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 Donnerstag, 6. Dezember 2012 

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Gemeinsame öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr, des Umweltausschusses und der Bezirksvertretung Rheinhausen

Rathaus, Saal 100 um18:00 Uhr

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 6.46 - Hohenbudberg -
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Beschlussfassung 

Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr 

Bezirksvertretung Rheinhausen 

Umweltausschuss 

Bebauungsplan Nr. 946.1 Änderung - Rheinhausen - "Gewerbepark Hohenbudberg"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss 

Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr 

Bezirksvertretung Rheinhausen 

Umweltausschuss 

Bebauungsplan Nr. 1194 -Dellviertel- "ehemalige Sportanlage Mercatorstraße"
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 1040 - Dellviertel - "Kölner
Straße"
2. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teilbereich desBebauungsplanes Nr. 1009 B
3. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1194
4. Prioritätenliste 

Bebauungsplan Nr. 1194 -Dellviertel- "ehemalige Sportanlage Mercatorstraße"
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 1040 - Dellviertel - "Kölner
Straße"
2. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teilbereich desBebauungsplanes Nr. 1009 B
3. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1194
4. Prioritätenliste 

1. Beschreibung des Plangebietes Plangebiet
Das Plangebiet umfasst die ungenutzten Sportflächen und seine angrenzende Bereiche bis an die Mercatorstraße zwischen Düsseldorfer Straße und der sich derzeit im Bau befindenden Anschlussstelle Zentrum der A 59 im Ortsteil Dellviertel.
Im Norden des Plangebietes an der Mercatorstraße war bis vor kurzem ein Autohaus ansässig, das über die Düsseldorfer Straße erschlossen war. Die Nutzung besteht aktuell nicht mehr. Die noch vorhandenen baulichen Anlagen sind abgängig und die von dem Betrieb ehemals genutzten Flächen liegen heute brach. Die Nutzung der Sportanlage wurde 2006 aufgegeben und liegt seitdem brach.

Umgebung des Plangebietes
Der südlich angrenzende Bereich um die Curtiusstraße, Brockhoffstraße und Pilgrimstra- ße stellt sich als ein, in seiner Entwicklung weitgehend abgeschlossenes, hochwertiges Wohnquartier mit Villencharakter in meist zweigeschossiger Bauweise sowie mit einer großzügigen Grundstückstruktur dar. Unmittelbar im Westen des Gebietes, entlang der östlichen Seite der Düsseldorfer Straße, befinden sich das Polizeipräsidium, verschiedene repräsentative Firmensitze und die Landeszentralbank. Diese Einrichtungen weichen in ihrer Bau- und Nutzungsstruktur recht auffällig von der umliegenden ausgeprägten Wohnstruktur ab.
Die Mercatorstraße ist nördlich durch eine mehrgeschossige Blockrandbebauung gefasst und durch Mischgebietsnutzung (überwiegend Wohnnutzung aber auch Dienstleistungsnutzungen) geprägt.
Die Mercatorstraße ist die südliche Tangende des innerstädtischen Rings und wird derzeit zwischen der Düsseldorfer Straße und der Kölner Straße ausgebaut. Im weiteren Verlauf der Mercatorstraße in Richtung Norden bis zum Hauptbahnhof sind weitere Entwicklungsflächen planungsrechtlich durch den Bebauungsplan Nr. 1009 A für Kerngebietnutzungen gesichert.

Östlich begrenzt die sich derzeit im Bau befindende Anschlussstelle Zentrum der Bun- desautobahn (BAB) 59 das Plangebiet. Nordöstlich anschließend befindet sich ein Grundstück mit einer Tankstelle mit Bürogebäude. Die Kölner Straße entfällt von der Mercatorstraße in Richtung Süden durch die neue Anschlussstelle der A 59. Die Planfeststellung umfasst die Anschlussstelle der A59, sowie die Mercatorstraße bis zum Kno- tenpunkt mit der Düsseldorfer Straße. Ebenso wurden im Rahmen der Planfeststellung nahe Kompensationsflächen im nordöstlichen Plangebiet gesichert.
Der noch zu entwickelnde „Grüne Ring“ verläuft auf der ehemaligen Bahntrasse, der sog. Bocksbarttrasse, die in dem vorliegenden Planungsraum die nördliche Abgrenzung des Geländes zur Mercatorstraße darstellt. Diese gesamtstädtische relevante Grünwegeverbindung steht im Zusammenhang mit den Planungen „Duisburg an den Rhein“. In dem Grünstreifen ist ein kombinierter Rad- und Fußweg vorgesehen, der entlang der Mercatorstraße geführt werden soll. Weiterhin ist vorgesehen, im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 59 eine Brücke für den Fuß- und Radverkehr in Höhe der Curtiusstraße auf das gegenüberliegende Entwicklungsgebiet der „Duisburger Freiheit“ zu führen, um hier- durch eine zukünftige Anbindung in Richtung Wedau-Sportpark vorzubereiten. Diese Maßnahmen liegen im planfestgestellten Bereich.

