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Einbringung des Duisburger Haushaltsenwurfs 2013

Etatrede von Oberbürgermeister Sören Link

Duisburg, 21. Januar 2013 - Unsere Stadt, das wissen Sie alle, hat ein erhebliches Maß an Erfahrung im Umgang mit leeren Kassen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen muss man in Duisburg seit Ende der 70er/Anfang der 80er Jahre mit strukturellen Haushaltsdefiziten umgehen. Die Suche nach Wegen, diese Defizite irgendwie auszugleichen oder auch nur zu reduzieren, wurde zwangsläufig von Jahr zu Jahr schwieriger und aufwendiger. Diese Suche braucht Zeit. Und in manchen Jahren dauert es besonders lang, bis eine Lösung im Haushaltsplan dargestellt werden kann. 2013, meine Damen und Herren, ist ein solches Jahr. Aber dazu später mehr. Meine Damen und Herren, das Haushaltsjahr hat längst begonnen. Wenn die heute beginnenden Beratungen gut verlaufen, können wir den Haushalt im März verabschieden und zur Genehmigung in Düsseldorf vorlegen. Bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens gelten für uns nun wieder die Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung.
Für mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dies ja die erste Haushaltseinbringung. Aber ich glaube auch nicht, dass sich jemand von Ihnen noch daran erinnern kann, wann Duisburg zuletzt ohne solche Einschränkungen in ein neues Jahr gestartet wäre. Auch 2013 ist das also so. Und wir sind wieder all den Beschränkungen unterworfen, die der Gesetzgeber für diese Fälle vorgesehen hat. Vorbei also die kurze, aber schöne Zeit, die Duisburg in den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres erleben durfte.
Da war ein Hauch von wiedergewonnener selbstbestimmter Finanzpolitik zu verspüren. Weil wir uns nur an den von uns selbst gesetzten und genehmigten Zielen unseres Haushaltssanierungsplans (HSP) zu orientieren hatten. Dank eines genehmigten Haushaltssanierungsplanes. Daraus resultierende Spielräume konnten wir verantwortungsvoll nutzen. Zum Beispiel durch den Beschluss zur Einstellung zusätzlicher Auszubildender. Mit ihm haben wir einen weiteren Beitrag für die Perspektiven junger Menschen geleistet.
Drei Monate relativer Selbstbestimmtheit - ihnen ging allerdings eine besonders schwierige Zeit voraus. Wie nie zuvor in Sachen Finanzen waren Rat, Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt gefordert. Gefordert bei der kreativen Suche nach weiteren Potentialen. Und ebenso gefordert, diese Sparmaßnahmen erfolgreich und zugleich einigermaßen verträglich zu gestalten. Erstmals sind die Duisburgerinnen und Duisburger dabei direkt einbezogen und beteiligt worden.
566 Vorschläge wurden online gemacht, wie und wo man sparen kann. Oder Mehreinnahmen generieren. Ein erster Eindruck der Fülle von Ideen ist dem Rat mit DS 12-0095 im letzten Jahr bereits verschafft worden. Im März wird dem Haupt- und Finanzausschuss eine genauere Beurteilung über deren Umsetzbarkeit vorgelegt. Sicher ist aber bereits jetzt, dass die Bürgerbeteiligung über das Internet viel größeren Anklang gefunden hat als die Haushaltstage in den Bezirken. Es liegt nahe, diese Form der Beteiligung an der Finanzplanung unserer Stadt beizubehalten und zu forcieren. Ich habe mir das jedenfalls fest vorgenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen: "Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist," andere Pläne zu schmieden." Diese Zeile aus der Feder von John Lennon gilt leider auch bei der Entwicklung unseres Haushalts. Eine allzu große Überraschung ist das aber nicht. Wohl jedem hier in diesem Saal war klar, dass unser HSP kein statisches Gebilde ist. Zehn Jahre in die Zukunft zu blicken, ist schließlich ausgesprochen ambitioniert. Dass wir unser Konzept unverändert von 2012 bis 2021 einfach nur abzuarbeiten haben - daran konnte selbst der größte Optimist nicht glauben. Darauf habe auch ich immer hingewiesen. Schon in der HSP-Genehmigung waren uns Änderungen aufgegeben worden.
Ich nenne nur die Stichworte Landschaftsverbandsumlage und kommunale Geschwindigkeitsüberwachung. Hinzu kamen seitdem beispielsweise zusätzliche Lasten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, eine für uns negative neue Kalkulation der Schlüsselzuweisungen (GfG) oder auch Beschlüsse, die hier in diesem Rat getroffen werden.
