2001 ) verwendet:

5,3 Min pro Notfalleinsatz

3,0 Min pro Krankentransport

30,0 Min pro Feuerwehreinsatz

Die 1.661 Hilfeersuchen, die statistisch nur nach Uhrzeit und Tag zuzuordnen sind,

werden bei der frequenzabhängigen Berechnung dem Krankentransport zugeschlagen.

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

17

Die Ergebnisse für die risiko- und frequenzabhängige Bemessung sind in Anlage 3

dargestellt. Hieraus ergibt sich, dass die identisch ausgestatteten Leitstellenplätze

( ELP ) folgendermaßen besetzt werden müssen:

ELP 1: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

ELP 2: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

ELP 3: 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr ( werktags )

08:00 Uhr bis 02:00 Uhr ( samstags )

08:00 Uhr bis 22:00 Uhr ( sonntags )

ELP 4: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr ( werktags )

Zur Besetzung der Leitstellenplätze sind insgesamt 23.953 Jahresstunden notwendig.

4.1.2.4 Leitstellenpersonal

Die Feststellung des Bedarfs an Disponenten in der Leitstelle berücksichtigt die

Ausfallquote von 26,29 % ( Urlaubszeit, Krankheit, Fortbildung, etc. ) der Feuerwehr

Duisburg sowie die Maßgabe der AZVOFeu. Danach dürfen nicht mehr als 23

Stunden wöchentlich auf Arbeits- und Ausbildungszeit entfallen. Die Besetztzeit

der Leitstellenplätze errechnet sich wie folgt:

251 Werktage pro Jahr

54 Std. Wochenarbeitszeit / 5 Werktage = 10,8 Std. / Tag

[ 251 x 10,8 x ( 100% - 26,29% ) x (23 / 54 )]

= 851 Jahresarbeitsstunden pro Disponent

Bei einer notwendigen Besetztzeit von 23.953 Jahresstunden ( s.o. ) sind 28,15

Disponenten erforderlich.

Die Aufgabenbewältigung der Leitstelle erfordert die ständige Anwesenheit einer

Führungskraft, des sog. Schichtleiters. Dieser Schichtleiter besetzt aufgrund seines

Aufgabenfeldes den sog. Master-Leitplatz.

Der Funktion des Fahrers des Einsatzleitwagens ( ELW 2 ) und Lagedienstführers

vor Ort sind auch Aufgaben für die Standard-Datenpflege für Software-

Anwendungen in der Leitstelle zugeordnet.

Für den ordnungsgemäßen Regelbetrieb der Leitstelle der Feuerwehr Duisburg

werden

28,15 Disponenten in der Leitstelle

4,40 Schichtdienstleiter

4,40 Fahrer ELW 2 / Lagedienstführer

1,00 Leiter der Leitstelle

37,95

38 Planstellen benötigt. Diese Planstellen sind besetzt.

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

18

50 % dieser Stellen ( 18,98 Stellen ) werden gebührenrelevant dem Rettungsdienst

zugeordnet.

4.1.3 Bewertung

Eine grundlegende Veränderung der Organisationsstruktur und der personellen

Besetzung der Leitstelle ist unter den z.Zt. gültigen Voraussetzungen nicht notwendig.

Weil der Leitrechner an seine Leistungsgrenze gestoßen ist und den technischen

Anforderungen für die nächsten Jahre nicht mehr genügt, ist ein Ersatz erforderlich.

Weil die Deutsche Telecom den Betrieb des Datenkommunikationsnetz ( MODACOM

) zum Anfang des Jahres 2002 eingestellt hat, muss das System zur Übermittlung

der Positionsdaten der Fahrzeuge ( GPS ) in die Leitstelle der Feuerwehr

und zur Datenkommunikation ersetzt werden.

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

19

4.2 Notärztliche Versorgung inkl. Luftrettung

4.2.1 Planungsgrößen

4.2.1.1 Hilfsfrist

Die Hilfsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der

Leitstelle und dem Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels am Notfallort.

Die Ausrückezeit ( Zeitintervall zwischen der Alarmierung des Notarztes und der

Abfahrt des NAW / NEF von der Notarztstation ) des Notarztes wird durch dessen

aktuelle Verfügbarkeit bestimmt. Der Notarzt sollte sich während der Dienstzeit

möglichst von Tätigkeiten freihalten, die ihn in seiner Einsatzbereitschaft einschränken

könnten

Eine konkrete Hilfsfrist in der notärztlichen Versorgung ist gesetzlich nicht vorgegeben.

Für den Rettungshubschrauber sind ebenfalls keine Hilfsfristen definiert. Er soll

möglichst innerhalb von 15 Minuten innerhalb des Zuständigkeitsbereichs seinen

Einsatzort erreichen.

4.2.1.2 Technik

Die i.a. in der notärztlichen Versorgung eingesetzten NAW / NEF sind für diesen

Zweck besonders eingerichtet.

Für einen NAW gibt es keine eigene DIN-Norm. Ein NAW ist ein Rettungswagen,

der regelmäßig mit einem Notarzt besetzt und dessen medizinisch technische Beladung

durch bestimmtes ärztliches Gerät ergänzt wird. Der NAW dient wie der

RTW dem Herstellen und dem Aufrechterhalten der Transportfähigkeit von Notfallpatienten

vor und während des Transportes. Die Ausstattung und die Ausrüstung

eines NAW muss den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik

( EN 1789 ) entsprechen.

Mit NEF können keine Patienten befördert werden. Es handelt sich hierbei um ein

Spezialfahrzeug ( DIN 75079 ) für den Rettungsdienst, das sich zum Transport des

Notarztes und der für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen

von Notfallpatienten notwendigen medizinisch technischen Ausrüstung besonders

eignet. Den Transport des Notfallpatienten übernimmt ein RTW.

Werden NEF eingesetzt, soll das Fahrzeug neben der für die Arbeit des Notarztes

relevanten medizinisch technischen Ausstattung über die entsprechend dem technischen

Standard angebotene Ausstattung ( Sicherheitssysteme, Navigationssystem,

etc. ) verfügen. Als NEF soll ein Kombi-Fahrzeug eingesetzt werden, um die

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

20

Entnahme der auf einem Schlitten verlasteten medizinisch technischen Ausrüstung

zu vereinfachen.

Die Vorgaben des Medizinproduktgesetzes ( MPG ) und der Medizinprodukte-

Betreiberverordnung ( MPBetreibV ) in Bezug auf Wartung und Instandhaltung der

medizinisch technischen Beladung müssen eingehalten werden.

4.2.1.3 Organisation

Organisatorisch lässt sich zwischen einem Stationierungs- und einem Rendezvoussystem

unterscheiden.

Beim Stationierungssystem wird der Notarzt mit einem NAW zur Einsatzstelle gefahren.

Beim Rendezvoussystem fahren das NEF und ein Rettungswagen unabhängig

voneinander von verschiedenen Rettungswachen zum Notfallort.

Gemäß § 10 RettG ergänzen die Rettungstransporthubschrauber ( RTH ) und die

Ambulanzhubschrauber die bodengebundenen Rettungsmittel. Die Organisation

im Bereich der Luftrettung wird von dem für das Gesundheitswesen zuständigen

Minister mit dem jeweiligen Innenminister abgestimmt.

Durch eine öffentlich rechtliche Vereinbarung bilden die Träger im regelmäßigen

Einzugsbereich ( Radius 50 km ) eines Rettungshubschraubers eine Trägergemeinschaft.

4.2.1.4 Personal

Gemäß § 4 RettG darf nur Personal eingesetzt werden, das gesundheitlich und

fachlich geeignet ist. Neben dem Arzt sind der NAW und das NEF sowie der RTH

folgendermaßen zu besetzen:

a. Notarztwagen ( NAW )

Fahrer: Rettungssanitäter

Transportführer: Rettungsassistent

b. Notarzt-Einsatzfahrzeug ( NEF )

Fahrer: Rettungsassistent

c. Rettungshubschrauber ( RTH )

Transportführer und

Navigationsgehilfe : Rettungsassistent

Der Transportführer des NAW ist für die Betreuung und die Versorgung des Patienten

einzusetzen. Wegen der besonderen Aufgabe als Helfer des Notarztes sind als

Fahrer von NEF ausschließlich Rettungsassisten oder Rettungsassistentinnen einzusetzen.

Analoge Aufgaben hat der Rettungsassistent des RTH, dem zudem noch

die Aufgabe des Navigationsgehilfen zufällt.

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

21

Nach § 11 RettG hat der Träger des Rettungsdienstes darauf hinzuwirken, dass geeignete

Krankenhäuser Ärzte und Ärztinnen für die Notfallrettung zur Verfügung

stellen. Als Notarzt / -ärztin darf tätig werden, wer über den Fachkundenachweis

Rettungsdienst entsprechend den Richtlinien der Ärztekammern verfügt.

4.2.2 Ist-Zustand

4.2.2.1 Hilfsfrist

Die durchschnittliche Anfahrtzeit der vier im Stadtgebiet stationierten NEF pendelt

zwischen 5.5 und 7 Minuten. Die Fahrzeuge stehen mit einer ausreichenden Sicherheit

im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zur Verfügung.

4.2.2.2 Technik

Im Rettungsdienst der Stadt Duisburg werden seit 2001 insgesamt 5 Notarzteinsatzfahrzeuge

( NEF ) eingesetzt. Vier davon sind an den jeweiligen NEFStandorten

stationiert. Ein Fahrzeug bildet die technische Reserve zur Abdeckung

von planbaren und nicht planbaren Ausfällen.

Die medizinisch technische Beladung entspricht der DIN 75079

In der Luftrettung wird ein Hubschrauber des Typs BO 105 CBS „Superfive“ eingesetzt.

Die medizinische Beladung entspricht der eines NAW.

4.2.2.3 Organisation

Der Notarzteinsatz ist im Stadtgebiet Duisburg seit dem Jahr 2001 folglich als

Rendezvous-System organisiert.

Mit der Einführung der EN 1789 musste die medizinisch technische Beladung der

RTW im Jahr 2001 angepasst werden. Die Beladung entspricht mit Ausnahme der

Medikamente der eines NAW. Mit der o.g. Anpassung, zu Beginn des Jahres 2001

abgeschlossen, wurden zusätzliche NAW überflüssig. Zum Transport des Notarztes

zur Einsatzstelle reichen NEF aus. Die Einführung des Rendezvous-Systems war die

Konsequenz.

Die NEF sind an den folgenden Krankenhäusern ( vgl. Anlage 24 ) stationiert:

- Bethesda Krankenhaus ( NEF 11/81 )

- Evangelische Krankenanstalten Nord (NEF 31/81 )

- Johanniter-Krankenhaus (NEF 61/81 )

- Wedau Kliniken (NEF 72/81 )

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

22

Für den Stadtteil Baerl gibt es eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Moers

bzw. dem Kreis Wesel, wonach der Notarzt der Stadt Moers bzw. des Kreises Wesel

in diesem Stadtteil tätig wird.

Neben den 4 auf den NEFs eingesetzten Notärzten steht während der Einsatzzeit

des Rettungshubschraubers, der Notarzt des „Christoph 9“ zusätzlich zur Verfügung.

Die Alarmierung der Notärzte erfolgt über digitale Funkmeldeempfänger.

Für den niederrheinischen Raum und das südwestliche Ruhrgebiet ist in Duisburg

der Rettungshubschrauber „Christoph 9“ stationiert. Zum regelmäßigen Einsatzbereich

des Rettungshubschraubers gehört das Gebiet der Städte Bottrop, Düsseldorf,

Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen

sowie die Kreise Kleve, Mettmann, Viersen, Wesel und Teilgebiete des Kreises

Neuss. Diese Städte und Kreise sind Träger des Hubschraubers. Als Kernträger übernimmt

die Stadt Duisburg die Durchführung aller sich aus dem Betrieb und

dem Einsatz des Rettungshubschraubers „Christoph 9“ ergebenden Aufgaben.

Der Rettungshubschrauber „Christoph 9“ ist an der Berufsgenossenschaftlichen

Unfallklinik ( vgl. Anlage 24 ) in Duisburg-Buchholz stationiert. Die Einsatzzeit des

Hubschraubers erstreckt sich unter Sichtflugbedingungen von 07:00 Uhr bis Sonnenuntergang.

Bei Großschadenlagen obliegen dem Leitenden Notarzt besondere Aufgaben. Darauf

wird in Kap. 4.5.2 und 4.5.3.3 näher eingegangen.

Alle mit einem Notarzt besetzten Einsatzmittel werden durch die Leitstelle der

Feuerwehr eingesetzt.

4.2.2.4 Personal

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die NEF durch einen Rettungsassistenten

sowie einen entsprechend qualifizierten Arzt besetzt.

Den Notarzt stellen die Krankenhäuser, an denen das jeweilige NEF stationiert ist.

Der Rettungsassistent ist hauptamtlicher Mitarbeiter der Feuerwehr Duisburg.

Die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik stellt den Notarzt des Hubschraubers

„Christoph 9“. Der Rettungsassistent ist Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr Duisburg,

der Pilot Angehöriger des Bundesgrenzschutzes.

4.2.2.5 Gesamtvorhaltung und Einsatzzahlen

Für die Faktenanalyse des Einsatzgeschehens wurde auf die im Einsatzleitrechner

gespeicherten Daten zurückgegriffen. Zur Auswertung kamen insgesamt 8855 statistisch

sinnvoll auswertbare Einsätze ( Ereignisse ) der NEF. Die Einsätze des Rettungshubschraubers

wurden gesondert ausgewertet.

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

23

Die Einsatzverteilung über den Tag im Jahresvergleich ist für das Jahr 2001 in der

Anlage 4 wiedergegeben. Die Auswertung der Einsatzzahlen zeigt, dass, über die

Tageszeit und das laufende Jahr betrachtet, von 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr die

Einsatzzahlen abnehmen und um 04:00 Uhr ein Tagesminimum erreicht wird. Ab

04:00 Uhr steigt die Zahl der Einsätze an und erreicht etwa gegen 10:00 Uhr den

Tagesspitzenwert. Bis ca. 14:00 Uhr nehmen dann die Einsatzzahlen wieder leicht

ab, um schließlich gegen 19:00 Uhr einen weiteren Spitzenwert zu erreichen. Ab

19:00 Uhr kann eine kontinuierliche Abnahme der Einsatzzahlen bis 24:00 Uhr verzeichnet

werden.

Die Auswertung der Einsatzzahlen zeigt weiterhin, dass die Einsatzverteilung über

die Wochentage ( Anlage 5 ) nahezu einheitlich ist und keine signifikanten Veränderungen

bezogen auf einen bestimmten Wochentag zu erkennen sind.

Für den Rettungshubschauber „Christoph 9“ waren im Jahr 2001 1.237 Ereignisse

zu verzeichnen.

Die Einsatzverteilung über den Tag ( 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr ) im Jahresvergleich

ist in der Anlage 6 dargestellt. Ab 06:00 Uhr steigen die Einsatzzahlen bis um

10:00 Uhr stark an, bleiben bis etwa 12:00 Uhr auf dem hohen Niveau, durchlaufen

etwa um 14:00 Uhr ein Minimum, um nach Erreichen eines zweiten Tagesmaximums

zwischen 15:00 und 16:00 Uhr successive bis 22:00 Uhr auf das Tagesminimum

zurückzugehen.

