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DFB (wieder einmal) verurteilt! Altersgrenze für Bundesligaschiedsrichter Manuel Gräfe war diskriminierend
Landgericht Frankfurt/Main verurteilt DFB zu Schadenersatz

Düsseldorf/Duisburg, 25. Januar 2023 - Im Gerichtsverfahren des Bundesligaschiedsrichters Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) hat das Landgericht Frankfurt/Main heute entschieden, dass es sich um einen Fall altersbedingter Diskriminierung handelte.

Manuel Gräfe wurde nach der Saison 2020/21 nach 289 Bundesligaeinsätzen nicht mehr vom DFB als Bundesligaschiedsrichter berufen. Zur Begründung war seinerzeit veröffentlicht worden, dass Gräfe eine Altersgrenze von 47 Jahren erreicht hatte. Trotz einer Protestwelle von Spielern, Trainern und Funktionären, die Gräfe durchgehend als besten Schiedsrichter weiterhin gerne in der Bundesliga gesehen hätten, ließ sich der DFB nicht von seiner Haltung abbringen.

Hiergegen richtete sich die Klage wegen Altersdiskriminierung, die von der Kanzlei baum reiter & collegen für Manuel Gräfe geführt wurde. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt nun dem Antrag auf Feststellung der Altersdiskriminierung und verurteilte den DFB auch zu einer immateriellen Entschädigung an Manuel Gräfe in Höhe von 48.500 € für das vorzeitige Karriereende. Höheren Schadenersatz wegen entgangener Einnahmen wollte das Gericht ihm allerdings nicht zusprechen.

„Das Urteil ist ein deutliches Signal gegen die rechtswidrige Praxis des DFB, Schiedsrichter alleine wegen ihres Alters nicht mehr in der Bundesliga zum Einsatz kommen zu lassen. Entscheidend darf neben der körperlichen Fitness allein die leistungsbezogene Auswahl sein, wie die aktuellen Diskussionen in der Bundesliga zeigen. Zu begrüßen ist, dass das Gericht den DFB immerhin zu einer „symbolischen“ Entschädigungszahlung an Manuel Gräfe verurteilt hat. Eine wirkungsvolle Sanktion stellt dies aber noch nicht dar. Ob wir wegen der Höhe des Schadenersatzes in die nächste Instanz gehen, wird Manuel Gräfe mit uns nach dem Erhalt und der Prüfung des schriftlichen Urteils entscheiden“, sagt Olaf Methner, Partner bei baum reiter & collegen, der Manuel Gräfe anwaltlich vertritt, zu der Entscheidung.