Politik in Duisburg
Dezember 2007                                                              

 

Rat der Stadt 10. Dezember 2007




 

 

Ratsitzung:
Die Wiederwahl Dr. Greulichs, die Abwahl von Scherschel, der Haushalt und der Grüngürtel Nord waren die bestimmenden Themen - Von Harald Jeschke
93,5 Millionen Zinsen müssen bei einem Haushaltsdefizit von 188,7 Millionen Euro 208 gestemmt werden

 Kohlenmonoxid-Rohrfernleitungsanlage

"Thematisches Einkaufszentrum" auf dem Standort der Rhein-Ruhr-Halle/Altes Stadtbad Hamborn
 

TOP   Tagesordnungspunkt Sitzung Rat der Stadt Montag 10. Dezember 2007
 15:00 Rathaus Saal 100
Angenommen
Öffentlich   Beschlussvorlagen  Mitteilungen - Antrag

ja

nein

1

 

Wiederwahl von Herrn Stadtdirektor Dr. Greulich  

 

 

    Der städtische Beigeordnete Dr. Peter Greulich (Bündnis 90/Grüne) ist mit 36 zu 35 Stimmen als Stadtdirektor wiedergewählt worden.
(Abgegebene Stimmen 74, drei Enthaltungen - also 71 gültige Stimmen. Ein CDU-Ratsmitglied fehlte entschuldigt)

Mehrheit ist Mehrheit. Klar, aber wie diese manchmal zustande kommt, das ist das Salz des politischen Süppchens. Eigentlich hätten es mindestens 38 oder besser 39 Stimmen für Dr. Peter Greulich (50) sein müssen. Aber wie schon zu seiner Wahl als Stadtdirektor war Spannung pur angesagt. Damals waren sogar zwei Wahlgänge vonnöten, jetzt reichte es immerhin schon beim ersten Wahlgang zum Erfolg. Ob dieser mit Zusagen hier oder dort bei lkleineren politischen Gruppierungen (teuer?) erkauft worden war, wird sich noch bis zum Ende der Wahlperiode zeigen. "Ich hätte es auch gern nicht so spannend gehabt", atmete der Beigeordnete für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit der Amtsausübung des Stadtdirektors sowie Stellvertreter des Oberbürgermeisters tief durch. Die Amtszeit des Wahlbeamten hatte sich mit der Wiederwahl um acht Jahre verlängert.
 

   

2

 

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2008 und des Haushaltsplans 2008 mit seinen Anlagen einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2011  

x

 

    93,5 Millionen Zinsen müssen bei einem Haushaltsdefizit von 188,7 Millionen Euro 208 gestemmt werden
 
"Duisburg ist eine Stadt mit Zukunft, aber auch mit Vergangenheit. Und die tut weh. Dies mit 100 Millionen Euro im Jahr", spannte Oberbürgermeister Adolf Sauerland den Bogen von einst zu heute und morgen. Heute heißt mit einem Defizit von 188,7 Millionen Euro die Aufgaben von morgen stemmen müssen.

"Wenn der Rat in den 70er Jahren nicht Duisburgs RWE-Aktienpaket für damals 50 Millionen Mark verkauft hätte, könnten wir heute damit 250 Millionen Euro erwirtschaften", zog er den monetären Vergleich mit Vorwurf mangelnder Weitsichtigkeit in Richtung SPD. "Wir zahlen jedes Jahr 16,4 Millionen  Euro in den Sozialpakt II Deutsche Einheit ein, haben 28,5 Millionen Euro an Wanderbewegungen vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt und haben für 2008 ein strukturelles Defizit - entstand vor genau 30 Jahren  - von 188,7 Millionen Euro. Das Land ist hier Verursacher, da wir mit Aufgaben belastet werden, die wir nicht bewältigen können. Da ist auch der Bund gefragt. Nun müssen wir 2008 allein 93,5 Millionen an Zinsen aufbringen. Das ist mehr als die Hälfte des Defizits."
Das alles führte nun auch dazu, das die
Kindergartenbeiträge höchst unpopulär angehoben werden mussten,  "Ich bin dabei wirklich der Letzte, der sie erhöhen wollte, es ging aber nicht anders. Ich habe auch deshalb an die Duisburger Bundestagsabgeordneten geschrieben, sich hier einzubringen und weitere Belastungen nicht zuzulassen.