Die Auswertung der Verteilung der Einsätze über die Wochentage ( Anlage 7 )

lässt erkennen, dass am Mittwoch durchschnittlich die meisten und am Sonntag

die wenigsten Einsätze anfallen.

4.2.2.6 Auslastung der NEF und des RTH

Werden die Einsatzzahlen pro Tag und die durchschnittliche Einsatzdauer berücksichtigt,

resultiert die durchschnittliche Auslastung der NEF pro Tag. Das Ergebnis

ist in der Anlage 8 wiedergegeben. In der Anlage 9 ist die durchschnittliche Auslastung

pro NEF im Jahr 2001 dargestellt. Die durchschnittliche Auslastung im Jahr

2001 schwankte zwischen 20% und 29%.

In diesen Zahlen ist die sog. Rüstzeit, d.h. die Zeit, die für die Rückfahrt zur NEFStation

( 10 Minuten ) und die Zeit, die nach einem Einsatz z.B. zur Reinigung

( Desinfektion im Rahmen des Hygieneplans ) des Fahrzeugs benötigt wird, enthalten.

Die Einsatzmittel stehen mit einer ausreichenden Sicherheit in ihrem Zuständigkeitsbereich

zur Verfügung und ermöglichen damit durch kurze Hilfsfrist einen erfolgreichen

Einsatz.

Der RTH steht der Trägergemeinschaft mit ausreichender Sicherheit zur Verfügung.

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

24

4.2.2.7 Einsatzorte

Die Auswertung der Einsätze bezogen auf den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen

NEF ( Anlage 10 ) zeigt, dass durch die NEF 61/82 ( Johanniter Krkhs. ) und

72/82 ( Klinikum Wedau ) im Jahr 2001 etwa 90 % der in ihren Einsatzbereich anfallenden

Einsätze bedient wurden. Die NEF 11/82 ( Bethesda Krkhs. ) bzw. 31/82

( Ev. Krankenanstalten DU - Nord ) kamen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich

nur zu ca. 69 % bzw. 79 % zum Einsatz.

Das ist folgendermaßen zu erklären:

Bei dem Zuständigkeitsbereich des NEF 11/82 handelt es um den Innenstadtbereich

mit einer sehr hohen Einwohnerdichte. Ist das NEF 11/82 im Einsatz gebunden

wird das NEF 72/82 zum Parallelereignis in diesem Zuständigkeitsbereich entsandt.

Das Einsatzgebiet des NEF 31/82 im Norden der Stadt zeichnet sich ebenfalls durch

eine hohe Bevölkerungsdichte aus. Die Anzahl der Einsätze des NEF 31/82 sind mit

denen des NEF 11/82 vergleichbar. Weil an den Zuständigkeitsbereich des NEF

31/82 der des NEF 11 / 82 grenzt, wird das NEF 11 / 82 dort zu Paralleleinsätzen

alarmiert.

Die Darstellung in der Anlage 11a zeigt die Verteilung der NEF-Einsätze des Jahres

2001 bezogen auf die jeweiligen Ortsteile. Es lässt sich erkennen, dass auf die

nördlichen Stadtteile etwa 33 % und auf die innerstädtischen Stadtteile 35 % der

Einsätze entfallen; dagegen weisen die westlichen Stadtteile nur einen Anteil von

17 % und die südlichen einen von 15 % am Gesamteinsatzaufkommen auf.

Aus der Auswertung der RTH-Einsätze ( Anlage 11b ) kann man ablesen, dass der

RTH in über 50 % der Fälle Einsätze innerhalb von Duisburg bedient; die verbleibende

Zahl der Einsätze verteilt sich auf alle übrigen Mitglieder der Trägergemeinschaft.

4.2.3 Örtliche Zielsetzung

Das im Jahr 2001 eingeführte Rendezvoussystem hat sich sehr gut bewährt und

wird beibehalten.

Im Rahmen der Planung für die Ersatzbeschaffung ( Anlage 26 ) sind die NEF im

Rhythmus von 5 Jahren durch Neufahrzeuge zu ersetzen.

4.2.4 Beurteilung

Zusammenfassend ergeben sich aus den Untersuchungen für die notärztliche Versorgung

die folgenden Konsequenzen:

1. Die Stationierungsorte der NEF bleiben unverändert

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

25

2. Die NEF werden vorrangig ( 69 % -90 % ihrer Einsätze ) im primären Zuständigkeitsbereich

eingesetzt.

3. Die Auslastung der NEF schwankte in 2001 zwischen 20 % und 29 %.

Die Einsatzmittel stehen mit einer ausreichenden Sicherheit in ihrem Zuständigkeitsbereich

zur Verfügung und ermöglichen damit durch kurze

Hilfsfrist einen erfolgreichen Einsatz. Die Einsatzorte sind zu 33 % in den

nördlichen, zu 35 % in den innerstädtischen, zu 17 % in den westlichen

und zu 15 % in den südlichen Stadtteilen zu finden.

4. Das Stationierungssystem wurde im Jahr 2001 durch das Rendezvous -

System ersetzt. Das ist vor allem auf die geänderte europäische Normung

zurückzuführen.

5. Die Einführung der europäischen Norm ( EN 1789 ) und damit die Einführung

des Rendezvous - Systems machte eine Anpassung der medizinisch

technischen Beladung der RTW an die Erfordernisse notwendig.

Diese Anpassung wurde zu Beginn des Jahres 2001 abgeschlossen.

6. Die NEF müssen entsprechend dem Plan zur Ersatzbeschaffung durch

Neufahrzeuge ersetzt werden.

7. Bei der Ersatzbeschaffung von NEF müssen die zur Zeit gültigen technischen

und medizinischen Standards ( EN 1789 ) berücksichtigt und eingehalten

werden.

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

26

4.3 Notfallrettung

4.3.1 Planungsgrößen

4.3.1.1 Hilfsfrist

Der § 2 RettG definiert die Notfallrettung als ineinandergreifenden Maßnahmenkatalog

notfallmedizinischer Aufgaben. Entsprechend den Erkenntnissen der Notfallmedizin

und den Fortschritten auf dem Gebiet der Reanimation soll den lebensbedrohlich

Erkrankten oder Verletzten am Notfallort und auf dem Transport

ins Krankenhaus wirksame und lebenserhaltende Hilfe geleistet werden.

Die Hilfsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der

Leitstelle und dem Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels am Notfallort.

In einem Beschluss des OVG Münster ( OVG Münster 13. S 1999-10-22 13 A

5617/98 ) zur Funktionsfähigkeit des öffentlichen Rettungsdienstes wird bei der

Notfallrettung mit Rettungswagen ( RTW ) eine Hilfsfrist von 5 bis 8 Minuten mit

einer Bediensicherheit von mindestens 90 % als Schutzziel festgelegt. Das bedeutet,

dass in mindestens 90 % aller Notfalleinsätze der in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich

zuständige RTW in maximal 8 Minuten nach Eingang des Notrufes in

der Leitstelle am Notfallort eingetroffen sein muss.

Anfahrzeit

[Zeit]

1 Min 1 Min 6 Minuten

Alarmierungszeit

Ausrückzeit

Ê Ë Ì Í Î

Wirksamwerden von

Maßnahmen

Meldezeit

Hilfsfrist

Ê Beginn des Ereignisses Ë Meldung bei der Leitstelle Ì Alarmierung der NEF / RTW

Í Abfahrt von der Rettungswache Î Ankunft an der Einsatzstelle

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

27

4.3.1.2 Technik

Die in der Notfallrettung eingesetzten Fahrzeuge müssen über einen dieser Aufgabe

entsprechenden Ausstattungsstandard verfügen. Krankenkraftwagen ( z.B.

RTW ) sind Fahrzeuge, die für die Notfallrettung besonders eingerichtet und nach

dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Ein RTW ist ein Fahrzeug, das für den Transport, die Erstversorgung und die Überwachung

von Patienten während des Transportes konstruiert und ausgerüstet ist.

Die Ausstattung und Ausrüstung der RTW muss den allgemein anerkannten Regeln

von Medizin und Technik ( EN 1789, EN 1865, DIN 75080 Teil 1 und 2 ) entsprechen.

Die EN 1789 ( Krankenkraftwagen ) enthält für RTW Ausstattungsmerkmale, die über

die bis dahin gültige DIN hinausgehen, so dass für Technik und Ausstattung

die Mindestanforderungen nach der EN zu beachten sind.

Die Auflagen aus dem Medizinproduktegesetz ( MPG ) und der Medizinprodukte-

Betreiberverordnung ( MPBetreibV ) in Bezug auf Wartung und Instandhaltung der

medizinisch technischen Beladung sind einzuhalten.

4.3.1.3 Organisation

Der Träger des Rettungsdienstes hat gemäß § 6 RettG jedem Menschen zu jeder

Zeit innerhalb des Stadtgebietes lebensrettende Sofortmaßnahmen, medizinische

Maßnahmen zur Herstellung der Transportfähigkeit unter Vermeidung weiterer

Schädigungen und geeignete Transportmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört,

dass Rettungsmittel und Rettungsdienstpersonal in qualitativ geeigneter

Form und in kürzester Zeit bereitgestellt werden.

Zur Versorgung von Notfallpatienten sind in der Notfallrettung Rettungswagen

( RTW ) einzusetzen. Um ein Schutzziel zu erreichen, muss eine hinreichende Anzahl

an RTW personell besetzt vorgehalten werden.

Um die Leistungen für die Notfallrettung innerhalb der festgelegten Hilfsfrist

erbringen zu können, werden die Fahrzeuge vorrangig in dem um die Rettungswache

festgelegten Zuständigkeitsbereich eingesetzt.

4.3.1.4 Personal

Gemäß § 4 RettG sind die RTW mit zwei fachlich geeigneten Personen zu besetzen.

In der Notfallrettung muss der Fahrer oder die Fahrerin des RTW als Rettungssanitäter

oder Rettungssanitäterin ausgebildet sein.

Wegen der besonderen Aufgabe als Helfer des Notarztes und zur Versorgung des

Patienten muss mindestens ein Rettungsassistent oder eine Rettungsassistentin

eingesetzt werden.

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

28

Rettungswagen ( RTW )

Fahrer: Rettungssanitäter

Transportführer: Rettungsassistent

Es ist hauptamtliches Personal, das die Infrastruktur, die örtlichen Gegebenheiten

und die Krankenhäuser kennt, einzusetzen.

4.3.2 Ist-Zustand

4.3.2.1 Hilfsfristen

Die Auswertung der Hilfsfristen der im Stadtgebiet stationierten RTW für das Jahr

2001 hat ergeben, dass die Planungsgröße ( 8 Minuten Hilfsfrist mit einer Bediensicherheit

von 90 % ) nicht eingehalten wird.

Das vorstehende Diagramm zeigt, dass die Hilfsfrist im Jahr 2001 nur zu 63.0 %

eingehalten wurde und damit erheblich unter der Planungsgröße (vgl. Kapitel

4.3.1.1) lag.

Eintreffzeiten RTW 2001

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

0:00

0:01

0:02

0:03

0:04

0:05

0:06

0:07

0:08

0:09

0:10

0:11

0:12

0:13

0:14

0:15

0:16

0:17

0:18

0:19

0:20

Minuten

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

29

4.3.2.2 Technik

Bei der Feuerwehr sind insgesamt 18 RTW vorhanden.

56 % der RTW sind älter als 7 Jahre bzw. 22 % älter als 10 Jahre und entsprechen

nicht mehr dem Stand der technischen und medizinisch technischen Entwicklung.

Die finanziellen Aufwendungen für die Instandhaltung dieser Fahrzeuge übersteigen

ihren wirtschaftlichen Wert.

Die medizinisch technische Beladung der Fahrzeuge richtet sich nach der EN 1789.

4.3.2.3 Organisation

Zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 6 RettG unterhält die Stadt Duisburg im

Stadtgebiet ( vgl. Anlage 24 ) z.Zt. 7 Feuer- und Rettungswachen sowie eine Rettungswache

an der 6-Seen-Platte:

Feuer- und Rettungswache 1 ( Duissern )

Feuer- und Rettungswache 2 ( Laar )

Feuer- und Rettungswache 3 ( Hamborn )

Feuer- und Rettungswache 4 ( Walsum )

Feuer- und Rettungswache 5 ( Homberg )

Feuer- und Rettungswache 6 ( Rheinhausen )

Feuer- und Rettungswache 7 ( Buchholz )

Rettungswache Süd ( 6-Seen-Platte ).

Der RTW der „Rettungswache Süd“ ( 6-Seen-Platte ) ist während der Wintermonate

an der NEF-Station des Klinikums Wedau stationiert.

RTW, welche zur Abdeckung von Einsatzspitzen vorhanden sind, werden in Doppelfunktion

durch entsprechendes Personal der Löscheinheiten besetzt.

Zur Abdeckung von technisch bedingten Ausfällen im Bereich der Notfallrettung

stehen zwei RTW als technische Reserve bereit.

Alle Rettungsmittel der Feuerwehr Duisburg werden durch die Leitstelle der Feuerwehr

direkt alarmiert.

4.3.2.4 Personal und Ausbildung

Aus der benötigten Zahl an RTW ergibt sich die Zahl der Funktionsstellen für Rettungssanitäterinnen

/ Rettungssanitäter und Rettungsassistentinnen / Rettungsassistenten.

Der Einsatz des Personal erfolgt im 24-Stunden-Dienst. Der Gesamtpersonalbedarf

im Bereich der Notfallrettung ergibt sich durch Multiplikation der

Funktionsstellen mit einem Personalfaktor.

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

30

Das in der Notfallrettung eingesetzte Personal verfügt über eine Ausbildung entsprechend

der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des

mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes ( VAPmD-Feu ) zum/zur Rettungssanitäter/

in und / oder entsprechend dem Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin

oder des Rettungsassistenten ( RettAssG ).

Das Personal muss gemäß § 5 RettG an einer mindestens 30 stündigen aufgabenbezogenen

Fortbildung in der Rettungsassistenschule der Feuerwehr Duisburg

teilnehmen.

4.3.2.5 Gesamtvorhaltung und Einsatzzahlen

Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung

im öffentlichen Rettungsdienst hält die Feuerwehr Duisburg zur Zeit neben

den 4 NEF ( vgl. Kap. 4.2.2.3 )

10 ständig besetzte RTW ( Primär-RTW )

an den obengenannten Standorten ( vgl. Kap. 4.3.2.3 ) vor.

Zur Spitzenabdeckung sind zur Zeit auf allen Feuerwachen außer der Feuerwache

Homberg zusätzlich insgesamt 6 RTW ( sog. Reserve-RTW ) vorhanden, welche in

Doppelfunktion ( Synergieeffekt ) durch Personal der Löscheinheiten besetzt werden.

Als technische Reserve ( ohne Personal ) werden 2 weitere RTW vorgehalten.

