Ratsitzung Montag, 4. Oktober 2010 öffentlicher Teil

Die neue Qualität im Umgang miteinander
Oder: Die Loveparade-Nachwirkungen -
von Harald Jeschke

Diese Ratssitzung heute könnte auch in die Geschichtsschreibung des Duisburger politischen Geschehens eingehen. Nach der letzten Sondersitzung mit dem Tagesordnungspunkt Abwahl des Oberbürgermeisters wurden die Auswirkungen in der heutigen Sitzung sehr deutlich.
"Liebe Kolleginnen und Kollegen", begann der eine Ratsherr oder auch die Ratsfrau, andererseits gab es auch die Anrede wie Herr Sauerland, nicht aber die seit Urzeiten genutzte Anrede wie "Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren." Die Folgen der Loveparade werden auch in diesem Bereich immer deutlicher.
Die Ratsmitglieder, die also gegen die Abwahl des OB waren, behalten den alten Sprachgebrauch bei, die deutliche Mehrheit des Rates nicht mehr. In einem ansonsten in früheren Zeiten als lapidarer Nebenpunkt eingestufte Druckvorlage wurde die "neue Qualität" des Umgangs miteinander überdeutlich. Beim TOP 67 ging es um die Genehmigung einer Dienstreise nach Rotterdam von Ausschussmitgliedern und OB. Jürgen Brandt von der SPD forderte diesen auf, nicht an dieser Reise teilzunehmen, da im Nachgang der Loveparade und des Abwahlverfahrens man doch auf Befindlichkeiten Rücksicht nehmen solle.

Dies löste bei der CDU hier vornehmlich bei Fraktionschefin Petra Vogt überspitzte Formulierungen aus, die SPD-Mann Brandt mit "auf dieses Niveau werden Sie mich nicht herabziehen, Frau Vogt", konterte. Dass der OB auf diese Reise verzichtete konnten die SPD und die Linke nicht durchbringen, da einige Ratsmitglieder entschuldigt fehlten und sich die CDU und die anderen Fraktionen auf das demokratisch durchgeführte Abwahlverfahren beriefen.
Die CDU meinte noch abschließend, dass man ja auch die SPD von der Reise ausschließen könne.

Weitere Beschlüsse:

Der Bürgerantrag zur Abwahl des Oberbürgermeisters und zwei seiner Dezernenten, die an der Organisation der Loveparade an vorderster Front beteiligt waren und der durch ca. 10.000 Unterschriften unterstützt wurde, wurde gegen die Stimmen von SPD (incl. BL) und Linken als unzulässig durch CDU, Grüne, FDP, DWG (JuDu, DAL und SGU) und Ratsherr Happel (BU) zurückgewiesen. 

Bei den geplanten Schulschließungen im Realschul- und Grundschulbereich wurde den Beschlüssen der Bezirksvertretungen gefolgt. Für den Erhalt der Grundschulen an der Schulz-Knaudt-Str., Wrangelstr., Dislichstr. und Koopmannstr. stimmten die Fraktionen von SPD, Linke und Grüne (das war die deutliche Mehrheit).
Dagegen waren die Fraktion der FDP und Ratsherr Happel (BU) und damit auch der Vertreter der BU in der Bezirksvertretung Meiderich-Beeck, Herr Kley! Die Fraktionen von CDU und DWG enthielten sich.

Die Schließung der Grundschulen Marktplatz in Homberg und Werthauserstr. in Rheinhausen, nebst der Realschule am Körnerplatz wurde beschlossen. 

Die Einführung als `Optionskommune´in Sachen SGB II (Hartz IV, das hätte bedeutet, dass die Kommune alles alleine regeln soll) wurde nach erbitterter Redeschlacht abgelehnt, nur CDU und Grüne waren dafür. 

Gegen die Stimmen der CDU wurde eine Satzung zur Sondernutzung von öffentlichen Plätzen und Straßen abgelehnt. Vereine und bürgerschaftliche Vereinigungen sollten zukünftig auch Sondernutzungsgebühren zahlen, wenn sie durch  Feste (Straßenfeste, Umzüge, o.ä.) öffentlichen Raum in Anspruch nehmen. 