Dabei ist die Belebung des Arbeitsmarktes in Duisburg angekommen und haben sich auch die Einwohnerverluste der letzten Jahre merklich reduziert. Nun gelte es auch, Das Neue Steuerungssystem Kommunale Finanzmanagement (NKF) voll anzuwenden, um Kosten zu sparen und mehr Transparenz zu schaffen und weiteren Vermögensverzehr verhindern.
 

   

3

 

Stellenplan 2008 und Personalausgaben 2008  

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4

 

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt vom 05.11.2007  

x

 

 

 

Beschlussvorlagen  

 

 

5

 

Beschlussfassung über Ausschussvorlagen  

x

 

         

6

 

Übertragung der RWE-Aktien von der Stadt Duisburg auf die
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV)  

einstimmig

 

         

7

 

Neuausrichtung der Verkehrssparte im DVV-Konzern
hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung  

einstimmig

 

         

8

 

Finanzierungssystem des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr - Konkretisierung der Betrauung der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und der Busverkehr Rheinland GmbH (BVR)  

einstimmig

 

9

 

Neufassung des Stadtbahnpachtvertrages Stadt/DVG  

einstimmig

 

         

10

 

Übertragung der Abwicklung der ÖPNV-Pauschale auf den Zweckverband VRR Verwendung der Aufgabenträgerpauschale zur allgemeinen Förderung des ÖPNV  

einstimmig

 

         

11

 

Stadtwerke Duisburg AG hier: Gründung von zwei Gesellschaften im Rahmen der rhein ruhr partner  Enth. FDP

x

 

         

12

 

Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH - GfB hier: Gesellschafterversammlung der GfB Wirtschaftspläne 2008 der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG  

 

 

    Horst Scherschel (SPD) wurde nicht mehr in seinem Amt bestätigt. Die Abstimmung ergab 40 Nein (Die Linke), 32 Ja (OB Sauerland dafür), 2 Enthaltungen      CDU-Aussage dazu   x
     

 

 

14

 

Mercatorhalle Duisburg im CityPalais
hier: Übertragung des Vermögens und der Verträge auf das Immobilienmanagement Duisburg  

einstimmig

 

         

15

 

Gesellschafterversammlung der Immobilien Service Duisburg GmbH (ISD) hier: Wirtschaftsplan 2008  
-
1 Enth.

 

16

 

Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg hier: Wirtschaftsplan 2008  - Enthaltung FDP, BL, AMP
 

x

 

17

 

Gesellschafterversammlung der Revierpark Mattlerbusch GmbH (RPM)
hier: Wirtschaftsplan 2008  -
Enthaltung Linke, FDP, BL, AMP
 

x

 

18

 

Übertragung der städtischen Anteile an der GMVA auf die WBD - AöR  

x

 

         

19

 

Flächendeckende Untersuchung der Stadtverwaltung und ihrer Aufgabenwahrnehmung; Umsetzung der Maßnahme "Einkaufsoptimierung"  - Linke-Nein, Enthaltung BL, AMP

x

 

         
20   Prüfung Jahresrechnung 2006 nach § 101 GONRW und Entlastung des Oberbürgermeisters - Enthaltung BL, AMP x  

 

 

21

 

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2007 gem. § 82 Abs. 1 und 2 GO NRW alter Fassung (neu: § 83) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung
hier: Krankenhausumlage (Maßnahme Nr. 51401)  

x

 

         

22

 

Überplanmäßige Auszahlungen im NKD-Teilfinanzplan 2007 des Jugendamtes (konsumtiv)
und überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2007  

einstimmig

 

23

 

Wahl der Delegierten zur Landesgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)- Enthaltung BU, BL, AMP  

x

 

24

 

Rettungsdienstbedarfsplan  

einstimmig

 

25

 

Sanierung und Erneuerung der Obermaschinerie im Theater Duisburg  

einstimmig

 

26

 

Neubau der Zentralbibliothek
Ausstattung mit der Transpondertechnik (RFID)  

einstimmig

 

         

27

 

Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Duisburg und der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum
hier: Zeitraum und Modalitäten ab 01.01.2008  

einstimmig

 

         

28

 

Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2007 bei der Maßnahme 32002 Erwerb von Kunstwerken aus dem Lehmbruck-Nachlass  - Nein: Linke, SPD

x

 

29

 