Im Rahmen der Faktenanalyse des Einsatzgeschehens wurden die im Einsatzleitrechner

gespeicherten Daten der Einsätze ( Ereignisse ) der RTW in Duisburg ausgewertet.

Demnach ergaben sich 35.149 statistisch sinnvoll auswertbare Datensätze

für die Einsätze der RTW. Davon entfielen

28.871 Ereignisse auf die Notfallrettung

und

6.278 Ereignisse auf den Krankentransport.

Die Anzahl der Einsätze, die von den RTW der einzelnen Feuer- und Rettungswachen

übernommen wurde, sind in Anlage 12 wiedergegeben. Es zeigt sich eine

eher ungleichmäßige Verteilung des Einsatzaufkommens, wobei zu erkennen ist,

dass die RTW der Feuer- und Rettungswachen 1, 3 und 7 erheblich häufiger zu

Einsätzen ausrücken als die Fahrzeuge der übrigen Wachen.

Betrachtet man die Verteilung der RTW-Einsätze ( nur Notfallrettung ) über die Tageszeit

( Anlage 13 ), kann man eine zu den NEF analoge Verteilung feststellen.

Ab 00:00 Uhr sinkt die Zahl der Einsätze zunächst und durchläuft zwischen 03:00

Uhr und 05:00 Uhr ein Tagesminimum, um ab etwa 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr stark

anzusteigen. Die Einsatzspitze wird dabei, wie auch bei den NEF bereits in den

Vormittagsstunden erreicht. Eine Absenkung über den frühen Nachmittag in Verbindung

mit einer erneuten Steigerung mit Beginn des Berufsverkehrs und der Abendfreizeit,

ist bei den Einsatzzahlen deutlich zu erkennen. Erst ab 20:00 Uhr ist

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

31

eine deutliche Abnahme zu verzeichnen, die sich bis 24:00 Uhr kontinuierlich fortsetzt.

Die Auswertung der RTW-Einsätze über die Wochentage ( Anlage 14 ) ergibt ein

durchaus einheitliches Bild. Lediglich für den Montag bzw. für den Sonntag sind

im Vergleich zu den anderen Wochentagen höhere bzw. niedrigere Einsatzzahlen

zu verzeichnen.

4.3.2.6 Auslastung der RTW

Aus der täglichen Einsatzzahl und der Einsatzdauer berechnet sich die Auslastung

der Fahrzeuge pro Tag. In Anlage 15 ist die Auslastung aller RTW über einen Zeitraum

von 24 Stunden wiedergegeben. In die Auswertung sind zum einen die Notfalleinsätze

und zum anderen die Notfalleinsätze zuzüglich der durch die RTW

durchgeführten Krankentransporte dargestellt. Der Notwendigkeit der Rückfahrt

vom Krankenhaus zur Wache ( 10 Minuten ) und auch der Wiederherstellung der

Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigung, Desinfektion und Einsatzberichterstellung

( 15 Minuten ) wurde Rechnung getragen. Unter diesen Voraussetzungen

werden Spitzenauslastungen von über 60 % erreicht. Die durchschnittliche Auslastung

im Tagesmittel pro RTW ( Anlage 16 ) schwankt zwischen 31 % und 47 %

( Notfallrettung + Krankentransport ) in Abhängigkeit vom Zuständigkeitsbereich

des RTW.

Nach arbeitsmedizinischen Empfehlungen und den Erfahrungen der zurückliegenden

Jahre sollte eine Auslastung im Tagesmittel von 40 % zur Sicherheit für die Besatzung

und das Fahrzeug möglichst nicht überschritten werden.

Diese Vorgabe kann erreicht werden, wenn mit den RTW konsequent keine Krankentransporte

mehr durchgeführt werden.

4.3.2.7 Einsatzorte

Die Anlage 17 stellt die Summe aller RTW-Einsätze in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen

dar.

Für die Beurteilung der Qualität des Rettungsdienstes ist von Bedeutung, wie hoch

der Anteil der Notfalleinsätze ist, die von den RTW in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich

und damit zeitgerecht übernommen worden sind. Die Anlage 18

zeigt, wie viele Notfalleinsätze in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen von RTW

anderer Wachen übernommen wurden.

In der Anlage 19 und in der nachfolgenden Tabelle sind die im Jahr 2001 in den

jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Feuer- und Rettungswachen angefallenen

Notfalleinsätze, die von den RTW der jeweiligen Feuer- und Rettungswachen gesamt

und die davon im eigenen Zuständigkeitsbereich übernommenen Einsätze,

dargestellt.

 

32

FRw 1 FRw 2 FRw 3 FRw 4 FRw 5 FRw 6 FRw 7

gemeldete Notfälle 7.851 3.414 5.527 3.053 1.978 3.755 3.294

durchgeführte Einsätze

6.851 2.913 6.284 2.739 1.857 3.480 4.751

davon im eigenen Zuständigkeitsbereich

6.192 2.065 4.395 2.236 1.470 3.274 3.146

Bezogen auf diese Einsatzzahlen aus dem Jahr 2001 kann man feststellen, dass die

RTW der FRw 1 in fast 90 % der Fälle im eigenen Zuständigkeitsbereich eingesetzt

wurden. Diese Zahl entsprach etwa 79 % der im Zuständigkeitsbereich der FRw 1

angefallenen Einsätze. Weitere etwa 19 % der Einsätze in diesem Zuständigkeitsbereich

sind durch die RTW der FRw 7 bzw. Rw-Süd übernommen worden. Diese

19 % Unterstützungseinsätze machten fast 45 % der Einsätze der RTW der FRw 7

bzw. der Rw-Süd aus.

Während der RTW der FRw 2 beispielsweise etwa 15% Unterstützungseinsätze im

Zuständigkeitsbereich der FRw 5 bzw. etwa 8 % der Einsätze im Bereich der FRw 3

übernimmt, können 1.350 Einsätze ( vgl. Anlage 18 ) im eigenen Zuständigkeitsbereich

nicht erreicht werden.

Auffallend ist ebenfalls die hohe Anzahl an Unterstützungseinsätzen der FRw 4 im

Bereich der Wache 3 und umgekehrt ( vgl. Anlage 18 ). Das ist jeweils notwendig,

wenn die RTW der FRw 4 bzw. die der FRw 3 einsatzmäßig gebunden sind.

In etwa dem Maß wie der RTW der FRw 5 unterstützend im Zuständigkeitsbereich

der FRw 6 tätig wird, übernehmen RTW der FRw 2, 3 und 4 Einsätze im Zuständigkeitsbereich

der FRw 5.

Die RTW der FRw 6 und 7 erledigen über 88 % der im eigenen Zuständigkeitsbereich

anfallenden Einsätze. Im Fall der FRw 7 ist zu beachten, dass die RTW zusätzlich

zu den im eigenen Zuständigkeitsbereich anfallenden Einsätze etwa 19 % Unterstützungseinsätze

( s.o. ) im Bereich der FRw 1 durchführen.

4.3.2.8 Zuständigkeitsbereiche

Die Überprüfung der Zuständigkeitsbereiche ( Anlage 25a, Ist-Zustand ) unter Berücksichtigung

der Hilfsfrist von 8 Minuten zeigt, dass unter den momentanen

Gegebenheiten nicht alle Bereiche des Duisburger Stadtgebietes zeitgerecht durch

RTW erreicht werden. Es handelt sich hierbei um die Stadtteile Baerl, Hochfeld,

Kasslerfeld, Mündelheim, Neuenkamp, Rahm, Rumeln-Kaldenhausen und Serm.

Für den Stadtteil Baerl gibt es vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt Moers

bzw. dem Kreis Wesel, wonach auch dorthin, analog dem Notarzteinsatz, der RTW

der Stadt Moers bzw. des Kreises Wesel alarmiert wird.

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33

4.3.3 Bedarfsrechnung

Die mathematischen Grundlagen für die Bedarfsberechnung sind mit einer Beispielrechnung

in der Anlage 27 dargestellt. Die Poisson-Analyse ( Anlage 20 ) ergibt,

dass für die vorgesehenen Zuständigkeitsbereiche unter Berücksichtigung der

Hilfsfrist von 8 Minuten und der Bediensicherheit von 90 % zusätzliche RTW bereitgehalten

werden müssen.

Für die Poisson-Analyse sind ausschließlich die Einsatzzahlen der Notfallrettung herangezogen

worden; die von den RTW durchgeführten Krankentransporte blieben

hier ebenso unberücksichtigt wie die Zeiten für die Rückfahrt zur Wache bzw. die

Zeiten z.B. für die Desinfektion oder die Berichterstellung.

Unter Berücksichtigung der Überarbeitung der Zuständigkeitsbereiche ( vgl. Kap.

6.1.3 und 6.1.4 ) werden zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung

im Bereich der Notfallrettung insgesamt 14 personell ständig bzw. zeitlich begrenzt

besetzte RTW benötigt.

In den nachstehenden Tabellen sind die Zahl der vorhandenen, personell ständig

besetzten RTW und der auf der Basis der Poisson-Analyse ermittelte Bedarf an personell

ständig bzw. zeitlich begrenzt besetzten RTW aufgeführt.

Ist-Zustand:

FRw 1 FRw 2 FRw 3 FRw 4 FRw 5 FRw 6 FRw 7

Zahl der vorhandenen

RTW

2 1 2 1 1 1 2

Tabelle 2: Vorhandene Zahl an RTW

Soll-Zustand:

Zuständigkeitsbereiche

Mitte Homberg/

Laar

FRw 3 FRw 4 Töppersee Süd

Zahl der benötigten

RTW

3 2 3 2 2 2

RTW zusätzlich

zum Ist-Zustand

1 0 1 1 1 0

Einsatzzeitraum

der zusätzlichen

RTW

08:00 -

22:00 h

08:00

22:00 h

00:00

24:00 h

00:00

24:00 h

Gesamtbedarf 3 2 3 2 2 2

Tabelle 3: Bedarf an RTW

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

34

Für die Spitzenabdeckung ist auf den Feuer- und Rettungswachen die Vorhaltung

von zusätzlichen RTW ( Reserve-RTW ) weiterhin notwendig.

4.3.4 Örtliche Zielsetzung

4.3.4.1 Rettungswagen

Aufgrund des Alters der Fahrzeuge ist eine Ersatzbeschaffung entsprechend dem

Beschaffungsplan ( Anlage 26 ) notwendig. Für die RTW ist unter Berücksichtigung

der EN 1789 ein Kofferaufbau auf einem geeigneten Fahrgestell vorzusehen.

4.3.4.2 Verbesserungen der Zuständigkeitsbereiche

Die Auswirkung der Veränderungen sind in der Anlage 25 ( Ist- / Soll-Zustand )

dargestellt ( vgl. Kap. 6.1.3 und 6.1.4 )

4.3.4.3 Bedarf an zusätzlichen RTW

Basierend auf den o.g. Einsatzzahlen und dem daraus resultierenden Bedarf an zusätzlichen

RTW sollen Dritte, z.B. die freiwilligen Hilfsorganisationen, gemäß § 13

RettG zur Mitwirkung in der Notfallrettung aufgefordert werden, wenn deren Leistungsfähigkeit

gegeben ist. Das bedeutet, dass die zusätzlich benötigten vier RTW

z.B. durch die freiwilligen Hilfsorganisationen gestellt und personell besetzt werden

sollen.

4.3.5 Beurteilung

Zusammenfassend ergeben sich aus den bisherigen Untersuchungen für den Bereich

der Notfallrettung die folgenden Konsequenzen:

1. Die durch einen Beschluss des OVG Münster bestätigte Hilfsfrist von 8

Minuten bei einer Bediensicherheit von 90 % kann mit der vorhandenen

Anzahl an RTW nicht eingehalten werden.

2. Zur Überprüfung der Zuständigkeitsbereiche wurden idealisierte Standorte

von Rettungswachen ( vgl. Kap. 6.1.3 und Anlage 25b –Idealstandorte

) festgelegt. Die für diese Zuständigkeitsbereiche ermittelten

Einsatzzahlen ergeben in der Poisson-Analyse einen Bedarf von 14 RTW

für das Versorgungsgebiet.

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35

3. Zur Optimierung der Versorgung von Notfallpatienten ist eine dezentrale

Stationierung von Rettungsmitteln in den Zuständigkeitsbereichen „Mitte“,

„Süd“ und „Rheinhausen“ notwendig.

Im Zuständigkeitsbereich „Mitte“ ist auf dem Gelände der alten FRw 1

( Friedenstraße ) unter Berücksichtigung der Gebäude der Freiwilligen

Feuerwehr ( Löschgruppe Stadtmitte ) und des alten Verwaltungsgebäudes

eine Rettungswache zu errichten, damit die Stadtteile Hochfeld,

Kasslerfeld und Neuenkamp zeitgerecht erreicht werden.

Im Zuständigkeitsbereich „Töppersee“ kann durch Angliederung einer

Rettungswache an die bestehenden Gebäude des Löschzuges der Freiwilligen

Feuerwehr Rumeln-Kaldenhausen die Versorgung der Stadtteile

Rumeln-Kaldenhausen und Friemersheim mit entsprechenden Leistungen

der Notfallrettung sichergestellt werden.

Durch Verlegen des RTW der FRw 7 an das St. Anna Krankenhaus kann

die Hilfsfrist so verbessert werden, dass auch die Stadtteile Großenbaum

( südlicher Bereich ), Mündelheim, Rahm und Serm innerhalb von 8 Minuten

mit Leistungen der Notfallrettung versorgt werden können.

Im Zuständigkeitsbereich „Homberg/Laar“ soll im Zuge des Neubaus der

Feuerwache „Homberg/Laar“ am Rheinpreußenhafen eine Rettungswache

eingeplant werden.

4. Die Anzahl der personell ständig bzw. zeitlich begrenzt besetzten RTW

muss vor dem Hintergrund der Bedarfsrechnung, der unter arbeitsmedizinischen

Aspekten vertretbaren Auslastung von nicht mehr als 40 %

sowie der stetig steigenden Einsatzzahlen von derzeit 10 RTW auf 14

RTW erhöht werden.

Das bedeutet, dass im Zuständigkeitsbereich „Mitte“ und auf der FRw 3

jeweils ein RTW in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 22:00 Uhr und auf

der Feuer- und Rettungswachen 4 sowie im Zuständigkeitsbereich „Töppersee“

jeweils ein RTW von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr zusätzlich in den

Dienstbetrieb einzubinden ist.

5. Die Einhaltung der Bediensicherheit von 90 % bei einer der Hilfsfrist von

8 Minuten steht in engem Zusammenhang mit der erhöhten Zahl an

personell ständig bzw. zeitlich begrenzt besetzten RTW.

6. Es ist beabsichtigt, die zusätzlich benötigten RTW durch Dritte, z.B.

durch die freiwilligen Hilfsorganisationen personell besetzen zu lassen.

7. Die RTW müssen entsprechend dem Plan zur Ersatzbeschaffung durch

Neufahrzeuge ersetzt werden. Für den Bedarf an zusätzlichen RTW sind

Neufahrzeuge zu beschaffen.