Zum Ende ging es noch mal um einen Antrag der SPD-Fraktion bezüglich der 4fach Sporthalle in Hamborn, in dem gefordert wurde, dass die Rhein-Ruhr-Halle so lange offen bleiben müsse, bis die 4fach Halle fertig gestellt ist.
Daraufhin entbrannte ein heftiges Rededuell zwischen Reiner Enzweiler und mehreren SPD-Fraktionsmitgliedern, die dem CDU`ler Unwahrheiten während des Wahlkampfes nachwiesen.
Schließlich stimmten SPD (+BL), Linke und DWG mehrheitlich für den SPD-Antrag. die CDU-Fraktion enthielt sich.

Anmerkung der Redaktion zu den gebrauchten Kürzeln:

DWG ist der Zusammenschluss von 3 Duisburger Wählergemeinschaften, die jeweils ein Mandat erringen konnten, als da sind:
JuDu
= Junges Duisburg, Vorsitzender, Stefan Krebs (Ratsherr). Keine BV-Verankerung
DAL
= Duisburger Alternative Liste, Vorsitzender, Reiner Grün (Ratsherr). Keine BV-Verankerung
SGU
= Sozial Gerecht Unabhängig, Vorsitzender, Karl-Heinz Hagenbuck (Ratsherr). Keine BV-Verankerung
Eine weitere Wählergemeinschaft blieb für sich, als Einzelkämpfer und zwar die

BU
= Bürgerunion, Vorsitzender, Ratsherr Happel (Ratsherr). Die BU ist mit Herrn Kley in der Bezirksvertretung Meiderich-Beeck vertreten. 

Die fünfte Wählergemeinschaft, die bei der Kommunalwahl innerhalb der angetretenen Wählergemeinschaften die meisten Stimmen erhielt, schloss sich der SPD-Fraktion an und konnte so eine max. Anzahl ihrer Mitglieder in den Ausschüssen des Rates installieren: 
BL
 = Bürgerlich-Liberale, Vorsitzender, Peter Bettermann (Ratsherr). Die BL ist mit Herrn Karsten Vüllings in der Bezirksvertretung Rheinhausen vertreten.
 

Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt vom 05.07. und 13.09.2010  Kenntnisnahme

 

Beschlussvorlagen  

Beschlussfassung über Ausschussvorlagen  einstimmig

Einwohnerantrag gem. § 25 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GONRW) zur Abwahl/Abberufung der politisch Verantwortlichen an der Loveparade-Tragödie  Hier konnten sich die Widersacher (SPD + Linke) mit heute nur insgesamt 33 Stimmen nicht durchsetzen. Die Mehrheit befürwortete.

