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Download der Unterschriftenliste: Neuanfang für Duisburg

Sitzung Stadtrat -  Montag 11. Juli 2011 ab 15:00  Öffentlicher Teil
Von Harald Jeschke (15:49 Uhr)

Sauerlands Erklärung
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Rates, meine Damen und Herren,
vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
Dies ist die letzte Sitzung des Rates der Stadt vor dem Jahrestag der Love Parade- Katastrophe vom 24. Juli 2010.

21 junge Menschen fanden den Tod in einer beispiellosen Tragödie. Ungezählte wurden verletzt und leiden zum Teil noch heute unter den Folgen dieses unheilvollen Tages. Nach einem Jahr schmerzt die Erinnerung sehr. Die Wunden sind längst nicht verheilt.
Als Oberbürgermeister dieser Stadt trage ich moralische Verantwortung für dieses Ereignis. Es ist mir ein persönliches Bedürfnis, mich an dieser Stelle bei allen Hinterbliebenen und Geschädigten zu entschuldigen.
Ich danke allen, die im Jahr nach der Love Parade-Tragödie Opfer und Angehörige begleitet und Betroffene gestärkt haben.

So viele von weither angereiste Medienvertreter gab es im großen Ratssaal zuletzt am Sonntag, 25. Juli zur Pressekonferenz nach der Loveparade
 

Ich danke allen, die als Polizeibeamte oder in Ordnungs-, Sicherheits- und Hilfsdiensten ihr Bestes gegeben haben und das Erlebte nicht vergessen können.
Ich danke allen, die sich für einen würdigen Umgang mit der Erinnerung engagieren und allen, die das Geschehene verstehen wollen und Gerechtigkeit suchen.
Ich danke allen, die mithelfen, dass unsere Stadt wieder nach vorn blicken kann.
Duisburg verneigt sich in Trauer vor den 21 jungen Menschen, die vor einem Jahr ihr Leben verloren haben. Ihnen und allen anderen Opfern sowie deren Angehörigen gelten unsere Trauer, unser Mitgefühl und unser tiefer Respekt.
Ich bitte Sie um eine Minute stillen Gedenkens!  (Gedenkminute)
Ich darf Sie bitten, noch einen Augenblick stehen zu bleiben!
Am 18. Juni verstarb nach langer und schwerer Krankheit der langjährige Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg, Herr Dr. Horst Conrady, im Alter von 69 Jahren.
Herr Dr. Conrady war von 1975 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 2007 Fraktionsgeschäftsführer der CDU. Er hat die politische Meinungsbildung hier in diesem Ratssitzungssaal mehr als drei Jahrzehnte an wichtiger Stelle mit gestaltet. Für seine Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung ist unsere Stadt Herrn Dr. Conrady zu Dank verpflichtet.
Viele von uns haben nicht nur einen geschätzten politischen Weggefährten und Ratgeber, sondern auch einen Freund verloren. Unser Mitgefühl gilt seiner Witwe Gisela und seiner Familie.
Der Rat der Stadt Duisburg wird Herrn Dr. Horst Conrady ein ehrendes Andenken bewahren. Ich darf Sie bitten, für einige Augenblicke des Verstorbenen zu gedenken.
(Gedenkminute)
Erlauben Sie mir einige Worte zur aktuellen Berichterstattung in einigen Medien:
Auch wenn die heutige Berichterstattung den Eindruck erweckt, es lägen neue Erkenntnisse vor, die rechtswidriges Verwaltungshandeln der Stadt bestätigen, möchte ich Folgendes klar stellen:
Dort werden die ersten Ermittlungserkenntnisse der Staatsanwaltschaft vom Anfang des Jahres zitiert, die schon im Mai Gegenstand der Berichterstattung anderer Medien waren. In der aktuellen Berichterstattung werden bedauerlicher Weise auch die Namen einzelner Mitarbeiter der Stadtverwaltung Duisburg genannt.
Nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung für alle Beschuldigten. Ich stelle mich an dieser Stelle ausdrücklich vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Und nach wie vor gilt auch: die heute wieder zitierten ersten Ermittlungserkenntnisse der Staatsanwaltschaft nehmen keine gerichtliche Bewertung vorweg.