Zusammenlegung der Gemeinschaftshauptschule Wiesbadener Straße, 47138 Duisburg, mit der Gemeinschaftshauptschule Bronkhorststraße, 47137 Duisburg  

einstimmig

 

30

 

Erste Änderung der Betriebssatzung "DuisburgSport" (Eröffnungsbilanz 2007)  - Enthaltung Linke

x

 

         

31

 

Erlass der Satzung der Stadt Duisburg über die anzuwendenden Vomhundertsätze im Sondergebiet für die Abrechnung der Teilanlagen Gehweg, Radweg, Parkstreifen und Fahrbahn der Schifferstraße im Abschnitt von Ruhrorter Straße bis Max-Peters-Straße  - Enthaltung: FDP

x

 

32

 

Erlass der Satzung der Stadt Duisburg über die anzuwendenden Vomhundertsätze im Sondergebiet des Bebauungsplanes Nr. 700 I E- Huckingen - für die Abrechnung der Teilanlagen Gehweg, Radweg, Parkstreifen, Beleuchtung, Begrünung und Grunderwerb der Düsseldorfer Landstraße im Abschnitt von Zur Sandmühle bis Kreisverkehr an der nördlichen Einmündung der Johannes-Molzahn-Straße  - Enthaltung: FDP

x

 

         

33

 

Erlass der Satzung der Stadt Duisburg über die Änderung der Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage Uerdinger Straße im Abschnitt von Krefelder Straße bis Barberstraße  - Enthaltung: FDP

x

 

34

 

Beitrag der Stadt Duisburg zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung der Metropole Ruhr  

einstimmig

 

         

35

 

52. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf im Gebiet der Stadt Ratingen (Umwandlung eines GIB (Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs) in ASB (Allgemeiner Ansiedlungsbereich))- Erarbeitungsverfahren -  

einstimmig

 

36

 

Letter of Intent zwischen der Emscher Genossenschaft und der Stadt Duisburg zu den Zielsetzungen der Entwicklung der ehemaligen Kläranlage "Kleine Emscher" in DU-Fahrn  - Nein: SPD, Linke - Enhaltung: BL, AMP

x

 

37

 

Ausbau der A 59 - Ausbau der Straßen in der Baulast der Stadt Duisburg gemäß Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A 59  - Enthaltung: Linke

x

 

         

38

 

Grüngürtel DU-Nord
Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Marxloh
Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den gesamten Ortsteil Marxloh  

Zustimmung

 

         

39

 

Grüngürtel Duisburg-Nord Sanierungsverfahren Duisburg-Bruckhausen und -Beeck (Bereich an der Arnoldstraße) Satzung der Stadt Duisburg zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Duisburg-Bruckhausen - Sanierungssatzung Duisburg-Nord  - Enthaltung: Linke

Zustimmung

 

40

 

Flächenutzungsplanänderung Nr. 2.26 - Marxloh - Grüngürtel Duisburg-Nord
hier: Aufstellungsbeschluss  

einstimmig

 

41

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1105 Marxloh - Grüngürtel Duisburg Nord  

einstimmig

 

42

 

Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 3.27 - Bruckhausen - Grüngürtel Duisburg Nord  

einstimmig

 

43

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1104 Bruckhausen - Grüngürtel Duisburg Nord  

einstimmig

 

44

 

Flächennutzungsplanänderung Nr. 3.28 - Beeck - Grüngürtel Duisburg-Nord
hier: Aufstellungsbeschluss  

einstimmig

 

45

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1106 Beeck - Grüngürtel Duisburg Nord  

einstimmig

 

46

 

Finanzierung des Projektes "Grüngürtel Nord" hier: Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe  

einstimmig

 

         

47

 

Bebauungsplan Nr. 1092 - Ruhrort - Eisenbahnhafen/Waterfront
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung 3. Satzungsbeschluss  - Nein: BL, AMP

x

 

         

48

 

Vorgezogene räumliche Abgrenzung eines gemeinsamen zentralen Versorgungsbereiches für die Ortsteile Ruhrort und Laar in Ruhrort zur Erfüllung der landesplanerischen Voraussetzungen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung für das Projekt "Waterfront"  - Nein: BL, AMP

x

 

49

 

Bebauungsplan Nr. 1079 - Baerl - in Duisburg Baerl
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses  

einstimmig

 

         

50

 