Denn die erwähnte Erhöhung der Auszubildendenzahlen oder die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes werden zusätzliches Geld kosten. Sicher: Es gab auch einige Haushaltsverbesserungen. Aber unterm Strich fehlen uns 2013 fast 5,3 Millionen € im Vergleich zu unseren Eckwerten des HSP.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sagte es bereits: Unser HSP ist kein statisches Gebilde. Aber erst einmal genehmigt, bringt er genau das, was wir brauchen: Nämlich Handlungsfähigkeit. Denn solange der Rahmen erhalten bleibt, müssen wir uns nicht unverrückbar daran halten. Wenn der Rat der Stadt der Auffassung ist, dass der Brandschutzbedarfsplan eins zu eins umgesetzt werden muss, dann ist das sein gutes Recht. Und dann wird die Verwaltung das tun. Wenn der Rat der Stadt gemeinsam mit mir beim Thema Bildung Akzente auf kommunaler Ebene setzen möchte, und zusätzliche Mittel benötigt, um Chancen und Potenziale unserer Stadt zu fördern, dann bin ich der Erste, der dieses Ansinnen unterstützt. Und wenn der Rat der Stadt die Einstellung zusätzlicher Trainees und Auszubildender beschließt, ist das im Hinblick auf den sich abzeichnenden Bedarf in der Verwaltung nur zu begrüßen.
Aber auch dafür muss an anderer Stelle gekürzt oder mehr Geld eingenommen werden. Das muss uns allen ganz klar sein. Unsere Stadt kann nur innerhalb eines festen, äußerst engen finanziellen Spielraums agieren und muss Prioritäten setzen. Es ist nun einmal leider so: Wenn wir für Wichtiges Geld ausgeben wollen, müssen wir zwangsläufig etwas weniger Wichtiges bleiben lassen. Denn Unwichtiges, auf das wir leicht verzichten könnten, leistet sich diese Stadt schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Die Maßnahmen, die wir zu beschließen haben werden, werden deshalb schmerzhaft sein. Schmerzhaft, aber alternativlos. Unser Haushaltssanierungsplan geht nach heutigem Stand nicht mehr auf. Wir müssen gegensteuern, um seine Fortschreibung zu ermöglichen. 2013 und in den nächsten Jahren ganz sicher auch. Schaffen wir das nicht, wird der Sparkommissar kommen. Genauer gesagt der Beauftragte gemäß § 124 der Gemeindeordnung. Wir dürfen und werden deshalb jetzt nicht tatenlos bleiben. Auch deshalb, weil sich die derzeitige Lücke von 5,3 Millionen Euro im nächsten Jahr bereits nahezu verdoppeln würde. Wir werden den Weg der Konsolidierung also wie bisher weitergehen und konkrete Maßnahmen beschließen. Allein das Prinzip Hoffnung, wonach sich auf absehbare Zeit vielleicht etwas auf Bundesebene zu unseren Gunsten verändern könnte, darf dabei nicht gelten.
Trotzdem bleibt es natürlich richtig, vor allem beim Bund weiter darauf hinzuwirken, dass die chronische Unterfinanzierung der Kommunen in unserem Lande behoben wird. Zum Beispiel durch die Einhaltung des Konnexitätsprinzips. Oder die längst überfällige Berücksichtigung der Finanzsituation westdeutscher Städte beim Solidarpakt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist dabei gewiss ungewöhnlich, dass Ihnen die Verwaltung in diesem Jahr keine Vorschläge unterbreitet, wie der Weg der Konsolidierung genau aussehen könnte. Wir legen einen Haushaltsplanentwurf vor, der keine konkreten Maßnahmen enthält, mit denen die Lücke geschlossen werden kann. Aber der Ausgleich im Hinblick auf die Eckdaten des HSP muss hergestellt werden. Natürlich haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, Ihnen heute einen auch in dieser Hinsicht defizitären Haushalt zu präsentieren. Die Verwaltung hat sich letztlich dazu entschieden. Denn in der Kürze der Zeit war es nicht möglich, abgestimmte Wege aus dieser schwierigen Situation zu finden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Duisburgs Finanzen auf Sicht und selbstbestimmt in den Griff bekommen. Die Chancen dafür stehen gut. Die historische Gelegenheit des Stärkungspaktes besteht unverändert fort. Wir werden die Zeit bis März jetzt dazu nutzen müssen, die vorhandene Lücke zu schließen. Die schwarze Null ist möglich. Das werden wir schaffen. Schaffen, weil wir es wollen und es auch keine Alternative gibt. Davon bin ich fest überzeugt. An dieser Aufgabe werden wir nicht scheitern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen heute wenig über konkrete Zahlen oder Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs 2013 berichtet. Herr Stadtkämmerer Dr. Langner wird da gleich ausführlicher. Wichtig ist mir jedoch ein Fazit: Der Haushaltsplanentwurf 2013 ist ein mutmachendes Papier. Genauso wie unser HSP in seinen Grundlagen. Mut machend, weil wir kurz vor dem Ziel stehen. Auch wenn noch einige harte Entscheidungen getroffen werden müssen, um die Abweichungen von unserem Konsolidierungsziel zu korrigieren: Wir haben die Basis bereits geschaffen.
Nur: Wir dürfen jetzt nicht nachgeben in unseren Anstrengungen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen gute Beratungen und bedanke mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Duisburg und hier insbesondere der Kämmerei, die wieder einmal sehr gute Arbeit geleistet haben und parallel längst in den Arbeiten für den Haushalt 2014 stecken.

