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Sondersitzung BV Mitte, Do. 30. Juni 18:00 Uhr Gemeindesaal St. Gabriel in Duisburg-Neudorf - Öffentlicher Teil:  Von Harald Jeschke
 

Duisburg-Neudorf, 30. Juni 2011 - Im Bereich zwischen Sternbuschweg, Koloniestraße, Derfflingerstraße und Krautstraße sollen ein Lebensmittelmarkt, ein Drogeriemarkt sowie ein weiteres Ladenlokal entstehen. Heute Abend gab es zu diesem neuen Bebauungsplan im Neudorfer Gemeindehaus der katholischen Kirchengemeinde St. Gabriel einen Termin zur Bürgerbeteiligung im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte.

Und sie kamen reichlich, die Neudorfer. Knapp 60 Bürger wollten viel wissen, hatten  reichlich Bedenken, Kritik, Anregungen auf Lager - mehr als dem nicht genannten Investor und seinem Planer, Architekt Düster, lieb war.

Zunächst ging es in der Drucksache um einen Vorhaben und Erschließungsplan mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit: Und hierbei: Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Ergebnis der Erörterung im weiteren Verfahren auszuwerten. Das sagte niemand den Anwesenden, die teilweise im Glauben waren, dass schon alles entschieden sei.

Abwägungen

Gegenüber einem Wunschdenken in Bezug auf Investoren für eine Wohnbebauung oder eines Altenheimes kann nicht mit der Realität Schritt halten, da es keine mehr gibt. Die es zaghaft überlegt hatten, waren ebenso abgesprungen wie dem Vernehmen nach auch ein Baumarktkette.

Befürwortungen Bedenken
- Brache wird belebt

- Altlasten vom insolventen vorherigem Unternehmen Buller, aber auch vom zuvor dort produktivem Kabelwerk (bis ca.1934)- in dieser Zeit wurde als Isolation meist auch teerhaltiges und asbesthaltiges Material Material genutzt - werden mit durchaus hohem Kostenaufwand zumindest teilweise bereinigt.

(Quelle: 
Neudorfer Chronik II Seite 51-53 )

- Hohes Verkehrsaufkommen mit Lärm- und Feinstaubbelastungen im ohnehin schon stark frequentierten Sternbuschweg und der Koloniestraße (L 60).

- Öffnungszeiten auch am bisher relativ ruhigen Samstag sowie in den Abendstunden

- Verdrängungswettbewerb mit eventueller Aufgabe und damit verbundenen Arbeitsplatzvernichtung  der im direkten Umfeld schon angesiedelter Nahversorger (REWE, Penny und vor allem beim erst seit Oktober 2006 im Neudorfer Süden heimisch gewordenen CAP-Markt, für den es keine Alternative gibt. Schon Umsatzeinbrüche im einstelligen Bereich könnten das Aus bedeuten)

- Wohnqualität sinkt in den angrenzenden Wohnquartieren um die Derfflinger und Krautstraße

- Andienungsprobleme durch Lastkraftwagen (An- und Abfahrt, Lift- und und Rollcontainergeräusche- müssten mittels Durchführungsverträge mit dem Betreiber und durch Einhausungen geregelt werden)

- Dauerlärmpegel durch Kühl- und Klima-Aggregate
 (gesetzliche Schallschutzauflagen müssten umsetzbar sein udn hochmoderne Aggregate können das auch leisten)

Abwägungsprozesse

In den Reihen der Politik war es später bei der Abstimmung zur Änderung zum alten Bebauungsplan (1114) und dem Einleitungsbeschluss mit Aufnahme in die Prioritätenliste deutlich, dass im politischen Abwägungsprozess die deutliche Mehrheit - bestehend aus CDU und SPD sich klar für das - so Dr. Tacke von der SPD -als kleinere Übel entschieden.

Die Planer wiesen noch einmal darauf hin, dass es Investoren für eine Wohnbebauung gegeben hätte, nur sprangen die wieder ab und weitere Interessenten gab es nicht..

