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Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV und in Geschäften kommt am 27.04.2020!
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland führen Maskenpflicht ein

Textile Mund-Nase-Bedeckung ab Montag in vielen Bereichen Pflicht
Duisburg, 24. April 2020 - Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird auch in Duisburg das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung ab Montag, dem 27. April, in vielen Bereichen zur Pflicht. Dieser kann zum Beispiel durch eine Alltagsmaske, durch einen Schal oder auch ein Tuch nachgekommen werden. Beschäftigte und Kunden in den folgenden Bereichen sind zum Tragen einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet:

1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,

2. Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien,

3. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,

4. Reinigungen und Waschsalons,

5. Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen,

6. Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkten, Bau- und Gartenbaumärkten einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäften) sowie Einrichtungshäusern, Babyfachmärkten, Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels,

7. Wochenmärkten,

8. Einrichtungen des Großhandels,

9. bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen,

10. auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, "Shopping Malls", "Factory Outlets" und vergleichbarer Einrichtungen,

11. in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern,

12. in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,

13. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie dessen Einrichtungen.

Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Beschäftigte in diesen Bereichen können statt durch das Tragen einer Bedeckung auch durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Abtrennung durch Glas oder Plexiglas) ihrer Verpflichtung zum Infektionsschutz nachkommen.

Überall da, wo die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung durch das Land empfohlen.

Ausgenommen sind die Einsätze von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Katastrophenschutz, wenn die Einsatzsituation dies erfordert.

Städtische Verwaltungsgebäude sind zunächst weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Bei Vorliegen einer Terminabsprache ist der Zutritt für Bürgerinnen und Bürger ausschließlich mit einer Mund-Nase-Bedeckung gestattet.

Dass Nichtbefolgen der Maskenpflicht wird durch das städtische Ordnungsamt, unterstützt durch die Polizei, überprüft. Im ersten Schritt werden ab Montag Personen angesprochen, die der neuen Verpflichtung zum Tragen des Schutzes nicht nachkommen. Sie werden aufgefordert, den Schutz anzulegen. Korrigieren die Angetroffenen ihr Verhalten nicht, so wird diese Pflichtverletzung durch die Ordnungsbehörde mit einem Verwarngeld von 50 Euro belegt. Bei nachhaltiger Verletzung kann daraus ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro werden.

Wichtig: Sowohl die Regelungen zum Kontaktverbot als auch die allgemeinen Hygieneregelungen bleiben bestehen. Sie sind essentiell, um die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen. 

Weitere Änderungen in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes:

Betretungsverbot Reiserückkehrer
: Einrichtungsleitungen können von nun an Ausnahmen vom 14-tägigen Zutrittsverbot unter Beachtung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften nach Reiserückkehr bei Geburts- und Kinderstationen sowie Palliativpatienten zulassen, wenn dies ethisch-sozial geboten ist.

Sportstätten
: Grundsätzlich ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Die Ausnahme wurde jetzt auf Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen erweitert.

Autokinos
: Hier wurde der zusätzliche Hinweis aufgenommen, dass Besucher bei geschlossenem Verdeck und mit dem gesamten Körper in ihren Autos verbleiben und der Abstand zwischen den Fahrzeugen auch 1,5 m betragen muss.

Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste
: Zulässig ist ab Montag nunmehr auch der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens. Darüber hinaus können ab dem 1. Mai 2020 unter den Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen Versammlungen zur Religionsausübung stattfinden.


Stellungnahme Oberbürgermeister Sören Link zur neuen Coronaschutzverordnung des Landes:

„Die Coronakrise verlangt Deutschland seit Wochen vieles ab. In Duisburg bemühen wir uns darum, die vom Land beschlossenen Maßnahmen durchzusetzen, unter hohem personellen Aufwand. Wir können dabei immer noch auf das Verständnis der Menschen unserer Stadt setzen - auch dank der Vermittlungsarbeit, die wir vor Ort leisten. Wenn das Land allerdings eine neue Schutzverordnung einführt, die ab Montag gelten soll und diese den Kommunen erst am Freitagmittag zur Verfügung stellt, wird es vor Ort schwierig. Vielleicht kann man sich in Düsseldorf nicht vorstellen, was es für meine Kolleginnen und Kollegen im Ordnungsamt, im Gesundheitsamt, im Callcenter und in vielen anderen Ämtern bedeutet, ab Montag eine Verordnung durchsetzen zu müssen, die ich nur als Stückwerk bezeichnen kann. Einmal mehr werden wir hier im Regen stehen gelassen, müssen uns unter Hochdruck darum bemühen, landesweit abgestimmte Lösungen zu erarbeiten, damit es am Ende keinen Flickenteppich gibt. 

