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Masterplan Binnenhäfen DB AG und Häfen auf 36 ha Logistikfläche an

 
 






Bürgertelefon für die BZ Duisburg/Niederrhein - nicht der DB   363 44 66
Rhein-Ruhr-Express: Trainingsbetrieb der Abellio Rail NRW gestartet  
 
RRX: Bürgerinformationsveranstaltung zu den Arbeiten zwischen Duisburg-Schlenk und Hauptbahnhof

• Bürgerinformationsveranstaltung am 23. März
• Projekt befindet sich hier noch in der frühen Planungsphase
• Anregungen können eingebracht werden


Düsseldorf/Duisburg, 15. März 2021 - Die Deutsche Bahn (DB) baut im Abschnitt 3.2a, Duisburg Schlenk bis Duisburger Hauptbahnhof, ein sechstes Gleis für den Rhein-Ruhr-Express (RRX). Die DB befindet sich hier noch in der frühen Planungsphase und möchte Informationen zum Projektstand und den geplanten Arbeiten bei einer Bürgerveranstaltung teilen.

Digitale Bürgerinformationsveranstaltung
Alle Bürger:innen sind herzlich zur digitalen Informationsveranstaltung am Dienstag, 23. März 2021, von 17:00 bis 19:00 Uhr eingeladen. Interessierte benötigen lediglich ein internetfähiges Gerät mit Lautsprecher und Tastatur zur Teilnahme am Chat. Die Teilnahme ist unter dem folgenden Link möglich: https://www.db-buergerdialog.de/rrx-duisburg Projektleiter Michael Kolle wird in einem kurzen Vortrag die geplanten Arbeiten in dem Abschnitt vorstellen. Anschließend können in zwei digitalen Themenräumen zu „Baumaßnahmen“ sowie „Schallschutz und Erschütterungen“ die Inhalte vertieft und weitere Fragen geklärt und Anregungen eingebracht werden.

Bauvorhaben im Abschnitt zwischen Duisburg Schlenk und Hauptbahnhof
Im Abschnitt 3.2a, Duisburg Schlenk bis Hauptbahnhof, erweitert die DB die bestehende Infrastruktur um ein sechstes Gleis. In diesem Zuge erweitert sie auch mehrere Eisenbahnbrücken, beispielsweise über der Wacholderstraße, dem Sternbuschweg (B 8) und der Karl-Lehr-Straße. Außerdem ist in dem Abschnitt der Neubau von zwei Kreuzungsbauwerken vorgesehen. Über die Arbeiten im Detail informiert die Deutsche Bahn im Rahmen der Informationsveranstaltung.

RRX: Signal für neue Stellwerkstechnik in Düsseldorf auf grün

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla zeichnen Finanzierungsvereinbarung für Elektronisches Stellwerk Düsseldorf
• Investitionsvolumen von 330 Millionen Euro
• Wichtiger Schritt für zukunftsgerichtete Stellwerkstechnik

 

Düsseldorf, 05. Dezember 2018 - Heute unterzeichneten Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla die Finanzierungsvereinbarung für das neue Elektronische Stellwerk (ESTW) Düsseldorf. Gemeinsam investieren Bund und Deutsche Bahn rund 330 Millionen Euro in die neue Leit- und Sicherungstechnik.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Wir wollen mehr Verkehr auf die umweltfreundliche Schiene bringen, gerade in Ballungsgebieten. Mit moderner digitaler Leit- und Sicherungstechnik können wir den Verkehr noch effizienter steuern. Wir schaffen mehr Kapazität, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Das Stellwerk in Düsseldorf ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Rhein-Ruhr-Express. Er wird die Städte in der Metropolregion direkter und schneller miteinander verbinden. Millionen Pendler und Reisende werden davon profitieren.“

Das neue ESTW wird künftig Züge auf einer Streckenlänge von 43 Kilometern steuern, ersetzt neun alte Stellwerke und wird eines der größten Stellwerke der Deutschen Bahn in Deutschland. „Wir stellen damit auch Weichen für die digitale Zukunft“, so Ronald Pofalla. „Das Stellwerk ist ausbaufähig und kann in Zukunft zu einem digitalen Stellwerk hochgerüstet werden.“

Die Erneuerung der Stellwerkstechnik für eine flexible und zuverlässige Betriebsführung ist ein wichtiger Meilenstein für eine zukunftsfähige und leistungsfähige Infrastruktur. Der ESTW-Neubau ist daher Voraussetzung für einen erfolgreichen Betrieb des Rhein-Ruhr-Express.

Der RRX ist das bedeutendste Infrastrukturprojekt in NRW. Es sorgt für mehr Kapazität und eine nachhaltige und umweltgerechte Mobilität in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland. Mit dem RRX wird die Voraussetzung für eine deutliche Angebotsverbesserung im schnellen Regionalverkehr in der Metropolregion Rhein/Ruhr geschaffen. Nach dem Ausbau der Infrastruktur wird er die Metropolen Köln und Düsseldorf in einem 15-Minuten-Takt verbinden.

 

 

RRX-Informationsveranstaltung am 29. November in Duisburg-Huckingen

Düsseldorf/Duisburg, 08. November 2018 - Die Infrastrukturplanungen für den RRX auf dem Stadtgebiet Duisburg gehen Ende des Jahres einen weiteren wichtigen Schritt voran. Die Deutsche Bahn (DB) plant, im Dezember die Unterlagen für den nächsten Planfeststellungsabschnitt, den PFA 3.2 (Stadtgrenze Düsseldorf/Duisburg – S-Bahn Haltepunkt Duisburg Schlenk), beim Eisenbahn-Bundesamt einzureichen.

Da sich seit der letzten Informationsveranstaltung im November 2016 einige Änderungen ergeben haben, bietet die DB Netz AG den Bürgerinnen und Bürger vorab eine Bürgerinformationsveranstaltung an. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen am Donnerstag, 29. November 2018,18:00 – 19:30 Uhr Pädagogisches Zentrum des Bertolt-Brecht-Berufskollegs, Am Ziegelkamp 28, 47259 Duisburg-Huckingen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Planungen erneut vorgestellt und die weiteren Verfahrensschritte erläutert. Insbesondere die Planungen zum Schallschutz werden ein Schwerpunkt der Veranstaltung sein. Planungen für den RRX in Duisburg Süd Der Planfeststellungsabschnitt 3.2 umfasst den Bereich von der Stadtgrenze zu Düsseldorf bis zum S-Bahn Haltepunkt Duisburg Schlenk. Als wesentliche Baumaßnahme ist der Neubau von zwei Gleisen auf der Westseite der bestehenden vier Gleise geplant.
Der sechsgleisige Ausbau wird aus Richtung Düsseldorf bis zum Haltepunkt Duisburg-Großenbaum fortgesetzt. Zwischen Großenbaum und Buchholz ist die Strecke bereits sechsgleisig ausgebaut. Im Anschluss zwischen Duisburg-Buchholz und Duisburg Schlenk ist die Strecke heute fünfgleisig. Hier wird das sechste Gleis in die bestehende Infrastruktur eingefügt.
Dies hat auch einige Änderungen an der bestehenden Infrastruktur und an einigen Brückenbauwerken zur Folge. Durch diese Maßnahme ergibt sich im Ausbaubereich Anspruch auf Schallschutz gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Vorgesehene Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Ausbaus des RRX Aufgrund der erheblichen baulichen Veränderung des Verkehrsweges ergibt sich für die Anwohner im Baubereich ein Anspruch auf Schallschutz gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).
Nach den Ergebnissen des Gutachtens zur zukünftigen Lärmentwicklung wird empfohlen im Baubereich des PFA 3.2 in Duisburg 6,2 Kilometer Schallschutzwände mit einer Höhe von bis zu 4 Metern zu errichten. Dazu kommen als weitere aktive Schutzmaßnahme fast 6,7 Kilometer besonders überwachtes Gleis. Hierbei wird der akustische Zustand der Schienen jährlich gemessen und die Schienen ggfs. speziell geschliffen, um möglichst glatt zu bleiben.

Darüber hinaus werden passive Maßnahmen realisiert. In den Bereichen, in denen keine Baumaßnahmen stattfinden, d.h. in der sogenannten Baulücke, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Schallschutz. Für diese Bereiche sind jedoch Lärmschutzwände im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes geplant, um auch hier die Situation zu verbessern.

Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes und vorgesehene Schallschutzmaßnahmen in der Baulücke Die Deutsche Bahn sorgt in Bereichen entlang der Bahnstrecken, in denen keine Ausbaumaßnahmen vorgesehen sind, im Auftrag der Bundesregierung für Schallschutz.
Als sogenannter aktiver Schallschutz ist entlang der Strecke im Bereich Großenbaum eine Schallschutzwand östlich der Strecke mit einer Länge von 371 Metern und einer Höhe von 3,0 Metern geplant. Ergänzend werden in diesen Bereichen Maßnahmen des passiven Schallschutzes angeboten und gefördert. Für die Maßnahmen der Lärmsanierung wird ein separates Plangenehmigungs-/Planfeststellungsverfahren notwendig.

