Duisburg, 23. Dezember 2020 - Die Kanzlei
Baum Reiter & Collegen, die weiterhin rund 80 Opfer und
Angehörige der Loveparade-Katastrophe vertritt, begrüßt die
von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen angekündigte und
in enger Kooperation mit unserer Kanzlei erarbeitete
Auszahlung des 2. Soforthilfefonds.
Die Opfer und
Verletzten haben oft nur zögerlich und zu niedrige
Schmerzensgeldzahlungen von der Versicherung erhalten. Daher
haben wir immer wieder eine weitere Unterstützung durch die
politisch Verantwortlichen gefordert.
Die nach dem
ernüchternden Abschluss des Strafverfahrens vom Land NRW im
Juni beschlossene Unterstützungsleistung ist ein wichtiges
Zeichen für die Anerkennung der Opfer und deren Angehörigen.
Sie dürfen nicht vergessen werden.
Wir
begrüßen ebenfalls das von der Landesregierung vorgesehene
unbürokratische Verfahren für die Auszahlung. So ist
sichergestellt, dass die pauschalen Beträge bei den
Angehörigen und Verletzten unmittelbar und vollständig
ankommen. Sie dürfen keinesfalls durch ein Beibringen von
einzelnen Nachweisen erneut mit den Erinnerungen an die
schrecklichen Ereignisse belastet werden.
Die
Katastrophe auf der Loveparade lässt sich nicht mehr
ungeschehen machen. Ebenso wenig entfällt der durch
das missglückte Strafverfahren eingetretene Ansehensverlust
der Justiz. Die heute angekündigte Auszahlung sehen wir
daher als wichtige Reaktion der Politik. Unsere Kanzlei wird
sich in der vom Land NRW eingerichteten Expertenkommission
vehement dafür einsetzen, dass die Aufklärung derartiger
komplexer Unglücksereignisse signifikant verbessert wird.
Die Erforschung der Unglücksereignisse mit dem Ziel, dass
sich ein solches niemals wiederholt, stand für unsere
Mandanten immer an erster Stelle.
Gerhart R. Baum
Rechtsanwalt | Bundesminister a.D. Prof. Dr. Julius Reiter
Rechtsanwalt
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