Politik in Duisburg  Ratsitzung 7. Dezember 2009

Rat der Stadt Duisburg gedenkt der Opfer von Perm
Vor Beginn seiner heutigen Sitzung haben die Mitglieder des Rates der Stadt Duisburg der Opfer der Feuerkatastrophe in der russischen Partnerstadt Perm gedacht. Die Politikerinnen und Politiker erhoben sich dafür von ihren Plätzen und ehrten mit einigen Augenblicken der Stille die Opfer des Brandes. Am vergangenen Samstag waren bei einem Feuer während einer Feier in einem Permer Nachtclub 112 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 100 weitere wurden verletzt, einige schwer.

„Wir hatten am Wochenende Kontakt nach Perm“, sagte Oberbürgermeister Adolf Sauerland: „dabei sowie in einem Kondolenzschreiben habe ich meinem Amtskollegen Oberbürgermeister Igor Shubin Hilfe und Unterstützung aus Duisburg angeboten.“
Seit Oktober 2007 sind Duisburg und das 3.200 Kilometer Luftlinie entfernte Perm partnerschaftlich miteinander verbunden. Oberbürgermeister Sauerland hob in seiner kurzen Ansprache hervor, dass sich zwischen beiden Städten in den vergangenen zwei Jahren ausgesprochen enge und herzliche Beziehungen entwickelt hätten.

Im Rat selbst standen heute neben Wahlen von Listen der sachkundigen Bürger in städtische Ausschüsse, dem Baerl Schacht Gerdt, der Drahtwalzstraße in Duisburg-Meiderich - siehe unten - auch die in den letzten Tagen in Duisburg diskutierten Themen der Vorwürfe gegen ehemals dort handelnde Personen bei der Werkstatt für Behinderte (Anfrage der CDU) sowie  sowie eine SPD-Anfrage zur Position des OB zur geplanten Loveparade an.

Zur Situation bei der Werkstatt für Behinderte gab der Rechtsdezernent der Stadt Wolfgang Rabe Auskunft, soweit dies in einer öffentlichen Sitzung zulässig war. Er erklärte, dass aufgrund der Vorwürfe gezielte Ermittlungen laufen. Es geht dabei um eine Person. Seitens der Verwaltung hat sich das Rechnungsprüfungsamt der Sache angenommen, aber auch die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt. Zudem wird es am 11. Dezember auch eine außerordentliche Aufsichtsratsitzung geben.

Zur Loveparade lauteten die Fragen der SPD:

1. Ist der Oberbürgermeister für die Durchführung der Loveparade in Duisburg oder ist er dagegen?

Antwort: Er ist dafür, wird aber nicht auf einem Wagen mitfahren

2. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt eine Schätzung, welche Kosten bei der Durchführung der Loveparade auf die Stadt und deren Gesellschaften zu kommen? Wenn ja, welche Kosten in welcher Höhe muss die Stadt tragen, bzw. kommen auf die städtischen Gesellschaften zu?

Antwort: Seit dem Antrag vom Juni 2007, den der Rat per Beschluss zustimmte,  gibt es nur Gespräche, Überlegungen zur Zugstrecke und Fluchtmöglichkeiten, aber es ging nie über die Kosten.

3. Wenn es zum jetzigen Zeitpunkt keine Kostenschätzung gibt, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Kostenschätzung zu rechnen und wann wird diese dem Rat bzw. den zuständigen Ratsgremien vorgelegt?

Antwort: Das ist Sache der Veranstalter uns einen Antrag vorzulegen. Aber das ist bisher nicht geschehen. Harald Jeschke

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Beschlüsse öffentliche Sitzung

1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt vom 16.11.2009  

 

Beschlussvorlagen  

2

Beschlussfassung über Ausschussvorlagen   einstimmig

3

Besetzung der Ausschüsse mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern  
 einstimmig

4

Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 9. Mai 2010  
 einstimmig

5

Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen 2014   einstimmig

6

Neuwahl des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Duisburg gemäß § 11 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz -LG) Nordrhein-Westfalen   einstimmig

7

Sitzungsplan 2010   einstimmig

8

Gesellschafterversammlung der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV);
hier: Gesellschafterwechsel für WFD Werkstatt und Fuhrpark Duisburg GmbH und BVD BusVerkehr Duisburg GmbH   einstimmig

9

Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg;
hier: Wirtschaftsplan 2010  
mehrheitlich bei Enthaltung Linke

10

Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH - GfB;
hier: Gesellschafterversammlung der GfB Wirtschaftspläne 2010 der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG -  
mehrheitlich bei Enthaltung Linke und FDP

11

Änderung der Jagdsteuersatzung  
mehrheitlich bei Ablehnung Linke

12

Bebauungsplan Nr. 1140 - Baerl - Schacht Gerdt;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  

Jürgen Brandt (SPD): Wir sehen keinen Konflikt im Bereich Arbeitsplätze gegen Umwelt - der Investor hätte ja seit seit mehr als zwei Jahren sein Projekt zügig umsetzen. Nun stehen für uns Freizeit und Erholung obenan. Wir wollen das Rheinvorland geschlossen erhalten und sollten hier also Nägel mit Köpfen machen."