Das Vorhaben der A 59 und der Ausbau der Mercatorstraße genießen Priorität und sollen vor Satzungsbeschluss für den Planbereich abgeschlossen sein. Der Ausbau des innerstädtischen Rings als Grünwegeverbindung richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben der Planungen der A59 und der Mercatorstraße. Eine Ausbauplanung ist hierfür noch nicht erfolgt. Nach Abschluss der Umsetzung der planfestgestellten Straßenabschnitte der Anschlussstelle Zentrum der A 59 können erforderliche Änderungen in Abstimmung mit dem
Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW vorgenommen werden. Die Bereiche der Planfeststellung werden nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.
Anlass der Planung
Für die brachliegende innerstädtisch günstig gelegene Entwicklungsfläche gibt es zwei Nutzungsinteressen. Zudem bleibt die planungsrechtliche Sicherung des Grünzuges städtebauliches Ziel für den Planbereich.

Ansiedung Feuer- und Rettungswache
Das Amt 37 Feuerwehr und Zivilschutzamt benötigt einen neuen Standort für eine neue Feuer- und Rettungswache mit der primären Zuständigkeit für die Stadtteile Altstadt, Dellviertel, Duissern, Kaßlerfeld, Neudorf-Nord und Neuenkamp. Am bestehenden Standort der Hauptfeuerwache an der Wintgensstraße in Duissern sind die Ziele der Erreichbarkeit nicht erfüllt. Der Standort an der Wintgensstraße soll nur reduziert aufrecht erhalten werden. Dieser Sachstand wird mit dem Brandschutzbedarfsplan (DS-Nr. 12-0860) dargelegt.
Die Lage des Grundstückes an der Mercatorstraße eignet sich für die Ansiedlung einer neuen Hauptfeuerwache, um in der Verfügung stehenden Zeit (5:45 min) und der ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeit auf Einsatzfahrten der Feuerwehr Duisburg (36 km/h bzw. 0,6 km/min) die o.g. Stadtteile abzudecken.
Weitere alternative Standorte in einem Suchraum um das Innenstadtzentrum u.a. östlich der Anschlussstelle Zentrum der A 59 sowie der Grünfläche an der Kremerstraße wurden zur Ansiedlung der neuen Feuer- und Rettungswache geprüft. Kriterien waren u.a. Flächenbedarf und -verfügbarkeit, Erreichbarkeitskriterien der Feuerwehr und weiterer planungsrechtliche und städtebauliche Kriterien. Amt 37 Feuerwehr und Zivilschutzamt priorisiert aus einsatztaktischen Gründen den Standort an der Mercatorstraße, so dass hier ein Planungserfordernis entsteht.