 

 

RRX: Pläne für Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.3 in Duisburg Mitte werden ab Ende Oktober öffentlich ausgelegt

Informationsveranstaltung am 24. September und Sprechstunden
• Erstmals Einsatz einer Visualisierung in der Planfeststellung
• Lärmsanierung informiert ebenfalls  
Düsseldorf/Duisburg, 17. September 2018 - Die Infrastrukturplanungen für den RRX auf dem Stadtgebiet Duisburg kommen weiter voran. Nachdem die Deutsche Bahn AG (DB) die Planungen im PFA 3.3 zur Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht hat, gehen die Unterlagen nun in Offenlage.
Die Bezirksregierung Düsseldorf und die Stadt Duisburg legen vom 29. Oktober – 25. November 2018 die Planfeststellungsunterlagen zum Rhein-Ruhr-Express für den Bereich der nördlichen Ein- und Ausfahrt des Duisburger Hauptbahnhofs offen. In diesem Zeitraum können die Unterlagen bei der Stadt Duisburg sowie online (http://evit-net.de/RRX_PfA_3-3_Duisburg_Hbf_–_Abzw_Duisburg_Kaiserberg/index.htm) eingesehen werden.

Bis zum 12. Dezember 2018 können die Bürgerinnen und Bürger Einwendungen und Stellungnahmen bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu den Planungen abgeben. Die DB Netz AG als Vorhabenträgerin und Antragstellerin bietet zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger vorab eine Bürgerinformationsveranstaltung an. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen am Montag, 24. September 2018,18:00 – 20:00 Uhr in der Aula des Gertrud-Bäumer Berufskollegs, Klöcknerstraße 48, 47057 Duisburg.

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Planungen erneut vorgestellt. Es wird darüber hinaus vor allem erläutert, welche Unterlagen zur Genehmigung eingereicht wurden und wie sich die Bürger in den umfangreichen Unterlagen zurechtfinden. Erstmals kommt in einer Planfeststellung ein digitales Modell zum Einsatz, das mit den Planfeststellungsunterlagen verknüpft ist. So können sich die Bürger in 3D die Planungen ansehen und direkt auf die Unterlagen zugreifen.
Anschließend an den Ausbaubereich werden in Richtung Mülheim in den nächsten Jahren Schallschutzwände im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes errichtet und passive Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt. Aus diesem Programm sind ebenfalls Kollegen vor Ort, die den Projektsachstand, die rechtlichen Grundlagen sowie das weitere Vorgehen erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.
Diese Maßnahmen erstrecken sich bis zum Kreuz Kaiserberg. Darüber hinaus bietet die DB Sprechstunden während der Offenlage an, in denen Fragen zu den Plänen an die Fachleute aus dem Projekt gerichtet werden können. Die Termine der Sprechstunden sowie eine Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung finden Sie ab dem 25. September unter wwww.rheinruhrexpress.de.

Planungen für den RRX in Duisburg Mitte
Der Planfeststellungsabschnitt 3.3 liegt innerhalb des Duisburger Stadtgebiets und umfasst den Bereich Duisburg Hauptbahnhof bis zum Abzweig Duisburg Kaiserberg als Planungsinhalt. Als wesentliche Baumaßnahme ist der Neubau von vier Weichenverbindungen an der nördlichen Ein- und Ausfahrt des Duisburger Hauptbahnhofs vorgesehen.
Diese sollen die Betriebsführung flexibler machen. Durch diese Maßnahme ergibt sich im Ausbaubereich, der sich bis zum Supermarkt an der Blumenthalstraße erstreckt, Anspruch auf Schallschutz gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Vorgesehene Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Ausbaus des RRX Aufgrund der erheblichen baulichen Veränderung des Verkehrsweges ergibt sich für die Anwohner im Baubereich ein Anspruch auf Schallschutz gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).

Nach den Ergebnissen des Gutachtens zur zukünftigen Lärmentwicklung wird empfohlen im Baubereich des PFA 3.3 in Duisburg 1,6 Kilometer Schallschutzwände mit einer Höhe von bis zu 4 Metern zu errichten. Dazu kommen als weitere aktive Schutzmaßnahme fast 1,8 Kilometer besonders überwachtes Gleis. Hierbei wird der akustische Zustand der Schienen jährlich gemessen und die Schienen ggfs. speziell geschliffen, um möglichst glatt zu bleiben. Darüber hinaus haben 52 Gebäude dem Grunde nach Anspruch auf passive Maßnahmen.
In den Bereichen, in denen keine Baumaßnahmen stattfinden, d.h. in der sogenannten Baulücke, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Schallschutz. Für diese Bereiche sind jedoch Lärmschutzwände im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes geplant, um auch hier die Situation zu verbessern.

Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes und vorgesehene Schallschutzmaßnahmen in der Baulücke
Die Deutsche Bahn sorgt in Bereichen entlang der Bahnstrecken, in denen keine Ausbaumaßnahmen vorgesehen sind, im Auftrag der Bundesregierung für Schallschutz. Als sogenannter aktiver Schallschutz sollen entlang der Strecke von Duisburg Hbf in Richtung Mülheim/Ruhr angrenzend an die Baumaßnahmen des Projektes RRX Schallschutzwände erstellt werden.
Hier werden zwei Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von 1,6 Kilometern mit einer Höhe von 3 Metern geplant. Darüber hinaus wird an der Strecke Duisburg Hbf nach Düsseldorf im Bereich Großenbaum eine weitere Schallschutzwand östlich der Strecke mit einer Länge von 371 Metern und einer Höhe von 3,0 Metern geplant.

Insgesamt werden somit drei Schallschutzwände (SSW) mit einer Gesamtlänge von über 2 Kilometern Länge und einer Fördersumme des Bundes von mind. 4 Mio. EUR erstellt werden. Ergänzend werden in diesen Bereichen Maßnahmen des passiven Schallschutzes angeboten und gefördert. Für die Maßnahmen der Lärmsanierung wird ein separates Plangenehmigungs-/Planfeststellungsverfahren notwendig.

 

 

Feierlicher Auftakt für die Bauarbeiten zum Rhein-Ruhr-Express in Köln

Baubeginn für Nordrhein-Westfalens größtes Infrastrukturprojekt für den Schienenpersonenverkehr
Rhein-Ruhr-Express (RRX) verbindet Metropolen: Millionen Pendler profitieren vom Ausbau der Infrastruktur zwischen Rhein und Ruhr


Köln/Düsseldorf/Duisburg, 08. März 2017 -  Heute erfolgte der feierliche Auftakt für den Ausbau der Schieneninfrastruktur für den Rhein-Ruhr-Express zwischen Köln und Dortmund. Damit haben Ronald Pofalla, Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn, Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Michael Groschek, Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Enak Ferlemann, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Henriette Reker, Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, den Startschuss für das bedeutendste Infrastrukturprojekt im Personenverkehr in NRW gegeben.

Sachstand RRX-Abschnitte

 

Der Rhein-Ruhr-Express verbindet Rheinland, Ruhrgebiet und Westfalen miteinander. Mit dem Ausbau der Infrastruktur gerade zwischen den Metropolen der wachsenden Rhein-Ruhr-Region wird der RRX für einen Quantensprung in punkto Pünktlichkeit, Qualität und Komfort sorgen.
Dazu werden auf der 106 Kilometer langen Strecke zwischen Köln-Mülheim und Dortmund 84 Kilometer Gleise neu- oder umgebaut, die Strecke mit zusätzlichen 70 Weichen ausgestattet und mehr Überholmöglichkeiten geschaffen.
Acht Bahnhöfe werden auf dem Kernkorridor modernisiert, elf Brücken neugebaut und 26 Brücken verbreitert. Diese Herkulesaufgabe stemmen alle Beteiligten bei laufendem Betrieb auf einer der am dichtesten befahrenen Strecken in NRW und einer engen, innerstädtischen Bebauung. Nach dem Ausbau der Infrastruktur wird auf dem derzeit hoch ausgelasteten Kernkorridor künftig ein Viertelstundetakt im Regionalverkehr möglich sein und damit für eine moderne, zukunftsorientierte Mobilität zwischen Rhein und Ruhr sorgen.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sagte anlässlich des ersten Spatenstichs zum Ausbau der Schienenwege für den Rhein-Ruhr-Express zwischen Köln und Dortmund: „Heute ist ein bedeutender Tag für unser Land. Wir haben einen wichtigen Meilenstein erreicht, für die Pendler und die Wirtschaft. Mit dem RRX erreichen wir eine neue Qualitätsstufe für die Mobilität in NRW; sie wird leistungsfähiger, zuverlässiger und moderner.“

In Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland pendeln rund die Hälfte der Erwerbstätigen zwischen Wohn- und Arbeitsort. 2,4 Millionen Menschen fahren in NRW täglich mit den Bahnen. „Jeder in die Infrastruktur investierte Euro für den Rhein-Ruhr-Express ist ein Beitrag für mehr Mobilität. Denn mit neuer Infrastruktur sorgen wir für höhere Kapazität und Qualität im Regionalverkehr“, so Ronald Pofalla.

