| 2 | Bebauungsplan 
					Nr. 1129 - Dellviertel - "Duisburger Freiheit" 1. Namensänderung des Bebauungsplanes Nr. 1129 - Dellviertel 
					- "Entwicklungsfläche
 südlich des Hauptbahnhofs" in Bebauungsplan Nr. 1129 - 
					Dellviertel - "Duisburger Freiheit"
 2. Verkleinerung des Geltungsbereiches
 3. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
 
					Zentraler GrünbereichDie Verschiebung und Konzentration der Baufelder an die 
					Ränder des Gebiets,
 die dort auch den Lärmschutz bilden, schafft einen 
					Innenbereich, der als Parkanlage
 eine grüne Oase in der Innenstadt bildet. Bestandteil des 
					Parks können
 Wasserflächen werden, die neben der gestalterischen 
					Aufwertung und stadtklimatischen Verbesserung auch die 
					wesentliche Funktion im
 Regenwassermanagement aufnehmen könnten.
 Der Park wird innerhalb der Quartiere in Abhängigkeit mit 
					den Nutzungsinhalten
 einen jeweils differenzierten Charakter haben.
 Eingeleitet wird er durch städtische Platzflächen im Bereich 
					des Bahnhofs (außerhalb
 des Bebauungsplans). Die Überbrückung der Koloniestraße für 
					die Geh-
 /Radwegachse mittels einer architektonisch anspruchsvollen 
					Brücke bildet den
 Auftakt in den inneren Park der Duisburger Freiheit. Die 
					Brücke hat eine definierte
 Lage, die im nördlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 1170 
					aufgenommen
 wird.
 Im mittleren Quartier entsteht als Freiraum für umgebende 
					Bürostrukturen der
 „Centralpark“, der auch ein 
					Anziehungspunkt für die angrenzenden Stadtteile
 Hochfeld und Dellviertel werden soll.
 Der städtebauliche Entwurf sieht innerhalb der Grünfläche 
					Wasserflächen vor,
 deren Ausgestaltung zusammen mit anderen 
					Durchführungsregelungen in einem
 städtebaulichen Vertrag mit den Flächeneigentümern geregelt 
					und daher nicht
 festgesetzt werden. In der Entwurfsidee ist die Wasserachse 
					der Wasserspeicher
 des Regenwassermanagements mit einer strengen, geradlinigen 
					architektonischen
 Kante und Promenade sowie einem freien Ufer mit Ufersaum und 
					Strauch- bzw.
 Gehölzstreifen. Die Wasserachse geht über in die begrünte 
					Stellplatzanlage
 für das Möbelzentrum. Der Stellplatz wird intensiv mit 
					Bäumen bepflanzt und mit
 Grünstreifen gegliedert. Die Rad-/Fußweg-Achse läuft in 
					einem durch Baumreihen
 eingefasstes Grünband und weitet sich dann im Süden zu einem 
					weitläufigen
 Park mit einem See für die Regenwasserspeicherung der 
					Dachflächenwässer
 des Möbeleinrichtungszentrums auf.
 Attraktive Wegeverbindungen verknüpfen den Park unter der A 
					59 hindurch mit
 dem Grünzug zum Rhein über die Düsseldorfer Straße und durch 
					einen Tunnel
 unter der Bahn zum Sternbuschweg sowie weiter in Richtung 
					Sportpark.
 Unter der A 59 wird eine größere Skateranlage angelegt, die 
					den Ersatz für eine am Bahnhof entfallende Einrichtung 
					bildet.
 
 
					Gedenkstätte Loveparade-KatastropheDie Karl-Lehr-Straße wird im Bereich zwischen der grünen 
					Achse mit der Wegeverbindung und der Autobahn A 59 weit 
					geöffnet. Hier ist auch eine Rampe für
 Fußgänger und Radfahrer zur Verknüpfung vorgesehen. Der 
					Parkbereich bietet
 auch den Raum für die Unterbringung eines Erinnerungsorts an 
					die Opfer der
 Loveparade-Katastrophe. Der Originalort des Unglücks ist 
					nicht erhaltbar.
 
					 
					Die Tunnelstrecke und die bestehende 
					Rampe/Treppe von der Karl-Lehr-Straße ausist mit dem Gesamtkonzept der Planungen zur Duisburger 
					Freiheit nicht in Einklang
 zu bringen. Die große innere Grünstruktur mit der 
					Haupterschließung kann
 nicht realisiert werden, wenn der Topografiesprung der Rampe 
					an der Karl-Lehr-
 Straße nicht beseitigt wird. Eine Verschiebung der 
					Grünfläche und der Erschließung
 geht nur bei Verzicht auf die jetzt geplanten Baufelder. 
					Damit ist aber der
 Grundgedanke des gesamten Konzepts der Duisburger Freiheit 
					nicht mehr umsetzbar.
 Aus diesen Gründen wird eine vom Ort des Unglücks abgelöste 
					Gedenkstätte
 ermöglicht. Ort, Art und Form wird mit den Betroffenen 
					abgestimmt.
 
