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Recht haben und Recht bekommen, ist ein Unterschied wie Tag
und Nacht!
Jochem Knörzer |
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"Wer gendert, ist nur zu faul zum Schreiben oder
Sprechen!" |
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Sie sind wieder da: Altes
Muster, neuer Betreff!
Gefälschte Rechnungen der BGN über angebliches "Neues
Arbeitsschutzmodul der DGUV "
Jochem Knörzer
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Duisburg, 12. Juni 2025 - Heute trudelte
wieder eine Mail der DGUV mit Rechnungsanhang ein. Zwei
Sachen fielen einem Handwerksbetrieb sofort ins Auge: eine
Mailadresse mit der Domän
@bgn-abwicklung.de, und der Absender "Abteilung
Arbeitssicherheit Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gastgewerbe".
Dieses Mal versucht man es mit
Neues Arbeitsschutzmodul der DGUV – Verpflichtung
für Mitgliedsunternehmen Information zur
Umsetzung der neuen DGUV-Richtlinie
Sehr geehrte
Damen und Herren, gemäß den aktuellen Bestimmungen der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird das
digitale Präventionsmodul im kommenden Jahr für alle
Mitgliedsbetriebe verpflichtend. Die entsprechenden
Dokumente sowie die zugehörige Zahlungsaufforderung haben
wir dieser Nachricht beigefügt.
Zahlungsmodalitäten:
Der offene Betrag wird mit Erhalt dieser Unterlagen
fällig. Für Rückfragen oder benötigte Unterstützung bei der
Umsetzung können Sie sich gerne an unser Team wenden.
Mit freundlichen Grüßen, Dominik Goldbeck Abteilung
Arbeitssicherheit Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel
und Gastgewerbe Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gastgewerbe (BGN) Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dynamostraße 7-11, 68165 Mannheim Telefon:
0221-95019931 |
info@bgn-abwicklung.de
www.bgn-abwicklung.de
Datenschutzhinweise |
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Die angehängte Rechnung
war in diesem Fall an eine veraltete Adresse und Firmierung
adressiert. Also - Augen auf im Mail- und
Rechnungsverkehr!
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Gefälschte Rechnungen der BGN über angebliche
"Verpflichtende Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul 2025"
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Duisburg, 19.
April 2025 -
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt:
Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem
Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten
Anschreiben und Rechnung und richten sich nicht
nur an Betriebe aus dem Gastgewerbe.
Die
Betreffzeile lautet "Schreiben der DGUV zur Einführung des
Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf" oder "Pflicht zur
Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen", auch
"Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli
2025. Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen
- inkl. Beitragssenkung“ oder "DGUV-Präventionsmodul 2025 -
Zustellung von Schreiben und Rechnung" oder ähnlich.
Darin werden Betriebe über eine angeblich
bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem
Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer
Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.
In den ersten bekannt gewordenen Fällen handelte es
sich um Mitgliedsbetriebe der BGN, mittlerweile sind auch
weitere Branchen betroffen. Die Mails und ihre Anhänge
erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der
Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt.
Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des
DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin
missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes
Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.
Weder E-Mails noch Schreiben und Rechnungen stammen von der
DGUV oder der Berufsgenossenschaft!
Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet.
Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden
gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dazu nennt ihnen
das Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621
4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der
zuständigen Strafverfolgungsbehörde.
Fragen
beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen
Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60
50 40 4 beziehungsweise unter info@dguv.de.
Die gefälschten Schreiben treffen inzwischen auch
als Brief, nicht mehr nur per E-Mail bei den Betroffenen
ein.
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