 

 

Stadtkämmerer Dr. Peter Langner und die "Schwarze Null-Linie"
Lassen Sie mich zu Beginn einige Gedanken formulieren, die über den TOP" Einbringung Haushaltsentwurf 2013" im engeren Sinne hinausgehen, gleichzeitig aber helfen sollen, seinen Stellenwert und die damit verbundenen Handlungsnotwendigkeiten korrekt einzuordnen. Es gilt zu verstehen und zu akzeptieren, dass die maßgeblichen Vorgaben für die öffentliche Haushalts- und Finanzwirtschaft in Deutschland zu Beginn dieser Dekade eine 180°-Wende erfahren haben im Vergleich zu dem, was wir aus den letzten 60 Jahren kannten - für uns Kommunen, aber auch für die staatlichen Ebenen.

Den einfachen und nur vermeintlich schmerzfreien Ausweg in die Verschuldung, über Jahrzehnte von den Entscheidungsträgern mit immer wieder neuen - aus dem jeweiligen Augenblick vielleicht verständlichen - Begründungen gewählt, wird es zum Ende diese Dekade in Deutschland nicht mehr geben. Für Bund und Länder ist dies über die sog. .Schuidenbrernse" im Grundgesetz, eingebettet in den europäischen Fiskalpakt, geregelt.

Für die Städte und Gemeinden in Nordhrein-Westfalen sind die Vorgaben des im Jahr 2010 verabschiedeten Stärkungspaktgesetzes sowie die im selben Jahr erfolgte Neuregelung des § 76 GO NW maßgeblich.

Beide Gesetzesnormen sehen vor, dass im Fall zwingend aufzustellender Haushaltssanierungspläne bzw. Haushaltssicherungskonzepte deren aufsichts-behördliche Genehmigungsfähigkeit an die Bedingung geknüpft ist, Ausgaben und Einnahmen spätestens am Ende eines 1 O-Jahreszeitraums ausgeglichen zu gestalten, d. h. fortan ohne neue Verschuldung auszukommen. In den meisten anderen Bundesländern gelten vergleichbare Regelungen. Diesen gesetzlich verordneten zwingenden Stopp der bisherigen Verschuldungsspirale wird man begrüßen müssen, räumt er doch dem Gebot der Nachhaltigkeit auch in der Finanzwirtschaft Vorrang ein und setzt somit der weit verbreiteten Neigung, Finanzierungslasten auf nachfolgende Generationen zu verschieben, endlich ein Ende. Einzuräumen bleibt freilich, dass letztlich wohl weniger intellektuelle Redlichkeit und Einsicht, denn schlicht die aus der Staatsschuldenkrise resultierenden Marktzwänge des globalen Finanzsystems ausschlaggebend für diesen Paradigmenwandel waren. Die geänderten Marktregeln sind im Übrigen auch für hochverschuldete Städte in Deutschland inzwischen deutlich zu spüren. Einen weiteren Gedanken möchte ich anfügen.

