Politik in Duisburg  Archiv Nov - Dez 2008              

Mittwoch, 31. Dezember 2008 - Historischer Kalender

Duisburg und 2009

Allgemein
Auf den unerlässlichen Neujahrsempfangen im Januar werden jede Menge Reden über Abschwung, Rezession und andere Unannehmlichkeiten zu hören sein, die die Stadt direkt und indirekt betreffen. Es wird pessimistische und gegenteilige Töne geben - je nach politischer oder wirtschaftlicher Ausrichtung der Redner. Beide Seiten werden recht haben. Und das ist das Schlimme. Wen kann man jetzt als den Schuldigen schlechthin ausmachen? Die globale Finanzkrise? Na klar. Den Regierungspräsidenten? Ganz sicher auch. Den Politiker? Aber natürlich. Man kann dabei niemanden in "Schutzhaft" nehmen oder Generalverdächtigung bzw. einen Freibrief erteilen. Was bleibt ist das ewige Lied, dass der Bürger die Zeche zahlen muss.

So wird es im März sein, wenn die Stadt dem Regierungspräsidenten das "Streichkonzert" vorlegt, das er nun aber auch abzusegnen hat. Es wird zu den drastischen Einschränkungen in vielen Bereichen kommen, womöglich aber auch im Superwahljahr 2009 zu den einen oder anderen Mildtätigkeiten der Regierenden. Ganz sicher. Nur müssen auch diese wiederum vom Bürger bezahlt werden. Im Moment kann man eigentlich nur den gewaltigen Wortschatz der Kabarettisten als Trostspender oder Generalkritik nehmen, die es im Sinne der Bürger irgendwie wie immer im Klartext rüberbringen. Kann oder muss man sogar alles nur mit bissigem Humor betrachten? Wer dazu neigt hat in diesen Zeiten das leichtere Leben. Wer zu Fatalismus neigt nicht ganz, wer nur Nörgler ist hat Hochzeit. Daueroptimisten werden es schwer haben. In Duisburg alles schönreden ist nicht angesagt, aber auf keinen Fall alles niedermachen.

Wirtschaft, Finanzen und Stadtentwicklung
Das feine Gespür der Bürger für die Realität wird oft genug von der Politik verkannt. Irgendwo zwischen Verniedlichung oder Aufbauschen von Problemen liegt sie sowieso, die goldene Mitte des gebeutelten Steuerzahlers.

Nach dem Gang des OB zum Regierungspräsidenten wird erst klar sein, was diese Stadt noch wirklich darf. Nach der Kommunalwahl - egal ob Juni oder Oktober - wird es so oder so Veränderungen geben. Es fragt sich nur wie weitreichend diese sein werden. Sicher gilt, dass die Sozialdemokraten alles tun werden, um Schwarz-Grün ablösen zu können. Ob aber nur Miesreden reicht, wird sich zeigen. Sicher ist ebenso, dass Schwarz-Grün auf das erfolgreiche Anschieben der Stadtentwicklung in Hochzeiten der Steuereinnahmen hinweisen wird. Ganz klar werden die Linken in Duisburg stärker werden. Zu welchen Lasten wird sich zeigen. Allerdings muss gewarnt werden: Wer penetrant der heimischen Wirtschaft immer höhere Lasten abverlangen will (Hebesatzerhöhung) sorgt eher für ein Ausbluten oder im geringeren Fall für Stillstand. Nur mit sozialromantisch anmutenden Forderungen ist der Stadt nicht geholfen. Im Gegenteil. Hier zählt nach wie vor die Großindustrie und ganz sicher stehen Mittelstands- und Handwerksbetrieb - meistens als Familienunternehmen - im Mittelpunkt, besser gesagt als Duisburgs Rückgrat da.

Parteien - Kommunalwahl
Ohne Zweifel wird es eine neue bunte Vielfalt der politischen Gruppierungen geben, werden neue Wählergruppierungen zur Kommunalwahl antreten. Dabei ist es wenig hilfreich, wenn die etablierten Parteien das große Geschrei anstimmen, dass die politische Landschaft durch Zersplitterung zur Gefahr wird und kein zielorientiertes kommunales Handeln möglich sein wird. Der mündige Bürger soll also gefälligst auf eines der höchsten Grundrechte verzichten. Wo steht geschrieben, dass nur die bisher bekannten Parteien das Geschick aller auf immer und ewig lenken sollen? Der Weg der Grünen hat gezeigt, was möglich ist. Und es hat zudem noch nie geschadet, wenn es eine Vielzahl von Meinungen der Bürger gibt. Sicher wird das politische Leben dadurch nicht einfacher. Sicher kann man gewisse Pfründe nicht mehr so leicht sichern wie zuvor. Aber was ist schlecht daran?  In Duisburg konnte in nur fünf Jahren beobachtet werden, wie eine Volkspartei wie die SPD sich selbst zerlegte, von knapp 10 000 Mitgliedern auf eine Zahl schrumpfte, die von den 19 Bürgervereinen Duisburgs mit etwa 7500 Mitgliedern fast um das doppelte überboten wird. Von den mehr als 300 Selbsthilfegruppen der Stadt soll erst gar nicht gesprochen werden.

Die Weichen für den OB-Kandidaten wurden ebenso gestellt wie Bundestagswahlkandidaten. Dabei gab es bei der SPD Veränderungen. Die eigentlich gewünschte Personaländerung von Hans Pflug - "...zuhause brennt im Wahlkreis im Norden Duisburgs der Baum und der Sozialdemokrat ist monatelang für den auswärtigen Ausschuss im Hindukusch!" - zu Bärbel Bas und ein Verbleiben von der seit 2002 im Bundestag vertretenen Duissernerin Petra Weis wurde durch geschickte Untergrundarbeit nicht Realität. Die CDU hat nach Irmgard Karwatzki mit Nachrücker Mahlberg wieder eine Stimme im Bundestag und würde das gerne so zementiert sehen. Beim Bürger kamen so laut FDP-Forderungen pro Co-Pipeline von Landtagsabgeordneten Holger Ellerbrock wie zuvor bei SPD-Vertreterin Im Landtag Gisela Walsken (SPD-Vertreterin Mitte/Süd) keinesfalls gut an. Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt wird darunter wohl stark zu leiden haben. Die Grünen versuchen - obwohl vor Jahren mit der SPD im Boot der Verantwortung - nun alle positiven Entwicklungen für sich zu verbuchen und schieben alle negativen Einflüsse der Vergangenheit auf die damals übermächtige rote Fraktion des Rathauses. Es wird sich zeigen, inwieweit die bunte Vielfalt bürgerlicher Interessenvertreter beim Wähler ankommen um erneut Zünglein an der Waage spielen zu können und wie hoch die Zahl derer sein wird, die von einem wesentlichen Grundrecht zur Wahl zu gehen keinen Gebrauch machen.

Sport
Die Finanzen haben die Verein der Stadt immer gedrückt. Dass jahrzehntelang diese Stadt sich als Sportstadt bezeichnete, ist im Grunde korrekt, nur waren die Rahmenbedingungen für die sportliche Basis immer eher schlecht als recht. Das dürfte sich kaum verändern. Die Zugpferde und Publikumsmagneten wie MSV Duisburg und EV Duisburg schwächeln. Die Sogwirkung der Aufstiege (Bundesliga hier, DEL dort - sowie der Neubau der Arena verpufften genauso schnell wie die überregional bestens registrierten Spitzenereignisse wie world games 2005 und die Kanu-WM 2007. Nun wurde ziemlich geräuscharm die Ausrichtung der Spiel der Nicht-olympischen Sportarten wegen des Diktats des Geldes bzw. des Regierungspräsidenten beerdigt. Somit wird es weder eine Kanu-WM noch world games geben. Was bleibt ist mit knapp 19 Millionen Euro eine enorm aufgewertete Wasserwelt Sportpark nebst hervorragenden Einrichtungen wie der MSV-Arena, dem Leichtathletikstadion, dem Parallelkanal und der nun bunten touristischen  Ausrichtung des Sportparks auch für Freizeitsportler.
Es bleibt aber die Angst, dass der Heimat der Jugend, die Vereine, durch die drohenden Auswirkungen der Finanzkrise und des sich abzeichnenden Abschwungs sowie der absolut klammen Kommune die Luft abgeschnürt wird. Inwieweit hier die schöpferische Kraft der Funktionäre diese Zeit überbrücken hilft wird sich zeigen. Im sportlichen und sozialem Sinn muss hier alles getan werden, diese sportlich hervorragende Infrastruktur - jeder fünfte Duisburger ist Mitglied in einem Sportverein - zu erhalten. Dass man den Zugpferden bessere Zeiten wünscht, liegt deshalb auf der Hand. Mit der Spitze kommt die Breite.
Aber für diese Spitzensportarten werden die Sponsoren weniger. Es wird kaum möglich sein, den jetzigen Stand halten zu können. Und wie lange ein Alleingesellschafter bei den Kufenflitzern noch bei Laune zu halten ist, wird sich auch sehr schnell zeigen, obwohl man Ralf Pape auf jeden Fall schon ein langes Durchhaltevermögen zugestehen muss.  Wie viel ein Walter Hellmich für diese Stadt mit dem Aushängeschild MSV Duisburg getan hat, wird sehr schnell vergessen. Es kann nicht angehen, dass so schnell so viel mies geredet wird. Wer will schon in einer solch schlechten atmosphärischen Infrastruktur wie bei der Rote-Karte-Aktion gegen Cheftrainer Rudi Bommer hier und das in den aufkommenden schlechten wirtschaftlichen Zeiten hier investieren?

Kultur
Egal was auf der Welt passiert, zuerst leidet immer wieder die Kultur. Kaum hat der rot angehauchte Regierungspräsident sein unglaubliches Auftreten hinter sich gebracht, werden Ängste der schlimmen Art wach.  Da werden neben finanziell nicht ausgegoren Projekten wie beim Stadtfenster keine Zukunft bescheinigt, aber sofort auch beim Unterhalten der Philharmoniker, der Unterstützung der Lehmbruck-Stiftung und viele andere Bereiche vor allem bei der Kleinkunst das Aus angedroht. Wie viele Bürger will man noch aus der Stadt treiben? Welche Perspektiven haben jungen Menschen in einer solchen Stadt? Welche Gründe gibt es, in Duisburg seinen Lebensmittelpunkt zu sehen, wenn im kulturellen Beeich nicht der Rotstift sondern der Sensemann das sagen hat?

Lebensmittelpunkt Duisburg
Neben rigorosen Sparmaßnahmen und wesentlich schlechteren Angeboten gegenüber anderen Städten hat die Abwanderung aus dieser Stadt zum einen immer etwas mit dem Arbeitsplatz zu tun. Dort, wo man sichere Arbeit hat, da möchte man auch bleiben bzw. hin. Wenn man den Job (noch) hat  geht es auch um  Rahmenbedingungen, konkret gesagt um Nahversorgung der allgemeinen aber auch der speziellen (Freizeit- und Kulturangebote) Art. Zu den wichtigsten Bedingungen zählt das Wohnumfeld. Es muss sicher und sauber sein, auf jeden Fall aber darf Lärm jeglicher Art nicht zu gesundheitlichen Belastungen führen. Genau das aber ist in den meisten Stadtteilen immer schlimmer der Fall. Zwei von drei Wegziehenden Bürgern gehen wegen dieser Belastungen - wenn sie denn gehen können. Wer aber seinen Lebensmittelpunkt mit Eigentum versehen hat, ist im Sinne des Wortes wesentlich immobiler und hat - auch wenn er es unbedingt will - kaum Chancen seine Immobilie zu vernünftigen Preisen los zu werden. Auch wenn die Logistik durch die globale Finanzkrise und der drohenden Rezession eine "Delle" erhalten wird, wird sich an der grundlegenden Ausrichtung auf noch viel mehr Verkehre nichts ändern.
Das große Problem Nahversorgung resultiert aus der demografischen Entwicklung und der angeführten Wegzüge durch Belastungen. Die Stadt muss Ansiedlungen fördern, Discounter auf der grünen Wiese verhindern und Vollsortimentanbietern in den Stadteilen animieren zu investieren bzw. am Ort zu bleiben.

Wie aber macht man Vollsortimentanbietern dies schmackhaft, wenn der Kundenstamm immer kleiner wird und die Kosten nicht mehr gedeckt werden können? Hier ist vor allem in den sogenannten Gartenstädten oder Werkssiedlungen der Nachkriegesjahre ein Umdenken angesagt. Es geht um familiengerechte und hochwertige Bebauungen, aber auch um preiswerten Wohnraum für jungen Menschen oder mit schmaleren Geldbeutel. Von Bestandssicherung bzw. Ausbau von Angeboten an Kitas, Schulen, Arztpraxen aller Art und Krankenhäusern sowie einem gut funktionierenden ÖPNV ist dabei ebenfalls viel abhängig.  Harald Jeschke

Sozialbericht - lokale Duisburger Arbeitsmarktkonferenz gefordert

Duisburg, 19. Dezember 2008 - "Es ist unstrittig, dass auf dem Duisburger Arbeitsmarkt in den letzten beiden Jahre Erfolge erzielt wurden. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen nahm um knapp 20 % ab. Diese Abnahme verdankt sich aber zum weit überwiegenden Teil der Eingliederung gut qualifizierter kurzzeitig arbeitsloser Menschen in das Erwerbsleben (Rechtskreis Sozialgesetzbuch SGB II), wobei auch die jetzt zu Ende gehende günstige bundesdeutsche Konjunkturentwicklung eine wesentliche Rolle spielte.

Nimmt man demgegenüber alle diejenigen Duisburger Bürger in den Blick, die Anspruch auf die sogenannten Hartz IV - Leistungen (Rechtskreis SGB II) haben, so zeigt sich, dass ihre Zahl in den letzten beiden Jahren nur um 1,6 Prozent zurückgegangen ist. Jede fünfte Person unter 65 Jahren in Duisburg bezieht Leistungen nach dem SGB II; bei den Kindern unter 15 Jahren ist es sogar jede dritte Person. Rund 74.000 Menschen beziehen Arbeitslosengeld II.
Die Duisburger Arbeitsmarktsituation ist durch das Fehlen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Der hohen Zahl von Leistungsempfängern stehen zu wenige reguläre Arbeitsplätze zur Verfügung.
Unter den Angeboten, die den erwerbsfähigen Beziehern von Arbeitslosengeld II in Duisburg gemacht werden, sind Arbeitsgelegenheiten (sogenannte `"in-Euro-Jobs") der häufigste Maßnahmetyp, obwohl sie vom Gesetzgeber eigentlich nur als "letztes Mittel"  beim Versagen aller anderen Möglichkeiten des Forderns und Förderns vorgesehen sind.
Darüber hinaus sind, gemessen an ihrem jeweiligen Anteil an der Zahl der registrierten Erwerbslosen, die Frauen und die ausländischen Arbeitslosen in den in Duisburg angebotenen Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen deutlich unterrepräsentiert.
Als in Deutschland zu Beginn des Jahres 2005 das alte Bundessozialhilfegesetz durch die Einführung der neuen Sozialgesetzbücher II und XII ersetzt wurde, verfolgte der Gesetzgeber damit unter anderem das Ziel, zu einer engen Verschränkung der Arbeitsmarktpolitik und der Sozialpolitik zu gelangen. Die Aussagen des Duisburger Sozialberichts nötigen aber demgegenüber zu folgenden Schlussfolgerungen.
Die Duisburger ARGE ist auf ihre Funktion als sozialpolitisches Instrument noch nicht ausreichend ausgerichtet. Sie erreicht weibliche Arbeitslose zu wenig. Es gibt bisher kein Rezept zur Förderung all der Erwerbslosen, die nicht zeitnah in den Ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Es fehlen Lösungen zur Verhinderung generationsübergreifender Armut in den sogenannten Bedarfsgemeinschaften ("Armutskarrieren").
Mit diesen Feststellungen geht es in keiner Weise darum, die alltägliche Arbeit der Beschäftigten der ARGE in Misskredit zu bringen, die durchweg mit hohem Engagement versuchen, unter den extrem schwierigen sozialen Bedingungen in Duisburg möglichst viel für die von Erwerbslosigkeit und Armut betroffenen Menschen zu tun.
Die Feststellungen bilden jedoch sehr wohl eine Anfrage an die grundsätzliche Strategie der ARGE sowie an die Politik in unserer Stadt, die über die Trägerversammlung der ARGE dafür verantwortlich ist, dass der gesetzliche Auftrag erfüllt und dafür Sorge getragen wird, dass ein Großteil der von öffentlichen Leistungen abhängigen Bürger samt deren Kindern nicht einfach arbeitsmarkt- und sozialpolitisch abgehängt wird.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtsverbände fordern deshalb in unmittelbarer Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Sozialberichts:

- Das Fallmanagement der ARGE muss dahingehend geschult und sensibilisiert werden, dass der Anteil von Frauen und ausländischen Arbeitslosen an den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen deutlich erhöht wird.
- Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten muss der Anteil der Maßnahmen in der sogenannten Entgelt-Variante deutlich erhöht werden, um die Grenze zur Vermittlungsfähigkeit in den Ersten Arbeitsmarkt durchlässiger zu machen.

- Bei der strategischen Entwicklung ihrer Angebots- und Maßnahmenpakete muss die ARGE zukünftig weniger die Einzelpersonen und mehr die gesamte Bedarfsgemeinschaft in den Blick nehmen. Dies bedeutet auch eine ämterübergreifende Hilfeplanung, um der Vererbung von sozialen Abhängigkeitsverhältnissen entgegenzuwirken," führt Wolfgang Krause, diesjähriger Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände in Duisburg, aus. In der Arbeitsgemeinschaft sind Diakonie, jüdische Gemeinde, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Caritas und Deutsches Rotes Kreuz zusammengeschlossen.
Die Diakonie ist in Duisburg der größte Anbieter berufsbildender Maßnahmen. "Die Leute, die heute schon Schwierigkeiten haben, werden auch in Zukunft leiden müssen," beschreibt Krause die aktuelle Situation vieler Arbeitsloser. "Beim SGB II ist der Arbeitsmarkt zu sehr im Blickpunkt. Vermittlungshemmnisse werden nicht wahrgenommen. Die Bedarfsgemeinschaften müssen ganzheitlich wahrgenommen werden. Mir wird Angst und Bange, wenn ich in die Zukunft blicke. Der Finanzmarkt hat sende schlimme Signale aus. Wenn wir Glück haben, ist der städtische Duisburger Haushalt im März 2009 genehmigt." Die Arbeitsgemeinschaft fordert daher eine lokale Duisburger Arbeitsmarktkonferenz.