Bebauungsplan Nr. 1109 - Neudorf-Süd - für einen Bereich zwischen Bertasee, Bertaallee und Kruppstraße
hier: Aufstellungsbeschluss  - Nein: SPD

Zustimmung

 

51

 

Bebauungsplan Nr. 1110 - Neudorf - Steinbruchstraße
hier: Aufstellungsbeschluss  - Enthaltung: FDP

Zustimmung

 

         

51.1

 

Einleitung eines Aufstellungsbeschlusses für einen qualifizierten Bebauungsplan für den Bereich um die Steinbruchstraße in Duisburg Neudorf
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mitte vom 15.11.2007  

Zustimmung

 

         

52

 

Abschluss eines Gestattungsvertrages über die Inanspruchnahme städtischer Grundstücke zum Betrieb einer Kohlenmonoxid-Rohrfernleitungsanlage von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen  

x

 

Übersichtsplan  
1. Dem Abschluss des Gestattungsvertrages in der bisherigen Trassenführung in unmittelbarer Nähe von Siedlungsbereichen im Duisburger Süden wird nicht zugestimmt.

2. Dem Abschluss des Gestattungsvertrages wird hingegen zugestimmt, wenn die Firma Bayer MaterialScience AG sich verpflichtet, die Umtrassierung der Leitungsabschnitte zu beantragen. Das IMD wird in diesem Fall beauftragt, einen entsprechen den Gestattungsvertrag über den Betrieb der Leitungsanlage auf den bereits in Anspruch genommenen Grundstücken zu den Bedingungen der parallel in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegten DS 07-1 947 zu schließen.
 
1. Mehrheit - nur FDP dagegen

2. SPD, Linke, FDP nein, Mehrheit ja

 
    Problembeschreibung / Begründung   
1. Planfeststellungsverfahren

Die Firma Bayer AG hatte bei der Bezirksregierung in Düsseldorf auf der Grundlage des Landesgesetzes über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen vom 21.03.2006 ein Planfeststellungsverfahren zum Transport von gasförmigen Kohlenmonoxid von Köln-Worrringen über Duisburger Stadtgebiet nach Krefeld Uerdingen beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Planfeststellungsverfahren durchgeführt und der Gesellschaft den entsprechenden Beschluss am 14.02.2007 (Az.: 541/8-BIS) zugestellt. Mit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen wurde der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnet, sich die Rechte an den Grundstücken im Rahmen von Enteignungsmaßnahmen zu verschaffen, wenn mit den jeweiligen Eigentümern
eine zumutbare vertragliche Einigung nicht herbeigeführt werden kann.
In diesem Sachzusammenhang hatte auch die WINGAS GmbH bei der Bezirksregierung Düsseldorf auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes in der aktuellen Fassung ein Planfeststellungsverfahren zur Verlegung und zum Betrieb einer Erdgas Hochdruckleitung von Düsseldorf Hubbelrath über Duisburger Stadtgebiet nach Krefeld Uerdingen in Parallellage zur Co-Leitung beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Planfeststellungsverfahren durchgeführt und der Gesellschaft den entsprechenden Beschluss am 14.02.2007 (Az.: 65.09 — 02/05) zugestellt. Auf die Mitteilungsvorlage zum Projektvorhaben der Bayer AG und dem Trassenverlauf (DS 07-1550 vom 11.11.2007) wird hingewiesen.
Für die Leitung der WINGAS GmbH wird eine gesonderte Beschussvorlage erstellt.
2. Vertragsverhandlungen
Die Verhandlungen wurden mit. dem Ziel geführt, einen „zumutbaren“ Gestattungsvertrag anzubieten. Die Frage der Zumutbarkeit beurteilt sich anhand einzelner Kriterien, wie bei spielsweise zur Dienstbarkeit und Folgekostenpflicht, zur Laufzeit des Vertrages oder der Verpflichtung zum Rückbau der Leitungsanlage, die aus obergerichtlicher Rechtsprechung abgeleitet sind. Entscheidendes Kriterium ist es, einen angemessenen lnteressensausgleich zwischen den Vertragspartnern zu finden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass planfestgestellte Vorhaben regelmäßig im öffentlichen Interesse liegen und daher nicht hinter die Interessen der Stadt Duisburg zurücktreten müssen, wenngleich durch zwischenzeitlich aufge tretene Sicherheitsbedenken Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlu ses aufgekommen sind.
Auf dem Verhandlungswege konnte mit der Gesellschaft keine kurzfristige Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte erzielt werden, da die Verhandlungspositionen erheblich differierten. Vor dem Hintergrund der angedrohten Enteignungsmaßnahmen und der grundsätzlich zum Ausdruck gebrachten Bereitschaft zur privatrechtlichen Einigung hat die Stadt mit dem Leitungsbetreiber am 21 .03.2007 eine Vereinbarung zur vorzeitigen Besitzüberlassung geschlossen, In dieser Besitzüberlassung wurde nur die Erlaubnis zum Bau der Leitung ge regelt, nicht jedoch die Inbetriebnahme der Leitung.
Über die wesentlichen Inhalte des Gestattungsvertrages wird in einer parallel laufenden Beschlussvorlage in nichtöffentllcher Sitzung berichtet.