Sitzung Stadtrat -  Montag 11. Juli 2011 ab 15:00  Öffentlicher Teil

 

Autohof Duissern
Festsetzung des Verpflegungsentgeltes für die Teilnahme am Mittagessen in städtischen Kindertageseinrichtungen 
Antrag auf Umwandlung der GeBAG
Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeiträge

Niederschrift der öffentlichen Sitzung  

 

Beschlussvorlagen  

Beschlussfassung über Ausschussvorlagen  

Dritte Änderung der Hauptsatzung der Stadt Duisburg  
Mehrheitlich zum 2. Mal im selben Wortlaut beschlossen

Neuberufung von Mitgliedern des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Duisburg für die am 01.08.2011 beginnende 12. Amtszeit
- einstimmig  

Benennung von Mitgliedern und Vertretern zu den Organen des Deichverbandes Friemersheim  
- einstimmig  

Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH - GfB hier: Gesellschafterversammlung der GfB Wirtschaftspläne 2011 der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG  
- einstimmig , Enth. FDP

Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH - GfB hier: Jahresabschlüsse 2010 der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG  
- einstimmig , Enth. FDP

Gesellschafterversammlung der EG DU Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig , Enth. FDP

Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig

10 

Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg hier: Verlängerung des Anstellungsverhältnisses der Geschäftsleitung  
- einstimmig 

11 

Hauptversammlung der Zoo Duisburg AG hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig , Enth. FDP, Linke

12 

Hauptversammlung der Niederrheinischen Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft NIAG hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig , Enth. FDP

13 

Gesellschafterversammlung der Innenstadt Duisburg Entwicklungsgesellschaft mbH (IDE) hier: Jahresabschluss 2010  
- einstimmig , Enth. FDP

14 

Hauptversammlung der Duisburger Hafen AG (duisport) hier: Jahres- und Konzernabschluss 2010  
- einstimmig , Enth. FDP, Linke

15 

Änderung der Satzung der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG 
 - einstimmig 

16 

Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses  
- mehrheitlich abgelehnt

16.1 Haushaltssicherungskonzept 2010; hier: Freiwillige Leistungen aufgrund eines Gremienbeschlusses
- mehrheitlich abgelehnt

17 

Beschluss zur Einrichtung eines neuen Produktes sowie die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket  
- einstimmig

18 

Änderung der Geschäftskreise der Dezernenten I und IV  

Beschlussentwurf
Mit Wirkung vom 01.08.2011 werden die Zentralverwaltung für Personal, Organisation und
Informationstechnologie (Amt 10), das Institut für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin (bisher
IV-01) und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Einkauf und Service Duisburg“ (ESD)
vom Dezernat IV zum Dezernat I verlagert.
Ab diesem Zeitpunkt führen die Dezernate folgende Bezeichnung:
Dezernat I - Dezernat für Finanzen, Beteiligungen, Personal, Organisation,
Informationstechnologie und Europaangelegenheiten
Dezernat IV - Dezernat für Arbeit, Soziales, Wohnen und Sport
Die mit der Verlagerung verbundenen Änderungen sind in dem als Anlage beigefügten
Dezernatsverteilungsplan (Stand zum 01.08.2011) dargestellt.
- einstimmig 

18.1 

Änderung der Geschäftskreise der Dezernenten I und IV, hier: Stellungnahme des Personalrates "Innere Verwaltung"  
- einstimmig

19 

Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten im Jahr 2012  

19.1 

Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten im Jahr 2012 hier: Stellungnahme des Personalrates "Innere Verwaltung"  
- 1 bis 3 einstimmig ,
- 4 mehrheitlich gegen CDU, Happel, OB
- 5 mehrheitlich gegen CDU, Happel, OB

20 

Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Comenius-Schule, GHS Reichenberger Straße in Duisburg-Hamborn  
- einstimmig

21 

Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Gesamtschule Duisburg-Meiderich  
- einstimmig

22 

Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Gesamtschule Globus am Dellplatz in Duisburg-Mitte  
- einstimmig