Enak Ferlemann: „Der Rhein-Ruhr-Express ist für den Bund von herausragender Bedeutung. Mit ihm setzen wir unser Ziel um, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Der RRX wird die Städte in der Metropolregion Rhein-Ruhr im Viertelstundentakt miteinander verbinden. Ein enormer Mobilitätsfortschritt für Pendler und Reisende. Der RRX wird somit zum zentralen Rückgrat des Personenverkehrs in NRW.“

Beim Rhein-Ruhr-Express spielt das Thema Schallschutz eine herausgehobene Rolle. An der Strecke sind umfangreiche Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Der Bau von 44 Kilometer hochabsorbierenden Schallschutzwänden ist geplant. Durch das Zusammenspiel von aktivem und passivem Schallschutz können die Auswirkungen des Lärms deutlich gemindert werden. Dabei setzt die DB nicht nur beim Thema Lärmschutz auf eine frühe Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit.
„Die frühe Beteiligung und der offene Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ist der Grundstein für die Akzeptanz von Infrastrukturmaßnahmen in der Bevölkerung – und damit auch ein Erfolgsfaktor für den RRX“, sagt Ronald Pofalla. Der RRX ist außerdem Pilotprojekt für das „Building Information Modeling“. Dabei werden alle Planungsunterlagen und -daten in einem dreidimensionalen Modell digital erfasst und mit Termin- und Kostenplänen vernetzt. Dies erleichtert den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, da bereits in dieser frühen Phase anschaulich gemacht werden kann, wie die Strecke zukünftig aussehen wird.

Bürgerinformationsveranstaltungen für den RRX am 22. November in Duisburg Mitte und am 23. November in Duisburg Süd

Schalltechnische Untersuchung liegt vor
• fast zwölf Kilometer Schallschutzwände geplant

Duisburg, 15. November 2016 - Die Infrastrukturplanungen für den RRX auf dem Stadtgebiet Duisburg kommen weiter voran. Nachdem die Deutsche Bahn AG (DB) Anfang 2016 die ersten Planungen vorgestellt hat, liegen inzwischen erste Berechnungsergebnisse der schalltechnischen Untersuchung für die Planungsabschnitte auf Duisburger Stadtgebiet (Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.2 und 3.3) vor.

In zwei Bürgerinformationsveranstaltungen stellt die DB die Ergebnisse und die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, auf deren Grundlage Schallgutachten erstellt werden. Die DB lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger noch vor Beginn des offiziellen Planfeststellungsverfahrens zu diesen Informationsveranstaltungen ein. Experten der DB sowie des beauftragten Schallgutachters stellen die Details zu den geplanten Schallschutzmaßnahmen vor und stehen für alle Fragen rund um den RRX den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung.

Die Bürgerinformationsveranstaltung in Duisburg Mitte findet statt am Dienstag, 22. November 2016 von 18.00 – 19.30 Uhr Aula des Gertud-Bäumer Berufskollegs, Klöcknerstraße 48, 47047 Duisburg.

Die Bürgerinformationsveranstaltung in Duisburg Süd findet statt am Mittwoch, 23. November 2016 von 18.00 – 19.30 Uhr Pädagogisches Zentrum des Bertolt-Brecht-Berufskollegs Am Ziegelkamp 28, 47259 Duisburg Bitte benutzen Sie den „Nebeneingang Süd“ über den Biegerfelder Weg.

Planungen für den RRX in Duisburg Der Planfeststellungsabschnitt 3.2 liegt innerhalb des Duisburger Stadtgebiets und umfasst den Bereich zwischen Duisburg-Rahm und Duisburg Hauptbahnhof. Der anschließende Planfeststellungsabschnitt 3.3 verläuft vom Duisburger Hauptbahnhof bis zum Abzweig Duisburg Kaiserberg.
Auf einem Teil der Strecke in beiden Planfeststellungsabschnitten werden zwei zusätzliche Gleise gebaut. Außerdem soll der Haltepunkt Duisburg-Rahm barrierefrei umgebaut werden. Zwei Kreuzungsbauwerken südlich des Duisburger Hauptbahnhofs und verschiedenen Brückenbauwerken werden neu errichtet.
Vorgesehene Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der Erweiterung des Schienenweges um mindestens ein zusätzliches Gleis und der erheblichen baulichen Veränderung des Verkehrsweges ergibt sich für die Anwohnerinnen und Anwohner in den Baubereichen ein Anspruch auf Schallschutz gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Die Ergebnisse des Schallgutachtens sehen in den Baubereichen des PFA 3.2 und des PFA 3.3 vor, fast zwölf Kilometer Schallschutzwände mit einer Höhe von bis zu 6 Metern zu errichten.
Auf fast 13 Kilometer ist der Einsatz des „Besonders überwachtes Gleises“ (BüG) geplant. Ein spezieller Messzug überprüft einmal im Jahr den Zustand der Schienen. Je glatter Schienen sind, desto leiser kann ein Zug darüber rollen. Ist der akkustische Zustand der Schiene jenseits der Grenzwerte, schleift ein Schienenschleifzug die Schienen wieder glatt. Außerdem haben laut Planung rund 750 Gebäude Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach.
In den Bereichen, in denen keine Baumaßnahmen stattfinden, d.h. in der sogenannten Baulücke, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Schallschutz. Für diese Bereiche werden derzeit Schallgutachten im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes erstellt. Die nächsten Schritte Die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen für den PFA 3.3 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und somit der offizielle Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist für 2017 geplant, der PFA 3.2 folgt anschließend.
Das EBA prüft die Anträge im ersten Schritt fachlich und fordert ggf. die DB zur Konkretisierung oder Ergänzung der Unterlagen auf. Das Eisenbahn-Bundesamt leitet die Planfeststellungsunterlagen an die Planfeststellungsbehörde – in diesem Fall die Bezirksregierung Düsseldorf – und die Stadt Duisburg weiter. Die Stadt Duisburg wird dann die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen durchführen. In dieser Zeit haben die betroffenen Bürger die Möglichkeit, ihre Einwendungen zu den Planungen schriftlich einzureichen.

Auch die Träger öffentlicher Belange (TöB) werden von der Bezirksregierung aufgefordert, ihre Stellungnahme zu den Planungen abzugeben. Nach Ende der Einwendungsfrist wird die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin die Einwendungen und Stellungnahmen von der Bezirksregierung erhalten, um diese anschließend schriftlich zu erwidern. Voraussichtlich wird die Bezirksregierung im Anschluss einen Erörterungstermin ansetzen, um die Stellungnahmen und Erwiderungen noch einmal zu erörtern, um einen Austausch zwischen öffentlichen und privaten Belangen herzustellen und Argumente auszutauschen.
Nach der Offenlage und dem vsl. Erörterungstermin erstellt die Bezirksregierung einen Anhörungsbericht und übergibt die Unterlagen dem Eisenbahn-Bundesamt, das den Planfeststellungsbeschluss und damit das Baurecht erteilt. Das Eisenbahn-Bundesamt entscheidet im Rahmen des Abwägungsprozesses, ob aus den Stellungsnahmen und Erwiderungen Auflagen für die Planung und Umsetzung entstehen.  


Rhein-Ruhr-Express: Deutsche Bahn informiert über die Planungen zum Streckenausbau im Bereich Duisburg Mitte

Bürgerinformationsveranstaltung am 11. Februar 2016 in Duisburg Mitte (Düsseldorf/Duisburg, 2.Februar 2016 - Die Infrastrukturplanungen für den RRX auf dem Stadtgebiet Duisburg konkretisieren sich. Die Deutsche Bahn AG (DB) möchte diese Planungen auch in Duisburg Mitte vorstellen und lädt Anwohner und interessierte Bürger – noch vor Beginn des offiziellen Planfeststellungsverfahrens - zu einer Informationsveranstaltung mit Bürgerdialog ein.
Der Planfeststellungsabschnitt 3.2 liegt innerhalb des Duisburger Stadtgebiets und umfasst den Bereich zwischen Duisburg-Rahm und Duisburg Hauptbahnhof. Der Planfeststellungsabschnitt 3.3 umfasst den Bereich Duisburg Hauptbahnhof bis zum Abzweig Duisburg Kaiserberg. Als wesentliche Baumaßnahme ist der Neubau von zwei Gleisen zwischen Düsseldorf und Duisburg geplant. Dazu kommt der barrierefreie Umbau des Haltepunkts Duisburg-Rahm, der Bau von zwei Kreuzungsbauwerken südlich des Duisburger Hauptbahnhofs sowie der Neubau von verschiedenen Brückenbauwerken.
Wie auch schon in Duisburg Süd, werden im Rahmen der Veranstaltung Experten der DB die geplanten Baumaßnahmen vorstellen und für alle Fragen rund um den RRX zur Verfügung stehen. Die Bürgerinformationsveranstaltung und der Bürgerdialog finden statt am Donnerstag, 11. Februar 2016 um 19.00 Uhr Alte Feuerwache Duisburg Friedenstraße 5-7 in 47053 Duisburg.


