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Enterbt? So ganz leer geht man nicht aus
Legal Tech Unternehmen stärkt Enterbten den Rücken

Duisburg, 18. November 2021 - Von den Eltern enterbt zu werden, ist eine der schlimmsten seelischen Verletzungen, die ein Mensch erfahren kann und hat oft das Ende der Familienbande zur Folge. Damit strafen die Eltern ihre vermeintlich missratenen Sprösslinge für ihren Lebensstil, ihre Einstellung oder Aufmüpfigkeit ab. Und schüren damit post mortem Neid und Missgunst unter den Hinterbliebenen. Was viele Enterbte nicht wissen: So ganz leer gehen sie nicht aus. 

Denn der Gesetzgeber sieht für solche Fälle zumindest den Pflichtteil vor, den vor allem enterbte Kinder oder übergangene Ehepartner verlangen können. Und es kommt noch besser: Denn seit kurzem können sich die Enterbten ohne eigenes Kostenrisiko wehren und zumindest die Hälfte des ihnen gesetzlich zustehenden Erbteils von den übrigen Erben ersetzt verlangen. Dafür müssen sie nicht mehr wie bisher einen Rechtsanwalt beauftragen, der im Zweifel viel Geld kostet und den Rechtsstreit unnötig in die Länge zieht. „Die Erbschützer“ heißt ein junges Legal Tech Unternehmen, das den Pflichtteil für den Enterbten erkämpft und auf reiner Erfolgshonorarbasis arbeitet. Von der am Ende erstrittenen Summe erhalten die Erbschützer gerade einmal 14 Prozent.

Kostenrisiko mit Anwalt fünfmal so hoch
Dafür müssen sie den Fall eingehend prüfen, Auskünfte einholen, mit den Erben oft langwierig verhandeln, die Erbschaft von Sachverständigen bewerten lassen und im Extremfall uneinsichtige Erben verklagen. Zum Vergleich: Würde ein Enterbter einen Anwalt einschalten, der den Pflichtteil in der angenommenen Höhe von 50.000 € einklagt, müsste der Mandant über zwei Instanzen insgesamt 36.068,50 Euro Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, falls er am Ende den Prozess verliert. Geht der Enterbte den Weg mit den Erbschützern, zahlt er nur 7.000 Euro – vorausgesetzt, der Plan geht auf und die Erben überweisen ihm 50.000 Euro.

Viele Pflichtteilsberechtigte wissen gar nichts von ihrem Glück
In den vergangenen 20 Jahren hat sich das Nettovermögen der privaten Haushalte in Deutschland auf 13,8 Billionen Euro mehr als verdoppelt. Davon könnten nach Schätzungen des DIW Berlin jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden. Die durchschnittliche Höhe dieser Erbschaften beläuft sich dabei real auf etwas mehr als 85.000 Euro pro Person.

„Wie viele Personen von den rund 980.000 Erbschaften jährlich ausgeschlossen werden, ist statistisch nicht erfasst. Auch dürfte es eine hohe Dunkelziffer derjenigen Pflichtteilsberechtigten geben, die gar nicht wissen, dass es den Pflichtteil gibt und sie Anspruch darauf haben“, schätzt Dr. Sven Gelbke, Gründer und Geschäftsführer der Erbschützer. Dazu kämen auch Personen, die sich aus Scham oder wegen fehlendem Selbstbewusstsein nicht trauen, ihre Geschwister auf den ihnen zustehenden Pflichtteil anzusprechen und im Zweifel auch gerichtlich durchzufechten.

Nicht nur die schwarzen Schafe werden enterbt
Neben den Kosten- und Risikovorteilen besteht die Hauptmotivation der Enterbten für die Beauftragung der Erbschützer vor allem darin, sich nach all der Schmach nicht selbst mit den Verwandten streiten zu müssen. Das schont das eigene Nervenkostüm und spart Kraft sowie Zeit. Das Gesetz gibt enterbten Familienangehörigen einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils gegen die übrigen Erben. Doch letztendlich fließt erst Geld, wenn die Enterbten aktiv werden und ihre Ansprüche gegenüber den Erben innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auch geltend machen.  

Vollständige Enterbung nur im Extremfall zulässig
Ganz leer geht nur derjenige aus, der vom Erblasser auch hinsichtlich des Pflichtteils enterbt wurde.   „Eine vollständige Enterbung ist nur möglich, wenn der Erblasser dem Enterbten auch noch den Pflichtteil entzieht. Das kommt aber nur bei sehr schweren Verfehlungen des Berechtigten in Betracht, etwa wenn das Kind versucht hat, einen Elternteil zu töten“, weiß Dr. Sven Gelbke. Doch wer denkt, dass die Eltern schon ihren guten Grund haben, warum sie ein Kind vom Erbe ausschließen, der irrt.

„Nach unseren Beobachtungen sind es gerade die besonders eigenständigen Kinder, die enterbt werden. Den Eltern passt einfach der Lebensstil nicht, die Kinder wollen nicht in den elterlichen Betrieb einsteigen oder ein Geschwister lehnt es ab, einen Elternteil bis zum Tod zu pflegen, nachdem man Jahre lang selbst keinerlei Sorge von den Eltern erfahren hat“, zählt Gelbke auf.

Enterbten fehlt die Erfahrung
Natürlich können enterbte Personen auch auf eigene Faust ihren Pflichtteil von den übrigen Erben verlangen. Ratsam ist das aber in den seltensten Fällen. Der Grund: Die Erben werden meist von Anwälten vertreten, die die Höhe der Erbschaft zugunsten ihrer Mandanten klein reden.

„Da die meisten Menschen nur einmal in ihrem Leben erben oder zumindest einen Pflichtteil geltend machen können, fehlt ihnen einfach die praktische Erfahrung“, hat Gelbke festgestellt. Statt mit den Erben um die Höhe des Nachlasses zu streiten, können Pflichtteilsberechtigte auch gleich ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Dann muss der Notar die einzelnen Nachlassgegenstände bewerten lassen.

Erben verplappern sich gern
Doch ein notarielles Nachlassverzeichnis braucht seine Zeit – im Schnitt vergeht ein dreiviertel Jahr, bis es erstellt ist. Besser sei es, zunächst das Gespräch mit den Erben zu suchen, empfiehlt Sven Gelbke. Diese würden sich bisweilen selbst verplappern und etwa erzählen, dass im Haus der Eltern nach deren Tod 50.000 Euro Bargeld aufgefunden wurden oder wertvoller Schmuck in einem verborgenen Wandtresor entdeckt wurde.

„Entweder es kommt in dieser frühen Phase zu einem guten Vergleich oder das notarielle Nachlassverzeichnis wird später nur noch auf einzelne strittige Positionen beschränkt, so dass der Notar schneller fertig wird“, erläutert Gelbke.

Pflichtteil in wenigen Minuten im Internet prüfen
Laut Sven Gelbke bringen die Erbschützer nur zwischen zwei und drei Prozent der Fälle vor Gericht, „weil unsere Stärke in der smarten und cleveren Verhandlungsführung besteht“. Pflichtteilsberechtigte, die sich aus gesundheitlichen, emotionalen oder finanziellen Gründen nicht mit ihren Familienmitgliedern allein streiten wollen, finden im Internet unter www.erbschuetzer.de weitergehende Informationen. Dort können sie nicht nur ihren Pflichtteil berechnen lassen, sondern dessen Durchsetzung nach Beantwortung einiger weniger Grundfragen nach wenigen Minuten in Auftrag geben.