SPD-Duisburg in der Glaubwürdigkeitsfalle

Duisburg, 16. Dezember 2008 - Johannes Pflug ist der alte und neue Bundestagskandidat der Duisburger SPD für den Duisburger Norden. Er erhielt rund 75 % der sozialdemokratischen Delegiertenstimmen auf dem Nominierungsparteitag am Montag. Spannender war es da schon bei der Kandidatenauswahl für den Duisburger Süden. Bei 2 Enthaltungen konnte sich Bärbel Bas (128 Stimmen) gegen die bisherige SPD - Bundestagsabgeordnete Petra Weis (111 Stimmen durchsetzen).
"Wer Oberbürgermeister werden will, und das wird auch für alle anderen Ämter und Mandate immer wichtiger, muss sich sehr viel länger als in einem einem Zeitraum von wenigen Monaten vor einer Wahl den Bürgern bekannt machen. Deshalb haben wir Jürgen C. Brandt bereits im April nominiert. Und was das Bekanntmachen angeht: Davon hat er reichlich Gebraucht gemacht, und das wird er auch weiter tun. Am 26. 2. 2009 ist unser nächster geplanter Parteitag. Er soll ganz im Zeichen der 100 Tage später stattfindenden Kommunalwahl stehen. Sozusagen zum Auftakt der heißen Phase werden wir unser Wahlprogramm verabschieden und Jürgen endgültig als Herausforderer des Noch-OB bestätigen.

"Duisburg ist eine Stadt, in der viel Potenzial steckt und die lebens- und liebenswert ist, aber zur Zeit von einer prinzipienlosen grün-schwarz-braunen Koalition und einem selbstgerechten Oberbürgermeisterdarsteller okkupiert wird. Dieses Trio aus Vogt, Janicki und Sauerland bedient sämtliche Klischees und Vorurteile, mit denen sich der Lehrerberuf konfrontiert sieht. Ich habe allerdings von zu Hause den Auftrag klarzustellen, dass es auch andere Lehrer gibt.
Diese drei leben in einer Parallelwelt, die mit der Lebenswirklichkeit wenig zu tun hat. Sie haben immer Recht, wissen alles besser, verteilen Noten, arbeiten hinter verschlossenen Türen, ertragen keinen Widerspruch und kennen als Beamte keine Existenzängste. Und offensichtlich haben sie im Zuge der Haushaltsberatungen jetzt auch mit Hilfe des Republikaners, ihres Mehrheitsbeschaffers im Rat, Fenster und Türen verrammelt und die Rollläden heruntergelassen, um die böse Lebenswirklichkeit komplett auszusperren.
Aber das wird dieser Troika der Ahnungslosigkeit nicht helfen und wir werden ihnen das nicht durchgehen lassen. Diese Koalition der Unverantwortlichkeit hat in nur 4 Jahren 435 Mio Euro neue Schulden gemacht und vorige Woche Montag im Rat beschlossen, im nächsten Jahr weitere 149 Mio. Euro Schulden zu machen. Das sind rund 600 Mio. Euro  Neuschulden, keine Altlasten. Und diese schwarz/grüne Laienspielschar mit braunem Platzanweiser behauptet frech, die SPD könne nicht mit Geld umgehen," polemisiert Ralf Jäger, Duisburger SPD-Vorsitzender.
Die SPD hat unter Kanzler Schröder Hartz IV eingeführt. Sie stellt nun fest, dass ihr ihre klassische Wählerschaft, nämlich die Arbeiter, in Richtung Linkspartei wegläuft, weil die Arbeiterschaft merkt, dass die SPD ihr mit Hartz IV Armut und sozialen Abstieg bescherte. Nun versucht die SPD, von ihrem eigenen Versagen abzulenken und praktisch Wahlkampf gegen sich selbst zu machen, indem sie sich für diejenigen Leute einsetzt, denen sie mit Hartz IV Schaden zufügte. Diese Aussage war bei der Wahlrede von Bärbel Bas deutlich, nein überdeutlich zu spüren. Wie glaubwürdig ist eine solche junge Dame? Andreas Rüdig

"Sperrklausel" im Kommunalwahlgesetz NRW verfassungswidrig

Münster/Duisburg, 16. Dezember 2008 - Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen durch heute verkündetes Urteil entschieden und damit einem entsprechenden Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) im Organstreitverfahren gegen den Landtag NRW stattgegeben.
In dem Organstreitverfahren hatte sich die ÖDP gegen eine ihr nachteilige Neuregelung im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz (KWahlG) gewandt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 9. Oktober 2007 war das Verfahren zur Berechnung der Sitzzuteilung beim Verhältnisausgleich von dem Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer auf das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguё/Schepers umgestellt worden. Nach diesem Verfahren werden die nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitze bei Resten unter 0,5 auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet und bei Resten ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Abweichend davon bestimmt § 33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG, dass Parteien oder Wählergruppen, die nicht mindestens eine Zahl von 1,0 für einen einzigen Sitz erreichen, bei der Sitzzuteilung unberücksichtigt bleiben.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams u.a. aus:
Der Landtag NRW habe das Recht der ÖDP auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen und auf Gleichheit der Wahl dadurch verletzt, dass er in § 33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG Parteien oder Wählergruppen bei der Sitzzuteilung unberücksichtigt lasse, die nicht mindestens eine Zahl von 1,0 für einen einzigen Sitz erreichten. Diese Regelung bewirke eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen, die über die mit dem Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Laguё/Schepers verbundene systemimmanente Differenzierung im Erfolgswert der Stimmen hinausgehe. Dem genannten Zuteilungsverfahren entspreche es, auch im Falle eines einzigen Sitzes Zahlenreste ab 0,5 und kleiner als 1,0 für die Sitzzuteilung zu berücksichtigen. Von dieser Rundungssystematik weiche § 33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG ab. Diese Modifizierung sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei ebenso wie der Grundsatz der gleichen Wahl im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen. Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers seien hier besonders enge Grenzen gezogen. Differenzierungen in diesem Bereich bedürften zu ihrer Rechtfertigung stets eines besonderen, sachlich legitimierten, "zwingenden" Grundes. Daran fehle es hier. Der Landtag habe weder im Gesetzgebungsverfahren noch im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof dargelegt, dass die Regelung in § 33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG aus "zwingenden" Gründen erforderlich sei. Dies gelte auch für den vom Landtag angeführten Gesichtspunkt einer drohenden Funktionsunfähigkeit der Kommunalvertretungsorgane. Der Landtag habe nicht hinreichend deutlich gemacht, dass die "Sperrklausel" in § 33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen notwendig sei.  VerfGH 12/08

Innenminister: Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am 7. Juni 2009

Düsseldorf/Duisburg, 10. Dezember 2008 -Innenminister Dr. Ingo Wolf hat jetzt den 7. Juni 2009 als Tag der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen festgelegt. Am selben Tag findet auch die Europawahl 2009 statt. "Von der Bündelung mit der Europawahl erhoffe ich mir eine deutlich höhere Wahlbeteiligung", sagte Wolf heute (12.12.) in Düsseldorf. Der Landtag hatte die grundsätzliche Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl im Juni dieses Jahres mehrheitlich beschlossen. Wolf: "Ziel ist es, ab 2009 die Kommunalwahl mit der Europawahl dauerhaft zusammenzulegen."
Gegen das Gesetz zur Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl ist derzeit eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof in Münster anhängig. Gegenstand dieser Klage ist die Prüfung, ob das gesetzliche Vorziehen der Kommunalwahl 2009 auf Juni mit der Verfassung vereinbar ist. Die derzeit laufende Wahlperiode der Räte und Kreistage endet im Oktober 2009. Das Gericht wird hierüber voraussichtlich Anfang nächsten Jahres entscheiden. Der Wahltermin musste aber bereits jetzt auf Grundlage des geltenden Wahlgesetzes festgelegt werden, um eine rechtzeitige Vorbereitung und rechtmäßige Organisation der Kommunalwahl zu gewährleisten.

Komba

Alle Räder stehen still, wenn unser starker Arm es will. So tönten früher die Gewerkschaften. "Unser Augenmerk lag früher hauptsächlich auf den kommunalen Beamten. Inzwischen wurde unsere Zielgruppe um die Arbeiter und Angestellten, heute: Arbeitnehmer, erweitert," berichtet Norbert Keusken. Der Vermessungsingenieur ist seit 1978 bei der Stadt Duisburg beschäftigt.
Die Internetenzyklopädie Wikipedia bietet in ihrem Text einen ersten Einblick, wer und was Komba ist. Auf den Seiten der Duisburger Ortsgruppe gibt es den Unterpunkt "Wir über uns". Dort kann der Leser einen ersten Einblick über Komba in Duisburg erhalten. "Wir sind kommunal ausgerichtet. Unsere Mitglieder arbeiten alle in der Duisburger Kommunalverwaltung," betont Keusgen. 650 Mitglieder kann der Duisburger Ortsverband vorweisen, was einem Organisationsgrad von rund 10 Prozent entspricht. "Es ist schwierig, die Leute zu motivieren, bei uns mitzumachen," berichtet der stellvertretende Personalrat, der im persönlichen Gespräch sehr behäbig und träge wirkt.
"Ver.di hat seine Wurzeln  bei den Arbeiter und Angestellten und sich erst später um die Beamten gekümmert. Von daher sind wir natürlich Konkurrenten. In der täglichen Praxis gibt aber auch immer wieder Berührungspunkte und gemeinsame Aktionen," betont Keusken. "Wir sind aber näher am Mitglied. Wir sind politisch neutraler und fühlen uns keiner Richtung verpflichtet."

Wieso ich zu dem Urteil komme, Keusken sei behäbig und träge? Ganz einfach. WIr unterhalten uns darüber, dass Duisburg seit Jahren unter Kommunalaufsicht steht. Die Beförderungsaussichten für Beamte und Arbeitnehmer sind  daher sehr eingeschränkt. Daß die Möglichkeiten der Stadt (als Arbeitgeber) sehr eingeschränkt ist, irgendetwas daran zu ändern, ist sicherlich richtig. Ist es aber auch nur ein Teil der Wahrheit? Bewußt blauäugig und naiv gefragt: Würde es Sinn machen, Kontakt etwa zur Landesregierung oder Bezirksregierung aufzunehmen und nach Lösungen zu suchen? "Keine Ahnung. Darüber haben wir noch nie nachgedacht. Bislang war es der Landesverband, der die Kontakte zur Landes- und Bezirksregierung hatte." Klappern  gehört zum Geschäft. Man macht auch sich aufmerksam und Werbung für seine Anliegen. "Ich gebe natürlich immer wieder Pressemitteilungen heraus. In der Tagespresse werden sie aber nicht wahrgenommen. Wir werden leider oft auch mit Ver.di und dem dbb - deutschen beamten bund verwechselt. Es ist ein schwieriges Geschäft." Die Gewerkschafter, die ich an anderer Stelle kennenlernen durfte, waren in ihrem Auftreten so ganz anders, offen, gesprächig, selbstsicher. Aber wer bin ich schon, dass ich mir ein solches Urteil erlaube? Offensichtlich sind die Gewerkschaftsmitglieder mit dem zufrieden, was sie haben. Andreas Rüdig

Regierungspräsident trat auf die Bremse

Duisburg, 1. Dezember 2008 - Die wie Duisburg unter Haushaltsaufsicht stehende Stadt Oberhausen ist - um es einmal drastisch zu formulieren - finanziell gegen die Wand gefahren. Im Fall Duisburg hat der Regierungspräsident sozusagen 100 Meter vor dieser ominösen Wand abgebremst. So zumindest könnte man seinen heutigen Auftritt als Chef der Kommunalaufsicht bei der nicht öffentlichen Sitzung des städtischen Haupt- und Finanzausschusses sehen. Das heißt im Klartext, dass - wieder einmal auf Oberhausen bezogen - er nicht will, dass Duisburg ebenfalls negatives Eigenkapital vorweisen muss. Die Tendenz, das bestätigte Oberbürgermeister Adolf Sauerland selbst im öffentlichen Teil der Sitzung, ist aber in Duisburg erkennbar und wäre wahrscheinlich 2010 / 2011 der Fall. Was heißt das wiederum für die Stadt Duisburg? Der Rat der Stadt kann zwar in der Sitzung am Montag den Haushalt verabschieden, nicht aber das Haushaltssicherungskonzept beschließen. Dieses Sicherungskonzept mit Aussagefähigkeit will Regierungspräsident Büssow im März 2009 mit schlüssigem Nachweis vorliegen haben. Und was heißt das wiederum? Das bedeutet, dass die Stadt vorläufig nur die Ausgaben vornehmen darf, die auf gesetzliche Regelung fußen. Das beinhaltet aber auch, dass keine freiwilligen Ausgaben getätigt werden dürfen (zum Beispiel Ausbildung). Diese möglichen freiwilligen Ausgaben/Aufgaben bedürfen der Genehmigung.

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung gab es vom Fraktionschef der Linken Hermann Dierkes den Vorwurf in Richtung Regierungspräsidenten warum er denn bitteschön nicht auch wie in Oberhausen seinen Auftritt in Duisburg ebenfalls öffentlich machen könne. SPD-Fraktionschef Herbert Mettler fand es völlig unverständlich, sprach sogar von einer Farce, wenn dieser Ausschuss heute über den Haushalt beraten und beschließen solle, bevor das Diktat des Regierungspräsidenten bekannt gemacht wird. CDU-Fraktionschefin Petra Vogt meinte dagegen, dass dies ja gar keine neue Situation sei. Wenn der Regierungspräsident sich ankündigt, kann er das gerne tun. Wann wir aber etwas beschließen, diese Termine kennt Herr Büssow. Grünen-Vertreter Kantel verstand die Kritik der SPD überhaupt nicht, da aus seiner Sicht das Vorgehen des Herrn Büssow nichts ungewöhnliches sei. OB Sauerland sah das ebenso und erklärte, die Haushaltsverfügungen sind bekannt, und wenn wir sagen wir einmal vor einer Woche schon, den Haushalt verabschiedet hätten, müssten wir jetzt nur nacharbeiten, mehr nicht. Es ist aber ein hoch spannendes Ereignis, wenn die Legislative und die Exekutive des Landes in diesem Fall aufeinandertreffen.

Mit dem Bremsmanöver des Regierungspräsidenten wird deutlich, dass Städte wie Duisburg und Oberhausen - und noch sehr viele andere Kommunen bei einer Gesamt-Verschuldung in NRW von knapp 18 Mrd Euro - keinen echten Handlungsspielraum mehr haben. Erst eine Stundung aller Schulden und ein völlig anderes Überwachungs- und Förderungskonzept würde diesen Kommunen überhaupt eine Chance auf erträgliche finanzielle Zukunft bieten. Fest steht auch, dass es in diesem Fall keine Gewinner, sondern nur Verlierer geben kann. Zu den Verlieren zählen in diesem Punkt wie erwähnt alle freiwilligen Leistungen sowie alle Projekte, bei denen die Finanzierung eine auch noch so klitzekleine Restbelastung durch die Kommune ausweist.  Übrigens leben in Duisburg am Stichtag 30. Juni 2008 exakt nur noch 493 679 Einwohner. Harald Jeschke

Entwicklung Eigenkapital - Fragen nach den Folgen einer Überschuldung für eine Kommune
Das für die Privatwirtschaft geltende lnsolvenzrecht hin. § 75 (7) der GO NRW regelt dazu: „Die Gemeinde darf sich nicht überschulden. Sie ist überschuldet, wenn nach der Bilanz das Eigenkapital aufgebraucht wird‘. In der kommunalen Bilanz ist das Eigenkapital die Restgröße zwischen dem Vermögen auf der Aktivseite und den ausgewiesenen Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite. Negatives Eigenkapital ist unstreitig problematisch, da hier eindeutig Leistungen in Anspruch genommen werden, die fremdfinanziert wurden und für deren Finanzierung in Zukunft weiterhin aufgekommen werden muss. Die damit verbundene Frage einer möglichen Zahlungsunfähigkeit einer Gemeinde ist in der staatsrechtlichen und finanzrechtlichen Literatur ausführlich diskutiert worden.
Mit der durch Art. 28 des Grundgesetzes geprägten Rechtsstellung der Kommunen als allzuständige und eigenverantwortliche Selbstverwaltungskörperschaften ist ein Insolvenzverfahren mit der Folge einer Existenzgefährdung und des Ausfalls kommunaler Daseinsvorsorge nicht vereinbar. Die Staatshaftung lässt sich aus der verfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung unmittelbar ableiten. Die Konsequenzen einer drohenden Überschuldung der Stadt Duisburg sind der Verwaltung und dem Rat der Stadt bewusst. Aus diesem Grunde sieht das aktuelle Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahr 2013 die Konkretisierung weiterer struktureller Konsolidierungsmaßnahmen in einer Größenordnung von 72 Mio. EUR neben der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Berger-Gutachten und der Konsolidierungsoffensive 2013 vor.

Die Stadt Duisburg sieht die im Rahmen der Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht erhobene Grundforderung  im städtischen Kernhaushalt erfüllt.
Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2009 wurde in den Rat der Stadt eingebracht. Die Verabschiedung des Haushalts ist für den 8.12.2008 vorgesehen, nachdem alle zuständigen Gremien den Entwurf beraten haben. Parallel hierzu ist auch über diese DS 08-1750/1 zu beraten und zu beschließen. Grundlage hierfür sind die Hinweise des Innenministers für die kommunalaufsichtliche Behandlung von Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vom 3.6.2003. Danach müssen alle Kommunen, die kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept bei der Kommunalaufsicht vorlegen können, ihre lnvestitionsmaßnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres in sog. „Dringlichkeitslisten“ einstufen und mit einer durchgehenden Prioritätenziffer versehen. Diese zusätzliche formale Anforderung ist zwingend, um die nach den o.g. Hinweisen ebenfalls erforderliche Genehmigung über die Kreditaufnahme für Investitionen gemäß § 82 Absatz 2 und 3 der Gemeindeordnung NRW zu erhalten.
Es wird nach wie vor davon ausgegangen, dass im Rahmen der kommunalaufsichtsbehördlichen Mit wirkungsrechte zum Duisburger Haushaltssicherungskonzept diese Dringlichkeitsliste auch für 2009 mit durchgehenden Prioritätenziffern erstellt und vom Rat der Stadt beschlossen werden muss. Mit dieser Drucksache wird daher allen am Haushaltsberatungsverfahren beteiligten politischen Gremien ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Auf die beigefügten Anlagen 1 bis 3 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Infrage kommen hierbei alle lnvestitionsmaßnahmen oberhalb der vom Rat beschlossenen Wertgrenze (siehe DS 08-1 750), da im NKF-Haushalt nur noch diese Maßnahmen in den Teilfinanzplänen ausgewiesen werden ( 4 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW). Die Maßnahmen unterhalb der Wertgrenze wer den nur noch nachrichtlich in den Erläuterungen zu den Teilfinanzplänen sowie in den Bezirkslisten 2 und 4 aufgeführt.
Derzeitiger Sachstand
Bestandteil des am 13.10.2008 in den Rat der Stadt eingebrachten neuen Haushaltsplanentwurfs 2009 ist ein Finanzplan, der als Saldo aus den lnvestitionstätigkeiten einen Kreditbedarf von 22,2 Mio. € ausweist. Damit enthält auch der neue Haushaltsentwurf für 2009 im investiven Finanzplan
-wie in den Vorjahren- einen Kreditbedarf, der unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen keine Nettoneuverschuldung hervorruft.