Die Eckpunkte des Weges hin zur Neuverschuldung von Null sind somit, zumal für eine pflichtig teilnehmende Stärkungspaktkommune, eindeutig beschrieben. Die spannende Frage bleibt, wie sich die konkrete Ausgestaltung dieses noch acht bis neun Jahre währenden Weges darstellen wird. Jahr für Jahr von ruhigem Fahrwasser geprägt oder doch eher holprig und schmerzhaft, weil Hindernisse nicht wie erhofft aus dem Weg geräumt oder gar neue Hindernisse in den Weg gestellt werden? Die Antwort auf die Frage wird letztlich auch davon abhängen, ob und inwieweit sich alle Verantwortlichen an die "Spielregeln" halten.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Walter-Borjans hat kürzlich bei den Haushaltsberatungen im Landtag darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der .Schuldenbrernse " für das Land nur erreichbar sei, wenn der Bund die Länder nicht durch seine Gesetzgebung zur Gestaltung der Steuereinnahmen überfordert. Für uns Kommunen will ich in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass sowohl das dem Stärkungspakt NRW zugrunde liegende Gutachten der Professoren Junkernheinrich und Lenk wie auch der mit großer Mehrheit gefasste Beschluss in der Sondersitzung des Landtages am 29. Oktober 2010 die gleichlautende Kernaussage beinhalten, dass die strukturelle Unterfinanzierung und damit Überforderung der kommunalen Haushalte nur zu beheben ist, wenn der Bund mindestens den hälftigen Anteil der dynamisch ansteigenden Kosten der von ihm normierten Sozialgesetze übernimmt.
Zwar ist ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung seither mit der Zusage zur schrittweisen Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund erfolgt. Doch weitere Schritte müssen zwingend folgen. Dies gilt insbesondere für den absehbar dramatisch ansteigenden Aufwand für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Auch bei den unabweisbaren Folgekosten der Integration der aus Südosteuropa zuwandernden Menschen darf man uns nicht allein lassen. Denn ansonsten droht auf mittlere Sicht die fatale Folge, dass es zwar fremdbestimmte, von der Kommune nicht zu kontrollierende Kostenfaktoren sind, die unsere mit der Aufsichtsbehörde verbindlich verabredete" Linie der schwarzen Null" gefährden, wir aber dennoch genötigt sind, durch zusätzliche neue Konsolidierungsmaßnahmen aus der Sphäre der kommunalen Selbstverwaltung dieser fremdbestimmten Gefährdung entgegenzuwirken.

Denn nicht anders ist die folgende Vorgabe aus unserer Genehmigungsverfügung vom 27. September 2012 zu verstehen: "Sollte sich abzeichnen, dass sich die Erträge und Aufwendungen gegenüber den im Haushaltsplan bzw. Haushaltssanierungsplan zugrunde gelegten Annahmen verschlechtern, hat die Stadt ebenfalls entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen zu treffen, um die Ziele der Haushaltskonsolidierung gleichwohl zu erreichen". Ich brauche wohl nicht zu betonen, welch kommunalpolitischer Sprengstoff in dem von mir angedeuteten Szenario liegt. Es wird daher für die kommenden Jahre ganz entscheidend darauf ankommen, den Druck auf den Bund in Richtung einer weitergehenden Beteiligung an den Soziallasten aufrecht zu erhalten.
Es ist gut zu wissen, dass unsere Landesregierung die kommunale Ebene hierbei unterstützt. Meine Damen und Herren, die - wenig überraschende - ganz grundsätzliche Vorgabe für alle Verwaltungseinheiten für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2013 im vergangenen Herbst war, die Finanzziele des erst wenige Monate zuvor beschlossenen Haushaltssanierungsplans zwingend einzuhalten. Abweichungen sollten nur zugelassen werden, soweit gesetzliche Normen angemeldete Mehrbedarfe im Einzelfall unabweisbar machen. Selbstverständlich waren auch seit dem Sommer letzten Jahres bekannt gewordene neue Erkenntnisse zu den zentralen Einnahmepositionen des städtischen Haushalts zu verarbeiten. Eine ganz wesentliche Korrektur war hier bei den Schlüsselzuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vorzunehmen, die in 2013 um 19 Mio. Euro unter unseren Erwartungen bleiben werden.
Zwar erfährt die landesweite kommunale Finanzausgleichsmasse in diesem Jahr den erwarteten Zuwachs von 3,54 Prozent. Der Null­Zuwachs für Duisburg resultiert system immanent allein daraus, dass der Anstieg unserer eigenen kommunalen Steuerkraft im Referenzzeitraum Juli 2011 bis Juni 2012 - ich erinnere an das gute Gewerbesteuerergebnis des Jahres 2011 - mit 3,9 Prozent deutlich oberhalb des landesdurchschnittlichen Anstiegs mit 1,6 Prozent lag.
Erfreulicherweise konnten wir diese Deckungslücke bei den Schlüsselzuweisungen durch Verbesserungen unter anderem beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, bei der Gewerbesteuer und beim Zinsaufwand für die städtischen Liquiditätskredite nahezu vollumfänglich kompensieren. Zu den Einnahmegrößen zählt für Duisburg bekanntlich auch die Konsolidierungshilfe des Landes aus dem Stärkungspakt. Angesichts der zum Teil hochemotional geprägten Diskussionen in der ein oder anderen Stadt erfüllt es mich mit Genugtuung, dass Duisburg aus den hier für die Auszahlungen ab 2013 notwendig gewordenen Neuberechnungen nicht wie andere Städte "Federn lassen" musste, sondern im Gegenteil auf der Grundlage des nun validen Datenmaterials gestärkt hervorgegangen ist. Gestärkt jedenfalls dann, wenn der Landtag - was ich hoffe und erwarte - in naher Zukunft die gesetzgeberisch notwendigen Konsequenzen aus den Neuberechnungen der Landesregierung zieht.

