Berlin/Duisburg, 18. Mai 2020 - Beherrschendes Thema der Bundesratssitzung am 15. Mai 2020 waren weitere
Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Corona-Krise. Außerdem stand eine wichtige
Personalie auf der Tagesordnung: Das Plenum wählte die Nachfolge für
Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die
Richterwahlen erfolgten einstimmig: Neuer
Präsident des Bundesverfassungsgerichtes wird Stephan Harbarth, die
Nachfolge von Voßkuhle im Zweiten Senat tritt
Astrid Wallrabenstein an.
Neue Vorsitzende im Innen- und Kulturausschuss
Auch interne Wahlen beschäftigten den Bundesrat. Der
Innen- und der
Kulturausschuss haben nunmehr neue Vorsitzende, die
Europakammer einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden.
Grünes Licht für Corona-Schutzpaket
In Sachen Corona-Krise standen insgesamt neun
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages auf der Tagesordnung -
allen gab der Bundesrat grünes Licht. Das
Sozialschutz-Paket II, das
Pandemieschutzgesetz, die
Gutscheinlösung im Veranstaltungsvertragsrecht, die
Erleichterungen beim
Elterngeld sowie für die
Wissenschaft können nun rasch in Kraft treten.
Arbeit von Morgen Gesetz und CO2-Wohngeldkomponente
Gleiches gilt für das
Arbeit von Morgen Gesetz und die CO2-Komponente beim
Wohngeld. Keine Zustimmung der Länder erhielt dagegen
das
Geologiedatengesetz. Hierzu könnten Bundesregierung oder
Bundestag jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen.
In eigener Sache beschlossen Außerdem
beschloss der Bundesrat, zwei eigene Gesetzentwürfe in den
Bundestag einzubringen: Dabei geht es um eine effektivere
Strafverfolgung von
Drogenhandel und pandemiebedingte Erleichterungen in
Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
Diese Forderungen richten sich an die Bundesregierung
Entschließungen fassten die Länder zu folgenden Themen:
Verbesserter Verbraucherschutz bei
Algorithmen, Refinanzierbarkeit von
digitalen Assistenzsystemen, Verbesserungen bei der
Sektorenkopplung und Reduzierung von
Motorradlärm. Mit den Initiativen befasst sich demnächst
die Bundesregierung.
Das geht in die
Ausschüsse In die Ausschüsse überwiesen wurden
Vorschläge für ein Exportverbot von
Plastikmüll, höhere Zuverdienstregeln für Mini- und
Midijobs bei der Grundsicherung, eine neue
Genehmigungspflicht für silikon-verarbeitende Betriebe, den
Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Harmonisierung der
Fahrverbote an Feiertagen für Lkws und den Schutz kritischer
Infrastrukturen.
Länderinitiativen zu Corona
Ebenfalls in die Ausschussberatungen gehen drei
Länderinitiativen, die sich mit den Auswirkungen der
Corona-Krise befassen. Sie enthalten Forderungen für einen
Corona-bedingten Zuschlag für Arbeitssuchende und
Sozialhilfe-Empfänger, mehr Unterstützung für selbstständige
Künstler und ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche
Organisationen.
Stellungnahmen beschlossen
Außerdem äußerte sich der Bundesrat zu zahlreichen
Gesetzentwürfen der Bundesregierung, darunter die Pläne für
verbesserten
Patientendatenschutz, die Novelle der
Intensivpflege, die Reform des Wohnungseigentumsrechts,
die Änderungen am
Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Bekämpfung von
Hasskriminalität sowie die
Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie.
Digitales Europa Auch zu zahlreichen
Vorlagen aus Brüssel nahmen die Länder Stellung - unter
anderem zur Finanzierungsgrundlage für den europäischen
grünen Deal, zum neuen Aktionsplan für die
Kreislaufwirtschaft, zur europäischen Datenstrategie und zur
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, der KMU-Strategie
für ein nachhaltiges und digitales Europa und zum
Europäischen Semester 2020.
Zuckerverbot für
Babytees kommt Abschließend entschied das Plenum
über Verordnungsentwürfe der Bundesregierung. Änderungen
beschloss er unter anderem zu den Neuregelungen bei der
Entsorgung von Altöl und bei der Lagerung von Abfällen auf
Deponien. Unverändert stimmte er einer Verordnung zu, die
ein Zuckerverbot in Tees für Kleinkinder enthält.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
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Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise sollen weiter
abgefedert werden: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 dem so genannten
Sozialschutz-Paket II zugestimmt, das der Bundestag einen Tag zuvor beschlossen
hatte.
Erhöhung des Kurzarbeitergeldes Es sieht eine Erhöhung des
Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um
mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem
vierten Monat um 10 auf 70 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit
Kindern erhalten weitere 7 Prozent mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das
Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. 87 für Haushalte mit Kindern. Die
Regelungen gelten bis Ende 2020.
Erweiterte Möglichkeiten beim
Hinzuverdienst Außerdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für
Kurzarbeiter aus: Ab 1. Mai 2020 dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe
ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf
systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende.
Verlängerung des Arbeitslosengeldes Erleichterungen kommen auch für
Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31.
Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.