Ungeachtet der Tatsache, dass die Stadt so ihrer grundsätzlichen Verpflichtung nachgekommen ist, müssen allerdings im Rahmen des Genehmigungsverfahren die vom Innenministerium geforderten ‚Dringlichkeitslisten mit Prioritätensetzungen« nach einem vorgegebenen Muster gelegt werden. Auf der Grundlage dieser Listen wurde in den Vorjahren von der Bezirksregierung Düsseldorf die entsprechende Kreditgenehmigung erteilt und damit die investive Handlungsfähigkeit der Stadt sichergestellt. Es besteht daher kein Anlass, von dieser bisher praktizierten und letztlich erfolgreich verlaufenden Verfahrensweise abzuweichen.
Aufgabenstellung Kerwaltungsvorschlag
Nach Maßgabe der o.g. Hinweise zum „Nothaushaltsrecht“ müssen die lnvestitionsmaßnahmen mit einem Auszahlungsansatz 2009 in vier Dringlichkeitslisten eingeteilt werden, in denen dann in einer gesonderten Spalte eine gesamtstädtische durchgehende Prioritätenfolge anzugeben ist.
Laut Definition des lnnenministeriums haben diese Dringlichkeitslisten folgende Bedeutung:
Kategorie 1: Investitionen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau);
• Kategorie 2: Dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre;
• Kategorie 3: Weitere lnvestitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden;
• Kategorie R: Rentierliche Maßnahmen (Gebührenhaushalte).
Alle infrage kommenden lnvestitionsmaßnahmen mussten daher einer der o.g. vier Kategorien zuge ordnet werden, wobei diese Kategorien aus Sicht der Kommunalaufsicht bereits eine Rangfolge der „Unabweisbarkeit“ von Investitionsauszahlungen wiedergeben, Da die städtischen Maßnahmen nicht immer eindeutig in eine dieser vier Kategorien des Innenministeriums eingeordnet werden konnten, war es zwingend, einige der Zuordnungskriterien im Sinne der innenministeriellen Definitionen und entsprechender Analogie zu erweitern, damit eine vollständige Einsortierung ermöglicht werden konnte.
So wurden z.B. bei der Zuordnung in die Kategorie 1
• unterstellt, dass bei dem Betrieb einer Großstadtverwaltung, die zum größten Teil ohnehin gesetzliche Pflichtaufgaben wahrzunehmen hat, generell alle investiven Auszahlungen zur Aufrechterhaltung, zur Weiterentwicklung und zur Modernisierung des Dienstbetriebes zwangsläufig „verpflichtenden Charakter haben müssen. Deshalb sind in dieser Liste prinzi piell u.a. auch Beschaffungsmaßnahmen für den Verwaltungsbereich enthalten;
• auch alle vorhandenen vertraglichen (und nicht nur die gesetzlichen) Verpflichtungen hier eingeordnet, weil ein „Zwang zum Handelns zumindest für die Vertragslaufzeit unbestreitbar ist;
• alle im Rahmen der sog. Verkehrssicherungspflicht aus hiesiger Sicht relevanten investiven Straßenbaumaßnahmen erfasst.

In der Kategorie 2 wurden die vorgegebenen Definitionen erweiternd ausgelegt auch für Maßnahmen,
• die im Sinne einer „Bestandssicherung“ Auszahlungsbedarfe für die Substanzerhaltung und auch für die Steigerung der Attraktivität (z.B. im Museums-, Jugend- oder Sozialbereich)
erforderlich machen oder
• die als Wirtschaftsförderungsprojekte nachhaltig zu einer Verbesserung der zukünftigen strukturellen Lage der Stadt beitragen können (ein Verzicht auf diese Maßnahmen wäre dem nach „unwirtschaftlich“ im Sinne der innenministeriellen Definitionen).
Im Anschluss an diese Aufteilung der lnvestitionsmaßnahmen auf die vier Kategorien wurden unter Berücksichtigung der von den einzelnen Fachdezernaten in Eigenverantwortung vorgesehenen Rang folgen die in den beigefügten Anlagen enthaltenen durchgehenden gesamtstädtischen Prioritätenziffern vergeben. Allerdings sollte man bei der Betrachtung und Bewertung dieser verwaltungsseitigen Einstufung die folgenden grundsätzlichen Aspekte als Handlungsmaxime für die Entscheidung an setzen:
Der Entwurf des investiven Finanzplans 2009 erfüllt -wie erwähnt- hinsichtlich seiner Gesamtkreditaufnahme von 22,2 Mio. € die aufsichtsbehördliche Forderung, keine Nettoneuverschuldung auszuweisen. Innerhalb dieses ohnehin sehr engen Finanzierungsspielraumes besteht zwischen den einzelnen fachbereichsbezogenen Maßnahmen eine weitgehende Gleichwertigkeit. Eine bis ins letzte Detail ausdifferenzierte Prioritätensetzung lässt sich vor diesem Hintergrund nicht begründen. Der mit dieser DS vorgelegte Verwaltungsvorschlag spiegelt (insbesondere mit Blick auf die jeweils ersten Plätze innerhalb der Kategorien 1-3) einerseits den bisherigen politischen Beratungsverlauf und die aktuellen Beschlusslagen wider, andererseits trägt er in seiner prioritären Abstufung und Mischung den Sachzwängen und der Rangfolge innerhalb der einzelnen Fachdezernate Rechnung.
Auf diese Art und Weise sind
• in der Kategorie 1 insgesamt 64 Maßnahmen (Prioritäten-Nr. 1 bis 64)
• in der Kategorie 2 insgesamt 34 Maßnahmen (Prioritäten-Nr. 65 bis 98)
• in der Kategorie 3 insgesamt 15 Maßnahmen (Prioritäten-Nr. 99 bis 113)
den Anforderungen des Innenministers entsprechend durchgehend präferiert und auf ihre jeweiligen „Ranglistenplätze“ gesetzt worden.
Kategorie R enthält lediglich 2 Maßnahmen aus dem Bereich des Rettungsdienstes und bleibt für eine gesamtstädtische Einstufung außer Betracht.
Das gesamte Verfahren entspricht der Vorgehensweise der vergangenen Jahre und ist von der Kornmunalaufsicht formal und inhaltlich anerkannt worden. Insofern sind zumindest prinzipiell die Grundvoraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des neuen Kreditrahmens auch für 2009 wieder her gestellt.
Vor diesem Hintergrund wird daher empfohlen, den beigefügten Dringlichkeitslisten mit den dort ausgewiesenen Prioritätenziffern lt. Anlage 1 zuzustimmen. Um die Beratung in den einzelnen Gremien zu erleichtern, sind in den Listen Hinweise auf bezirkliche Belange und auf die Zuständigkeiten des jeweiligen Fachausschusses enthalten.

Der Regierungspräsident und die unter Aufsicht stehenden Kommunen
Nach Küppersmühlenhammer nun der Sparhammer

Der Regierungspräsident und die unter Aufsicht stehenden Kommunen
Duisburg, 29. November 2008 - Am 13. Oktober stellten vor der Ratsitzung OB Sauerland und Kämmerer Dr. Peter Langner den Haushalt 2009 den Medien vor. Aus den unten angeführten Aussagen war so etwas wie eine Planungssicherheit heraus zu hören. Daraufhin fragte die Bürgerzeitung den Kämmerer, ob er nach dem Fall Oberhausen Anfang Oktober tatsächlich eine Planungssicherheit für Duisburg zu diesem "millimetergenauen" Haushalt sehe. Die Antwort sah im sehr diplomatischen Vorgehen der Stadtspitze mit der kommunalen Aufsichtsbehörde den Unterschied zu Oberhausen. Nun erfuhren OB und Kämmerer, dass zu Zeiten der globalen Finanzkrise weder Diplomatie noch das entsprechende Parteibuch analog zu den Farben der Landesregierung hilfreich sind. Der - mit einem roten Buch ausgestattete Regierungspräsident Jürgen Büssow - darf  analog zur gesetzlichen Vorgabe sehr berechtigt kein Parteibuch berücksichtigen. Heißt im Klartext, dass Duisburg ein ähnliches Szenario wie Oberhausen droht. Am  Montag wird dies in der nicht öffentlichen Sitzung des Haupausschusses seitens des Regierungspräsidenten den Mitgliedern präsentiert.

Die "Tränenliste" des RP ist noch nicht im Detail bekannt, im Kern geht es wohl um Einsparungen von rund 100 Millionen Euro.

Was das für die Stadt bedeutet ist mehr als klar: Es geht um sehr drastische Sparmaßnahmen bei einem ohnehin mit dürftigem Spielraum ausgestatteten Etat. Diese Sparmaßnahmen könnten nur im Bereich mit dem Kürzel KuBB (Kultur, Bäder und Büchereien) überhaupt in Angriff genommen werden. Das heißt konkret Bäderschließung, Streichung des ohnehin knapp bemessenen Kulturhaushaltes und Abbau von Personal. Ob dabei auch Projekte wie das neue Berufskolleg Mitte als PPP-Projekt nun wegen der Kosten ohnehin schon ohne Tiefgarage dafür mit Parkraumbewirtschaftung geplant wird oder das Stadtfenster erneut unter die Lupe geraten, ist denkbar. Dabei drücken weiterhin Kassenkredite und deren Zinsen sowie die finanziellen Aufwendungen aus Bundesgesetzen bei sich dramatisch verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch drohende Rezession und damit Verlust der seit 2005 gut sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen. Neben dem Küppersmühlenhammer droht ein Finanzhammer ohnegleichen - und dass bei miserablen wirtschaftlichen Vorzeichen. Harald Jeschke
Ratsitzung Montag 8. Dezember 2008 - Haushalt Duisburg und die Schuldenfalle
Kommunales Horrorszenario Kassenkredite und deren Zinsen
-
Haushaltsplan für das Jahr 2009  

Montag, 3. Oktober - Haushalt im Rat eingebracht
Die Verwaltung der Stadt Duisburg hatte in der Sitzung des Rates der Stadt am Montag, 13. Oktober 2008, den Haushalt für das Jahr 2009 eingebracht. Damit wurde bereits zum zweiten Mal der städtische Haushalt nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt. Die Ergebnisrechnung weist einen Fehlbetrag in Höhe von 148,3 Millionen Euro aus. Dabei
beläuft sich das strukturelle Defizit auf rund 61 Millionen Euro - Den Ordentlichen Erträgen in Höhe von 1.209 Millionen Euro stehen Ordentliche Aufwendungen in Höhe rund 1.270 Millionen Euro entgegen. Das Finanzergebnis weist ein Defizit von knapp 87 Millionen Euro aus. "Dies zeigt, dass die Hauptbelastung des städtischen Haushalts zwischenzeitlich aus den aufgelaufenen Kassenkrediten infolge früherer Haushaltsdefizite resultiert," fasst Oberbürgermeister Adolf Sauerland die Situation am 13. Oktober zusammen.
Zwar wurde das Plandefizit für 2009 gegenüber den Vorjahren deutlich reduziert, doch konnte bei der Haushaltsaufstellung nicht an die Ist-Ergebnisse der Vorjahre angeknüpft werden. Im Jahr 2007 war mit einem Fehlbetrag von 81,4 Millionen Euro das Plandefizit noch mehr als halbiert worden. "Zu erheblichen Haushaltsbelastungen führen bekanntlich externe Faktoren, wie wachsende Zinslasten und die aus dem Tarifabschluss und gesetzlichen Änderungen resultierenden Personalmehraufwendungen. Aber mit dem neuen Rechnungswesen wird beispielsweise über Rückstellungen und Abschreibungen auch transparent gemacht, welchen Wertverzehr wir tatsächlich haben" , sagt Stadtkämmerer Dr. Peter Langner: "All diese Einflüsse konnten trotz beachtlicher Konsolidierungserfolge nicht vollständig kompensiert werden."
Das geplante Investitionsvolumen für das Jahr 2009 beträgt 87,3 Millionen Euro, davon sollen 22,1 Millionen aus Kreditaufnahmen finanziert werden.
Interessierte Bürger finden den Haushaltspan ab der 43. Kalenderwoche auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter "Stadtkämmerei". Dort sind bereits jetzt die Auslegungsorte und -termine für den Haushaltsplan sowie die Fristen für Einwendungen nachlesbar. Harald Jeschke

Sondersitzung Kulturausschuss

Duisburg, 25. November 2008 - Die Stadt Duisburg hat 210 Mitarbeiter im Kulturbereich, die in 19 Einrichtungen beschäftigt sind. Im Bereich gibt es einen Zuschussbedarf in Höhe von 34 Millionen, davon 11 Millionen für Personal und 5,6 Millionen für Gebäude. Dies sind 2,67 % der städtischen Ausgaben. 5 Millionen fließen in projektbezogene Kulturförderung, 16 Millionen in den Bereich Theater (10 Millionen für die Deutsche Oper am Rhein sind darin enthalten), 8,8 Millionen an die Philharmoniker, 1,1 Millionen an das Stadtarchiv, 1,7 an das Kultur- und Stadthistorische Museum und 1 Million an das Binnenschiffermuseum. Schaut man über die Stadtgrenzen hinaus, gehen im Kulturbereich allmählich die Lichter aus. Sparen kann aber auf Dauer teuer werden. Betriebswissenschaftler wissen: Wer nicht investiert, erzielt auch keine Gewinne. Geht es den Menschen schlecht, ist Kultur ein fester Anker. Ohne Wirtschaftsunternehmen wird Kulturförderung nicht mehr gehen. RWE ist bei der Traumzeit engagiert, Evonik bei der Küppersmühle. Aber auch städtische Unternehmen wie die Stadtsparkasse, Stadtwerke und GeBAG engagieren sich," berichte Kulturdezernent Karl Janssen bei der heutigen Sondersitzung des Kulturausschusses zum Thema städtischem Haushalt.
"Die FDP lehnt den Haushalt ab," betont das liberale Ausschussmitglied Frank Albrecht. "Er enthält Widersprüchlichkeiten, wie etwa die Personalkosten, die je nach Institut unterschiedlich angerechnet werden. In den Grundzahlen ist der Haushalt unvollständig hinsichtlich der institutionellen Förderung. Der Haushalt ist zwar juristisch, aber nicht politisch korrekt. Es fehlt die Gegenfinanzierung." Andreas Rüdig

Integrationsausschuss und die Experimentierklausel der Gemeindeordnung:
CDU, Grüne, FDP und MTB verließen aus Protest die Sitzung - Von Andreas Rüdig

Duisburg, 24. November 2008 - Mit der Durchführungsverordnung zur Experimentierklausel der Gemeindeordnung erteilte das Innenministerium des Landes NRW im September 1999 der Stadt Duisburg die Genehmigung, anstelle des bisherigen Ausländerbeirates das Modellprojekt "Beirat für Zuwanderung und Integration" einzurichten. Vorausgegangen war die einstimmige Entscheidung des Rates der Stadt und des damaligen Ausländerbeirates, diese Änderung im Rahmen der Ausnahmegenehmigung des Gesetzes für ein Kommunalisierungsmodell zu beantragen. Ziel war es, einerseits die Querschnittsfunktion des Gremiums deutlicher herauszustellen und andererseits die Zusammenarbeit zwischen Politik und Migranten zu verbessern.
Am 1.12.1999 nahm der Beirat für Zuwanderung und Integration seine projekthafte Arbeit auf. Ergebnisse der Evaluation des damaligen Landeszentrums für Zuwanderung NRW zeigten auf, dass der Beirat nicht nur politischen, sondern auch insbesondere im gesellschaftlichen Raum eine hohe Akzeptanz und Resonanz erreicht hatte. Die gemeinsame Arbeit der beteiligten Mitglieder des Rates der Stadt und der direkt gewählten Vertreter der Duisburger Migranten hatte wichtige Impulse zum Mitgestaltungs- und Mitentscheidungsprozeß von Migranten in Duisburg ergeben.
Auch die gemeinsame Stellungnahme des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie und des Innenministeriums des Landes NRW zeigten auf, dass die Einrichtung des Beirates ein wichtiger Schritt war, um eine funktionierende Grundlage für eine bestmögliche kommunale Migrations- und Integrationsarbeit schaffen zu können. Die Ministerien bestätigten dem Duisburger Beirat eine unterstützenswerte und erfolgreiche kommunalpolitische Migrationsarbeit.

Dies hat den Rat der Stadt, nach vorheriger einstimmiger Zustimmung des Beirates, dazu bewogen, sich ebenfalls einstimmig für eine Verlängerung des Modellprojekts auszusprechen. Mit Schreiben vom 19. März 2004 genehmigte Das Innenministerium des Landes NRW die Fortführung der Bildung eines Beirates. Des Weiteren wurde zugelassen, dass für die direkt gewählten Mitglieder persönlich zugeordnete Vertreter bestellt werden.
Nachdem der Ende des Jahres 2007 vom Innenministerium des Landes NRW geforderte Erfahrungsbericht aufzeigte, dass die Fortführung des ursprünglichen Modellprojektes "Beirat für Zuwanderung und Integration" zu einer dauerhaften Verbesserung der gesellschaftlichen und politischen Partizipation der in Duisburg lebenden Zuwanderer geführt hatte und eine Zusammenarbeit von Rat, Ausschüssen und gewählten Migranten zwingend notwendig erscheine, wird eine Fortführung des Beirates angestrebt," ist in der heutigen Sitzung des Beirates für Zuwanderung und Integration zu erfahren.
Im Laufe der Beiratssitzung gab es eine lebhafte Diskussion darüber, ob der Beirat in seiner jetzigen Diskussion beibehalten wird oder beispielsweise in einen Ratsausschuss umgewandelt wird.