8. Bei der Ersatzbeschaffung von RTW müssen die zur Zeit gültigen technischen

und medizinischen Standards ( EN 1789 ) berücksichtigt und eingehalten

werden.

 

36

4.4 Krankentransport

4.4.1 Planungsgrößen

Der Krankentransport betrifft Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen,

die keine Notfallpatienten sind, jedoch u.U. Erste Hilfe benötigen und die

unter sachgerechter Betreuung zu befördern sind.

4.4.1.1 Hilfsfrist

Im RettG werden für den Krankentransport keine exakt definierten Hilfsfristen analog

denen in der Notfallrettung vorgegeben. Beim Krankentransport ist eine enge

Zeitbindung wie bei der Notfallrettung nicht gegeben.

4.4.1.2 Technik

Für den Transport von Nicht-Notfallpatienten sind grundsätzlich Krankentransportwagen

( KTW ) einzusetzen. Die Ausstattung, Ausrüstung und medizinisch

technische Beladung ergibt sich aus den allgemein anerkannten Regeln von Medizin

und Technik ( EN 1789, DIN 75080 ). Die Ausrüstung muss eine qualifizierte

Erste Hilfe und Pflegemaßnahmen ermöglichen.

Auch für den Betrieb des Krankentransports sind die Auflagen aus dem MPG und

der MPBetreibV einzuhalten.

Werden mit den KTW Transporte von Patienten durchgeführt, die Träger von

Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sind, ist dafür ein gesondertes

Fahrzeug bereitzustellen.

Aktueller Standard ist, dass die Erfassung elektronisch gespeicherter Patientendaten

möglich sein sollte.

4.4.1.3 Organisation

Zur Erreichung des Schutzziels ist eine hinreichende Anzahl von KTW sowie unter

Berücksichtigung der planbaren Ausfallzeiten eine entsprechende Zahl an Reservefahrzeugen

vorzuhalten. Für die Zahl der Reservefahrzeuge sind die Desinfektionszeiten

sowie die planbaren Ausfallzeiten zu berücksichtigen. Desweiteren sind geeignete

Standorte für die KTW zu wählen. Mindestens ein KTW soll für sog. Überlandfahrten

vorgehalten werden.

Für jeden Transport ist eine Dokumentation vorzunehmen, um eine entsprechende

Abrechnung und Qualitätskontrolle zu gewährleisten.

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37

4.4.1.4 Personal

Das im Krankentransport eingesetzte Personal muss den Anforderungen des § 4

RettG genügen. Demnach ist als Fahrer und Transportführer, der für die Betreuung

der Patienten zuständig ist, Personal mit der nachfolgend aufgeführten Qualifikation

einzusetzen:

Krankentransportwagen ( KTW )

Fahrer: Rettungshelfer

Transportführer: Rettungssanitäter

4.4.2 Ist-Zustand

4.4.2.1 KTW-Transportaufkommen gesamt

Für das Stadtgebiet Duisburg ist für das Jahr 2001 ein Gesamtaufkommen von

61.496 Krankentransporten ermittelt worden.

Die Krankentransporte verteilten sich auf die Feuerwehr Duisburg, auf vier Hilfsorganisationen

( Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst,

Arbeiter-Samariter-Bund ) und drei gewerbliche Unternehmen ( SDA Ambulanz,

MTS Medical Transport, Ambulance Dienst Brüshaber ).

Zur Bewältigung der Transporte stehen bei den Leistungserbringern insgesamt 43

Fahrzeuge zur Verfügung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass besonders bei den

Hilfsorganisationen die zur Verfügung stehenden KTW vorrangig bei Großveranstaltungen

eingesetzt werden.

Die Aufteilung der Transporte auf den jeweiligen Leistungserbringer ist in Tabelle 4

wiedergegeben.

Leistungserbringer Krankentransporte in

2001

Fahrzeuge für den Krankentransport

Feuerwehr Duisburg 22.643 10

SDA Ambulanz 22.509 11

Johanniter-Unfall-Hilfe 5.624 3

Deutsches Rotes Kreuz 4.048 4

MTS Medical Transport 4.044 6

Arbeiter-Samariter-Bund 1.339 2

Ambulance Dienst Brüshaber 928 3

Malteser Hilfsdienst 361 4

61.496 43

Tabelle 4: Verteilung der Krankentransporte je Leistungserbringer

 

38

4.4.2.2 Gesamtvorhaltung

Auf der Basis der o.g. Transportzahlen wurde für das Stadtgebiet Duisburg eine

frequenzabhängige Bemessung vorgenommen. Die Bemessung der Vorhaltung

von KTW erfolgt demnach unter Berücksichtigung der tageszeitlichen Nachfrage (

mittlere stündliche Zahl an Krankentransporten ) und der realen mittleren Einsatzzeit

( mittlere stündliche Zahl an Krankentransporten x mittlere Einsatzzeit ). Das

Ergebnis ist in Anlage 21 dargestellt.

Bei einem täglichen, durchschnittlichen Transportaufkommen von 229 Krankentransporten

sind zu deren Abwicklung zeitlich abgestuft maximal 30 KTW notwendig.

An Samstagen sind das maximal 11 KTW und an Sonntagen 4 KTW.

Bei den Leistungserbringern werden insgesamt 43 KTW vorgehalten.

Unter Berücksichtigung von jeweils einem Reservefahrzeug pro Leistungserbringer

und einem maximalen Bedarf von 30 KTW pro Wochentag ergibt sich ein maximale

Zahl von 37 KTW für die Stadt Duisburg. Die Überkapazität soll abgebaut

werden.

4.4.2.3 KTW-Transportaufkommen Feuerwehr

Auf den Krankentransport bei der Feuerwehr entfielen im Jahr 2001 insgesamt

22.643 Transporte. Für diesen an die Feuerwehr herangetragenen Bedarf wird die

im folgenden analysierte und bemessene Vorhaltung betrieben.

4.4.2.3.1 Bedienzeiten

Die Auswertung der Bedienzeiten hat ergeben, dass der Planungsrichtwert im

Krankentransport eingehalten wurde.

4.4.2.3.2 Technik

Es werden bei der Feuerwehr Duisburg im Krankentransport zur Zeit 10 Fahrzeuge

eingesetzt.

Die Beladung der Fahrzeuge entspricht der EN 1789.

Für planbare und nicht planbare Ausfälle stehen 2 Reservefahrzeuge zur Verfügung.

In der Gesamtheit sind bei der Feuerwehr 12 KTW vorhandenen. Von den

vorhandenen KTW sind 9 Fahrzeuge älter als 10 Jahre und weisen aufgrund der intensiven

Nutzung die entsprechenden Schäden auf, die zu immer längeren Ausfallzeiten

bei einem immer höheren Kostenaufwand führen.

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39

4.4.2.3.3 Organisation

Am öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Duisburg ist im Krankentransport neben

der Berufsfeuerwehr z.Zt. ausschließlich der Malteser Hilfsdienst ( MHD ) beteiligt.

Der MHD besetzt personell zwei KTW.

Gemäß § 9 RettG ist auf den Feuer- und Rettungswachen mindestens jeweils ein

KTW stationiert. Die Besetzung der KTW erfolgt entsprechend dem Bedarf.

Zur Verlegung von Patienten mit bestimmten übertragbaren Krankheiten im Sinne

des Infektionsschutzgesetzes ( z.B. offene Lungentuberkulose, etc. ), die keine Notfallpatienten

sind, steht ein sog. Infektions-KTW auf der Feuer- und Rettungswache

6 zur Verfügung. Die personelle Besetzung dieses I-KTW erfolgt in Doppelfunktion

durch das Rettungsdienstpersonal, vorrangig durch das des KTW der Feuerund

Rettungswache 6.

4.4.2.3.4 Personal und Ausbildung

Bei dem Personal, das die KTW besetzt, handelt es sich um entsprechend ausgebildete

Rettungshelfer und Rettungssanitäter ( § 4 RettG ). Die Rettungshelfer sind

Zivildienstleistende.

4.4.2.3.5 Bedarfsberechnung

Für die von der Feuerwehr durchgeführten Krankentransporte wurde analog der

Gesamtvorhaltung ( Kap. 4.4.2.2 ) ebenfalls eine frequenzabhängige Bemessung

durchgeführt, deren Ergebnisse in Anlage 22 dargestellt sind.

Aus der Verteilung der Krankentransporte im Jahr 2001 über die Tageszeit ( Anlage

22 ) kann man erkennen, dass grundsätzlich in der Zeit zwischen 00:00 Uhr

und 24:00 Uhr ein KTW einzusetzen ist. Die Einsatzzeiten der verbleibenden KTW

müssen dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Erwartungsgemäß sind die

Einsatzzahlen und damit der Bedarf an KTW an Samstagen und Sonntagen geringer

als an den Wochentagen.

Es zeigt sich, dass in der Zeit von Montag bis Freitag zeitlich abgestuft maximal 13

KTW benötigt werden, während an Samstagen maximal 5 und an Sonntagen maximal

3 KTW bedarfsgerecht sind.

4.4.3 Örtliche Zielsetzung

Aufgrund der Ergebnisse im Kap. „Gesamtvorhaltung“ ( Kap. 4.4.2.2 ) sollen 6 von

10 KTW bei der Feuerwehr stillgelegt werden, um die festgestellten Überkapazitäten

abzubauen. Die zu erbringenden Leistungen im Krankentransport bei der Feuerwehr

sollen auf die übrigen Leistungserbringer übertragen werden.

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

40

Basierend auf den o.g. Einsatzzahlen sollen Dritte, z.B. die freiwilligen Hilfsorganisationen,

gemäß § 13 RettG über die momentanen Vereinbarungen hinaus zur

Mitwirkung im Krankentransport bei der Feuerwehr aufgefordert werden, wenn

deren Leistungsfähigkeit gegeben ist. Das bedeutet, dass insgesamt 8 bereits nach

§ 18 ff RettG genehmigte KTW gemäß § 13 RettG in den öffentlichen Rettungsdienst

eingebunden und entsprechend durch Dritte zeitlich abgestuft gestellt und

personell besetzt werden sollen.

Die Feuerwehr stellt nur noch zwei KTW mit dem entsprechenden Personal. Die

beiden KTW werden in 8-Stunden-Schichten eingesetzt.

Die z.B. von den Hilfsorganisationen zu erbringenden Leistungen sollen in einem

Leistungsverzeichnis formuliert und entsprechend dem Wettbewerbsrecht öffentlich

ausgeschrieben werden.

Krankentransporte sollen ausschließlich mit KTW durchgeführt werden.

4.4.4 Beurteilung

1. Der Krankentransport bei der Feuerwehr Duisburg ist nicht bedarfsgerecht

organisiert, weil RTW besonders in den Mittagsstunden für Deckungslücken

im Krankentransport eingesetzt werden und fast 28 % der

Krankentransporte übernehmen.

2. Aufgrund von Überkapazitäten bei der Vorhaltung von KTW unter Berücksichtigung

aller Leistungsanbieter im Krankentransport in der Stadt

Duisburg werden beim Träger des Rettungsdienstes 6 von 10 KTW stillgelegt.

3. Die zu erbringenden Leistungen im Krankentransport bei der Feuerwehr

sollen auf die übrigen Leistungserbringer übertragen werden.

4. Sofern deren Leistungsfähigkeit gegeben ist, sollen Dritte gemäß § 13

RettG in den Krankentransport eingebunden werden.

5. Die Betriebszeiten der KTW müssen dem Bedarf angepasst werden. Das

bedeutet, dass durchgehend mindestens 1 KTW rund um die Uhr einzusetzen

ist. Die Betriebszeiten der verbleibenden KTW müssen eng am Bedarf

ausgerichtet werden.

6. Der Anteil der Feuerwehr im Krankentransport soll sich auf die personelle

Besetzung von 2 KTW verringern.

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

41

4.5 Besondere rettungsdienstliche Lagen

Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten ( MANV )

In der Folge von Großschadenereignissen oder Massenerkrankungen kann die Situation

eintreten, dass eine große Zahl verletzter oder kranker Personen rettungsdienstlich

versorgt werden müssen. Dieser Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten

( MANV ) kann dazu führen, dass der für den Regelfall dimensionierte

Rettungsdienst die Kapazitätsgrenzen erreicht oder dessen Grenzen überschritten

werden. Beispielhaft müssen hier Busunglücke, Schadstoffreisetzungen nach Störfällen

oder Brände in Krankenhäusern angenommen werden.

Die Stadt Duisburg muss gemäß Rettungsdienstgesetz ( RettG ) als Träger des Rettungsdienstes

und nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung

( FSHG ) in der Zuständigkeit für die Abwehr von Großschadenereignissen auch bei

einem Massenanfall von Verletzten bzw. Erkrankten die Gefahrenabwehr planen

und organisieren.

In der Vorbereitung derartiger Großeinsätze ist in einem Einsatzplan die Verstärkung

des planmäßigen Rettungsdienstes durch freiwillige Helfer der Hilfsorganisationen

sowie durch den Einsatz von Schnell-Einsatz-Gruppen ( SEG ) und der für

Großschadenereignisse bzw. Katastrophen vorgehaltenen Helfer zu regeln.

4.5.1 Planungsgrößen

4.5.1.1 Hilfsfrist

Für einen Einsatzfall MANV sind Hilfsfristen nicht konkret gefasst. Es ergeben sich

jedoch aus allgemein gültigen Standards Anforderungen, die möglichst einzuhalten

sind. Demnach sollte der Behandlungsplatz innerhalb von 60 Minuten nach

Ausrufen des MANV eingerichtet und betriebsbereit sein.

Die Hilfsfristen für das Rettungsdienstpersonal ergeben sich aus den in Kap.

4.2.1.1 und 4.3.1.1 gemachten Aussagen. Für die zur Unterstützung benötigten

Brandschutzkräfte gelten die Hilfsfristen gemäß Brandschutzbedarfsplan.

Für den Leitenden Notarzt ( LNA ) und der Organisatorischen Leiter Rettungsdienst

( OrgL ) ist eine Verfügbarkeit innerhalb von 30 Minuten an der Einsatzstelle anzustreben.

4.5.1.2 Organisation

Ein Großschadenereignis ist ein über den für den Regelfall dimensionierten Rettungsdienst

hinausgehendes Ereignis. Dementsprechend stehen für die Gefahrende.

R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

42

abwehr bei MANV maximal 50 % der Rettungsmittel des „Regelrettungsdienstes“

zur Verfügung.

Es ist davon auszugehen, dass das Prinzip der überörtlichen Hilfe Anwendung findet.

Daraus resultiert einerseits eine Begrenzung der für medizinische Großschadenereignisse

aufzubauenden Gefahrenabwehr, andererseits erwächst aus dem

Solidaritätsprinzip die Notwendigkeit, entsprechende Geräte und medizinische

Ausstattung vorzuhalten.

Auf der Grundlage des § 18 FSHG sind die im Stadtgebiet Duisburg stationierten

Einheiten der Hilfsorganisationen in die Gefahrenabwehr einzubeziehen.