„Rhein-Ruhr-Express – Planungen zum Streckenausbau in Duisburg Süd“

Duisburg, 26. Januar 2016 - Im Pädagogischen Zentrum des Bertolt-Brecht-Berufskollegs Duisburg–Huckingen fand zunächst für die Medien und anschließend für die Bürger ein Informationsabend zu den Infrastrukturplanungen für den RRX im Bereich Duisburg Süd statt.

Die Planungen zum Planfeststellungsabschnitt 3.2 sind so weit vorangeschritten, dass sie der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden konnten.

Weitere Bürgersprechstunden Süd: 23. Februar und 01. März 14 bis 18 Uhr im Bezirksamt Süd.

Bahn AG Pressesprecher Dirk Pohlmann (Bildmitte) und Michael Kolle, Projektleiter des RRX (rechts) im Mediengespräch

In dem Pressegespräch über die geplanten Baumaßnahmen, das bevorstehende Planfeststellungsverfahren sowie über das Gesamtprojekt RRX wurde schnell klar, dass noch Jahre ins Land gehen werden, bis die ersten Arbeiten beginnen können.

Dies deshalb, da zwar abschnittsweise gebaut werden kann, aber nur, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. So beispielsweise bei den ersten beiden Abschnitten in Köln - oder einem in Dortmund. In Gänze aber noch lange nicht.

Beispiele auf Duisburger Gebiet sind Rahm und Großenbaum. Dort sind bei den zwei zusätzlichen Gleisen für den RRX zwar in weiser Voraussicht vor Jahrzehnten schon die Breite der Gleise berücksichtigt, aber der Bereich entlang des Gewerbegebietes bereitet Probleme.

Haltepunkt Rahm

Rahm Ostseite

 

In Rahm müssen auf westlicher Seite komplett neue Bahnsteige nebst neuen - und nur noch mit wesentlich weniger Gefälle - eine barrierefreie Rampe und Lärmschutzwände angelegt werden. Es entsteht also ein komplett neuer Bahnhof.

 In Großenbaum bereiten die Gewerbehallen entlang der Beckerfelder Straße - Bild oben - durch ihre direkte Nähe zu den Gleisen Probleme. Und auch der Tunnel zu den Bahnsteigen muss umgebaut werden.

Überall dort, wo neue Gleise (Trasse) gebaut werden muss, gibt es auch Lärmschutz.


Die Wände können dabei wie in Düsseldorf vier oder gar sechs Meter Höhe erreichen, da in der Nacht 49 dba und tagsüber 59 dba nicht überschritten werden dürfen. Wo keine neuen Gleise oder eine Trasse geplant ist (Werthacker), kann das freiwillige Lärmschutzförderprogramm der Bundesregierung aktiv (Schallschutzwände) oder passiv (Schallschutzfenster) im Bereich der Schlafzimmer geifen - sofern die Gutachterergebnisse das zulassen und das Gebäude vor 1974 (bekam das Bundes-Immissonsschutzgesetz Rechtsgültigkeit) gebaut wurde.

Bis auf der gesamten Strecke in Duisburg Planungsrecht besteht und die Bauarbeiten starten, kann das bis zum Jahr 2025 dauern, wobei der RRX aber schon ab 2018 auf den alten S-Bahn oder Regionalbahngleisen durchaus fahren kann, erklärte Michael Kolle. 


Über die Gesamtkosten gibt es aufgrund der noch laufenden Planfestunngsverfahren keine Zahlen, wohl aber zu der Zuganzahl. "Da der RRX S-Bahnen und Regionalzüge ersetzen soll, wird sich die Gesamtzahl nicht erhöhen, aber die Geräschbelastung durch die neuen Gleise und erheblich gesenkt. Derzeit sind auf der Strecke 480 Personenzüge und nur acht Güterzüge täglich registriert", bekräftigte Michael Kolle.

Überbauung Im Schlenk

Harald Jeschke  

 

 

Rhein-Ruhr-Express: Deutsche Bahn informiert über die Planungen zum Streckenausbau im Bereich Duisburg-Süd, später auch für DU-Mitte

Düsseldorf/Duisburg, 15. Januar 2016 - Die Infrastrukturplanungen für den RRX auf dem Stadtgebiet Duisburg konkretisieren sich. Die Deutsche Bahn AG (DB) möchte diese Planungen vorstellen und lädt Anwohner und interessierte Bürger – noch vor Beginn des offiziellen Planfeststellungsverfahrens - zu einer Informationsveranstaltung mit Bürgerdialog ein.
Der Planfeststellungsabschnitt 3.2 liegt innerhalb des Duisburger Stadtgebiets und umfasst den Bereich zwischen Duisburg-Rahm und Duisburg Hauptbahnhof. Als wesentliche Baumaßnahme ist der Neubau von zwei Gleisen zwischen Düsseldorf und Duisburg geplant. Dazu kommen der barrierefreie Umbau des Haltepunkts Duisburg-Rahm, der Bau von zwei Kreuzungsbauwerken südlich des Duisburger Hauptbahnhofs sowie der Neubau von verschiedenen Brückenbauwerken.

Im Rahmen der Veranstaltung werden Experten der DB die Details zu den geplanten Baumaßnahmen vorstellen und für alle Fragen rund um den RRX zur Verfügung stehen. Eine weitere Informationsveranstaltung für den Stadtbezirk Duisburg Mitte ist für den 11. Februar 2016 geplant.
Die Bürgerinformationsveranstaltung und der Bürgerdialog finden statt am Dienstag, 26. Januar 2016 um 19.00 Uhr Pädagogisches Zentrum des Bertolt-Brecht-Berufskollegs Am Ziegelkamp 28, 47259 Duisburg Bitte benutzen Sie den „Nebeneingang Süd“ über den Biegerfelder Weg.

 

"Rhein-Ruhr-Express" - Sachstandsbericht in der Bezirksvertretung Duisburg-Süd am 29. Januar 2015 - von Harald Jeschke

 

Sachstandsbericht zum Thema "Rhein-Ruhr-Express"  durch Michael Kolle, Projektleiter RRX (im Bild links),  erklärte der BV Süd den aktuellen Sachstand.


Vorweg: Vor 2023 wird sich in Hinsicht aktive Bautätigkeiten nichts tun. Das hängt mit den Planfeststellungsverfahren, Schallschutzgutachten, Umbaumaßnahmen und Bürgerbeteiligungen zusammen. "Nach Beendigung der Planfestellungsverfahren, die schon fünf Jahre in Anspruch nehmen können, dauert es bis zum Baurecht noch weitere 2 bis 3 Jahre, da die Anregungen aus der Bürgerbeteilungen mit berücksichtigt werden", erklärte Michael Kolle.

Bedauerlich bei diesen langen Zeiträumen, dass beispielsweise dann erst der S-Bahnhof Rahm umgebaut und mit Schallschutz ud neuen Rampen versehen komplett barrierefrei sein wird, aber auch näher an die Gebäude rücken wird.
Durch den Bau von zwei neuen Gleisen für den RRX-Betrieb zwischen Düsseldorf-Reisholz und Duisburg Hauptbahnhof werden die Anwohner von der sogenannten "Schall 03-Berücksichtigung" (Schallschutz ohne den bisher üblichen Schienenbonus für die Bahn mit 5 Dezibel) alle Anwohner enorm profitieren. Es geht auch um Unterführungen, neue Weichen m Bereich nördlich des Duisburger Hauptbahnhofs und - den Ausführungen von Michael Kolle folgend - auch um Schallschutz entlang der Strecke im Bereich Duisburg-Duissern. Schallschutz heißt: Es wird gutachterlich festgelegt, ob es passiven (Schallschutzscheiben) oder aktiv (Schallschutzwände wie in Neudorf oder Bssingheim) Schallschutz geben wird.
Die RRX-Srecke soll im Betrieb einen Viertelstundentakt erhalten, der von Kölns Messe (Köln-Deutz) bis Dortmund angeboten wird. Entlang der Rahm -Großenbaumer Strecke sind auch Hallenverlagrungen im Gespräch. All das erklärt den langen Zeitraum.