23 

HSK 2010, Nr. 3401012 - "Optimierung Flächenbindung an Schulen"
hier:
Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Schulallee, 47239 Duisburg-Rheinhausen zum 01.08.2011  
- einstimmig

24 

Festsetzung des Verpflegungsentgeltes für die Teilnahme am Mittagessen in städtischen Kindertageseinrichtungen  

Beschlussentwurf
Das Verpflegungsentgelt für die Teilnahme am Mittagessen in den städtischen
Kindertageseinrichtungen wird ab dem 01.08.2011 mit einer einkommensabhängigen
Staffelung neu festgesetzt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Besuch städtischer Kindertageseinrichtungen
werden ab 01.08.2011 entsprechend geändert

Problembeschreibung / Begründung
Um mittelfristig die strukturelle Unterdeckung der Verpflegungskosten in städtischen
Kindertageseinrichtungen abzubauen und eine Kostendeckung zu erreichen, wurde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Duisburg vom 13.05.2002 mit DS 3793 zum 01.08.2002 ein monatlicher Kostenbeitrag in Höhe von 41,00 Euro für das Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen festgesetzt. Damit verbunden war die Maßgabe, eine regelmäßige Anpassung der Entgelte vorzunehmen.
Mit DS 06-0056 wurde eine Erhöhung auf durchschnittlich 45 Euro ab 01.08.2006
beschlossen und gleichzeitig eine dreistufige soziale Staffelung eingeführt, um auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme an dem gemeinsamen Mittagessen zu ermöglichen. Eine Anpassung der Verpflegungsentgelte für das Mittagessen in Einrichtungen, in denen eine durchgehende Betreuungszeit angeboten wird, fand seit 2006 nicht statt. Aufgrund der Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren ist eine Betragsanpassung erforderlich.
Das Angebot wurde in den vergangenen Jahren von rund 1.350 Kindern in Anspruch
genommen. Die Kosten für die Verpflegung in Höhe von insgesamt 996.000 Euro setzen sich aus Kosten für die Nahrungsmittel und Personal- und Sachkosten für die Zubereitung der Verpflegung zusammen. Anhand des Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2010 sind für die Beschaffung der Nahrungsmittel rd. 460.000 Euro aufgewandt (ca. 45 % der Gesamtkosten) worden. Rein rechnerisch wäre die Erhebung eines kostendeckenden Verpflegungsentgeltes in Höhe von durchschnittlich 62,00 Euro erforderlich.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung zum 01.01.2011 bekommen Kinder aus Geringverdienerfamilien auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten der Verpflegungsentgelte. Es ist vom Leistungsberechtigten ein Eigenanteil von 1,00 Euro je Mittagessen und Tag selbst aufzubringen. Das entspricht einem Monatsbetrag von 20,00 Euro. Die Differenz zu dem tatsächlich festgelegten Beitrag für die Mittagsverpflegung wird durch die Zahlung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt. Es ist nicht mehr erforderlich, den unterschiedlichen Einkommensverhältnissen wie in bisherigem Umfang Rechnung zu tragen. Es wird vorgeschlagen die soziale Staffel auf zwei Stufen zu verringern und die bisherige erste und zweite Stufe zusammenzufassen.
Jahreseinkommen Entgelt neu Entgelt bisher 0 bis zu 49.084 Euro 55 Euro 40 Euro / 45 Euro ab 49.085 Euro 62 Euro 50 Euro.
Die Anpassung der Verpflegungsentgelte an die gestiegenen Kosten für die Beschaffung der Nahrungsmittel verfolgt das Ziel, die bisherige Qualität der Essensversorgung zu halten. Nicht nur das Ziel der gesunden Ernährung – gerade weil auch familiäre Versorgungsdefizite durch die in den Kindertageseinrichtungen stattfindende regelmäßige Ernährung aufgefangen werden, sondern auch die pädagogische Bedeutung der gemeinsamen Nahrungsaufnahme verpflichtet zur Aufrechterhaltung dieses Angebots. Um dies adäquat gewährleisten zu können, muss eine regelmäßige Anpassung der Verpflegungsentgelte vorgenommen werden.
Ebenfalls wird – wie bisher – eine Entgeltbefreiung nicht vorgesehen.
Nach den vorliegenden Rechnungsergebnissen und unter Einbeziehung der Außenstände wird zzt. ein durchschnittliches Entgelt von ca. 39 Euro je Kind und Monat erzielt. Es ist auch für die Zukunft nicht davon auszugehen, das sich die seit Jahren fast unverändert zeigende Einnahmequote verbessert. Die Höhe der Außenstände führt dazu, dass der tatsächlich erzielte Durchschnittswert knapp unter dem geringsten Beitrag liegt. Basierend auf diesen Erfahrungswerten ist unter der Annahme einer durchschnittlichen Entgeltzahlung in Höhe von 55,00 Euro und der aktuellen Anzahl der Entgeltzahler (ca. 1.350) nach Erhöhung des Entgeltes mit einer Einnahmeverbesserung von ca. 259.200 Euro zu rechnen. Damit steigen die
Einnahmen aus den Verpflegungsentgelten von zzt. 680.000 Euro auf insgesamt 939.200 Euro.

