Parkraumbewirtschaftung im Kernbereich der Innenstadt

1. Erweiterung der gebührenpflichtigen Parkzeiten
2. Aufhebung der kleinteiligen Bewohnerparkzoneneinteilung  

Innenstadt und Parkzonen - Parkraumbewirtschaftung sollerweitert werden Unter Tagesordnungspunkt 40 wird die Bezirksvertretung Mitte am Donnerstag eine Verwaltungsvorlage beraten, in der es um die Erweiterung der bisherigen Parkraumzonen und auch der Parkraumbewirtschaftung geht. Ende November wird der Ausschuss Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verlehr darüber entscheiden, der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 6. Dezember 2010. Für Parkplatz suchende Anwohner soll das mehr Erleichterung, der Einnahmenseite der Stadt dann 440 00 Euro bringen...

Anpassung der Bewirtschaftungszeit
Mit der DS 10-1237 vom 08.07.2010 bat die Bezirksvertretung Mitte den Oberbürger
meister, die gebührenpflichtigen Parkzeiten im öffentlichen Straßenraum im Kernbereich
der Innenstadt wie folgt auszuweiten:
montags bis freitags 9:00 — 20:00 Uhr (bisher 9:00 — 17:00 Uhr)
samstags 9:00 — 14:00 Uhr.

In den letzten Jahren haben sich das Einkaufs- und Freizeitverhalten der Bürger deutlich
verändert. Dem tragen inzwischen auch verlängerte Ladenöffnungszeiten Rechnung.
Ausgedehntere Ladenöffnungszeiten, aber auch die städtebaulichen Entwicklungen im
Zentrum von Duisburg (Neubau CityPalais, FORUM, Opernplatz etc.) haben die Nachfrage auf die im öffentlichen Straßenraum angebotenen Parkplätze deutlich erhöht. Nach Beendigung der heutigen Bewirtschaftungszeiten nimmt der Umschlag im öffentlichen Parkraum erheblich ab und die Zahl der Langzeitparker steigt deutlich, was zu Lasten der Innenstadtbewohner geht. Dies macht eine Anpassung der Bewirtschaftungszeiten notwendig, um während der starken Nachfragezeiten durch Fremdparker (Nichtanwohner) möglichst vielen Nutzern kontinuierlich öffentlichen Parkraum anbieten zu können.

Aufhebung der kleinteiligen Zoneneinteilung im Kernbereich der Duisburger Innenstadt

Nach dem sogenannten ,,Kölner Urteil” des Bundesverwaltungsgericht Münster vom 28.
Mai 1998, wonach sich großflächige Anwohnerparkzonen ausschlossen, wurden im
August 1999 in Duisburg alle bestehenden Anwohnerparkzonen in kleinere Anwohnerparkzonen unterteilt, um Rechtssicherheit zu erlangen. Im Kernbereich der Innenstadt wurden aus bisher 6 Zonen 16 Zonen. Dies hatte zur Folge, dass den Bewohnern mit Bewohnerparkausweis bis heute eine verkleinerte Parkzone = ein kleineres Parkplatzangebot zur Verfügung steht. Dieser Umstand führt allerdings immer häufiger zu Problemen im Kernbereich der Duisburger Innenstadt:
Mit dem Neubau des FORUMS (Überbauung eines Teilstückes Buchenbaum und des Park
platzes Ecke Lenzmannstraße/Claubergstraße), dem fußläufigen Ausbau der Claubergstraße bis zur Börsenstraße, dem Teilumbau der Friedrich-Wilhelm-Straße für die Erschließung des FORUMS, der Änderung der Verkehrsführung auf dem Straßenzug Vom Rath-Straße/Bòrsenstraße/ Claubergstraße sowie der Anordnung von zahlreichen Haltverbotzonen zur Sicherstellung der Andienung auch mit großen Fahrzeugen hat sich bereits heute in einigen Bereichen die Anzahl der öffentlichen Parkplätze auf ein mit der
Anzahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweisen unverträgliches Maß reduziert. Weitere Reduzierungen des öffentlichen Parkplatzangebotes sind durch die Erweiterung der KÖNIGSGALERIE, des Neubau’s des STADTFENSTER’S sowie der schrittweisen Umsetzung des Masterplanes für die Innenstadt zu erwarten. Um den Bewohner der Innenstadt auch zukünftig eine akzeptable Parkraumsituation bieten zu können, wird vorgeschlagen, die kleinteilige Einteilung der Bewohnerparkzonen im Kernbereich der Innenstadt aufzuheben. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2002 geschaffen. Zukünftig bestünden im Kernbereich der Innenstadt wieder 6 anstatt 16 Zonen.

Kosten- und Einnahmebetrachg - Ausgaben
Die Bewirtschaftungszeiten sind jeweils den Tarifschildern an den Parkscheinautomaten
zu entnehmen. Für die Änderung der Tarifschilder an den vorhandenen 86
Parkscheinautomaten (PSA) im Kernbereich der Innenstadt sowie die notwendige Anpassung der PSA Software entstehen insgesamt einmalig Kosten in Höhe von ca. 3580 €.
Die kleinteiligen Zonengrenzen sind einerseits durch die jeweiligen vorhandenen
verkehrsrechtlichen Anordnungen für das Bewohnerparken gekennzeichnet. Andererseits
erhalten die Bewohnern jeweils mit Erwerb des neuen Bewohnerparkausweises
Informationen zu ihrer Zone. Eine Anpassung der Beschilderung erfolgt sukzessive im Rahmen notweniger Erneuerungsmaßnahmen. Die Ordnungsbehörde wird entsprechend informiert. Für die Bewohner liegen die neusten Informationen zu ihrer Bewohnerparkzone im Internet und bei der Ausgabestelle für Bewohnerparkausweise bereit. Für die Aufhebung der kleinteiligen Zonengrenzen fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Einnahmen
Die derzeit noch gültigen Bewirtschaftungszeiten - montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr
und samstags von 9 bis 14 Uhr- ergeben pro Woche 45 Bewirtschaftungsstunden. Die
zukünftigen Bewirtschaftungszeiten - montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr - führen zu einer Erhöhung auf 60 Std./pro Woche.
Das entspricht einer Steigerungsrate von 33 %. Unter der Annahme, dass das zukünftige Parkverhalten der Besucher der Duisburger Innenstadt auch nach 17 Uhr bezüglich der Parkplatznachfrage im öffentlichen Straßenraum unverändert bleibt und gleichzeitig unter der Berücksichtigung, dass die Parkplatznachfrage durch die Anwohner der Innenstadt im öffentlichen Straßenraum gemäß einer Parkraumuntersuchung aus dem Jahr 2007 nach 17 Uhr von durchschnittlich 26 % bis auf 35 % bis 20 Uhr ansteigt, lassen sich durch die ausgeweiteten Bewirtschaftungszeiten Mehreinnahmen von ca. 440.000 € gegenüber 2009 ermitteln.
Durch die Aufhebung der kleinteiligen Zoneneinteilung sind keine nennenswerten Mehr
einnahmen zu erwarten.


Übersichtsplan —Kernbereich der Innenstadt -
mit Grenzziehung der Bewohnerparkzonen (heute und zukünftig)