| Duisburg, 06. Dezember 2018 - Im 
					Loveparade-Strafverfahren hat der Sachverständige Prof. Dr. 
					Gerlach im Hauptverhandlungstermin vom 05.12.2018 den 
					dritten Teil seines vorläufigen schriftlichen Gutachtens an 
					das Gericht übergeben. Damit liegt das schriftliche 
					Gutachten vollständig vor. Das Dokument ist schriftlich und 
					in elektronischer Form eingegangen und wird in den kommenden 
					Tagen an sämtliche Verfahrensbeteiligten weitergeleitet. 
 Der dritte Teil des Gutachtens beleuchtet verschiedene 
					Aspekte des Geschehens am Veranstaltungstag, unter anderem 
					die Auswirkungen der am Veranstaltungstag auf der Rampe und 
					in den Tunneln eingezogenen Polizeiketten. Dazu hat der 
					Sachverständige umfangreiche Computersimulationen 
					durchführen lassen. Allein der dritte Teil des Gutachtens 
					bildet einen Datenbestand von ca. 20 Gigabyte. Das Gutachten 
					umfasst nunmehr insgesamt mehr als 3.800 Seiten und enthält 
					mehrere Simulationsvideos mit Analysen von Besucherströmen.
 
 Aufgabe des Sachverständigen war es, aus 
					technisch-sachverständiger Sicht die Ursachen für das 
					Gedränge auf der Loveparade 2010 und Möglichkeiten der 
					Verhinderung dieses Gedränges zu benennen. Das schriftliche 
					Sachverständigengutachten soll auch im Rechtsgespräch am 
					16.01.2019 eine Rolle spielen.
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
					
 
 
 
 
  
 
 
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