CDU, Grüne, FDP und MTB verließen aus Protest die Sitzung, als über den Antrag entschieden werden sollte, dass der Oberbürgermeister die Fortführung des Beirates beim Innenministerium beantragen soll. SPD und die mit ihnen verbündeten Gruppierungen zeigten hier eine destruktive Politik, indem sie beantragte, der Oberbürgermeister solle den Antrag nicht stellen, sondern den Beirat in einen Ausschuss umwandeln. "Die Folgen davon wäre, dass die gewählten, deutschen Ratsmitglieder die Mehrheit im Ausschuss hätten. Der Einfluss der direkt gewählten Migranten würde gemindert, weil sie so zur Minderheit werden würde," warnten CDU - und andere Sprecher.
"Die SPD und ihre Verbündeten zeigten ihre Politikunfähigkeit, indem sie auf ihrem Antrag durchsetze. Es ist zu befürchten, dass wir vom Beirat entmachtet werden und unsere bisherige gute Arbeit zerstört wird. Die SPD zeigt hier ihr wahres Gesicht. Nach außen tut sie ausländerfreundlich. Wer ihr Innenleben kennt, weiß, dass sie weit davon entfernt ist."

Teil II
Anti-Rassismus Informations-Centrum

Das Anti-Rassismus Informations-Centrum (ARIC-NRW) wurde 1993 in Duisburg gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht. engagierte Menschen und Initiativen in ihrer Arbeit gegen Diskriminierung und Rassismus auf vielfältige Weise zu unterstützen. ARIC-NRW verfügt über ein langjähriges Know-how in der Durchführung von Trainings von Jugendlichen und Multiplikatorenforbildung zu den Themen Diskriminierung, Rechtsextremismus und interkulturelles Lernen. Mittlerweile hat ARIC landesweit mit über 120 Schulen kooperiert. In Duisburg konnte ARIC mit den für das laufende Jahr bereitgestellten Mitteln Trainings für Jugendlichen zu den Themen Arbeiten in multikulturellen Teams, Anti-Diskriminierungs-Trainings, Argumentationstrainings gegen Rechtsradikalismus und Rassismus in Schule, Ausbildung und Freizeit sowie Gewalt-Deeskalations-Trainings durchführen. Um diese Arbeit im kommenden Jahr fortsetzen zu können, sollten die erforderlichen Mittel in Höhe von 8.000 Euro für das Haushaltsjahr 2009 erneut eingestellt werden," berichtet der Beirat.

Die zum 1.1.1999 als Nachfolgerin der Entwicklungsgesellschaften Bruckhausen und Marxloh gegründete EG DU Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH (nachstehend "EG DU") hat die Mitwirkung an der Verbesserung der Wirtschafts-, Sozial- und Wohnstrukturen in den von städtebaulichen, sozialpolitischen oder interkulturellen Problemlagen besonders betroffenen Ortsteilen in Duisburg zum Unternehmensgegenstand. Alleiniger Gesellschafter ist die Stadt Duisburg. Die von der EG DU wahrgenommenen Aufgaben wurden in der Vergangenheit überwiegend durch öffentliche Fördermittel, weit überwiegend aus der Städtebauförderung des Landes über das Programm "Soziale Stadt NRW", finanziert.
Das Land hat bei der Neufassung der Stadterneuerungsrichtlinien 2008 klargestellt, dass nur noch Ausgaben / Leistungen, die die Gemeinde einem "fremden Dritten" schuldet, förderfähig sind. "Fremde Dritte" sind auch selbständige juristische Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, wenn sie unmittelbar oder mittelbar weder die absolute Mehrheit des Stimmrechts noch die absolute Mehrheit der Anteile hält. Die durch die EG DU erbrachten Leistungen, d. h. die Personal- und Sachkosten der Gesellschaft könnten dabei bei ihrer derzeitigen Gesellschafterstruktur nicht mehr gefördert werden, was gravierende Folgen für die Gesellschaft und die Stadt Duisburg hätte.
Zur Sicherung der Förderfähigkeit der durch die Gesellschaft erbrachten Stadtteilentwicklungsaufgaben und damit des Förderbestandes der EG DU sollen 50 % der Geschäftsanteile an der EG DU auf die Bürgerstiftung Duisburg gAG übertragen werden. Die Bürgerstiftung hat sich in vorangegangenen Sondierungsgesprächen als die ideale Partnerin und Mitgesellschafterin erwiesen, da zwischen den Aufgabenbereichen der Stiftung und der EG DU eine große Schnittmenge besteht.
Die Bürgerstiftung "initiiert oder fördert... Maßnahmen und gemeinnützige Programme, die systematisch dazu beitragen, durch den Strukturwandel in dieser Region hervorgerufene Problemfelder zu beseitigen, Hilfe für Bedürftige zu mobilisieren, der Integration von gesellschaftlichen Randgruppen oder dem Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen den Generationen zu dienen..." (Auszug aus der Satzung).

Das Programm "Soziale Stadt" ist Antwort auf anhaltende kumulierende Negativ-Entwicklungen in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht und widmet gerade den Quartieren in den Städten, die durch den Wandel stark belastet werden, besondere Aufmerksamkeit. Leitidee ist es, vorhandene Kräfte zu mobilisieren, um den Prozeß des Strukturwandels positiv gestalten zu können. Ziel ist es, in diesen Quartieren eine stabilisierende Entwicklung in Gang zu bringen und damit die Voraussetzung zu schaffen, dass die Bewohner der Stadtteile Teil der städtischen Gemeinschaft bleiben und die Quartiere selbst als Wohn-, Arbeits- und Lebensraum bestehen können.
Dieser Grundgedanke der Präambel der Satzung der Bürgerstiftung Duisburg liegt auch der Programmatik der "Sozialen Stadt" zugrunde und bildet damit eine wesentliche Arbeitsgrundlage der integrierten Arbeit der EG DU.
Ein wesentliches Merkmal ist die Aktivierung und Beteiligung der Bewohner, der Unternehmen und der Non-Profit-Organisationen vor Ort. Es geht darum, gemeinsam zu planen, bürgerschaftliche Aktivitäten anzuregen, transparent zu handeln, Kooperationen weiterzuentwickeln und voneinander zu lernen. Die Aktivitäten der "Sozialen Stadt" sind damit auch ein entscheidender Beitrag zu eine "Bürgergesellschaft".
Für die Übertragung von 50 % des Stammkapitals an die Bürgerstiftung erhält die Stadt Duisburg einen Kaufpreis in Höhe des anteiligen Stammkapitals der Gesellschaft, also 26.000 Euro. Unter Berücksichtigung der konkreten Vertragsbedingungen handelt es sich bei dem Kaufpreis um den vollen Wert im Sinne des § 90 Abs. 3 GO NRW. Vereinbart wird, dass keine Ausschüttungen an die Gesellschafterinnen erfolgen und erzielte Gewinne thesauriert werden. Des Weiteren wird ein eventueller Liquidationserlös bis zur Höhe des Stammkapitals der EG DU in Höhe von 52.000 Euro hälftig, darüber hinaus ausschließlich an die Stadt Duisburg als bisherige Alleingesellschafterin ausgekehrt.
Für den Fall, dass sich in der Zukunft schwerwiegende Gründe und unüberwindbare Hindernisse ergeben, die eine Zusammenarbeit der Beteiligten im Geiste des Vertrages nicht mehr gewährleisten, wird beiden eine Option auf Rückübertragung der Geschäftsanteile zu den Konditionen der hier vorgeschlagenen Anteilsübertragung eingeräumt.
Bestandteil einer neu in den Gesellschaftsvertrag eingefügten Präambel sind auch Grundsätze der Zusammenarbeit der Gesellschafter: "Die Beziehungen zwischen der Stadt Duisburg und der Bürgerstiftung Duisburg gAG hinsichtlich der Ausübung ihrer beiderseitigen Gesellschafterrechte und der tatsächliche Umgang miteinander werden von dem Grundsatz einer Beziehung "at arms length" geprägt, d. h. die Gesellschafterinnen sind voneinander unabhängig, gleichberechtigt und auf gleicher Augenhöhe. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit werden beide Gesellschafterinnen alle etwa auftretenden Problemfelder so abarbeiten, dass kein Schaden bei der Wahrnehmung der Ziele und Interessen der Stadt Duisburg einerseits und der Bürgerstiftung andererseits eintreten kann."

Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern. 6 Mitglieder wurden vom Rat der Stadt Duisburg entsandt. Außerdem gehört Herr Beigeordneter Dressler als vom Oberbürgermeister bestimmter Vertreter der Stadt Duisburg dem Aufsichtsrat an. Vorgeschlagen wird zum einen, die Zahl der Aufsichtsratsmandate bis zur Neubesetzung des Aufsichtsrates zu Beginn der nächsten Kommunalwahlperiode um 7 auf 14 Mitglieder zu erweitern und davon - entsprechend der Beteiligungsquote - 7 Mandate durch die Bürgerstiftung neu zu besetzen. Zum anderen sollen in der nächsten Wahlperiode des Rates der Stadt dem Aufsichtsrat insgesamt 8 Mitglieder angehören, von denen je 4 auf die Stadt und die Bürgerstiftung entfielen. Des Weiteren wird ein (jährlicher) Wechsel in der Funktion des Aufsichtsratsvorsitzes zwischen der Stadt und Bürgerstiftung vorgeschlagen. Dies erfolgt bereits bei der Klinikum Duisburg GmbH und der Revierpark Mattlerbusch GmbH auf Grund entsprechender Regelungen in den Gesellschaftsverträgen," ist im Beirat zu erfahren.

SPD-Sportforum

Duisburg, 24. November 2008 - die olympischen Spiele in Peking sind im Vergleich zu vorangegangen Spielen außerordentlich kritisch begleitet worden. Aus deutscher Sicht sind da neben den sportlichen
auch die politischen und wirtschaftlichen Aspekte zu nennen.
Gleichwohl war es wohl die perfekteste Organisation und Inszenierung, die die Sportwelt bei Olympischen Spielen je erlebt hat.
Die sportlichen Erwartungen sind in Gänze nicht erfüllt worden, doch kann die Bundesrepublik Deutschland insgesamt auf ein zufrieden stehendes Ergebnis zurückblicken. Eine große Tageszeitung formulierte: „Für Rogge war alles Gold was glänzt“. Ist diese Aussage auch eine Grundlage für eine Auseinanderset-
zung mit den sportlichen Zielen und olympischen Idealen, mit denen der Deutsche Olympische Sportbund sich für London 2012 vorbereitet? Wie sind wir aufgestellt bzw. welche Strategie kann erfolgreich sein, damit unsere Deutschen Athleten weiter im internationalen Leistungsbereich eine mitbestimmende Rolle
spielen können?
Der SPD-Unterbezirk hatte zu dieser Informations- und Diskussionsveranstaltung eingeladen und an Diskussionspartnern mit viel Insiderwissen war kein Mangel.

V.L.: Rainer Bischoff (MdL) eröffnete das Sport-Forum mit Sportgrößen Martina Voss (FCR-Trainerin), Tobias Kreutzmann (ASCD-Olymiateilnehmer in Peking), Wolfgang Over (Generalsekretär des Deutschen Kanuverbandes) und Forum-Moderator Friedhelm Thelen, NRZ Duisburg). Fotos Manfred Schneider

Beschützer der Duisburger Bürger und ihrer Umwelt: Peter Greulich

Duisburg, 24. November 2008 - Er ist der oberste Beschützer der Duisburger Bürger und ihrer Umwelt: Peter Greulich ist Dezernent für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Greulich ist Jahrgang 1957. Er wurde in Iserlohn geboren. Er studierte Geographie (Abschluss: Diplom) und in einem Aufbaustudium ökologische Umweltsicherung. In seiner Doktorschrift befasste er sich mit Schwermetallen in Wald-Ökosystemen. Nach seinem Studium arbeitete er in den Stadtverwaltungen von Essen, Menden und Gütersloh, wo er auch schon als Beigeordneter wirkte. Seit dem Jahre 2000 ist das Mitglied der Bündnis 90 - Grünen Umweltdezernent in Duisburg und inzwischen auch Stadtdirektor.
"Mehr Schutz für Duisburger Verbraucher bringt das 2006 neu gegründete städtische Institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz. Das neue Institut vereinigt die Aktivitäten der Lebensmittel-, Veterinär-, Trinkwasser- und Hygieneüberwachung in einer Organisationseinheit." Dieses Amt kümmert sich um die Lebensmittelkontrolle, Tierseuchenbekämpfung, die Trinkwasserüberwachung und die Tierarzneiüberwachung, um nur einige Beispiele zu bringen.

"Die Stadt Duisburg ist als Kommune verpflichtet, ihren Beitrag zur Umsetzung der Umweltgesetzgebung von Bund und Land zu leisten. Ob es um Boden, Wasser, Abfall, Landschaft, Luft oder Lärm geht, bemüht sich das Amt, zusammen mit anderen Umweltbehörden des Landes, die Einhaltung der entsprechenden Gesetze zu überwachen. Der gesetzliche Umweltschutz ist aber nur ein Teil, der die den Menschen und die Lebensumwelt belastenden Faktoren verringert. Deshalt setzt das Amt auch auf freiwillige Umweltschutzaktivitäten, die Bürger, die Wirtschaft und alle anderen Akteure animieren, dort anzusetzen, wo der Arm des Gesetzes nicht hinreicht. Die Aufgaben des Amtes werden heute durch  90 Mitarbeiter, die in zwei Abteilungen angesiedelt sind, erfüllt. Abteilung Grün mit der Eigentümerverwaltung Grün, der Unteren Landschaftsbehörde sowie dem Forst und der Grünplanung. Abteilung Umwelt, der Bereich der unteren gesetzlichen Behörden im technischen Umweltschutz (Boden, Wasser, Abfall, Immissionsschutz und Umweltinformationen)," stellt sich das Amt für Umwelt und Grün selbst vor.
"Die Aufgaben des Gesundheitsamtes Duisburg werden bestimmt vom gesetzlichen Auftrag und den Vorgaben des Rates der Stadt. Der generelle Auftrag des Gesundheitsamtes als Teil des öffentlichen Gesundheitswesens besteht in drei Grundaufgaben: 1. Gesundheitsschutz der Bevölkerung, 2. Gesundheitshilfe für die Bevölkerung 3. Gesundheitsförderung in der Kommune," berichtet das Gesundheitsamt. AIDS - Beratung, Drogenhilfe, Reiseimpfungen, Tuberkulosehilfe, Prostituiertenberatung, hafenärztliche Aufgaben udn die Erteilung eines Gesundheitszeugnisses im Lebensmittelbereich sind Beispiele für die Arbeit.
"Das im Jahre 2006 aus dem Institut für Wasserbau, Hochwasser-, Geschwässerschutz und städtishe Grundstücksanierung hervorgegangene Amt nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Hierzu gehören unter anderem die Pflege des Kanal-Geoinformationssystems, Grundsatzfragen und Planung der Stadtentwässerung, Planung, Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gewässern, Hochwasserschutz, Pflege des Grundwasserkatasters, Planung Abfall- und Kreislaufwirtschaft und Grundsatzfragen und Planung der Stadtreinigung. Darüber hinaus nimmt das Amt im Bereich der Entsorgungswirtschaft die hoheitlichen Aufgaben wahr, die dei Rahmenbedingungen vorgeben, nach denen die Dienstleistungsunternehmen die Entsorgungsaufgaben für die Bürger der Stadt Duisburg erbringen," stellt sich das Amt für Wasser- und Kreislaufwirtschaft selbst vor.

Warum ich das alles erzähle? Greulich ist als Dezernent nicht nur Verwaltungsratsvorsitzender der Wirtschaftsbetriebe; die eben genannten Ämter sind seinem Dezernat zugeordnet.
Die §§ 71 - 74 der Gemeindeordnung enthalten einige allgemeine Angaben zu den Beigeordneten. In Duisburg legt die Hauptsatzung der Stadt Duisburg fest, wieviele Dezernate es gibt und was ihre Aufgaben sind. "Wir Dezernenten vertreten den Oberbürgermeister im Fachgebiet. In meinem Fachbereich übe ich eine Leitungsfunktion aus, bin also so etwas wie ein Manager," berichtet Greulich. Doch was heißt das für die tägliche Praxis? Telefonate führen und an Besprechungen teilnehmen? "Ja, natürlich, das auch," betont Greulich. "Als Dezernent setze ich die Beschlüsse des Rates in die Praxis um. An dieser Stelle bin ich Bindeglied zwischen Rat und Verwaltung. Gleichzeitig entwickeln wir auch neue Ideen, welche Projekte die Ämter in Zukunft umsetzen wollen."
Greulich muß dabei nicht nur für den politischen Rückhalt, sondern auch für die Finanzen sorgen. "Eine unserer edelsten Aufgaben ist  es, das Geld anderer Behörden auszugeben," meint Greulich mit einem gewissen Schalk in den Augen. Kontakte zu Bund, Land und EU sind daher unerlässlich.
Die Zusammenarbeit mit Organisationen wie ADFC und NABU kommt hinzu. Soweit möglich bemühe er sich um eine harmonische Zusammenarbeit, betont Greulich, nur um einzuschränken: "Das Beispiel Parallelhafen zeigt aber, dass es auch anders geht." Welche Projekte in den kommenden Wochen und Monaten entstehen? Die Umgestaltung der Mercatorinsel zur Grünfläche, der Haldenpark an der Wedau und die Landmarke an der MHD - Halde nennt Greulich als Beispiele.  Andreas Rüdig

SONDERSITZUNG des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr und der Bezirksvertretung Mitte

Sitzung am Donnerstag 20. November 2008 -15:00 Uhr Rathaus Saal 100

TOP 

Inhalt 

1

Sachstandsbericht über die Sanierungspläne des Duisburger Hauptbahnhofes durch die DB Station & Service AG 

 

Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr 

Die Bezirksvertretung Mitte war einstimmig dafür

Der Ausschuss schob die Beschlussvorlage komplett auf die nächste Ratsitzung (8.12.200).
Ein Grund dafür war die nicht vorliegende Stellungnahme der Bahn AG - was missbilligend zur Kenntnis genommen wurde - , ein weiterer ein Antrag der Grünen, einen  offenen städtebaulichen Wettbewerb auszuschreiben. Planungsdezernent Jürgen Dressler: "Sie wissen, dass ich nur ungern widerspreche, aber da schon drei Architekturbüros involviert wäre und ein offener Wettbewerb das bisherige Verfahren mit so einem Wettbewerb die Zeitnähe nehmen würde. Auch gab es eine weiterer Forderung nach neuer Namenssuche bzw. Wettbewerb, da der aus dem Hause Dressler stammende Namen "Airportcity" schon durch Düsseldorf belegt sei.

Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen zum Teil den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Dieser stellt für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 1129- De - Entwicklungsfläche südlich des Hauptbahnhofs im Wesentlichen Fläche für Bahnanlagen und Verkehrsflächen dar. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert.
3. Anlass der Planung
Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan

In unmittelbarer Nähe zur Innenstadt steht zeitnah durch die zum Teil nicht mehr benötigten Bahnflächen eine der bedeutendsten Flächen für die Duisburger Stadtentwicklung zur
Verfügung. Mit seinen für die Region und das Land Nordrhein-Westfalen einzigartigen Lagequalitäten, der höchsten regionalen Erreichbarkeit im DB-Schienenverkehr und OPNV und der Lage im unmittelbaren Eingangsbereich zur Duisburger Innenstadt, wird eine städtebauliche und architektonisch hochwertigste Entwicklung dieses Areals die regionale Bedeutung Duisburgs als Dienstleistungsstandort nachhaltig stärken können.
Diese Entwicklungsperspektive wird durch den Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen der Stadt Duisburg und der aurelis Asset GmbH vom 06.10.2008 manifestiert. Es wird eine hochwertige und städtebaulich wegweisende Planung für die Entwicklung und Mobilisierung der aurelis Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs vereinbart und damit der Umstrukturierungsprozess vorangebracht.
Das nördlich der Koloniestraße gelegene aurelis-Areal stellt einen besonderen Schwerpunkt im Masterplan für die Duisburger Innenstadt dar. Darüber hinaus besteht die Zielsetzung, für den nördlichen Bereich des Bahnhofareals eine Umgestaltung und Aufwertung zu erreichen. Die bisher verfolgte Strategie für das Bahnhofsumfeld kann im weiteren Planungsprozess weiterverfolgt werden. Der Aufstellungsbeschluss vom 08.05.2008 für den Bebauungsplan Nr. 1009 0 - Dellviertel/Duissern/Neudorf-Nord - Hauptbahnhof und Umfeld - für den nördlichen Bereich wird den Zielsetzungen des Letter of Intent für diesen Bereich gerecht. Vorgesehen sind hier für den Bereich nördlich des Empfangsgebäudes des Hauptbahnhofs, hochwertige Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen, welche diesen Standort mit seinen herausragenden Lagequalitäten benötigen. Südlich des Empfangsgebäudes des Hauptbahnhofes bis zur Koloniestraße soll ein hochwertiger Büro- und Dienstleistungspark mit optionalen Wohn- und qualitätsvollen Einzelhandelsergänzungen realisiert werden.

In Verbindung mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1009 A - Del — entsprechen die Entwicklungen den städtebaulichen und verkehrlichen Zielsetzungen des Masterp
Ziel des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1129 - De - Entwicklungsfläche südlich des Hauptbahnhofs - ist es, für den Bereich südlich der Koloniestraße bis zum Sternbuschweg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des aurelis-Areals zu einem exponierten Büro- und Dienstleistungsstandort mit ergänzenden Komplementärnutzungen zu schaffen. Innerhalb des gesamten Areals wird es aufgrund der unterschiedlichen stadtstrukturell prägenden Einbindung, von Nord nach Süd gestaffelt, differenzierte Planungsinhalte geben, die im Planverfahren mit externer Begleitung qualifiziert werden. Dabei werden die Flächen des ehemaligen Güterbahnhofes mit den Zielsetzungen für die nördlichen Bahnhofsflächen in einer Gesamtstrategie zusammengefasst. Es soll insgesamt eine städtebauliche und architektonische Qualität auf hohem Niveau, eingebunden in ein übergreifendes Freiraumkonzept, erreicht werden.

Folgende Zielsetzungen werden für den südlichen Planbereich, von der Koloniestraße bis zum Sternbuschweg, formuliert:
Für den Bereich südlich der Koloniestraße bis zur Karl-Lehr-Straße soll vorrangig ein Büro- und Dienstleistungsstandort entwickelt werden. Zur Vermeidung einer monotonen Nutzungsstruktur sind hier Komplementärnutzungen wie Hotel, Gastronomie, hochwertiger Lebensmitteleinzelhandel zur Versorgung des Quartiers und kulturelle Einrichtungen zu integrieren. Die städtebauliche Verträglichkeit von Wohnnutzungen ist im Planverfahren zu prüfen Zur Sicherung der städtebaulichen Zielsetzungen soll hier ein Sondergebiet festgesetzt werden.
Der Bereich südlich der Karl-Lehr-Straße bis zum Sternbuschweg bietet ein Potential für die Ansiedlung eines Gewerbeparks, der durch die Festsetzung Gewerbegebiet gesichert werden soll. Im gesamten Plangebiet ist zentrenrelevanter Einzelhandel auszuschließen.
Konkretisierungen der Planungen wie die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes auch für das Areal nördlich der Koloniestraße erfolgen, in Abstimmung mit der aurelis Asset GmbH, durch ein externes Planungsbüro.
Aufgrund der Größe des Planungsraumes und der Möglichkeit einer abschnittsweisen Realisierung ist es vorstellbar, den Planbereich im weiteren Verfahren in verschiedene
Teilbereiche zu trennen und diese in jeweils separaten Verfahren weiterzuführen.
4. Weiterer Verfahrensverlauf
Der Aufstellungsbeschluss wird der Bezirksvertretung Mitte und dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr am 20.11.2008 und dem Rat der Stadt in der kommenden Sitzung am 08.12.2008 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Dem Ausschuss für Umwelt und Grünflächen wird in seiner Sitzung am 02.02.2009 die Beschlussvorlage anschließend zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt wird auf Grundlage der städtebaulichen Rahmenplanung ein Konzept erarbeitet, welches den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der gemäß § 3 (1) BauGB vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Im Anschluss wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die Öffentliche Auslegung vorgelegt wird.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und städtebaulichen Plänen im Bereich dieses Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes durch die hiermit getroffenen Festsetzungen ersetzt.

Denkmalschutz - Duisburg Hauptbahnhof: Modernisierung Empfangsgebäude und Personenunterführung (ZC-2008-0390), Wiederherstellung des Wandbildes aus dem Jahre 1950

1. Einleitung
Die Stadt Duisburg ist als Untere Denkmalbehörde im Zuge des Genehmigungsverfahrens zum Umbau und der Modernisierung des Hauptbahnhofes beteiligt. Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Essen.
Im Zuge einer Modernisierung des Bahnhofes soll der ursprüngliche Zustand der Bahnhofshalle so weit als möglich wiederhergestellt werden. Der Bahnhof gehört zu den 21 Kategorie 1 — Fernverkehrsknoten der DB-AG und soll in einem gehobenen Standart ausgebaut werden. Das Land NRW wird im Zug der Kulturhauptstadt 2010 Kampagne den Hauptbahnhof Duisburg sowie vier weitere Bahnhöfe fördern. Das Konzept der Umbaues sieht einen ambitionierten Umbauplan von Mitte bis Ende 2009 vor.
Die in den 1960er Jahren abgehängte Decke im zentralen Schalter-Eingangsbereich soll zurückgebaut, die in den 70er Jahren vorgebauten Verkaufsflächen begradigt werden. Im Tunnelbereich sollen eine neue Beleuchtung geschaffen sowie die Schließfächer neu gestaltet werden. In der Halle gab es an der Ausgangsseite sowie vor dem Bahnsteigtunnel großformatige Wandbilder. Diese zeigten vor dem Krieg eine Netzkarte der Deutschen Reichsbahn (Tunnelseite) sowie eine Abbildung eines Rheinkahnes bzw. ein später darüber gemaltes Bild eines Rheinschleppdampfers (Stadtseite). Anfang der 1950er Jahre wurde das dritte Wandbild an dieser Stelle angebracht. Eine Ortsbesichtigung und Begehung der heutigen Zwischenebene im Herbst 2008 ergab, das Teile dieses Wandbildes noch vorhanden sind; allerdings wurde es durch die Aufhängung der Zwischendecke beschädigt (siehe die Abbildungen unten).
Im Innenbereich der Eingangshalle soll über dem Hauptausgang (Stadtseite) die ursprüngliche und in Teilen noch vorhandene Balustrade wiederhergestellt werden. Darüber, und damit das erhaltene Wandbild von 1950 überdeckend, soll ein Werbebanner errichtet werden.

Die vorhandenen Fenster der Halle (Metallrahmen mit Einfachverglasung) sollen durch ein Pfosten-Riegel System mit Lüftungsöffnungen ausgetauscht werden.
Im Außenbereich waren die Metallstützen ursprünglich mit Kalkplatten bekleidet. Diese sind durch ein Putzsystem ersetzt worden.
Der Ostausgang soll im linken Bereich dem schon erfolgten Umbau des Bäckerladens angepasst werden. Die Bahnsteighalle ist nicht Gegenstand dieses ersten Umbauabschnitts.

2. Wandbilder
Durch den beabsichtigten Umbau der Bahnhofshalle und dem Rückbau der abgehängten Decke stellt sich aktuell die Frage nach Zustand und Wiederherstellung des, im Zuge der
Beseitigung der Kriegsschäden, 1950 entstandenen Wandbildes von Otto H. Gerster. Vorab ein kurzer Abriss der geschichtlichen Hintergründe der Wandbilder:
Nach der Fertigstellung des neuen Hauptbahnhofes 1934 waren Wandbilder vorerst nicht vorgesehen. Erst im Zuge der Eröffnung wurde die Frage einer Gestaltung der freien Wandflächen zwischen dem (Reichsbahn) Präsidenten Bergemann und dem damaligen OB Dr. Kelter erörtert. Man war der Auffassung, dass die Wandflächen nicht mit Werbung. sondern künstlerisch gestaltet werden sollten. Dieses auch vor dem Hintergrund einer Arbeitsbeschäftigungsmaßnahme für notleidende Künstler. Nach einem Wettbewerb wurde das erste Wandbild von Ludwig Gies (nach dem Kriege der Bildhauer des Bonner Bundesadlers) ausgewählt und in einer Kalk-Casein Technik auf den frischen Putz gemalt.
Abb. 1; Wandbild von 1935
Das Wandbild zeigt einen überdimensionierten Lastkahn vor Duisburger lndustriekulisse und führte allen ankommenden Reisenden eindringlich die Bedeutung der Häfen für die Stadt Duisburg vor Augen.  Das Wandbild wurde im Jahr 1935 ausgeführt. Kurze Zeit später schon wurde der Künstler Ludwig Gies von den damaligen Machthabern als „entartet“ diffamiert.
Aus diesem Grund wurde ein neues Wandbild in Auftrag gegeben, das den damaligen Kunstverstand wiedergab. Der Künstler dieses Bilder war Cornelius Wagner und wird in der
National-Zeitung wie folgt zitiert.,, Meine Kunst ist absolut volksverbunden; alles soll gleich auf den ersten Blick verständlich sein“. Wagners Bild wurde über das ursprüngliche Bild von Gies gemalt. Bezahlt wurde das Gemälde durch Industriekreise.

Abb. 2: Wandbild von 1938
Darstellung eines Schleppdampfers auf dem Rhein vor den DEMAG Werken, Hütte Vulkan, Kupferhütte und Niederrheinische Hütte in Hochfeld
Durch Kriegseinwirkungen 1943/44 wurden beiden Wandbilder beschädigt und das Bild von Wagner durch Regen abgewaschen. Nach Beseitigung der Kriegsschäden wurde versucht. das Wandbild von Gies wiederherzustellen, was aber durch die Schäden unmöglich erschien. Eine Wiederherstellung des Bildes von Wagner stand nicht zur Debatte. In diese Kontroverse zur Neugestaltung wurde auch Prof. Gies hinzugezogen und nach mehr als zwei Jahren Diskussion innerhalb der Stadtverwaltung wählte man einen Entwurf von Otto H. Gerster aus. Dabei geht der Entwurf Gersters auf eine Besprechung mit OB August Seeling von 1949 zurück. Auch der damalige Städtische Baudirektor Siegfried von Tiling hatte maßgeblichen Anteil an der Wiederanbringung des Bildes. Die Stadt Duisburg „mietete die Wandfläche zur Selbstdarstellung (Werbung), da die Deutsche Bundesbahn damals kommerzielle Werbung an die Wandseiten bringen wollte.

Abb. 3: Wandbild von 1950
Darstellung eines Steuermannes vor stilisierten Häfen und lndustrieanlagen
Das Wandbild wurde, wie das erste, auf einen neuen, über dem Ursprungsbild gelegten, frischen Putz aufgetragen.
Über dem Personentunnel war das Streckennetz der Deutschen Reichsbahn im Rheinisch Westfälischen Industriegebiet dargestellt. Diese Darstellung wurde später (nach dem Krieg) durch eine Zeitungsreklame für die Rheinische Post ausgetauscht. Diese Reklame ist noch erkennbar, allerdings ohne die Leuchtschriftbuchstaben.

Abb. 4:
Wandbild Bahnsteigseite, Streckenkarte
In den Jahren 1958 bis 1961 wurde der Bahnhof in seinen jetzigen Zustand gebracht, wobei er in den 1970er und 1990er Jahren um die Läden, Einbauten und Leuchten ergänzt wurde. An Ausgang und Tunnelseite wurden 1960/61, unterhalb der abgehängten Decke, sogenannte Wandbildsteifen von dem Werbearchitekt und Kunstmaler Helmut Hoffmann angebracht, die in der Ratssitzung vom 06.02.1961 behandelt wurden.
Diese Bilder zeigten - sehr stilisiert - Gleisanlagen sowie die Industriekulisse von Duisburgs.
Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung kommentierte am 19.05.1961 die „wohl Abstraktion des Eisenbahnartigen an der Tunnelseite“ sowie die „gegenständlich gehaltene symbolhafte Darstellung der ‚Stadt Montan‘ über dem Haupteingang. Beide Bilder existieren nicht mehr. An der Tunnelseite befindet sich der Zugzielanzeiger und am Hauptausgang eine Bierreklame.
Besichtigt wurde der aktuelle Zustand des Wandbildes von 1950 am 15.10.2008.
Abb. 5-7:

Aktueller Zustand des Wandbildes von 1950
Nach Auskunft der Restaurierungswerksstatt des Landschaftsverbandes Rheinland /Rheinische Denkmalpflege (LVR / RD) ist es angesichts des überraschend guten aktuellen
Erhaltungszustandes unbedingt möglich, das Bild zu Restaurieren. Eine „Aufarbeitung könnte mit relativ geringem Aufwand erfolgen. Dazu wird durch das Fachamt aktuell ein
Restaurierungskonzept erarbeitet, welches kostenlos an die DB-AG weitergeleitet wird.

 

Bezirksvertretung Mitte 

2

Sachstandsbericht über die Planung des Güterbahnhofes durch die Innenstadt Entwicklungsgesellschaft mbH 

 

Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr 

 

Bezirksvertretung Mitte 

3

Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel/Duissern/Neudorf-Nord - Airportcity Duisburg
hier: 1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1129
- Dellviertel/Duissern/Neudorf-Nord - Airportcity Duisburg
2. Einstufung in die Prioritätenliste 

 

Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr 

 

Bezirksvertretung Mitte 

4 *

Nachtrag: 14.11.2008:Bebauungsplan Nr. 1125 - Altstadt - "Königsgalerie"
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - siehe
BV Mitte 13. Nov 2008 

 

Rahmenplan Sportpark Duisburg

 Regionaler Bildungsrat Duisburg gegründet

Duisburg, 18. November 2008 - Unter Leitung des Duisburger Dezernenten für Bildung, Karl Janssen, wurde jetzt der „Regionale Bildungsrat Duisburg“ gegründet. Im Juni 2008 hatten die Stadt Duisburg und das Land NRW in einem Kooperationsvertrag vereinbart, die Bildungsregion Duisburg weiterzuentwickeln. Der neu konstituierte regionale Bildungsrat soll wesentliche und grundsätzliche Impulse für die Stärkung und Entwicklung der Bildungslandschaft geben. Es werden Absprachen und Empfehlungen in bezug auf die vereinbarten Handlungsfelder ausgesprochen und regionale Handlungsmaxime entwickelt. Dieses neue Bildungsgremium soll außerdem Empfehlungen zu den Ergebnissen der kommunalen Bildungsberichterstattung und zur Schulentwicklungsplanung aussprechen, außerdem soll es Initiativen zur Profilbildung der Bildungsregion initiieren.
Karl Janssen: „Duisburg als Bildungsstandort wurde und wird als strategisches Ziel der Stadt Duisburg formuliert. Um weiterhin erfolgreich zu sein, müssen sämtliche Institutionen, die mit Bildung in unserer Stadt zu tun haben, vernetzt werden. So schaffen wir in Duisburg ein Bildungsnetzwerk, das es uns ermöglicht, die Qualität von Bildung nachhaltig zu steigern. Weitere Ziele sind die Ausbildungsfähigkeit unserer Schüler und Schülerinnen zu verbessern, die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss zu minimieren und die Schulabschlüsse unserer Kinder generell zu verbessern, damit sie den künftigen Marktanforderungen besser gewachsen sind.“
Im neugegründeten Bildungsrat Duisburg sind zahlreiche Institutionen eingebunden: Die Bildungsholding Duisburg mit Volkshochschule und Stadtbibliothek, die Schulaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf, das Kompetenzteam für Lehrerfortbildung, das Jugendamt, Sprecher und Sprecherinnen aller Schulformen Duisburgs, die Niederrheinische Industrie-
und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die Unternehmerhaus AG, die Agentur für Arbeit, das Referat für Integration der Stadt Duisburg, die Stadtschulpflegschaft, freie Träger, kirchliche Verbände und die Universität Duisburg.

CGM: "Natürlich muss Opel gerettet werden, aber..."
Gewerkschaftsvize bekräftigt Forderung nach Gesamtkonzept!