Angenommen durch Mehrheit mit SPD, Linke und Grüne

Planungsrecht
Der Bereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Als nachrichtliche Übernahme ist die Deichschutzzone und als Hinweis der Wetterschacht eingetragen.
Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Der gesamte Bereich ist gern. § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. 3 Anlass der Planung
Im Plangebiet gibt es Bestrebungen, im Bereich der leerstehenden Bergwerkshallen und der umgebenden Freiflächen dauerhafte gewerbliche Nutzungen einzurichten.
4 Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan
Die Anlage Gerdt ist aus rein bergtechnischen Gründen in den Jahren 1941-1945 im
Außenbereich auf einer bis dahin landwirtschaftlich genutzten Fläche errichtet
worden. Die Fläche steht in keinem Zusammenhang mit anderen Gewerbe. bzw.
Industrieflächen oder Siedlungsbereichen. Sie ist daher als Enklave zu betrachten.
Die unmittelbare Umgebung ist in Gänze als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
Aus diesen Gründen strebt die Stadt Duisburg für die Gesamtfläche wieder eine Freiraumnutzung an. Diese ist im Zusammenhang mit dem südlich angrenzenden Naherholungsgebiet Uettelsheimer See sowie dem östlich angrenzenden Rheinvorland Niederhalen zu sehen. Beide Gebiete besitzen eine starke landschaftsräumliche Qualität. An dem Westufer des Uettelsheimer Sees bestehen bereits Konzentrationen von Freizeitnutzungen. Die Fläche um den Wetterschacht Gerdt soll als Bindeglied zwischen den v. g. Freiräumen dienen. Diese Arrondierung der Freiraumnutzung stärkt zusätzlich die Naherholungsqualitäten des Ortsteiles Baerl.
Gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-
Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) wurde der Förderschacht der
Zeche Rheinpreußen und die an ihn direkt anschließenden Gebäudeteile vorläufig
unter Schutz gestellt. Die vorläufige Unterschutzstellung umfasst folgende Bereiche:
Innen- und Außenraum des Schachtturms einschließlich seiner technischen Einrichtungen und die an ihn anschließenden Gebäudeteile. Diese werden wie folgt beschrieben:
Der Turm wird im unteren Bereich nach Nordosten und Südwesten durch aus der
Flucht der Turrnfassaden vorspringende kurze Anbauten erweitert. Der Anbau nach
Nordosten bildet den Anschluss an eine nahezu 60 Meter lange Halle.
Bedingt durch die dichte Rheinlage hat der Förderturm des Schachtes Gerdt die
Wirkung einer Landmarke im umliegenden Landschafts- und Stadtbild und ist
besonders gut von der nahe vorbeiführenden Autobahn A 42 zu sehen.
Der Turm steht auch in einem optischen Wirkungsverhältnis zur eng am Turm vorbeiführenden 1910-12 erbauten Haus-Knipp-Brücke.
Der Turm akzentuiert das symmetrisch aufgebaute Linienelement der Brücke durch eine aufstrebende Vertikalform.
Damit symbolisiert der Turm auch heute noch weithin sichtbar die Bedeutung der ehemals freien Stadt Homberg bzw. der Ausläufer der dörflichen Siedlung Baerl für den Bergbau im Ruhrgebiet.
Mit der vorläufigen Unterschutzstellung unterliegt das Gebäude den Vorschriften des
Denkmalschutzgesetzes NRW. Gern. § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB handelt es sich um
ein, das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude. Hier sind Änderungen oder
Nutzungsänderungen zulässig, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen
Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient.
Die Bezirksregierung Arnsberg als Nachfolger der ehemaligen Bergämter bzw. des Landesoberbergamtes betreibt z. Z. das Verfahren zur Beendigung der Bergaufsicht für den seit 2004 nicht mehr benötigten Wetterschacht Gerdt. Der zeitliche Abschluss des Verfahrens steht noch nicht fest.
Mit dem Bebauungsplan soll die Anschlussnutzung nach Beendigung der
Bergauf sicht verbindlich geregelt werden. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes soll als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Die durch das
Denkmalschutzgesetz geschützten Gebäude müssen innerhalb dieser öffentlichen
Grünfläche erhalten bleiben. Sie können wegen ihrer Landschaftsbild prägenden
Bedeutung z. B. zu Wohnzwecken genutzt werden.

