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Internationaler Sondergerichtshof für Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine notwendig
Europäische Parlament

Die Europaabgeordneten fordern, dass Russlands politische und militärische Führung für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zur Rechenschaft gezogen wird.
Duisburg, 3
0. Januar 2023 - In einer am Donnerstag mit 472 gegen 19 Stimmen bei 33 Enthaltungen angenommenen Entschließung erklärt das Europäische Parlament, dass an den aus Butscha, Irpin und vielen anderen ukrainischen Städten gemeldeten Gräueltaten der Streitkräfte Russlands die Brutalität des Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine deutlich wird und dass dadurch „die Bedeutung koordinierter internationaler Maßnahmen zur Feststellung der Verantwortlichkeit für das Verbrechen der Aggression und für alle Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht hervorgehoben wird.“

Die Abgeordneten fordern die EU auf, in enger Zusammenarbeit mit der Ukraine und der internationalen Gemeinschaft auf die Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs zu drängen, „der das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, das von der politischen und militärischen Führung der Russischen Föderation und ihren Verbündeten begangen wurde, strafrechtlich verfolgt.“

Die Einrichtung eines solchen Gerichtshofs würde nach Ansicht der Abgeordneten die „große Lücke im derzeitigen institutionellen Gefüge der internationalen Strafjustiz“ schließen und die Ermittlungsbemühungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ergänzen, da das Verbrechen der Aggression in Bezug auf die Ukraine nicht unter dessen Gerichtsbarkeit fällt.

Die politische und militärische Führung in Russland und Belarus muss zur Rechenschaft gezogen werden
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die genaue Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Sondergerichtshofs noch festzulegen sind. Sie betonen jedoch, dass dem Sondergerichtshof die Zuständigkeit übertragen werden muss, nicht nur gegen Wladimir Putin und die politische und militärische Führung der Russischen Föderation zu ermitteln, sondern auch gegen Aljaksandr Lukaschenka und die politische und militärische Führung in Belarus.

Sie unterstreichen zudem, dass die Vorbereitungsarbeiten der Union im Hinblick auf die Einrichtung des Sondergerichtshofs „unverzüglich beginnen sollten und in Zusammenarbeit mit der Ukraine vorrangig die Regelungen für den Sondergerichtshof festgelegt und die ukrainischen und internationalen Behörden dabei unterstützt werden sollten, Beweismittel für die spätere Verwendung vor dem künftigen Sondergerichtshof zu sichern.“

Das Parlament „ist der festen Überzeugung, dass durch die Einrichtung dieses Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression ein sehr klares Signal sowohl an die Gesellschaft in Russland als auch an die internationale Gemeinschaft gesendet würde, dass Putin und die politische und militärische Führung Russlands für das in der Ukraine begangene Verbrechen der Aggression verurteilt werden können“. Es sei für die Russische Föderation unter Putins Führung nicht mehr möglich, mit dem Westen zum „Business as usual“ zurückzukehren.