- einstimmig

25 

Anträge auf Sonderzuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten  
- einstimmig

26 

Verordnung zur Ersten Änderung der Gebührenordndung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Duisburg (Parkgebührenordnung)  
- mehrheitlich gegen FDP

27 

Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten
hier: Stand der Konzepterarbeitung, Ziele des Konzepts, räumliche Umsetzung in den Stadtbezirken  
- .2 - einstimmig

27.1 

Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten
hier: Beschlussvorlage  

28 

Stadterneuerungsprogramme 2010 und 2011 mit Fortschreibung des mittelfristigen Programms ab 2012  
- einstimmig

29 

Ausbau der B 288 zur A 524  
- mehrheitlich bei 1 Nein

30 

Aufenthaltsräume der freiwilligen Feuerwehr in der Feuerwache 4 Dr. Wilhelm-Roelen-Straße 200, 47179 Duisburg hier: 1. Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes in Modulbauweise 2. Genehmigung der Haushaltsmehrbelastung aus Kaltmiete und Betriebskosten 3. Fällung von zwei Bäumen  
- einstimmig

31 

Rheinhard-und-Max-Mannesmann-Gymnasium, Am Ziegelkamp 11-13, 47259 Duisburg hier: Genehmigung der Mehrbelastung des städtisches Haushaltes  
- einstimmig

32 

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 3.27 - Bruckhausen -Grüngürtel-Nord
Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
- einstimmig

33 

Bebauungsplan Nr. 1104 - Bruckhausen - Grüngürtel Duisburg-Nord
Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
- einstimmig

34 

Bebauungsplan Nr. 1144 - Meiderich - Umgehungsstraße
a) Aufstellungsbeschluss
b) Priorität  
- einstimmig

35 

Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 4.26 -Baerl-
Aufstellungsbeschluss  
- einstimmig

36 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2033 -Baerl- "Nahversorgungszentrum"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste  
- einstimmig

37 

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.52 - Mitte -
Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
- einstimmig

38 

Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel - "Duisburger Freiheit"
1. Namensänderung des Bebauungsplanes Nr. 1129 - Dellviertel - "Entwicklungsfläche
südlich des Hauptbahnhofs" in Bebauungsplan Nr. 1129 - Dellviertel - "DuisburgerFreiheit"
2. Verkleinerung des Geltungsbereiches
3. Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
- einstimmig

39 

Bebauungsplan Nr. 1132 -Neuenkamp- "Essenberger Straße"
hier:
1. Entscheidung über vorgebrachte Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Satzungsbeschluss  
- einstimmig

40 

Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 5.41 -Duissern-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
- mehrheitlich angenommen

41 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2021 -Duissern-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
- mehrheitlich angenommen

41.1 

Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr zur Drucksache (DS) 11-0424 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2021 - Duissern - Autohof  
- beantwortet

42 

Bebauungsplan Nr. 1172 - Duissern - Wilhelmshöhe
1. Aufstellungsbeschluss
2. Einstufung in die Prioritätenliste  
- einstimmig

43 

Bebauungsplan Nr. 1168 - Buchholz - "Am Schellberg"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste  
- einstimmig

44 

Bebauungsplan Nr. 1145 -Buchholz Grazer Straße
Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
- einstimmig