Bürgerfragen

Zunächst erklärte Architekt Dieter Düster das Grundlegende des gesamten Nahversorgers Kaisers. Im Innenbereich der 2.150 qm Verkaufsfläche des Anbieters soll es auch einen Bäcker nebst Kaffee mit Außengastronomie geben, das etwas kleinere Flächenangebot (850 qm) soll lt. Düster möglicherweise mit einem DM-Markt besetzt werden. Die Belegung des dritten Ladenlokals (495 qm) sei derzeit noch offen. Zur Verkehrslage sei grundsätzlich nur das Anfahren vom Sternbuschweg aus als Rechtsabbieger einfahrend und auch als Rechtsabbieger ausfahrend möglich. Er erklärte den Anwesenden auch die Innenbepflanzung, die Anlegung der 102 Stellplätze mit flankierend extra für den Fußgänger eingerichteten Wegen.

Er wies auch wie die Verwaltungsfachfrau darauf hin, dass hier nach Gutachten zu den Altlasten im Boden sowie auch im Bereich der Verkehrslenkung alles noch auf dem Prüfstand stehe. Das alles wollten die Bürger nun genauer wissen. Die Fragen wurden gestellt zu Öffnungszeiten vornehmlich am Samstag, zu der Andienung, dem generellen Verkehr auf den umliegenden Straßen (Derfflinger und Krautstraße) sowie Kühl- und Lüftungsaggregate, die hier zwingend lärmmindernd installiert werden sollen.  Der Architekt sprach von modernsten schallgedämpften Aggregaten, von einer Einhausung sowie über die Versiegelung der bisherigen Altfläche durch den Investor.

Fragen gab es neben der Oberflächenbeschaffenheit zum gesamten Verkehrskonzept auch in Richtung Stadtmitte von diesem Markt aus und vor allen Dingen zu der nun massiven Zentrierung von Nahversorgern (Vollversorger und Discounter). In einem Bereich von der Karl-Lehr-Straße kommend bis hin zu Edeka bzw. Aldi, Sternbuschweg werden mit der Inbetriebnahme bis Weihnachten von insgesamt noch zwei zusätzlichen Pennymärkten und diesem Angebot von Kaisers neun Anbieter zu finden sein. Hier glauben die meisten Bürger, dass dies zu Lasten der Arbeitsplätze und auch des CAP-Marktes an der Mozartstraße gehen wird. Die Bürger widersprachen Architekt Düster vehement zu dessen Aussage, dass Kaisers hier eine Versorgungslücke schließen würde.

Beschlussvorlagen  

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 -Neudorf-Süd- Koloniestraße/ Sternbuschweg
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  

Beschlussvorlage öffentlich

 

Betreff
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 - Neudorf-Süd - Koloniestraße/
Sternbuschweg
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1114 - Neudorf-Süd
- Koloniestraße/ Sternbuschweg
2. Einleitungsbeschluss
3. Einstufung in die Prioritätenliste
Beschlussentwurf

1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1114 – Neudorf-Süd – Koloniestraße/
Sternbuschweg für einen Bereich zwischen Sternbuschweg, Koloniestraße,
Derfflingerstraße und Krautstraße vom 28.09.2009, ortsüblich bekannt gemacht
am 15.10.2009, wird aufgehoben.
2. Die Einleitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2034 – Neudorf-Süd –
Koloniestraße/ Sternbuschweg für einen Bereich zwischen Sternbuschweg, Koloniestraße,
Derfflingerstraße und Krautstraße im Sinne des § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) wird beschlossen.
3. Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 – Neudorf-Süd – Koloniestraße/
Sternbuschweg wird in der Prioritätenliste des Bezirks Mitte an Position 16 geführt.