Duisburg, 18. November 2008 - Nach der Ankündigung der Bundeskanzlerin, für Opel eine Bürgschaft positiv zu prüfen, fordert die Christliche Gewerkschaft Metall ein Gesamtkonzept für die angeschlagenen Branchen und Unternehmen. CGM-Vize Detlef Lutz sagte dazu in Duisburg: "Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Opel eine Bürgschaft in Aussicht gestellt wurde, halten es jedoch für dringend notwendig, nun in Richtung eines Solidarpaktes zu gehen. Unternehmen, Gewerkschaften und Politik müssen an einen Tisch und die Konzepte für die Zukunft besprechen und miteinander vereinbaren. Es kann nicht sein, dass es nach der Opel-Bürgschaft so weiter geht, wie bisher. Dann besteht die Gefahr, dass ein Großkonzern nach dem anderen auf der Matte steht und mit dem Hinweis auf Opel für sich ebensolche Bürgschaften fordert. Wir müssen dabei beachten, dass Dienstleister und Zulieferer noch härter betroffen sind, als die Hersteller selbst. Die klein- und mittelständischen Unternehmen sind schon bisher leise gestorben, die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze in Summe ist jedoch nicht geringer. Die Großen haben denen in
der Vergangenheit die Bedingungen diktiert, damit muss nun ebenso Schluss sein!" Die CGM, so Lutz, favorisiere ein Gesamtkonzept, in welchem sowohl die Lohnentwicklung, als auch die Arbeitsplatzsicherung und die steuerliche Belastung und staatliche Hilfen miteinander vereinbart und dann auch eingehalten werden, für mindestens 4 Jahre.

Zu beachten ist hierbei auch, dass wir es längst nicht mehr alleine in der Hand haben, unsere Wirtschaft zu managen. Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass sowohl europäische, als auch im Zuge der Globalisierung weltweite Gegebenheiten zumindest mitbestimmend sind. Die Beteiligung der Arbeitnehmer an ihren Unternehmen, wie sie jetzt auch vom Vorsitzenden des
Gesamtbetriebsrates von Opel gefordert wird, muss endlich progressiv umgesetzt werden. So etwas sollte man nicht nur in Notsituationen fordern, weil es dann nur darum geht, von den Beschäftigten einen Beitrag zu verlangen. Mit einer Arbeitnehmerbeteiligung bleibt Kapital im Unternehmen, die Beschäftigten bestimmen mit und die Verantwortung wird breiter getragen. Dazu wird ein Sockeltarif vereinbart, der Staat entlastet die Arbeitnehmerhaushalte und die Unternehmen sichern Arbeitsplätze. Dies wäre ein Solidarpakt, wie man ihn sich vorstellen könnte. Opel zu retten bedeutet für die CGM, die Chance für einen Neubeginn sehen und nutzen!
Hintergrund:
Der Landesverband NRW des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB ist mit rund 44.000 Mitgliedern der drittgrößte Gewerkschaftsverband im Bundesland. Bundesweit zählen die im CGB zusammengeschlossenen Christlichen Gewerkschaften rund 300.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Spitzenorganisation ist der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands. Die
Christlichen Gewerkschaften vertreten Beschäftigte aller Branchen und Dienstleistungen und des öffentlichen Dienstes. Sie stellen Mitglieder In Betriebs- und Aufsichtsräten, ehrenamtliche Richter/innen der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und sind in den Selbstverwaltungen der gesetzlichen Sozialversicherung vertreten. Für einige Christliche Gewerkschaften stand die
Wiege im Ruhrgebiet. So wurde die Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie im Jahr 1894 in Essen gegründet, die heutige Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) Im Jahr 1899 in Duisburg. Duisburg Ist heute der Sitz des CGB-NRW, sowie der Berufsgewerkschaft DHV und des CGM-Landesverbandes. Sitz des CGB-Bundesverbandes ist Berlin, die CGM sitzt in Stuttgart, die Berufsgewerkschaft DHV in Hamburg und die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen in München. Wichtige CGB-Organisationen haben ihren Sitz in NRW. So die Lehrerinnengewerkschaft VkdL in Essen, die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation und die Gewerkschaft Union Ganymed In Bonn. Die Christlichen Gewerkschaften sind Tarifvertragsparteien In den bedeutendsten Branchen, des Handwerks und der Industrie.

Kulturausschuss Teil II: filmforum GmbH und Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum

Duisburg, 18. November 2008 - Die Stadt Duisburg verpflichtet sich (wenn es nach dem Willen der Verwaltung geht), entstehende Verluste der filmforum GmbH im Jahr 2009 bis zu einer maximalen Höhe von 302.500 Euro durch Zuführung zur Kapitalrücklage auszugleichen. Das filmforum wurde 1970 als kommunales Kino in Form einer Abteilung der Volkshochschule Duisburg gegründet und in dieser Form bis 2003 geführt. Der Rat der Stadt hat am 16.10.2003 beschlossen, das filmforum aus der Kernverwaltung auszugliedern und die filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg - zu gründen. Am 1.1.2004 hat die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Alleinige Gesellschafterin ist die Stadt Duisburg. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Die Zielsetzung des kommunalen Kinos bringt es mit sich, dass es weiterhin nicht ohne städtische Gelder betrieben werden kann. Für die Gestaltung der städtischen Unterstützung ab 2009 sind nach Angaben der Verwaltung folgende Faktoren zu beachten: Die Höhe der Betriebskosten liegt aufgrund der nunmehr detaillierten Abrechnungen des IMD rund 30.000 Euro über den ursprünglich angesetzten Werten (frühere Sammelnachweisbewirtschaftung), die die Grundlage für die Berechnung des Zuschusses bildeten. Eine entsprechende Kompensation aus städtischen Mitteln erfolgte nicht. Die Gesellschaft hat alle bisherigen Sachkostensteigerungen seit 2004 aufgefangen. Die Zahl der Mitarbeiter ist aufgabenbedingt um 0,5 gestiegen. Im Vergleich zu 2004 stiegen die Lohnkosten bis zum Jahr 2007 um 46.000 Euro . Die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst 2008 führen zu jährlichen Mehrbelastungen von 13.000 Euro. In der Summe kommen mittlerweile auf das filmforum, abweichend von den Planungen 2003, gravierende jährliche Mehraufwendungen zu - im Jahre 2007 in einer Höhe von 95.000 Euro . Unter Berücksichtigung der Tariferhöhung betragen diese zusätzlichen Belastungen ab 2009 108.000 Euro jährlich.
Die Kinowirtschaft in Deutschland verzeichnet - abgesehen von zyklisch auftretenden Auf- und Abbewegungen - allgemeine Besucherrückgange. Auch das filmforum wird langfristig nicht von diesem Trend unberührt bleiben, liegt aber deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Es ist aber nicht abzusehen, ob diese besondere Stellung in diesem Maße fortbestehen wird. Ein Eintrittspreise wurden 2008 für das Open-Air-Sommerkino angehoben. Die Preisgestaltung für die übrigen Vorstellungen wird überprüft. Die Privatisierung des filmforums ist in mehrerer Hinsicht außergewöhnlich erfolgreich verlaufen. In der GmbH und ihrem direkten Umfeld entstanden insgesamt vier neue Arbeitsplätze und zwei Ausbildungsstellen. Auch die wirtschaftliche Bilanz verlief erfolgreich. Alle Geschäftsjahre konnten mit einem positiven Jahresergebnis abgeschlossen werden.

Geht es nach dem Willen der Verwaltung, wird die Laufzeit der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Duisburg und der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum bis zum 31.12.2013 verlängert. Mit Ratsbeschluss vom 6.9.1999 wurde die Umwandlung des städtischen Instituts Wilhelm Lehmbruck Museum in eine Stiftung bürgerlichen Rechts beschlossen. Zwischen der Stadt Duisburg und der Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum wurde am 6.7.2000, rückwirkend zum 1.7.2000, ein Rahmenvertrag geschlossen, mit dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt sind. Dieser Rahmenvertrag besteht aus vier Unterverträgen. Sie regeln die Zuschüsse (Zuschussvertrag), die Überlassung der Gebäude (Unentgeltlicher Überlassungsvertrag), die Überleitung des Personals (Personalüberleitungsvertrag) und den Vertrag zum Kant - Park. Die Laufzeit des Rahmenvertrages wurde einschließlich der Unterverträge - mit Ausnahme des an die Dauer des Rahmenvertrages gekoppelten Personalüberleitungsvertrages - zunächst bis zum 30.6.2005 befristet.
Für eine längerfristige Planungssicherheit der Vertragspartner soll ab dem 1.1.2009 wieder ein fünfjährige Laufzeit der vertraglichen Modalitäten zwischen Stadt und Stiftung abgeschlossen werden.
Mit Wirkung ab dem 1.1.2009 ist bis zum 31.12.2013 ein Anschlussvertrag zu vereinbaren, mit dem die in der städtischen Haushaltsplanung 2009ff vorgesehenen Gelder - in ihrer Höhe unverändert zu den Vorjahren seit 2000 - an die Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden. Der städtische Anteil an dem Ankauf des Wilhelm - Lehmbruck - Nachlasses beträgt gemäß Ratsbeschluss insgesamt 5 Millionen Euro. Die Bereitstellung dieser Gelder muss gemäß Aufforderung der Kommunalaufsicht auf mehrere Jahre verteilt ratierlich aus dem investiven Finanzplan im Rahmen der maximal möglichen und genehmigten Kreditaufnahme erfolgen.
Wegen der vorgezogenen Auszahlung der Jahresrate 2008 im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe war eine weitere Etatisierung im Haushaltsplan 2008 entbehrlich. Um die Belastungen des Kreditrahmens der künftigen Jahre zu reduzieren und damit auch die Anforderungen der Kommunalaufsicht an die maximale städtische Netto-Neuverschuldung erfüllen zu können, wird auch im Zuge der Abwicklung des investiven Haushalts 2008 eine weitere außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3 Millionen Euro (Jahresraten 2009, 2010 und 2011) von der Verwaltung empfohlen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine ausreichende Genehmigung der diesjährigen Gesamtkreditaufnahme durch die Bezirksregierung. Diese liegt der Verwaltung bislang noch nicht vor.
Da die Parteien, die im Kulturausschuss vertreten sind, sich nicht in der Lage sahen, bei der regulären November-Sitzung über die haushaltsrelevanten Vorlagen zu entscheiden, wird es Dienstag kommender Woche eine Sondersitzung des Kulturausschusses geben. Andreas Rüdig

Kulturausschuss: Dreigiebelhaus, IG Duisburger Künstler, Zuschüsse und mehr...
Von Andreas Rüdig

Duisburg, 17. November 2008 - Anfang des 16. Jahrhunderts im Kern erbaut, ist das unter Denkmalschutz stehende Dreigiebelhaus das älteste erhaltene Gebäude im Zentrum der Stadt Duisburg. In den ersten 100 Jahren wechselten mehrfach die Besitzer. Anno 1608 bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts wurde das Haus von Nonnen des Zisterzienserordens als Kloster genutzt. Im weiteren Verlauf diente das Dreigiebelhaus als Fabrik, Kaserne, als Höhere Mädchenschule und Wohnhaus, bis es 1961 von der Stadt gekauft wurde. Nach umfassender Restaurierung wurde das historische Bauwerk 1976 als Atelierhaus eröffnet.
Im Dreigiebelhaus sind Gastronomie mit Biergarten, drei Lehmbruck-Stipendiaten, die für die Dauer des Stipendiums dort leben und arbeiten, ein Doppel- und zwei Einzelzimmer, in denen Gäste der Stadt Duisburg untergebracht werden können sowie eine Atelierwohnung, die seit dem 1.1.1984 an den Duisburger Künstler Kurt Budewell vermietet war, untergebracht. Durch den Tod Budewells wird die im 1. Obergeschoß liegende Atelierwohnung frei.

Vor dem Hintergrund der Änderung der Gemeindeordnung, in der die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Gesellschaften für Dritte eingeschränkt worden ist, hat die RheinlandKultur GmbH den Geschäftsbestellungsvertrag mit der Stadt Duisburg über die Bewirtschaftung des Museums der Deutschen Binnenschifffahrt zum 31.12.2008 gekündigt. Die RheinlandKultur wird zukünftig keine externen Museen mehr betreuen und nur noch für die Museen des Landschaftsverbandes Rheinland tätig sein.
Neuer Betreiber des Bereichs "Besucherservice" im Museum der Deutschen Binnenschifffahrt wird ab dem 1. Januar 2009 die "Service und Reinigung Duisburg" (SRD) im Verbund der "Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH" sein. Der Vertrag ist zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren befristet. Der SRD wird alle bisher von der RheinlandKultur wahrgenommenen Aufgaben übernehmen. Durch die Übernahme der bisher für die RheinlandKultur tätigen, museumserfahrenen Mitarbeiter durch den SRD ist ein bruchloser, homogener Übergang sichergestellt.

Viele freie Kunst- und Kulturschaffende wirken in Duisburg und bereichern das urbane Leben. Der größte Teil der hiesigen Künstler wirkt im Bereich der bildenden Kunst. Die bildenden Künstler erfahren in ihrer Gesamtheit eine stete Förderung durch die Stadt Duisburg. Nachfolgend wird über bestehende Kooperationen und stattfindende Förderungen in Duisburg informiert.
Die Interessengemeinschaft (IG) Duisburger Künstler wurde 1975 gegründet. In dieser Dachorganisation finden sich der Duisburger Künstlerbund, die Duisburger Sezession und die Gruppe "Freie Duisburger Künstler" wieder. Diese Gruppen existieren zum Teil schon viele Jahrzehnte. Eine rechtliche Konstruktion ist daraus nicht abzuleiten. Diese verschiedenen Künstlergruppen sind als lose Zusammenschlüsse mit langer Tradition zu betrachten. In regelmäßigen IG - Sitzungen tauschen sich die Mitglieder der Künstlervereinigungen kontinuierlich aus.
Seit nunmehr 25 Jahren hält die Stadt Duisburg Kultur- und Freizeitzentren sowie Künstler- und Atelierhäuser vor, die örtlichen Vereinen und freischaffenden Künstlern zur Verfügung gestellt werden. Dieses Engagement in der institutionalisierten Künstlerförderung hat in Nordrhein-Westfalen einen beispielhaften Charakter.
zum 5. Mal hieß es im Oktober 2008 "Offenes Atelier DU". Wie in den vergangenen Jahren hatte die Duisburger Künstlerszene am ersten Wochenende nach den Herbstferien ihre Ateliers geöffnet.
Zur Erinnerung an den 1881 in Duisburg-Meiderich geborenen Bildhauer Wilhelm Lehmbruck (1881 - 1919) hat die Stadt Duisburg das "Wilhelm-Lehmbruck-Stipendium" seit 1976 gestiftet. Dieses Stipendium wurde mittlerweile zum 13. Mal und zwar für die Zeit vom 1.4.2007 bis 31.3.2009 vergeben. Luka Fineisen, Jachym Fleig und Dragan Lovrinovic heißen die Lehmbruck-Stipendiaten für die Jahre 2007 bis 2009. Sie wurden von einer neunköpfigen Jury in zwei Sitzungen aus insgesamt 145 Bewerbern ausgewählt. Während der Zeit ihres Stipendiums bewohnen die Künstler Ateliers im historischen Dreigiebelhaus in der Innenstadt. Zusätzlich stehen ihnen großzügige Arbeitsräume in der Alten Schreinerei der Hüttenwerke Krupp-Mannesmann GmbH zur Verfügung.

Duisburg verfügt über einen Etat zur Förderung der Freien Kunst und Kultur. Jene Mittel werden im Kulturbeirat vergeben. Diese Zuschüsse helfen den Duisburger Künstlern enorm, ihre künstlerischen Vorhaben in die Tat umzusetzen. Etwa 40 Projekte werden jährlich durch den Kulturbeirat gefördert, wobei rund 25 Projekte auf die Bildende Kunst entfallen. Besonders erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass Ausstellungen von Künstlern der Künstlervereinigungen in der Galerie Rheinhausen (Bezirksbibliothek an der Händelstraße) einheitlich und kontinuierlich mit 600.- Euro gefördert werden. Dies deckt die ausstellungsbedingten Kosten für Werbung, Druck und Transporte ab.
Seit 1991 hält die Stadt Duisburg einen Etat vor, um jährlich Ankäufe von Kunstwerken aus den turnusmäßigen Ausstellungen der Duisburger Künstlergruppen zu tätigen. Zu sehen sind diese Exponate in den unterschiedlichsten Verwaltungsgebäuden. Ganz aktuell erfolgten die Ankäufe aus der im Oktober 2008 zu Ende gehenden Ausstellung "18 aus Duisburg" des Duisburger Künstlerbundes.
Die organisierten Duisburger Künstler hatten seit Ende der 1970er Jahre die Möglichkeit, im Wilhelm-Lehmbruck-Museum regelmäßig auszustellen. Nachdem Duisburg mit der Cubus Kunsthalle und dem Museum Küppersmühle zwei zusätzliche Institutionen zeitgenössischer Kunst erhalten hat, wurde vereinbart, dass in turnusmäßigen Jahresausstellungen der Duisburger Künstlerverbände jeweils im Wechsel dieser drei Häuser stattfinden. Die diesjährige Jahresausstellung des Duisburger Künstlerbundes fand vom 19. September bis 19. Oktober 2008 im Museum Küppersmühle statt. Die Finanzierung der Ausstellung wurde in diesem Jahr durch Projektförderung im Kulturbeirat sichergestellt. Die Mitglieder des Beirates bekräftigen jedoch dabei, dass der Kulturbeirat lediglich eingesprungen ist, um den gewohnten Ablauf nicht zu gefährden.
Für die Durchführung der turnusmäßigen Ausstellungen der Duisburger Künstler (IG, DU Künstlerbund und DU Sezession) in den kommenden Jahren muss noch eine Lösung gefunden werden.

Der Zuschuss der Gesellschafterstädte Duisburg und Düsseldorf an die Deutsche Oper am Rhein (DOR) für das Geschäftsjahr 2008/2009 wird aufgrund tariflich bedingter Mehrkosten in den Geschäftsjahren 2007/2008 und 2008/2009 um insgesamt 1.370.400 Euro erhöht. Der auf die Stadt Duisburg entfallene Anteil der Mehrkosten beträgt 479.600 Euro.
Für die aktuelle Spielzeit 2008 / 2009 der DOR liegt ein genehmigter Wirtschaftsplan vor, der - ausgelöst durch die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst - Erhöhungsbedarf ausweist.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der DOR am 30.6.2008 wurde seitens der Stadt Duisburg sehr deutlich gemacht, dass sich die Stadt Duisburg nicht in der Lage sieht, die seitens der DOR errechneten Personalmehrkosten in vollem Umfang zu tragen. Auf Vorschlag der Stadt Duisburg, abgestimmt mit der Stadt Düsseldorf, wurde eine Finanzierungslösung gefunden, die darauf basiert, dass die städtischen Gesellschafter nur den Anteil aus der Tariferhöhung übernehmen, der dem bisherigen Anteil am Gesamthaushalt (78,3%) entspricht. Demzufolge ist der verbleibende Teil von der DOR selbst zu erwirtschaften. Dies führt dazu, dass die DOR einen Selbstbehalt von rund 297.000 Euro zu tragen hat. Auf die Gesellschafterstädte entfallen rund 1,074 MIllionen Euro, davon auf Duisburg rund 376.000 Euro (35%) und auf Düsseldorf 698.000 Euro (65%).
Die Geschäftsführung der DOR führte im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung verschiedene Gespräche mit den Gesellschafterstädten. Dabei legte sie dar, dass ihr wegen der Kurzfristigkeit dieses Beschlusses während der bereits laufenden Spielzeit 2008 / 2009 keine hinreichenden Möglichkeiten zur Budgetanpassung belassen seien. Die Oberbürgermeister der Gesellschafterstädte verständigten sich in einem gemeinsamen Gespräch Ende Oktober 2008 darauf, dass für die Spielzeit 2008 / 2009 einmalig eine Kompensation des Selbstbehalts in Höre von rund 297.000 Euro seitens der Städte erfolgen soll. Der auf Duisburg entfallende Teil (35%) beträgt 104.000 Euro.

Mit dem Ratsbeschluss von 9.11.1998 traten sich die Richtlinien zur Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Duisburg in Kraft. Im Rahmen dieser Richtlinien werden die Projekte der freien Kulturträger und Initiativen, die einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Duisburg leisten, unterstützt. Die Förderung zielt darauf ab, neue, zusätzliche, verbesserte kulturelle Angebote zu ermöglichen und Freiräume für neue Ideen, Impulse und Initiativen zu schaffen.
Die Projektanträge werden im Kulturbeirat beraten. Mit der Schaffung des Gremiums Kulturbeirat wurde eine direkte Mitwirkung der freien Kulturschaffenden in der Förderung der freien Kulturarbeit in Duisburg möglich. Der Kulturbeirat besteht aus insgesamt fünf Vertretern des Kulturausschusses, von denen die CDU - Fraktion zwei, die SPD - Fraktion zwei und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen Vertreter benennen. Zwei von der freien Kulturszene zu benennende Vertreter und einem Fachvertreter des Kulturdezernats kommen hinzu.
Die Förderung durch den Kulturbeirat macht es möglich, dass in den vergangenen Jahren kontinuierlich Projekte der freien Kulturschaffenden in Duisburg durchgeführt werden konnten. Bei den Kulturbetrieben - Fachbereich Kulturförderung - existiert eine Künstlerdatei, in der mittlerweile rund 500 freie Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten registriert sind. Diese Datei dient als Grundlage für Informationen sowie Initiativen und dokumentiert die lebendige "Freie Szene".
Seit mehreren Jahren besteht - initiiert durch die Kulturbetriebe - ein Künstler-Stammtisch, der sehr rege durch die Duisburger Künstler besucht wird. Hier besteht für den Fachbereich Kulturförderung die Möglichkeit des regelmäßigen Austausches mit den Kunst- und Kulturschaffenden.
Seit Anfang 2002 existiert über die Freie Kunst- und Kulturszene eine eigene Radio-Sendum mit dem Titel "Dunkelweiß". Dazu konnte ein engagierter Duisburger Künstler gewonnen werden, der diese Sendung mittlerweile eigenständig konzipiert und moderiert. Es findet jährlich eine Vollversammlung der Freien Kunst- und Kulturschaffenden statt. Als Vertreter der Duisburger Künstler im Kulturbeirat wurden 2007 Gerd Losemann (Bildende Kunst) und Rainer Besel (Darstellende Kunst) gewählt Die Vollversammlung 2008 findet am 25. November statt.

Der Rat der Stadt hat die Grundsätze über die Gewährung von Zuwendungen beschlossen, die auch die Verpflichtung zur Abgabe eines Verwendungsnachweises beinhalten. Die Zuschüsse werden für die Erbringung von Leistungen gewährt, so dass sie inhaltlich und zahlenmäßig nachzuweisen sind. Bevor Gelder ausgezahlt werden, werden schriftliche Vereinbarungen getroffen. Alle institutionellen Zuschüsse werden nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern mehrfach im Jahr auf Anforderung der jeweiligen Einrichtung. Dazu übersendet die Institution eine entsprechende Begründung, dass der Betrag gebraucht wird. Durch dieses Zahlverfahren erfolgt eine stetige Kommunikation. Gleichzeit wird mit den Institutionen inhaltlich und partnerschaftlich zusammengearbeitet. So finden beispielsweise im HundertMeister Jugendkonzerte, in der cubus kunsthalle die Ausstellung Duisburger Künstler und im ReibeKuchenTheater der Spielkorb und die Spielarten, Theater für Kinder statt.
Folgende Institutionen erhalten jährliche Zuschüsse: Stiftung Königsberg 3.800 Euro, Studio Orchester 4.100 Euro, archiv für alternatives schrifttum 4.100 Euro, Schrift Duisburger Forschungen (Mercator Gesellschaft) 8.700 Euro, cubus kunsthalle 15.000 Euro, Philharmonischer Chor Duisburg 19.800 Euro, ReibeKuchen Theater 50.000 Euro, Multifunktionales Zentrum Dieselstraße 41.700 Euro und HundertMeister 114.600 Euro.

Klaus de Jong von den Bürgerlich-Liberalen:
 "Junge Familien müssen in Duisburg angesiedelt werden und es müssen sozialversicherungspflichtige Stellen her!"

Duisburg, 14. November 2008 - Er ist Jahrgang 1940, Kaufmann von Beruf und wohnt in Rheinhausen-Oestrum: Klaus de Jong von der Fraktion der "Bürgerlich Liberalen AMP" gehört dem Rat der Stadt Duisburg seit über 10 Jahren an.
"Eigentlich ist es Josef Krings Schuld, dass ich heute in der Kommunalpolitik engagiert bin," berichtet de Jong. "Anfang der 90er Jahre war ich Vorsitzender des Freundeskreises Lebendige Grafschaft. Wir kämpften damals um den Erhalt des Lehrerhauses. Krings lud mich dann ein, im Kulturausschuss für den Erhalt des Lehrerhauses zu sprechen. Ich bin dann auch tatsächlich hingegangen." Der Erfolg? CDU und SPD stimmten für den Erhalt, die FDP dagegen. "Ich konnte nicht verstehen, warum die Liberalen so abstimmten und begann, mich mit der Kommunalpolitik zu beschäftigen."
De Jong engagierte sich in der CDU, sowohl in der Partei wie auch in der Ratsfraktion. Aus persönlichen Gründen trat er aber auch aus der Partei aus und wechselte zur PBP, der Pro Bürger Partei. Und zog für sie erneut in den Rat ein. Nachdem der Republikaner zur Fraktion gestoßen war, trat de Jong aus der PBP aus und war zunächst fraktionsloses Ratsmitglied.
"Mit dem Republikaner wollte ich nicht in einer Fraktion sein," begründet de Jong seinen Entschluss, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Als sich dann die Bettermann-Gruppe von der FDP abspaltete und auch Frau Sall-May aus der PBP-Fraktion austrat, fanden die drei Einzelkämpfer zu einer Fraktion zusammen. Natürlich ließe sich dieser politische Lebenslauf noch detaillierter schildern; hier jedes historische Detail aufzuwärmen, würde an dieser Stelle zu weit führen. Dass er im Grunde seines Herzens konservativ eingestellt ist, gibt de Jong gerne zu.

"Wir treten nur in Duisburg an. Wir brauchen keine Rücksichten auf eine Landes- oder gar Bundesebene nehmen. Wir treten nur für die Bürger Duisburgs ein. Wir sind eine klassische liberale Wählergemeinschaft. Nur Linksaußen und Rechtsaußen sind bei uns nicht erwünscht," berichtet der umgängliche und sympathische Lokalpolitiker. De Jong gehört der "Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Praktikabilität der Bezirkssatzung" an, ist stellvertretendes beratendes Mitglied des Beirates der Wirtschaftsbetriebe und des Verwaltungsrates der Wirtschaftsbetriebe und Beratendes Mitglied des Kulturausschusses.
Was für ihn in der kommenden Zeit auf der politischen Agenda steht? "Junge Familien müssen in Duisburg angesiedelt werden. Es müssen sozialversicherungspflichtige Stellen geschaffen werden, wenn möglich in der Produktion. Und ortsansässige Firmen müssen in Duisburg gehalten werden," betont de Jong.

"Die Wählergruppe Bürgerlich-Liberale (BL) ist ein Zusammenschluss mitgliedschaftlich organisierter wahlberechtigter Bürger. Auf der Grundlage bestehender Gesetze, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit soll die Gegenwart und Zukunft der Kommune Duisburg wesentlich mitgestaltet werden, um aus Duisburg eine lebens- und liebenswerte Stadt für alle Bürger zu machen. Unser Ziel ist die Verwirklichung sachbezogener, nicht auf Parteiideologie und Gruppenegoismus ausgerichteter, Kommunalpolitik, zu Gunsten der Bürger und Bürgerinnen der Stadt Duisburg.

Zielsetzung des kommunalpolitischen Programms ist in erster Linie:
� Größere Transparenz kommunalpolitischer Entscheidungen von Organen und Behörden der Stadt Duisburg.
� Information und Aufklärung der Bevölkerung über Planungen von Industrie, Gewerbe und öffentlicher Hand.
� Stärkere Beteiligung von Bürgern an kommunalen Entscheidungen.
� Bessere Kontrolle über die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Gelder.
� Förderung von Bildung und Kultur.
� Nachhaltige Umwelt- und Wirtschaftspolitik.
� Verbesserung des sozialen Lebens vor Ort.
� Sportförderung
� Förderung der theoretischen wie auch praktischen Talente der Schüler/innen in den Schulen
� Gesamt - Verkehrskonzept für Duisburg

Arbeit, Gesundheit und Soziales
� Schaffung und Erhalt von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Duisburg.
� Wir halten es für unsere besondere Aufgabe, dafür einzutreten, dass die Menschen in Duisburg in die Lage versetzt werden, durch den Ertrag ihrer Arbeit ein freies und selbstbestimmtes Leben zu führen, egal welcher Bildungsschicht sie angehören oder welcher Behinderung sie unterworfen sind. Das Ergebnis von Arbeitslosigkeit sind brüchige Sozialstrukturen, die zunehmend für Duisburg zum Problem werden.
� Jugend und Senioren sind wichtige Bestandteile unserer Gesellschaft. Für beide muss Duisburg lebenswert sein. Wir treten für Kontrollmechanismen ein, die die Verwahrlosung von Kindern und das Wegsehen bei Alten und Kranken soweit wie möglich verhindern.
� Die BL richtet ihre besondere Aufmerksamkeit auch dabei auf sinnes- und mobilitätseingeschränkte Menschen. Duisburg muss für diese in allen Altersstufen offen und erfahrbar sein. Die kommunale Politik muss sich diesen Problemen planend und gestaltend stellen.

Stadtentwicklung
� Die Wählergruppe "Bürgerlich-Liberale" lehnt politische Ideologien als Grundlage für Stadtplanung ab.
� Die Stadtentwicklung darf sich nicht nur auf die Innenstadt beziehen.
� Auch in den einzelnen Stadtbezirken muss es ansprechende Einkaufs � und Verweilmöglichkeiten geben.
� Wir sehen Stadtplanung und Stadtentwicklung als Mittel zur Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt Duisburg für die Bürger und als Mittel zur Schaffung guter Rahmenbedingungen für Handel, Gewerbe und Industrie.

Wirtschaft
� Die Finanzkraft Duisburgs und damit die Perspektive unserer Stadt hängt von dem Gedeihen der wenigen Großbetriebe und vor allem der kleinen und mittelständischen Betriebe ab.
� Die BL steht für Bestandspflege und Neuansiedlung von Handel, Gewerbe und Industrie.
� Genehmigungsverfahren und Gewerbesteuerhebesätze gehören auf den Prüfstand. Die feste Verankerung von Sport und Kultur in Duisburg sehen wir auch als integratives Moment für die Bürger, deren Wiege nicht in Duisburg stand.

Sport
� Schulsport, Vereinssport und Freizeitsport dienen der Gesundheit und der Stärkung sozialer Strukturen in Duisburg.
� Bestehende Defizite wollen wir beseitigen.

Stadtbezirke
� Wir Bürgerlich-Liberale treten deshalb nachhaltig für ein Versprechen ein, dass bislang fast alle im Rathaus "regierenden" Partien und Koalitionsbündnisse gegeben, aber bis heute nicht eingelöst haben: Die sieben Duisburger Stadtbezirke gleichberechtigt zu stärken und den Bezirksvertretungen und den Bezirksverwaltungen wieder mehr Verantwortung an die Hand zu geben.
� Entwicklungen und Planungen beziehen die Bedürfnisse der Bezirke vor allem im Verkehrsbereich nicht in ausreichendem Maße ein.

Verkehr
� Duisburgs Hauptverkehrswege außerhalb des Fernstraßennetzes müssen ihrer Aufgabe wieder gerecht werden können.
� Die BL will ein intaktes Rettungswege- und Straßennetz, das durch intelligente Verkehrslenkung Rettungseinsätze schnellstens ermöglicht und den Durchgangsverkehr von den Wohngebieten fernhält.
� Hier ist im Besonderen auch die Bahn AG gefordert, durch Schallschutzmaßnahmen endlich Brennpunkte zu entschärfen.
� Auch für unsere Kinder muss der möglichst nah liegende Kindergarten und Schule gefahrlos erreichbar sein.

Schule
� Wir Bürgerlich-Liberale wollen Schulen und Schulräume, die die notwendige Ruhe und Einrichtung garantieren,
� die von der baulichen Substanz her geeignet sind, Wissen zu vermitteln, aufzunehmen und umzusetzen.
� Zusammen- und Stilllegungen allein aus partei-ideologischen Gründen lehnt die BL ab.

Umwelt
� Erholungs- und Grünbereiche sind nicht nur für unsere Kinder, sondern für alle Duisburger Bürger/innen notwendig.
� Bürgerlich-Liberale vertreten einen Umweltschutz mit dem notwendigen Augenmaß für die Belange der Einwohner," stellt sich die Wählergemeinschaft im Internet selbst vor.

SPD- Oberbürgermeisterkandidat Jürgen C. Brandt im Wahlbezirk Baerl - Homberg-Nord

Duisburg, 14. November 2008 -Jürgen C. Brandt ist nicht nur der Oberbürgermeisterkandidat der SPD. Er kandidiert für seine Partei auch für den Rat. Und zwar im Wahlbezirk Baerl - Homberg-Nord. "Ich bin seit 1985 Homberger," berichtet Brandt, dessen Vita im Internet detailliert nachzulesen ist. "Ich möchte den Hafen weiterentwickeln und dort Gewerbe ansiedeln. Ich möchte die Infrastruktur der beiden Stadtteile verbessern und dabei auch Baerl stabilisieren und aufwerten. Außerdem ist mir die wirtschaftliche Förderung des Stadtteils wichtig."
Udo Vohl kandidiert für die Sozialdemokraten im Wahlbezirk Homberg-Mitte - Hochheide. "Ich bin jetzt in der 2. Wahlperiode im Rat. Ich bin dort kulturpolitischer Sprecher meiner Partei, strebe aber auch die Mitgliedschaft im Planungsausschuß an. Wenn ich nur Kultur mache, bin ich weit weg von dem Bezirk, den ich vertrete. Da ist es sinnvoll, wenn ich mein Themenspektrum erweitere," berichtet die 58 Jahre kaufmännische Ausbilder, der ausgerechnet in Gelsenkirchen arbeitet.
Stefanie Osthof ist 36 Jahre alt, hat Soziologie studiert, ist verheiratet und Mutter dreier Kinder. Ihr sind die Kinder- und Familienpolitik wichtig, aber auch die Frauenförderung. Im Wahlbezirk Ruhrort - Homberg-Süd tritt sie gegen Bürgermeister Benno Lensdorf an. "Ich trete an, weil die Kandidatur einer Frau erwünscht war," berichtet die junge Dame. Andreas Rüdig

Tarifkompromiss in der Metallindustrie keine Niederlage für Arbeitnehmer!
CGM-NRW: Der Flächentarifvertrag hat eine wichtige Bewährungsprobe bestanden!

Duisburg, 11. November 2008 - Nach Ansicht des Geschäftsführers der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) in NRW, Detlef Lutz, zeigt der Tarifkompromiss in der Metall- und Elektroindustrie, dass das System Flächentarifvertrag funktioniert! Lutz widersprach Meldungen, nach denen die Arbeitnehmerseite eine Niederlage erlitten habe.
"Als wir in unseren Tarifkommissionen auf Grund der vorliegenden Daten, also der Inflationsrate und den Prognosen für das Bruttosozialprodukt und der Wirtschaftsdaten, unsere Forderung von 7 Prozent, inklusive betrieblichen Erfolgsbeteiligungskomponenten, aufgestellt haben, waren die heutigen Verhältnisse nicht absehbar. Darauf aber heute flexibel zu reagieren, ist keine Niederlage!".
Dazu kommt, dass es längst nicht allen Branchen, welche dem Flächentarifvertrag unterliegen, schlecht geht! Der Maschinenbau ist gut aufgestellt und auch in der Elektroindustrie ist nicht alles schlecht, wenngleich auch Unternehmen wie Infineon den Tarifverband verlassen.
Die Tarifvertragsparteien haben Verantwortung für das Ganze gezeigt und den Betrieben, welche nicht sofort den Tarifvertrag nach Punkt und Komma umsetzen können, die notwendige Luft zum atmen gelassen.
Ein Flächenabschluss, welcher sowohl tabellenwirksame Steigerungen von bis zu 4,2 Prozent, als auch Komponenten zur Altersteilzeit und Flexibilisierung bei wirtschaftlichen Problemen enthält, ist nicht sehr häufig in der Tariflandschaft zu finden, sagte Lutz, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender und tarifpolitischer Sprecher der CGM ist. Die große Tarifkommission der CGM wird nunmehr beraten und entscheiden, ob die CGM dem Abschluss in Gänze zustimmen wird. Dabei kommt es darauf an, wie weit der Pilotabschluss in den einzelnen regionalen Tarifgebieten übernommen wird. Lutz zeigte sich zuversichtlich, dass die Gremien der CGM ein positives Votum abgeben.

Sondersitzung des Seniorenbeirates zum Thema Wohnen vom Bürger voll angenommen

Duisburg, 11. November 2008 - Wirklich gut besucht, regelrecht überfüllt war die Sondersitzung des Seniorenbeirates am Karnevalsbeginn, also am 11.11.2008. Doch nicht das Hoppeditz - Erwachen stand im Vordergrund. Vielmehr gab es eine Diskussionsrunde um seniorengerechte Wohnformen in Duisburg. Einrichtungen wie Awocura, Gebag, das Wohndorf Laar oder das Altenzentrum Ruhrort nutzten die Gelegenheit, sich auf einigen Informationsständen selbst vorzustellen.

"60 Wohnungen werden in der Wohnanlage gebaut. 17 Wohnungen sind gefördert und können nur mit Wohnberechtigungsschein bezogen werden. 26 Wohnungen liegen im Erdgeschoß, 28 Wohnungen im 1. Obergeschloß, 6 Wohnungen im 2. Obergeschoß. Die Anlage ist barrierefrei gebaut. Es gibt zwei Aufzüge im Haus. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 37 und 62 Quadratmeter. Alle Wohnungen haben zwei Zimmer, Küche, Duschbad und Balkon oder eine Terrasse mit einem kleinen Gartenanteil sowie einen Kellerraum. Sie richten selbstverständlich die Wohnung mit Ihren eigenen Möbeln ein. Gemeinschaftlich genutzt werden der Gemeinschaftsraum, Waschkeller, Trockenraum und der Fahrradkeller. In dieser neuen Wohnanlage leben Sie so selbständig wie bisher," berichtet das Evangelische Christopheruswerk. Es stellt seinen Christopherus-Hof vor.
"Zum Altenzentrum Ruhrort gehört seit 1993 eine Anlage für Betreutes Wohnen. Es handelt sich um das umgebaute und renovierte Altenheim an der Homburger Straße 17. Es stehen 18 Zwei-Zimmer-Wohnungen von 26 - 50 Quadratmeter zur Verfügung. Zu Ausstattung und Leistungen gehören Diele, Kochnische mit 2-Plattenherd, Kühlschrank und Spüle, Raufasertapete weiß gestrichen, Badezimmer mit Dusche (bodengleich ohne Stufe), Kabelanschluss für Rundfunk und Fernsehen, Haustelefon (kostenloses Telefonieren innerhalb des Hauses), Notrufanlage im Eingangsbereich, Aufzug in alle Etagen sowie Waschmaschine und Trockner im Keller.
Die Kaltmiete beträgt 6,97 Euro pro Quadratmeter, die Nebenkostenvorauszahlung 71,60 Euro und die Betreuungspauschale 81,80 Euro pro Person (Stand Juli 2003). Zu den Betreuungsleistungen gehören die Rufbereitschaft rund um die Uhr, Einkaufshilfen im Krankheitsfall, soziale Betreuung, Beratung und Vermittlung von Hilfsdiensten bei Bedarf, Unterstützung bei Antragstellungen, kulturelle und religiöse Angebote sowie die Nutzung der Gruppenräume und Pflegebäder," sieht das Altenzentrum Ruhrort, das auch zum Christopheruswerk gehört, aus.
90 % der Senioren wollen ihr Alter zuhause verbringen. Die verkehrliche Anbindung, die kommunale Infrastruktur, die Angst vor Vereinsamung und die seniorengerechte Gestaltung der Wohnung spielen für die Senioren eine genauso wichtige Rolle wie die Betreuungsmöglichkeiten. Verschiedene Untersuchungen beleuchten diese Aspekte des seniorengerechten Wohnens. Schnell wird bei der sehr lebhaften Diskussion deutlich, daß die theoretischen Ausführungen der Untersuchungen die Lebenswirklichkeit der Duisburger Senioren sehr gut wiedergeben. Wer allerdings vor der Frage steht, wie es hinsichtlich der Wohnung weitergehen soll, findet verschiedene Beratungsmöglichkeiten vor Ort. Möglich Ansprechpartner sind oben genannt. Das städtische Amt für Soziales und Wohnen kommt hinzu. Bei diesen Ansprechpartnern kann auch die Frage nach der Finanzierung geklärt werden. 

Rudolf Henke: Bundesweit vorbildliches Heimrecht: Soweit wie möglich leben wie zu Hause
"Mit der Föderalismusreform haben wir die Möglichkeit und die Chance erhalten, das Heimrecht in Nordrhein-Westfalen auf innovative Weise neu zu regeln. Diese Chance haben wir nun erfolgreich genutzt: Wir haben heute ein gutes und bundesweit vorbildliches Gesetz im Sinne der Menschen verabschiedet, für die das Heim zum Lebensmittelpunkt werden musste. Damit haben wir ein weiteres Stück des Auftrags erfüllt, den wir und mit der auf Betreiben der CDU-Landtagsfraktion 2002 eingesetzten 'Enquetekommission zur Situation und Zukunft der Pflege in NRW' gegeben haben." Das konstatiert der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Rudolf Henke, nach der heutigen Verabschiedung des nordrhein-westfälischen Heimgesetzes in zweiter Lesung.
Henke: "Unser Gesetz ist in erster Linie ein Schutzgesetz für die Bewohner in stationären Betreuungseinrichtungen der Behindertenhilfe und der Altenhilfe." Das Leben der Menschen dort solle sich, soweit wie eben möglich, an den Maßstäben eines Lebens wie zuhause orientieren. "Unser Gesetz ist von dem Willen geprägt, dass die Menschen dort möglichst selbstbestimmt ihren Lebensalltag gestalten und ihre Individualität leben können, und wir nehmen das Thema Entbürokratisierung ernst." Niemand dürfe durch den Umzug ins Heim sein Selbstbestimmungsrecht verlieren, so der CDU-Gesundheitsexperte weiter. "Seine Wünsche müssen in Heimen im Mittelpunkt stehen. Das Leben dort soll soweit als möglich dem gleichen, was man zuhause geführt hat."
Konkret gehöre dazu eine im Gesetz verankerte klare Definition, welche Einrichtung als Heim gilt und welche nicht. Des Weiteren erwähnte Henke das im Gesetz verbriefte Recht auf Besuch - "egal, wann, wie oder durch wen ein Heimbewohner besucht werden möchte". Zudem werde die Transparenz im Heimbetrieb deutlich vergrößert. "Dazu gehört beispielsweise auch, dass die Zahl der in einem Heim erfolgenden Fixierungen veröffentlicht werden muss", so Henke. "Außerdem ist gut, dass wir den Heimen, auch denen für Menschen mit Behinderung, eine Vorgabe für Einzelzimmer in Höhe von 80 Prozent machen, die in einer festen Frist - nämlich bis zum Jahr 2018 - erreicht werden muss." Andreas Rüdig

Sitzung der unteren Landschaftsbehörde: Kompromiss zum Vogelschutzgebiet zwischen EU-Kommission und NRW?
Erweiterung Tankstelle in Ungelsheim
 Sportpark-Hochselgarten-Ersatzfläche am Ehinger Berg

Duisburg, 10. November 2008 - Nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für bestimmte Vogelarten Vogelschutzgebiete auszuweisen. Die EU-Kommission geht davon aus, das die nach dem RAMSAR-Abkommen gemeldeten Gebiete für die wandernden Arten in die EU-Vogelschutzgebiete integriert sind. Die EU-Kommission hält es für erforderlich, dass bisher gemeldete Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" auf rund 50.000 ha zu erweitern. Die EU-Kommission hat sich damit die NABU-Forderung zu eigen gemacht.
In einem Gespräch am 2.9.2008 hat sich die EU-Kommission (nachdem sich ein Vertreter der EU-Kommission von der Konfliktlage durch einen Besuch in NRW ein persönliches Bild machen konnte) bereit erklärt, anstatt weiterhin auf einer Erweiterung von 30.000 ha zu bestehen, auf einer Erweiterung von 5.600 ha (darunter knapp 5.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche) zuzustimmen, die auf der Grundlage der Auswertung aktueller Daten erarbeitet wurde. Sollte NRW das bestehende Vogelschutzgebiet von 20.271 ha auf 25.800 ha vergrößern, ist die EU-Kommission bereit, das laufende Vertragsverletzungsverfahren einzustellen. Duisburg ist mit 644 ha betroffen.
Aufgrund der mit der EU-Kommission geführten Gespräche und des vorliegenden Mahnschreibens vom 23.9.2008 rät das nordrhein-westfälische Landesumweltministerium dazu, das Angebot der EU-Kommission anzunehmen und das bestehende Vogelschutzgebiet um 5.699 ha zu erweitern. In den Gesprächen hat die EU-Kommission deutlich gemacht, dass die bisher vertretende falsche Position NRWs kaum zu halten ist.
Andernfalls erhöht sich das Risiko, dass NRW in einem "faktischen Vogelschutzgebiet" auf 30.000 ha keinerlei Vorhaben und Projekte (Verkehrsverbindungen, Wohnungsbau, Windkraftanlagen, Kiesabbau usw.) mehr durchführen kann, da diese sämtlich potentiell beklagbar sind und deren Durchführung im Falle einer Beklagung mit hoher Wahrscheinlichkeit gerichtlich untersagt wird.

Der Stadt Duisburg liegt eine Bauanfrage zur Erweiterung der Tankstelle "Eller Montan" an der Düsseldorfer Landstraße 424 - 426 in Ungelsheim vor. Geplant ist die Errichtung einer Autopflegehalle von 132 qm Größe im Bereich des Hotels, das abgebrochen wird. Außerdem sollen vier Stellplätze gebaut werden. Das Vorhaben ist kein Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauBG. Es ist als sonstiges Vorhaben zu beurteilen. Sonstige Vorhaben sind im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Für die Errichtung der Halle müssen drei mehrstämmige Bäume (Ahorn, Eiche) entfern werden. Als Ausgleich werden 10 Laubbäume (Eichen, Ahorn) als Hochstamm in der Umgebung eingepflanzt. Die Tankstelle liegt in dem Landschaftsschutzgebiet Heidberg und Sermer Wald. Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde spricht sich dafür aus, das die Bäume wenn möglich erhalten werden.

Die Errichtung eines Hochseilklettergartens im Sportpark Wedau ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Als Ersatz für den Eingriff in den Waldbestand im Sportpark wird eine ökologische Aufwertung von städtischen Waldflächen am Ehinger Berg in Mündelheim durchgeführt. Der errechnete Ersatz entspricht einem Flächenbedarf von 3.823 qm. Der Waldumbau und die dauerhafte Erhaltung wird seitens der Betreiber des Hochseilklettergartens finanziert und durch die Forstabteilung der Stadt umgesetzt. Der Bestand am Ehinger Berg besteht aus einem geringen-mittleren Stieleichen-Robinien-Baumholz. Die geplante Maßnahme sieht die femelweise Umwandlung der Robinien in Traubeneichen-Winterlinden vor. Es sind fünf Femel mit einer Gesamtgröße von 7.000 qm geplant. Zusätzlich ist zur Strukturanreicherung die flächige Anpflanzung von Rotbuche (40%), Eberesche (40%) und Faulbaum (20%) vorgesehen. Die Stadtverwaltung plant einen Zeitraum von 5 Jahren für die Umwandlung ein. Femel meint den kleinräumigen Ersatz von bestehendem Baumbestand durch Abholzung und Wiederaufforstung mit anderen Bäumen. Andreas Rüdig

Begrenzung der Betreuungszeiten auf 25 Stunden für die zusätzlichen 11.000 Plätze für Unterdreijährige in Kindertageseinrichtungen aufheben

Düsseldorf/Duisburg, 7. November 2008 - Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Marie-Theres Kastner, hat sich dafür ausgesprochen, die Begrenzung der Betreuungszeiten auf 25 Stunden für die zusätzlichen 11.000 Plätze für Unterdreijährige in Kindertageseinrichtungen aufzuheben. "Wir wollen, dass Eltern frei wählen können", so Kastner: "Die CDU nimmt den Elternwillen ernst."
"Wir wollen im Haushalt verankern, dass dem Wunsch der Eltern auf einen 25-Stunden-Platz entsprochen werden soll. Aber wir wollen die Zahl dieser Plätze nicht als Land verbindlich festlegen und kontingentieren", sagte Kastner. Die CDU reagiere damit auf den Wunsch vieler Eltern, von Kommunen und der freien Trägern, die zusätzlichen 11.000 Plätze für alle Betreuungszeiten zu öffnen.
Kastner: "Nordrhein-Westfalen hat in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren den Sprung vom Schlusslicht auf einen der Spitzenplätze der Bundesländer beim Ausbau der Plätze für Unterdreijährige geschafft: Wir haben das Betreuungsangebot für Unterdreijährige seit Regierungsübernahme verfünffacht - von 11.800 Plätzen in 2005 auf 55.600 Plätze in 2009."

Peter Bettermann: Industriemeister, Ratsherr und bürgerlich-liberaler Meidericher

Duisburg, 4. November 2008 - Wer einen Rat erteilt, ist ein Ratgeber. Oder? "Ich gehöre zwar dem Rat der Stadt Duisburg an, bin aber Industriemeister von Beruf," betont Peter Bettermann von der Bürgerlich - Liberalen / AMP - Fraktion.
Klaus de Jong von den Bürgerlich - Liberalen und Dagmar Sall-May von der Aufbruch Mittelstands-Partei sind seine Mitstreiter in der kleinen Fraktion. Doch was macht eigentlich das Amt eines Ratsherren aus? Natürlich könnte ich es mir an dieser Stelle einfach machen und auf die Paragrafen 42 ff der Gemeindeordnung verweisen. Dort gibt es ein paar Aussagen über die Ratsmitglieder. Doch diese kommunalrechtlichen Bestimmungen gehen nicht sehr weit. Daher der Praxistest: Was macht ein Ratsmitglied?
"Der Rat ist ein Teil der Exekutive, also Teil der Verwaltung und nicht der Legislative. Der Rat erstellt zwar Satzungen, etwa zu den kommunalen Gebühren, der Straßenreinigung und dem städtischen Haushalt, hat sonst aber keinen normativen Charakter," betont Bettermann. "Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich. Die Ratsmitglieder erhalten zwar Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen; reich wird man davon aber nicht. Die Ratsmitglieder gehen daher in der Regel noch einem Beruf nach. Wir erhalten rund 5.600 Drucksachen pro Jahr. Der Tag müsste schon 48 Stunden haben, wollte ich die alle lesen."
Die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse gehören zu praktischen Arbeit eines Ratsmitglieds. Wenn erforderlich, kommen mittwochs noch die Fraktions- bzw. Gruppensitzungen hinzu. Bettermann, der Jahrgang 1948 ist, gehört nicht nur dem Rat an. Er ist Mitglied des Aufsichtsrates der Duisburger Bau- und Verwaltungsgesellschaft und stellvertretender Aufsichtsrat des FrischeKontors. Bettermann gehört dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr als Mitglied, sowie dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Schulausschuss als stellvertretendes Mitglied an. Außerdem ist der stellvertretender Delegierter in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung für Arbeitssuchende in Duisburg (ARGE). Bettermann stammt aus Obermeiderich und kam als Listenkandidat in den Rat.

"Die Bürgerlich-Liberalen sind eine freie, unabhängige Wählergemeinschaft," berichtet der freundliche und umgängliche Stadtrat. "Unser Vorteil: Wir können pragmatisch, ohne ideologischen Zwang von Fall zu Fall entscheiden." Wieso es denn eine zweite liberale Partei (um dieses vertrautere Wort dann doch zu nutzen) im Rat gibt? "Unsere Ausrichtung ist eine andere. Wir sind deswegen bürgerlich, weil wir Werte vertreten. Uns geht es um Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung. Wir sind liberal, aber nicht wirtschaftsliberal wie die FDP. Die FDP will privatisieren, siehe GeBAG. Uns geht es um Verantwortung auch in sozialen Belangen."
Dass es auch kleinere Gruppierungen im Stadtrat geben muss, hat für Bettermann etwas mit Demokratie zu tun. "Man kann den Anhängern kleiner Parteien nicht mehr sagen, dass ihr Abstimmungsverhalten umsonst war. Kleine Parteien können ein Korrektiv sein. Die großen Parteien können eine Stadt nicht mehr als Erbhof ansehen. Wir sehen in Duisburg, dass es keine Weimarer Verhältnisse gibt, sondern stabile Mehrheiten möglich sind. Natürlich ist die Arbeit nicht immer einfach. Auch wir müssen uns irgendwie Gehör verschaffen...." Andreas Rüdig

Behörde zur Gefahrenabwehr

Duisburg, 4. November 2008 - Am 11. September 2001 traf sich der Duisburger Beirat für Menschen mit Behinderungen zur konstituierenden ersten Sitzung. Seitdem sind Selbsthilfeeinrichtungen und Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen unserer Stadt mit Sitz und Stimme in einem politischen Gremium vertreten. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen berät Stadtrat und Stadtverwaltung in allen behindertenrelevanten Fragen. Die barrierefreie Kommunikation mit der Stadtverwaltung, Informationen über städtische (Fach-)Einrichtungen, die Begleitung städtischer Großprojekte wie Rheinpark, Forum und Citypalais sowie Informationen über gesetzliche Regelungen und Freizeitmöglichkeiten seien hier als Beispiele für die Aktivitäten des Beirats genannt. Der Beirat hat sich bewährt. Er ist respektiert und anerkannt," berichtet Peter Keime, Vorsitzender des Beirates, auf einer Sondersitzung am 4.11.2008 im Kleinen Prinzen. In der Sitzung geht es um das Thema "Barrierefreies Bauen".
"Wir sind eine Behörde zur Gefahrenabwehr," berichtet Reimund Düster von der städtischen Bauaufsicht. "Was ist machbar? Was ist wünschenswert? Wir müssten eigentlich diese beiden Fragen miteinander unter einen Hut bringen. In den letzten Jahren gab es diverse Änderungen in der Bauordnung des Landes. Das Motto lautete: weniger Behörde, dafür mehr Verantwortung für Architekten und Bauherren. Der Brandschutz wurde verschärft. Die Baubehörde wird eingeschaltet, wenn der Bauantrag gestellt wird. Die Behörde muß dann prüfen, ob die Gesetze eingehalten werden." Düster verweist in diesem Zusammenhang auf die Startseite des Landesbauministeriums. Dort gibt es Interpretationshilfen, wie der § 55 der Landesbauordnung zu verstehen ist. Es gibt eine Bauberatung bei der Stadt. Im städtischen Internetauftritt gibt es einen Leitfaden, der heruntergeladen werden kann und der darüber informiert, wie barrierefrei gebaut werden kann.