BZ-Home Stadtgespräch Abmahner, Abzocker, Betrüger?



BZ-Sitemap

'Das Letzte'

 
 






 
 

Ein wichtiges Zeichen in dieser Zeit!
Körperverletzung und Beleidigung gegen Ehrenamtler ziehen Haftstrafe nach sich
Jochem Knörzer

Duisburg, 03. April 2018 - Der Aufschrei, insbesondere bei den Sozial-Romantikern und den ursächlich für die Situation verantwortlichen Politikern, war groß, als die 'Essener Tafel' einen Aufnahmestopp für, insbesondere alleinstehende männliche, Ausländer verhängte. Hintergrund war der große Zulauf und auch das, auch in anderen Brennpunkten zu beobachtende, durchaus aggressive und bedrohlich wirkende Auftreten von manchen Asylbewerbern und Zuwanderern aus dem osteuropäischen Raum. 

Das Oberlandesgericht Hamm jetzt eine
"5 Monate Freiheitsstrafe nach Körperverletzung und Beleidigung bei der Essensausgabe einer Tafel" bestätigt.

Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Verurteilung eines Angeklagten zu einer fünfmonatigen, nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe bestätigt. Diese ist gegen den Angeklagten verhängt worden, weil er bei der Essensaufgabe einer Tafel eine Körperverletzungs- und Beleidigungsstraftat zum Nachteil eines ehrenamtlichen Helfers verübt hat.

Der heute 37 Jahre alte Angeklagte lebt in Höxter, erhält staatliche Unterstützung und bezog gelegentlich Lebensmittel von der Tafel in Höxter. Um für sich und seine Frau Lebensmittel zu besorgen, suchte der Angeklagte im April 2017 die ihm bekannte Lebensmittelausgabe dieser Tafel auf. Bei der Ausgabe bedienen sich Bedürftige nicht selbst. Sie teilen vielmehr den vor Ort tätigen ehrenamtlichen Helfern mit, welche Lebensmittel sie wünschen und erhalten diese sodann ausgehändigt. Am Tattage begann der Angeklagte einen in der Lebensmittelausgabe aufgestellten Brotkorb zu durchwühlen und versuchte sodann eine ehrenamtliche Mitarbeiterin zu attackieren, nachdem diese ihn aufgefordert hatte, die Selbstbedienung zu unterlassen. Ihr kam ein anderer Mitarbeiter zur Hilfe, der sich zwischen sie und den Angeklagten stellte. Diesen schlug der Angeklagte zweimal ins Gesicht und spuckte ihm ins Gesicht und auf seine Kleidung. Durch den Schlag verbog die Brille des Mitarbeiters, er erlitt eine leicht blutende Wunde an seiner Nase. Der Angeklagte spuckte danach noch weitere Lebensmittel in der Auslage an, bevor es den Mitarbeitern des Vereins gelang, ihn aus der Lebensmittelausgabe hinaus zu drängen. Die bespuckten Lebensmittel mussten teilweise aus hygienischen Gründen entsorgt werden.

Für die verübte Körperverletzungs- und die Beleidigungstat verurteilte das Amtsgericht Höxter den - bereits wegen Diebstahlstaten vorbestraften und unter Bewährung stehenden - Angeklagten am 26.07.2017 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ohne deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen (Az. 4 Ds 183/17 AG Höxter). Die Berufung des Angeklagten verwarf das Landgericht Paderborn mit Urteil vom 19.10.2017 (Az. 4 Ns 46/17 LG Paderborn). Die gegen das Berufungsurteil eingelegte Revision des Angeklagten blieb ebenfalls erfolglos.

Mit Beschluss vom 06.03.2018 hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Berufungsurteil lasse, so der Senat, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen. Zu Recht habe das Landgericht strafschärfend berücksichtigt, dass sich die Tat gegen den Mitarbeiter einer Hilfsorganisation gerichtet habe, die dem Angeklagten Unterstützung angeboten habe, und dass das mehrfache Spucken auf Gesicht und Kleidung des Mitarbeiters für diesen besonders ehrverletzend gewesen sei.

Rechtskräftiger Beschluss des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.03.2018 (Az. 4 RVs 19/18 OLG Hamm).


Für die ehrenamtlich, in ihrer Freizeit ohne Bezahlung tätigen, Tafel-Helfer ein wichtiges Zeichen.