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Loveparade 2010
November 2017: Gericht lehnt Ergänzungsschöffin ab

 

Gericht lehnt Ergänzungsschöffin wegen Besorgnis der Befangenheit ab
Ergänzungsschöffin ist bei der Stadt Duisburg beschäftigt

Duisburg, 03. November 2017 - Mit Beschluss vom 30.10.2017 hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg eine Ergänzungsschöffin im Loveparade-Strafverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Die Ergänzungsschöffin ist bei der Denkmalbehörde der Stadt Duisburg beschäftigt. Einer der Angeklagten war früher der hierfür zuständige Dezernent der Stadt Duisburg. Zwei Angeklagte sind derzeit Vorgesetzte der Ergänzungsschöffin.
Diese Umstände hat die Ergänzungsschöffin dem Gericht selbst mitgeteilt. Das Gericht sieht einen nicht aufzulösenden Interessenkonflikt für die Ergänzungsschöffin darin, dass sie einerseits im Verfahren (im Fall ihres Nachrückens) über die Schuld ihrer Vorgesetzten entscheiden, andererseits aber im Berufsleben Anweisungen ihrer Vorgesetzten befolgen müsste. Zudem würden im Verfahren möglicherweise zahlreiche Arbeitskollegen der Ergänzungsschöffin als Zeugen vernommen.

Die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit haben sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch mehrere Verteidiger und mehrere Nebenklagevertreter beantragt.

Bereits mit Beschluss vom 08. September 2017 hat das Gericht einen Schöffen wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Zum Hintergrund: Ergänzungsschöffen gehören nicht dem erkennenden Gericht in der aktuellen Besetzung an, rücken aber als Ersatz für die Hauptschöffen nach, wenn einer von ihnen etwa aufgrund von Krankheit ausfallen würde. Zur Sicherung des Verfahrens hat die 6. Große Strafkammer für das Loveparade-Strafverfahren fünf Ergänzungsschöffen bestellt.