Die Debatte über eine Maskenpflicht ist nicht vom Himmel gefallen - warum war es der Landesregierung da nicht möglich, einen für alle Kommunen einheitlichen Bußgeldkatalog aufzustellen?“

 







Laschet: Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden

Düsseldorf/Duisburg, 22. April 2020 -
Nach Auffassung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.

Nordrhein-Westfalen wird seine Regelungen im Einzelhandel mit seinen Nachbarländern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz und der großen Mehrheit der anderen Länder dahingehend anpassen, dass es ab Montag auch möglich sein wird, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen diejenigen Geschäfte öffnen zu können, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können. Diese Entscheidung im Geleitzug mit nahezu allen Ländern folgt auch unserer Kultur der Abwägung, die dem Schutz von Gesundheit und Leben Vorrang einräumt und gleichzeitig die Lage von Unternehmen und Arbeitsplätzen in den Blick nimmt.“

BZ - auf ein Wort v. Jochem Knörzer
Im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel müssen ab dem 27. April Masken bzw. ein Mund-Nasen-Schutz, das kann auch ein Schal sein, getragen werden. Wie sieht es denn z. B. auf Ämtern, in Gerichten und Schulen aus?

Man sich des Eindrucks nur schwer erwehren, dass, seitdem NRW-Ministerpräsident Armin Laschet versucht Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in der 'Corona-Krise' einen Schritt voraus zu sein, nur noch übereilte und "halbgare" Entscheidungen aus der NRW-Schaltzentrale auf die BürgerInnen niederprasseln.
Schade.

 

Statement von Oberbürgermeister Sören Link zur Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutz durch das Land NRW (Maskenpflicht)
"Grundsätzlich ist die Einführung der Verpflichtung, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, die richtige Entscheidung. Wir haben uns die Lockerungen in den letzten Wochen hart und diszipliniert erarbeitet. Viele von uns haben Verzicht geübt, auf Familienbesuche verzichtet, Abstand gehalten. Nun gilt es, die erreichten Lockerungen mit Maßnahmen zu flankieren, damit es nicht zu einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen kommt. Ich bitte alle Duisburgerinnen und Duisburger eindringlich darum, sich an die neuen Regelungen zu halten. Auch sie dienen unserem obersten Ziel: dem Schutz der schwächsten Gesellschaftsmitglieder.
Allerdings liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt nur eine sehr dünne Pressemitteilung des Landes vor, die dringend konkretisiert werden muss. Und das, obwohl das Thema Maskenpflicht bereits seit Tagen und Wochen breit diskutiert wurde und ab Montag gelten soll. Da die Umsetzung am Ende in den Kommunen stattfinden muss, brauchen wir jetzt schnell verbindliche Anwendungsregelungen."



Maskenpflicht in der Öffentlichkeit kommt! Stadt Duisburg bereitet Allgemeinverfügung vor
Jochem Knörzer
Duisburg, 21. April 2020 - Trotz Aufruf des Duisburger Oberbürgermeisters, insbesondere im öffentlichen Nahverkehr (Alltags)Masken zu tragen, kommt kaum eine Duisburgerin, kaum ein Duisburger dieser Aufforderung nach. So sieht es  Sören Link, der heute Nachfolgendes mitteilte.

Oberbürgermeister Sören Link hat sich bereits in der Vergangenheit für die Nutzung eines Mund- und Nasenschutz stark gemacht: "Die Experten sind sich einig, dass das Tragen von Alltagsmasken andere vor einer Infektion schützt. Deswegen hatte ich alle Duisburgerinnen und Duisburger dazu aufgerufen, überall dort, wo der Mindestabstand schwer einzuhalten ist, eine Maske zu tragen. Besonders im öffentlichen Personennahverkehr und beim Besuch von Geschäften dient dies dem Schutz der besonders gefährdeten Menschen. Die Beobachtungen zeigen jedoch, dass nur wenige Menschen tatsächlich Alltagsmasken verwenden. Hier wünsche ich mir eine einheitliche Regelung der Landesregierung. Sollte diese nicht in Kürze vorliegen, bereiten wir kurzfristig eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Tragen eines geeigneten Mund- und Nasenschutzes vor."

Alltagsmasken reichen für den Umfeldschutz, wenn alle sie tragen! (FFP3 schützen die Profis vor Viren)

OB Link weist noch einmal darauf hin, dass auch mit Maske die Hygienehinweise und das Gebot des Abstandhaltens zwingend weiter fortgeführt werden müssen. "Alltagsmasken dienen primär dem Schutz der Anderen - nicht dem eigenen Schutz. Wir haben bisher mit Geduld und Konsequenz vieles richtig gemacht. Gerade deshalb dürfen wir das Erreichte nun nicht leichtfertig aufs Spiel setzen," so Link weiter.