3. Voraussetzung für einen Vertragsabschlusses
Aus einem von der Stadt Duisburg in Auftrag gegebenen Gutachten der lngenieurgesellschaft Dr-Ing. Veenker mbH ergeben sich im Hinblick auf die Gefahrenbewertung der CO Leitung neue Gesichtspunkte. Auf Basis dieser Aussagen wurde gegenüber Bayer das bereits seit dem Sommer verfolgte städtische Interesse bekräftigt, dass eine Umtrassierung der Leitung in Teilbereichen für unumgänglich gehalten wird. Es wurde insoweit vorgeschlagen, die Umtrassierungslösung in dem Gestattungsvertrag zu regeln. Bayer soll sich vertraglich verpflichten, einen entsprechenden neuen Planfeststellungsbeschluss zu beantragen und die Leitung mit gebotenem Abstand außerhalb von Siedlungsbereichen zu verlegen.
Es dürfte zweifelhaft sein, ob Bayer eine solche Regelung in dem Gestattungsvertrag akze tieren wird, weil der Planfeststellungsbeschluss mit der zurzeit geplanten Trassenführung zwischenzeitlich mehrfach verwaltungsgerichtlich als rechtmäßig bestätigt wurde. Festgestellt werden muss allerdings auch, dass bei diesen verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen die Aussagen des von der Stadt Duisburg beauftragten Gutachters noch nicht gewürdigt werden konnten.
Für den Fall einer Weigerung Bayers zu einer solchen vertraglichen Umtrassierungsverpflichtung wäre der zeitgerechte Abschluss eines Gestattungsvertrages unter Berücksicht gung der Aussagen des Gutachtens von Herrn Dr. Veenkerallenfalls noch denkbar, wenn Bayer sich zumindest dazu verpflichten würde, an der Leitungsanlage erheblichesicherheits technische Ertüchtigungen durchzuführen.
Bayer müsste sich insoweit zu folgenden Maßnahmen verpflichten:
Auf den Einspeisedruck des CO-Gases von 40 bar gemäß Planfeststellung zu verzichten und den Betriebsdruck der Leitung deutlich zurückzunehmen sowie umgehend eine entsprechende Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zu beantragen.
Die Überwachungsmechanismen in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung so abzustimmen, dass den konkreten räumlichen Begebenheiten umfassend Rechnung getragen wird.
Eine technische Sicherung der Leitungsanlage gegen mechanische Einwirkungen von oben zu realisieren, die von ihrer Materialbeschaffenheit und Wirkung über die zurzeit verlegten Geotextilien hinausgeht (z. B. Betonhalbschalen).
Über den Bericht zur Vorabbewertung der CO-Leitung mithilfe einer „Quantitativen Risikoanalyse“ des Gutachters sowie auf die vorgenannten sicherheitstechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen bis zum Ablauf der von der Bezirksregierung Düsseldorf gesetzten Einigungsfrist konnte allerdings bis zum 20.11.2007 nicht mehr verhandelt werden.
 

   

53

 

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2006 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Immobilien-Management Duisburg (IMD)  

einstimmig

 

54

 

Bestellung zur Prüfung des Jahresabschlusses 2007 des Immobilien-Management Duisburg (IMD)  

 

 

55

 

Wirtschaftsplan 2008 des Immobilien-Management Duisburg  

 

 

55.1

 

Wirtschaftsplan IMD 2008  

 

 

55.2

 

Wirtschaftsplan IMD 2008  

 

 

56

 

1. Änderung der Unternehmenssatzung der Stadt Duisburg über die Anstalt des öffentlichen Rechts Wirtschaftsbetriebe Duisburg  

 

 

57

 

Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Duisburg (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)  

 

 

57.1

 

Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Duisburg (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)  

 

 

58

 

Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt öffentlichen Rechts über die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg (Abfallentsorgungssatzung)  

 

 

59

 

Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg (Abfallentsorgungsgebührensatzung)  

 

 

60

 

Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Duisburg (Abwasserbeseitigungssatzung)  

 

 

61

 

Abwassergebührensatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Satzung über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Abwasserabgabengebühren, Entgelten für die Abfuhr von Schlamm und Abwasser aus privaten Abwasserbehandlungsanlagen sowie über den Kostenersatz für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen (Abwassergebührensatzung)  

 

 

62

 

Anschlussbeitragssatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Anschlussbeitragssatzung)  

 

 

63

 

Entgeltordnung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR für besondere Dienstleistungen  

 

 

64

 

Wirtschaftsplan 2008 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR  

 

 

65

 

Ahndung von verbotswidrigen Abfallablagerungen und Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Duisburg  

 

 

66

 

Bericht über nicht abschließend ausgeführte Beschlüsse des Rates der Stadt und der Ausschüsse  

 

 

 

 

Anträge/Anfragen  

 

 

67

 

Änderung der Ausschussbesetzung  

 

 

68

 

Änderung der Ausschussbesetzung  

 

 

69

 

Thematisches Einkaufszentrum auf dem Standort der Rhein-Ruhr-Halle/Altes Stadtbad
Bezug: DS 07-1820, 07-1930 und 07-1874  

 

 

         

70

 

Schuldnersituation in Duisburg und Tätigkeit der städtischen Schuldnerberatung  

 

 

         

71

 

Schaffung von 2 Arbeitsplätzen innerhalb der Verwaltung zur Schuldnerberatung von Selbstständigen  

 

 

72

 

Zuwendungen der Kommune an öffentliche Träger zwecks Schuldnerberatung für Rentner, Erwerbsunfähige und Selbstständige/Freiberufler  

 

 

73

 

Überarbeitung der Daten innerhalb der Gewerbemeldestelle, statistische Erhebungsmaßnahme  

 

 

74

 

Antrag der FDP-Ratsgruppe; hier: Bebauungspläne  

 

 

         

75

 

Kosten des geplanten Apothekergartens  

 

 

         

 

 

Mitteilungsvorlagen  

 

 

76

 

Beteiligungsbericht 2006/2007  

 

 

77

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2007, dritte Nachweisung  

 

 

78

 

Ausrichtung und konzeptionelle Schwerpunkte des Referates für Integration  

 

 

79

 

Reform der Versorgungsverwaltung
- Kommunalisierung von Aufgaben der Versorgungsämter -  

 

 

80

 

"Thematisches Einkaufszentrum" auf dem Standort der Rhein-Ruhr-Halle/Altes Stadtbad Hamborn
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Hamborn vom 15.11.2007  
Nein der SPD
Ratherr Bettermann (BL/AMP): "Das ist das Multi Casa des Duisburger Nordens!"

Eine  Delegation des Rates war im niederländischen Roermond. Dort wurde ein Factory Outlet-Center in der Nähe der Roermonder Innenstadt besichtigt. Die Duisburger Delegierten informierten sich, warum die Nähe des Centers zum Zentrum keine negativen Folgen für den Einzelhandel in der Stadt hatte.

 