Ansiedlung Autohaus
Ein Investor ist interessiert an einem neuen Standort für ein Autohaus in Duisburg. Der Standort an der Mercatorstraße an der Anschlussstelle Zentrum der A59 ist für den Vorhabenträger aufgrund der Lage und des Flächenbedarfes (ca. 10.000m²) geeignet.
Sicherung des Grünen Rings
Der noch zu entwickelnde „Grüne Ring“ verläuft auf der ehemaligen Bahntrasse, der sog. Bocksbarttrasse, die in dem vorliegenden Planungsraum die nördliche Abgrenzung des Geländes zur Mercatorstraße darstellt. Diese gesamtstädtische relevante Grünwegeverbindung steht im Zusammenhang mit den Planungen „Duisburg an den Rhein“. In dem Grünstreifen ist ein kombinierter Rad- und Fußweg vorgesehen, der entlang der Mercatorstraße geführt werden soll. Weiterhin ist vorgesehen, im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 59 eine Brücke für den Fuß- und Radverkehr in Höhe der Curtiusstraße auf das gegenüberliegende Gelände der „Duisburger Freiheit“ zu führen, um hierdurch eine zukünftige Anbindung in Richtung Wedau-Sportpark vorzubereiten. Diese Maßnahmen liegen zum großen Teil in planfestgestellten Bereichen. Vor allem der Bereich entlang der Mercatorstraße ist planungsrechtlich über die planfestgestellten Verkehrsflächen hinaus zu sichern.
4.
Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan
Zur Entwicklung der geplanten Ansiedlung einer Feuer- und Rettungswache sollen Flä- chen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr festgesetzt werden.
Zur Entwicklung der geplanten Ansieldung eines Autohauses soll die Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt werden. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Duisburg (Ratsbeschluss 2010) liegt das Plangebiet außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Hauptzentrum Innenstadt. Daher soll Einzelhandel
ausgeschlossen werden. Im gesamtstädtischen Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten der Stadt Duisburg (Ratsbeschluss 2011) ist für das Plangebiet ein Ausschluss von Vergnügungsstätten vorgesehen. Daher sollen Vergnügungsstätten sowie Bordelle und bordellartige Betriebe ausgeschlossen werden.
Zur Entwicklung der geplanten Gebietsstruktur sollen das Maß der baulichen Nutzung, eine Grundflächenzahl, überbaubare und nicht überbaubare Flächen sowie örtliche Bauvorschriften festgesetzt werden.
Zur Sicherung der Erschließung sollen private Verkehrsflächen und ein Bereich für die Ein- und Ausfahrt an die vorhandene Mercatorstraße festgesetzt werden. Zur Entwicklung des grünen Rings sollen öffentliche Grünflächen festgesetzt werden.
5. Vorhabenträger
Vorhabenträger der Planungsmaßnahme ist für die Feuer- und Rettungswache und Sicherung des Grünen Rings die Stadt Duisburg. Vorhabenträger der Planungsmaßnahme Ansiedlung eines Autohauses ist die Firma Arcus Betriebsgesellschaft mbH.

Die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung (Erarbeitung und Entwicklung des Bau- leitplanes, einschließlich erforderlicher Gutachten) soll - unbenommen der Planungshoheit der Kommune - durch ein externes Planungsbüro erfolgen.
Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem Vorhabenträger Firma Arcus Betriebsgesellschaft mbH geschlossen.

6. Beschleunigte Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB
Das Baugesetzbuch wurde mit Inkrafttreten am 01. Januar 2007 durch das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorgaben für die Innenentwicklung der Städte“ geändert.
Zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur Beschleunigung wichtiger Pla- nungsvorhaben - vor allem im Hinblick auf Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung - wurde das Planungsrecht für Vorhaben zur Stärkung der Innenentwicklung vereinfacht und beschleunigt. Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die Einführung des
beschleunigten Verfahrens zur Aufstellung von Bebauungsplänen für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (§13 a BauGB).

Weiterer Verfahrensablauf

Der Bezirksbürgermeister und ein weiteres Mitglied der Bezirksvertretung Mitte haben den Aufstellungsbeschluss per Dringlichkeit gefasst.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt wird ein städtebauliches Konzept er- arbeitet, welches den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der gemäß § 3 (1) BauGB vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, wel cher dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die Öffentliche Auslegung vorgelegt wird.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und städtebaulichen Plänen im Bereich dieses Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes durch die hiermit getroffenen Festsetzungen ersetzt.
Einstufung in die Prioritätenliste
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan, gemäß den in DS 07-1481 (Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung) dargestellten Kriterien, in der Prioritätenliste unter Position 6 zu führen.

4 * 

Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr 

 

Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr 

5 * 

Herrichtung des Rad- und Fußweges „Rheinische Bahn“ von Essen nach Duisburg hier: Abschnitt Duisburg 

Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr 

6 * 

Reduzierung der Lärmbelastung an der A 524 im Bereich Duisburg-Rahm;
hier: Antrag aus der BV Süd 

Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr