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Duisburg, 21.
März 2026 - Kennen Sie das? Sie leasen ein Fahrzeug und
holen es frisch angemeldet, mit ihrem Wunschkennzeichen ab.
Und bei der Rückgabe? Geben sie das Fahrzeug ab, die
Abmeldung obliegt dem Autohaus, auch, weil man alle Papiere
mit dem Fahrzeug abgeben muss. In der heutigen Zeit erfolgt
das oft schon online, spätestens am nächsten Tag.
Nicht so zum wiederholten Mal bei VW Tiemeyer in Duisburg.
Da wird, gerne ohne den Kunden, erst acht oder mehr Tage
später, ein Rückgabegutachten erstellt. Wird man sich über
den Inhalt nicht einig, weil normale Abnutzungen ersetzt
werden sollen, bleibt das Fahrzeug einfach angemeldet.
Willigt man der Auftragbestätigung für ein weiteres
Gutachten nicht ein, bleibt das Fahrzeug, dass längst dem
Zugriff des zahlenden Kunden entzogen ist, weiter auf Kosten
des Kunden angemeldet. Wenn man der Betätigung zustimmt,
so das "Angebot", würde das Fahrzeug auch abgemeldet.
Im Original-Text lautet das so: Hiermit
möchte ich Sie darüber informieren, dass die Abmeldung des
Fahrzeugs erst erfolgen kann, sobald entweder eine Einigung
oder eine Nicht-Einigung von Ihnen unterzeichnet vorliegt.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass eine Abmeldung ohne diese
Erklärung leider nicht möglich ist. Sobald uns das
unterzeichnete Dokument vorliegt, werden wir die weiteren
Schritte umgehend veranlassen.
Bereits zehn (10!) Tage vorher hatte der Kunde den
Mitarbeiter von VW Tiemeyer Duisburg schriftlich
Einer weiteren Begutachtung stimmen wir nicht zu!
mitgeteilt!

Aktuell ist VW Duisburg aufgefordert worden, die
entstandenen Kosten in Höhe von rund 150 Euro zu
erstatten. Ansonsten werde ich bei Zeiten aus dem
Amtsgericht Duisburg berichten.
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