45 

Bebauungsplan Nr. 557 1. Änderung -Großenbaum-
1. Beschluss zur öffentlichen Auslegung  
- einstimmig

 

Anträge/Anfragen  

46 

Änderung der Ausschussbesetzung  
- einstimmig

47 

Fakir Baykurt Kulturpreis  
- mehrheitlich gegen CDU, Wedding Ja, OB Enthaltung

48 

Kosten von Sondersitzungen  
- zu Protokoll

 

Mitteilungsvorlagen  

49 

Sparkassenzweckverband der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort hier: Entlastung der Organe der Sparkasse Duisburg für das Geschäftsjahr 2010, Entscheidung über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2010 sowie Bestimmung einer Zeitung für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses  
- zur Kenntnis

50 

Anstellungsvertrag des Geschäftsführers der Innenstadt Duisburg Entwicklungsgesellschaft mbH (IDE), Herrn Dr. Ralf Oehmke  
Mitteilung
Mit Erlass vom 29.10.2010 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechtsauffassung geäußert, dass es sich bei der Verlängerung von Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorständen von Gesellschaften und Unternehmen mit unmittelbarer und mittelbarer kommunaler Beteiligung um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung i.S.d. § 113 Abs. 5 GO NRW handelt, die der frühzeitigen Unterrichtung des Rates der Stadt Duisburg durch das für die Vertragsverlängerung verantwortliche Gremium, i.d.R. durch den Aufsichtsrat, bedarf.
Der Rat der Stadt Duisburg hat durch Beschluss vom 06.12.2010 zu DS 10-2155 die Vertreter der Stadt Duisburg in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsunternehmen entsprechend informiert.
Der Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Ralf Oehmke, Geschäftsführer der IDE, endet am
30.07.2012. Der Vertrag verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn er nicht neun Monate vor Ablauf (hier: 30.10.2011) von einer der vertragschließenden Parteien schriftlich gekündigt wird. Die Anstellung und Kündigung der Geschäftsführer obliegt gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat der IDE.
 - zur Kenntnis

51 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 2010, 2. Nachweisung  
- zur Kenntnis

52 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 2011  
- zur Kenntnis

53 

NKF-Finanzbericht zur Ergebnisrechnung der Stadt Duisburg mit Stichtag 30.04.2011  
- zur Kenntnis

54 

Integrierte Stadterneuerung in Duisburg
hier: EG DU Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH  
- zur Kenntnis

55 

Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes für die Stadt Duisburg  
- zur Kenntnis

 

Nachtrag  11.07.2011

56

Besetzung der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH  
- einstimmig

56.1

Benennung eines Nachfolgemitgliedes für den Aufsichtsrat der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH (WfbM) 
 - einstimmig

57

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010 für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts  
- einstimmig

57.1 

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2010 für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts  
- einstimmig

58

Beendigung der übertragenden Aufgabe Kulturzentrale HundertMeister  
- einstimmig

59

Einrichtung der KlimaAgentur Duisburg  
- 1. Lesung

60

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan Ruhrgebiet West  
- mehrheitlich gegen FDP

61

Bebauungsplan Nr. 1173 -Marxloh- "Weseler-Straße südl. Abschnitt"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
- einstimmig

 

Anträge  

62  

Besetzung des Aufsichtsrates Zoo Duisburg AG; 
 - einstimmig

63  

Antrag auf Umwandlung der GEBAG Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft AG ("GEBAG") in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung  

In den vergangenen Monaten hat die GEBAG vielfach negative Schlagzeilen geschrieben.
Zumeist hatten diese Schlagzeilen ihre Ursache im Projekt Küppersmühle. Dieses Thema wiederum wurde in politischen Gremien des Rates zuvor weitestgehend blockiert, Antworten wurden von der Verwaltung mit Verweis auf die interne Angelegenheit einer Aktiengesellschaft abgelehnt.
Die Berichtspflicht der Aufsichtsratsmitglieder der GEBAG gegenüber dem Rat gemäß § 113 GO NRW ist angesichts des vorrangigen Aktienrechts (Bundesrecht) trotz der Sonderbestimmungen der §§ 394, 395 AktG eingeschränkt und soll allenfalls gegenüber einem Ratsausschuss bzw. dem Bürgermeister bestehen.
Unter anderem wegen dieser nur eingeschränkten Informationsmöglichkeiten des Rates sowie des eingeschränkten