Weiterer Verfahrensablauf
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt wird.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und städtebaulichen Plänen im Bereich dieses Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes durch die hiermit getroffenen Festsetzungen ersetzt.
Einstufung in die Prioritätenliste
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan, gemäß den in DS 07-0141
(Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung) dargestellten Kriterien, in der
Prioritätenliste unter Position 20 zu führen.

 

13

Antrag der ArcelorMittal Hochfeld GmbH auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und Betrieb einer Drahtwalzstraße in Duisburg-Meiderich  einstimmig

SPD-Bürgermeister Manfred Osenger: "Seit 1997 haben wir darüber in Klausurtagungen diskutiert. Nach 13 Jahren wird das Projekt endlich umgesetzt."

Begründung
Das Unternehmen ArcelorMittal Hochfeld GmbH beabsichtigt mittelfristig, das Drahtwalzwerk mit einer dreiadrigen Drahtwalzstraße in Hochfeld stillzulegen.
Dafür soll am Standort Duisburg-Meiderich an der Vohwinkelstraße ein Drahtwalzwerk mit einer einadrigen Drahtwalzstraße modernster Bauart auf dem Betriebsgelände der ArcelorMittal Duisburg GmbH (Anlage 1) errichtet und betrieben werden. Diese Walzstraße ist für die Walzung von Qualitätsstählen aus Knüppeln bei einer Ofenaustrittstemperatur von bis zu 1200 CC und für einen Durchsatz von 120 tlh ausgelegt.
Verbunden mit der Errichtung und dem Betrieb des Drahtwalzwerkes ist die Schaffung von ca. 25 Arbeitsplätzen. Insgesamt werden die Investitionskosten ca. 70 Mio. € betragen. Die Inbetriebnahme des Werkes ist für 2012 geplant, zeitnah, max. 2 — 6 Monate nach Inbetriebnahme des neuen Werks, wird das „alte“ Werk in Hochfeld stillgelegt werden.
Damit wird der Stahlstandort Duisburg gestärkt und für die Zukunft weiter gesichert, weil dieser wichtige Produktionsschritt, die Walzung von Qualitätsstählen, in Duisburg bleibt und erheblich modernisiert wird.
Das Vorhaben ist aus Sicht der Stadt Duisburg zu begrüßen, denn so kann das Projekt “RheinPark“, das ein neues Stadtquartier in hervorragender Lage am Rhein und nah an der City schafft, weiter umgesetzt werden.
Das Projekt RheinPark in Duisburg steht für die Entwicklung eines rund 60 ha großen Areals zu einem neuen Stadtquartier am Rhein. Eingebettet in eine Park- und Freizeitlandschaft werden neue Angebote für Wohnen und Arbeiten entwickelt. Im 1. Bauabschnitt, der etwa 25 ha Frei- und Erholungsflächen umfasst, wurde der Südteil des Areals und der rund 1,4 km lange Uferbereich zu einer Parkanlage umgebaut und im Mai 2009 für die Öffentlichkeit freigegeben.

 

14

Wirtschaftsplan 2010 des Immobilien-Management Duisburg  
mehrheitlich bei Enthaltung Linke

15

2. Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt öffentlichen Rechts über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Duisburg (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)  einstimmig
 

16

2. Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt öffentlichen Rechts über die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg (Abfallentsorgungssatzung)einstimmig
 

17

1. Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg (Abfallentsorgungsgebührensatzung)  einstimmig
 

18

2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Abwasserabgabengebühren, Entgelten für die Abfuhr von Schlamm und Abwasser aus privaten Abwasserbehandlungsanlagen sowie über den Kostenersatz für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen (Abwassergebührensatzung) einstimmig
 

19

2. Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Duisburg (Abwasserbeseitigungssatzung)  
einstimmig

20

2. Änderung der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR)  
einstimmig

21

Wirtschaftsplan 2010 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR  
mehrheitlich bei Enthaltung Linke

 

Anträge/Anfragen  

 

Mitteilungsvorlage  

22

Beteiligungsbericht 2008; hier: 15. Bericht  einstimmig
 

 

Nachtrag  

23.

Antrag der SPD-Fraktion
"Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose muss erhalten bleiben"