Die Entscheidung zur Errichtung eines Behandlungsplatzes liegt beim Leitenden

Notarzt. Die Alarmierung der Einsatzkräfte hat durch die Leitstelle zu erfolgen und

ist in einer Alarm- und Ausrückeordnung zu regeln.

In Vorbereitung auf Großeinsätze im Rettungsdienst im Übergangsbereich zwischen

Regeleinsatz und einem Großschadenereignis ist ein Einsatzplan für den Fall

eines „Massenanfalls von Verletzten / Erkrankten“ aufzustellen.

Die parallele Versorgung zahlreicher Notfallpatienten erfordert den Aufbau einer

rettungsdienstlichen Führungsorganisation. Die rettungsdienstliche Führungsorganisation

ist als Einsatzabschnitt Teil der gesamten Gefahrenabwehr Für Menschen

und Sachwerte. Etablierte Elemente dieser Führungsstruktur sind der Leitende

Notarzt, der medizinische und taktische Aufgaben im Rettungsdienst wahrnimmt

sowie der Organisatorische Leiter Rettungsdienst, der für organisatorische und logistische

Aufgaben im Rettungsdienstbereich verantwortlich ist.

4.5.1.3 Technik

Die Anforderungen an die Rettungsmittel in Bezug auf Ausstattung und Ausrüstung

entsprechen den in Kap. 4.2.1.2, Kap. 4.3.1.2 und Kap. 4.4.1.2 dargestellten

Vorgaben.

Die für die Errichtung und Unterhaltung eines Behandlungsplatzes notwendigen

Geräte sowie die erforderliche medizinische und technische Ausstattung ist den

örtlichen Erfordernissen entsprechend vorzuhalten.

Die Alarmierung der notwendigen Einsatzkräfte hat zentral zu erfolgen.

4.5.1.4 Anzahl zu behandelnder Personen

Als Bemessungsgröße für den Bedarf nach RettG und FSHG bei einem Großschadenereignis

wird ein Schadenereignis angenommen, bei dem 50 Personen zeitgleich

betroffen sind.

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

43

Die Stadt Duisburg muss über den alltäglichen Rettungsdienst hinaus in der Lage

sein, die Versorgung von mindestens 50 Verletzten an einem Behandlungsplatz zu

ermöglichen.

4.5.1.5 Personal

Der Bedarf an Einsatzkräften ergibt sich aus der Anzahl an Verletzten bzw. Erkrankten

je Sichtungskatagorie:

Sichtungskategorie Definition

T 1 Verletzte / Erkrankte mit vitaler Gefährdung der

Atmung, des Bewusstseins oder des Kreislaufs.

Sofortige Behandlungsnotwendigkeit und dringender

Transport ins Krankenhaus

( ca. 40 % der Verletzten / Erkrankten )

T 2 Verletzte /Erkrankte ohne vitale Gefährdung, die

innerhalb von 4 – 6 Stunden einer Behandlung im

Krankenhaus zugeführt werden müssen

( ca. 20 % der Verletzten / Erkrankten )

T 3 Verletzte / Erkrankte mit geringfügigen Verletzungen,

die keine vitale Gefährdung verursachen können

( ca. 40 % der Verletzten / Erkrankten )

T 4 Verletzte / Erkrankte mit vitaler Gefährdung und

geringer Überlebenswahrscheinlichkeit

( Anzahl in T 1 enthalten )

Tabelle 5

Die in der Tabelle angegebenen Sichtungskategorien und die prozentualen Verteilungen

des Schweregrades der Verletzungen orientieren sich am Stand der internationalen

Forschung sowie an Festlegungen der NATO für den militärmedizinischen

Bereich.

Unter der Voraussetzung, dass zwischen der Verletztenablage und dem Behandlungsplatz

eine Entfernung von 70 m bis 100 m liegt, muss von der in der nachfolgenden

Tabelle angegebenen Mindestpersonalstärke ausgegangen werden. Die

Angaben können entsprechend der tatsächlich vorliegenden Zahl an Verletzten /

Erkrankten hochgerechnet werden.

 

44

Organisationsbereich Notärzte

Rettungssanitäter /

Rettungsassistenten

Rettungshelfer /

Helfer

X Verletztenablagen 1 2 4

Bedarf an Trägern je Verletztem

Zahl d. Verletzten

: 0,7

Sichtungsstelle 1 2 4

Behandlungsbereich T1

( je 10 Verletzte ) 2 4 4

Behandlungsbereich T2

( je 10 Verletzte ) 1 4 4

Behandlungsbereich T3

( je 10 Verletzte ) 1 2 4

Behandlungsbereich T4

( je 10 Verletzte )

1 2 4

Ausgangsdokumentation 1 1 2

Tabelle 6: Bedarf an Einsatzkräften für die Organisation eines Behandlungsplatzes

Die Qualifikation der genannten Einsatzkräfte ergibt sich aus den jeweiligen gesetzlichen

Vorgaben.

4.5.2 Mindestanforderungen

Mit Ausnahme der Bestellung eines Leitenden Notarztes / Notärztin gemäß RettG

für Großschadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankter

gibt es keine gesetzlichen Festlegungen des zu erreichenden Zustandes bei besonderen

Versorgungslagen.

Aufgrund des § 7 RettG sowie des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit

und Soziales des Landes NW vom 08.01.1991 zur Vorsorgeplanung für

die gesundheitliche Gefährdung in Unglücks- und Großschadenfällen ist die Stadt

Duisburg verpflichtet, Leitende Notärzte einzusetzen.

Für die Tätigkeit in der Leitenden Notarztgruppe kommen nur Ärzte in Frage, die

eine entsprechende Qualifikation, attestiert durch die Ärztekammer, vorweisen

können.

In einer städt. Dienstanweisung „Leitender Notarzt“ sind die Rahmenbedingungen

festgesetzt.

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

45

4.5.3 Ist-Zustand

4.5.3.1 Hilfsfristen

Das Einsatzstichwort „MANV“ bei der Feuerwehr Duisburg ist zusätzlich zum jeweiligen

Schadenereignis definiert und ergänzt die bereits zur Schadenbekämpfung

an der Einsatzstelle befindlichen Einsatzkräfte.

Im Regelfall wird eine Alarmierung nach Einsatzstichwort „MANV“ erst nach der

Erkundung der örtlichen Lage erfolgen. Der Behandlungsplatz sollte dann innerhalb

von 60 Minuten nach der Alarmierung eingerichtet und betriebsbereit sein.

Die Feuerwehr Duisburg führt für die Stadt Duisburg die Aufgaben des Trägers des

Rettungsdienstes durch und hält für den täglichen Einsatz ein umfangreiches Potential

an Rettungsmitteln vor. Diese Rettungsmittel sind im Einsatzleitrechner versorgt

und entsprechend verfügbar. Für die Ausrückezeiten gelten die in Kap.

4.2.1.1 und 4.3.1.1 gemachten Vorgaben.

Die Alarmierung der in das Konzept „MANV“ eingebundenen Kräfte von Hilfsorganisationen

erfolgt durch die Leitstelle der Feuerwehr Duisburg.

4.5.3.2 Technik

Es ist ein Abrollbehälter ( AB-MANV ) mit Sanitätsmaterial und Material zur Versorgung

von 50 Verletzten gemäß der prozentualen Verteilung zu Sichtungskategorien

vorhanden.

Mit dem Material, das auf dem im Jahr 2002 fertiggestellten Abrollbehälter verlastet

ist, wird der Aufbau eines Behandlungsplatzes ermöglicht.

4.5.3.3 Organisation

Da im Regelfall bei Alarmierung nach dem Einsatzstichwort MANV bereits eine Erkundung

der Lage stattgefunden hat und bereits Einsatzkräfte zur Schadenbekämpfung

und unmittelbarer Personenrettung an der Einsatzstelle sind, werden

zusätzliche Kräfte alarmiert. Das ist unter der Stichworten „MANV 1“ ( bis 10 Verletzte/

Erkrankte ), „MANV 2“ ( 11 – 24 Verletzte/Erkrankte ) und „MANV 3“ ( > 25

Verletzte/Erkrankte ) organisatorisch gefasst.

Nach Auslösen des Stichwort „MANV“ wird die Einsatzstelle in die Einsatzabschnitte

„Schadengebiet“ und „Verletztenversorgung“ gegliedert.

Die Organisation der Einsatzstelle und die Einsatzmittelkette ergibt sich aus dem

Einsatzplan „MANV“.

Dem Leitenden Notarzt obliegen bei Großschadensereignissen besondere Aufgaben.

U.a. leitet er im Zusammenwirken mit der Einsatzleitung die medizinischen

Maßnahmen am Schadensort sowie den Einsatz des rettungsdienstlichen Persode.

R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

46

nals, einschließlich der sonstigen anwesenden Ärzte / Ärztinnen. Die Entscheidung

zur Errichtung eines Behandlungsplatzes liegt beim Leitenden Notarzt.

Um § 7 RettG zu genügen, muss eine Leitende Notarztgruppe in Duisburg installiert

werden, um den Einsatz eines Leitenden Notarztes zu gewährleisten. Diese

Anforderung wird zur Zeit noch nicht erfüllt. Die Kosten für eine bis zu 12 Notärzte

umfassende Leitende Notarztgruppe ( Bereitschaftszeit, Ausrüstung ) belaufen

sich auf etwa 26.000,-- € pro Jahr. Die Kosten werden in die Gebührenbedarfsrechnung

eingestellt.

4.5.4 Bewertung

Ein Einsatzkonzept „MANV“ ist erstellt. Das Konzept sieht u.a. vor, dass der o.g.

Abrollbehälter in Dienst genommen und ein Einsatzplan erstellt ist. Für die Aufgabenbewältigung

stellt der Einsatzplan ebenfalls Funktionen bezogene detaillierte

Checklisten bereit.

Der Einsatzplan beinhaltet neben den Angaben zur benötigten Personalstärke

auch detaillierte Vereinbarungen über die Einbindung der Schnell-Einsatz-Gruppen

und der Hilfsorganisationen, die zu erzielenden Hilfsfristen und das zum Betreiben

und zum Aufbau des Behandlungsplatzes benötigte Personal.

Mit der Fertigstellung des Abrollbehälters und der damit verbundenen Bereitstellung

von medizinischer und sanitätstechnischer Ausstattung sowie der Einrichtung

einer Leitenden Notarztgruppe erfüllt die Stadt Duisburg gemäß § 7 RettG die

Vorgaben zur Versorgung von Verletzten bei Großschadenlagen.

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

47

5 Unterhaltung des Rettungsdienstes

5.1 Personal

5.1.1 Personalbedarf

Auf der Basis der Bedarfsplanung erfolgt nun die Berechnung eines Funktionsstellenplans

im Rettungsdienst der Feuerwehr.

Nach § 4 RettG sind die Rettungsmittel folgendermaßen mit nichtärztlichem Personal

zu besetzen:

a.) Krankentransportwagen ( KTW )

Fahrer: Rettungshelfer ( z.B. Zivildienstleistender ) ( RH )

Transportführer: Rettungssanitäter ( RS )

b.) Rettungstransportwagen ( RTW )

Fahrer: Rettungssanitäter ( RS )

Transportführer: Rettungsassistent ( RA )

c.) Notarztwagen ( NAW )

Fahrer: Rettungssanitäter ( RS )

Transportführer: Rettungsassistent ( RA )

d.) Notarzteinsatzfahrzeug ( NEF )

Fahrer: Rettungsassistent ( RA )

e.) Rettungshubschrauber ( RTH )

Navigationsgehilfe: Rettungsassistent ( RA )

Demnach wird in der Notfallrettung und im Krankentransport die folgende Anzahl

an Funktionsstellen benötigt:

Anzahl der

Fahrzeuge

Benötigte Funktionsstellen

pro Rettungsmittel

Funktionsstellen gesamt

RA RS RH RA RS RH

KTW 10 *) 1 1 10 10

NEF 4 1 4

RTW 14 1 1 14 14

RTH 1 1 1

19 24 10

*) Bezogen auf den momentanen Anteil des Trägers des Rettungsdienstes

 

48

Für die Notfallrettung und den Notarztdienst ist der Vergleich zwischen den nach

dem Bedarfsplan und den bisher benötigten Funktionsstellen in der nachfolgenden

Tabelle wiedergegeben, wobei der Überlegung Rechnung getragen wird, dass die

Hilfsorganisationen in die Notfallrettung mit eingebunden werden.

Es ist beabsichtigt, 4 RTW sowie 8 KTW und die zur Spitzenabdeckung benötigten

KTW an die Hilfsorganisationen oder andere Dritte abzugeben. Die Zahl der 4 RTW

ergibt sich aus den gemäß Bedarfsberechnung zusätzlich benötigten RTW.

Anzahl der Fahrzeuge Benötigte Funktionsstellen

bei der BF

Benötigte Funktionsstellen

bei Dritten

bisher neu bisher neu bisher neu

BF Dritte BF Dritte RA RS RA RS RA RS RA RS

NEF 4 4 4 4

RTW 10 10 4 10 10 10 10 4 4

RTH 1 1 1 1

15 15 4 15 10 15 10 4 4

Entsprechend den in der Bedarfsberechnung ausgewiesenen 4 zusätzlich benötigten

RTW besteht in der Notfallrettung insgesamt ein zusätzlicher Bedarf von 8

Funktionsstellen ( 4 Funktionsstellen RA, 4 Funktionsstellen RS ). Dieser zusätzliche

Bedarf soll Dritten, z.B. den Hilfsorganisationen übertragen werden.

Im Krankentransport ergibt sich, bezogen auf die beim Träger des Rettungsdienstes

einschließlich der nach § 13 RettG Beteiligten vorhandenen KTW der folgende

Personalbedarf:

Anzahl der Fahrzeuge Benötigte Funktionsstellen

bei der BF

Benötigte Funktionsstellen

bei Dritten

bisher neu bisher neu bisher neu

BF Dritte BF Dritte RS RH RS RH RS RH RS RH

KTW 10 8 8 2 2

KTW 2 8 2 2 8 8

Die Zahl der Funktionsstellen in der Notfallrettung / Notarztdienst bei der Feuerwehr

bleibt auf dem derzeitigen Stand von 25 Funktionsstellen ( 15 RA + 10 RS )

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

49

bestehen und wird im Krankentransport von 16 Funktionsstellen ( 8 RS + 8 RH )

auf 4 Funktionsstellen ( 2 RS + 2 RH ) verringert.

Im 24-Stunden-Dienst der Feuerwehr gilt ein Personalfaktor ( Stellenfaktor ) von

4.39. Da für die Gebührenkalkulation der Krankenkassen nur die im Rettungsdienst

gesetzlich vorgeschriebenen 30 Fortbildungsstunden akzeptiert werden, wird

hilfsweise ein entsprechend reduzierter, gebührenfähiger Personalfaktor von 4.2

zugrunde gelegt. Für den Krankentransport hat dieser Faktor einen Wert von 1.24.