Übrigens:

Das Land Nordrhein-Westfalen darf die DB Netz AG als Eigentümerin von Grundstücken, auf denen die Schienen-Trasse des Rhein-Ruhr-Express (RRX) gebaut wird, nicht für die Kosten der Kampfmittelräumung in Anspruch nehmen.
Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf heute entschieden. Zahlungspflichtig sei vielmehr die Bundesrepublik Deutschland, die zum Verfahren beigeladen war. Art. 120 des Grundgesetzes bestimmt, dass die Bundesrepublik die Kosten der Kampfmittelräumung auf ihren Grundstücken selbst tragen muss. Auch wenn die Bahn seit den 1990er Jahren formal privatisiert ist (Aktiengesellschaft im Eigentum des Bundes), hat die Kammer entschieden, dass über die Bahntrassen letztlich immer noch die Bundesrepublik (v.a. Eisenbahn-Bundesamt) bestimmt und die Grundstücke deswegen wie Bundeseigentum zu behandeln sind.
Für ihn werden neue Bahngleise benötigt. Die Trassengrundstücke müssen vor dem Schienenbau von Kampfmitteln (v. a. Fliegerbomben der Alliierten, "Blindgänger") aus den beiden Weltkriegen geräumt werden. Die Bahngrundstücke, auf denen auch der RRX gebaut werden soll, waren im Zweiten Weltkrieg strategisches Ziel alliierter Bombenangriffe.
Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Aktenzeichen: 6 K 7040/12

Gesamtinvestitionen in Höhe von mehr als 300 Millionen Euro.
Düsseldorf/Duisburg, 19. Dezember 2014 - Erfreuliche Nachrichten zum Jahresende für das Großvorhaben Rhein-Ruhr-Express (RRX): Heute haben die jeweiligen Vertragspartner die Finanzierungsvereinbarungen für den ersten Planfeststellungsbereich des RRX sowie für den Ausbau der Verkehrsstation Dortmund Hauptbahnhof unterzeichnet. Der erste Planfeststellungsbereich umfasst die Strecke zwischen Köln-Mülheim und Langenfeld-Berghausen. Die Investitionen für diesen Abschnitt belaufen sich auf rund 200 Millionen Euro. Sobald Baurecht vorliegt, kann die Bahn mit dem Bau beginnen (s. Grafik 1).

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: „Eng getaktet, schnell und zuverlässig soll der RRX die Metropolen an Rhein und Ruhr verbinden. Im ersten Bauabschnitt machen wir die vielbefahrene Strecke Köln-Düsseldorf deutlich leistungsfähiger. Das ist eine gute Nachricht für die tausenden Bahnkunden, die hier täglich unterwegs sind.“
Der Abschluss der ersten Finanzierungsvereinbarung für den südlichen Infrastrukturteil des RRX zwischen Bund und Bahn ist ein Meilenstein für das Land Nordrhein-Westfalen, erklärte Landesverkehrsminister Michael Groschek: „Ich freue mich sehr, dass der Bund Wort gehalten hat und die im letzten Jahr angekündigten Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen hat. Jetzt kann endlich mit dem Schienenausbau für den RRX begonnen werden – zum Ausklang des Jahres sind das für die Pendlerinnen und Pendler hervorragende Neuigkeiten.“

DB Vorstandsvorsitzender Rüdiger Grube: "Das ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem schnelleren und pünktlicheren Nahverkehr mit mehr Kapazitäten in Nordrhein-Westfalen. Und mit dem barrierefreien Umbau des Hauptbahnhofs Dortmund wird der erfolgreichen Modernisierung der Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen ein weiteres Großprojekt hinzugefügt."
Für den rund 107 Millionen Euro teuren Ausbau der Verkehrsstation Dortmund Hauptbahnhof gibt es nun grünes Licht. Der Hauptbahnhof wird insgesamt modernisiert und barrierefrei ausgestaltet, Bahnsteigdächer werden neu gebaut und der nördliche Ausgang wird zur barrierefreien Verbindung zur Stadtbahn umgestaltet. Baubeginn wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 sein. Von den Kosten trägt der Bund 46,5 Millionen Euro, das Land NRW 45,2 Millionen Euro und die DB Station&Service AG 15,7 Millionen Euro.

(Grafik 1: Deutsche Bahn) Die auf der Kernstrecke des RRX zukünftig verkehrenden einzelnen Linien des RRX sollen auf Zulaufstrecken, den sogenannten Außenästen, durchgebunden werden. Für den Ausbau der Stationen auf den Außenästen haben heute zudem das Land Nordrhein-Westfalen und die DB Station&Service AG die Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1 und 2 unterzeichnet. Hiermit kann nun die Vorplanung für die Bahnsteiginfrastruktur, einschließlich der Barrierefreiheit, begonnen werden. Die Planungskosten betragen hierfür rd. 5,5 Mio. € und werden vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Hintergrund: Nordrhein-Westfalen benötigt auf der Kernachse zwischen Dortmund und Köln dringend eine verbesserte Schieneninfrastruktur zur Bewältigung der gegenwärtigen und zukünftigen Fahrgastströme.

Mit dem geplanten Rhein-Ruhr-Express wird diese Verkehrsinfrastruktur realisiert. Hierdurch können zukünftig Verlagerungen vom Auto zum ÖPNV in Höhe von rund 31.000 Personenfahrten pro Werktag erreicht werden. Der RRX soll im Stundentakt auf insgesamt sechs Linien verkehren. Auf der RRX-Kernstrecke zwischen Dortmund und Köln werden vier Linien zu einem 15 Minuten-Takt gebündelt. Zusätzlich besteht nach dem Streckenausbau ein 30 Minuten-Takt zwischen Oberhausen und Düsseldorf, der zwischen Düsseldorf und Duisburg den auf der gesamten RRX-Kernstrecke angebotenen 15-Minuten-Takt überlagert. Die einzelnen Linien starten, bzw. enden an den Haltepunkten in Münster, Minden, Köln/Bonn Flughafen, Koblenz, Aachen und Emmerich. Damit bestehen umsteigefreie Verbindungen von fast allen Landesteilen zur Rhein-Ruhr-Achse (s. Grafik 2).

Fast 3 Milliarden für bestehendes Schienennetz in Nordrhein-Westfalen

Bahn startet größtes Modernisierungsprogramm der Infrastruktur:
Bis 2019 sollen 115 Brücken erneuert werden
• Rund 580 Millionen Euro im Jahr 2015


Berlin/Duisburg, 8. Dezember 2014 -  In die bestehende Schieneninfrastruktur Nordrhein-Westfalens werden in den kommenden fünf Jahren nach aktueller Planung fast drei Milliarden Euro fließen. Allein in 2015 stehen rund 580 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen die Bahn unter anderem rund 720 Kilometer Schienen und 440 Weichen sowie 12 Brücken erneuert.
Bis 2019 sehen die derzeitigen Planungen für Nordrhein-Westfalen unter anderem die Erneuerung von 115 Brücken sowie rund 2.700 Kilometer Schienen und über 2.000 Weichen vor. Größere Maßnahmen sind Gleiserneuerungen zwischen Siegburg und Montabaur sowie im Düsseldorfer Hauptbahnhof und im Güterbahnhof Neuss. Dazu kommen neue elektronische Stellwerke in unter anderem in Wuppertal, Altenbeken, Euskirchen, Lage, Erndtebrück und auf Zulaufstrecken nach Dortmund Hbf.
Foto Bahn AG - Im Rahmen der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) haben sich Bund und Bahn auf das größte Modernisierungsprogramm verständigt, das es je in der Infrastruktur gab. Insgesamt werden in den kommenden fünf Jahren 28 Milliarden Euro in die bestehende Infrastruktur in Deutschland fließen, das sind acht Milliarden mehr als bisher.
Um verschiedene Bauarbeiten an einem Streckenabschnitt gleichzeitig ausführen und so Anzahl und Dauer baubedingter Sperrungen auf ein Minimum reduzieren zu können, bündelt die Bahn die größten Maßnahmen in speziellen Korridoren.
In 2015 sind es bundesweit über 80 Korridore mit rund 500 Einzelmaßnahmen.
Konkret stehen im nächsten Jahr zum Beispiel Gleiserneuerungen zwischen Siegburg und Montabaur, Köln und Aachen sowie Köln und Siegen an. Ein Schwerpunkt liegt auf den Brücken. Geplant sind beispielsweise Arbeiten in Mönchengladbach (Hubertusstraße), in Aachen (Roermonder und Vaalser Straße) sowie in Viersen (Bachstraße und Eichenstraße).
Wichtig ist ein eng abgestimmter Baufahrplan. Bei dem großen Bauvolumen lassen sich Einschränkungen für die Reisenden leider nicht komplett vermeiden. Um sich rechtzeitig und umfassend über Bauarbeiten und Fahrplanänderungen informieren zu können, erhalten Bahnkunden bei den DB-Verkaufsstellen, am kostenlosen BahnBau-Telefon (0800 599 66 55), im Internet und an den DB-Automaten Auskünfte für ihre Reiseplanung.
Ergänzend informiert „Max Maulwurf“, der Baustellenbotschafter der DB, mit Plakaten, Broschüren, Anzeigen und Aushängen in den Bahnhöfen und Tagesmedien sowie im Zug. Weitere aktuelle Baustelleninfos gibt es zudem im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten und für mobile Geräte wie iPhone oder Blackberry unterwegs unter: bauarbeiten.bahn.de/mobil. 

 

 

Müngstener Brücke saniert

Nach einer über 20-monatigen Sperrung der Müngstener Brücke, der höchsten Eisenbahnbrücke Deutschlands, wird nach umfangreichen Sanierungsarbeiten ab Sonntag, den 14. Dezember 2014 wieder der Schienenpersonennahverkehr über die Brücke rollen können.