Problembeschreibung / Begründung
Ausgangslage
Am 20.08.2010 übergaben die Vertreter des Einwohnerantrags zur Abwahl/Abberufung der politisch Verantwortlichen an der Loveparade-Tragödie dem Stadtdirektor acht Aktenordner mit Unterschriftenlisten für den Einwohnerantrag, die nach ihren Angaben ca. 10.000 Unterschriften enthielten. Wie bei dieser Übergabe angekündigt, reichte ein Vertreter des
Einwohnerantrags am 23.08.2010 weitere 63 Blätter Unterschriftenlisten zum
Einwohnerantrag mit 408 Unterschriften im Referat für Bürgerengagement und
Bürgerangelegenheiten nach. Der Wortlaut des Einwohnerantrags ist aus dem als Anlage beigefügten Beispielsexemplar einer Unterschriftenliste ersichtlich.
Prüfung der Zulässigkeit des Einwohnerantrags
Das Instrument des Einwohnerantrags nach § 25 GONRW gibt Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, den Rat zu zwingen, über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, zu beraten und zu entscheiden. Die Abwahl des Oberbürgermeisters einzuleiten ist jedoch kein zulässiger Gegenstand eines Einwohnerantrags. Wäre es zulässig, über einen Einwohnerantrag die Einleitung der Abwahl eines Oberbürgermeisters zum Gegenstand der Beratung und Entscheidung des Rates der Stadt zu machen, so wäre dies ein Wertungswiderspruch zu der Regelung des § 66 GONRW, in dem die Einleitung des Abwahlverfahrens geregelt ist.
Das Recht, die Abwahl des Oberbürgermeisters einzuleiten, ist nach der nordrheinwestfälischen Gemeindeordnung ausschließlich dem Rat der Stadt vorbehalten. Die Einleitung des Abwahlverfahrens durch den Rat ist nach § 66 Abs. 1 S. 2 GONRW u.a. an die Voraussetzung geknüpft, dass ein mindestens von der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder gestellter Antrag vorliegt. Diese strengen Formalien, von deren Einhaltung die Gemeindeordnung die Einleitung der Abwahl des Oberbürgermeisters abhängig macht, können nicht durch einen Einwohnerantrag umgangen werden.
Die strengen Anforderungen, welche die Gemeindeordnung an die Abwahl des
Oberbürgermeisters stellt, tragen dem Umstand Rechnung, dass ein amtierender
Oberbürgermeister von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in sein Amt gewählt wurde.
Mit den strengen Formalien, die die Gemeindeordnung für die Einleitung des
Abwahlverfahrens vorsieht, schützt sie den Oberbürgermeister vor seine Abwahl
betreffenden Entscheidungen durch ungenügende Mehrheiten und berücksichtigt auf diese Weise seine demokratische Legitimation durch die Bürgerschaft.
Dass über einen Einwohnerantrag nicht die Abwahl eines Oberbürgermeisters eingeleitet  werden kann, bedeutet nicht, dass der Partizipation der Bürgerschaft an einer solch wichtigen Entscheidung ein Riegel vorgeschoben wird. Vielmehr regelt die Gemeindeordnung diese Partizipation, und zwar auf die Weise, dass ein von den Bürgerinnen und Bürgern gewählter Oberbürgermeister auch von den Bürgerinnen und Bürgern abgewählt werden kann. Das Initiativrecht, das Abwahlverfahren in Gang zu setzen, haben jedoch weder EinwohnerInnen, noch BürgerInnen. Aus diesem Grund ist der Einwohnerantrag unzulässig.
Auch die Suspendierung/Abberufung von Beigeordneten kann nicht über einen
Einwohnerantrag zum Gegenstand der Beratung und Entscheidung durch den Rat der Stadt gemacht werden; denn auch für einen solchen Fall stellt die Gemeindeordnung ähnlich strenge Anforderungen an die Einleitung einer Abwahl, vgl. § 71 Abs. 7 GONRW.
 

Änderung der Besetzung des Seniorenbeirates  einstimmig

Änderung der Besetzung des Seniorenbeirates  einstimmig

Genehmigung einer Dienstreise  einstimmig

Genehmigung einer Dienstreise  einstimmig

Sitzungsplan 2011  Mehrheit - nur CDU-Mitglied Peter Keime war dagegen

Einführung eines Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für die Beteiligungsunternehmen und Betriebe der Stadt Duisburg  Den Antrag diesen Beschluss zu schieben, lehnte eine knappe Mehrheit von 36 zu 35 Stimmen ab. Die Vorlage wurde dann mit der Mehrheit durch die Stimmen der SPD (28), der Linken (5), mit 4 von 5 Stimmen der Grünen sowie 3 Stimmen der FDP angenommen.
Hier ging es um die gleichberechtigte Orientierung der Beteiligungsunternehmen und Betriebe der Stadt Duisburg am Gemeinwohl und am wirtschaftlichen Erfolg des jeweiligen Unternehmens. In diesem Willen wurde der Kodex mit der o. g. Mehrheit verabschiedet.

