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Duisburg: Eingeschränkter Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni
Elternbeiträge für Juni und Juli
Beschulung der Grund- und Förderschulen im Klassenverband ab 15. Juni 2020
Kita "Am Holderbusch" vorsorglich geschlossen
Alltagsmasken für Beschäftigte an Schulen

Duisburg, 05. Juni 2020
Eingeschränkter Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni

Ab dem 8. Juni ist wieder für alle Kinder die Kindertagesbetreuung in den Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegen möglich. Die bisher geltenden Regelungen zu den Notbetreuungen sind ab sofort hinfällig. Während die Betreuung in der Kindertagespflege grundsätzlich im Umfang der geschlossenen Betreuungsverträge erfolgen kann, ist die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen – durch die Maßgaben des Infektionsschutzes – bis zum 31. August 2020 in zeitlich reduziertem Umfang vorgesehen.

In Orientierung an den Betreuungsverträgen mit einem Umfang von jeweils 25, 35 oder 45 Stunden sind dies in Kindertageseinrichtungen in Bezug auf den zeitlichen Betreuungsumfang 15, 25 und 35 Stunden wöchentlich. Damit reduziert sich der Betreuungsumfang für jedes Kind um zehn Wochenstunden. Hierbei wird es nur in absoluten Ausnahmefällen in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt sowie dem Landesjugendamt Einzelfalllösungen für Eltern und ihre Kinder geben, die mit dem reduzierten Betreuungsumfang den individuellen Bedarf nicht abdecken können.

Elternbeiträge für Juni und Juli
Die Stadt Duisburg prüft momentan inwieweit die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Eltern beitragsfrei gestellt werden können. Das Land NRW hat den Vorschlag gemacht, dass die Kommunen für die Monate Juni und Juli 2020 eine hälftige Elternbeitragsbefreiung aussprechen. Das Land beteiligt sich hierbei jeweils zur Hälfte an dem Ausfall der Beiträge. Möglich ist die komplette Beitragsfreiheit für den Monat Juni 2020. Für den Monat Juli 2020 würden die Elternbeiträge zum Ausgleich in voller Höhe eingefordert. Bis zu einer abschließenden Entscheidung werden die Lastschriften für den Monat Juni 2020 ausgesetzt. Eltern, die die Beiträge per Dauerüberweisung überwiesen haben, sollen diese dann erstattet bekommen.


Hinweise zur weiteren Öffnung des Schulbetriebs an Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen:
Ab Montag, 15. Juni, soll an alle Grundschulen und an den Primarstufen der Förderschulen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück. Dieses wird verbunden mit der Aussicht, dass das schulische Leben nach dem Ende der Ferien so normal wie möglich wieder stattfinden soll.

Grundlage dafür ist eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, das bedeutet: Weg vom Abstandsgebot und hin zu konstanten (Lern-)Gruppen. Durch strikte Trennung sollen Durchmischungen vermieden werden. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten soll die Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden.  

Notbetreuung: An allen Schulen, an denen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020.  Kann eine weiterführende Schule für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ein volles Unterrichtsangebot nicht gewährleisten, wird die Notbetreuung in diesen Schulen für nicht beschulte Kinder fortgesetzt.

Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der Betrieb der Offenen Ganztagsschule sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wieder aufgenommen. Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu entscheiden. Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. Das Ministerium für Schule und Bildung prüft darüber hinaus, zusätzliche Ferienangebote für weitere Schülergruppen zu ermöglichen und entsprechend finanziell auszustatten. Zu all diesen Punkten wird es zeitnah eine gesonderte Information geben.  

An den weiterführenden Schulen ist eine Durchmischung der Lerngruppen deutlich schwieriger zu vermeiden, daher findet hier keine Erweiterung des Präsenzunterrichts statt. Stattdessen gelten hier die bisherigen Regelungen (SchulMail Nr. 20 vom 6. Mai 2020), also grundsätzlich Präsenzunterricht nur an einzelnen Tagen, weiter.

An den Berufskollegs soll bis zu den Sommerferien schrittweise der Unterricht aller Schülerinnen und Schüler und Studierenden - zumindest tageweise, und in einem vorgegebenen priorisierten Verfahren - im Präsenzunterricht realisiert werden.

Schülerinnen und Schülern, denen Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang angeboten werden kann, erhalten weiterhin ergänzende Lernangebote für das Lernen auf Distanz, die sich möglichst an der Stundentafel orientieren.


Kita "Am Holderbusch" vorsorglich geschlossen
In der städtischen Kindertageseinrichtung "Am Holderbusch" in Duisburg-Rheinhausen wurde eine Mitarbeiterin positiv auf das Coronavirus getestet. Die bis dahin symptomfreie Mitarbeiterin erhielt am 3. Juni das Ergebnis der Testung und wurde umgehend unter Quarantäne gestellt. Unter Würdigung der Gesamtsituation bleibt die Einrichtung nun für eine Woche geschlossen.  Alle Mitarbeiter und Kinder, die zuletzt Kontakt mit der betroffenen Mitarbeiterin hatten, werden getestet. Die Mitarbeiterinnen und Eltern werden durch das Jugendamt und Gesundheitsamt über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informiert.


Alltagsmasken für Beschäftigte an Schulen
Mit Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 12. Mai 2020 wurden die Schulträger gebeten, den Lehrkräften und sonstigem Landespersonal an öffentlichen Schulen Alltagsmasken gegen Kostenerstattung durch das Land zur Verfügung stellen. Die Stadt Duisburg hat diese Regelung aufgegriffen und auf alle an den Schulen Beschäftigte (Lehrkräfte, Sekretärinnen, Hausmeister, Betreuungskräfte etc.) ausgeweitet. Insgesamt werden rund 18.000 Masken durch die Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung hat bereits begonnen und wird in den kommenden Tagen fortgesetzt.