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Maskenpflicht: 19.324 Fahrgäste kontrolliert
Nur fünf Bußgelder verhängt

Duisburg, 20. November 2020 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.

In dieser Woche wurden insgesamt 19.324 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Ordnungsamt hat fünf Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt. (Foto DVG)

Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
In Bussen und Bahnen: 426 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die meisten Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Lediglich 25 Fahrgäste, das entspricht 0,13 Prozent, mussten aus Bus oder Bahn verwiesen werden.

An Haltestellen: 661 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse: 490 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug 2,54 Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.