Im Ergebnis der - angesichts eines Haushaltsvolumens von rd. 1,4 Mrd. Euro - überschaubaren Anzahl von Anpassungsnotwendigkeiten bleibt für den heute vorgelegten Haushaltsentwurf 2013 und die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans festzuhalten, dass lediglich in der Größenordnung des Mehraufwandes für die Umsetzung des neuen Feuerschutz-Bedarfsplanes und des zusätzlich bekannt gewordenen Mehraufwandes für die Betreuung der Unter-Dreijährigen die Vorgabe der genehmigungsfähigen Konsolidierungslinie überschritten, d. h. nicht eingehalten wird. Hinzu kommt freilich noch die Verschlechterung, die sich aus dem Wegfall der beiden von der Kommunalaufsicht nicht akzeptierten Sparmaßnahmen" Kürzung der Umlage Landschaftsverband n und" Erweiterung der Geschwindigkeitsüberwachung " ergibt.
In der Summe ergibt sich damit eine Verfehlung der genehmigungsfähigen Konsolidierungslinie, die im mittelfristigen Planungszeitraum auf bis zu 1 0,7 Mio. Euro im Jahr 2015 ansteigt und die im Verlauf der anstehenden Beratungen bis zur endgültigen Haushaltsverabschiedung im März noch durch zusätzliche Konsolidierungsanstrengungen - sei es durch Aufwandsreduzierung, sei es durch Einnahmeerhöhungen - zu korrigieren sein wird. Dieser Korrekturbedarf erhöht sich gegebenenfalls in dem Maße, wie auch noch finanzielle Vorsorge für die im Dezember im Rat der Stadt beschlossenen zusätzlichen Ausbildungsplätze und die Umsetzung der eingebrachten Vorlage zur Sekundarschule getroffen werden soll.
Den Korrekturbedarf, der sich damit insgesamt für die einzelnen Jahre der HSP-Planung ergibt, können Sie dem Eckwertetableau in der heute ebenfalls schon vorgelegten Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters (VN OB) entnehmen. In Ihre Beratungen mögen Sie im Übrigen die Sparvorschläge der Bürgerinnen und Bürger, die auf der speziell eingerichteten Internetplattform nach Vorlage des Entwurfs des Haushaltssanierungsplans 2012 - 2021 eingegangen sind, einbeziehen. Der Rat der Stadt hat sich seinerzeit in der Beschlussfassung zur Drucksache 12-0095/3, mit der die Verwaltung die Ergebnisse ihrer Bewertung zur Umsetzbarkeit der Vorschläge mitgeteilt hatte, deren weitere Beratung im Hinblick auf eine mögliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans ausdrücklich vorbehalten.
Dessen ungeachtet wird die Verwaltung in den kommenden Wochen erneut eine Vorlage mit gegebenenfalls positiv bewerteten Einzelvorschlägen in den Beratungsablauf einbringen. Dabei ist allerdings absehbar, dass die damit verbundenen zusätzlichen Einsparvolumina sich in einem sehr überschaubaren Rahmen bewegen werden. Meine Damen und Herren, dass am 04.10.2012 eine Haushaltssatzung der Stadt Duisburg durch Veröffentlichung im Amtsblatt erstmals nach zwölf Jahren wieder Rechtskraft erlangt hat, hat uns in wichtigen Einzelfällen die erwarteten Handlungsspielräume verschafft. So konnten wir im Dezember in 162 Fällen längst überfällige Beförderungen vornehmen. Zudem war die bis dahin verwehrte Rechtsgrundlage gegeben, weiteren 97 Kolleginnen und Kollegen, die eine im Vergleich zu ihrer Besoldung höherwertige Aufgabe wahrnehmen, die ihnen zustehende Verwendungszulage zu gewähren.