 Bau- und Nutzungsstruktur
 Das Entwicklungsgebiet kann in seiner Nutzungsstruktur und 
					von seiner städtebaulichen Qualität her als Teil der 
					Innenstadt definiert werden. Dieses prägt auch die bauliche 
					Ausformung und die Dichte, die hier zu erreichen ist. In 
					Anlehnung
 an ein innerstädtisches Kerngebiet ist von höherer 
					Ausnutzung in der Überbauung
 und der Gebäudehöhe innerhalb der Baugebiete auszugehen, 
					denen die
 großzügige Freiraumqualität des Parks gegenüber steht. 
					Stadträumliche Wirkung
 sowie Lärmschutz zu Bahn und Autobahn lassen sich ebenfalls 
					nur durch Verdichtung
 und Höhe der Baukörper erreichen.
 Die Baustruktur der Büro- und Dienstleistungsbebauung bildet 
					entlang der Autobahn
 mit 6 Geschossen einen geschlossenen Rücken. Angrenzend an 
					die Anschlussstelle
 steigt die Bebauung für ein markantes Einzelgebäude (z.B. 
					Hotel)
 bis auf eine Höhe von 12 bis 18 Geschossen. Zum Park wird 
					das Baufeld durch
 5-geschossige Punkthäuser ergänzt.
 Der im Süden vorgesehene Möbelmitnahmemarkt nimmt die 
					Bauflucht und mit
 ca. 17 m Höhe das Bauvolumen der Bürobebauung entlang der 
					Autobahn auf.
 Die Baustruktur des östlichen Baugebiets ist ähnlich 
					aufgebaut, der höhere Rücken
 zur Bahn weist 4 bis 5 Geschosse auf. Hier ist die 
					niedrigere punktförmige
 Parkrandbebauung an der Wasserachse 4 Geschosse hoch.
 Das angrenzende Möbeleinrichtungszentrum hat eine Höhe von 
					bis zu 22 m.
 Die Dichte innerhalb der Büro- und Dienstleistungsgebiete 
					wird bei innenstadttypischen
 Werten für die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 liegen. Durch 
					den hohen
 Freiflächenanteil im Park wird sich jedoch der 
					durchschnittliche Ausnutzungsgrad
 im gesamten Entwicklungsbereich deutlich reduzieren und 
					unter den Vergleichswerten
 anderer Quartiere liegen.
 Die Geschossflächenzahl liegt zwischen 1,8 für die östlichen 
					Baugebiete und
 1,66 für das westliche Quartier (SO 4.1). Für den zur 
					städtebaulichen Betonung
 gewünschten Hochpunkt an der Anschlussstelle Zentrum ist 
					eine entsprechende
 Anhebung auf bis zu 3,36 vorgesehen.
 Die bereits beschriebene Struktur der höheren und dichteren 
					Bauten an den
 Rändern und des inneren Freiraums hat erhebliche Vorteile 
					für die Stadtökologie.
 Das langgestreckte grüne Band in Nord-Süd-Richtung wird als 
					Durchlüftungsschneise
 in Ergänzung der südlichen Grünbereiche bis zur Innenstadt 
					wirken.
 Das einzelne höhere Gebäude an der A 59 könnte durch eine 
					entsprechend optimierte
 Form für Verwirbelung sorgen und damit die Belüftung 
					verbessern.
 Die weitgehend geschlossenen Bauzeilen wirken als Lärm- und 
					Luftschadstoffpuffer
 zwischen den Quellen Autobahn und Bahnstrecke für den Park 
					aber auch
 als jeweilige Abschirmung für die angrenzenden Wohnquartiere 
					in Hochfeld und
 im Dellviertel, die so nicht mehr von beiden Lärmquellen 
					belastet werden.
 Durch die Höhenstaffelung der Baukörper, hoch zur Autobahn, 
					niedriger zum
 Park, wird die Besonnung des Parks verbessert und die 
					Belüftung der Baublöcke
 so gestaltet, dass kaum belastete Luft von der Autobahn in 
					die Innenhöfe einströmt.
 