gemeindlichen Einflusses auf kommunale Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft hat der Gesetzgeber in § 108 Abs. 4 GO NRW bei der Neugründung kommunaler Unternehmen ausdrücklich normiert, dass die Rechtsform einer Aktiengesellschaft im Regelfall nicht gewählt werden darf.
Für die bereits im Jahre 1872 gegründete GEBAG konnte diese Vorgabe der Gemeindeordnung jedoch noch keine

Geltung für sich beanspruchen.
Da sich bei der GEBAG ausweislich der Vorkommnisse in den letzten Monaten gerade das realisiert hat, was der Gesetzgeber durch die Regelung des § 108 Abs. 4 GO NRW verhindern möchte, ist es dringend erforderlich, dem Rat wieder die Möglichkeit zur unmittelbaren Informationsbeschaffung und zur aktiven und verantwortlichen Einflussnahme bei wesentlichen Entscheidungen der GEBAG zu geben.
Aus diesem Grund soll die GEBAG von der Rechtsform der Aktiengesellschaft in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt werden, wobei die Mitbestimmung der Arbeitnehmer gewahrt bleiben soll. Der Rechtsformwechsel nach dem UmwG erfolgt dabei steuerneutral. In Sorge um die GEBAG, ihre Mieterinnen und Mieter, begründet aus den Erfahrungen der letzten Monate, will der Rat der Stadt die Steuerung der Gesellschaft und damit auch die Verantwortung für diese enger an sich binden und beschließt:

1. Die Verwaltung wird angewiesen, die Rechtsform der GEBAG von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes („Formwechsel“) umzuwandeln, und zwar
durch die Umsetzung folgender Schritte:
a) Die Verwaltung führt bis zum 31. August 2011 unter Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 121 bis 128 AktG eine außerordentliche Hauptversammlung in Gestalt einer Vollversammlung im Sinne des § 121 Abs. 6
AktG der GEBAG Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft Aktiengesellschaft mit dem Tagesordnungspunkt: „Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH“ durch, in der ein notariell zu beurkundender
Umwandlungsbeschluss im Sinne des § 193 Abs. 1 UmwG gefasst wird, der seinem wesentlichen Inhalt nach der diesem Beschluss als Anlage 1 beigefügten Vorlage entspricht;
b) Die Verwaltung veranlasst und trägt Sorge dafür, dass dem/den zuständigen Betriebsrat/räten der GEBAG Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft Aktiengesellschaft der Entwurf des Umwandlungsbeschlusses spätestens einen Monat vor der Hauptversammlung, in der über den Formwechsel beschlossen wird, nach Maßgabe des § 194 Abs. 2 UmwG zugeleitet wird.
2. Soweit die Einhaltung der unter Ziffer 1. lit a) genannten Frist aus zwingenden Umständen, die von der Verwaltung gegenüber dem Rat ausführlich schriftlich zu begründen sind, nicht möglich ist, wird die Verwaltung den Formwechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt umsetzen.
3. Soweit der Umwandlungsbeschluss gemäß Anlage 1 und der dieser Anlage beigefügte Satzungsentwurf aus zwingenden rechtlichen Erfordernissen geändert und/oder ergänzt werden muss, wird die Verwaltung die zur Herstellung dieser Erfordernisse notwendigen Anpassungen unverzüglich durchführen.
Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind ausführlich und schriftlich gegenüber dem Rat zu begründen.

Für den geänderten bzw. angepassten Umwandlungsbeschluss und den Satzungsentwurf geltend Ziffer 1. und 2. dieses Beschlusses entsprechend.
4. Im Übrigen ist die Verwaltung angewiesen, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die nach dem pflichtgemäßen Ermessen zur Umsetzung des zeitnahen Formwechsels der GEBAG Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Anmeldung zum Handelsregister
notwendig oder zweckmäßig sind.
 