Beide Sachverhalte mögen für einen außenstehenden Betrachter von nachgeordneter Relevanz sein. Aus Sicht des Personaldezernenten waren sie mit Blick auf den" inneren Betriebsfrieden " von enormer Bedeutung, konnten doch nach jahrelangen Hängepartien deutliche Signale auch zur Förderung der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesetzt werden. Handlungsfreiräume wie diese bleiben in den kommenden neun Jahren freilich nur geöffnet, wenn wir zu jedem Zeitpunkt - im Plan wie auch im Haushaltsalltag - die vereinbarte "Schwarze-Null-Linie" hin zu einem Haushaltsausgleich ab 2016 einhalten.
Da sind das Stärkungspaktgesetz wie auch die dazu für die betroffenen Städte ergangenen Haushaltsverfügungen der Kommunalaufsicht mehr als eindeutig. Und auf diesem Weg wartet noch manches Stück harter Arbeit. Dies gilt insbesondere auch für die im Haushaltssanierungsplan auf den Euro genau festgeschriebenen ambitionierten Sparziele im Personalkostenetat. Die konsequente Ausnutzung der Fluktuation in den kommenden Jahren für echte Personaleinsparungen, jeweils klaren Beschlüssen zu Standardabbau und/oder Aufgabenwegfällen im Rahmen des vorgesehenen aufgabenkritischen Verfahrens folgend, wird eine der größten Herausforderungen für Verwaltung und Politik.
Hier wird es dann auch darauf ankommen, dass sich die Fachausschüsse im jeweiligen Einzelfall an die vom Rat der Stadt beschlossenen Vorgaben erinnern. Aber auch die weitere wirtschaftliche Entwicklung in dem vor uns liegenden immerhin 9- Jahres-Zeitraum kann noch zur Achillesferse werden. Wie Sie wissen, fußt der im letzten Jahr beschlossene und nunmehr fortgeschriebene Haushaltssanierungsplan auf einer Grundannahme, die da sinngemäß lautet: "Es gibt keine Einbrüche!" Die Erträge, vor allem die Steuererträge, die wir geplant haben, entwickeln sich stetig. Dasselbe gilt für die Aufwendungen und damit auch für den wichtigen Posten der Sozialtransferaufwendungen. Wirtschaftskrisen, nachhaltige Auswirkungen der europäischen Staatsschulden krise auch auf die Bundesrepublik Deutschland, neue Bankenkrisen - derartige Szenarien sind in unserem Plan nicht vorgesehen. Ich will Ihnen mit diesem Hinweis nicht die Laune verderben. Zumal es für derartige Negativszenarien aus heutiger Sicht keinerlei Anlass gibt.
Man sollte als Realpolitiker halt nur stets im Hinterkopf behalten, dass sich die Wirklichkeit möglicherweise nicht in jedem der vor uns liegenden Jahre an unsere Pläne hält. Meine Damen und Herren, ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass der Stärkungspakt eine einmalige Chance für unsere Stadt ist. Lassen Sie uns in den kommenden Wochen alle Kraft darauf verwenden, gemeinsam die Beschlüsse zu erarbeiten und vorzubereiten, die notwendig sind, um am 18. März in abschließender Lesung einen genehmigungsfähigen Haushalt 2013 zu verabschieden.


Politisches Personen-Karussell

Duisburg, 17. Januar 2013 - Meistens kommt es anders...
Seit dem Amtsantritt von Sören Link als Oberbürgermeister dreht sich das Personen-Karussell. Vor allem die Koalitionsparteien brachten ihre Favoriten ins Spiel. Dies ganz speziell für die Nachfolger des zu den Wirtschaftsbetrieben gewechselten vorherigen Stadtdirektors Dr. Peter Greulich und dem zuletzt nicht mehr wiedergewählten Kulturdezernenten Karl Janssen.

Der Besetzungvorschlag Dezernat Familie und Bildung geht an die SPD und wird am kommenden Montag in der Sitzungdes Rates der Stadt ausgeschrieben wie auch das Umwelts- und Gesundheitsdezernat (Domäne der Grünen). Daneben soll der erfahrene Sozialdezernent Reinhold Spaniel, der die Aufgabe `Personal´ zurückerhält, zum neuen Stadtdirektor vorgeschlagen und gewählt werden.