Antrag der Fraktion Die Linke Offene Liste
Thematisches Einkaufszentrum auf dem Standort der Rhein-Ruhr-Halle/Altes Stadtbad
Inhalt
Im Rahmen des Bebauungsplansverfahrens „Thematisches Einkaufszentrum auf dem Standort der Rhein-Ruhr-Halle/Altes Stadtbad“ beschließt der Rat Folgendes:
1.
Die Auswirkungen eines thematischen Einkaufszentrums auf die umgebende Einzelhandels- struktur sind sorgfältig zu ermitteln.
2.
Bei der Planung des Objektes ist darauf zu achten, dass städtebaulich die bestmögliche
Verbindung zwischen dem thematischen Einkaufszentrum und den Stadtteilzentren Marxloh
und Althamborn geschaffen wird.
II.
Im Hinblick auf einen möglichen Abriss der Rhein-Ruhr-Halle und den geplanten Neubau der Ersatzhalle trifft der Rat folgende Grundsatzentscheidungen, die zu gegebener Zeit zu kon kretisieren sind:
1.
Der Abriss der funktional und baulich veralteten Rhein-Ruhr-Halle kommt nur infrage, wenn der Bau eines angemessenen und finanziell vertretbaren Ersatzobjektes im Stadtbezirk Hamborn gesichert ist. Der Abriss der Rhein-Ruhr-Halle darf erst erfolgen, wenn die Ersatz- halle zur Verfügung steht.
2.
Mit Rücksicht auf die schwierige Haushaltslage der Stadt wird die Finanzierung der neuen
Halle im Wesentlichen aus dem Ertrag erfolgen, der aus dem vorgesehenen Verkauf der
Grundstücksflächen Rhein-Ruhr-Halle und altes Hamborner Stadtbad erzielt wird.
3.
Die Planung der neuen Mehrzweckhalle wird durch einen Beirat aus Vertretern der
wichtigsten Nutzergruppen wie Vereine, Schulen, Kulturorganisation usw. begleitet.
 

Antrag der CDU-Fraktion Hamborn

Der Rat der Stadt Duisburg möge den Aufstellungsbeschluss für die Einleitung eines
Bebauungsplan-Verfahrens zur Entwicklung eines “Thematischen Einkaufszentrums
Duisburg“ auf dem Standort der Rhein-Ruhr-Halle / altes Hamborner Stadtbad fassen.
Begründung
Die Planungsentscheidung des Rates der Stadt Duisburg, in dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan ein Kerngebiet entlang der Duisburger Straße, zwischen den Kernbereichen Alt-Hamborns und Marxlohs auszuweisen, stellt sich aktuell als richtungsweisende Entscheidung für die Entwicklung Hamborns dar. Sowohl Marxloh als auch Alt-Hamborn weisen strukturelle Schwächen auf. Ein Überleben des über die Nahversorgung hinausgehenden Einzelhandels in beiden Stadtteilzentren ist auf längere Sicht nicht gesichert. Die Einwohnerverluste in den letzten Jahrzehnten haben konsequenter Weise zu Kaufkraftverlusten in Hamborn geführt. Darüber hinaus ist es zu weiteren Kaufkraftverlusten dadurch gekommen, dass Käufer aus Hamborn in Zentren wie zum Beispiel CentrO in Oberhausen abgewandert sind. Das Überleben des über die Nahversorgung hinausgehenden Einzelhandels in Hamborn wird wesentlich davon abhängen, ob und inwieweit es gelingt, ein eigenständiges Profil zu entwickeln, das genügend Attraktivität entfaltet, um sowohl die in Hamborn vorhandene Kaufkraft zu binden als auch externe Kaufkraft neu zu erschließen. Hierzu eignet sich ein Thematisches Einkaufszentrum, das in den Grundzielen einem innovativem Factory Outlet-Center ähnelt, in besonderer Weise. Zum einen besteht grundsätzlich keine Konkurrenz zum bestehenden Einzelhandel, da in einem Thematischen Einkaufszentrum Duisburg nur Produkte verkauft werden, die es bei dem ortsansässigen Einzelhandel in der Regel nicht gibt. Die Käuferströme, die mit einem “thematischen Einkaufszentrum“ nach Hamborn geholt werden können, können jedoch auch von dem ortsansässigen Einzelhandel genutzt werden.