9.1 

Einführung eines Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für die Beteiligungsunternehmen und Betriebe der Stadt Duisburg  

10 

Konzern Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) hier: Beteiligung an der akuras GmbH durch die octeo MULTISERVICES GmbH (früher SRD)  einstimmig

10.1 

Konzern Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) hier: Beteiligung an der akuras GmbH durch die octeo MULTISERVICES GmbH (früher SRD)  

11 

Gesellschafterversammlung der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) hier: Zusammenlegung und Neugestaltung der KDD Kaufmännische Dienste Duisburg GmbH und der PSD Personal-Service Duisburg GmbH  einstimmig

12 

Gesellschafterversammlung der Duisburger Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (DBV) & Co. Immobilien KG (DBV KG) hier: Bestellung Abschlussprüfer 2010  einstimmig

13 

Stadtwerke Duisburg AG (SWDU) hier: Beteiligung an einer Energiehandelsgesellschaft  Mehrheit - nur Grünenvertreterin Leiße war dagegen

14 

Gesellschafterversammlung der EG DU Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH hier: Jahresabschluss 2009  einstimmig bei Enthaltung der FDP

15 

Gesellschafterversammlung der Revierpark Mattlerbusch GmbH (RPM GmbH) hier: Jahresabschluss 2009  bei Enthaltung der FDP und 2 Vertreter der Linken einstimmig angenommen

16 

Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg hier: Jahresabschluss 2009  einstimmig

17 

Satzungsänderung Duisburger Hafen AG
hier: Dividende Duisburger Hafen AG gemäß dem Haushaltssicherungskonzept 2010  einstimmig (Enthaltung FDP)

18 

Entscheidungskompetenz für wesentliche Belange der Innenstadtentwicklung / Änderung des Geschäftsbesorgungsvertrages  einstimmig

19 

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hier: Finanzierungsübertragung ab dem Jahre 2011  einstimmig

20 

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes 2090 (Stadtkämmerei: Allgemeine Finanzwirtschaft) im Haushaltsjahr 2010  einstimmig

21 

Jahresabschluss 2009  einstimmig

22 

Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten im Jahr 2011  Die SDP beantragte durch Jürgen Brandt die Verwaltungsvorgabe von 82 Azubis um 31 auf 113 zu erhöhen. Trotz Protest der CDU mit Hinweis auf das Haushaltsicherungskonzept und den immer noch fehlenden Beschluss der Kommunalaufsicht wurde dies durch die Stimmen der SPD, der Linken, der Grünen und der FDP mehrheitlich beschlossen.

22.1 

Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten im Jahr 2011
hier: Stellungnahmen der Personalvertretung und des Referates für Gleichstellung und Frauenbelange  

23 

Wettbewerb "Stadt der Wissenschaft 2012"  einstimmig

24 

HSK 2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Flächenbindung an Schulen",
hier:
Auflösung der GGS Dislichstraße, 47137 Duisburg zum 01.08.2011  Mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen abgelehnt, Enthaltung von CDU und DWG, dafür waren FDP, Ratsherr Happel und Herr Sauerland

25 

HSK 2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Flächenbindung an Schulen",
hier:
Auflösung der Koopmannschule, GGS Koopmannstraße, 47138 Duisburg zum 01.08.2011  Mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen abgelehnt, Enthaltung von CDU und DWG, dafür waren FDP, Ratsherr Happel und Herr Sauerland

26 

HSK 2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Flächenbindung an Schulen",
hier:
Auflösung der GGS Marktplatz, 47198 Duisburg zum 01.08.2011  Zustimmung der Mehrheit (SPD, CDU, Grüne, DWG, Happel und Sauerland bei Enthaltung der FDP und Ablehnung der Linken)

Grundlage für diesen Beschluss ist die Fassung der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl

27 

HSK 2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Flächenbindung an Schulen",
hier:
Auflösung der GGS Wrangelstraße, 47059 Duisburg zum 01.08.2011  mehrheitliche Ablehnung (SPD, Linke, Grüne), Enthaltung durch CDU und DWG, der Rest (Minderheit) war dafür

28 

HSK 2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Flächenbindung an Schulen",
hier:
Auflösung der GGS Werthauser Straße, 47226 Duisburg zum 01.08.2011  Zustimmung der Mehrheit (SPD, CDU, Linke, Happel und Sauerland)