1. Bisheriger Verfahrensablauf
Der Rat der Stadt hat mit der DS 09-1208 in seiner Sitzung am 28.09.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1114 – Neudorf-Süd – Koloniestraße/ Sternbuschweg beschlossen.
Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Duisburg am 15.10.2009 bekannt
gemacht. Ein Übersichtsplan, aus dem der Bereich des Bebauungsplanes ersichtlich
ist, ist der Vorlage beigefügt.
Wesentliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist es auf der Gewerbebrache attraktive
Wohnnutzungen im Geschosswohnungsbau und die Ansiedlung von das Wohnen nicht
wesentlich störendem Gewerbe zu ermöglichen. Die im Umfeld des Plangebietes dominierende Blockrandbebauung soll hierfür aufgenommen werden. Daher sollen insbesondere Raumkanten zum Sternbuschweg und zur Koloniestraße ausgebildet werden. Der o.g. Aufstellungsbeschluss nennt als städtebauliche Zielsetzung u.a. die Festsetzung als Mischgebiet, in dem großflächiger Einzelhandel, Tankstellen, Gartenbaubetriebe und Vergnügungsstätten zugunsten der geplanten kleinteiligen und z.T. sensiblen Nutzungen im Plangebiet ausgeschlossen werden sollen.
Dem Aufstellungsbeschluss ging ein städtebaulicher Konzeptentwurf des Architekten
Dipl.-Ing. D. Baumgaertel voraus. Er überplante die von der Fa. Buller GmbH & Co. KG
aufgegebene und bis dahin gewerblich genutzte Fläche. Ein Investor für die Realisierung der Planung ist bisher nicht aufgetreten. Das Gebiet stellt sich größtenteils als Gewerbebrache dar.
2. Derzeitige Situation - Vorhaben
Der Investor SWF Sternbuschweg Fachmarktzentrum GmbH (100% Tochter der SGE
Stüdemann-Grundbesitz-Entwicklung GmbH) ist an die Stadt Duisburg herangetreten
und hat ein Planungskonzept für den knapp 20.000 qm großen Geltungsbereich vorgelegt, welches ein Fachmarktzentrum mit großflächigem Einzelhandel vorsieht.
Es sollen
ein Lebensmittelmarkt inkl. Bäcker/ Café mit einer Verkaufsfläche von ca. 2.150
qm,
 ein Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 650 qm und
 ein Ladenlokal (z.B. Tiernahrung, Bekleidung, Gastronomie) mit einer Verkaufsfläche
von ca. 400 qm,
sowie ebenerdige Stellplätze realisiert werden.