					1. Nördlicher Bereich- vom Hbf nach Süden in 
					Richtung Karl-Lehr-Straße 
					 
					2. Mittler Bereich rund um den 
					Karl-Lehr-Straßentunnel 
					 
					3. Bereich südlich der Karl-Lehr-Straße bis 
					Grunewald /Sternbuschweb mit Fuß- und Radweg zum Sportpark 
					sowie der neuen Skateranlage 
					
					 Innerhalb der Baugebiete des Bebauungsplans werden (ohne den 
					Bereich am
 Bahnhof) folgende Nutzungsgrößen vorgesehen:
 − Büro- und Dienstleistungsbereich östlich ca. 58.500 m² BGF
 − Büro- und Dienstleistungsbereich westlich ca. 36.000 m² 
					BGF
 − Möbeleinrichtungszentrum ca. 80.000 m² BGF
 Nach bisherigem Kenntnisstand werden diese Flächen durch ca. 
					56.000 m² BGF
 im angrenzenden Quartier am Bahnhof (Bebauungsplan Nr. 1170) 
					ergänzt.
 Die Büro- und Dienstleistungsnutzungen sollen durch 
					Nutzungsergänzungen zu
 einem lebendigen und strukturreichen Stadtquartier 
					entwickelt werden. Gastronomie,
 Hotelnutzungen und private Infrastruktur wie 
					Kindertagesstätte für Kinder
 von Beschäftigten, medizinische Versorgung u. Ä. sind 
					vorgesehen und möglich.
 Auch (begrenzt) Wohnen für Betriebsinhaber und 
					Bereitschaftspersonal ist möglich.
 Allgemeines Wohnen wird wegen der hohen Lärmbelastungen 
					allerdings
 ausgeschlossen. Zum Schutz des zentralen Versorgungsbereichs 
					der Innenstadt
 ist es erforderlich, Einzelhandel innerhalb des Büro- und 
					Dienstleistungszentrums
 nicht zuzulassen. Lediglich innerhalb des Sondergebiets des 
					großflächigen Einzelhandels wird der Möbeleinzelhandel 
					(nicht zentrenrelevant) und die zugehörigen
 Randsortimente mit Größeneinschränkungen ermöglicht.
 
					Öffentliche GrünflächenDie Parkachse von der Koloniestraße bis zur Düsseldorfer 
					Straße und unter der Bahn hindurch bis zum Sternbuschweg 
					wird als öffentliche Grünfläche mit der
 Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Wesentlicher 
					Bestandteil des Parks
 ist die Fuß- und Radwegeverbindung, die durch 
					unterschiedliche Bepflanzungsthemen
 begleitet wird. In die Parkfläche integriert und deren 
					wesentliches Gestaltungselement
 sind die große Wasserfläche an den Bürogebäuden und der See 
					im Süden. Diese sind sowohl Gestaltungselemente aber auch 
					Teile des Regenwassermanagements.
 Da aber nur eine sehr geringe Schwankung des Wasserspiegels 
					vorgesehen ist (ca. 0,1 m), wird diese Funktion optisch 
					nicht wahrgenommen.
 An der östlichen Seite des Wasserbeckens verläuft eine 
					geradlinige Promenade, die sich entlang der Möbelhäuser 
					fortsetzt. An der Uferzone der großen Wasserachse und um den 
					südlichen Speichersee sind Aufenthaltsbereiche vorgesehen 
					mit Liegeflächen und freien Spielbereichen.
 Bestandteil der Parkanlage sind vielfältige Gehölz- und 
					Baumpflanzungen, die durch den Grundstückseigentümer und 
					Investor der Baugebiete durchgeführt werden.
 
 Innerhalb der Grünflächen werden keine abgegrenzten 
					Kinderspielplätze angelegt,
 der Park soll vielfältige Freiflächen für freies, 
					informelles Spielen statt angelegter
 Kinderspielplätze bieten. Unter der A 
					59 (Grunewaldbrücke) wird eine Skater-
 Anlage als Ersatz für die am Bahnhof entfallende Anlage 
					errichtet. Hierbei
 handelt es sich nicht um einen klassischen Kinderspielplatz, 
					daher wurde auf eine
 entsprechende differenzierte Festsetzung verzichtet. Die 
					Anlage liegt von
 schützenswerter Bebauung an der Düsseldorfer Straße 
					ausreichend entfernt,
 Lärmbelastungen sind nicht zu befürchten.
 Die Wegeverbindung unter der Bahn hindurch
					bindet die dort entstandene 
					Bouleanlage mit Gastronomie ein und schafft den 
					Lückenschluss zum Sportpark, wenn auch noch der 
					Sternbuschwerg zu überqueren ist. Ebenso ist die
 Verbindung nach Westen zum Rhein über die Düsseldorfer 
					Straße gesichert.
 
