Neue Corona-Regeln in NRW!
Neue Coronaschutzverordnung ab
Freitag, 28. Mai 2021 Duisburg,
2. Juni 2021 - Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung in
Nordrhein-Westfalen sieht drei Inzidenzstufen vor: Stufe
1: Inzidenz bis 35 Stufe 2: Inzidenz über 35, aber
höchstens 50 Stufe 3: Inzidenz über 50, aber höchstens
100
Die Coronaregeln sind an diese drei Stufen, bzw.
die Inzidenzen geknüpft und können von Kommune zu Kommune
variieren.
Bisher galt für Duisburg die Stufe 3. Da
die Inzidenz nun bereits seit dem 28. Mai kontinuierlich
unter 50, aber über 35 liegt, gilt ab dem kommenden Freitag,
4. Juni, für Duisburg die Stufe 2. Damit sind weitere
Lockerungen verbunden, beispielweise:
a)
Kontaktbeschränkung Zusätzlich zu den
bisherigen Regelungen dürfen sich nun auch Personen aus drei
Hausständen ohne Personenbegrenzung treffen. Unabhängig
von der Anzahl der Hausstände können bis zu zehn Personen,
die alle über einen Negativtestnachweis verfügen,
zusammentreffen. In beiden Fällen dürfen immunisierte
Personen aus weiteren Hausständen zusätzlich teilnehmen.
b) Kultur Kultureinrichtungen
(Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Bibliotheken u.ä.)
dürfen auch ohne Terminbuchung besucht werden.
Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis
zu 500 Personen zulässig. Erforderlich ist hierfür ein
Negativtestnachweises, die Rückverfolgbarkeit und die
Einhaltung des Mindestabstands müssen sichergestellt sein.
c) Sport Im Freien ist die
Ausübung von kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung
zulässig. Kontaktsport darf mit bis zu 25 Personen,
negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher
Rückverfolgbarkeit betrieben werden. In geschlossenen
Räumen einschließlich Fitnessstudios darf mit
Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher
Rückverfolgbarkeit kontaktfreier Sport ohne
Personenbegrenzung unter Beachtung der Vorschriften zum
Mindestabstand erfolgen. Kontaktsport ist bei
Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher
Rückverfolgbarkeit mit bis zu 12 Personen zulässig.
d) Freizeit Der Betrieb von Schwimm-
und Spaßbädern, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen
ist mit Negativtestnachweis erlaubt, wobei die Anzahl
gleichzeitig anwesender Gäste eine Person pro sieben
Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche nicht übersteigen
darf.
e) Einzelhandel Im
Einzelhandel gilt eine Personenbegrenzung auf eine Person
pro angefangene 10 Quadratmeter (bis zu 800 Quadratmeter)
i) Gastronomie Bei der
Außengastronomie ist der Negativtestnachweis nicht mehr
erforderlich. Innenbereiche können für Personen mit
Negativtestnachweis öffnen, wobei den Gästen ein Sitzplatz
und an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen
werden und die einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt
sein muss.
Eine detaillierte Übersicht des
Stufenplans des Landes findet sich hier:
www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw Das MAGS
veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die
dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte
Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das
Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter
www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.
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