Insoweit ist bei der Planung darauf zu achten, dass eine bestmögliche Verbindung zwischen dem Thematischen Einkaufszentrum Duisburg und den Stadtteilzentren Marxloh und Alt Hamborn geschaffen wird.
Eine Größenordnung von ca. 25.000 qm stellt eine verantwortungsbewusste Dimension dar und ist auch vor dem Hintergrund eines potentiellen Einzugsgebietes von rund 200 km und ca 2 Mb. Kunden verkehrsplanerisch über den Autobahnanschluss an die A59 leistbar. Die Verträglichkeit eines solchen Einkaufszentrums mit Blick auf die gewachsenen Stadtteilzentren in Alt-Hamborn und Marxloh kann in Analogie zu den Erfahrungen der in Roermond praktizierten und erfolgreich angenommenen Strategie unterstellt werden.
Räumlich bietet der Standort Rhein-Ruhr-Halle geographisch und infrastrukturell hervorragende Voraussetzungen für eine solche Entwicklung. Die Verwendung des Grundstückes Rhein-Ruhr-Halle / altes Hamborner Stadtbad würde gleichzeitig die Stadt Duisburg verpflichten, einen angemessenen Ersatz für die dann wegfallende Rhein-Ruhr- Halte zu schaffen. Der Ersatz sollte der Neubau einer Mehrzweckhalle für sportliche, kulturelle und schulische Belange sein.
Eine solche Halle sollte durch ihre besondere geographische Lage und mit einer zeitgemäßen Ausstattung in der Lage sein, den insoweit bestehenden Bedarf für den gesamten Duisburger Norden zu befriedigen. n diesem Zusammenhang wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass es der Wille der CDU-Fraktion ist, dass die Planung der neuen Mehrzweckhalle durch einen Beirat begleitet werden soll. In den Beirat sollen die Vertreter der wichtigsten Nutzergruppen, also insbesondere der Sport-, Kultur- u. Karnevalsvereine sowie der Schulen entsandt werden. Die Mitglieder des Beirates sollen durch ihre langjährigen Erfahrungen sicherstellen, dass die neue Mehrzweckhalle den Vorstellungen und Wünschen der Nutzer entsprechen wird und Fehlplanungen vermieden werden.
Die neue Mehrzweckhalle sollte auch über eine moderne, ökologische Energieversorgung verfügen und alle Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung nicht nur erfüllen, sondern auch übertreffen. Dies führt langfristig zu Kosteneinsparungen und damit zu erträglichen Preisen für die Nutzer.
Der Wegfall der alten Rhein-Ruhr-Halle und der Neubau einer Mehrzweckhalle stellt auch einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Finanzkonsolidierung der Stadt Duisburg dar. Der Regierungspräsident hat durch seine letzte Haushaltsverfügung darauf hingewiesen, dass die Stadt Duisburg Mehrzweckhallen vorhält, deren Betrieb zu nicht unerheblichen Belastungen im Verwaltungshaushalt führen. Er verlangt insoweit, die Zuschussbedarfe für diesen Ausgabenbereich deutlich und nachhaltig zu verringern. Diesem Anspruch kann nur eine neue Mehrzweckhalle gerecht werden. Die Rhein-Ruhr-Halle weist erhebliche bauliche Mängel auf, die mit Haushaltsmitteln nicht mehr zu beheben sind.
 

Darüber hinaus ist der jährliche Zuschussbedarf der Rhein-Ruhr-Halte so erheblich, dass er nach der Verfügung des Regierungspräsidenten auf Dauer nicht mehr geleistet werden kann.
Es macht zur Zeit wenig Sinn, weitere Ausstattungsdetails der neuen Mehrzweckhalle zu diskutieren, da die hierzu erforderlichen Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass die Finanzierung der neuen Mehrzweckhalle im Wesentlichen aus dem Verkauf des Grundstücks Rhein-Ruhr-Halle / altes Hamborner Stadtbad erfolgen muss.

 

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81

 

Entwicklungs- und Moderationskonzept für das Hochhausquartier Duisburg-Hochheide  

 

 

82

 

Zielvereinbarung nach § 5 BGG NRW für das Bezirksrathaus Rheinhausen  

 

 

83

 

Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses der Wirtschaftsbetriebe Duisburg zum 31.12.2006  

 

 

84

 

Wirtschaftsplan 2008 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
hier: Beratung der in den Bezirken geplanten Unterhaltungs- und Investitionsmaß-
nahmen über 50.000,00 Euro gem. § 37 Abs. 1 GO NW  

 

 

 

 

Nachtrag  

 

 

85

 

Kommunale Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen beim Besuch einer Kindertageseinrichtung  


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86 Nachtrag: 30.11.2007

 

"Thematisches Einkaufszentrum" auf dem Standort der Rhein-Ruhr-Halle/ Altes Stadtbad Hamborn  

 

 

87 Nachtrag: 30.11.2007

 

Hochhäuser Ottostraße 24-30 und Hanielstraße 36-38 in Homberg-Hochheide  

 

 

88 Nachtrag: 30.11.2007

 

Mietfreie Überlassung von Räumlichkeiten durch die Gebag, die DBV und des IMD