29 

HSK 2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Flächenbindung an Schulen",
hier:
Auflösung der GGS Schulz-Knaudt-Straße, 47259 Duisburg zum 01.08.2011  Ablehnung durch die Mehrheit (SPD, Linke, Grüne), Enthaltung CDU und DWG, der Rest (Minderheit) war dafür

30 

HSK 2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Flächenbindung an Schulen"
hier:
Auflösung der Realschule Rheinhausen, Körnerplatz 2, 47226 Duisburg und Verlegung der Willi-Fährmann-Realschule, Ulmenstraße 38, 47229 Duisburg an den Standort Körnerplatz 2,47226 Duisburg  einstimmig

31 

Haushaltssicherungskonzept 2010
hier: Maßnahmennummer 6-330001
Übertragung der Aufgaben der Wasser- und Kreislaufwirtschaft an die WBD-AöR  einstimmig

31.1 

Haushaltssicherungskonzept 2010
hier: Maßnahmennummer 6-330001
Übertragung der Aufgaben der Wasser- und Kreislaufwirtschaft an die WBD-AöR  

32 

10. Verleihung des Wilhelm Lehmbruck Preises  einstimmig

33 

Sozialbericht 2010 der Stadt Duisburg, Fachkonzept Wohnen, kommunales Handlungskonzept "WohnVision Duisburg"  einstimmig

34 

Positionierung zur SGB II Strukturreform  mehrheitlich abgelehnt durch die Stimmen von SPD, Linke und der FDP (36), für die Optionskommune CDU, Grüne, Happel und Sauerland (35). Zuvor war der Antrag der Grünen auf Schieben bis in den Dezember mit Stimmen der Mehrheit durch SPD, Linke und FDP (36) abgelehnt worden. In diesem Punkt gab es leidenschaftliche Diskussionen der Protagonisten Angelika Wagner, Dieter Lieske (SPD), Keuer (Linke) sowie Wöhrmann (CDU) und Janicki (Grüne). Die ablehnende Haltung der knappen Mehrheit basiert auch auf der sehr ungewissen Kostenlage von mindestens 5,4 Millionen Euro plus weitere Aufwendungen, die noch nicht einmal andeutungsweise bekannt sind und auch darum, weil dann jegliche Zuarbeit der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr gegeben wäre. Die Gegenseite sprach von wirklichem kommunalen Handeln, die dieses Modell einer Stadt bieten könnte.

Gesetzliche Grundlage
Der Bundesrat hat der Strukturreform des SGB II und der damit verbundenen
Grundgesetzänderung zugestimmt.
Zum 01.01.2011 treten danach u. a. folgende Neuregelungen in Kraft:
Gemeinsame Einrichtungen Im Regelfall werden die Aufgaben des SGB II ab 01.01.2011 von den Trägern Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in „gemeinsamen Einrichtungen“ (Jobcenter) wahrgenommen.

Optionskommunen (zugelassene kommunale Träger)
Die Zulassung von bisher 69 Optionskommunen wird unbefristet verlängert, auf
Antrag haben weitere 41 kommunale Träger die Möglichkeit, ab 01.01.2012 Optionskommune zu werden. Entsprechende Anträge sind bis zum 31.12.2010 zu stellen.
Die Zulassung kann auf Antrag der Optionskommune widerrufen werden.
1. Aktuelle Entwicklung:
Die bisherige ARGE Duisburg wird automatisch zum 01.01.2011 eine gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit, siehe DS 10-1462. Für die Zeit ab 2012 ist zu entscheiden, ob es auch danach bei der gemeinsamen Einrichtung bleiben soll oder ob die Stadt anstrebt, die Administrierung des SGB II in eigener Verantwortung zu übernehmen (Option).
Die Ratsgremien sind bereits durch Beschlussvorlage vom 02.06.2010
(DS 10-0812) über die Rahmenbedingungen dieser Entscheidung informiert worden und haben sich hiermit in 1. Lesung beschäftigt.
Im Folgenden werden noch zwischenzeitliche Entwicklungen bzw. Erkenntnisse
dargestellt.
1.1. Gesetzgebung Im Gesetzgebungsverfahren sind die ursprünglichen Gesetzentwürfe nur noch geringfügig in einzelnen Punkten geändert worden. Bedeutsam für die evtl. Optionsentscheidung ist:
• Es bleibt bei der für die Optionsentscheidung notwendigen 2/3 Mehrheit im
Rat der Stadt.
Eine Anschubfinanzierung wird es nicht geben. Die Kosten, die für die Errichtung des 2012 in städtischer Regie betriebenen Jobcenters entstehen, hat die Stadt allein aufzubringen.
1.2. Benchmarking, Zielvereinbarungen
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren sind zwischenzeitlich Rechtsverordnungen
für die Datenerhebung und für die für ein Benchmarking zu benutzenden Kennzahlen erarbeitet worden. Die Kennzahlen dienen dem Leistungsvergleich zwischen den Jobcentern egal, ob sie als gemeinsame Einrichtung oder in alleiniger kommunaler Verantwortung betrieben werden. Sie beziehen sich auf die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
Durch ein solches monatlich in der Öffentlichkeit auch publiziertes Kennzahlensystem ist gewährleistet, dass z. B. bei einer Option negative Entwicklungen in Duisburg, die nicht auf besondere Rahmenbedingungen (besonders angespannter Arbeitsmarkt) zurück zu führen sind, frühzeitig erkannt und ggf. korrigiert werden können.
Das Benchmarking ergänzt als Steuerungsinstrument die jährlichen Zielvereinbarungen, die bei den Optionskommunen zwischen Land und Kommune geschlossen werden und die inhaltlich den bei den gemeinsamen Einrichtungen zwischen Trägern und Geschäftsführern geschlossenen Vereinbarungen entsprechen.
1.3. Finanzmittel
Auch bei einer Option stehen den Jobcentern Bundesmittel für die Eingliederung
in den Arbeitsmarkt und für die Verwaltung (Personal- und Sachmittel) zur Verfügung (Eingliederungsbudget, Verwaltungsbudget). Die Höhe entspricht den Mitteln der gemeinsamen Einrichtungen.
Erfolge der Jobcenter werden sicherlich maßgeblich durch die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel beeinflusst. Es zeichnet sich ab, dass diese Mittel bereits ab 2011 drastisch verringert werden. Die Verringerung betrifft nicht nur den Eingliederungstitel, sondern auch das Verwaltungsbudget. Die Rede ist zurzeit von einer Verringerung bei den Eingliederungsleistungen bis 2014 um ca. 30 % und bei den Verwaltungskosten um ca. 25 %, wobei die Verringerung bei den Verwaltungskosten wohl schon in voller Höhe 2011 wirksam werden soll.
Nach dieser Planung verringerten sich die Mittel für beide Budgets in 2011 um 15
Mio. € jährlich, die sich bis 2014 auf 30 Mio. € erhöhen könnten. Ebenfalls ist
noch nicht klar, ob die bisher auch in Duisburg praktizierte Vorgehensweise, mit
Mitteln des Eingliederungsbudgets auch Verwaltungskosten zu finanzieren, zulässig bleiben wird.

1.4. Andere Städte
Die Frage, ob die Optionsmöglichkeit wahrgenommen werden soll, beschäftigt
zurzeit viele Kreise und kreisfreien Städte und ist nur in Ausnahmefällen bereits
beantwortet. Nach bisherigen Informationen sieht die Situation in den kreisfreien
Städten so aus:


2. Personal
2.1. Übernahmemodalitäten
2. Personal
2.1. Übernahmemodalitäten bei Option:
Kraft Gesetzes treten zum 01.01.2012 alle Arbeitnehmer/innen und Beamte/
innen (einschließlich der Auszubildenden) der Bundesagentur (BA), die zum
Stichtag 31.12.2009 in der ARGE beschäftigt waren, dauerhaft in den Dienst des
kommunalen Trägers über. Bis zu 10 % können – innerhalb von 3 Monaten - der
Bundesagentur „zurückgegeben“ werden, jedoch bedarf die „Rückgabe“ der Zustimmung der Arbeitnehmer und in Ausnahmefällen auch der Beamten. Wird die
Zustimmung nicht erteilt, besteht das Arbeitsverhältnis mit dem kommunalen
Träger fort. Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung ist der weitere Einsatz auch der Mitarbeiter/ innen, die im Rahmen der Amtshilfe (Telecom, Deutsche Post AG, Deutsche Postbank, Deutsche Bahn AG) eingesetzt sind, geboten. Hierzu wären voraussichtlich durch die Stadt Duisburg Rahmenkontrakte mit den jeweiligen
Dienstherren zu schließen und anteilige Personalkosten zu tragen.

8. Umsetzung zum 01.01.2012 in Duisburg
8.1. Organisationsform
Nach dem derzeitigen Referentenentwurf errichten und unterhalten die kommunalen
Träger „besondere Einrichtungen“ für die Aufgabenerfüllung. Über die Rechtsform dieser „besonderen Einrichtung“ kann erst nach Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen entschieden werden. Die möglichen Alternativen werden dem Rat zeitnah vorgelegt.
8.2. Personal
Nach dem Referentenentwurf vom 15.04.2010 treten alle Beschäftigten der Bundesagentur (einschließlich der Auszubildenden), die zum Stichtag 31.12.2009 in der ARGE beschäftigt waren, in den Dienst des kommunalen Trägers über. Bis zu 10 % können der BA „zurückgegeben“ werden, jedoch bedarf die „Rückgabe“ der Zustimmung der Arbeitnehmer/innen und in Ausnahmefällen auch der Beamten/innen.
Aktuell beschäftigt die Agentur für Arbeit Duisburg in der ARGE ca. 430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Köpfe); umgerechnet auf Vollzeitäquivalenz: 313,6 – davon 236,26 in dauerhafter Beschäftigung und 67,65 Amtshilfe. Bezüglich des Amtshilfepersonals gibt es im Referentenentwurf keine Aussage, lediglich in der Begründung zum Gesetzesentwurf wird davon ausgegangen, dass Beschäftigte, die die Aufgaben bisher im Wege der Amtshilfe wahrnehmen, auch in Zukunft beim kommunalen Träger eingesetzt werden.
Da die überwiegenden Agentur-Beschäftigten in einem Dauerarbeitsverhältnis stehen, kann auf zukünftige Veränderungen (z. B. Budget, Fallzahlen) nicht mehr flexibel reagiert werden, d. h. die Verwaltungskosten werden unproportional zum Eingliederungsbudget belastet, soweit kein anderweitiger Einsatz in der Kommunalverwaltung ermöglicht wird. Dies ist jedoch vor dem Hintergrund des HSK kritisch zu betrachten. Für die übertretenden Beamten findet eine Versorgungslastenteilung statt. Dazu wird es einen zum 01.01.2011 in Kraft tretenden Staatsvertrag geben.

34.1 

Positionierung zur SGB II Strukturreform  

35 

SGB II Strukturreform: Übergang 2011  Hier war die Mehrheit dafür, während SPD und Linke dagegen votierten.

36 

Verteilung der allgemeinen Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege  einstimmig

37 

Bestellung einer sozial erfahrenen Person für die Beteiligung an Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII)  einstimmig

38 

ÖKOPROFIT® Duisburg  einstimmig

39 

European Energy Award (eea) - Zertifizierungsverfahren hier: Sachstandsbericht und Fortsetzung  einstimmig

40 

Stadterneuerungsprogramme 2008, 2009 und 2010 mit Fortschreibung des mittelfristigen Programms ab 2011  Mit der satten Mehrheit von 41 Stimmen(SPD, Linke, FDP und allen Grünen) angenommen

41 

Regionaler Masterplan A 40/B1
Gestalthandbuch A40/B1  einstimmig

42 

Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung)  Der Antrag der SPD diese Vorlage an die Verwaltung zurückzugeben fand mit den Stimmen der SPD, Linke und FDP eine Mehrheit. Diesen war es wichtig, dass man nach wie vor das urbane Leben erhalten und nicht weiter abwürgen wolle.

