Duisburg, 06. Februar 2019 - Mit
Beschluss vom 06.02.2019 hat die 6. Große Strafkammer des
Landgerichts Duisburg das Strafverfahren gegen sechs
(ehemalige) Bedienstete der Stadt Duisburg und einen
Mitarbeiter des Veranstalters eingestellt. Keiner dieser
Angeklagten muss einen Geldbetrag zahlen.
Das
Verfahren ist damit für die sieben Personen nach 14monatiger
Haupt-verhandlung und 101 Verhandlungstagen beendet. Die
Verfahrenseinstellung ist nicht mit einer Feststellung von
individueller Schuld verbunden. Für sämtliche Angeklagte,
die aus dem Verfahren ausscheiden, besteht weiterhin die
Unschuldsvermutung. Zu den Gründen für
diese Entscheidung beachten Sie bitte die Presseerklärung
vom 17.01.2019.
Die drei Mitarbeiter des
Veranstalters, die nach dem Vorschlag des Gerichts und den
Vorstellungen der Staatsanwaltschaft anlässlich der
Einstellung einen Geldbetrag zahlen sollten, haben einer
Verfahrensbeendigung auf diesem Weg nicht zugestimmt. Gegen
sie wird das Verfahren fortgeführt.
Der nächste
Termin zur Hauptverhandlung steht bereits am 12.02.2019 an.
In den nächsten Wochen sollen nach den Planungen des
Gerichts weitere Polizisten und Mitarbeiter des
Veranstalters als Zeugen vernommen werden.
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