 

Deutsche Bahn nimmt elektronisches Stellwerk in Duisburg Hauptbahnhof in Betrieb

Duisburg, 28. August 2014 - Die Deutsche Bahn AG nimmt von Samstag, 13. September bis Montag, 29. September 2014 den ersten Abschnitt des elektronischen Stellwerks (ESTW) Duisburg Hbf in Betrieb. Das ist bei einem Aufkommen von rund 730 Zügen - ohne Güterverkehr - mit rund 100 000 Fahrgäste täglich im Bereich Hautbahnhof Duisburg eien logistische Mammutaufgabe.

Pressekonferenz zu den Planungen der Inbetriebnahme und den Auswirkungen auf Fahrgäste heute im DB-Netz-Zentrum an der Hansastraße in Duisburg-Duissern. V.l.: Beate Renneberg (DB Netz), Dirk Pohlmann (Pressechef DB NRW), Hans-Bernhard Stymann (DB Regio) und Björn Schniederken (DBProjektbau)- Fotos Harald Jeschke

 

Elektronische Stellwerke haben für die Deutsche Bahn AG eine wachsende Bedeutung. Bahn investiert bis 2019 in NRW rund 660 Millionen Euro in die neue Stellwerkstechnik
Die Deutsche Bahn AG macht ihre Infrastruktur fit für die Zukunft. Das vorhandene Schienennetz wird saniert und optimiert und die Leistung und Effizienz durch digitale Leit- und Sicherungstechnik gesteigert. Insbesondere durch den Bau moderner elektronischer Stellwerke (ESTW) wird die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung deutlich verbessert. Bis 2019 investiert die Bahn in NRW 660 Millionen Euro (577 Mio. € für das sogenannte Fern- und Ballungsnetz und 83 Mio.€ für die Regionalnetze) in diese neue Stellwerkstechnik.

In der Frühzeit der Eisenbahn wurden die Signale und Weichen zunächst örtlich gestellt. Mit zunehmender Dichte des Streckennetzes und des Zugverkehrs wurde es jedoch schon bald notwendig, die Bedieneinrichtungen für Weichen und Signale in Zentralapparaten, wie die Stelleinrichtungen vor 100 Jahren genannt wurden, zusammenzufassen. Aus den Zentralapparaten wurden dann Stellwerke.

In Abhängigkeit von der technischen Entwicklung sind im Laufe der Zeit verschiedene Stellwerksbauformen entstanden. Bereits 1856 erfindet der Engländer Saxby eine mechanische Abhängigkeit zwischen Weichen und Signalen. Damit wird verhindert, dass ein Signal bei falscher Weichenlage auf Fahrt gestellt werden kann. Ab 1860 bauten die Engländer Saxby und Farmer die ersten mechanischen Stellwerke dieser Bauart, die auch in Deutschland hergestellt wurden. An diesem ersten mechanischen Stellwerk wurden in den Folgejahren zahlreiche Um- und Neukonstruktionen vorgenommen, bis die Entwicklung schließlich 1911 im mechanischen Einheitsstellwerk ihren Abschluss fand. Der 1. Weltkrieg verzögerte jedoch die offizielle Einführung der Einheitsbauform bis 1928.
Die Umstellung der Weichen und Signale erfolgt beim mechanischen Stellwerk durch einen Doppeldrahtzug. Die maximale Stellentfernung beträgt bei Weichen 400 Meter (Spezialfälle bis 800 Meter), bei Signalen 1800 Meter.

Um die Menschen von der zum Teil schweren körperlichen Arbeit beim Stellen der Weichen und Signale zu entlasten und um die Bedienvorgänge zu beschleunigen, wurden elektromechanische Stellwerke entwickelt. Das Einreihenstellwerk in der Bauform von 1912 bewährte sich in der Praxis am besten. Es wurde daher im Jahre 1943 mit einigen geringfügigen Verbesserungen unter der Bauform E 43 zum Einheitsstellwerk erklärt. Weichen und Signale werden im elektromechanischen Stellwerk durch 136 Volt Gleichstrom aus einer ständig vom Netz gepufferten Batterie gestellt.

Nach dem zweiten Weltkrieg setzten sich dann immer mehr Gleisbildstellwerke als vollelektrische Relaisstellwerke durch. Vorläufer dieser Stellwerksgeneration waren so genannte Fahrschautafeln, Tischhebelwerke und das Patronenstellwerk. In den 20er Jahren wurde damit begonnen, Stellbereiche über die elektromechanischen Hebelwerke wirklichkeitsnah wiederzugeben. Später wurden Bedienungselemente integriert. Daraus entwickelte sich das Tischhebelwerk. Die Einweisungszeiten der Bediener konnten bei dieser Stellwerksform verkürzt werden, da die Lage der Fahrwegelemente aus dem Gleisbild hervorging. 1937 wurde das erste Patronenstellwerk mit auswechselbaren Bauteilen dem Betrieb übergeben. 1944 entstand das erste Gleisbildstellwerk in Birkenwerder bei Berlin als Versuchsausführung. Am 12.10.1948 wurde nach einer Montagezeit von nur 8 Wochen in Düsseldorf-Derendorf das erste Drucktasten-Stellwerk der Bauform VES in Betrieb genommen. Bis heute ist das Signalrelais noch das vorherrschende Bauelement in der Stellwerkstechnik.

Dass man moderne elektronische Bauteile in der Stellwerkstechnik zunächst nicht einsetzen konnte, lag an den Schwierigkeiten beim Nachweis der signaltechnischen Sicherheit komplexer elektronischer Schaltungen und an den in der Vergangenheit höheren Kosten elektronischer Lösungsvorschläge. Die anfänglichen Probleme mit elektronischen Bauelementen in der Stellwerkstechnik sind inzwischen längst behoben. Heute spielen moderne Elektronische Stellwerke für die Deutsche Bahn AG eine wachsende Rolle. Das erste Elektronische Stellwerk wurde am 1.4.1988 in Murnau in Betrieb genommen. In NRW wurden 1989 die ersten Prototypen eines Elektronischen Stellwerks in Overath und Detmold dem Betrieb übergeben.

Elektronische Stellwerke garantieren einen hohen Qualitätsstandard und große Leistungsfähigkeit. Anstelle von Bedienungshebeln und –knöpfen sind jetzt der Bedienstift, die Maus oder die Rollkugel das Arbeitsgerät des Fahrdienstleiters. Mit Hilfe dieser Arbeitsgeräte kann er sein Stellwerk einfach, schnell und sicher steuern. Zwecks genauer Kontrolle erscheinen alle über die Tastatur eingegebenen Zeichen auf einem Kommunikationsanzeigemonitor. Über Bereichsübersichtsmonitore erhält der Fahrdienstleiter Informationen über den aktuellen Betriebszustand. Für sicherheitsrelevante Bedienhandlungen, für die er weitere Detailinformationen benötigt, steht ihm ein Lupenbildmonitor zur Verfügung.


In der ersten Baustufe wird der Zugverkehr zwischen Düsseldorf Flughafen über Duisburg Hbf bis Mülheim (Ruhr)-Styrum sowie zwischen Rheinhausen über Duisburg Hbf bis Oberhausen Hbf sowie zwischen Duisburg-Wedau über Duisburg Hbf bis Oberhausen West (Güterzugverkehr) ab Ende September elektronisch gesteuert. Der Steuerbereich des neuen ESTW umfasst 21 Kilometer.
Das elektronische Stellwerk wird dann drei Altstellwerke aus den Jahren 1962 bis 1977 ersetzen.

Das ESTW befindet sich in der Betriebszentrale der DB Netz AG in Duisburg an der Hansastraße.
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt rund 70 Millionen Euro.
Für das ESTW wurden 30 Kilometer neue Kabelkanäle angelegt. 27 Kilometer vorhandene Kanäle werden weiter mitgenutzt. Insgesamt wurden mehr als 700 Kilometer neue Kabel verlegt und 300 Kilometer alte Kabel entfernt. Knapp 200 neue Signale wurden aufgestellt, davon wurden 95 Signale mit Hilfe von Hubschraubern an ihrem neuen Standort eingeflogen.

Die Inbetriebnahme des neuen Stellwerks wird in fünf Phasen vom
13. bis 29. September durchgeführt. Auf einzelnen Abschnitten und Strecken werden während der Umschaltung auf elektronische Steuerung die Gleise komplett gesperrt.


Der neue Teil der Betriebsleitung des Elektronischen Stellwerks an der Hansastraße

Die Auswirkungen betreffen vor allem den Regionalverkehr. Bei allen Linien kommt es zu umfangreichen Fahrplanänderungen und Zugausfällen im Großraum Duisburg. Der Fernverkehr ist nur in der letzten Phase (Phase 5
vom 27. bis 29. September) betroffen.

Es muss mit Fahrzeitverlängerungen im Fern- und Regionalverkehr von bis zu einer Stunde gerechnet werden. In Duisburg Hbf kommt es zu umfangreichen Bahnsteigänderungen. Der Güterzugverkehr wird weiträumig umgeleitet.