Videoschalte zu Gerichtsverhandlungen Weitere Neuregelungen betreffen die
Verfahren der Arbeits- und Sozialgerichte: Sie sollen befristet pandemiefest
gemacht werden, indem anstelle der Teilnahme an der Verhandlung Video- und
Telefonkonferenzen zugelassen werden. Auch ehrenamtliche Richter können sich in
Zeiten einer Pandemie per Video zuschalten, wenn ihnen ein persönliches
Erscheinen unzumutbar ist. Zudem erhalten das Bundessozialgericht und das
Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit, gegen den Willen der Verfahrensbeteiligten
im schriftlichen Verfahren entscheiden zu können.
Weiterhin warmes
Mittagessen Darüber hinaus stellt das Gesetz sicher, dass Kinder aus
bedürftigen Familien in Zeiten von pandemiebedingten Kita- oder
Schulschließungen weiterhin das kostenlose Mittagessen erhalten, das ihnen über
das Bildungspaket zusteht. Auch Beschäftigte in Behinderten-Werkstätten sollen
bei geschlossenen Einrichtungen weiterhin mit Mittagessen versorgt werden. Der
Bundestag hat in seinem Gesetzesbeschluss ergänzend zum ursprünglichen
Gesetzentwurf klargestellt, dass auch pandemiebedingten Mehrkosten sowie die
Kosten für die Lieferung des Essens übernommen werden.
Unterzeichnung,
Verkündung und Inkrafttreten Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem
Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im
Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag danach in Kraft
treten.
Entschließung: Möglichkeiten zu Videoverhandlungen erweitern
In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass die
pandemiebedingten Vereinfachungen von Gerichtsverfahren nur für die Arbeits- und
Sozialgerichte gelten sollen. Schließlich seien alle Gerichtsbarkeiten von der
Ausbreitung betroffen. Ein Verfahrensstau drohe nicht nur bei den Arbeits- und
Sozialgerichten, weshalb eine solche Insellösung nicht tragfähig sei.
Transparenz öffentlicher Verhandlungen entscheidend Erhebliche Bedenken
äußert der Bundesrat angesichts der Möglichkeiten des Bundessozial- und
Bundesarbeitsgerichts, im schriftlichen Verfahren gegen den Willen des
Beteiligten entscheiden dürfen. Bei rechtlichen Grundsatzfragen, die von den
Gerichten entschieden würden, habe die Transparenz einer öffentlichen
Verhandlung besondere Bedeutung.
Kein Anspruch auf Ausstattung
Weiter unterstreicht der Bundesrat in der Entschließung, dass aus den
erweiterten Möglichkeiten, Videoverhandlungen zu nutzen, kein
Ausstattungsanspruch der Gerichte abzuleiten sei. Es sei vielmehr weiterhin
Sache der Länder, ihm Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten
darüber zu entscheiden.
Umsetzung während Corona nicht möglich
Vorsorglich weist der Bundesrat daraufhin, dass die Umsetzung der neuen
Regelungen noch während der Corona-Pandemie in den meisten Ländern nicht möglich
sein wird. Anders als in der Gesetzesbegründung ausgeführt, sei die für
Videokonferenzen notwendige Ausstattung noch nicht flächendeckend vorhanden.
Private Software dürfe sie nicht ersetzen, unterstreicht der Bundesrat.
Bundesregierung am Zug Die Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates
umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Der Bundesrat setzt sich dafür ein,
den Lärm von Motorrädern zu verringern. In einer am 15. Mai 2020
gefassten Entschließung spricht er sich dafür aus, die
zulässigen Geräuschemissionen aller Neufahrzeuge auf maximal 80
dB(A) zu begrenzen. Die Bundesregierung solle sich bei der
Kommission entsprechend dafür einsetzen.
Härtere Strafen fürs Tunen Außerdem hält der Bundesrat härtere
Strafen für das Tunen von Motorrädern erforderlich, wenn es eine
erhebliche Lärmsteigerung zur Folge hat. Das Sound-Design, über
das Fahrerinnen und Fahrer die Soundkulisse selbst einstellen
können, müsse verboten werden.
Bei zu viel Lärm sofort sicherstellen Darüber hinaus fordern die Länder das
Recht für Polizisten, Fahrzeuge bei gravierenden
Lärmüberschreitungen sofort sicherzustellen oder an Ort und
Stelle zu beschlagnahmen.
Problem der Erkennbarkeit Weiter müsse eine Lösung dafür
gefunden werden, dass Raser häufig einer Strafe entgingen, weil
sie aufgrund der Helmpflicht und fehlenden Frontkennzeichens am
Motorrad nicht erkannt würden. Auch bei der Haftung macht der
Bundesrat Änderungen geltend, um die Halter eines Motorrads
zumindest für die Kosten der Erstellung eines Bußgeldbescheids
belangen zu können.
Begrenzte Verkehrsverbote an Sonn-
und Feiertagen Für notwendig halten die Länder es
auch, aus Lärmschutzgründen zeitlich beschränkte Verkehrsverbote
für Motorräder an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen.
Motorräder mit alternativen Antriebstechniken sollten davon
ausgenommen werden. Überhaupt solle die Bundesregierung den
Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität mit alternativen
Antriebstechniken verstärkt unterstützen.
Silent Rider unterstützen Abschließend bittet er die
Bundesregierung, Initiativen wie „Silent Rider“ zu unterstützen.
Dabei handelt es sich um einen Verein, der sich gegen
Motorradlärm engagiert. Mitglieder des Vereins sind Kommunen und
Interessengemeinschaften.
Bundesregierung am Zug Die Entschließung wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie
die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt
es hierfür nicht.
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
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