Mit der Realisierung der Planung soll die wohnungsnahe Grundversorgung sichergestellt, eine Brachfläche wieder genutzt und das örtliche Arbeitsplatzangebot und die lokale Wirtschaft verbessert werden.
Als Art der Nutzung soll ein Sondergebiet festgesetzt werden.
Das geplante L-förmige Gebäude entlang der Kolonie- und Derfflingerstraße soll die
Struktur der Blockrandbebauung in der Umgebung aufnehmen. An der Krautstraße und
dem Sternbuschweg soll die Raumkante über eine entsprechende Bepflanzung bzw. einer erforderlichen Lärmschutzwand weitergeführt werden.
Die Erschließung für den motorisierten Verkehr und der Warenanlieferung erfolgt ausschließlich über die Straße Sternbuschweg, um eine zusätzliche Belastung der Wohnbebauung zu vermeiden.
Der Investor hat bereits die Fläche der Fa. Buller GmbH & Co. KG erworben. Der ca. 5-
10 Meter breite Grünstreifen (z.T. heute als Abstellfläche für KFZ und als Einfahrt genutzt) entlang der Derfflingerstraße befindet sich im städtischen Eigentum. Über eine
Veräußerung an den Investor wird derzeit verhandelt.
Das Vorhaben steht mit der Zielsetzung die wohnortnahe Versorgung des dicht besiedelten Siedlungsbereiches durch die Ansiedlung eines Vollsortimenters zu verbessern im Einklang.
3. Weiteres Vorgehen
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 341 1. Änderung aus
dem Jahr 1967. Der Baublock Sternbuschweg, Koloniestraße, Derfflingerstraße und
Krautstraße ist gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet festgesetzt. Die umgebenden
Straßenflächen sind als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Das Vorhaben entspricht
nicht den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes Nr. 341 1. Änderung, so dass
ein Planverfahren erforderlich ist.
Die Planung des Fachmarktzentrums entspricht ebenso nicht den Zielsetzungen des
Aufstellungsbeschlusses, den der Rat der Stadt nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung am 28.09.2009 gefasst hat, um die Fläche einer neuen Nutzung zu zuführen. Der Aufstellungsbeschluss vom 28.09.2009 des Bebauungsplanes Nr. 1114 – Neudorf-Süd – Koloniestraße/Sternbuschweg soll aufgehoben werden.
Nach Fassung des Beschlusses zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch den
Rat wird dieser gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Zur Umsetzung der o.g. Zielsetzung soll ein Verfahren zum Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet werden. Dieser erhält die Bezeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 – Neudorf-Süd – Koloniestraße/ Sternbuschweg. Das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsvertrages ermöglicht dem Investor in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) das Vorhaben zügig und projektbezogen zu realisieren.
Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das Plangebiet ein nutzungsbeschränktes Gewerbegebiet mit der Kennziffer 25 sowie ein Umspannwerk dargestellt. Die geplanten Zielsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes widersprechen den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Im Sinne des § 13 a BauGB erfolgt nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine entsprechende Berichtigung des Flächennutzungsplanes.
Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und städtebaulichen Plänen im Bereich
dieses Vorhaben- und Erschließungsplanes getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten dieses Vorhaben- und Erschließungsplanes durch die hiermit getroffenen
Festsetzungen überdeckt.
4. Beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach § 13 a BauGB
Das Baugesetzbuch wurde mit Inkrafttreten am 1. Januar 2007 durch das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorgaben für die Innenentwicklung der Städte“ geändert.
Zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben
- vor allem im Hinblick auf Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung
- wurde das Planungsrecht für Vorhaben zur Stärkung der Innenentwicklung
vereinfacht und beschleunigt. Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die Einführung des
„beschleunigten Verfahrens“ zur Aufstellung von Bebauungsplänen für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.
Im Zuge dieses Verfahrens kann die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingeschränkt, von einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, der Erstellung
Umweltberichtes nach § 2 a BauGB und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung abgesehen werden.
Das Plangebiet liegt im Innenbereich und dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen. Gemäß § 13 a (2) Satz 4 gelten Eingriffe in Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung dieses Vorhaben- und Erschließungsplanes zu erwarten sind, als bereits erfolgt oder zulässig. Aufgrund der Größe des Plangebietes und der beabsichtigten städtebaulichen Zielsetzung ist davon auszugehen, dass die zulässige Grundfläche von 20.000 qm unterschritten wird. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der Schutzgüter gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB, da der Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 – Neudorf-Süd – Koloniestraße/ Sternbuschweg erfüllt damit die Anforderungen und Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 a BauGB und soll daher im vereinfachten Verfahren ohne eine (formalisierte) Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Auch wenn auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet wird, sind alle von der
Planung betroffenen Umweltbelange entsprechend den Anforderungen des BauGB zu
untersuchen und in den Abwägungsprozess einzustellen. Der Entfall der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und des Umweltberichtes nach § 2 a BauGB bedeutet damit lediglich eine Reduzierung verfahrenstechnischer und zeitlich umfangreicher formaler Anforderungen.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13 a BauGB im Wege der Berichtigung hinsichtlich seiner Nutzungsdarstellungen den Zielen des Vorhaben- und Erschließungsplanes anzupassen. Hierzu wird zu gegebener Zeit das Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
5. Einstufung in die Prioritätenliste
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan in der Prioritätenliste unter Position 16
zu führen.

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 - Neudorf-Süd - Koloniestraße/ Sternbuschweg
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1114 - Neudorf-Süd - Koloniestraße/ Sternbuschweg 2. Einleitungsbeschluss 3. Einstufung in die Prioritätenliste  

Nicht öffentlicher Teil:  
 

nichtöffentliche Information  

nichtöffentliche Information