Das alte Herzstück in der Betriebszentrale - Leiter Stefan Panske - an der Hansastraße

 


Das "uralte Steuerpult"

 

Phase 1 von Samstag, 13. September, ab 22 Uhr durchgehend bis Sonntag, 14. September, Betriebsschluss:
Alle Züge der Regionalexpresslinien RE 11 (Mönchengladbach – Hamm), der Regionalbahnlinien (RB) 31 (Xanten – Duisburg) und RB 33 (Aachen/Mönchengladbach – Wesel) fallen zwischen Rheinhausen und Duisburg Hbf aus. Die Züge der Linie RB 31 verkehren bereits wieder ab 18 Uhr planmäßig.
Die Züge der RB 37 (Duisburg-Entenfang – Duisburg Hbf) fallen bis 14.9., 24 Uhr ebenfalls aus. Betroffen sind jeweils beide Richtungen.

Es kommt zu Bahnsteigabweichungen in Duisburg Hbf.
Schienenersatzverkehr (SEV):
Zwischen Rheinhausen und Duisburg Hbf sowie Duisburg-Entenfang und Duisburg Hbf wird ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Die Haltestelle „Windmühlenstraße“ des SEV in Rheinhausen ist über den Ausgang Friemersheim zu erreichen.

Phase 2 von Montag, 15. September durchgehend bis Samstag, 20. September, um 22 Uhr:
Es entfallen die Fahrmöglichkeiten mit dem RE 11 (Mönchengladbach – Hamm) zwischen Mönchengladbach und Duisburg Hbf sowie dem RB 31 (Xanten-Duisburg) zwischen Rheinhausen und Duisburg Hbf. Die RB 33 (Aachen/Mönchengladbach-Wesel) wird als Ersatz für die RE 11 zwischen Mönchengladbach und Duisburg mit einem zusätzlichen Fahrzeug verstärkt. Die RB 33 (Mönchengladbach – Wesel) fällt auf dem Abschnitt Duisburg – Wesel aus. Die RB 37 (Duisburg-Entenfang-Duisburg Hbf) verkehrt, jedoch mit einem geänderten Fahrplan.
Es kommt zu Bahnsteigabweichungen in Duisburg Hbf.

Phase 3 von Samstag, 20.September, 22 Uhr durchgehend bis Sonntag, 21. September, Betriebsschluss mit zusätzlicher Totalsperrung der S-Bahngleise zwischen Düsseldorf-Unterrath über Duisburg bis Mülheim (Ruhr)-Styrum:
Folgende Linien fallen auf einzelnen Abschnitten aus:
• RE 2 (Münster – Düsseldorf), Ausfall zwischen Düsseldorf und Essen
• RE 3 (Hamm – Düsseldorf), Ausfall zwischen Düsseldorf und Oberhausen.
• RE 11 (Mönchengladbach – Hamm), Ausfall zwischen Mönchengladbach und Duisburg. Am Sonntag, 21. September ganztägig Ausfall zwischen Mönchengladbach und Essen. Die RB 33 (Aachen/Mönchengladbach – Wesel) wird als Ersatz für die RE 11 zwischen Mönchengladbach und Duisburg mit einem zusätzlichen Fahrzeug verstärkt.
• RB 31 (Xanten – Duisburg), Ausfall zwischen Rheinhausen und Duisburg Hbf.
• RB 35 (Emmerich – Duisburg/Düsseldorf), Ausfall zwischen Duisburg und Oberhausen.
• S-Bahnlinie S 1 (Dortmund – Solingen) Ausfall zwischen Mülheim (Ruhr) Styrum und Düsseldorf-Unterrath, von dort wird die S 1 zum Flughafen Terminal umgeleitet, sowie
• S 2 (Dortmund – Duisburg), Ausfall nur am 21.9. von 7 bis 21 Uhr zwischen Oberhausen und Duisburg.
Bei allen Linien sind jeweils beide Richtungen betroffen.
Im Regional- und S-Bahnverkehr zwischen Düsseldorf und Duisburg verkehren in dieser Zeit nur die Züge der Linien RE 1 (Aachen-Hamm/Paderborn), RE 5 (Koblenz-Emmerich) und RE 6 (Düsseldorf-Minden) sowie in den Nachtstunden verlängerte Züge der Linie S 2 (mit Halt Flughafen, aber ohne Halt an den übrigen S-Bahnhöfen). Zwischen Duisburg und Essen verkehren nur die Linien RE 1 und RE 6. Zwischen Duisburg und Oberhausen verkehren nur die Züge der Linie RE 5 (von und nach Emmerich). Die RB 37 (Duisburg-Entenfang-Duisburg Hbf) verkehrt, jedoch mit einem geänderten Fahrplan. Es kommt zu Bahnsteigabweichungen in Duisburg Hbf.
Schienenersatzverkehr (SEV):
Für die S 1 wird ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Mülheim (Ruhr)-Styrum und Düsseldorf Flughafen Terminal in beiden Richtungen eingerichtet. Die Fahrzeit für diese Strecke beträgt rund 60 Minuten. In Düsseldorf Flughafen Terminal werden die S-Bahnen S 1 und S 11 Richtung Düsseldorf Hbf erreicht. In Mülheim (Ruhr)-Styrum besteht Anschluss an die S-Bahnen S 1 und S 3 in Richtung Essen.
Für die S 2 zwischen Duisburg und Oberhausen verkehrt tagsüber die RE 5 als Ersatz. In den Nachtstunden von Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag (ca. 21 Uhr bis 7 Uhr) fahren die Züge der S 2 planmäßig von und nach Duisburg und weiter bis Düsseldorf Hbf, mit Zwischenhalt Düsseldorf Flughafen. Die übrigen Haltepunkte der S 1 werden von der S 2 nicht bedient.

Phase 4 von Montag, 22. September, ab 4 Uhr durchgehend bis Samstag, 27. September, um 22 Uhr:
Die Züge der Linie RE 3 (Hamm – Düsseldorf) fallen zwischen Düsseldorf und Oberhausen aus.
Die Züge der RB 33 (Aachen/Mönchengladbach – Wesel) und RB 35 (Emmerich – Duisburg/Düsseldorf) fallen zwischen Duisburg und Oberhausen in beiden Richtungen aus.
Die Züge der Linie RB 35 werden in der Hauptverkehrszeit mit Start und Endbahnhof Düsseldorf Hbf/Köln Hbf zwischen Oberhausen-Sterkrade und Düsseldorf Hbf/Köln Hbf umgeleitet. Die Halte Oberhausen Hbf, Duisburg Hbf und Düsseldorf Flughafen entfallen.
Die S-Bahnzüge der Linie 2 (Dortmund – Duisburg) fallen ebenfalls zwischen Duisburg und Oberhausen aus. Ab Oberhausen fährt die S 2 weiter nach Mülheim (Ruhr)-Styrum und bietet dort Anschluss an die Züge der S-Bahnlinie S 1 nach Duisburg/Düsseldorf. Es kommt zu Bahnsteigabweichungen in Duisburg Hbf.
Schienenersatzverkehr (SEV):
Zwischen Oberhausen und Duisburg wird für die Linien RE 3 und RB 33 ein Ersatzverkehr (SEV) mit Bussen eingerichtet. In der Hauptverkehrszeit werden Busse zwischen Oberhausen-Sterkrade, Oberhausen Hbf und Duisburg Hbf eingesetzt. Die Bahn empfiehlt auch die umgeleiteten Züge der Linie S 2 sowie die planmäßig verkehrende S 3 (Oberhausen-Hattingen) zwischen Oberhausen Hbf und Mülheim (Ruhr)-Styrum zu nutzen. In Mülheim-Styrum besteht Anschluss an die Züge der S 1.

Phase 5 von Samstag, 27. September, ab 22 Uhr durchgehend bis Montag,29. September, um 4 Uhr:
Fernverkehr:
Einige ICE-Züge, die abweichend über die S-Bahngleise zwischen Essen – Duisburg – Düsseldorf fahren, können wegen eingeschränkter Bahnsteiglängen in Duisburg Hbf dort in beiden Richtungen nicht halten.
Teilweise müssen die Züge über Dortmund – Wuppertal – Düsseldorf in beiden Richtungen umgeleitet werden. Es entfallen die Halte in Bochum, Essen, Mülheim (Ruhr) Hbf, Duisburg, Düsseldorf Flughafen und bei einzelnen Zügen auch der Halt Düsseldorf Hbf.
Um Verspätungen zu kompensieren fahren einzelne Züge bereits vor der planmäßigen Abfahrtzeit am Startbahnhof ab.