Betreff
Antrag auf Umwandlung der GEBAG Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft AG ("GEBAG") in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Inhalt
Punkt 1 a) des Antragstextes wird wie folgt verändert (Änderungen fett markiert):
Die Verwaltung führt nach Vorlage des von mbb Consult bis zum 30.09.2011 verbindlich zugesagten Sanierungsgutachten spätestens bis zum 31.10.2011 unter Verzicht auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 121 bis 128 AktG eine außerordentliche Hauptversammlung in Gestalt einer Vollversammlung im Sinne des § 121 Abs. 6 AktG der GEBAG Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft Aktiengesellschaft mit dem Tagesordnungspunkt:
„Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH“ durch, in der ein notariell zu beurkundender Umwandlungsbeschluss im Sinne des § 193 Abs. 1 UmwG gefasst wird, der seinem wesentlichen Inhalt nach der diesem Beschluss als
Anlage 1 beigefügten Vorlage entspricht; Dem Punkt 1 des Antragstextes werden folgende Punkte c) und d) angefügt:
c)
Die Verwaltung hat vor Durchführung der unter Punkt a) genannten außerordentlichen Hauptversammlung die Gläubigerbanken der GEBAG (Kurzfristgläubiger) einzuladen, um über das Vorhaben zu informieren und das Einvernehmen der Bankenrunde zu dem Rechtsformwechsel einzuholen, damit die Stabilität der Finanzierung der Gesellschaft gesichert ist.
d)
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Durchführung der unter Punkt a) genannten außerordentlichen Hauptversammlung die Kreditverträge der Kreditgeber der GEBAG (Kurzfristgläubiger) zu prüfen, bzw. sicher zu stellen, dass die Kreditverträge nicht im Falle eines Rechtsformwechsels gekündigt werden können. Ggf. ist eine Zustimmung der Kreditgeber einzuholen

 

Vor der Beschlussfassung beantragte die CDU-Fraktion 'namentliche Abstimmung'.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der SPD + BL, Linke und FDP mehrheitlich mit 37 Stimmen angenommen
.
Herr Hagenbuck (DWG) enthielt sich, CDU, Grüne, 2 DWG und BU stimmten mit 'Nein' (35 Stimmen).

 

 

Mitteilungsvorlage  

63.1 

Antrag auf Umwandlung der GEBAG Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft AG ("GEBAG") in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung  

64

Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeiträge hier: Antwortschreiben des zuständigen Staatssekretärs Herrn Prof. Klaus Schäfer  

Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeiträge hier: Antwortschreiben des zuständigen Staatssekretärs Herrn Prof. Klaus Schäfer  

Resolution des Rates zum Thema Kindergartenbeiträge
hier: Antwortschreiben des zuständigen Staatssekretärs Herrn Prof. Klaus Schäfer
Inhalt der Mitteilung
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 28.03.2011 einstimmig folgende
Resolution beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Duisburg appelliert an den Landtag NRW, die Wiedereinführung
von einheitlichen Kindergartenbeiträgen zu beschließen. Damit reagiert die
gesetzgebende Ebene auf den Anspruch jedes einzelnen auf gleiche
Lebensverhältnisse und beseitigt die ungerechte Verteilung von beitragsfreien
Kindergartenjahren, z.B. in der Stadt Düsseldorf, und hohen, von der
Aufsichtsbehörde vorgeschriebenen, Beiträgen in der Stadt Duisburg.
2. Der Landtag NRW wird aufgefordert, ein Kindergartenjahr für jedes Kind beitragsfrei
zu stellen, um auch in finanzschwachen Städten wie Duisburg ein beitragsfreies
Kindergartenjahr anbieten zu können.
3. Die Duisburger Landtagsabgeordneten und der Oberbürgermeister werden vom Rat
der Stadt Duisburg aufgefordert, sich für diese Punkte im Landtag und in/bei der
Landesregierung einzusetzen.
Das Antwortschreiben des zuständigen Staatssekretärs:

- zur Kenntnis

65. - einstimmig
66. - einstimmig
67. - einstimmig
68. - einstimmig
69. - 1. Lesung
70. - einstimmig

 


Duisburg hat die Wahl
Download der Unterschriftenliste:
Neuanfang für Duisburg