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989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Corona-Schutzpaket und Initiative gegen Motorradlärm

Berlin/Duisburg, 18. Mai 2020 - Beherrschendes Thema der Bundesratssitzung am 15. Mai 2020 waren weitere Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Corona-Krise.
Außerdem stand eine wichtige Personalie auf der Tagesordnung:
Das Plenum wählte die Nachfolge für Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Die Richterwahlen erfolgten einstimmig: Neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes wird Stephan Harbarth, die Nachfolge von Voßkuhle im Zweiten Senat tritt Astrid Wallrabenstein an.

Neue Vorsitzende im Innen- und Kulturausschuss
Auch interne Wahlen beschäftigten den Bundesrat. Der Innen- und der Kulturausschuss haben nunmehr neue Vorsitzende, die Europakammer einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden.

Grünes Licht für Corona-Schutzpaket

In Sachen Corona-Krise standen insgesamt neun Gesetzesbeschlüsse des Bundestages auf der Tagesordnung - allen gab der Bundesrat grünes Licht. Das Sozialschutz-Paket II, das Pandemieschutzgesetz, die Gutscheinlösung im Veranstaltungsvertragsrecht, die Erleichterungen beim Elterngeld sowie für die Wissenschaft können nun rasch in Kraft treten.

Arbeit von Morgen Gesetz und CO2-Wohngeldkomponente
Gleiches gilt für das Arbeit von Morgen Gesetz und die CO2-Komponente beim Wohngeld. Keine Zustimmung der Länder erhielt dagegen das Geologiedatengesetz. Hierzu könnten Bundesregierung oder Bundestag jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen.

In eigener Sache beschlossen
Außerdem beschloss der Bundesrat, zwei eigene Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen: Dabei geht es um eine effektivere Strafverfolgung von Drogenhandel und pandemiebedingte Erleichterungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.

Diese Forderungen richten sich an die Bundesregierung
Entschließungen fassten die Länder zu folgenden Themen: Verbesserter Verbraucherschutz bei Algorithmen, Refinanzierbarkeit von digitalen Assistenzsystemen, Verbesserungen bei der Sektorenkopplung und Reduzierung von Motorradlärm. Mit den Initiativen befasst sich demnächst die Bundesregierung.

Das geht in die Ausschüsse
In die Ausschüsse überwiesen wurden Vorschläge für ein Exportverbot von Plastikmüll, höhere Zuverdienstregeln für Mini- und Midijobs bei der Grundsicherung, eine neue Genehmigungspflicht für silikon-verarbeitende Betriebe, den Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Harmonisierung der Fahrverbote an Feiertagen für Lkws und den Schutz kritischer Infrastrukturen.

Länderinitiativen zu Corona
Ebenfalls in die Ausschussberatungen gehen drei Länderinitiativen, die sich mit den Auswirkungen der Corona-Krise befassen. Sie enthalten Forderungen für einen Corona-bedingten Zuschlag für Arbeitssuchende und Sozialhilfe-Empfänger, mehr Unterstützung für selbstständige Künstler und ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen.

Stellungnahmen beschlossen

Außerdem äußerte sich der Bundesrat zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung, darunter die Pläne für verbesserten Patientendatenschutz, die Novelle der Intensivpflege, die Reform des Wohnungseigentumsrechts, die Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität sowie die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie.

Digitales Europa
Auch zu zahlreichen Vorlagen aus Brüssel nahmen die Länder Stellung - unter anderem zur Finanzierungsgrundlage für den europäischen grünen Deal, zum neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, zur europäischen Datenstrategie und zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa und zum Europäischen Semester 2020.

Zuckerverbot für Babytees kommt
Abschließend entschied das Plenum über Verordnungsentwürfe der Bundesregierung. Änderungen beschloss er unter anderem zu den Neuregelungen bei der Entsorgung von Altöl und bei der Lagerung von Abfällen auf Deponien. Unverändert stimmte er einer Verordnung zu, die ein Zuckerverbot in Tees für Kleinkinder enthält.

 

Personalien

 

Top 1

Tiefensee zum Vorsitzenden des Kulturausschusses gewählt

 

Top 54

Sütterlin-Waack übernimmt Vorsitz im Innenausschuss

 

Top 77a

Harbarth wird Präsident des Bundesverfassungsgerichts

 

 

 

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

 

Top 2

Grünes Licht für das Arbeit von Morgen Gesetz

 

Top 3

Keine Zustimmung für Geologiedatengesetz

 

Top 4

Bundesrat stimmt CO2-Entlastung bei Heizkosten zu

 

Top 55

Corona-Krise: Erleichterungen beim Elterngeld

 

Top 58

Corona-Krise: Erleichterungen in der Wissenschaft

 

Top 70

Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket II zu

Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 dem so genannten Sozialschutz-Paket II zugestimmt, das der Bundestag einen Tag zuvor beschlossen hatte.

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
Es sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um 10 auf 70 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7 Prozent mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. 87 für Haushalte mit Kindern. Die Regelungen gelten bis Ende 2020.

Erweiterte Möglichkeiten beim Hinzuverdienst

Außerdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter aus: Ab 1. Mai 2020 dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende.

Verlängerung des Arbeitslosengeldes
Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.

Videoschalte zu Gerichtsverhandlungen
Weitere Neuregelungen betreffen die Verfahren der Arbeits- und Sozialgerichte: Sie sollen befristet pandemiefest gemacht werden, indem anstelle der Teilnahme an der Verhandlung Video- und Telefonkonferenzen zugelassen werden. Auch ehrenamtliche Richter können sich in Zeiten einer Pandemie per Video zuschalten, wenn ihnen ein persönliches Erscheinen unzumutbar ist. Zudem erhalten das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit, gegen den Willen der Verfahrensbeteiligten im schriftlichen Verfahren entscheiden zu können.