Durch Multiplikation des Stellenfaktors mit der Anzahl der nach Bedarfsplan benötigten

Funktionsstellen errechnet sich der Personalbedarf im Rettungsdienst bei

der Feuerwehr wie folgt:

Notfallrettung und Notarztdienst:

nach Bedarfsplan bisher

15 RA x 4.2 = 63.0 15 RA x 4.2 = 63.0

10 RS x 4.2 = 42.0 14 RS x 4.2 = 58.8

105.0 121.8

Krankentransport:

nach Bedarfsplan bisher

2 RS x 1.24 = 2.5 8 RS x 1.24 = 10.0

2 RH x 1.24 = 2.5 8 RH x 1.24 = 10.0

5.0 20.0

Der Personalbedarf im Rettungsdienst der Feuerwehr errechnet sich damit auf 110

Mitarbeiter ( bisher inklusive Krankentransport 142 Mitarbeiter ).

Der Personalbedarf für die zusätzlich benötigten RTW errechnet sich aus den Besetztstunden

( 76 Besetztstunden pro Tag ) der Fahrzeuge. Analog verhält es sich

mit den Besetztstunden der an die Hilfsorganisationen oder Dritten zu vergebenden

KTW ( 82 Stunden pro Werktag, 30 Stunden pro Samstag und 22 Stunden pro

Sonntag ).

5.1.2 Ausbildung

Jeder Feuerwehrmann muss nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung

für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes ( VAPmD-Feu )

vom 5. Juni 1998 zum Rettungssanitäter ausgebildet werden. Aus Synergieeffekten

erfolgt nach Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend der Ausbildungsund

Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten/innen ( RettAssAPrV ) vom 7.

November 1989 auf der Basis des Rettungsassistentengesetzes ( RettAssG ) eine

Ausbildung zum Rettungsassistenten.

Um als Fahrer auf dem NEF eingesetzt werden zu können, muss eine erfolgreich

bestandene Ausbildung zum Rettungsassistenten und nach Möglichkeit als Zude.

R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

50

satzqualifikation ein Nachweis über ein absolviertes Sicherheitstraining vorgelegt

werden.

Gemäß § 4 RettG müssen die in der Notfallrettung eingesetzten Ärztinnen und

Ärzte über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer verfügen.

5.1.3 Fortbildung

In der Notfallrettung dürfen nur Rettungsanitäter/innen bzw. Rettungsassistentinnen

und Rettungsassistenten eingesetzt werden, die gemäß § 5 RettG der gesetzlichen

Verpflichtung zur jährlichen aufgabenbezogenen Fortbildung ( 30 Zeitstunden

) nachgekommen sind.

Die Fortbildung wird in einer staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule

durchgeführt. Die Fortbildung beinhaltet die Themen des Runderlasses des Ministers

für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21.01.1997

Die Krankenhäuser, an denen die NAW / NEF stationiert sind, übernehmen für die

vom jeweiligen Krankenhaus gestellten Notärzte eine geregelte und qualifizierte

berufliche Fortbildung.

5.1.4 Rettungsassistentenschule

Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter im Rettungsdienst der Feuerwehr wird in

der staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule der Feuerwehr Duisburg

durchgeführt.

In der Rettungsassistentenschule werden entsprechend der Stellenprognose jährlich

Rettungssanitäter / innen und Rettungsassistentinnen / Rettungsassistenten

ausgebildet und ca. 400 in den Rettungsdienst eingebundene Mitarbeiter fortgebildet.

Zur Unterrichtserteilung müssen gemäß staatlicher Anerkennung 2 hauptamtliche,

ganztägig tätige Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Die hauptamtlichen Lehrkräfte

werden in der Lehrtätigkeit durch Lehrrettungsassistenten unterstützt. Die in den

Rettungsdienst eingebundenen Notärzte wirken in der Aus- und Fortbildung des

Rettungsdienstpersonals mit.

Der zu jedem Schuljahr vorliegende Lehrplan / Stoffplan stimmt mit den rechtlichen

Vorgaben zur Rettungssanitäter- bzw. Rettungsassistentenausbildung überein

und muss der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Um eine qualitativ anspruchsvolle

Aus- und Fortbildung zu gewährleisten, wird eine durchschnittliche

Klassengröße von 20 Aus- bzw. Fortzubildenden eingehalten.

Gemäß der staatlichen Anerkennung verfügt die Rettungsassistentenschule über

die zur fachlich qualifizierten Unterrichtserteilung notwendigen Ausstattung an

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

51

Modellen, Übungspuppen und Übungstrainern, an notfallmedizinischen Geräten,

an audiovisuellen Medien und an erforderlicher Literatur.

Für die ärztliche Aufsicht, die Einhaltung der Einheitlichkeit der Ausbildung und für

Abschlussgespräche ist der Ärztliche Leiter Rettungsdienst verantwortlich.

Zur Erledigung des Schriftverkehrs ( Bescheinigungen, Karteiführung ) und der allgemeinen

Verwaltung muss ein Sekretariat/Geschäftsstelle unterhalten werden.

5.1.5 Bewertung

Durch die Einführung des Rendezvoussystems ( NEF statt NAW ) für eine unveränderte

Zahl von Notarztstationen wird die Zahl der Funktionsstellen beim nichtärztlichen

Personal im Bereich der notarztbesetzten Rettungsmittel ( NEF ) von zur Zeit

8 auf 4 reduziert.

Gemäß Bedarfsrechnung sind zur Notfallrettung 14 RTW, davon 12 im 24-

Stunden-Dienst, erforderlich. Das bedeutet, dass 4 Funktionsstellen ( 2 Rettungsassistenten,

2 Rettungssanitäter ) zusätzlich im 24-Stunden-Dienst und 4 Funktionsstellen

(2 Rettungsassistenten, 2 Rettungssanitäter ) zusätzlich in der Zeit von

08:00 Uhr bis 22:00 Uhr besetzt werden müssen.

Das für die zusätzlichen 4 RTW benötigte Fachpersonal soll durch Dritte, z.B. die

Hilfsorganisationen gestellt werden.

Die Funktionsstellen im Krankentransport bei der Feuerwehr werden um 12 ( 6 RS

+ 6 RH ) reduziert. Die durch die Feuerwehr im Krankentransport dann nicht mehr

erbrachten Leistungen sollen ausgeschrieben und an Dritte vergeben werden. Das

zum bedarfsgerechten Betrieb des Krankentransportes benötigte Personal soll

durch Dritte gestellt werden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Fortbildung des im Rettungsdienst eingesetzten

Personals wird in der Rettungsassistentenschule der Feuerwehr Duisburg

durchgeführt. Den in den Rettungsdienst der Stadt Duisburg eingebundenen Dritten

sollen die Leistungen der Rettungsassistentenschule im Rahmen der Kapazitäten

gegen Entgelt angeboten werden. Die Kostentragung richtet sich nach den

dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen der eingebundenen Dritten und wird in

Einzelvereinbarungen festgelegt.

 

52

5.2 Technik

5.2.1 Fahrzeuge

5.2.1.1 Wartung und Desinfektion

Für im Rettungsdienst eingesetzte Fahrzeuge erfolgt eine Kurzwartung nach

Checkliste bei der täglichen Fahrzeugübergabe an die nächste diensthabende Besatzung.

Eine Desinfektion der Rettungsmitteln wird entsprechend den Erfordernissen auf

der Basis des Hygieneplans durchgeführt.

5.2.1.2 Instandhaltung / Reparatur

Insgesamt unterliegen zur Zeit inklusive der Reservefahrzeuge insgesamt

5 NEF, 18 RTW und 12 KTW

der Instandhaltung durch die Feuerwehr

Die das Fahrgestell betreffende Instandhaltung und die Reparaturen werden durch

die ortsansässigen Fachwerkstätten oder durch im Konzern Stadt Duisburg vorhandene

Werkstätten ausgeführt. Für kleinere Reparaturen und für Reparaturen an

der Sondersignalanlage, an den elektrischen Einrichtungen sowie am Innenausbau

stehen die Ressourcen der Kfz-Werkstatt der Feuerwehr zur Verfügung.

5.2.1.3 Nutzungsdauer

Im KGSt-Bericht 1/1999 „Abschreibungssätze in der Kommunalverwaltung“ wird

eine Nutzungsdauer von 5 – 7 Jahren für KTW, RTW, NAW und NEF angegeben.

Die Nutzungsdauer von 7 Jahren ist bei 18 ( 51,4 % ) von insgesamt 35 Einsatzfahrzeugen

überschritten. Aufgrund der starken Beanspruchung sollen die RTW

und NEF spätestens nach 5 Jahren und die KTW nach 7 Jahren ersetzt werden.

Die Standzeiten der Einsatzfahrzeuge sind altersbedingt um den Faktor 4 höher als

allgemein im Kfz-Gewerbe für vergleichbare Fahrzeuge angegeben. Die Entwicklung

der Instandhaltungs- und Reparaturkosten in den Jahren 1997 bis einschließlich

2001 zeigt ein kontinuierliches Ansteigen. Das ist in einem engen Zusammenhang

mit dem Alter der Fahrzeuge zu sehen.

1997 1998 1999 2000 2001

140.927,-- € 139.772,-- € 178.521,-- € 186.580,-- € 264.830,-- €

R9ettungsd9ienstbe9darfsplan9 der Sta9dt Duisb9urg 99998de

53

Die nahezu gleichen Instandhaltungs- und Reparaturkosten in den Jahren 1997

und 1998 sind mit der Tatsache zu erklären, dass in 1997 und 1998 insgesamt 6

neue Rettungsmittel ( 1997: 2 KTW, 1998: 1 KTW und 3 RTW ) in Dienst genommen

werden konnten.

5.2.1.4 Bewertung

Die Altersstruktur der im Rettungsdienst eingesetzten Fahrzeuge sowie die Standzeiten

in den Werkstätten und die steigenden Instandhaltungskosten zeigen, dass

unter Berücksichtigung einer maximalen Nutzungsdauer von 5 Jahren ( bei RTW

und NEF ) bzw. 7 Jahren ( bei KTW ) die Fahrzeuge im Rettungsdienst durch Neufahrzeuge

zu ersetzen sind. Dadurch lassen sich die Standzeiten in den Werkstätten

und die Instandhaltungskosten erheblich verringern. Aufgrund des Alters und

dem daraus resultierenden technischen Zustand der Fahrzeuge sollen die RTW und

die KTW entsprechend der Planung ( Anlage 26 ) ersetzt werden.

5.2.2 Medizinische Geräte

5.2.2.1 Wartung und Desinfektion, Instandhaltung, Reparatur ( Rechtl.

Grundlagen )

Die Grundlage für die Wartung und Desinfektion, Instandhaltung sowie Reparatur

der medizinischen Geräte bildet das Medizinproduktegesetz ( MPG ) vom 02. August

1994, geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Medizinproduktgesetzes

( 1. MPG – ÄndG ).

Für den Betrieb und Anwendung von Medizinprodukten ist die Medizinprodukte-

Betreiberverordnung ( MPBetreibV ) vom 29. Juni 1998 zu beachten.

Folgende medizinische Geräte im Rettungsdienst unterliegen beispielsweise den

o.g. Rechtsnormen:

- EKG / Defibrillator

- Beatmungsgeräte

- Infusionsspritzenpumpen

- Externe Herzschrittmacher

- Säuglingsinkubatoren

Gemäß § 7 und § 8 MPBetreibV sind Medizinproduktebücher und Bestandsverzeichnisse

der medizinischen Geräte im Rettungsdienst zu führen.

Entsprechend § 5 Abs. 2 MPBetreibV dürfen Medizinprodukte nur von Personen

betrieben werden, die von der vom Hersteller beauftragten oder eingewiesenen

Person in die sachgerechte Handhabung des Gerätes eingewiesen worden sind.

de.R.e.t.u.n.g.s.d.i.e.n.s.tb.e.d.a.r.fs.p.la.n.d.e.r.S.t.a.d.t. D.u.i.s.b.u.r.g.

54

Im Rahmen der Desinfektion ist auf der Basis des § 9 UVV Gesundheitswesen ein

Hygieneplan aufzustellen.

Für die Instandhaltung der Medizinprodukte ist der § 4 MPBetreibV zu beachten.

5.2.2.2 Ist-Zustand

Bei der Feuerwehr Duisburg unterliegen Defibrillatoren und Beatmungsgeräte den

Anforderungen aus den o.g. Rechtsnormen. Es sind zur Zeit 31 Defibrillatoren ( 6

CardioServ, 25 Responder 3000 ) und 31 Beatmungsgeräte ( Oxylog ) inklusive der

Reservegeräte vorhanden.

Entsprechend dem § 6 MPBetreibV erfolgt die Durchführung der sicherheitstechnischen

Kontrolle nach Angaben des Herstellers durch die Herstellerfirma selbst. Auf

Anforderung führt ein Servicetechniker der Herstellerfirma die notwendigen Maßnahmen

durch. Das Prüfintervall ist durch die Herstellerfirma vorgegeben. Die

durchgeführten Kontrollen und Reparaturen werden protokolliert und die Protokolle

in den Medizinproduktebüchern gelistet.

Auf den Rettungswachen werden gemäß § 7 MPBetreibV die Medizinproduktebücher

geführt; die o.g. Geräte sind in einem zentral geführten Bestandsverzeichnis

erfasst.

In einem Hygieneplan sind alle Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation

sowie zur Ver- und Entsorgung schriftlich festgelegt.

Für die Überwachung der Durchführungen gemäß Medizinproduktegesetz bzw.

Hygieneplan sind Mitarbeiter der Feuerwehr entsprechend ausgebildet worden.

Auf den Feuer- und Rettungswachen obliegt die Überwachung der Durchführungen

den zuständigen Hygiene- bzw. Medizinproduktebeauftragten.

Auf der Feuer- und Rettungswache 6 ist eine Station zur Desinfektion von Fahrzeugen,

mit denen meldepflichtige Infektionstransporte im Sinne des Infektionsschutzgesetzes

durchgeführt werden, eingerichtet. Die Verantwortung und Zuständigkeit

obliegt dem diensthabenden staatlich anerkannten Desinfektor.

Die Hygiene- und Medizinproduktebeauftragten sowie die Desinfektoren nehmen

ihre Aufgaben während des 24-Stunden-Dienstes der Feuerwehr wahr.

Die Instandhaltung von Medizinprodukten ( Wartung, Inspektion und Instandsetzung

) nach § 4 MPBetreibV führen im Rahmen der sicherheitstechnischen Kontrollen

die Techniker der Herstellerfirmen durch.

5.2.2.3 Bedarfsrechnung

Die Kosten für die Instandhaltung der zur Zeit vorhandenen Medizinprodukte

durch die Herstellerfirmen beliefen sich im Jahr 2001 auf insgesamt 14.300,-- €

( aufgerundet ). Es ist steht zu erwarten, dass die Höhe des Betrages für die InR9ettungsd9ienstbe9darfsplan9

der Sta9dt Duisb9urg 99998de

55

standsetzungskosten in den kommenden Jahren ein ähnlich hohes Niveau erreichen.

