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NRW verlängert die aktuelle Corona-Verordnung mindestens bis zum 15.07.2020
Lockdown für Warendorf aufgehoben, für Gütersloh bis 07.07. verlängert

Duisburg, 29. Juni 2020 - Die Landesregierung hebt den Lockdown und die Beschränkungen des öffentlichen Lebens für den Kreis Warendorf mit Ablauf Dienstag, 30. Juni 2020 um Mitternacht auf. Für den Kreis Gütersloh werden die bestehenden Regelungen und Beschränkungen um eine Woche bis zum 7. Juli 2020 verlängert. Über diese Schritte und weitere Maßnahmen hat Ministerpräsident Armin Laschet gemeinsam mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und den Landräten der Kreise Gütersloh und Warendorf, Sven-Georg Adenauer und Dr. Olaf Gericke, am Montag, 29. Juni 2020, informiert und das Vorgehen erläutert. Zudem werden die Regelungen der Coronaschutzverordnung in ganz Nordrhein-Westfalen um zwei Wochen verlängert. Diese gelten damit bis mindestens 15. Juli 2020 fort.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit den zielgerichteten Entscheidungen der letzten Tage und dem konsequenten Umsetzen der Maßnahmen haben wir den Menschen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf viel abverlangt. Dessen sind wir uns bewusst. Umso mehr danke ich ihnen allen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung. Das gilt auch für die Bürgermeister vor Ort, mit denen wir in enger Abstimmung das Infektionsgeschehen evaluieren und die Maßnahmen beraten. Die Ergebnisse der mit knapp 40.000 Personen seit Ausbruch der Corona-Pandemie bundesweit größten Testungen und die Entwicklung der Inzidenzzahlen bestätigen unser Handeln und zeigen, dass unsere differenzierten Entscheidungen richtig waren. Dennoch sollten die letzten Tage uns allen Mahnung sein, dass das Virus noch nicht überwunden ist und wir weiterhin umsichtig und verantwortungsvoll miteinander umgehen müssen.“
 
Der Ministerpräsident weiter: „Mit dem verantwortungsvollen und transparenten Vorgehen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf und der Verlängerung der Regelungen geben wir den Kreisen und den Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen Planbarkeit und Verlässlichkeit.“
 
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: Die Entwicklung im Kreis Gütersloh stimmt zwar zuversichtlich. Aber: Auf Grundlage der vorliegenden Zahlen können wir derzeit noch nicht sicher sein, dass das Infektionsgeschehen fast ausschließlich auf den Ausbruch beim Schlachtbetrieb eingrenzbar ist. So schwer das für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh auch ist: Wir werden die Lage im Kreis Gütersloh in den kommenden Tagen weiterhin intensiv beobachten müssen. Ich bin allen Betroffenen im Kreis Gütersloh aber auch im Kreis Warendorf sehr dankbar für Ihr Verständnis und ihr Durchhaltevermögen. Die Einschränkungen sind sicherlich nicht einfach, aber notwendig.“
 
Landrat Sven-Georg Adenauer: „Ich unterstütze die getroffenen Entscheidungen des Landes im Zusammenspiel mit den Verantwortlichen vor Ort ausdrücklich. Alle für den Kreis Gütersloh bisher getroffenen Maßnahmen haben sich als richtig und notwendig erwiesen. Angesichts der weiter gebotenen Vorsicht ist es zugleich unausweichlich, die Maßnahmen zunächst um eine Woche zu verlängern. Es ist gut, dass die Menschen im Kreis angesichts der erfreulichen Testergebnisse und der gelungenen Eindämmung des Infektionsgeschehens nun aber auch eine Perspektive haben. Der Wert von 50 neuen Infektionen in der 7-Tage-Inzidenz hat dabei eine zentrale Rolle.“
 
Landrat Dr. Olaf Gericke: „Die vielen Testungen im Kreis zeigen: Das Virus ist nicht auf die allgemeine Bevölkerung übergesprungen. Deshalb ist es die einzige richtige Entscheidung jetzt, den Lockdown für den Kreis Warendorf wieder aufzuheben. Wir haben hier in den vergangenen Tagen eine logistische Meisterleistung erlebt und in kürzester Zeit große Testkapazitäten geschaffen. Mein Dank gilt allen Einsatzkräften, die unermüdlich gearbeitet haben. Gleichzeitig danke ich der Landes- und Bundesregierung für ihre Unterstützung nicht zuletzt bei der Abwehr einer Stigmatisierung der Menschen aus den Kreisen. Ministerpräsident Laschet und Bundeskanzlerin Merkel haben sich dankenswerterweise ausdrücklich dagegen verwahrt, dass Menschen aus den Kreisen an den Pranger gestellt werden. Dieses Zeichen der Solidarität ist bei uns angekommen.“
 
Mit Bekanntwerden des Corona-Ausbruchs in einem Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück hatte die Landesregierung konsequente Sofortmaßnahmen ergriffen und den Betrieb sowie Schulen und Kitas geschlossen und am 23. Juni 2029 die zweite Stufe des Lockdowns aktiviert. Damit galten im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf erhöhte Einschränkungen im öffentlichen Leben. So durften im öffentlichen Raum nur zwei Menschen oder Menschen aus einem Familien- oder Haushaltsverbund zusammentreffen. Zudem mussten – über die landesweit gültigen Regelungen der Coronaschutzverordnung hinaus – eine Reihe von Freizeitaktivitäten unterbleiben, etwa Museen, Kinos, Fitnessstudios, Hallenschwimmbäder und Bars geschlossen werden. Diese Regelungen gelten für den Kreis Gütersloh fort.
 
Über die Kontakt- und Freizeitbeschränkungen hinaus ist die Einhaltung der angeordneten Quarantänemaßnahmen ein wesentlicher Schlüssel, um Infektionsketten wirksam zu unterbrechen. Darüber hinaus wurden auf Veranlassung der Landesregierung die Testungen auf das Coronavirus in der betroffenen Region umfassend ausgeweitet, um eine Eintragung des Coronavirus in die Bevölkerung abschätzen zu können. Alle Bürgerinnen und Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf haben zudem die Möglichkeit, kostenlos einen Test durchführen zu lassen.