Weiterhin warmes Mittagessen

Darüber hinaus stellt das Gesetz sicher, dass Kinder aus bedürftigen Familien in Zeiten von pandemiebedingten Kita- oder Schulschließungen weiterhin das kostenlose Mittagessen erhalten, das ihnen über das Bildungspaket zusteht. Auch Beschäftigte in Behinderten-Werkstätten sollen bei geschlossenen Einrichtungen weiterhin mit Mittagessen versorgt werden. Der Bundestag hat in seinem Gesetzesbeschluss ergänzend zum ursprünglichen Gesetzentwurf klargestellt, dass auch pandemiebedingten Mehrkosten sowie die Kosten für die Lieferung des Essens übernommen werden.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag danach in Kraft treten.

Entschließung: Möglichkeiten zu Videoverhandlungen erweitern
In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass die pandemiebedingten Vereinfachungen von Gerichtsverfahren nur für die Arbeits- und Sozialgerichte gelten sollen. Schließlich seien alle Gerichtsbarkeiten von der Ausbreitung betroffen. Ein Verfahrensstau drohe nicht nur bei den Arbeits- und Sozialgerichten, weshalb eine solche Insellösung nicht tragfähig sei.

Transparenz öffentlicher Verhandlungen entscheidend
Erhebliche Bedenken äußert der Bundesrat angesichts der Möglichkeiten des Bundessozial- und Bundesarbeitsgerichts, im schriftlichen Verfahren gegen den Willen des Beteiligten entscheiden dürfen. Bei rechtlichen Grundsatzfragen, die von den Gerichten entschieden würden, habe die Transparenz einer öffentlichen Verhandlung besondere Bedeutung.

Kein Anspruch auf Ausstattung
Weiter unterstreicht der Bundesrat in der Entschließung, dass aus den erweiterten Möglichkeiten, Videoverhandlungen zu nutzen, kein Ausstattungsanspruch der Gerichte abzuleiten sei. Es sei vielmehr weiterhin Sache der Länder, ihm Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten darüber zu entscheiden.

Umsetzung während Corona nicht möglich

Vorsorglich weist der Bundesrat daraufhin, dass die Umsetzung der neuen Regelungen noch während der Corona-Pandemie in den meisten Ländern nicht möglich sein wird. Anders als in der Gesetzesbegründung ausgeführt, sei die für Videokonferenzen notwendige Ausstattung noch nicht flächendeckend vorhanden. Private Software dürfe sie nicht ersetzen, unterstreicht der Bundesrat.

Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

 

 

Top 71

Bundesrat stimmt Maßnahmenpaket zum Pandemieschutz zu

 

Top 73

Bundesrat stimmt Gutscheinlösung für Kulturtickets zu

 

 

 

Landesinitiativen

 

Top 5

Abgesetzt: Initiative gegen die Anonymität im Netz

 

Top 6

Härteres Vorgehen gegen Drogenversand

 

Top 8

Bundesrat: Digitale Souveränität bei Algorithmen stärken

 

Top 9

Länderinitiative zur Förderung altersgerechter Assistenzsysteme

 

Top 10

Bundesrat ergreift Initiative gegen Motorradlärm

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Lärm von Motorrädern zu verringern. In einer am 15. Mai 2020 gefassten Entschließung spricht er sich dafür aus, die zulässigen Geräuschemissionen aller Neufahrzeuge auf maximal 80 dB(A) zu begrenzen. Die Bundesregierung solle sich bei der Kommission entsprechend dafür einsetzen.

Härtere Strafen fürs Tunen
Außerdem hält der Bundesrat härtere Strafen für das Tunen von Motorrädern erforderlich, wenn es eine erhebliche Lärmsteigerung zur Folge hat. Das Sound-Design, über das Fahrerinnen und Fahrer die Soundkulisse selbst einstellen können, müsse verboten werden.

Bei zu viel Lärm sofort sicherstellen
Darüber hinaus fordern die Länder das Recht für Polizisten, Fahrzeuge bei gravierenden Lärmüberschreitungen sofort sicherzustellen oder an Ort und Stelle zu beschlagnahmen.

Problem der Erkennbarkeit
Weiter müsse eine Lösung dafür gefunden werden, dass Raser häufig einer Strafe entgingen, weil sie aufgrund der Helmpflicht und fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht erkannt würden. Auch bei der Haftung macht der Bundesrat Änderungen geltend, um die Halter eines Motorrads zumindest für die Kosten der Erstellung eines Bußgeldbescheids belangen zu können.

Begrenzte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen
Für notwendig halten die Länder es auch, aus Lärmschutzgründen zeitlich beschränkte Verkehrsverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken sollten davon ausgenommen werden. Überhaupt solle die Bundesregierung den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität mit alternativen Antriebstechniken verstärkt unterstützen.

Silent Rider unterstützen
Abschließend bittet er die Bundesregierung, Initiativen wie „Silent Rider“ zu unterstützen. Dabei handelt es sich um einen Verein, der sich gegen Motorradlärm engagiert. Mitglieder des Vereins sind Kommunen und Interessengemeinschaften.

Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.



Top 11

Niedersachsen will Export von Plastikmüll verringern

 

 

 

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

 

Top 16

Bundesrat fordert Korrekturen an geplanter Intensivpflege-Reform

 

Top 17

Bundesrat fordert mehr Patientendatenschutz

 

Top 22

Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf an Novelle des NetzDG

 

Top 62

Unterstützung für Gastronomie in der Corona-Krise