43 

Bebauungsplan Nr. 956 1. Änderung - Walsum - Beschluss zur öffentlichen Auslegung  einstimmig

44 

Veränderungssperre Nr. 93 - Walsum -
Satzungsbeschluss  einstimmig

45 

Anordnung der Umlegung für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1106 Beeck - Grüngürtel Duisburg-Nord -  einstimmig

46 

Bebauungsplan Nr. 1155 -Baerl- Gerdt
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste  Mehrheit, nur FDP dagegen

47 

Bebauungsplan Nr. 1154 - Hochfeld - "Quartier Hochfeldallee"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste  einstimmig

47.1 

Bebauungsplan Nr. 1154 (Erweiterung des Geltungsbereiches)
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste  

48 

Bebauungsplan Nr.1093 - Dellviertel - Welkerstifung
Beschluss zur öffentlichen Auslegung  einstimmig

49 

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2009 für die eigenständige Einrichtung Immobilien-Management Duisburg  einstimmig

50 

4. Änderung der Unternehmenssatzung der Stadt Duisburg über die Anstalt des öffentlichen Rechts Wirtschaftsbetriebe Duisburg  einstimmig

51 

Jahresabschluss 2009 der Wirschaftsbetriebe Duisburg - AöR
hier: Ergebnisverwendung  einstimmig (Enthaltung CDU)

52 

Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2010 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR  einstimmig

 

Anträge/Anfragen  

53 

Neubesetzung des Umweltausschusses  einstimmig

54 

Neubesetzung des Umweltausschusses  einstimmig

55 

Neubesetzung des Betriebsausschusses für das Immobilien-Management Duisburg und des Kulturausschusses  einstimmig

56 

Ausbildung 2011 und Folgejahre  einstimmig

57 

Keine Verlängerung der Laufzeit für Atomkraftwerke - Erneuerbare Energien fördern und ausbauen - Rekommunalisierung stärken  Dafür war die Mehrheit (SPD, Grüne und Linke)

 

Mitteilungsvorlagen  

58 

Sparkassenzweckverband der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort hier: Entlastung der Organe der Sparkasse Duisburg für das Geschäftsjahr 2009, Entscheidung über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2009 sowie Bestimmung einer Zeitung für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses  Kenntnisnahme

59 

Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Controllingbericht zum 31.07.2010  Kenntnisnahme

60 

Schulentwicklungsplanung: Jahresbericht 2010  Kenntnisnahme

61 

Vorstellung der Ergebnisse der Ersten Duisburger Integrationsbefragung  Kenntnisnahme

62 

Interkommunale Zusammenarbeit Integration  Kenntnisnahme

63 

Projekt Duisburg2027 Fachkonzept Verkehr - Mobilitätsstrategie Duisburg2027  Kenntnisnahme

64 

Landmarke Angerpark - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Bezug: Beschlussvorlage 08-0319 vom 07.02.2008 "Landmarke auf der Heinrich-Hildebrand-Höhe"  Kenntnisnahme

65 

Auftragsvergabe zum Umbau der Ruhrorter Straße 1. Bauabschnitt  Kenntnisnahme

66 

Erweiterung Zoogelände  Kenntnisnahme

 

Nachtrag  

67 

DS 1643/1 als Ergänzung zu TO-Punkt 10 - Mitteilung -  SPD und Linke dagegen, Mehrheit dafür

68 

Antrag zur DS 10-0726/1 (Ergänzung TO-Punkt 9)  einstimmig

69 

Änderung der Ausschussbesetzung  einstimmig

70 

4-fach-Sporthalle  Mit der Mehrheit (36 Stimmen von SPD, Linke und DWG) angenommen, CDU enthielt sich, der Rest war dagegen

71 

Genehmigung einer Dienstreise