Die Abwicklung und Koordinierung der Instandhaltungsmaßnahmen der Medizinprodukte,

die Kontrolle der Beauftragten der Rettungswachen sowie der Medizinproduktebücher,

die Zuordnung der Geräte zu den Rettungsmitteln, die Verwaltung,

Beschaffung sowie die Kontrolle aller Medizinprodukte erfordert eine Mitarbeiterstelle

im Sachgebiet Rettungsdienst ( Hbm Z, m.D. ).

5.2.2.4 Bewertung

Es wird ermittelt, ob einen Wartungsvertrag mit den Herstellerfirmen oder das bisherige

Auftragsverfahren wirtschaftlicher ist; das günstigere Verfahren soll eingesetzt

werden.

5.2.3 Schutzausrüstung

Das im Rettungsdienst eingesetzte nichtärztliche Personal ist seitens des Trägers

des Rettungsdienstes mit geeigneter persönlicher Schutzkleidung ( Mehrwegkleidung

) in ausreichender Stückzahl auszustatten. Es handelt sich hierbei um Sicherheitsschuhwerk

( S 3 ), Hosen, T-Shirts, Sweat-Shirts und Jacken. Die Beschaffung

von persönlicher Schutzkleidung ( Ersatzbeschaffung, Neubeschaffung ) richtet

sich nach der Notwendigkeit.

Zusätzlich befinden sich auf den Rettungsmitteln ( KTW, RTW, NEF ) flüssigkeitsdichte

Einwegoveralls. Diese sind als Schutzkleidung bei der Behandlung schwerer

Verletzungen genauso geeignet wie für den Transport von Infektionspatienten.

Entsprechende Einmalhandschuhe gehören zur Ausstattung des jeweiligen Rettungsmittels.

Das Wechseln der persönlichen Schutzkleidung erfolgt mindestens einmal täglich

sowie bei Verschmutzung oder Defekt. Einweg-Schutzkleidung ( Overalls, Handschuhe

) werden grundsätzlich nach Gebrauch ausgesondert.

Die persönliche Schutzkleidung wird gereinigt bzw. gewaschen und / oder desinfiziert.

Die entsprechenden Möglichkeiten sind bei der Feuerwehr gegeben.

Eine Veränderung der bei der Feuerwehr Duisburg gängigen Verfahrensweise bei

Ausstattung mit Schutzkleidung / persönlicher Schutzkleidung sowie bei Reinigung

und / oder Desinfektion ist nicht beabsichtigt.

 

56

5.3 Verwaltung

Nachfolgend wird der Personalbedarf, gebührenrelevant für den Rettungsdienst,

für den sog. Rückwärtigen Dienst bei der Feuerwehr und die Inanspruchnahme der

Zentralverwaltung dargestellt.

5.3.1 Fachverwaltung

Aus dem prozentualen Anteil für die Dienst- und Fachaufsicht, die Bedarfs- und

Einsatzplanung sowie der Schichtleitung im Rettungsdienst ergibt sich ein Bedarf

an 1,15 Stellen.

Für die Entgegennahme von Notrufen, die Disposition von Notfalleinsätzen und

Krankentransporten sowie die Disposition des Rettungshubschraubers und weitere

koordinierende Aufgaben zur Disposition von Rettungsmitteln im Rettungsdienst

werden in der Leitstelle insgesamt 18,97 Stellen ( vgl. Kap. 4.1.2.4 ) benötigt.

Für die Verwaltung von medizinisch-technischem Material, für die Verwaltung von

Dienst- und Schutzkleidung im Rettungsdienst, für die Instandsetzung- bzw. Instandhaltung

von Kommunikationstechnik und der vorhandenen Rettungsmittel

sowie für das Gebäudemanagement werden 6,95 Stellen vorgehalten.

Die Erledigung der Aufgaben im Rettungsdienst ( Organisation, Fortbildung ) erfordert

6,60 Stellen.

Für den ärztlichen Leiter Rettungsdienst ( Ärztl. Leiter RettAssSchule, Qualitätsmanagement,

Fortbildung ) wird 1,00 Stelle benötigt.

5.3.2 Finanzen, Controlling, allgemeine und zentrale Verwaltung

5.3.2.1 Innerhalb der Feuerwehr

Für die Haushaltsplanung und –ausführung, die Auftragsverwaltung, die Personalverwaltung,

das Finanzcontrolling, die Gebührenberechnung, die Kosten- und Leistungsrechnung

sowie den Schreibdienst werden 2,40 Stellen vorgehalten.

Für Aufgaben der Personalvertretung bezogen auf den Rettungsdienst werden

0,75 Stellen vorgehalten.

Die Erstellung der Gebührenbescheide und die Sollstellung zur Stadtkasse, die Bearbeitung

von Widersprüchen sowie die Betreuung bzw. Administration des Abrechnungssystems

erfordert 4,00 Stellen.

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57

5.3.2.2 Zentrale Dienste außerhalb der Feuerwehr

Die für die Personalverwaltung, Lohnbuchhaltung und Arbeitsmedizin anfallenden

Gesamtkosten werden bezogen auf den jeweiligen Personalstellenanteil im Rettungsdienst

entsprechend aufgeteilt.

Die anfallenden Kosten bei der Hauptverwaltung, dem Rechtsamt, der Finanzverwaltung,

der Zentralen ADV der Nachrichtentechnik und der Gebäudereinigung

teilen sich je nach Inanspruchnahme durch die jeweiligen Unterabschnitte prozentual

auf.

Für die Gebührenbuchhaltung, die Vollstreckung bzw. den sonstigen Zahlungsverkehr

der Stadtkasse erfolgt eine Aufteilung der Gesamtkosten nach Fallzahlen.

Anfallende Kosten für Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes teilen sich je nach

Inanspruchnahme durch die jeweiligen Unterabschnitte auf.

 

58

5.4 Qualitätssicherung

5.4.1 Einsatzdokumentation

Eingehende Notfallmeldungen werden in der Leitstelle automatisch dokumentiert

und können bei Bedarf von autorisiertem Personal abgehört werden. Nach Ablauf

eines Zeitraums von 90 Tagen erfolgt eine automatische Überschreibung.

Von den Besatzungen der Rettungsmittel werden Einsatzprotokolle erstellt. Dazu

werden ab dem Jahr 2003 einheitliche Einsatzprotokolle eingeführt, die auch den

Vorgaben des Datenschutzes genügen.

Zur Qualitätssicherung ist eine Auswertung medizinischer Daten besonders im

notärztlichen Bereich notwendig. Dazu sind an den 5 Notarztstationen PCs mit der

entsprechenden Software zu installieren. Es ist eine Online-Anbindung der PCs an

die Abrechnungsstelle bei der Feuerwehr vorgesehen.

Seit dem Jahr 2001 werden auf allen RTW im Rahmen der europäischen Standardisierung

mit Defibrillatoren und Beatmungsgeräten vorgehalten. Bei Einsatz dieser

Geräte durch das Rettungsdienstpersonal im Zuge der Notkompetenz ist eine ausführlichere

Dokumentation notwendig. Das ist mit den o.g. Einsatzprotokollen

möglich.

Analog zu den Notarztstationen sind die Rettungswachen mit PCs auszustatten,

um einsatz- und abrechnungsrelevante Daten erfassen und auswerten zu können.

5.4.2 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst hat bei der Feuerwehr Duisburg die medizinische

Aufsicht und Weisungsbefugnis und ist für das Qualitätsmanagement verantwortlich.

Er legt die hierzu erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit,

dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen aufgebaut und die Prozessabläufe

konstant sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. Der Ärztliche

Leiter Rettungsdienst ist gleichzeitig der ärztliche Leiter der Rettungsassistentenschule.

Seine Aufgaben sind in einer separaten Dienstanweisung geregelt.

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6 Struktur des Rettungsdienstes

6.1 Rettungswachen

6.1.1 Allgemein

Gemäß § 9 RettG sind Rettungswachen stationäre Organisationseinheiten des Rettungsdienstes.

Auf den Feuer- und Rettungswachen werden die zur Erfüllung der

Aufgaben notwendigen Rettungsmittel und das erforderliche Personal vorgehalten.

Die Feuer- und Rettungswachen sind funktionell der Leitstelle unterstellt. Das hat

zur Folge, dass

Ø Einsätze auf Weisung der Leitstelle auch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs

durchzuführen sind,

Ø die Rettungswachen im Rahmen eines der Leitstelle bekannten

Dienstplanes einsatzbereit sind,

Ø eine ständige Unterrichtung der Leitstelle über die Einsatzbereitschaft

der Rettungsmittel und des Personal zu erfolgen hat,

und

Ø die Leitstelle über durchgeführte Einsätze und ggf. über besondere

Vorkommnisse zu unterrichten ist.

Die Feuer- und Rettungswachen verfügen über geeignete fernmeldetechnische Einrichtungen

sowie Verbindungen zur Leitstelle zur Alarmierung der Rettungsmittel

und des rettungsdienstlichen Personals rund um die Uhr.

Jede Rettungswache ist so beschaffen, dass von dort die Aufgaben des Rettungsdienstes

wahrgenommen werden können. Der Raumbedarf für die Rettungswache

ist der Zahl der stationierten Rettungsmittel und dem für den betrieblichen Ablauf

benötigten Personal angepasst.

6.1.2 Standortbeschreibung

Für die Aufgaben im Rettungsdienst werden von der Stadt Duisburg z.Zt. noch 7

Feuer- und Rettungswachen sowie die „Rettungswache Süd“ betrieben. Die

Standorte aller Feuer- und Rettungswachen sowie der Standort der Hubschrauberstation

sind bzw. ist aus der Anlage 24 ersichtlich.

Die Beschreibungen der jeweiligen Standorte der Feuer- und Rettungswachen, Angaben

über das zuständige Notfallaufnahmekrankenhaus und Angaben zur technischen

bzw. fernmeldetechnischen Ausstattung der Feuer- und Rettungswachen

ergeben sich aus der Anlage 23.

 

60

6.1.3 Einsatzbereiche der Rettungswachen

Die Standorte der Rettungswachen sind so zu wählen, dass die Anforderungen an

die Hilfsfrist unter Berücksichtigung des Sicherheitsniveaus erfüllt werden können.

Welche Fläche um eine Rettungswache durch Rettungsmittel abgedeckt werden

kann, ist von der erreichbaren Fahrgeschwindigkeit abhängig. Dementsprechend

werden bei der Standortwahl die Einflussfaktoren, welche die Geschwindigkeit der

Rettungsmittel bestimmen, einbezogen. Das können z.B. die Art der Straßenführung

( Verkehrsnetz ), die Verkehrsdichte, die Fahrzeugmotorisierung und die Inanspruchnahme

von Sonderrechten sein.

Wird bei einer Hilfsfrist von 8 Minuten eine durchschnittliche Dispositionszeit von

1 Minute und eine durchschnittliche Ausrückezeit von 1 Minute abgezogen, stehen

als reine Fahrtzeit 6 Minuten zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der zu

erzielenden Durchschnittsgeschwindigkeit ( 48,3 km/h ) ergibt sich der Radius für

einen Einsatzbereich um eine Rettungswache bei zentraler Lage.

Die Anlage 25a ( Ist-Zustand ) zeigt die Einsatzbereiche um die jeweiligen Feuerund

Rettungswachen. Hierbei ist zu erkennen, dass für die Stadtteile Friemersheim,

Großenbaum ( südlicher Bereich ), Hochfeld, Kasslerfeld, Mündelheim, Neuenkamp,

Rahm, Rumeln-Kaldenhausen und Serm keine ausreichende rettungsdienstliche

Versorgung besteht. Dementsprechend müssen die Zuständigkeitsbereiche

entsprechend angepasst bzw. durch neue Standorte von Rettungswachen ergänzt

werden.

Zur Überprüfung der Zuständigkeitsbereiche wurden unter Berücksichtigung der

durchschnittlichen Fahrtgeschwindigkeit von 48,3 km/h sog. idealisierte Standorte

für die Rettungswachen festgelegt ( Anlage 25b, Ideal-Standorte, Soll-Zustand ),

von denen aus die Hilfsfrist von 8 Minuten eingehalten werden kann.

Die idealisierten Standorte fallen nur für den Bereich der FRw 3 und FRw 4 mit den

bereits vorhandenen Standorten von RTW zusammen. Zur Optimierung der Versorgung

von Notfallpatienten können die Rettungsmittel auch dezentral im Zuständigkeitsbereich

stationiert werden. Voraussetzung dabei ist, dass die 6-

Minuten-Anfahrt-Isochrone einer Rettungswache die des jeweils benachbarten

Wachenstandortes im gleichen Zuständigkeitsbereich erreicht.

Daraus ergeben sich die folgenden Rettungswachenstandorte:

Ø Zuständigkeitsbereich „Mitte“

1. FRw 1; Duissern, Wintgensstraße ( Bestand )

2. Rw-Hochfeld; Hochfeld ( Neu )

Ø Zuständigkeitsbereich „Süd“

3. Rw-Klinikum; Wedau ( Bestand )

4. Rw-Süd; St. Anna-Krkhs., Huckingen ( Neu )

= Verlagerung des RTW-Standorts von der FRw 7

zum St.Anna-Krkhs.

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Ø Zuständigkeitsbereich „Rheinhausen“

5. FRw 6; Rheinhausen,

Friedrich-Ebert-Str. ( Bestand )

6. RW-West; Rumeln-Kaldenhausen ( Neu )

Ø Zuständigkeitsbereich „Homberg/Laar“

7. FRw 2/5; Rheinpreußenhafen ( Neu )

( im Zuge der Zusammenlegung der Fw-Homberg

und der Fw-Laar )

Ø Zuständigkeitsbereich „Hamborn“

8. FRw 3; Hamborn, Alleestr. ( Bestand )

Ø Zuständigkeitsbereich „Nord“

9. FRw 4; Walsum, Dr.Wilhelm-Roelen-Str. ( Bestand )

Durch die Festlegung dieser Rettungswachenstandorte können alle Notfallorte im

Stadtgebiet Duisburg, für die der Rettungsdienst der Feuerwehr zuständig ist, innerhalb

einer Hilfsfrist von 8 Minuten erreicht werden.

6.1.4 Konsequenzen

Die folgenden Maßnahmen führen dazu, dass für das Stadtgebiet Duisburg die Lücken

in der Notfallrettung geschlossen werden.

· Im Zuständigkeitsbereich „Mitte“ werden die Stadtteile Hochfeld, Kasslerfeld

und Neuenkamp nicht zeitgerecht mit Leistungen der Notfallrettung versorgt.

Es werden im Zuständigkeitsbereich „Mitte“ insgesamt drei RTW benötigt.

Zwei RTW bleiben an der FRw 1 ( Duissern ) stationiert.

Durch Nutzen der Fahrzeughalle der Löschgruppe Stadtmitte der Freiwilligen

Feuerwehr und durch Umbau des EG des ehem. Verwaltungsgebäudes des

Amtes 37 auf der Friedenstraße ( Hochfeld ) kann eine Rettungswache errichtet

werden, von wo aus der dritte RTW in den Zuständigkeitsbereich ausrückt. Dadurch

werden die o. g. Stadtteile ( Anlage 25b, Soll-Zustand ) innerhalb der

Hilfsfrist von 8 Minuten erreicht.