 Bestandteil der öffentlichen 
					Grünfläche kann und soll im Bereich an der Karl-Lehr-Straße 
					eine Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade-Katastrophe 
					werden. Über Art und Form ist noch keine Festlegung 
					getroffen, hierzu erfolgen auch Abstimmungen mit den 
					Betroffenen, ein direkter räumlicher Bezug zum Unglücksort 
					sollte gewahrt bleiben. Die Unglücksstätte selbst, die 
					ehemalige Rampe von der Karl-Lehr-Straße auf das 
					Güterbahnhofsgelände, wird nicht erhalten, da dieses mit dem 
					gesamten Planungskonzept nicht vereinbar ist .Weiter gehende 
					Festsetzungen sind in der Bauleitplanung nicht möglich, die 
					festgesetzte öffentliche Grünfläche Parkanlage bietet aber 
					ausreichende Freiheit in der Ausgestaltung der Gedenkstätte.
 
 Private Grünflächen
 Die Abstandsflächen zwischen der östlichen 
					Erschließungsstraße und der Bahnanlage
 sowie zwischen der Planstraße und der A 59 sind als private 
					Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Abstandsgrün“ 
					festgesetzt.
 
 Flächen für Sport- und Spielanlagen
 Die vorhandene und genehmigte Sportanlage am Sternbuschweg 
					(Bouleanlage
 mit Gastronomie/Vereinsheim) ist als Fläche für Sport- und 
					Spielanlagen festgesetzt.
 Dieses entspricht der tatsächlich ausgeübten Nutzung. 
					Innerhalb dieser Fläche sind dem Nutzungszweck entsprechende 
					bauliche Anlagen oder untergeordnete
 Hochbauten möglich bzw. sind bereits vorhanden und haben 
					Bestandsschutz.
 Öffentliche Verkehrsflächen
 Als öffentliche Verkehrsflächen sind die Autobahn A 59 im 
					Bereich der neuen
 Anschlussstelle Hochfeld dargestellt. Ergänzend 
					erfolgt die Festlegung des
 Gehwegs am Sternbuschweg, um hier die Anschlüsse der Fußwege 
					insgesamt
 sicherzustellen. Die Karl-Lehr-Straße ist im Bereich der 
					geöffneten Tunnelstrecken
 als Verkehrsfläche festgesetzt, im Tunnelbereich ist die 
					Lage unter den
 Baugebieten dargestellt. Ebenfalls öffentliche 
					Verkehrsfläche wird das neue Erschließungssystem, bestehend 
					aus der Haupterschließungsstraße (Planstraße A)
 von der Düsseldorfer Straße über den Kreisverkehr an der 
					Anschlussstelle Hochfeld
 bis zum Knoten der Anschlussstelle Zentrum sowie den 
					Planstraßen B bis E.
 
 Die Erschließung der Möbelhäuser einschließlich der 
					Anlieferung und der Stellplätze
 ist privat und Bestandteil der Baugebiete.
 Innerhalb der öffentlichen Baufelder der 
					Büro-/Dienstleistungsbebauung sind
 Stichwege vorgesehen, die ebenfalls privat bleiben sollen.
 Für die östliche Erschließungsstraße wird durch Ausnutzen 
					eines Teils einer vorhandenen
 ehemaligen Bahnbrücke eine Verbindung in das Quartier 
					südlich des
 Hauptbahnhofs möglich. Notwendigkeit und Form werden erst 
					aus den Inhalten
 des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 1170 entstehen, im 
					Bebauungsplan
 1129 erfolgt lediglich die Flächensicherung.
 Die Bemessung aller Verkehrsflächen, der Straßenquerschnitte 
					und der Knotenpunktgestaltung erfolgt auf Grundlage einer 
					verkehrstechnischen Untersuchung.
 Hierzu wurde aufgrund der zukünftigen Nutzungen, Nutzflächen 
					und Beschäftigtenzahlen eine Verkehrsannahme getroffen, die 
					in ein Verkehrsmodell
 eingerechnet werden. Die Zahlen sind auch die Grundlage für 
					die Verkehrslärmbetrachtung.
 Die Geh-/Radwegachse ist als öffentliche Verkehrsfläche 
					besonderer Zweckbestimmung festgesetzt.
 
 Parkplätze/Stellplätze
 Innerhalb der Straßenquerschnitte bestehen Möglichkeiten die 
					erforderlichen öffentlichen Parkflächen zu berücksichtigen.
 Private Stellplätze für Beschäftigte, Besucher und Kunden 
					sind in den Baugebieten
 nachzuweisen.
 Für die Möbelhäuser erfolgt das über eine Stellplatzanlage. 
					Für die Büro- und
 Dienstleistungsflächen sind in erster Linie Tiefgaragen, 
					Garagengeschossen oder
 in die Planung integrierte Parkhäuser zu erwarten. Die 
					Festsetzungen der Baugebiete sind entsprechend getroffen.
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