Die Europaabgeordneten fordern, dass Russlands
politische und militärische Führung für das
Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zur
Rechenschaft gezogen wird. Duisburg,
30. Januar 2023 - In einer am Donnerstag mit
472 gegen 19 Stimmen bei 33 Enthaltungen
angenommenen Entschließung erklärt das Europäische
Parlament, dass an den aus Butscha, Irpin und vielen
anderen ukrainischen Städten gemeldeten Gräueltaten
der Streitkräfte Russlands die Brutalität des
Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die
Ukraine deutlich wird und dass dadurch „die
Bedeutung koordinierter internationaler Maßnahmen
zur Feststellung der Verantwortlichkeit für das
Verbrechen der Aggression und für alle Verstöße
gegen das humanitäre Völkerrecht hervorgehoben
wird.“
Die Abgeordneten fordern die EU auf,
in enger Zusammenarbeit mit der Ukraine und der
internationalen Gemeinschaft auf die Einrichtung
eines internationalen Sondergerichtshofs zu drängen,
„der das Verbrechen der Aggression gegen die
Ukraine, das von der politischen und militärischen
Führung der Russischen Föderation und ihren
Verbündeten begangen wurde, strafrechtlich
verfolgt.“
Die Einrichtung eines solchen
Gerichtshofs würde nach Ansicht der Abgeordneten die
„große Lücke im derzeitigen institutionellen Gefüge
der internationalen Strafjustiz“ schließen und die
Ermittlungsbemühungen des Internationalen
Strafgerichtshofs (IStGH) ergänzen, da das
Verbrechen der Aggression in Bezug auf die Ukraine
nicht unter dessen Gerichtsbarkeit fällt.
Die politische und militärische Führung in Russland
und Belarus muss zur Rechenschaft gezogen werden
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die genaue
Zusammensetzung und die Arbeitsweise des
Sondergerichtshofs noch festzulegen sind. Sie
betonen jedoch, dass dem Sondergerichtshof die
Zuständigkeit übertragen werden muss, nicht nur
gegen Wladimir Putin und die politische und
militärische Führung der Russischen Föderation zu
ermitteln, sondern auch gegen Aljaksandr Lukaschenka
und die politische und militärische Führung in
Belarus.
Sie unterstreichen zudem, dass die
Vorbereitungsarbeiten der Union im Hinblick auf die
Einrichtung des Sondergerichtshofs „unverzüglich
beginnen sollten und in Zusammenarbeit mit der
Ukraine vorrangig die Regelungen für den
Sondergerichtshof festgelegt und die ukrainischen
und internationalen Behörden dabei unterstützt
werden sollten, Beweismittel für die spätere
Verwendung vor dem künftigen Sondergerichtshof zu
sichern.“
Das Parlament „ist der festen
Überzeugung, dass durch die Einrichtung dieses
Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression
ein sehr klares Signal sowohl an die Gesellschaft in
Russland als auch an die internationale Gemeinschaft
gesendet würde, dass Putin und die politische und
militärische Führung Russlands für das in der
Ukraine begangene Verbrechen der Aggression
verurteilt werden können“. Es sei für die Russische
Föderation unter Putins Führung nicht mehr möglich,
mit dem Westen zum „Business as usual“
zurückzukehren.
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