· Gemäß der Bedarfsberechnung soll im Zuständigkeitsbereich „Rheinhausen“

ein weiterer RTW im 24-Stunden-Dienst eingesetzt werden. Der Standort für

den RTW sollte so gewählt werden, dass eine Versorgung der Stadtteile Rumeln-

Kaldenhausen und Friemersheim mit Leistungen der Notfallrettung möglich

ist. Dazu ist eine Rettungsstation neu zu errichten. Durch Erweiterung des

Gebäudes des Löschzuges der Freiwilligen Feuerwehr Rumeln-Kaldenhausen

kann dieser Notwendigkeit ( Anlage 25b, Soll-Zustand ) Rechnung getragen

 

62

werden. Auf diese Weise kann die Versorgung im Bereich der Notfallrettung

für diese Stadtteile innerhalb der Hilfsfrist sichergestellt werden.

· Die Stadtteile Großenbaum ( südlicher Bereich ), Mündelheim, Rahm und Serm

weisen einen mehr ländlichen Charakter mit einem Anteil von 0.95 % am gesamten

Einsatzaufkommen in der Notfallrettung auf. Durch eine Verschiebung

des RTW-Standorts von der FRw 7 ( Buchholz ) z.B. zum St. Anna Krankenhaus

kann jedoch erreicht werden, dass auch diese Stadtteile ( Anlage 25b, Soll-

Zustand ) innerhalb von 8 Minuten mit Leistungen der Notfallrettung bedient

werden. Durch die Verschiebung des Standortes ergeben sich für den Zuständigkeitsbereich

keine Nachteile in der Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung.

· Im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung hat sich für den Zuständigkeitsbereich

„Homberg/Laar“ ein idealer Standort in der Nähe des Rheinpreußenhafens

herauskristallisiert. Dieser Standort kann auch für den Rettungsdienst zur

Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung genutzt werden.

Die Hilfsfrist wird eingehalten. Bis zur Fertigstellung der neuen Feuer- und

Rettungswache rücken die Fahrzeuge von den in diesem Zuständigkeitsbereich

vorhandenen „alten“ Standorten aus.

· Die vertraglich geregelte Versorgung des Stadtteils Baerl mit Leistungen der

Notfallrettung und im Notarztdienst durch den Kreis Wesel bzw. durch die

Stadt Moers bleibt unverändert.

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63

7 Schlussfolgerungen

7.1 Finanzierungsplanung

Die Stadt Duisburg hat die Kosten für die ihr nach dem Rettungsdienstgesetz obliegenden

Aufgaben zu tragen ( § 15 Abs. 1 RettG ). Zur Finanzierung des Rettungsdienstes

erhebt sie von den Benutzern Gebühren nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes.

Die Krankenkassen vergüten die Leistungen des Rettungsdienstes nach Maßgabe

des § 133 SGB V, wobei u.a. der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten ist.

Der zu finanzierende Leistungs- und Ausstattungsstandard wird durch den jeweils

geltenden Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt.

7.1.1 Fahrzeuge im Rettungsdienst

Ab dem Jahr 2003 ist der notwendige Ersatz von RTW, NEF und KTW entsprechend

der Anlage 26 vorzusehen.

Entsprechend den Ausführungen in Kap. 5.2.1 sind sowohl die NEF als auch die

RTW nach einer Gebrauchsdauer von 5 Jahren durch Neufahrzeuge zu ersetzen.

Der Ersatz von KTW ist nach 7 Jahren vorzusehen.

Die Kosten für ein NEF betragen z.Zt. inklusive aller notwendigen Einbauten und

der medizinisch technischen Beladung etwa 67.600,-- €. Der Preis für einen RTW

mit Kofferaufbau auf einem geeigneten Fahrgestell und der notwendigen Beladung

beläuft sich auf etwa 140.000,-- €. Bei einem KTW sind mit Kosten in Höhe

von 61.400,-- € zu rechnen.

Unter den o.g. Vorgaben sind in den kommenden Jahren die entsprechenden Investitionen

in den Bereichen Notfallrettung ( RTW, NEF ) und Krankentransport

( KTW ) vorzunehmen.

7.1.2 Medizinisch technische Beladung

Da in den Anschaffungskosten der o.g. Fahrzeuge die medizinisch technische Beladung

( ohne Defibrillator und mobiles Beatmungsgerät ) berücksichtigt worden

ist, entfallen hierfür weitere Kosten.

Für die in der Notfallrettung eingesetzten RTW bzw. NEF werden nach Bedarfsplan

inklusive der Reservegeräte insgesamt 31 Defibrillatoren und 31 Beatmungsgeräte

vorgehalten. Die Anschaffungskosten betrugen 570.602,-- €. Bei einem Ersatz der

Geräte nach 7 Jahren Nutzungsdauer müssen jährlich 81.515,-- € für Ersatzbeschaffungen

bereit gestellt werden.

 

64

Für die Instandhaltung der prüfpflichtigen Medizinprodukte wird der Abschluss

von Wartungsverträgen geprüft.

Bei der Behandlung von Patienten mit akutem Myokardinfarkt wird in Einzelfällen

eine notwendige Lyse-Therapie bereits im Notarztdienst begonnen. Die dafür erforderlichen

Pharmaka erfordern die Bereitstellung von jährlich etwa 5.000,-- €.

7.1.3 Kommunikations- und Alarmierungstechnik

Die Alarmierung der RTW- bzw. NEF-Besatzungen sowie die der KTW erfolgt aus

Redundanzgründen auf zwei technisch getrennten Wegen, nämlich über eine digitale

Alarmierungsstruktur mittels Meldeempfänger ( DME ) und über Datenfunk

( MODACOM ) in die Einsatzfahrzeuge. In gleicher Weise sollen die in den Rettungsdienst

einzubindenden Dritte, z.B. die Hilfsorganisationen alarmiert werden.

Für den Betrieb der digitalen Alarmierungsstruktur sind im Stadtgebiet Duisburg

15 digitale Alarmumsetzer ( DAU ) vorhanden, deren Anschaffungskosten insgesamt

150.000,-- € betragen; die Abschreibungszeit sind 8 Jahre. Dementsprechend

müssen für die Ersatzbeschaffung, bei einem Anteil von 50 % für den Rettungsdienst,

jährlich 9.375,-- € bereitgestellt werden.

Insgesamt sind unter Berücksichtigung einer technischen Reserve 80 DME erforderlich,

von denen bereits 52 für den Rettungsdienst bei der Feuerwehr vorhanden

sind. Die Anschaffung der noch benötigten Geräte kostet 9.310,-- €.

Die Abschreibungszeit für die DME beträgt 5 Jahre, so dass jährlich für die Ersatzbeschaffung

5.320,-- € bereitgestellt werden müssen.

Der Ersatz des Datenkommunikationssystems aufgrund der Einstellung des Betriebs

des Datenkommunikationsnetzes MODACOM hat Kosten in Höhe von

96.000,-- € für die Software und für die Geräteausstattung der Fahrzeuge zur Folge.

Bei einer Abschreibungszeit von 8 Jahren fallen Kosten für die Ersatzbeschaffung

von jährlich 12.000,-- € an. Hinzu kommen noch die anfallenden Gebühren

für die Nutzung von GPRS ( vgl. Kap. 4.1.2.1 ) in Höhe von jährlich etwa 6.000,-- €.

7.1.4 Anlagentechnik der Leitstelle

Um den wachsenden Anforderungen zur optimalen Disposition von Rettungsmitteln

und bei der Entgegennahme von Hilfeersuchen sowie dem Notfallmanagement

gerecht zu werden, muss in regelmäßigen Abständen ( Abschreibungszeitraum

5 Jahre ) die Anlagentechnik der Leitstelle ( Notrufabfrage, Telekommunikationsanlage,

Einsatzleitrechner, etc. ) ersetzt werden. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung

der Anlagentechnik der Leitstelle betragen nach dem heutigen Stand

etwa 179.000,-- € pro Jahr. Davon entfallen auf den Rettungsdienst 89.500,-- €.

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7.1.5 Einsatzdokumentation

Zur Erfassung und Auswertung von einsatz- und abrechnungsrelevanten Daten ist

die Ausstattung der Notarztstationen und der Rettungswachen mit PCs sowie mit

der entsprechenden Software notwendig. Die Kosten betragen etwa 30.700,-- €;

bei einer Abschreibungszeit von 5 Jahren belaufen sich die jährlich wiederkehrenden

Kosten damit auf 6.240,-- €.

7.1.6 Rettungsassistentenschule

Für die Fortbildung der Rettungssanitäter und Rettungsassistenten der Feuerwehr

in der Rettungsassistenschule werden jährlich wiederkehrende Investitionen für

Lehrmittel ( Literatur, Audiovisuelle Medien ), Notfallmedizinische Geräte und Übungspuppen

bzw. Übungstrainer sowie betrieblicher Einrichtungen in Höhe von

8.950,-- € benötigt.

7.1.7 Ltd. Notarzt-Gruppe

Die Kosten für die Bestellung einer 12 Notärzte umfassenden Gruppe Leitender

Notärzte oder Notärztinnen ( Bereitschaftszeit, Ausrüstung ) gemäß § 7 RettG belaufen

sich auf etwa 26.000,-- € pro Jahr.

7.1.8 Personalkosten

Die Personalkosten richten sich nach dem im Rettungsdienst eingesetzten Personal

( vgl. Kap. 5.1 ) und dem Personal des Rückwärtigen Dienstes ( vgl. 5.3 ).

7.1.9 Rettungswachen

Die zusätzlichen Rettungswachen müssen den gesetzlichen Vorgaben ( §9, RettG )

genügen. Kosten für die Errichtung dieser Wachen lassen sich z.Zt. noch nicht abschätzen.

7.2 Zusammenfassende Betrachtung

Die Stadt Duisburg kommt mit der Vorlage des Rettungsdienstbedarfsplans ihrer

gesetzlichen Verpflichtung nach.

Der Rettungsdienst der Stadt Duisburg soll auf der Grundlage dieses Rettungsdienstbedarfsplans

unter Berücksichtigung der notwendigen Veränderungen angepasst

werden. Das bedeutet, dass

 

66

· die technischen Veränderungen vorgenommen werden, um den Anforderungen

bei der Disposition, dem Notfallmanagement und dem

Standard bei der Notrufabfrage gerecht zu werden.

· die Zahl der in der Notfallrettung eingesetzten RTW unter Mitwirkung

( § 13 RettG ) der Hilfsorganisationen, sofern diese dazu in der Lage

sind, von derzeit 10 ständig besetzten RTW auf zukünftig 14 RTW erweitert

wird.

· die Standorte der Rettungswachen anzupassen sind, wobei durch Errichten

zweier weiterer Rettungswachen, der Verschiebung eines RTWStandorts

sowie der Zusammenlegung zweier Feuer- und Rettungswachen

die Hilfsfrist von 8 Minuten in 90 % aller Einsätze im gesamten

Stadtgebiet eingehalten werden kann.

· ein Anteil des von der Feuerwehr wahrgenommenen Krankentransport

gemäß § 13 RettG von den Hilfsorganisationen oder anderen Dritten

übernommen wird.

· die Vorsorge für ein mögliches Großschadenereignis oder für Massenerkrankungen

durch Bereitstellen einer medizinisch technischen Ausstattung

und eines Einsatzkonzeptes getroffen ist.

· der gesetzlichen Verpflichtungen zur Bestellung einer Leitenden Notärztin

/ eines Leitenden Notarztes nachgekommen werden muss.

· die im Rettungsdienst der Stadt Duisburg eingesetzten Rettungsmittel

und deren medizinisch technische Ausstattung dem Stand der Technik

entsprechen und im Abstand von 5 bzw. 7 Jahren unter Beachtung

des Investitonsplans ersetzt werden.

· der Personalbedarf im Rettungsdienst der Stadt Duisburg sich erhöhen

wird, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass die Zahl der städtischen

Mitarbeiter durch die Mitwirkung der Hilfsorganisationen und /

oder anderer Dritter in der Notfallrettung und im Krankentransport

von 130 Mitarbeiter auf 115 Mitarbeiter reduziert wird. Die entfallenden

Stellen teilen sich zu gleichen Teilen auf städtische Mitarbeiter

und Zivildienstleistende auf.

· die genannten Investitionen zur Unterhaltung des Rettungsdienstes in

den Haushalt eingestellt werden müssen.

Der Rettungsdienstbedarfsplan ist spätestens nach 4 Jahren zu überarbeiten und

erneut zur Entscheidung vorzulegen.

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8 Anlagen

Anlage 1: Zuständigkeiten auf Autobahnen

Anlage 2: Notfallaufnahmebereiche für das Stadtgebiet DUISBURG

Anlage 3: Risiko- und frequenzabhängige Bemessung der Besetzung der Leitstelle

der Feuerwehr Duisburg

Anlage 4: NEF-Einsätze nach Uhrzeit im Jahresvergleich

Anlage 5: Einsatzverteilung NEF pro Wochentag

Anlage 6: RTH-Einsätze nach Uhrzeit

Anlage 7: Verteilung der RTH-Einsätze pro Wochentag

Anlage 8: Auslastung der NEF nach Uhrzeit

Anlage 9: Durchschnittliche Auslastung der NEF

Anlage 10: Verteilung der NEF-Einsätze pro Zuständigkeitsbereich

Anlage 11a: Verteilung der NEF-Einsätze auf die Ortsteile

Anlage 11b: Verteilung der RTH-Einsätze auf Kreise und Städte

Anlage 12: Anzahl der RTW-Einsätze, von der jeweiligen FRw übernommen

Anlage 13: RTW-Einsätze ( Notfallrettung ) nach Uhrzeit

Anlage 14: Verteilung der RTW-Einsätze pro Wochentag

Anlage 15: Auslastung der RTW nach Uhrzeit

Anlage 16: Durchschnittliche Auslastung der RTW im Jahresmittel

Anlage 17: Summe der RTW-Einsätze pro Zuständigkeitsbereich

Anlage 18: RTW-Einsätze pro Zuständigkeitsbereich in 2001

Anlage 19a: Gegenüberstellung Einsätze pro Zuständigkeitsbereich / durchgeführte

Einsätze

Anlage 19b: Gegenüberstellung durchgeführte Einsätze / Einsätze im eigenen

Zuständigkeitsbereich

Anlage 20: Poisson-Analyse, RTW 2001

Anlage 21: Frequenzabhängige Bemessung der Anzahl der KTW

Anlage 22: Frequenzabhängige Bemessung der KTW der Feuerwehr

Anlage 23: Standortbeschreibungen

Anlage 24: Standortverteilungen im Stadtgebiet

Anlage 25a: Darstellung der Zuständigkeitsbereiche ( Ist-Zustand )

Anlage 25b: Darstellung der Zuständigkeitsbereiche ( Ideal- / Soll-Zustand )

Anlage 26: Planung der Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln

Anlage 27a: Mathematische Grundlagen zur Poisson-Analyse

Anlage 27b: Beispielrechnung zur Poisson-Analyse