Die Züge der Linie 10 (Berlin – Duisburg - Düsseldorf/Köln) werden über die S-Bahn-Gleise umgeleitet und halten in Duisburg Hbf.
Die Züge der IC-Linie 35 (Luxemburg – Emden/Norddeich Mole) werden in beiden Richtungen zwischen Düsseldorf und Gelsenkirchen über Güterzugstrecken umgeleitet. Die Halte in Duisburg und Oberhausen fallen aus.
Die ICE- Züge von und nach Frankfurt – Amsterdam werden ebenfalls über Güterzugstrecken umgeleitet. Somit entfallen hier die Halte in Duisburg und Oberhausen. Letzter und erster Halt von und nach den Niederlanden ist Düsseldorf.
Die Züge der IC-Linien, die nur an Freitagen und Sonntagen verkehren, werden zwischen Dortmund und Köln über die Wupperstrecke (Hagen – Wuppertal) umgeleitet.
Einige ICE-Züge, die in Essen Hbf beginnen/enden müssen auf den Abschnitt Düsseldorf – Essen entfallen.
Die Thalys-Züge (Paris – Köln/Essen) entfallen auf dem Abschnitt Düsseldorf – Essen.
Regionalverkehr:
Es verkehren die Züge der RE 1 (Aachen-Hamm/Paderborn), RE 11 (Mönchengladbach-Hamm), RB 31 (Duisburg – Xanten), RB 33 (Aachen/Mönchengladbach – Wesel), RB 37 (Duisburg-Entenfang – Duisburg Hbf, mit geändertem Fahrplan) und die Züge der S-Bahnlinie 1 (Dortmund – Solingen) in beiden Richtungen.
Die betroffenen Linien im Einzelnen, jeweils in beiden Richtungen:
• RE 2 (Münster – Düsseldorf): Ausfall zwischen Düsseldorf und Essen.
• RE 3 (Hamm – Düsseldorf) und
RE 5 (Emmerich – Koblenz) werden umgeleitet. Es entfallen die Halte in Oberhausen, Duisburg und Düsseldorf Flughafen .
• RE 6 (Düsseldorf – Minden) wird umgeleitet. Es entfallen die Halte in Düsseldorf Flughafen, Duisburg Hbf und Mülheim (Ruhr) Hbf).
• RB 35 (Emmerich – Duisburg): Ausfall zwischen Duisburg und Oberhausen.
• S-Bahnlinie 2 (Dortmund – Duisburg) Ausfall der Züge zwischen Oberhausen und Duisburg. Es kommt zu Bahnsteigabweichungen in Duisburg Hbf.
Schienenersatzverkehr (SEV):
Zwischen Oberhausen Hbf, Oberhausen-Sterkrade und Duisburg Hbf wird ein Ersatzverkehr (SEV) mit Bussen eingerichtet.

Reisenden-Informationen
Während der einzelnen Umstellungsphasen auf das neue elektronische Stellwerk werden vom 20. bis 22. September in Oberhausen Hbf und im Bahnhof Düsseldorf Flughafen Terminal, vom 22. bis 27. September in Oberhausen Hbf und Duisburg Hbf und vom 27. bis 29. September in Düsseldorf Hbf, Duisburg Hbf, Oberhausen Hbf, Essen Hbf und Mülheim (Ruhr)-Styrum besondere Reisendenlenker für die Information zum Zug- und Ersatzverkehr eingesetzt.
Anfang September werden Fahrplanbroschüren mit den einzelnen Inbetriebnahmephasen in den Bahnhöfen ausgelegt.
Die Reisenden werden auch durch die Online-Auskunftssysteme und besondere Fahrplanaushänge über die Änderungen im Zugverkehr informiert. Weitere Informationen gibt es auch unter der Hotline 0180 6 464 006 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Mobil max. 60 Cent/Anruf) oder im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten. Besitzer von Mobiltelefonen stehen Informationen auch unter bauarbeiten.bahn.de/mobile zur Verfügung.
Die Deutsche Bahn empfiehlt auch alternative Reisemöglichkeiten durch mehrmaliges Umsteigen zu nutzen, da es durch die geringere Anzahl von Zügen und durch die verlängerten Fahrzeiten des Ersatzverkehrs mit Bussen zu weiteren Einschränkungen kommen kann.
Trotz des Einsatzes modernster Arbeitsgeräte ist Baulärm leider nicht zu vermeiden. Die Deutsche Bahn wird den Baulärm auf das unbedingt notwendige Maß beschränken und bittet die Anwohner um Verständnis für die mit den Arbeiten verbundenen Unannehmlichkeiten. Die Reisenden werden für die Erschwernisse im Reisezugverkehr um Verständnis gebeten.

 

Schulweg-ABC: Tipps für Kinder im Nahverkehr

Düsseldorf/Köln/Duisburg, 14. August 2014 -Die Sommerferien sind fast vorbei: Besonders auf frischgebackene Erst- und Fünftklässler wartet nun ein spannender Schulanfang: Neue Schule, Klassenkameraden, Schulfächer – und ein neuer Schulweg. Viele Kinder sind dabei erstmals selbstständig mit Bus und Bahn unterwegs. Damit sie den Nahverkehr sicher und gerne nutzen, gibt es ein paar einfache Tipps und Regeln. Schließlich will auch Bahnfahren gelernt sein. Das gilt für Erziehungsberechtigte genauso wie für Kinder. Denn sie sind dafür verantwortlich, dass ihr Nachwuchs eine gültige Fahrkarte dabei hat und weiß, wie Bus- und Bahnfahren eigentlich funktioniert.

Den neuen Weg zur Schule üben
Viele Schüler haben Anspruch auf ein Schülerticket. Dies ist abhängig von der Länge des Schulweges und wird gesetzlich in der sogenannten Schülerfahrkostenverordnung geregelt. Die Schulen informieren die Schüler, ob sie ein solches Ticket erhalten und organisieren zudem die Bestellung. Nach Erhalt des Tickets sollten die Erziehungsberechtigten die beiliegenden Nutzungsbedingungen gut durchlesen, denn es gibt regionale und tarifliche Unterschiede: In vielen Fällen handelt es sich um ein Schülerticket, das nicht nur für den direkten Weg zur Schule und wieder zurück gilt – sondern auch am Nachmittag, Wochenende oder in der Freizeit. Andere Tickets gelten ausschließlich für den direkten Schulweg an Schultagen.
Um den neuen Schulweg kennenzulernen, eignet sich eine Probefahrt. Bei dieser Gelegenheit können Eltern ihren Kindern nicht nur zeigen, welche Haltestelle die richtige ist. Wichtig ist auch, dass die Kinder allgemeine Verkehrstipps kennen. Dazu gehört zum Beispiel, nicht zu nah an die Gleise oder den Bordstein zu treten oder aber an Bushaltestellen besonders vorsichtig die Straße zu überqueren.

Keine Angst vor der Fahrkartenkontrolle
Sicher kann es vorkommen, dass jemand sein Schülerticket vergisst. Vor allem die jüngeren Schüler geraten dann leicht in Panik. Daher sollten Eltern ihre Kinder auch auf solche Situationen vorbereiten und erklären, dass dies kein Beinbruch ist. Bei einer Busfahrt ist es am besten, dem Fahrer schon beim Einsteigen Bescheid zu geben. In der Bahn können die Kinder den Mitarbeiter, der die Fahrkarten kontrolliert, ansprechen. Der erstellt dann mit seinem mobilen Terminal einen Beleg, der Fahrpreisnacherhebung genannt wird. Dazu muss er auch bei Minderjährigen die Personalien aufnehmen: also Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum. Den Beleg nimmt das Kind dann mit nach Hause, wo es die Eltern dann über den Sachverhalt informieren sollte.

Das bedeutet jedoch keineswegs, dass nun automatisch 40 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt fällig werden. Wird innerhalb von 14 Tagen das vergessene Schülerticket, das zum Zeitpunkt der Kontrolle zeitlich und räumlich gültig gewesen sein muss, vorgelegt, fallen je nach Region nur 2,50 bis 7 Euro Bearbeitungsgebühr an. Wichtig ist außerdem die Kinder darauf hinzuweisen, dass ein Schülerticket ausschließlich in der 2. Klasse gilt. Zudem ist es personengebunden und darf daher niemals an andere verliehen werden.

„Sitzenbleiben“ in der Bahn
Fällt Kindern während der Fahrt auf, dass sie ihr Schülerticket vergessen haben, verlassen sie aus Angst vor Strafe oft lieber den Zug oder Bus an der nächsten Station. Das verschlimmert die Situation nur unnötig. Kinder und Jugendliche sollten auf jeden Fall bis zum vorgesehenen Ausstieg im Zug bzw. Bus verbleiben. Alles weitere können sie dann Zuhause mit Hilfe ihrer Eltern klären.

Damit Kinder bei der Fahrkartenkontrolle aber gar nicht erst in diese unangenehme Situation kommen, sollten sie das Schülerticket natürlich immer bei sich haben. Das gelingt sehr gut, wenn es einen festen Platz bekommt: in der Geldbörse, dem Mäppchen oder der Schultasche, die jeden Tag benutzt wird. Für die Nutzung des Schülertickets ist es unerlässlich auch den Schülerausweis mit sich zu führen, der am besten neben dem Ticket stecken sollte. Zusätzliche Sicherheit gibt ein Zettel mit der Telefonnummer der Erziehungsberechtigten. Bei Rückfragen während einer Fahrkartenkontrolle, aber auch bei Notfällen kann man so leichter Kontakt aufnehmen.